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Einleitung

Soziale Ungleichheiten als wissenschaftliches und politisches Problem

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Ungleichheiten

Zusammenfassung

Soziale Ungleichheit ist eines der ältesten und bis heute umstrittensten Themen sozialwissenschaftlicher und politischer Diskussionen. Fast alle großen politischen Philosophen, Theologen, Historiker und Sozialwissenschaftler haben sich mit seinen wesentlichen Fragen befaßt:

  • Warum existiert soziale Ungleichheit unter den Menschen? Was sind die sozialstrukturellen Grundlagen ihrer Entstehung? Welches sind die spezifisch historischen Ursachen ihrer Entstehung?

  • Warum ist soziale Ungleichheit historisch so dauerhaft und hartnäckig? Ist soziale Ungleichheit universell, ubiquitär, eine unabdingbar mit menschlicher Gesellschaft verbundene Erscheinung? Ist soziale Ungleichheit ein gesellschaftskonstituierendes Phänomen? Oder ist soziale Ungleichheit das historisch spezifische Produkt bestimmter ‚hochentwickelter‘ Gesellschaftsformationen, nicht hoch genug entwickelter Gesellschaftsformationen?

  • Ist soziale Ungleichheit aufhebbar oder überwindbar? Unter welchen Bedingungen können (welche?) sozialen Ungleichheiten reduziert, minimalisiert oder gänzlich überwunden werden?

  • Was ist zu verstehen unter einer ‚gerechten‘ Verteilung der sozialen Lebenschancen und der Verfügungsgewalt über die sie bestimmenden gesellschaftlichen Ressourcen und Belohnungen? Gibt es moralisch-politisch akzeptable Formen sozialer Ungleichheit? Gibt es universelle normative Kriterien, um soziale Ungleichheiten zu begründen oder zu kritisieren?

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Literatur

  1. Als allgemeinen Überblick: OSSOWSKI (1957). Soziale Ungleichheit in politischer Philosophie: LAKOFF (1964), kritischer: LEPENIES (1971). Für die akademische Soziologie, besonders für funktionalistische Stratifikationsanalysen: W1EHN (1968). Für feministische Kritiken: ENGLISH (1977), CLARK/LANGE (1979), OKIN (1979), EL-STEIN (1981), HARDING/HINTIKKA (1983). Für anti-rassistische Kritiken: MOSCHE 1978, POLIAKOFF 1979 u.v.a.

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  2. LOCKWOOD (1971:1), vgl. PARSONS (1940:69), FÜRSTENBERG (1962:7f) Im Anschluß an LANDSHUT (1929/1969) erklärte DAHRENDORF (1961/1966:6 und 1967: 353) soziale Ungleichheit zum Kernproblem der Soziologie. Die Frage nach dem Ursprung der Ungleichheit sei die historisch erste Frage der Soziologie als Wissenschaft. Die Geschichte der verschiedenen Antworten ergebe die Geschichte der Soziologie. Vgl. auch KIRCHBERGER (1975:10), THURLINGS (1981:15 f).

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  3. Vgl. BERGER (1986), vgl. auch BECK (1983, 1986) u.v.a. Vgl. selbst den Niederländischen ‚Wetenschappelijke Raad voor het Regeringsbeleid „ - Bericht (WRR 1977: 8 ).

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  4. Vgl. für die jüngere bundesrepublikanische Diskussion: WEHLER 1979:16; KRECKEL 1982, 1983; HRADIL 1983:111, BOLTE 1983; MAYER 1987.

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  5. Von den klassischen Gesellschaftstheorien gilt dies - im Gegensatz zur Interpretation bei Pels 1987 - sowohl für die Marxsche Kritik der Politischen Ökonomie (kapitalistisches ‚Eigentum‘ als ‘Macht-und Herrschaftsverhältnis‘) wie für die Soziologie Max Webers (vgl. Kap. VIII). Programmatisch gilt dies auch für die verschiedenen Versuche einer ‘politischen Soziologie sozialer Ungleichheit‘ (KRECKEL 1982, PARKIN 1974), einer ‘Repolitisierung der Statussoziologie‘ (BROTZ 1958) und für all jene Ansätze, welche einen allgemeinen Machtbegriff als Basisbegriff sozialer Ungleichheit verwenden (wie etwa LENSKI 1966, ELIAS 1965, REX 1970, 1973, WIEHN 1974, FOUCAULT u.v.a.), wie unfruchtbar eine derartige theoretische Strategie immer se in mag.

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  6. Exemplarisch hierfür sind die Ambiguitäten der Grundbegriffe von ‚Klasse‘ und ‚Stand‘ bei MARX (vgl. etwa DRAPER 1977, 1978) und WEBER (vgl. etwa BENSCHOP 1987), vgl. unten.

