Zusammenfassung
«Euch ist die Obrigkeit gegeben vom Herrn und die Gewalt vom Höchsten, welcher wird fragen, wie ihr handelt, und forschen, was ihr ordnet. Denn ihr seid seines Reichs Amtleute» — so redet die Heilige Schrift in den Worten der Lutherschen Übersetzung die Fürsten an, und es gab manchen Landesherrn, der seine fürstliche Würde im Sinne dieser Schriftstelle als ein Amt verstand, das ihm Gott verliehen hatte. Der getreue Amtmann als Vorbild des Regenten selbst — es ist bemerkenswert genug, daß dies schon dem späten Mittelalter einleuchtete!
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Literaturhinweise
Die zitierte Bibelstelle ist Weisheit Salomos 6, 5. So umfangreich die landesgeschichtliche Literatur zur Entstehung der Ämtereinteilung ist (bes. in den Vorstudien zu den historischen Atlanten), so selten sind Darstellungen von Stellung und Aufgaben des Amtmanns im späten MA. Ein etwas entlegenes, aber sehr anschauliches Beispiel ist: F. Schunder, Der Kreis Fritzlar—Homberg. Geschichte der Verwaltung vom 13. Jh. bis zur Gegenwart (1960) 35–40. Zum Aufkommen der Juristen unter den lokalen Beamten vgl. A. StÖLzel, Die Entwicklung des gelehrten Richterthums in deutschen Territorien I (1872) 142–165. Zusammenfassend vgl. SchrÖder/Kiinssberg 662–665. Mit der Burg als dem Mittelpunkt des Amtsbezirks beschäftigt sich eingehend H. M. Maurer, Die landesherrliche Burg in Wirtemberg im 15. und 16. Jh. (Phil. Diss. Tübingen 1958 ).
Zum wichtigen Amte des Kanzlers fehlt es an einer zusammenfassenden Darstellung. Ober die <Klerikerjuristen>, im Kanzleramt und ihre allmähliche Ablösung durch Nichtkleriker vgl. die aufschlußreiche Studie von H. Lieberich, Klerus und Laienwelt in der Kanzlei der baierischen Herzöge des 15. Jh., in: Ztschr. f. bay. Landesgesch. 29 (1966) 239–258. Ein Bild vom Leben und Wirken eines geistlichen Kanzlers zeichnet F. Merzbacher, Johann von Allendorf, Stiftpropst von St. Burkard und bischöfl. (Würzburg) Kanzler 1400–1496 (1955). Ober die organisatorische, Leistung des meißnischen Kanzlers Konrad von Kirchberg vgl. zuletzt H. Patze, Neue Typen des Geschäftsschriftgutes im 14. Jh., in: Der dt. Territorialstaat des 14. Jh. I (Vorträge und Forschungen XIII, 1970). Allgemein zu den Juristen in Kanzlei, Rat und Gericht der Territorien: W. Trusen, Anfänge des gelehrten Rechts in Deutschland (1962) 209–221.
Eingehend zur Geschichte des Rates: Hartung, Verfassungsgesch. 47–48 und 72–79 mit reichen Literaturangaben und gründlicher Auseinandersetzung mit der umstrittenen Frage der Vorbildlichkeit der burgundisch-österreichischen Behördenorganisation Maximilians I. Das Eindringen studierter Juristen in den Rat und seinen Funktionswandel seit dem 15. Jh. schildert am bayrischen Beispiel H. Lieberich, Die gelehrten Räte, in: Ztsdlr. f. bay. Landesgesch. 27 (1964) 120–189.
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Kroeschell, K. (1980). Amtmänner, Kanzler und Räte. In: Deutsche Rechtsgeschichte 2. WV studium. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97122-7_16
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