Skip to main content

Der geschärfte Befehl zum Selbstdenken

Ein Erlaß des Ministers v. Fürst an die preußischen Universitäten im Mai 1770

  • Chapter
Diskursanalysen 2: Institution Universität
  • 99 Accesses

Zusammenfassung

Selbstdenken heißt den obersten Probierstein der Wahrheit in sich selbst (d.i. in seiner eigenen Vernunft) suchen; und die Maxime, jederzeit selbst zu denken, ist die Aufklärung.1 So sagt es, in einer berühmten Anmerkung, Kant 1786. Auf welche Weise hat sich diese Maxime wohl ausgebreitet? Gewöhnlich sieht man sie wellenförmig oder horizontal weitergehen, von einem Philosophen zum nächsten, von einem Autor, der schreibt, zu einem Leser, der liest und seinerseits wieder schreibt und Autor wird und so fort. In den Reformen des Aufgeklärten Absolutismus zeigt sich nun aber auch die andere, eine vertikale Dimension. Wenn der Philosoph auf dem Thron im wolkendunklen Zentrum der Macht sitzt, so fließt die aufklärende Botschaft vom philosophierenden König zum philosophierenden Untertan, also konkret von Friedrich II. zu Immanuel Kant, einsinnig von oben nach unten. Damit wird sie zu einer politischen Frage. Um sie aufzunehmen, werden wir die Redeverhältnisse als Machtverhältnisse begreifen müssen, und umgekehrt.

Politische Fragen.

Was ruft der Norbische Weban ?

Hm, war furzlich in Schlesien, musterte seine Bolser, gieng wieder nach Dotsdam, hat ein neues Grercitium unter seinen Soldoten eingefuhrt, um die grope Ropisten um sich der wirre zu machen, sitz im Wolsendunsel seines Rabiners, und sinnt auf Schlachten, Groberungen und Unsterblichkeit. Richt wadr ists, was der Zeitungschreiber im Daag raffinierte, als war der Minister Zintenstein in Ungnade gesallen. Gr ist noch immer — fries Drichs Ratbgeber ? Richt doch ! Friedrichs Schreider Das ganze Dreussische Ministerium hat weiter nichts zu tpun, als ihres Monarchen grosse Gedankengeburten aufzuschreiben.

D.F. Schubart, Deutsche Chronik. 18. Sept. 1775

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 49.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 39.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Anmerkungen

  1. Was heißt: Sich im Denken orientieren? (zuerst in: Berlinische Monatsschrift Okt. 1786), Kants gesammelte Schriften, Akademie-Ausgabe, 1. Abt., Bd.VIII, Berlin und Leipzig 1923, S. 146.

    Google Scholar 

  2. Conrad Bornhak, Geschichte der preussischen Universitätsverwaltung bis 1810, Berlin 1900.

    Google Scholar 

  3. Ausgangspunkt ist die Proposition, die auf Fehler der Universität aufmerksam macht. Auf diese hin werden Visitations-Kommissare beauftragt und mit einer entsprechenden Instruktion ausgerüstet. Sie vernehmen an Ort und Stelle jeweils Rektor, Dekane und Professoren einzeln zu den vorformulierten Fragerubriken. Das Protokoll aller Antworten geht wieder an die Regierung zurück, die dann ein Visitationsdekret beschließt. Besser wußte der ältere Absolutismus Kontrolle und Dialog nicht zu verbinden. Vgl. zu dem Verfahren Alexander Kluge, Die Universitäts-Selbstverwaltung. Ihre Geschichte und gegenwärtige Rechtsform, Frankfurt/M 1958, S. 55f.

    Google Scholar 

  4. Die Universität Halle begann 1691 mit 5400 Rth, erhielt 1709 sodann 6700 Rth, welche Summe 1733 auf 7000 Rth aufgerundet wurde, womit es sein Bewenden hatte. Nur dank eigener Einnahmen und königlicher Sondermittel konnte der Etat steigen, bis 1768 auf knapp 11 000 Rth. Mit den Reformen um die Jahrhundertwende schnellte die Summe fast auf das Fünffache: 1787/88 auf 17 884, 1804 auf 29 000, 1814 auf 50 000 Rth. Für die neuzugründende Berliner Universität veranschlagte man zur gleichen Zeit bereits 150 000 Rth. Vgl. zu den Hallischen Zahlen Wilhelm Schrader, Geschichte der Friedrichs-Universität zu Halle, Berlin 1894, Bd. I, S. 91f u. 571; Bd. II, S. 525.