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  7. Vgl. die Hinweise bei MARX MEW 23:96,741ff; MEW 25:798 e.v., GR:375f; vgl. Debatten in ‚marxistischer‘ Anthropologie (GODELIER 1973, TERRIER 1974, MEILLASOUX 1975, HARTSTICH 1977 u.a. Vgl. allgemeiner: EDER 1976, SERVICE 1975, SIGRIST 1975, MAIR 1965) und Geschichtswissenschaft (vgl. ANDERSON 1974, COHEN 1978 u.a.). Neben anderen hat EISENSTADT 1956, 1969 auf die Schwierigkeiten aufmerksam gemacht, welche Ansätze, die von ausdifferenzierten gesellschaftlichen Teilsystemen und institutionalisierter interner Machtverteilung ausgehen, bei der Analyse der Entstehung sozialer Stratifikation in ehemaligen Kolonien haben. Vgl. auch UNGER 1988.

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  8. Wenn man Offe folgt, sind wichtige Ungleichheiten im gegenwärtigen Kapitalismus nicht nur politisch umfassend vermittelt, sondern direkt politisch konstituiert: die ‚strukturelle Selektivität‘ des politischen Systems interventionistischer Staaten schafft eine neue Logik sozialer Ungleichheit: ‘horizontale Disparitäten‘, die mindestens teilweise durchs politisch-administrative System selbst erzeugt werden. Vgl. BERGMANN u.a 1969, OFFE/WIESENTHAL 1980; OFFE 1986.

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  9. Dies wird inzwischen auch durch marxistisch orientierte Forschung erkannt: vgl. z.B. BISCHOFF u.a. 1982:23 ff; HERKOMMER 1983, 1985); vgl. kritischer, differenzierter und mit größeren Reserven bezüglich der marxistischen Tradition: KRATKE 1985, 1986).

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  10. Vgl. LEPSIUS 1979: ‚Versorgungsklassen‘. Vgl. ALBER 1984, KRATKE 1985. Vgl. kritisch zu dieser Erweiterung der Max Weberschen Klassen-Gliederung: BERGER 1986:193 u.ö.

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  11. Vgl. etwa die folgenden Studien a) zur Dominanz der Markteinkommen: BISCHOFF u.a. 1982:18; SOST 1984; HALLER 1982:77, 1983; b) zur Abhängigkeit des Sozialversicherungssystems vom kapitalistischen Arbeitsmarkt: DE BRUNHOFF 1976; OFFE/HINRICHS 1984; KRATKE 1984, 1985; c) zu Umverteilungseffekten des Sozialversicherungssystems: Transfer-Enquete Komm. 1981, BERGER 1981, SKARPELIS- SPERK 1978, LEGRAND 1981, MINC 1987, BERGER 1986; POSCH 1985; des Dienstleistungssystems: DELEECK 1977, SCP 1977, 1981); d) zu Finanzierungsproblemen: O‘CONNOR 1973, GOUGH 1974, KRATKE 1984, 1985, 1987.

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  12. Vgl. als Übersichten über Diskussionen in den ‚sozialistischen Staaten‘: OSSOWSKI 1972, RODER 1972, KISS 1979, WESOLOWSKI 1979. In ihnen dominieren Modelle aus der elitetheoretischen, der schichtungstheoretischen und der funktionalistischen Stratifikationssoziologie. Dies hat z.T. direkt politische Gründe: der dogmatisierten Staatsreligion des ‘Marxismus-Leninismus‘ entsprechend, dürfen zwar noch Klassenunterschiede, aber keine Klassenantagonismen und schon gar kein Klassenkampf mehr existieren. Im kritischen Gegenzug gegen die schnell fortschreitende Transformation des Marxismus in eine politische Legitimationslegende wurde von ‘marxistischen‘ Kritikern immer wieder auf sehr heterogene und selbstwiedersprüchliche Weise der Versuch gemacht, diese Ungleichheitsverhältnisse als Klassenstrukturen neuer Art zu behandeln. Vgl. KAUTSKY 1919, BAUER 1938, LUXEMBURG 1922, LEVI 1969, TROTZKI 1977, RIZZI 1976, CITAGA 1977, DJILAS 1957, BETTELHEIM 1974/1977; BAHRO 1977; KONRAD/SZELÉNYI 1978, ZUKIN 1978; KAMENKA/KRUGIER 1979, STUURMAN 1979. Vgl. auch die ‚soziologischen‘ Interpretationen bei PARKIN 1971, GIDDENS 1973, GOULDNER 1979.

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  13. Vgl. den noch sehr einfachen Erweiterungsversuch des ‚historischen Materialismus‘ bei NOWAK 1983.

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  14. Vgl. z.B. den Versuch von PELS 1987: 6,163 u.ö. „1. indirect or institutional access to material means of production, 2. individual tenure of institutional positions (‘positional property‘), 3. individual and incorporated disposition of certified symbolic and organizational skills“, zusammengefaßt im Schlagwort der ‚knowledgeable organizers‘.

