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Reichskonkordat, Ermächtigungsgesetz und das Ende der Zentrumspartei im Jahr 1933

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Zusammenfassung

Der deutsche Katholizismus bildete gegen die nationalsozialistische Ideologie zu Beginn der dreißiger Jahre — ebenso wie die organisierte sozialistische und kommunistische Arbeiterbewegung — eine geschlossene Abwehrfront. Katholisches Naturrechtsdenken, die traditionelle politische Repräsentation der Katholiken in der Zentrumspartei, das Kommunikationsnetz des katholischen Vereinswesens und die autoritative amtskirchliche Hierarchie waren die Grundlagen für die regional zwar unterschiedlich praktizierte, im großen und ganzen jedoch kompromißlose Ablehnung der kulturpolitischen Ziele der Nationalsozialisten durch die deutschen Katholiken1. Seit dem Durchbruch der NSDAP bei den Reichstagswahlen im September 1930 warnten die Bischöfe in verschiedenen Diözesen immer wieder vor der politischen Radikalisierung, der Verherrlichung der germanischen Rasse und den Bestrebungen, eine deutsche Nationalkirche zu errichten. Ihre Haltung trug entscheidend mit dazu bei, daß die NSDAP in geschlossenen katholischen Gebieten nur wenige Anhänger fand und daß die Zentrumspartei im Vergleich zu den Weimarer bürgerlichen Parteien ihren Wählerstamm zusammenhielt2. Dennoch waren rechtsgerichtete Absplitterungen bei katholischen Akademikern, Beamten und Studenten nicht mehr zu übersehen3.

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Literatur

  1. Vgl. Klaus Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich,Bd. 1: Vorgeschichte und Zeit der Illusionen 1918–1934,Frankfurt a. M./Berlin/Wien 1977, S. 160 ff., bes. S. 166 ff.; Rudolf Morsey, Die katholische Volksminderheit und der Aufstieg des Nationalsozialismus 19301933, in: Kirche, Katholiken und Nationalsozialismus,hrsg. v. Klaus Gotto/Konrad Repgen, Mainz 1980, S. 9–22, bes. S. 11 ff. — Den Auftakt gab das bischöfliche Ordinariat Mainz mit Anweisungen, die den Katholiken die Mitgliedschaft in der NSDAP untersagten; anderenfalls wurden sie von den Sakramenten ausgeschlossen. Dieses entschiedene Vorgehen erschien anderen Bischöfen als inopportun, weshalb nach dem Mainzer Vorstoß keine einheitliche Bischofserklärung zum Nationalsozialismus zustandekam. Die bayerischen Bischöfe entschlossen sich für die Einzelfallprüfung und unterschieden zwischen Aktivisten und Mitläufern. Anders als der atheistische Sozialismus und Kommunismus wurde aber der Nationalsozialismus nicht unter die glaubensfeindlichen Organisationen eingereiht. Sichtbare Kirchenstrafen wurden überdies kaum ausgesprochen.

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  2. Vgl. Jürgen Falter, Wer verhalf der NSDAP zum Sieg? Neuere Forschungsergebnisse zum parteipolitischen und sozialen Hintergrund der NSDAP-Wähler 1924–1933, in: apuz,B 2829/79, 14. 7. 1979, S. 3–21, hier S. 16 f.: Danach haben bis März 1933 im Reichsdurchschnitt ca. zwei Drittel aller bekenntnistreuen Katholiken (damals ca. 62,4%) Zentrum gewählt. Vgl. auch Ulrich von Hehl, Das Kirchenvolk im Dritten Reich, in: Kirche (Anm. 1), S. 63–82, hier S. 64 sowie Anm. 4. — In der Bischofsstadt Münster verlor die Zentrumspartei bei der Märzwahl 1933 nur 1000 Stimmen; die NSDAP profitierte hier vor allem von bisherigen Nichtwählern. Vgl. Doris Kaufmann, Katholisches Milieu in Münster 1928–1933 (Düsseldorfer Schriften zur Neueren Landesgeschichte und zur Geschichte Nordrhein-Westfalens,Bd. 14), Düsseldorf 1984, S. 166. In Münster gelang es dem Zentrum und den katholischen Organisationen, ein soziales Netz zu knüpfen, das die von der Krise betroffenen Arbeitslosen und Notleidenden auffing und das politisch-sozial-kulturell integrierte lokale Milieu stabilisierte (ebd., S. 130ff.).

