Zusammenfassung
Seit 1985 wurden in der Bundesrepublik ca. 20 – 30 Beschäftigungspläne vereinbart. Vermutlich wurden hierdurch 2000 – 3000 Beschäftigte qualifiziert. Die im folgenden analysierten Fälle stammen weitgehend aus Krisenbranchen (vgl. Schaubild 6):
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In drei Hamburger und zwei ostfriesischen Werften konnten Beschäftigungspläne vereinbart werden, da der Bund und die Länder mit dem Werfthilfeprogramm die Unterhaltsgelder bei Qualifizierungsmaßnahmen aufstockten. Ohne diese externe strukturpolitische Hilfe wäre es hier vermutlich nicht zu Qualifizierungsmaßnahmen gekommen. Weitere — hier nicht untersuchte — Beispiele lassen sich unter den Werften Schleswig-Holsteins finden.
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In der Stahlindustrie gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Vereinbarungen z.B. zur Aufrechterhaltung von Ausbildungskapazitäten (Hattingen, Oberhausen, Rheinhausen), zu konzerninternen und konzernübergreifenden Versetzungen sowie Zusagen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze (Krupp Stahl, Rheinhausen). Hier werden die Warteschleifen-Modelle von Saarstahl und Krupp vorgestellt, bei denen die Stahlindustrie Vorreiter war. Die Kruppsche Rahmenvereinbarung ist noch nicht praktiziert worden; ihre Bewährung steht mit der endgültigen Stillegung von Krupp Rheinhausen vermutlich erst noch bevor. Mit der saarländischen Stahlstiftung hingegen wurde — und dies ist ein Charakteristikum dieses Falles — einer der größten Personaleinschnitte in der gleichzeitig kürzesten Zeit realisiert; dies war nur mit zusätzlicher Hilfe des Saarlandes möglich.
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Literatur
Arbeiter und Angestellte, die nicht direkt in der Fertigung arbeiten.
Mit Hilfe der GRW werden regionale Investitionen bezuschußt (vgl. Bosch u.a. 1987, S. 82 ff).
Die Vergabe der Bundesmittel war an eine Einigung der betroffenen Bundesländer über den Einsatz der Mittel in der sog. „Küstenländerrichtlinie“ gebunden.
Das Qualifizierungsprogramm ist Gegenstand eines Begleitforschungsprojekts, das von Siegfried Bergner in Zusammenarbeit mit dem Amt für Berufs- und Weiterbildung Hamburg und gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung durchgeführt wird. Auf vorläufige Ergebnisse dieser Begleitforschung wurde hier mehrfach Bezug genommen (vgl. Bergner 1987 und 1988).
An der Errichtung dieses CNC-Zentrums ist viel Kritik geübt worden. Es wurde darauf hingewiesen, daß in Hamburg bereits ausreichende Kapazitäten für CNC-Kurse vorhanden seien. Das geplante CNC-Zentrum werde sich nicht über Aufträge aus der Industrie finanzieren können und zwangsläufig mit den bereits bestehenden Trägern in die Konkurrenz um Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit treten. Hier werden viele Schwierigkeiten gezielter regionaler Weiterbildungspolitik deutlich.
Kurzfristig ist nach Auffassung der Unternehmensleitung eine Öffnung für andere Arbeitslose nicht möglich. Blohm & Voss drohte an, dann seine Gelder zurückzuziehen, die sie ausschließlich ehemaligen Ross-Beschäftigten vorbehalten will. Der Betriebsrat sah eine solche Ausschließlichkeit nicht vereinbart. Mittelfristig werden wohl auch andere Arbeitslose eingewiesen. Ansonsten hätte auch das Arbeitsamt Schwierigkeiten bei der Mittelgewährung, da es sich dann nur um ein rein betriebliches, nicht aber mehr öffentliches Projekt handelte.
Die vier Hüttenwerke Dillingen, Völklingen, Burbach und Neunkirchen waren vor 1971 im Besitz von sechs Großaktionärsgruppen aus drei europäischen Ländern, die sich aufgrund unterschiedlicher nationaler und Konzerninteressen nicht auf eine rechtzeitige Kooperation und Modernisierung verständigen konnten (IHK des Saarlandes 1982). 1971 fusionierten die Burbacher Hütte und die Röchlingschen Eisen- und Stahlwerke, unterhielten aber weiterhin zwei integrierte Hüttenwerke.
Bei der Ermittlung des Personalabbaus ging man sehr schematisch vor: Man teilte die 150 Mio DM durch das durchschnittliche Jahreseinkommen eines Beschäftigten und errechnete so den notwendigen Abbau von 2.800 Stellen.