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  15. Vgl. BURNHAM 1941, BERLE 1959. Vgl. PERLO 1957, AARONOVITCH 1961, DOM-HOFF 1967. Vgl. die guten, informierten und kritischen Übersichten bei ZEITLIN 1974, SCOTT 1979.

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  16. Vgl. exemplarisch für ‚feudale Eigentumsverhältnisse‘: SCHWAB 1975, BLOCH 1965, ANDERSON 1974 a, 1974 b.

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  17. Vgl. die allzu flotten Interpretationen der ‚Erosion des Erwerbsprinzips‘ bei BECK 1986:220 ff. Kritisch hierzu MAYER 1987, BISCHOFF u.a. 1982, STRASSER 1987; ambivalent: BERGER 1986. Vgl. zur Zentralität bezahlter Berufsarbeit und primärer ‘Markteinkommen‘ auch bei größerer Varietät der Einkommensquellen von Haushalten: HALLER 1983:77, IIALLER 1982:75; WRR 1977:10,15,111,158; BOLTE/HRADIL 1984:57. Zur strategischen Position von z.B. Gewerkschaften: KERN/SCHUHMANN 1985, VISSER 1987.

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  18. Dies ist eines der drei Argumente, welche KRECKEL 1983 anführt um einen ‚Paradigmawechsel‘ in der Ungleichheitsforschung und ein ‘neues begriffliches und theoretisches Dach‘ zu fordern.

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  19. Vgl. STRACHEY 1956, TOWNSEND 1977, WILLIAMSON/LINDERT 1980, BERGER 1986. Sowieso gilt dies für alle ‚marxistischen‘ Studien: SZYMANSKI 1983, WRIGHT 1979, 1985, WESTERGAARD/RESLER 1975, BISCHOFF u.a. 1982, IMSF 1975 u.v.a.

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  20. Vgl. klar zur Bedeutung dieses Sachverhalts: BECK 1983:36, TOWNSEND 1970: 18.

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  21. Vgl. BOLOGNA. Vgl. KOCKA 1983, THIEN 1986:310, LIPSET 1981:20. Vgl. auch BECK selber ansatzweise: 1983: 62 ).

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  22. Vgl. KLEINING 1984, KADRITZKE 1984, RITSERT 1987. Sie wenden sich zurecht gegen die einseitigen Extrapolierungen von - in sich selber widersprüchlichen - Verschiebungen in Ungleichheitsmustern, welche das ideologische Bild einer Gesellschaft entstehen lassen, in der sich nicht nur alle Klassen, sozialen Schichten und damit historisch verbundenen kulturellen Identitäten und sozial-moralischen Milieus auflösen, sondern auch strukturierte Ungleichheit selbst verschwindet. Die große Mehrheit der Ungleichheitsforscher hält demgegenüber an der Prämisse struktureller, relativ stabiler und dauerhafter Ungleichheitsmuster fest. Vgl. HORNING 1967:10; HELLER 1969:4; KRECKEL 1982:617; HALLER 1983:9, HERZ 1983:13; BERGER 1986: 60.

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  23. Vgl. diesbezügliche Kritiken am Parsonianismus: WERTHEIM 1964, SMITH 1965, KUPER/SMITH 1970, KUPER 1974, VAN DEN BERGHE 1970, REX 1970.; am ‚Marxismus‘: BENDIX 1974:152; REX 1973:213; GLAZER/MOYNIHAN 1985:15, PARKIN 1979:4, BERTING 1981:342. Bei KRECKEL 1983 wie bei PARKIN wird dies zum Anlaß genommen, eine generelle theoretische Neuorientierung der Ungleichheitstheorien zu fordern (vgl. unten).

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  24. Vgl. für die übliche Wendung dieser Vorwürfe gegen ‚den Marxismus‘: BECKER 1986; J. COHEN 1982.

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  25. Vgl. für Deutschland den gedrängten Überblick bei RASCHKE 1985, für die Niederlande VERWEY-JONKER 1983, VAN DER LOO u.a. 1984, KRIESI/CASTENMILLER 1987.