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  3. Wahldaten für die Juliwahl 1932 bei Emil Ritter, Der Weg des politischen Katholizismus in Deutschland,Breslau 1934, S. 245 f. — Im Reichsdurchschnitt wählten nach Ritters Angaben 50,5% aller Katholiken Zentrum oder BVP, in Preußen 51,1%, in Bayern 43,3%, in Baden 49,4%, in Württemberg 66,6%, in Oldenburg 73,2%, in Sachsen 37,1%, in Hessen 47,8%, in Mecklenburg 20,5%. In der Diaspora wie auch in den katholischen Industriestädten (Ausnahme: Essen) schnitt das Zentrum vergleichsweise schlecht ab, in Wahlbezirken mit einer stärkeren katholischen Minderheit erzielte es mittlere Ergebnisse, die besten Wahlergebnisse erreichte es in überwiegend ländlichen Regionen. In 21 westdeutschen Großstädten wählten 22,5% der katholischen Wähler Zentrum, 28,9% NSDAP, 37,1% hingegen SPD und KPD. Für die Deutschnationalen stimmten lediglich zwischen 2% und 6% der Katholiken. (Diese Statistik weist allerdings Verzerrungen auf, weil bei der Juliwahl 1932 viele Protestanten dem Zentrum ihre Stimme gaben.) Seit der Juliwahl 1932 brach die NSDAP vor allem in ländliche und jugendliche Wählerschichten des Zentrums ein. Vgl. z. B. Scholder, Kirchen (Anm. 1), S. 197; Günter Plum, Gesellschaftsstruktur und politisches Bewußtsein in einer katholischen Region 1928–1933. Untersuchung am Beispiel des Regierungsbezirks Aachen (Studien zur Zeitgeschichte),Stuttgart 1972, S. 30. — Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken teilte im Februar 1933 mit, daß 43% aller Katholiken und damit mehr als zwei Drittel der Bekenntnistreuen für Zentrum oder BVP votiert hätten. Die restlichen 57% (nur zu einem Drittel bekenntnistreu) hätten sich folgendermaßen verteilt: ein gutes Viertel seien Nichtwähler bzw. Anhänger von Splitterparteien, ein gleicher Anteil wählte die Sozialdemokraten und je ein Sechstel KPD oder NSDAP, 7% seien Anhänger der Deutschnationalen. Vgl. Konrad Repgen, Hitlers Machtergreifung und der deutsche Katholizismus. Versuch einer Bilanz, in: Katholische Kirche im Dritten Reich. Eine Aufsatzsammlung zum Verhältnis von Papsttum, Episkopat und deutschen Katholiken zum Nationalsozialismus 1933–1945,hrsg. v. Dieter Albrecht, Mainz 1976, S. 1–34, 18 f.

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  4. Vgl. Oswald von Nell-Breuning SJ, Die soziale Enzyklika. Erläuterungen zum Weltrundschreiben Papst Pius XI. über die gesellschaftliche Ordnung,Köln 1950, S. 180 ff. — Dieser Passus richtet sich auch gegen die Anhänger des Universalismus um Othmar Spann.

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  5. Walter Dirks, Katholizismus und Nationalsozialismus, in: Die Arbeit,B. Jg. (1931), S. 201 ff.

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  6. Vgl. Plum, Gesellschaftsstruktur (Anm. 4), S. 184 ff.; vgl. auch Heinrich Lutz, Demokratie im Zwielicht. Der Weg der deutschen Katholiken aus dem Kaiserreich in die Republik 1914–1925,München 1963.

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  7. Zum ideologischen Hintergrund vgl. ebd., S. 152 ff.; Ernst-Wolfgang Böckenförde, Der deutsche Katholizismus im Jahre 1933. Eine kritische Betrachtung, in: Von Weimar zu Hitler 1930–1933, hrsg. v. Gotthard Jasper, Köln/Berlin 1968, S. 317–343, hier S. 341 f.

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  8. Scholder, Kirchen (Anm. 1), S. 81 f.; zur Rolle von Kaas vgl. auch S. 185, 209 ff., 300 ff. — Weitere Literatur bei Josef Becker, Das Ende der Zentrumspartei und die Problematik des politischen Katholizismus in Deutschland, in: Von Weimar zu Hitler 1930–1933 (Anm. 8), S. 344–376.

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  9. Der Zusammenhang zwischen Ermächtigungsgesetz und Reichskonkordat wurde zuerst von Karl Dietrich Bracher untersucht. Vgl. Nationalsozialistische Machtergreifung und Reichskonkordat. Ein Gutachten zur Frage des geschichtlichen Zusammenhangs und der politischen Verknüpfung von Reichskonkordat und nationalsozialistischer Revolution, hrsg. v. d. hessischen Landesregierung in Wiesbaden, April 1956. — Vgl. außerdem Scholder, Kirchen (Anm. 1), der sich auf S. 305 ff. mit der einschlägigen Literatur auseinandersetzt. Vgl. auch ders., „Ein Paradigma von säkularer Bedeutung“. Hitler, Kaas und das Ende des politischen Katholizismus in Deutschland. Eine Antwort auf Konrad Repgen, in: FAZ, 19. 11. 1977, S. 11, sowie die Kontroverse Scholder/Repgen in: VjHfZ, 26. Jg. (1978), H. 4, S. 535–570, und 27. Jg. (1979), H. 1, S. 159–161, in der die unterschiedlichen Positionen deutlich werden. Vgl. neuerdings auch Konrad Repgen, Zur vatikanischen Strategie beim Reichskonkordat, in: VjHfZ, 31. Jg. (1983), H. 3, S. 506–535 (Repgen geht auf der Grundlage neuerschlossener Quellen über das österreichische Konkordat auf Methodenfragen und Bewertungsprobleme ein) sowie Gerhard Schulz, Neue Kontroversen in der deutschen Zeitgeschichte: Kirchengeschichte, Parteien und Reichskonkordat, in: Der Staat, 22. Jg. (1983), H. 4, S. 578–607.

