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Objekte der Aneignung — Prinzipien der Gliederung und Strukturierung

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Ungleichheiten

Zusammenfassung

Wir haben plausibel zu machen versucht, daß die ungleiche Verteilung der Verfügungsgewalt über Objekte die Lebenschancen und damit die Lebenslage von Individuen und Gruppen bestimmt. Die Frage nach Benennung und Gliederung der heterogenen Objekte, welche angeeignet werden können, eröffnet den fruchtbarsten Zugang zur Analyse strukturierter Ungleichheit. Wir wollen hier also zunächst den Grundbegriff der ‚Objekte‘ selber gegen Alternativen abgrenzen (§ 1) und die prominentesten Gliederungsversuche der Objekte kritisieren (§ 2). Auf dieser Grundlage präzisieren wir die pro-theoretischen Forderungen an eine sinnvolle Strukturierung (§ 3) und unsere Strukturierungskriterien (§ 4).

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Literatur

  1. Vgl. z.B. die etwas chaotische Kompilierung von Weber-Zitaten bei DAHRENDORF 1979. Wir unterscheiden vier Bedeutungen des Begriffs ‚Chance‘ bei Weber: 1) eine wissenschaftstheoretische: als statistische Wahrscheinlichkeit; 2) individualistische und spieltheoretische Konnotationen; 3) gesellschaftstheoretische als Gegengift gegen Reifikationen; 4) als Andeutung der ‚Objekte der Aneignung‘, manchmal begrenzter: der Belohnungen, im Zusammenhang seiner Analysen sozialer Ungleichheit und Schliessung. Vgl. BENSCHOP 1987:16ff).

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  2. Vgl. SHILS 1969:343; BETEILLE 1972:2; GIDDENS 1973:130 f; SCHUYT 1972:344; KRECKEL 1982;618 f; BOLTE 1983:394; GOUGH 1986:50 u.a. Ausführlichere normative, politische und theoretische Begründungsversuche finden sich bei DAHRENDORF 1979.

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  3. It is easier to deal with life chances either in the rigour of abstraction or in the randomness of lyrical watercolours than to define and operationalize the concept in its elements„ (DAHRENDORF 1979:75, vgl. 29, 43, 73).

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  4. Ungleiche Lebenschancen führen zu ungleichen Überlebenschancen„ (OPPHOLZER 1986:15, 109) Vgl. die Analysen klassenspezifischer Strukturierung der Morbiditäts-und Mortalitätsrisiken: TOWNSEND/DAVIDSON 1982, ABHOLZ 1976; Vgl. ‚class-killing rates‘: SZYMANSKI 1983:298; KITAGAWA/HAUSER 1973; ZEITLIN 1977.

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  5. Diesbezüglich ist auch die sonst klare Umgrenzung der Objekte bei Kreckel zu eng: „Whenever the possibilities of access to scarce and/or ‚scarcified‘ material and symbolic conditions of social action, which are produced by the past and reproduced by the present human action, are asymmetrically distributed within a society and thereby affect individual lifechances, we are raced with the phenomenon of structured social inequality“ (KRECKEL 1976:347).

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  6. Vgl. GIDDENS 1973:130 f.: „Life-chances here may be taken to mean the chances an individual has of sharing in the socially created economic or cultural ‚goods‘ which typically exist in any given society“.

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  7. Der Begriff der Lebenschancen impliziert keine Aussagen über bestimmte „ursächliche Komponenten“ (WEBER WG:531). Er schließt damit zwar keine aus, aber strukturiert ihre Erforschung auch nicht weiter. Auch in anderer Hinsicht ist er nicht trennscharf: nicht nur Momente der objektiven Lebenslage, sondern auch solche des Habitus und der Lebensstile können als ‚ursächliche Komponenten‘ von Lebenschancen analysiert werden, auch sie ‚strukturieren‘ ja das faktische Leben von Individuen und Gruppen.

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  8. Und dies ist — trotz aller flotten und modischen Kritiken am ‚Subjekt-Objekt‘ - Denken — z.B. bei Hegel und Marx durchaus bewußt. Objektivierung impliziert Distanz. Und diese Distanzierung hat urtümelnde Philosophen, Mystiker, Anbeter der natura naturans wie Anbeter distanzloser (sozialer wie psychischer) Kommunikation immer schon zu sehr geschmerzt. Meist richten sie dabei ihre — mehr oder weniger korrekte — Kritik an strategischer Objektivierung umstandslos gegen die Objektivierung der Natur durch Arbeit (‚Aneignung der Natur‘) und ihre (z.B. ökologisch mehr oder weniger gut begründete, aber vorschnell generalisierte) Kritik der ‚Objektivierung der Natur‘ gegen kognitive Objektivierung überhaupt. Vgl. die Kritik an der — zielstrebig eingesetzten — Ambiguität von ‚objektivierend‘ bei Habermas (BADER 1986; vgl. auch 1988b).