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  26. In der ‚marxistischen Tradition‘ z.B. wurden ‘nationale‘, ‘sexistische‘ und ‘rassistische‘ Ungleichheiten und Gegenbewegungen nicht ignoriert, sondern auf eine spezifische Art thematisiert: im Zusammenhang mit oder als ‘Epiphänomen‘ von Klassenstrukturen und Klassenbewegungen. Vgl. für ‘nationale‘ Spaltungen: BAUER 1907, DE LEEUW 1939, NAIRN 1975, 1976, KIERNAN 1976, STUURMAN 1978, VAN DER PIJL 1983; für ‘rassistische‘ Spaltungen vgl. COX 1948, REICH 1981, 1982, MILES 1982, SZYMANSKI 1983, BUROWAY 1976, CASTLES/KOSACK 1973, BONACICH 1970, JOHNSTONE 1976; für ‘sexistische‘ Spaltungen vgl. ENGELS: MEW 21; HARTMANN 1978, BEECHEY 1977, 1978, ROWBOTHAM 1973, BARRETT 1982 u.a. Die Behauptung schließlich, die ausschließliche oder doch vornehmliche Analyseeinheit seien ‘Nationalstaaten‘, ist für Marx wie die marxistische Tradition eklatant unwahr. Von Marx an wurde der Kapitalismus als ‘Weltsystem‘ behandelt (vgl. etwa zur Übersicht die beiden Sammelbände von SENGHAAS 1977 & 1979). Auch die von Kreckel bevorzugte ‘Zentrum-Peripherie‘- Metaphorik verweist (neben Shils) ja gerade auf diesen theoretischen Kontext.

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  27. Vgl. KRECKEL 1983. HRADIL, BECK u.a. meinen, daß die ‚oben‘-‘unten‘ Metaphorik die Analyse von ‘Pluralisierung‘, ‘Individualisierung‘ wie von askriptiven Ungleichheiten blockiere. Dabei vermengen sie zwei Probleme: das der Pluralisierung und Heterogenisierung versus Dichotomisierung und Homogenisierung, mit dem der Vertikalität überhaupt. Hradils These z.B., daß die für die BRD typische Konfiguration „ein Nebeneinander von Privilegien und Depravationen“ sei, daß also keine Kumulation positiver oder negativer Privilegien auszumachen sei, kann ohne Angriffe auf die Vertikalitätsmetaphorik verfochten werden. Diese setzt keineswegs „Statuskonsistenz“ (1987: 121 u.ö.) voraus. Im Anschluß an SCHWARTZ (1981) kann man vielmehr fragen, ob eine Bewertung der verschiedenen ‘Dimensionen‘ oder ‘Status‘ selber ohne vertikale Metaphern wie ‚oben-unten‘, ‘höher-niedriger‘ überhaupt möglich ist. Anders gesagt: löst sich soziale Ungleichheit ohne eine derartige Bewertung nicht schon rein terminologisch in ‘Andersheit‘, oder traditionell: in soziale Differenzierung auf ?

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  28. Wie dies allzu häufig in der marxistischen Tradition geschah und geschieht: vgl. POULANTZAS 1975, SZYMANSKI 1983, MILES 1982, aber auch BOURDIEU 1981.

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  29. Wie dies z.B. Parkin in seiner aktionistischen ‚theory of social closure‘ vorschlägt. Im Anschluß an WEBER haben zunächst wohl DAHRENDORF und REX versucht, erste Umrisse einer allgemeinen Theorie sozialer Schließung in konfliktsoziologischer Perspektive zu formulieren. Es bleibt PARKIN überlassen, diese sehr viel später als revolutionäre Neuerung zu ‘erfinden‘ und als kopernikanische Wende in der Entwicklung einer allgemeinen Soziologie sozialer Ungleichheit zu propagieren.

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  30. Auch für eine kritische marxistische Analyse sollte zumindest gelten, daß die politisch mehr oder weniger effektiven ‚Mythen‘ der ‘Verbürgerlichung‘ der Arbeiterklasse, der Sozialstaatsintegration, der Individualisierung usw. nicht sinnvoll durch die Anrufung eines älteren Mythos des (wie immer latent) stets vorhandenen Klassenbewußtseins und Klassenkampfs der Arbeiter ersetzt werden können.

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  31. Vgl. z.B. GEIGER 1932, PFAUTZ/DUNCAN 1950, DAHRENDORF 1957, OSSOWSKI 1962, COLEMAN 1965, KRAUSS 1967, KRECKEL 1982, BOLTE 1983. Diese Auswahl ist relativ beliebig und ließe sich leicht drastisch erweitern. Wenigstens hierüber scheint ‚Konsens‘ zu bestehen, vielleicht der einzige im gesamten Forschungsgebiet.

