Zusammenfassung
Dem modernen Juristen ist der Umgang mit Akten so selbstverständlich, daß er kaum auf den Gedanken kommen wird, es habe etwas zu bedeuten, daß die moderne Verwaltung und Rechtsprechung diese Bündel von Schriftstücken produzieren, die der papierene Niederschlag von Rechtsvorgängen sind. Im Übergang von der feierlichen Errichtung einzelner Urkunden zur laufenden Aktenführung spiegelt sich jedoch eine so grundlegende Veränderung des Rechtslebens, daß sich eine nähere Betrachtung lohnt.
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Literaturhinweise
Eine vortreffliche knappe Einführung in das Aktenwesen gibt A. vox Brandt , Werkzeug des Historikers (Urban-Buch 33, 5. Aufl. 1969 ) 125 - 134.
Den Übergang von der Urkunde zu neuen Formen des Verwaltungsschriftguts im späteren MA erörtert eingehend H. PATZE, Neue Typen des Geschäftsschriftguts im 14. Jh., in: Der deutsche Territorialstaat im 14. Jh. I (Vorträge und Forschungen XIII, 1970) 9-64; dort sind auch die im Text zitierten Beispiele näher dargestellt.
Am Beispiel einer Sammelakte aus der Kanzlei des Bischofs von Würzburg, einem, das die Auseinandersetzungen mit dem benachbarten Markgraf en von Brandenburg in den Jahren 1447-1457 betrifft, behandelt H. Quirix , Einführung in das Studium der ma.
Geschichte (2. Aufl. 1961) 83-103, die Probleme des Aktenwesens — bis hin zum Zusammenhang von Aktenstruktur und Diplomatie.
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Kroeschell, K. (1980). Die Akten. In: Deutsche Rechtsgeschichte 2. WV studium. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97122-7_14
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