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  10. Die Analyse Scholders ist mangels einer vollständigen Quellenüberlieferung bzw. -verfügbarkeit teilweise auf Rückschlüsse und Interpretationen angewiesen, berücksichtigt aber die Vielschichtigkeit der historischen Umstände. Demgegenüber wollen Repgen und Morsey nicht von einem Junktim zwischen Reichskonkordat und Auflösung der Zentrumspartei sowie der Zustimmung des Zentrums zum Ermächtigungsgesetz ausgehen, solange ein schlüssiger Quellenbeweis fehle. (Vgl. Rudolf Morsey, Der Untergang des politischen Katholizismus. Die Zentrumspartei zwischen christlichem Selbstverständnis und „Nationaler Erhebung“ 1932/ 33,Stuttgart/Zürich 1977, S. 207). Die Entwicklung in Rom und Berlin verlief ihrer Ansicht nach „doppelsträngig” und ohne inneren Zusammenhang. Doch bleiben auch diese Darstellungen letztlich hypothetisch. — Ein Teil der katholischen Historiographie entlastet Kaas von jedem Vorwurf im Zusammenhang mit den Ereignissen des Jahres 1933, so z. B. Becker, Ende (Anm. 10), S. 345 ff. —

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  11. Der Kern der Kontroverse, auf deren Details hier nicht weiter einzugehen ist, spitzt sich auf den Zeitpunkt zu, zu dem die Reichskonkordatsverhandlungen ins Gespräch kamen: vor oder nach der Zustimmung des Zentrums zum Ermächtigungsgesetz. Repgen, den Scholders Schlüsse nicht überzeugen, ist der Auffassung, die Zentrumsfraktion habe dem Ermächtigungsgesetz unabhängig von den Wünschen Roms zugestimmt. Papen und Hitler hätten die Initiative zum Reichskonkordatsplan ergriffen, und Kaas habe erst am B. April 1933 von der Offerte erfahren, als er zusammen mit von Papen im D-Zug Brenner/Rom gefahren sei. (Vgl. Konrad Repgen, Pius XI. zwischen Stalin, Mussolini und Hitler. Zur vatikanischen Konkordatspolitik in der Zwischenkriegszeit, in: apuz B 39/79, 29.9. 1979, S. 10 ff.) Dieser Kontroverse ist — bei unveränderter Aktenlage — nichts hinzuzufügen, zumal die harten Fakten und deren historisch-politische Wirkungen unstrittig sind. Es geht dabei nicht um eine neuaufgelegte „Dolchstoßlegende“ bzw. Verschwörungstheorie oder deren Zurückweisung, sondern um eine nüchterne Bestandsaufnahme des Wirkungszusammenhangs, die freilich angesichts der unbefriedigenden Aktenlage quellenkritisch evident Erwiesenes mit hypothetischen Schlußfolgerungen verbinden muß. — Vgl. Schulz, Kontroversen, S. 604.

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  12. Vgl. Ludwig Kaas, Der Kondordatstyp des faschistischen Italiens, in: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht,Bd. 3, 1 (1933), S. 488–522, zit. nach Scholder, Kirchen (Anm. 1), S. 780, Anm. 45. Zur Bewertung vgl. ebd., S. 209 ff.; ders., Paradigma (Anm. 11); Leonore Siegele-Wenschkewitz, Nationalsozialismus und Kirchen,Düsseldorf 1972, S. 105 f. — Nach Schulz, Kontroversen (Anm. 11), S. 588, gibt es für eine Annäherung Kaas’ an Hitler keinen Beleg; vgl. auch ebd., S. 596.

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  13. Vgl. Scholder, Kirchen (Anm. 1), S. 193 f., 309 f., 315. Zur Einschätzung von Kaas vgl. auch Plum, Gesellschaftsstruktur (Anm. 4), S. 202; Ludwig Volk, Das Reichskonkordat vom 20. Juli 1933. Von den Ansätzen in der Weimarer Republik bis zur Ratifizierung am 10. September 1933 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe B, Bd. 5), Mainz 1972, S. 201–210.