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  32. Vgl. die Gliederungen bei: MOMBERT 1923, SOROKIN 1927, GEIGER 1932/1949, COX 1945, PFAUTZ 1952, LIPSET/BENDIX 1953, DAHRENDORF 1953, CRONER 1954, LANDECKER 1960, MARSHALL 1965, LENSKI 1966, UPSET 1968, WRIGHT 1979. Die folgenden Gliederungskriterien werden isoliert oder in wechselnden Kombinationen verwendet: formallogisch (technisch) vs. sozialwissenschaftlich; nominalistisch vs. realistisch; deskriptiv-statistisch vs. analytisch; strukturell vs. historisch; universalhistorisch oder gesellschaftsformationsübergreifend vs. gesellschaftsformationsspezifisch; eindimensional vs. multidimensional; ökonomisch vs. politisch-ideologisch; graduell vs. relational; Produktion vs. Markt/Distribution; Herrschaft vs. Ausbeutung; usw. COLEMAN (1965) hat in einem wenig beachteten Aufsatz sinnvolle Schneißen in dieses Dickicht geschlagen. Er schlägt vor, analytisch genau zwischen den folgenden Perspektiven zu unterscheiden: Prestige und ‚prestige groups‘; Kultur und ‘cultural strata‘; ‘associational perspective‘ und Cliquen; Einfluß und ‘real interest groups in conflict‘/‘social classes‘; demographische Perspektive und ‘demographic categories‘; sozialpsychologische Perspektive und ‘reference groups‘ (vgl. table I, 339). Wir werden diesen Bezugsrahmen, der nicht als theoretisches ‚paradigm‘ mißverstanden werden sollte, hier verwenden ohne den Versuch zu machen, die Flut von Klassenbegriffen differenziert zuzuordnen.

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  33. Vgl. GEIGER 1932:1. Geigers so selten eingelöste Forderung begrifflicher Konsistenz ist ein relativ bescheidener Ausweg aus dem Dilemma. Radikale Konsequenzen zieht CALVERT (1982: 214 ff): „abandon the concept of class altogether“. Wenn man jedoch erst einmal erkannt hat, daß alle Grundbegriffe der Ungleichheitsforschung ‚essentially contested‘ sind und daß diese Konsequenz für alle anderen mit derselben Begründung gefordert werden kann und gefordert wurde (vgl. z.B. für ‘Status‘: BURCHARD 1960:422), für ‘Eigentum‘: PELS 1987:15 usw.) erweist sich diese Strategie schnell als selbstdestruktiver Kahlschlag.

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  34. Vgl. z.B. zur Ambiguität des Weberschen Standsbegriffs: GIDDENS 1977, KRECKEL 1982:632), WENGER 1977 und differenzierter: BENSCHOP 1987.

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  35. Am ehesten noch — eher essayistisch — durch GIDDENS 1973 u.a. und durch BOURDIEU. Wir überlassen es den ‚Lagervordenkern‘, dies einfach als ‘Verbürgerlichung‘ des ‘Marxismus‘ als Folge seiner ‘Akademisierung‘ zu diffamieren.

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  36. Struktur‘ versus ‚Handlung‘ (GIDDENS 1976, 1979; BHASKAR 1979; BOURDIEU 1976; UNGER 1987 u.a. Vgl. auch die Kritiken von GIDDENS 1980 und BADER 1983 an PARKIN. Dabei sind die Differenzen recht grOß; sie reichen vom ‘strukturalistischen‘ Pol (Bourdieu) bis zum ‘anti-necessetarian‘ Pol (Unger).

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  37. ‘Konflikt‘ versus ‚Konsens‘ (GIDDENS, BADER 1988a); ‚Klassen‘ versus ‘Eliten‘ (BOTTOMORE 1964, GIDDENS 1973, u.a.); Vgl. Kapitel V.2 und VI zur Kritik einiger für die klassentheoretische Diskussion charakteristischen Dichotomien: ‘Marktlagen‘ versus ‘Stellung im Produktionsprozeß‘ usw. Vgl. zur Kritik der Dichotomie zwischen ‘materiellen Ressourcen‘ versus ‘Prestige‘, welche die ‘Diskussion‘ zwischen ‘Status-Soziologie‘ und ‘marxistischer Klassentheorie‘ blockierte: Kap. IV. 5.

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  38. Exemplarisch hierfür ist die der Logik des Vatermords gehorchende Neuerfindung ‚alter‘ und längstbekannter theoretischer Positionen durch ‘marxistische Renegaten‘ (vgl. etwa PARKIN 1979 mit 1971). Vgl. erfrischend kritisch zur panischen Angst der Intellektuellen, das neueste modische ‘Paradigma‘, die ‘neueste‘ Klasse, den ‘neuesten‘ Widerspruch zu verpassen: BOURDIEU/ PASSERON 1971: 201.

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  39. Vgl. KRECKEL 1987, vgl. auch der Tendenz nach BERGER 1987. Dies paßt natürlich ins Bild des epistemologischen ‚Relativismus‘ im Gefolge des ‘Kuhn-loss‘. Vgl. Kritisch hierzu: BHASKAR 1986.

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  40. Auch der dritte bekannte ‚Ausweg‘ aus der Krise: die ‘Rückbesinnung‘ auf die ‘Klassiker‘ und die mehr oder weniger umfangreich und kritisch angelegten ‘theoretischen Rekonstruktionen‘, bieten auf jeden Fall hier keine Auskunft (vgl. die elegante Skepsis für die gesellschaftstheoretische Diskussion bei LUHMANN 1984:7f). Ein differenzierter ‘pro-theoretischer‘ Bezugsrahmen ist Voraussetzung fruchtbarer derartiger Versuche.