    Google Scholar 

  5. René König, Vom Wesen der deutschen Universität, Berlin 1935, S. 34ff; Caries E. McClelland, State, society, and university in Germany 1700–1914, Cambridge UP 1980, S. 69ff macht darauf aufmerksam, daß zugleich ein nicht-öffentlicher Strom von Denkschriften innerhalb der Administration zirkulierte oder vielmehr steckenblieb.

    Google Scholar 

  6. Vgl. jedoch Friedrich Adolf Trendelenburg, Friederich der Grosse und sein Staatsminister Freiherr von Zedlitz. Eine Skizze aus dem preussischen Unterrichtswesen (zuerst 1859), in: A. Trendelenburg, Kleine Schriften, Bd. I, Leipzig 1871, S. 127ff; Jürgen Bona Meyer, Hg., Friedrich’s des Großen Pädagogische Schriften und Außerungen (Bibliothek pädagogischer Klassiker), Langensalza 1885, S. 41ff; Reinhold Koser, Friedrich der Große und die preußischen Universitäten, in: Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte XVII/1904, S. 143ff.

    Google Scholar 

  7. Jean-Jacques Burlamaqui, Principes du droit politique, Bd.l, Amsterdam 1751, S. 229f: “(…) il est bien manifeste que la première attention du Souverain doit être de faire éclairer l’esprit de ses Sujets, and de ne rien négliger pour qu’ils soient bien instruits dès leur enfance de tous les principes qui peuvent les former à une vie honnête and tranquille, and des doctrines conformes au but and à l’avantage des Sociétés. C’est-là le moyen le plus efficace de porter les hommes à une obéissance prompte and sûre, and de former insensiblement leurs moeurs; sans cela les loix ne sont qu’un frein insuffisant pour retenir les hommes dans les bornes de leur devoir’.

    Google Scholar 

  8. Dichtung und Wahrheit, 11. Buch. Goethes Werke (Hamburger Ausgabe) Bd. IX, S. 473. Goethe gedachte, den Konflikt zwischen der Befugnis des Souveräns (cuius regio, eius religio) und der Gewissensfreiheit des Untertans durch die Trennung von Öffentlichkeit und Privatsphäre zu lösen. Den Straßburger Juristen war 1771 der erste Teil des Themas zu heikel. Über den zweiten Teil des Themas kam jedoch in Heidelberg 1954 eine Doktorarbeit zustande, und zwar von Reinhart Koselleck, Kritik und Krise. Eine Studie zur Pathogenese der bürgerlichen Welt, Frankfurt/M 1979.

    Google Scholar 

  9. Johann Ludwig Ewald, Ueber Volksaufklärung. Ihre Gränzen und Vortheile. Dem Menschlichsten Fürsten gewidmet, Berlin und Leipzig 1791, S. 91. Der Verfasser, Superintendent in Detmold, entwickelt seine These, daß Aufklärung die wahre Macht eines Staats bestimme, historisch, psychologisch und auch ökonomisch mit dem Fazit, “daß Despotismus, falsche Regie-rungs-und Religions-Grundsäze; kurz: Unaufklärung, ein Paradies zur Wüste, den mächtigsten Staat zum ohnmächtigsten macht, und daß Freiheit, Menschlichkeit, vernünftige Regierungsart, kurz: Aufklärung, eine Wüste zum Paradies umschaffen, und die größte Monarchienmacht in wenige Quadratmeilen zusammendrängen kann” (S. 100 ).

    Google Scholar 

  10. OEuvres de Frédéric le Grand, ed. J.D.E. Preuß, Bd. IX, Berlin 1848, S. 134: “L’éducation qu’on donne à la noblesse est certainement répréhensible d’un bout de l’Europe à l’autre”. Vgl. a. Instruction pour la direction de l’Académie des Nobles à Berlin (1765) und Dialogue de morale à l’usage de le jeune noblesse (1770), ebda.

    Google Scholar 

  11. Werner Schneiders, Aufklärung und Vorurteilskritik. Studien zur Geschichte der Vorurteilstheorie (Forschungen und Materialien zur deutschen Aufklärung, Abt. 11, Bd.2), Stuttgart 1983.

    Google Scholar 

  12. Christian Wolff, Vernünftige Gedanken von den Kräften des menschlichen Verstandes und ihrem richtigen Gebrauche in Erkenntnis der Wahrheit (Gesammelte Werke, 1. Abt., Bd.l), Hildesheim und New York 1978, Vorrede S. 105. Von 1712 bis 1754 erschienen vierzehn Auflagen der deutschen Logik.