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  14. Zur Gruppe der Opponenten, die sich in einer Probeabstimmung in der Reichstagsfraktion gegen das Ermächtigungsgesetz aussprachen, gehörten: Brüning, Joos, Bolz, Wirth, Bockius, Dessauer, Ersing, Fahrenbrach, Imbusch, Christine Teusch, Helene Weber, Kaiser, Schauff und H.-J. Schmitt. Sie unterwarfen sich jedoch der Fraktionsdisziplin. Vgl. Morsey, Untergang (Anm. 11), S. 140. Zu den Differenzen zwischen Kaas und Brüning vgl. ebd., S. 148f. Zu den Verhandlungen zwischen Zentrumsfraktion und Hitlerregierung im März 1933 im Vorfeld der Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz vgl. Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, bearb. u. hrsg. v. Rudolf Morsey, Göttingen 1968. Die veröffentlichten Dokumente belegen, daß die Zentrumsvertreter (Kaas, Stegerwald, Hackelsberger) besonderen Wert auf Garantien legten, die sie freilich nicht schriftlich zugesichert erhielten: Obernahme der Zentrumsbeamten, Gewährleistung der richterlichen Unabhängigkeit, das Fortbestehen der Länder, Nichtanwendung des Ermächtigungsgesetzes auf kulturpolitische Fragen u. a. m. Vgl. ebd., S. 26 ff.; Morsey, Untergang (Anm. 4), S. 131. Schwer nachzuvollziehen ist eine zusätzliche Erklärung für die Zustimmung der Zentrumsfraktion zum Ermächtigungsgesetz: Sie habe den 94 sozialdemokratischen Abgeordneten, die dagegen stimmten, Schutz geboten. Vgl. ebd., S. 144.

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  15. Zur Entstehung der Erklärung vgl. Ludwig Volk, Zur Kundgebung des deutschen Episkopats vom 28. März 1933, in: Stimmen der Zeit, 173 (1963/64), S. 431–456; Scholder, Kirchen (Anm. 1), S. 317 ff.; Morsey, Untergang (Anm. 11), S. 121, 154. — Die Beurteilung der Erklärung des Vorsitzenden der Fuldaer Bischofskonferenz, der sich später der Vorsitzende der Freisinger Bischofskonferenz, Kardinal Faulhaber, anschloß, ist kontrovers. Umstritten ist, ob die Veränderung der kirchlichen Positionen gegenüber dem Nationalsozialismus als ein taktischer Schachzug zur Absicherung religiöser Belange gemeint war, mit dem die schlimmsten Verfolgungen der katholischen Religionsgemeinschaft abgewendet werden sollten, oder ob die veränderte Einstellung Resultat einer folgenreichen Fehleinschätzung der Möglichkeiten eines katholisch-kirchlichen Arrangements mit einem erklärtermaßen antidemokratischen System oder schlicht der Versuch war, die zum Nationalsozialismus hin tendierenden Anhänger der katholischen Kirche nicht zu verlieren. Zu diesen Fragen liegt von katholischer Seite eine reichhaltige, teilweise apologetische Literatur vor. Vgl. dazu Plum, Gesellschaftsstruktur (Anm. 4), S. 167 f.; Scholder, Kirchen (Anm. 1), S. 317 ff.; Ernst Deuerlein, Der deutsche Katholizismus 1933,Osnabrück 1963, S. 145 ff.; Ulrich von Hehl, Katholische Kirche und Nationalsozialismus im Erzbistum Köln 1933–1945 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte,Reihe B, Bd. 23), Mainz 1977, S. 32–37, 251–253.

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  16. Böckenförde, Katholizismus (Anm. 8), S. 322 f.; vgl. auch Scholder, Kirchen (Anm. 1), S. 320, der hier auch kritische Stimmen aus dem Jahr 1933 erwähnt.

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  17. Plum, Gesellschaftsstruktur (Anm. 4), S. 171, S. 265, Anm. 98. Gegen die „Affinitätsthese“ wenden sich Becker, Ende (Anm. 10), S. 351; Repgen, Machtergreifung (Anm. 4), S. 25. Repgen (ebd., S. 23) sieht andererseits die „gefährliche Linie” einer Politik der „Koexistenz zwischen Katholizismus und Nationalsozialismus“ bis Ende 1933.

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  18. Vgl. Morsey, Untergang (Anm. 11), S. 122 f.: Der „Völkische Beobachter“ erschien am 15. März 1933 mit der Schlagzeile: „Der Vatikan gegen die Zentrumspolitik”. In der KVZ vom 17. März 1933 wies (vermutlich) Kaas ebenfalls auf die historische Parallele hin, wobei er zeitgemäßere Lösungsmöglichkeiten andeutete.

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  19. Vgl. Morsey, Untergang (Anm. 1); s. auch Detlef Junker, Die deutsche Zentrumspartei und Hitler 1932/33. Ein Beitrag zur Problematik des politischen Katholizismus in Deutschland (Stuttgarter Beiträge zur Geschichte und Politik, Bd. 4), Stuttgart 1969.