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  9. Die Objekte des Ehrbedürfnisses sind wohl die variabelsten. Diese historische, gesellschaftliche und vor allem auch jeweils gruppenspezifische Definition von ‚Gebrauchswerten‘ oder ‚Nutzleistungen‘ wird gegen alle diesbezüglich ‚objektivistischen‘ Fehlinterpretationen oder Kritiken (vgl. etwa KORTHALS 1986) schon durch Marx gesehen und z.B. durch Bourdieu sehr klar herausgearbeitet (BOURDIEU 1979:45f, 172ff, 345). Sie ist hier immer vorausgesetzt. Ob diesen kulturellen Bedürfnisdefinitionen und -expressionen jedoch jene normative Eigenlogik und -dynamik zukommt, welche ihnen von Parsons bis Habermas zugesprochen wird, kann füglich bezweifelt werden. Jedenfalls ist sicher, daß das strategische Spiel der Distinktionen nicht vor dem Portal der ‘Lebenswelt‘ endet, sondern diese vielmehr bis in die ‘feinsten‘ Details durchdringt. Obwohl also jede Theorie sozialer Ungleichheit kulturelle Definitionen der Objekte der Bedürfnisbefriedigung und damit der Objekte der Aneignung voraussetzt, muß sie daher nicht vor behaupteter Autonomie der Kultur kapitulieren. Sie erlaubt es im Gegenteil, die Entstehung und Existenz der in den jeweiligen Bedürfnis-und Objektdefinitionen vorausgesetzten Wertmuster selber im strategischen Handlungskontext zu thematisieren. Sie braucht keineswegs zu behaupten, daß sich darin alles rest-und umstandslos erklären lasse, um doch vor kulturalistischen Idyllen immun zu machen.

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  10. Die Chancen eines langen und gesunden Lebens werden erhöht durch Aneignung bestimmter Objekte (Arbeitsbedingungen, Lebensmittel, Wohn-und Rekreationsbedingungen, Heilmittel usw.). Die Chancen emotionaler oder erotischer Befriedigungen werden erweitert durch Schließung oder Monopolisierung von Heiratsmärkten usw. Man kann die Chancen sozialer Achtung vergrößern, indem man z.B. bestimmte Tätigkeiten ausübt oder Herrschaftspositionen aneignet, mit welchen ein hohes Sozialprestige verbunden ist. Aber man kann ein langes, glückliches und volles Leben nicht aneignen. Und man kann wirkliche Achtung nicht abzwingen (Vgl. zum gleichgelagerten Unterschied zwischen Sozialprestige und ‚esteem‘: DAVIS 1942: 312). Nur im poetischen Sinne kann man sprechen von einem ‚Recht auf Glück‘, einem ‚Recht auf Liebe‘, einem ‚Recht auf Gesundheit‘, aber mit den besten normativen Gründen der Welt kann man im präzisen juristischen und soziologischen Sinne ein Recht auf Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung, auf ‚gleichen Zugang zu‘ usw., fordern. Dies demonstriert die normative und politische Bedeutung der hier gemachten Unterscheidung. Vgl. ausführlicher Kap.IV. 5 ).

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  11. Die eigenartige Objektivität institutionalisierter Prestigehierarchien wurde z.B. durch SHILS 1969:345 klar formuliert: „The stratification system of a society is the product of imagination working an the hard facts of unequal allocation of scarce resources and rewards. (It).. is imaginary but it has the effect of being ‚real‘ since it is so widely believed in as ‚real‘. Erstaunlicherweise geben Runciman selbst (1970) und Kreckel (1982) diese Einsicht preis und bezeichnen die Prestige-Dimension einfach als ‚subjektiv‘.

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  12. Hätte man Weber wirklich gelesen, statt sich zu Legitimationszwecken auf die Autorität des Säulenheiligen zu berufen, würde schon der Titel: „Machtverteilung innerhalb der Gemeinschaft: Klassen, Stände, Parteien“ (WG:531) hier eines Besseren belehrt haben. Vgl. korrekt: KRECKEL 1982 und ausführlicher: BENSCHOP 1987.