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  41. Ganz im Gegenteil ist unser empirisches Wissen auf sehr vielen Teilgebieten der Ungleichheitsforschung immens gewachsen, vgl. etwa exemplarisch: Mobilitätsstudien (GOLDTHORPE, KAELBE, ZWAHR, MAYER/MÜLLER/HANDL u.v.a.) oder zu oben angesprochenen Problemen: BERGER 1986; SCOTT 1979 u.a.

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  42. Dieses Erkenntnisinteresse will den in der marxistischen und konfliktsoziologischen Tradition behaupteten Zusammenhang zwischen antagonistischen Interessen und politischem Handeln durchschneiden. Vgl. diesbezügliche Kritiken der Status-Soziologie bei OSSOWSKI 1962, KIRCHBERGER 1975, WRIGHT 1979 in der marxistischen Tradition; bei Small 1965, BANTON 1967, 1970:290, TUMIN 1969; V.D. BERGHE 1967 in der konfliktsoziologischen Rassismus-Diskussion (vgl. den klaren Überblick von KATZ-NELSON 1972). Aus der Unvereinbarkeit dieser politischen Perspektiven sollten jedoch keine voreiligen theoretischen Schlußfolgerungen gezogen werden, etwa derart, daß faktisch gesellschaftlich dominante Prestigehierarchien für (die Erklärung) kollektive(r) politische(r) Konflikte unwichtig seien (vgl. Kap.IV.5 zur diesbezüglichen Blindheit der marxistischen Tradition); oder etwa derart, daß bei der Erforschung faktisch dominanter Prestigehierarchien von der asymmetrischen Verteilung der Verfügungsgewalt über gesellschaftliche Ressourcen und der politischen Konfliktlage einer Gesellschaft abstrahiert werden könne (vgl. dort zur diesbezüglichen Blindheit der ‚Status‘-Soziologie).

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  43. In der elitetheoretischen Tradition wird diese pathetische Resignation häufig als normative Neutralität und bloße wissenschaftliche Nüchternheit zu tarnen versucht. Vgl. etwa PARETO 1917, MICHELS 1957, MOSCA 1950, SOROKIN 1927, 1947. Vgl. exemplarisch den Umschlag V.D. BERGHE‘s aus konfliktsoziologischer in soziobiologische Rassismus‘theorie‘. Vgl. auch die normativ unausgewiesene, sich selbstreflexiv in den Schwanz beißende Ideologiekritik bei PARKIN 1979.

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  44. Die normative Blindheit oder Unterentwicklung der marxistischen Tradition wurde zurecht, aber mit recht kontroversen Begründungen und Konsequenzen kritisiert. Vgl. HABERMAS (1973, 1976, 1981), BUCHANAN (1982), KOLAKOWSKI (1981). Vgl. die kritischen Übersichten und Explikationsversuche bei GERAS (1984) und LEIST (1985). Vgl. LUKES (1977:100); vgl. UNGER 1987 II:253, 362 et pass.; KEAT 1981:39,56 u.ö.

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  45. Dieselbe Problemstruktur beherrscht die Debatte von de Tocqueville bis H. Arendt, von Strauß bis Stalin. Vgl. die Übersicht über klassische sozialphilosophische Diskussion bei MACPHERSON 1962; übers Durchwirken von ‚equality versus liberty‘ in moderner soziologischer und politikwissenschaftlicher Diskussion: V.D. BERG 1981; vgl. zur rechtstheoretischen Problematik und zur Grundrechtsinterpretation: BOCKENFORDE 1973, 1976; PREUSS 1979. Vgl. generell nun: UNGER 1988.

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  46. Dies ist der Kern der Kritiken an liberalen politischen Pluralismustheorien. Vgl. SCHATTSCHNEIDER 1960, SCHARPF 1975, vgl. auch DAHL 1975 selber.

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  47. Vgl. klar ENGELS (MEW 20:99 et pass.). Vgl. als Beispiel die programmatischen Formulierungen im durch BABEUF inspirierten ‚Manifeste des égaux‘ von 1794: „Disparaissez enfin, révoltantes distinctions de riches et de pauvres, de grand et de petit, de maîtres et de valets, de gouvernants et de gouvernés. Qu‘il ne soit plus d‘autre différence parmi les hommes que celles de l‘âge et du sexe. Puisque tous ont les mêmes besoins et les mêmes facultés, qu‘ils n‘y ait donc plus pour eux qu‘une seule éducation, une seule nourriture. Ils se content d‘un seul soleil et d‘un air pour tous: pourquoi la même portion et la même qualité d‘aliments ne suffiraint-ils pas à chacun d‘eux?“ (BUONAROTTI 1957 II: 96).