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  20. Während der Schlußverhandlungen über das Konkordat ging man in Rom davon aus, daß der Untergang von Zentrum und BVP so gut wie entschieden war. Vgl. Ludwig Volk, Die Fuldaer Bischofskonferenz von Hitlers Machtergreifung bis zur Enzyklika „Mit brennender Sorge“, in: Katholische Kirche (Anm. 4), S. 35–65, hier S. 40; Konrad Repgen, Vatikanische Strategie (Anm. 11), S. 512. — Zu den Konkordatsverhandlungen und ihren Rückwirkungen auf das Zentrum vgl. Robert Leiber SJ, Reichskonkordat und Ende der Zentrumspartei, in: Stimmen der Zeit,167 (1960/61), S. 213–223; Plum, Gesellschaftsstruktur (Anm. 4), S. 201; Morsey, Untergang (Anm. 11), S. 195. Pacelli drückte sein Mißfallen darüber aus, daß die Bischöfe Hitler zu schnell entgegengekommen seien. — Repgen, Vatikanische Strategie (Anm. 11), S. 521, unterscheidet drei „Parteien” im Vatikan, deren Positionen zur Konkordatsofferte nicht auf einen Nenner gebracht werden konnten: (1) Ablehnung wegen unversöhnlicher weltanschaulicher Gegensätze von katholischer Kirche und NS-Staat und aus Furcht vor den politisch-psychologischen Folgen; (2) Zustimmung, um die zu erwartende Verfolgung der Kirche abzuschwächen und eine „moralische Kraftquelle“ aus der Bereitschaft zur friedlichen Einigung zu ziehen; (3) eine Zwischenposition, die Verhandlungen nicht ablehnen wollte, aber auf Zeitgewinn arbeitete. Diese dritte Gruppe, zu der Repgen Pacelli und Robert Leiber rechnet, habe im Konkordat die Möglichkeit gesehen, den Machtbereich der Kirche juridisch, also durch vertragliche Vereinbarungen, zu erweitern. Falls Hitler den Vertrag brechen würde, könnte die Kirche dem NS-Regime einen Schlag versetzen, wenn sie das Konkordat kündigte. Dazu kam es freilich nicht. Die Kurie verhandelte — so Repgen — entsprechend der Kompromißstrategie „ohne Drängen und Abschlußwillen”, geriet aber dann durch die Gleichschaltungspolitik Hitlers gegenüber den katholischen Verbänden unter Druck. Sie schloß das Konkordat ab, ohne ausreichende Sicherungen für die Verbände auszuhandeln und obwohl dadurch die Auseinandersetzung der Dollfuß-Regierung mit dem Nationalsozialismus erschwert wurde.

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  21. So beispielsweise Repgen, Pius XI (Anm. 11), S. 18 f. — Repgen betont die positive Seite des Art. 32. Er habe nach der Auflösung des Zentrums eine nationalsozialistische Invasion im Klerus verhindert. Die Entpolitisierungsklausel sei „eine wertvolle Stärkung der Widerstandskraft des deutschen Katholizismus gegen Hitlers System und Bewegung“ gewesen. — Vgl. auch Morsey, Untergang (Anm. 11), S. 207: Hitler habe mit dem Reichskonkordat für etwas bezahlen müssen, „was er zum Zeitpunkt des Abschlusses bereits erreicht hatte: Das Verschwinden des politischen Katholizismus”. Vgl. auch Repgen, Machtergreifung (Anm. 4), S. 21, S. 27 f. — Anders dagegen Schulz, Kontroversen (Anm. 11), S. 587: „Die Parteien wurden nicht als Opfer dargebracht; aber Hitler betrachtete sie als das Opfer, das er begehrte, und die römischen Verhandlungen gingen über sie hinweg.“

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  22. Dies räumt auch Klaus Gotto ein; vgl. Die Kanzel den Deppen. Hitlers Vernichtungskampf gegen die christlichen Kirchen, in: Die politische Meinung, 29. Jg. (Jan./Febr. 1984),H. 212,S. 81. Zum Zusammenhang zwischen dem Ende der Zentrumspartei und dem Reichskonkordat vgl. auch Junker, Zentrumspartei (Anm. 19), S. 215.

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  23. Hans Maier, Katholizismus, nationale Bewegung und Demokratie in Deutschland, in: Hochland,57. Jg. (1964/65), S. 330, Neudruck in: ders., Kirche und Demokratie. Weg und Ziel einer spannungsreichen Partnerschaft,München 1972, S. 178–196, bes. S. 193.

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  24. Becker, Ende (Anm. 10), S. 352. — Die Bischöfe hegten offenbar die Befürchtung, das katholische Volk werde einen erneuten Kulturkampf nicht überstehen.