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  13. HALLER läßt daran auch keinen Zweifel aufkommen, bei ihm ist Soziale Schichtbildung komplementär bezogen auf Klassenbildung (vgl. 1981: 766, 773 f).

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  14. Vgl. auch bei BERGER 1986: 10 f. u. ö. Auch in dieser Hinsicht rächt sich der Rückgang auf Weber, wenn er nicht mit einer kritischen Rekonstruktion der Zweideutigkeiten im ‚Original‘ selber verbunden ist.

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  15. Davis folgt ihm hierin einfach: „The essence of stratification is the unequal evaluation of different positions“ (1942:310, vgl. 314; vgl. DAVIS/ MOORE 1945:242).

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  16. Deviance„ und “control of possessions„ böten keinen “stable point of reference„ für theoretische Analysen und müßten daher auf den “common value pattern aspect„ bezogen werden. Immerhin kommt Parsons das Verdienst zu, diese normativ begründete theoretische Grundentscheidung nicht verschleiert zu haben. Vgl. generell schon Parsons (1937/68:76: “normative orientation is fumamental to the structure of action„).

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  17. Vgl. etwa die sechs nicht erschöpfenden „elements of stratificatory status“ bei Parsons 1940: ‚membership in a kinship unit‘, ‚personal qualities‘, ‚achievement‘, ‚possesions‘, ‚authority‘, ‚power‘; mit der sehr viel stringenteren und durchdachten Gliederung 1953: ‚qualities, performance, possessions‘. Für beide ist charakteristisch — und von Parsons‘ Zwecken aus ist dies durchaus legitim — daß Kriterien der Rekrutierung und der Obertragung von Verfügungsgewalt auf derselben Ebene behandelt werden wie Objekte der Aneignung. Letztere werden 1953 einfach als ‚possessions‘ zusammengefaßt, womit — ähnlich wie mit dem allgemeinen Begriff der ‚Privilegien‘ — für unsere Zwecke gar nichts gewonnen ist. Vgl. auch den Eintopf der Stratifikationsgebiete bei DAVIS/ MOORE 1945: ‚religion‘; ‚government‘; ‚wealth, ‚property and labor‘; ‚technical knowledge‘.

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  18. Vgl. unten zum Unterschied zwischen materiellen Arbeitsmitteln und ‚Reichtum‘, zwischen Leistungsqualifikationen und ‚Wissen‘, zwischen Formen der Organisationen und Organisationspositionen. Obwohl auch in Roberto Ungers Proto-Theorie Ressourcen im Zentrum der Analyse sozialer Ungleichheiten stehen, werden die ‚major resources of society making‘ (19871:88) eher kursorisch und unsystematisch thematisiert: ‚economic capital, state/governmental power, practical knowledge/technical expertise, accepted moral and social ideals/discourses‘ (vgl. 198711:3–6, 10, 33, 41, 58, 100).

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  19. Dies gilt sicher dann, wenn man die traditionellen Konnotationen dieser Unterscheidung im Auge hat: ‚distributive‘ Ungleichheit wäre nicht-relationale, graduelle, quantitative (etwa: des Einkommens); ‚relationale‘ wäre qualitative und eher dichotome, antagonistische. Gerade die ungleiche Verteilung der Verfügungsgewalt über direkte Ressourcen konstituiert ‚relationale‘ und mehr oder weniger antagonistische Klassenlagen. Daher denken wir, daß die Unterscheidung zwischen ‚relationalen‘ und ‚distributiven‘ Ungleichheiten, so sinnvoll sie für die Diskussion von Klassenbegriffen usw. sein kann (vgl. etwa OSSOWSKI 1972; WRIGHT 1979: 5 f. u.a.), kein sinnvolles Kriterium der Gliederung der Objekte der Aneignung abgibt. Sozial relevante Ungleichheit ist immer ‚relational‘, nur eben keineswegs einfach ‚antagonistisch‘. Auch die ‚distributive‘ Ungleichheit etwa von Einkommensdezilen oder konstruierten Statuskategorien bleibt solange das Hobby von Ökonomen und Soziologen, als sie nicht relational relevant gemacht wird.

