Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes
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Zusammenfassung
Trotz der Konjunktur des Themenbereichs ‚Qualifizierung‘, und trotz der generell anerkannten Relevanz dieses Themenkomplexes ist eine verbindliche und allgemeingültige Definition des Untersuchungsgegenstandes nicht gegeben (vgl. Bardeleben 1986; Kuwan u.a. 1991). Nach wie vor ist „unklar und umstritten, was denn unter Weiterbildung zu verstehen ist und was davon ausgegrenzt wird“ (Bahnmüller u.a. 1992, S. 2). Somit bleibt auch für diese Arbeit nur der Weg, eine eher ‚pragmatische‘ Definition zu wählen, um den Gegenstandsbereich einzugrenzen.
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© Springer Fachmedien Wiesbaden 1995