    Google Scholar 

  13. Franco Venturi, Was ist Aufklärung? - Sapere audel, in: Rivista Storica Italiana 71/1959, S. 119ff.

    Google Scholar 

  14. Extrait du Dictionaire Historique et Critique de Bayle, nouv. ed. Berlin 1767, Avant-Propos, p. Ill: “C’est le bréviaire du bon sens, c’est la Lecture la plus utile que les personnes du tout rang and de tout état puissent faire; car l’application la plus importante de l’homme est de se former le jugement”.

    Google Scholar 

  15. Vgl. die Textsammlung und vor allem die Einleitung von Karl Otmar Freiherr von Aretin, Hg., Der aufgeklärte Absolutismus (Neue wissenschaftliche Bibliothek 67), Köln 1974. Zum Interesse des aufgeklärten Staates an der Leistungsfähigkeit und dem Leistungswillen der Untertanen äußert sich prononciert Volker Sellin, Friedrich der Große und der aufgeklärte Absolutismus. Ein Beitrag zur Klärung eines umstrittenen Begriffs, in: Ulrich Engelhardt u.a., Hgg., Soziale Bewegung und politische Verfassung. Beiträge zur Geschichte der modernen Welt, Stuttgart 1976, S. 83ff.

    Google Scholar 

  16. Johann Gustav Droysen, Kriegsberichte Friedrichs des Großen aus den beiden Schlesischen Kriegen, Berlin 1875.

    Google Scholar 

  17. Das Phänomen verdient eine genauere Untersuchung. Bisher wurde es, falls überhaupt, eher bewußtseinsgeschichtlich wahrgenommen als politisch. Vgl. z.B. Rudolf Vierhaus, Die aufgeklärten Schriftsteller. Zur sozialen Charakteristik einer selbsternannten Elite, in: H.E. Bödeker u. U. Herrmann, Hgg., Über den Prozeß der Aufklärung in Deutschland im 18. Jahrhundert. Personen, Institutionen und Medien (Veröffentl.d. Max Planck Instituts f. Geschichte 85 ), Göttingen 1987, S. 59.

    Google Scholar 

  18. Jürgen Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit. Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft (zuerst 1962 ), 3. Aufl. Neuwied 1968.

    Google Scholar 

  19. Karl Traugott Thieme, Ueber die Hindernisse des Selbstdenkens in Deutschland, Leipzig 1788.

    Google Scholar 

  20. So - allen Ernstes - Ulrich Herrmann, Erziehung und Unterricht als Politicum. Kontroversen über erhoffte und befürchtete Wechselwirkungen von Politik und Pädagogik im ausgehenden 18. Jahrhundert in Deutschland, in: H.E. Bödeker u. U. Herrmann, Hgg., Aufklärung als Politisierung - Politisierung der Aufklärung. (Studien zum achtzehnten Jahrhundert 8), Hamburg 1987, S. 54f. - Es ist der Fall, daß Friedrich II. und sein Minister v. Zedlitz das Bildungswesen ständisch abstufen wollten, aber es ist nicht der Fall, daß sie dumme Untertanen haben wollten. In seiner Rede über die Erziehung zum Patriotismus (7. Nov. 1776) wünscht der Minister politischen Unterricht in Geschichte und Erdkunde, ausdrücklich auch über Republiken wie Venedig, Holland, die Schweiz, um ein staatsbürgerliches Bewußtsein zu schaffen: “Um gute Unterthanen zu bilden, wollen wir keine Unwissende ziehen (pour former de bons sujets nous ne voulons point élever des ignorans); das sind die kläglichen Grundsätze der Klöster. Der Jüngling lerne die Welt kennen, er untersuche, er vergleiche, dadurch wird er nur ein desto besserer Bürger werden”. Der Herausgeber der deutschen Übersetzung dieser Rede kommentiert sie mit den Worten: “Friedrichs Departementschef artikulierte mit seiner Rede das Programm, durch Schulbildung Aufklärung des ”großen Haufens“ zu verhindern, er formulierte den Willen, Bildung zu erschweren”. Ludwig Fertig, Hg., Die Volksschule des Obrigkeitsstaates und ihre Kritiker. Texte zur politischen Funktion der Volksbildung im 18. und 19. Jahrhundert (Texte zur Forschung 30), Darmstadt 1979, S. 13 und S. XI. Ludwig Fertig muß einen völlig anderen Text vor Augen gehabt haben.