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  25. Vgl. Scholder, Kirchen (Anm. 1), S. 197; Morsey, Untergang (Anm. 11 ), S. 118.

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  26. Klaus Breuning, Die Vision des Reiches. Deutscher Katholizismus zwischen Demokratie und Diktatur (1929–1934) München 1969, S. 225 ff.; vgl. auch Waldemar Gurian, Der Kampf um die Kirche im Dritten Reich,Luzern 1935, S. 96 f.

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  27. Zit. nach Wolfgang Sucker, Der deutsche Katholizismus 1945–1950. Eine Chronik (1. Teil), in: Kirchliches Jahrbuch für die evangelische Kirche in Deutschland 1951,Gütersloh 1952, S. 296 f.

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  28. Zit. nach Maria Sevenich, Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist. Ein Beitrag zur Geschichte des politischen Katholizismus,Hamburg 1949, S. 72.

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  29. M. Rainer Lepsius, Extremer Nationalismus. Strukturbedingungen vor der nationalsozialistischen Machtergreifung (Veröffentlichungen der Wirtschaftshochschule Mannheim,Bd. 15), Stuttgart usw. 1966, S. 31 ff.

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  30. Zur Katholischen Jugend vgl. Barbara Schellenberger, Katholische Jugend und Drittes Reich. Eine Geschichte des Katholischen Jungmännerverbandes 1933–1939 unter besonderer Berücksichtigung der Rheinprovinz (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe B, Bd. 17), Mainz 1975; Klaus Gotto, Die Wochenzeitung Junge Front/Michael. Eine Studie zum katholischen Selbstverständnis und zum Verhalten der jungen Kirche gegenüber dem Nationalsozialismus (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe B, Bd. 8), Mainz 1970.

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  31. Zur Katholischen Arbeiterbewegung vgl. Jürgen Aretz, Katholische Arbeiterbewegung und Nationalsozialismus. Der Verband katholischer Arbeiter- und Knappenvereine Westdeutschlands 1923–1945 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte,Reihe B, Bd. 25), Mainz 1978; Franz Prinz SJ, Kirche und Arbeiterschaft — gestern — heute — morgen,München/Wien 1974, S. 210 ff.

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  32. Aretz, Arbeiterbewegung (Anm. 36), S. 169 ff. — Die Formulierung stammt aus einer Denkschrift, die von den Verbandsführern der kirchlichen Verbände der Bischofskonferenz übergeben wurde. Sie ging vor allem auf die Lage der Jugendverbände ein, die neben den katholischen Arbeitervereinen besonders harten Pressionen ausgesetzt waren. Zum Vertrauensschwund in den katholischen Verbänden vgl. Volk, Bischofskonferenz (Anm. 20), S. 54 f., 45; zum mangelnden Einsatz der Bischöfe für die Belange der KAB vgl. auch Aretz, ebd., S. 133 f., 168 ff., 179, 187 f., 189 ff.; zur KAB vgl. außerdem Prinz, Arbeiterschaft (Anm. 36), S. 212 f., 217 f.

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  33. Vgl. Schellenberger, Jugend (Anm. 35), S. 36; Plum, Gesellschaftsstruktur (Anm. 4 ), S. 209.

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  34. Carl Amery nennt Opfer des katholischen Laien-Widerstandes, die von der katholischen Kirche keine Unterstützung erfuhren: den Redakteur des „Geraden Weg“, Fritz Gerlich, der sofort nach der Machtergreifung verhaftet und umgebracht wurde; die Mitglieder des katholischen Friedensbundes, die katholischen Kriegsdienstverweigerer P. Max Josef Metzger und Jägerstetter (vgl. Carl Amery, Die Kapitulation oder Deutscher Katholizismus heute,Reinbek 1963, S. 38ff.). Vgl. auch Schellenberger (Jugend [Anm. 35],S. 137ff.) zur Ermordung des Reichsführers der Deutschen Jugendkraft (DJK), Adalbert Probst, im Zusammenhang mit dem sog. Röhm-Putsch 1934. Auch hier setzten sich die Bischöfe nicht, wie es die DJK-Führung für notwendig gehalten hätte, für den Fortbestand der katholischen Sportorganisation oder für die Aufklärung der Ermordung von Probst ein, der — so die Gestapo —„auf der Flucht” erschossen worden sei. Ferner wurden 1934 Führungsmitglieder des katholischen „Quickborn“, z. B. Prof. Alois Grimm, erschossen, ohne daß dies die offiziellen kirchlichen Institutionen zu öffentlichem Protest veranlaßte (s. Walter Laqueur, Die Deutsche Jugendbewegung. Eine historische Studie,Köln 1978, S. 233 ff.).