Die Frühpensionierungen in Dillingen mit den entsprechenden Versetzungen von Saarstahl laufen weiter, da auch der Personalabbau bei Saarstahl weitergeht.
Im Zuge der Restrukturierung mußten die Betriebsräte und die IG Metall eine Verschlechterung der Sozialpläne von einer Absicherung von zunächst 100 vH der Nettolöhne auf 90 vH und später auf 82 vH akzeptieren. Mit der befristeten Betriebsrente ist man erstmals von einer pauschalen Absicherung zu einer differenzierten Ausgleichszahlung übergegangen. Die gering Verdienenden verbessern sich dadurch sogar gegenüber früheren Sozialplänen.
Hier ist offensichtlich in der Bundesanstalt für Arbeit nicht einheitlich verfahren worden. Krupp Stahl und Klöckner-Becorit gaben Wiedereinstellungszusagen, ohne daß das Landesarbeitsamt NRW die Verfügbarkeit der Arbeitskräfte in der Warteschleife generell in Frage gestellt hätte (vgl. 4.6.2).
1988 lagen die Ausgaben schätzungsweise bei 50 Mio DM, da über 400 Stiftungsmitglieder zumindest zeitweise wieder beschäftigt waren.
Es wird dem Arbeitsamt gerade in solchen Regionen nicht gelingen, den zumeist älteren oder gesundheitlich eingeschränkten Beschäftigten einen Arbeitsplatz anzubieten und so ihre Verfügbarkeit in einer Warteschleife zu testen.
Bereits jetzt existieren in fast allen Stahlunternehmen Personaleinsatzbetriebe, die eine Art innerbetrieblichen und sogar konzernübergreifenden Verleih organisieren. Die Arbeitsdirektoren der Stahlindustrie haben bereits mehrfache Vorstöße unternommen, diese Arbeitskräfte auch extern verleihen zu können.
Der Tarifvertrag ist zeitlich nicht befristet, soll aber nicht länger als die geplante Personalreduzierung im Kohlebergbau andauern. Nach Auslaufen der AFG-Sonderregelung wird vermutlich eine reine Teilzeitmaßnahme übrigbleiben. Die Prüflinge nach 1990 haben jedoch bereits eine Ausbildung in einem neugeordneten Beruf absolviert, so daß die jetzt entwickelten Lehrgänge für sie ohnehin nicht in Frage kämen.
Die Sozialforschungsstelle Dortmund untersucht im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die Praxis der Teilzeitqualifikation im Ruhrkohle-Bergbau. Ein zentraler Forschungsgegenstand des Projektes wird die Frage sein, inwieweit die bildungspolitischen Zielsetzungen der Teilzeitqualifizierung umgesetzt werden konnten und welche subjektive Sichtweise die Jugendlichen selbst entwickelt haben. Hierzu wird auch eine Verbleibsuntersuchung der Jugendlichen durchgeführt, die Aufschluß über die unterschiedliche Orientierung auf dem betrieblichen oder externen Arbeitsmarkt geben kann.
Dies sind bis zu sechswöchige Kurse zur „Verbesserung der Vermittlungsaussichten“, die u.a. zur „Erhaltung oder Verbesserung der Fähigkeit“ beitragen sollen, Arbeit aufzunehmen oder an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilzunehmen.
Nach Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Arbeit mußte der ursprünglich beabsichtigte Terminus Wiedereinstellungsgarantie verändert werden, da die Bundesanstalt dann wegen „Zweifeln an der Verfügbarkeit“ keine Arbeitslosenunterstützung gezahlt hätte. Die Änderung läuft jedoch nur auf eine kosmetische Korrektur hinaus. Es ist nicht auszuschließen, daß die Bundesanstalt lediglich auf dieser kosmetischen Korrektur bestanden hat, um nicht mit sich selbst in Widerspruch zu geraten. So scheiterte eine Wiedereinstellungsgarantie für die Stiftungsmitglieder im Saarland am Einspruch der Bundesanstalt (vgl. 4.3).
Im Zusammenhang mit der geplanten Stillegung der Krupp-Stahlwerke in Rheinhausen verpflichtete sich das Unternehmen jedoch durch „eigene Aktivitäten und die Bemühungen Dritter am Standort Duisburg-Rheinhausen“ 779 Arbeitsplätze aufrechtzuerhalten und 721 neu zu schaffen. Bislang gibt es Zusagen über 620 neue Arbeitsplätze in Rheinhausen, die im wesentlichen durch die Gründung eines Qualifizierungszentrums und Investitionen verschiedener Krupptöchter entstehen sollen (Warbruck 1989).
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Bosch, G. (1990). Die Praxis der Beschäftigungspläne in der Bundesrepublik. In: Qualifizieren statt entlassen. Sozialverträgliche Technikgestaltung. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97009-1_4
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