Zusammenfassung
In vielen Ländern haben inzwischen Großunternehmen bei Massenentlassungen oder Betriebsstillegungen Verantwortung mitübernommen, neue Arbeitsplätze zu schaffen oder die betroffenen Beschäftigten in eine neue Beschäftigung zu vermitteln. In einem internationalen Überblick über die hierzu inzwischen vorliegenden vielfältigen Erfahrungen wurde noch vor wenigen Jahren allein in der Bundesrepublik und in Japan eine bewußte Abwehrhaltung der Unternehmen gegen eine aktive Beschäftigungspolitik in betrieblichen Krisenperioden festgestellt. Die Situation in beiden Ländern wird treffend wie folgt charakterisiert: „In Japan und der Bundesrepublik gehen die Großunternehmen davon aus, daß sie, um Arbeitsplätze zu schaffen, in erster Linie wettbewerbsfähig und profitabel sein müssen. Die Probleme des Strukturwandels (reconversion) können nicht von den Großunternehmen direkt bewältigt werden, sondern bleiben Aufgabe der öffentlichen Hand oder anderer Institutionenh“ (Sagét 1986, S. 26–27).
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Literatur
Sagét unterscheidet sozialen (Arbeitskräfte) und ökonomischen (Arbeitsplätze) Strukturwandel. Da die soziale Dimension aber auch ökonomische Aspekte enthält und umgekehrt, ist diese Begrifflichkeit nicht glücklich gewählt (Sagét 1986, S. 15).
In der Literatur wird auch das etwas abstraktere aber gleichbedeutende Begriffspaar „numerische oder funktionale Flexibilität“ verwendet (Atkinson 1986).
Typisch hierfür ist beispielsweise folgender Befund aus einer Fallstudie der Stahlindustrie: ca. 80 % der Beschäftigten eines 1972 stillgelegten Röhrenwerkes arbeiteten zum Zeitpunkt der Stillegung in der gleichen Abteilung, in der sie ihre Tätigkeit zumeist in den 50er Jahren aufgenommen hatten (Bosch 1978a, S. 53).
Bislang ist in der Arbeitsmarkttheorie immer nur dann von erweiterten internen Arbeitsmärkten die Rede, wenn Unternehmen ihre Produkte auslagern bzw. Zulieferer an sich binden, ohne eine beschäftigungspolitische Verantwortung für diese von ihnen kontrollierten Produkt- und Arbeitsmärkte zu übernehmen. Die Kapitallogik dieser erweiterten internen Arbeitsmärkte liegt gerade im Abbau von Schutzrechten der Arbeitskräfte. Durch Beschäftigungspläne hingegen wird umgekehrt die Verantwortung der Unternehmen für Beschäftigte außerhalb ihres Betriebes erweitert (zum Konzept erweiterter interner Arbeitsmärkte vgl. Sengenberger 1987, S. 273).
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Bosch, G. (1990). Forschungsthema: Beschäftigungspläne. In: Qualifizieren statt entlassen. Sozialverträgliche Technikgestaltung. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97009-1_1
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-12155-0
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