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  35. Vgl. Schellenberger, Jugend (Anm. 35),S. 52. — Die Verhandlungen gerieten immer wieder bei denselben Punkten ins Stocken: bei der Liste der konkordatsgeschützten Verbände, der Stellung der Verbandszentralen, dem Doppelmitgliedschaftsverbot (in katholischen Jugendverbänden und HJ bzw. DAF), dem Recht zum öffentlichen Auftreten, der Versammlungsfreiheit und der Mitgliederwerbung.

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  36. Vgl. Anm. 41; Beispiele aus dem weitgehend ungeschützten katholischen Jugendwiderstand auch bei Arno Klönne, Gegen den Strom. Ein Bericht über die Jugendopposition gegen den Hitler-Faschismus,hrsg. v. Hessischen Jugendring, Frankfurt a. M. 1978, S. 70 ff.; vgl. auch „Aus der Geschichte lernen 1933–1983“, in: Jugendpolitik,H. 1, März 1983, S. 15 ff.; Wir „Hoch-und Landesverräter”. Antifaschistischer Widerstand in Oberhausen. Ein Lesebuch,Oberhausen 1983, 7. Kap., S. 170ff.; Hermann Friese, Ein Bürger und seine Stadt,Bd. 2: Gedanken und Beiträge zu den Ereignissen im Emsland nach 1933,Meppen 1983, S. 111 ff.

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  37. Neuere Forschungsergebnisse zeigen Versäumnisse und mangelndes Stehvermögen des deutschen Episkopats in der Verhandlungsführung mit den Nationalsozialisten auf. Zur Kritik am Episkopat vgl. Ludwig Volk, Bischofskonferenz (Anm. 20); ders., Die Fuldaer Bischofskonferenz von der Enzyklika „Mit brennender Sorge“ bis zum Ende der NS-Herrschaft, in: Katholische Kirche (Anm. 4), S. 66–102. Volk formulierte diese Kritik auch auf dem 86. Katholikentag 1980 in Berlin (vgl. „Christi Liebe ist stärker”,Paderborn 1980, S. 508). Ein Porträt der Bischöfe, die den Anpassungskurs nicht mittrugen, gibt Volk in: Zeitgeschichte in Lebensbildern. Aus dem deutschen Katholizismus des 20. Jahrhunderts,Bd. 2, hrsg. v. Rudolf Morsey, Mainz 1975, S. 88–100 (Konrad Kardinal von Preysing, 1880–1950; Michael Kardinal von Faulhaber, 1869–1952); vgl. außerdem Rudolf Morsey, Clemens August Kardinal von Galen (1878–1946), ebd., S. 37–47.

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  38. Der Freiburger Erzbischof Gröber sprach sich im März 1934 für die Eingliederung der katholischen Jugend in die Hitlerjugend aus. Die katholischen Organisationen sollten aber nicht vollständig aufgelöst werden, sondern „Führerschulen für die katholische Hitlerjugend bilden“. Vgl. Schellenberger, Jugend (Anm. 35), S. 45, Anm. 106. — Der Osnabrücker Bischof Berning trug seit Juli 1933 als Preußischer Staatsrat Mitverantwortung für die nationalsozialistische Schul-und Kulturpolitik (vgl. ebd., S. 39, Anm. 61). — Zur Verhandlungsführung des Episkopats über den Vorschlag, die katholischen Jugendverbände den nationalsozialistischen Jugendorganisationen zu unterstellen vgl. ferner Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1933–1945,Bd. 1: 1933–1934,bearb. v. Bernhard Stasiewski (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte,Reihe A, Bd. 5), Mainz 1968, S. 508 ff. (Dok. 122, 124), S. 612 f. (Dok. 138). — Vgl. auch Volksstimme,Nr. 13, 31. 1. 1949. Nach dem Bericht von Wilhelm Karl Gerst sangen fünf Bischöfe bei einer Tagung auslandsdeutscher Katholiken 1938 in Frankfurt mit Hitler-Gruß das Horst-Wessel-Lied.

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  39. Schellenberger, Jugend (Anm. 35), S. 41 f., Anm. 75, S. 55. — Hintergrund dieses Vertrauens war wohl die Oberzeugung, das NS-Regime könne auf Dauer nicht ohne die Kirchen auskommen und werde sich schließlich mit ihnen einigen. Anlaß zu derartigen Vermutungen gab z. B. ein Handschreiben Hitlers vom 28. April 1933 an Kardinal Bertram. Darin hieß es: „Die nationalsozialistische Bewegung hat keinen sehnlicheren Wunsch als den, es möchten doch die beiden Kirchen dem Kampf zur Niederzwingung des Bolschewismus und der Wiederherstellung einer wirklichen Autorität sowie der Stärkung und Festigung unseres gesamten Lebens ein gütiges Verstehen entgegenbringen.“ (Zit. nach Bertram an Kern,l 27.4. 1937, in: Mit Brennender Sorge. Das päpstliche Rundschreiben gegen den Nationalsozialismus und seine Folgen in Deutschland,hrsg. v. Simon Wirt, Freiburg 1945, S. 39 f.)

