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Zusammenfassung

40 Jahre nach Gründung dieses Friedenssystems läßt sich folgende, allgemein anerkannte Bilanz ziehen:

  • Die Institutionen haben überlebt; sie sind universell geworden, keiner der ca. 50 Gründungsstaaten hat sie verlassen, und mehr als 100 durch die Dekolonialisierung entstandene Staaten sind ihnen beigetreten2.

  • Ihre Strukturen haben sich außerordentlich kompliziert: Durch Hinzufügung dutzender Organe wurde das System extrem dezentralisiert und schwer durchschaubar. Der Umfang ihrer Tätigkeit ist insbesondere aufgrund des Ausbaus des multilateralen Hilfssystems angewachsen.

  • Der Friede ist weit davon entfernt, gewährleistet zu sein: Seit Schaffung des Sicherheitsrates sind zahlreiche Kriege ausgebrochen, neue kommen fast überall in der Welt — insbesondere in Entwicklungsländern — hinzu und fordern Millionen Tote. Die Gefahren weltweiter Konfrontation sind zwar durch die Angst vor der Atombombe begrenzt, aber der Rüstungswettlauf setzt sich fort, und eine totale Zerstörung der Menschheit droht weiterhin.

  • Die Weltwirtschaft hat sich in erstaunlicher Weise entwickelt: Das Durchschnittseinkommen der reichen Länder hat sich mindestens vervierfacht. Die Wirtschaftsexpansion setzte sich mit einer bis dahin unbekannten Regelmäßigkeit in den 50er und 60er Jahren fort, hielt auch in den 70er und 80er Jahren an, und dies trotz der durch starke Ölpreisschwankungen, Inflation und Arbeitslosigkeit bedingten Schwierigkeiten. Im Gegensatz dazu hat die Wirtschaft der armen Zonen der Erde trotz bilateraler und multilateraler Hilfe, von wenigen Ausnahmen abgesehen, stagniert.

Kapitel II des Buches “Für eine Weltorganisation der Dritten Generation” von Maurice Bertrand (Französ. Ausgabe: Genf 1986; deutsche Ausgabe: Bonn 1988). Kapitel IV und V sind ebenfalls in diesem Buch abgedruckt, mit der Überschrift “Eine Weltorganisation der Dritten Generation”.

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Literatur

  1. Das Phänomen der “Entkolonisierung” begann mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges, es erreichte seinen Höhepunkt in der Periode zwischen 1955 und 1965. Die Aufnahme in die Vereinten Nationen trug dazu bei, die Existenz der neuen Staaten zu legitimieren. Während Indien zu den Gründerstaaten der Vereinten Nationen zählt, wurden Pakistan 1947, Birma 1948 und Indonesien 1950 aufgenommen. 1955 folgten Kampuchea, Sri Lanka, Jordanien, Laos, Libyen und Nepal; 1956 Marokko, Sudan und Tunesien; 1957 Ghana und Malaysia; 1958 Guinea; 1960 wurden 16 weitere Staaten nach der Entkolonisierung Westafrikas aufgenommen; 1961 folgten weitere vier Staaten, 1962 sechs (darunter Algerien); zwischen 1963 und 1971 traten 23 neue Staaten bei. Die Deutsche Demokratische Republik und die Bundesrepublik Deutschland wurden 1973 aufgenommen.

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  2. Siehe die Paragraphen 48 bis 52 des am Schluß dieses Buches auszugsweise abgedruckten VN-Berichtes “Some Reflections on Reform of the United Nations” (UN-Document A/40/988).

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  3. Zum Netz der internationalen zwischenstaatlichen Organisationen siehe: Harold K. Jacobson, Networks of Interdependence, International Organizations and the Global Political System, in: Union des Associations Internationales, Brüssel (Hrsg.), Yearbook of International Organizations, New York o.J.