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  48. Das Recht und die Chance auf ‚Andersheit‘, worum es dem ‘Differenzdenken‘ geht, steht damit nicht im Widerspruch mit dem ‘Gleichheitsprinzip‘. Unter den genannten Voraussetzungen und bei Überwindung von ‘Not‘ und ‘Mangel‘ (vgl. unten), ergäbe sich vielmehr eine Pluralität von Lebenschancen, Lebensstilen und Lebenswegen, welche der hochgejubelten Individualisierung und Pluralisierung in den ‘freien Gesellschaften des Westens‘ weit überlegen wäre. Erst mit der Verwirklichung gleicher Zugangschancen könnte die freie Entfaltung gesellschaftlich entwickelter Individualität ‘gerecht‘, und nicht als Privileg herrschender Klassen und Gruppen, realisiert werden. Vgl. UNGER‘s ‘super-liberalism‘ im Gegenzug gegen klassische ‘republican vision‘ (1987588,594 u.ö.).

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  49. Liberalismus wäre dann z.B. nicht mehr vereinbar mit familialer erblicher Übertragung von Verfügungsgewalt, was ja in der liberalen Tradition immer wieder erkannt und formuliert wurde (vgl. MILL, vgl. BARTSCH 1982 zu Ambilalenzen; vgl. auch PARSONS 1970 uö. Symptomatisch ist, wie sich diesbezüglich der ‚Liberale‘ DAHRENDORF spätestens seit 1979 in einen Konservativen verwandelt!). Die radikalen Konsequenzen aus dem liberalen Prinzip der Chancengleichheit im Zusammenhang mit dem meritokratischen Verteilungsprinzip hat bekanntlich schon MARX in seiner Skizze der ‘ersten Phase‘ der Sozialistischen Gesellschaft (MEW 19:19ff) gezogen. Demokratisch-sozialistische Kritik am meritokratischen Verteilungsprinzip selber muß sich über die ‘social contingencies‘ hinaus auch auf die Legitimation ungleicher Verteilung auf der Grundlage ‘natürlicher Fähigkeiten‘ und Talente, auf die ‘natural contingencies‘ erstrecken. Vgl. exemplarisch: RAWLS 1979:93 ff.

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  50. Dies geschieht im Prinzip mit der Programmformel: ‚jedem nach seinen Bedürfnissen‘, wenn die damit verbundene Konzeption in folgender Hinsicht verstanden und abgegrenzt wird: (1) Das suum cuique setzt die gleiche Freiheit aller (auch und gerade im rechtlichen und politischen Sinne) voraus (vgl. BADER u.a. 1976:413). (2) Bedürfnisse sind nicht per Def. ‘unersättlich‘ und maßlos und ‘Knappheit‘ damit keine ewige Naturkonstante. Sie sind spezifisch historisch und gesellschaftlich bestimmt und demokratischer Diskussion und Kritik zugänglich. (3) Die Überwindung von ‘Not‘ und ‘Mangel‘ ist in der Tat Voraussetzung einer derartigen Möglichkeit (hierauf hat im Anschluß an Marx vor allem MACPHERSON 1973 zurecht hingewiesen). Aber nichts gebietet, die Aussagen über die reichlich fließenden ‘Springquellen des genossenschaftlichen Reichtums‘ produktivistisch zu interpretieren und sie dann einer ‘ökologischen‘ Kritik zu unterziehen.

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  51. Unsere Formulierung der libertär-demokratisch-sozialistischen Zielsetzung ist zwar — bewußt — extrem, aber nicht einfach illusorisch. Sie sollte z.B. nicht verwechselt werden mit der maximalistischen Formel der Abschaffung aller sozialer Ungleichheit einschließlich der von Prestige und Ansehen, welche z.B. BETEILLE (1976:162 f) und SHILS 1969 wohl zurecht für gänzlich unausrottbar halten. Sie sollte auch nicht verwechselt werden mit der anarchistischen Programmformel der Herrschaftslosigkeit: sie bekämpft demokratisch illegitime, strukturelle Machts-und Herrschaftsasymmetrien, nicht Macht und Herrschaft überhaupt, vgl. unten Kap. VI.3. Schließlich: sie ist — im Gegensatz zu MacPherson u.a. — nicht abhängig von utopischen oder anthropologisierten Annahmen über eine ‚im Prinzip gute Natur des Menschen‘ (vgl. unten Kap. III. 1 ).

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  52. Exemplarisch gilt dies für den Siegeszug der Spieltheorie z.B. in Ausbeutungs-‘Theorien‘ wie in der ‚logic of collective action‘. Vgl. ähnlich BOLTE/HRADIL1984:68; konträr: STRASSER 1978:79 e.v., vgl. unten).