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  40. Vgl. Aretz, Arbeiterbewegung (Anm. 36), S. 91, 104, 138; vgl. auch Hermann Joseph Schmitt, Denkschrift zur Lage des „sozialen Katholizismus“ in Deutschland nach 1945 insbesondere zur „Arbeiterseelsorge”, vorgelegt auf der Plenarkonferenz der deutschen Bischöfe zu Fulda 1947, in: Texte zur katholischen Soziallehre II. Dokumente zur Geschichte des Verhältnisses von Kirche und Arbeiterschaft am Beispiel der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands, Kevelaer 1976, Bd. 2, S. 1118.

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  41. In diesen Jahren befanden sich bereits etliche Priester aus dem Pfarrklerus in Gefängnissen und Konzentrationslagern. Viele katholische Priester wurden im KZ Dachau festgehalten. Pius XII. nennt in seiner Ansprache vom 2. Juni 1945 allein 2 800 polnische Geistliche und Ordensleute, die zwischen 1940 und 1945 nach Dachau geschafft wurden; im Sommer 1942 wurden 480 „Kultdiener deutscher Zunge“ eingeliefert, vornehmlich aus einigen Diözesen Bayerns und Rheinland/Westfalens (vgl. Mit Brennender Sorge,S. 77).

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  42. Schreiben des Vorsitzenden der Fuldaer Bischofskonferenzen an den Reichs-und preußischen Minister für die Kirchlichen Angelegenheiten, Breslau, 26. 3. 1937, abgedr. in: ebd., S. 29.

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  43. Amery, Kapitulation (Anm. 41), S. 40 ff. — So gelang es z. B. auch der NS-Propaganda nicht, das Vertrauen der katholischen Bevölkerung in den Klerus durch Sittlichkeits-und Devisenprozesse zu erschüttern. Vgl. hierzu Hans Günter Hockerts, Die Sittlichkeitsprozesse gegen katholische Ordensangehörige und Priester 1936/37. Eine Studie zur nationalsozialistischen Herrschaftstechnik und zum Kirchenkampf (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte,Reihe B, Bd. 6), Mainz 1971. — Dieser Milieuwiderstand ist leider bisher erst unzureichend erforscht. Es fehlen Untersuchungen zur lokalen und regionalen Ausprägung sowie zu schicht-und verbandsspezifischen Aspekten. Vgl. z. B. Bayern in der NS-Zeit. Soziale Lage und politisches Verhalten der Bevölkerung im Spiegel vertraulicher Berichte,hrsg. v. Martin Broszat/Elke Fröhlich/Falk Wiesemann (Veröffentlichung im Rahmen des Projekts Widerstand und Verfolgung in Bayern 1933–45 im Auftrag des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus,bearb. v. Institut für Zeitgeschichte in Verbindung mit den Staatlichen Archiven Bayerns, Bd. 1), München/Wien 1977.

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  44. Zur These, die innere Geschlossenheit habe das antifaschistische Image der katholischen Kirche bewirkt, vgl. außer Amery (Kapitulation [Anm. 41], S. 40f.) Frederic Spotts, Kirchen und Politik in Deutschland, Stuttgart 1976, S. 31; Gerhard Kraiker, Politischer Katholizismus in der BRD. Eine ideologiekritische Analyse, Stuttgart usw. 1972, S. 27. Diese These bestätigen auch Ulrich von Hehl, Erzbistum Köln (Anm. 15), S. 247, und Burkhard van Schewick, Die Katholische Kirche und die Entstehung der Verfassungen in Westdeutschland 1945–1950 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe B, Bd. 30), Mainz 1980, S. B. Beide werten sie aber grundsätzlich anders: Der Wille zur Selbstbewahrung, nicht der aktive Widerstand müsse Kriterium für den Begriff kirchlicher „Widerstand“ sein.

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  45. Ansprache des Heiligen Vaters Papst Pius XII. anläßlich der Gratulation des Kardinalskollegiums zu seinem Namenstag am 2. Juni 1945, in: Mit Brennender Sorge (Anm. 47), S. 7181, S. 73.

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  46. Vgl. Saul Friedländer, Pius X11. und das Dritte Reich. Eine Dokumentation, Reinbek 1965; Georg Denzler/Volker Fabricius, Die Kirchen im Dritten Reich. Christen und Nazis Hand in Hand?, 2 Bde., Frankfurt a. M. 1984, S. 48–60, 76–94, 100–108, 133–161, 162–178.

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Schmidt, U. (1987). Reichskonkordat, Ermächtigungsgesetz und das Ende der Zentrumspartei im Jahr 1933. In: Zentrum oder CDU. Schriften des Zentralinstituts für sozialwiss. Forschung der FU Berlin. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96998-9_4

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

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