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  20. Zur Vermeidung von Mißverständnissen: wir sagen nicht, daß es unmöglich wäre, von Leistungsqualifikationen als ‚Kapital‘ zu sprechen, verbinden dies vielmehr an spezifische Bedingungen: private Aneignung, über den Austausch vermittelte Extraktion von Mehrarbeit Anderer. Es geht uns also nicht prinzipiell darum, den Begriff des Kapitals einzuschränken auf einen bestimmten Typus direkter Ressourcen: objektive Produktionsbedingungen, oder breiter. objektive Arbeitsbedingungen. Wir wehren uns nur gegen die gar nicht ‚unschuldige apologetische Generalisierung und Abstraktion von den spezifisch historisch-gesellschaftlichen Bedingungen, wie dies im Zuge der ‚Theorie‘ des Humankapitals Mode geworden ist (vgl. ähnlich unkritisch auch bei GOULDNER 1979:21 ff. u.a.). Praktisch allerdings stellen sich einer kapitalistischen ‚skill exploitation‘ erhebliche Schwierigkeiten in den Weg, vgl. Kap. VI.2.

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  21. Unklar blieb immer (vgl. etwa noch KRECKEL 1976, 1982), ob auch die Leistungsqualifikationen, die ‚inkorporierten Kompetenzen‘, ‚skills‘ selber darunter fallen, oder nur die Resultate des Gebrauchs der ‚symbolischen Kompetenzen‘.

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  22. Ein nicht unbeträchtlicher Teil des gesellschaftlichen ‚Wissens‘, des ‚kulturellen Erbes‘, des ‚Hintergrundwissens‘ entzieht sich jeglicher privaten Aneignung im strikten Sinne (vgl. auch KRECKEL 1976:349), was nicht ausschließt, daß auch die ‚geteilten‘ oder herrschenden Ideen, Sprachen, Bräuche usw. ungleichheitsrelevante Ressourcen darstellen und differentielle Handlungschancen implizieren; vgl. Kap. V.1.

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  23. Sie ist nicht identisch mit der Unterscheidung von ‚materieller‘ und ‚immaterieller‘ Arbeit: ‚Ideen‘ als Resultate ‚geistiger Arbeit‘ sind zeitlich und räumlich vom Akt ihrer Erzeugung zu trennen und ‚zirkulationsfähig‘; ‚Transport‘ wird oft zu ‚materieller‘ Produktion gerechnet. Dienstleistungen sind nicht per def. ‚unproduktiv‘, sie können vielmehr als Waren und als kapitalistische Waren verkauft werden (vgl. klar und kritisch gegen die marxistische ‚Orthodoxie‘: KRÄTKE 1984: 79 f.; ausführlicher: KRÄTKE 1983).

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  24. The economic source of power and prestige is not income primarily, but the ownership of capital goods„ (DAVIS/MOORE 1945:247; vgl. PARSONS 1951:71 ff zum Verhältnis von ‚facilities‘ und ‚remuneration‘).

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  25. Dies ist methodisch wie sachlich klassisch formuliert durch MARX: vgl. GR. 17 f, MEW 23:Kap. 21; MEW 25: Abschnitt VII; RESULTATE 84 ff; vgl. BADER u.a. 1975: 57 ff. Wenn man derart die ‚Voraussetzungen als Resultate‘ begreift, verlieren sie den Schein ihrer ‚Natürlichkeit‘ und werden als Produkte gesellschaftlicher Arbeit wie als Resultate gesellschaftlicher Aneignungs-, Monopolisierungs-und Schließungsprozesse erkennbar. Im Unterschied zu einer derartigen, gesellschaftstheoretisch gehaltvollen Position wird in allgemeinen Gleichgewichtstheorien eine totale Interdependenz der Verteilung von Ressourcen und Belohnungen postuliert. Für derartige Ansätze ist es also im Prinzip gleichgültig, wo man anfängt. Vgl. Kap. V zum scholastischen und sinnlosen Streit darüber, ob nun bei der Distribution der Produktionsbedingungen, oder bei Produktionsprozessen selber anzufangen sei.

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  26. Faßt man ‚Konsumtionsmittel‘ nicht — wie wir — rein analytisch auf, sondern stofflich im Sinne von ‚Nahrungs-und Genußmitteln‘ usw., bietet ungleiche Verteilung der Verfügungsgewalt über sie natürlich ebenfalls wichtige Chancen der Ausübung von Macht über andere: Beeinflussung, Bestechung, Korruption bis hin zum Aushungern von Festungen oder von Revolutionen (vgl. etwa zur März-Revolution: LUKAS 1974, 1978). Sie werden dann als ‚indirekte Ressourcen‘ im Sinne unserer Terminologie gebraucht und nicht als ‚Belohnungen‘.

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Bader, VM., Benschop, A. (1989). Objekte der Aneignung — Prinzipien der Gliederung und Strukturierung. In: Ungleichheiten. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97210-1_3

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