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  53. Wir reden damit natürlich nicht einer historistischen oder narrativistischen Auffassung von Geschichte das Wort, sondern verlangen nur, daß z.B. der Grad der faktischen Integriertheit von Gesellschaften (vgl. diesbezügliche Kritiken an Modernisierungstheorien bei BENDIX 1964, TIPPS 1973, WEHLER 1976) und die Grenzen der Strukturierung explizit zum Gegenstand theoretischer Reflexion und vor allem eben auch empirisch-historischer Überprüfung gemacht werden. Vgl. generell zur Bedeutung von ‚Kontingenz‘ für pro(to)-theoretische Strategien: Roberto UNGERs Angriffe auf „false necessity“ in seiner „Anti-Necessitarian Social Theory“ (vgl. sachlich vor allem: ‘Plasticity into Power. Comparative-Historical Studies an the Institutional Conditions of Economic and Military Success‘ 1987.)

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  54. Vgl. für soziale Ungleichheit: WIEHN 1974; für (internationale) Konflikte: ECKSTEIN 1964. Eckstein formuliert auch eine unserer eigenen durchaus vergleichbare Aufgabenstellung: 1. ‚delimination‘, 2. ‘classification and analysis‘ = ‚dissection of a subject into its components‘, 3. ‘problemation‘ (the formulation of specific problems for theory construction). Auch die Webersche ‘Soziologische Kategorienlehre‘, welche unseren Versuch, wie der Leser leicht erkennen wird, tiefgehend beeinflußt hat, ist unserer Ansicht nach eine derartige ‘Pro-Theorie‘. In vieler Hinsicht ist der logische Status unserer Pro-Theorie dem der Ungerschen Proto-Theorie, die erst erschien, als unser Manuskript bereits abgeschlossen war und daher nicht mehr systematisch eingearbeitet werden konnte, vergleichbar. ‘This connecting set of notions amounts to a proto-theory: less the outline of a single, coherent theoretical system than the description of ideas that can supply a basis for many different theories„ ( 1987 II: 33 ).

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  55. So hat PARKIN 1979:47 durchaus recht, daß der Begriff der Ausbeutung ein „morally weighted concept“ ist.

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  56. So sind z.B. — gegen die Vertreter ‚normativer‘ oder ‘subjektiver‘ Konzeptionen von Sozialwissenschaft (vgl. z.B. PHILIPPS, PELS, PARKIN u.a.) — normative Urteile „about the moral standing of class society“ (PARKIN 1979:112) nicht hinreichend informativ und auch nicht ausschlaggebend für die Wahl und Abgrenzung des Begriffs der Ausbeutung selber. Mit guten theoretischen Gründen kann man gegen die uferlose Ausweitung des Ausbeutungsbegriffs durch GIDDENS ( 1973: 130 f) und PARKIN argumentieren und an der Marxschen Fassung festhalten (vgl. Kap. VI.2). Man kann natürlich darauf verzichten, zwischen ‘Ausbeutung‘, ‘Unterdrückung‘ und ‘Diskriminierung‘ zu unterscheiden, aber das Ergebnis ist ein empfindlicher Verlust an analytischer Unterscheidungskraft und terminologischer Präzision, welche für Theoriebildung, empirische Forschung wie gerade auch für klare normative Beurteilung große Vorteile bietet. Überpolitisierung und Normativismus sind nüchterner relationaler kognitiver Autonomie durchaus abträglich. Vgl. ähnlich im Anschluß an Weber: KEAT 1981.

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  57. Rationale‘ Argumentation sollte keineswegs auf ‚kognitive Argumentation‘ beschränkt werden. ‘Normative‘ Argumentationen sind ebenso ‘gut‘ begründbar wie kognitive und auch die Chancen erzielbarer Übereinstimmung sind nicht geringer (vgl. PHILIPPS 1983; vgl. HABERMAS 1981). Aber sie sollten nicht unbewußt oder absichtsvoll ‘vermischt‘ werden (vgl. etwa SCHAFER 1978, vgl. die diesbezügliche Habermas-Kritik bei Bader 1986.

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  58. Vgl. schon LENSKI 1968, ECKSTEIN 1964, vgl. generell Webers Strategie der Begriffsbildung.

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  59. Vgl. besonders in Teil II. Vgl. zu ähnlichen Forderungen praktischer Handlungsrelevanz von Theorien kollektiven Handelns etwa: TILLY 1978, ZALD/MACCARTHY 1979:1 f, FREEMAN 1975 u.a. Vgl. BHASKAR 1979:97f und 1986:169ff zur oben implizierten Fassung des emanzipatorischen Beitrags von sozialwissenschaftlicher Erkenntnis. Vgl. auch UNGER 1987:365 u.ö.

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Bader, VM., Benschop, A. (1989). Einleitung. In: Ungleichheiten. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97210-1_1

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