Zusammenfassung
Bereits ab Mitte des 19. Jahrhunderts gab es in Spanien gemischte Schiedskommissionen (jurados), in denen unter Vermittlung des Staates Arbeitgeber und Gewerkschaften ihre Konflikte auf dem Verhandlungsweg beilegten. Zur Zeit der Diktatur Primo de Riveras (1923 - 1930) erfolgten ab 1926 die Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern nicht direkt, sondern über korporative Gremien unter staatlicher Mitwirkung. Seit 1931 begegneten sich die Repräsentanten der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände in gemischten Schiedskörperschaften (jurados mixtos), die als Körperschaften öffentlichen Rechts dem Arbeitsministerium unterstanden. Sie waren u.a. für die Schlichtung von Streitigkeiten sowie die verbindliche Festlegung von Löhnen und Arbeitszeiten zuständig. Die Gewerkschaften CNT und UGT (vgl. 12.2) nahmen seit ihrer Gründung die Interessenvertretung der Arbeiter in den Betrieben durch einen gewählten Abgeordneten oder ein Komitee vor.
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© 1992 Leske + Budrich, Opladen
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Nohlen, D., Hildenbrand, A. (1992). Die Arbeitsbeziehungen. In: Spanien. Grundwissen Länderkunden, vol 6. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97208-8_13
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-97208-8_13
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-8100-0754-4
Online ISBN: 978-3-322-97208-8
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