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  4. Die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) wurde 1948 in Paris gegründet. An ihre Stelle trat im September 1961 die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Sie umfaßt 24 Mitgliedsländer alle wichtigen westlichen Industriestaaten. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde am 1. Januar 1958 in Brüssel gegründet und zählt heute 12 Mitgliedsstaaten aus Westeuropa. Der Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (COMECON) wurde im Januar 1949 gegründet. Ihm gehören 10 Mitgliedsstaaten an — alles sozialistische Länder.

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  5. Siehe hierzu “La crise de l’UNESCO” von Pieme de Senarclens in der “Revue Commentaires”, No. 30, Sommer 1985. Der Autor untersucht die historischen Gründe der Krise und zeigt dabei die bereits dem Gründungsziel inhärenten Widersprüche der Organisation auf, demzufolge es möglich sei, sich innerhalb der internationalen Gemeinschaft über die Bedingungen und die Voraussetzungen des Friedens, über die Konzepte einer internationalen Verbindung zwischen den Regierungen und zwischen den Völkern sowie über die Menschenrechte und ihre Durchsetzung zu verständigen.

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  6. Der Artikel 41 sieht wirtschaftliche und diplomatische, der Artikel 42 militärische Sanktionen vor. Siehe zu diesem Thema die Kommentare von Pierre Michel Eisenmann zu Artikel 41 und von Georges Fischer zu Artikel 42 in “L’ONU, la Charte”, herausgegeben unter der Leitung von J.P. Cot und Alain Pellet, Editions Economica, Paris/Brüssel 1985. Die Autoren weisen darauf hin, daß die Sanktionspraxis durch die politische Teilung der Welt, die den Sicherheitsrat in vielen Situationen paralysiert, behindert wurde. In 40 Jahren wurde vom Artikel 41 nur zweimal Gebrauch gemacht: anläßlich der einseitigen Unabhängigkeitserklärung von Süd-Rhodesien, und — allerdings nur zögernd und halbherzig -anläßlich der Verurteilung der Apartheid-Politik Südafrikas. Im ersten Fall (Süd-Rhodesien) wurde nicht ein Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen, sondern eine territoriale Einheit, der die Qualität “Staat” abgesprochen wurde — das rassistische Minderheitsregime unter der Regierung Ian Smith — anvisiert. Trotz zahlreicher Resolutionen von 1966 (S/RES 232) bis 1977, die selektive Sanktionen, totales Embargo, Abbruch aller Beziehungen etc. forderten, das illegale Regime in Rhodesien hielt sich mehr als 10 Jahre an der Macht. Es ist kaum anzunehmen, schließt M. Eisenmann, daß die Sanktionen bei der Lösung dieser Affäre eine besondere Rolle spielten. Die Sanktionen des Jahres 1977 gegen Südafrika zielten nur auf das Verbot von Waffenlieferungen. Die zahlreichen und eindeutig nachgewiesenen Verletzungen hatten nur sehr platonische Verurteilungen durch den Sicherheitsrat zur Folge. Artikel 42 wurde verschiedentlich — insbesondere 1950 im Fall Korea — angesprochen, und der Sicherheitsrat mehrmals aufgefordert, von ihm Gebrauch zu machen; doch kam er niemals tatsächlich zur Anwendung.

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  7. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen schrieb in seinem Tätigkeitsbericht über das Jahr 1982 dazu: “Manche Staaten haben die Tendenz, so zu handeln, als ob die Verabschiedung einer Resolution sie fortan vor jeder weiteren Verantwortung für die Frage entbinden würde.(...) Die beste Resolution der Welt hat wenig praktische Wirkung, wenn die Regierungen der Mitgliedsstaaten sie anschließend nicht angemessen und tatkräftig unterstützen.”

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  8. Bericht des Generalsekretärs über die Arbeit der Organisation (UN Doc. A/37/1 vom 7.9.1982).

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  9. Das Genfer Protokoll wurde im Jahr 1925 unterzeichnet.

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  10. Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung biologischer Waffen 1972; Konvention über das Verbot umweltverändemder Techniken 1977; Konvention über das Verbot inhumaner Waffen 1981.

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  11. Vertrag über das teilweise Verbot von Kernwaffenversuchen 1963.

