Zusammenfassung
Aktiver Kinderschutz versteht sich heute als gestaltender Kinderschutz. Zweifelsfrei ist es weiterhin erforderlich, daß Kinderschutz praktische Hilfe für Familien in Notsituationen leistet. Die Arbeit zahlreicher ehrenamtlich und hauptberuflich tätiger Mitarbeiter/-innen des Deutschen Kinderschutzbundes und anderer Organisationen des Kinderschutzes trägt dazu bei, daß Not und Gewalt in Familien vermindert, häufig auch verhindert wird. Kinderschutz geht aber über eine Konzentration auf einzelne besonders problematische Fälle weit hinaus und verlangt, daß diejenigen Organisationen und Institutionen, die die Sache der Kinder zu der ihrigen gemacht haben, in politische Prozesse eingreifen. Daß dies gelingen kann, zeigt die Entwicklung der letzten Jahre. Die Einrichtung von Kinderbeauftragten auf der Bundesebene, teilweise auch auf landes- und kommunalpolitischer Ebene, sind deutliche Zeichen dafür, daß Probleme der Kinder im politischen System stärker als früher Beachtung finden, auch wenn die Wirksamkeit dieser Instrumente noch nicht voll entfaltet ist.
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© 1993 Leske + Budrich, Opladen
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Graeßner, G. (1993). Plädoyer für eine kommunalpolitische Intervention des Kinderschutzes. In: Graeßner, G., Mauntel, C., Püttbach, E. (eds) Gefährdungen von Kindern. Reihe Kindheitsforschung, vol 2. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97255-2_12
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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