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  12. Antarktis-Vertrag 1959; Weltraumvertrag 1967; Vertrag von Tlatelolco 1967.

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  13. Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen 1968.

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  14. Die Ereignisse der Jahre 1987 und 1988, die sich nach der Abfassung dieses Textes abspielten, haben das politische Klima sehr plötzlich verändert: der Weg hin zum Rüstungsabbau wurde durch die Unterzeichnung des Vertrages vom 7. Dezember 1987 über die Mittelstreckenraketen (INF-Vertrag) und durch die sich anschließenden Verhandlungen über eine entsprechende Reduzierung der strategischen Atomraketen geöffnet. Aber es waren nicht die Vereinten Nationen, die zu dieser Veränderung beigetragen haben — doch sollten die Großmächte dies wünschen, so könnten die Vereinten Nationen sofort eine wichtige Rolle in diesem Bereich übernehmen. (Siehe dazu auch der Abschnitt “Die Umwälzung einiger Positionen der UdSSR in den Vereinten Nationen” in dem dritten Beitrag von Bertrand in diesem Buch mit dem Titel “Eine Weltorganisation der Dritten Generation”).

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  15. Siehe OECD-Publikation “DAC-Bericht 1984”. Die Gesamthöhe der öffentlichen Entwicklungshilfe wird darin auf 36,28 Milliarden US-Dollar geschätzt.

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  16. Es gibt 65 AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik). Der Lomé-Vertrag wurde am 8. Dezember 1984 unterzeichnet. Er ist der Nachfolger der beiden Verträge von Yaoundé (1963 und 1969) und der beiden ersten Lomé-Verträge (1975 und 1979). Er sieht ein Finanzvolumen von 8,5 Milliarden ECU vor.

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  17. Die operationeilen Ausgaben beliefen sich im Jahr 1984 auf ca. 2,6 Milliarden US-Dollar. Über die Weltbankgruppe werden entweder Kredite zu niedrigem Zinssatz mit langen Rückzahlungsfristen (diese über IDA, International Development Association) oder zu normalen Marktzinsen vergeben. Das Kreditvolumen beläuft sich auf ca. 10 Milliarden Dollar jährlich.

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  18. Siehe §§89 bis 103 des am Ende des Buches auszugsweise abgedruckten Berichtes “Some Reflections on Reform of the United Nations”.

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  19. Siehe §§10 bis 43 des VN-Berichtes A/40/988 “Some Reflections on Reform of the United Nations”.

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  20. Siehe Pierre de Senarclens, Diskussionsbeitrag “Progress and Development in the United Nations ideology”, anläßlich eines VN-Kolloquiums am 16./17. Dezember 1985.

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  21. Siehe Rodolfo Stavenhagen, Diskussionsbeitrag “Droits de l’homme et droits de peuples. La question des minorités”, anläßlich eines VN-Kolloquiums am 16./17. Dezember 1985.

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  22. Siehe den bereits erwähnten Bericht über die Reform der VN (UN Doc. A/40/988), hier v.a. die §§ 15–19 über die Zersplitterung des Systems.

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  23. Die wichtigsten sind die “Erklärung über die Prinzipien des internationalen Rechts betreffs der freundschaftlichen Beziehungen zwischen Völkern” (Resolution 2625/XXV); “Deklaration und Aktionsprogramm über eine neue Internationale Wirtschaftsordnung (Resolution 3201/SVI und 3202/SVI); “Die Charta der wirtschaftlichen Rechte und Pflichten der Staaten” (Resolution 3281/XXIX); die Resolution der Generalversamlung vom 16. September 1975 (Resolution 3362/SVII) über die internationale Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit.

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  24. Siehe §§ 33–43 des bereits erwähnten Berichtes über die VN-Reform (UN Doc. A/40/988).

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Günther Doeker Helmut Volger

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© 1990 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen

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Bertrand, M. (1990). Die Bilanz der Weltorganisation. In: Doeker, G., Volger, H. (eds) Die Wiederentdeckung der Vereinten Nationen. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97013-8_7

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