    Google Scholar 

  21. A.F. Büsching, Beyträge zu der Lebensgeschichte denkwürdiger Personen, insonderheit gelehrter Männer, Theil V, der den Charakter Friedrichs des zweyten, Königs von Preussen, enthält, Halle 1788, S. 83.

    Google Scholar 

  22. A.F. Büsching, Beyträge zu der Lebensgeschichte denkwürdiger Personen, Theil VI, Eigene Lebensgeschichte, Halle 1789, S. 587.

    Google Scholar 

  23. Zit. n. Büsching, Beyträge V (Anm. 30), S. 81. Hiernach auch J.D.E. Preuß, Friedrich der Große als Schriftsteller, Berlin 1837, S. 204f.

    Google Scholar 

  24. Freiherr v. Fürst stammte aus schlesischem Hochadel und trat 1740 in preußische Dienste. 1763 wurde er Justizminister, Präsident des Kammergerichts und Oberkurator aller Universitäten, ein Amt, worin ihn im November 1770 v. Münchhausen, im Januar v. Zedlitz ablöste. Wegen der Affäre des Müllers Arnold wurde er 1779 entlassen.

    Google Scholar 

  25. gesittete“ ist in die Reihe der Erziehungsziele nachträglich eingefügt, weshalb wohl der zu erwartende Komparativ entfallen ist. Die ganze Anweisung befindet sich bei den Königsberger Akten im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz: GStA PK, XX.HASTA Königsberg, EM 139 b, Nr. 25, Bd. 4, BI. 277. Ich danke dem Geheimen Staatsarchiv für die Erlaubnis, den vorliegenden Text und die weiteren Zitate zu veröffentlichen.

    Google Scholar 

  26. Werner Stark wird die Königsberger Materialien, darunter auch das Reskript vom 26. Mai 1770, in seiner Dissertation Untersuchungen zu Kants Vorlesungen (in der Reihe Kant-Forschungen) voraussichtlich 1989 publizieren. Für die vielen Anstöße und Hinweise zur preußischen Universitätsgeschichte möchte ich ihm an dieser Stelle nachdrücklich danken.

    Google Scholar 

  27. Es sind schon von Zeit zu Zeit und noch jüngsthin unterm 201 April verschiedene Anweisungen zu beßerer Beförderung gründlichen und vollständigen Unterrichts der Studirenden auf der dasigen Universitaet an Euch erlaßen worden; Und Unser Ober Curatorium hat allenfalls von Euch einen nach den dasigen Local-Umständen noch beßer eingerichteten Plan, die Universitaet überhaupt in eine beßere Aufnahm und Ansehen auch bey Auswärtigen wieder empor zu bringen erwartet. Da aber der Erfolg die Erwartung noch nicht erfüllet; so finden Wir Uns bewogen, nicht allein die schon ergangenen Verordnungen wegen beßerer Erziehung der Jugend noch mehr einzuschärfen, sondern auch noch einige neue hiedurch hinzuzufügen“. GStA PK, XX.HASTA Königsberg, EM 139 b, Nr. 25, Bd. 5, BI. 1. Hiernach auch die weiteren Zitate BI. 3 u. 4.

    Google Scholar 

  28. Rescript an die Universität zu Halle, was für Anweisungen den Studirenden daselbst gegeben, und wie die Collegia eingetheilet werden sollen. Berlin, den 12. Decemb. 1768, in: Novum Corpus Constitutionum Prussico-Brandenburgensium, Bd. IV, Berlin 1771, Sp. 5049ff. Der Visitations-Kommissar hatte empfohlen, auf eine vierjährige Studienzeit hinzuwirken und Meritenlisten über gute und schlechte Studenten einzureichen, vgl. Schrader (Anm. 4), I, S. 384. Das Reskript verlangt bloß, “binnen einem mäßigen Zeitraum” die Studien zu vollenden, die Meritenlisten werden erst 1770 eingeführt.

    Google Scholar 

  29. Büsching, der Fürsts “geschärfte Befehle” und die Randbemerkung des Königs kannte, registriert in seinen Beyträgen (V, Anm. 30) mit vorsichtigem Spott S. 36, “Daß Er irriger Weise den Christian Thomasius für einen guten Geschichtsschreiber gehalten hat”. Wenn man jedoch von der Politik und Jurisprudenz ausgeht, so nimmt Thomasius - für den die Historie neben der Philosophie das andere Auge der Weisheit ist - diesen Platz nicht zu Unrecht ein. Vgl. Notker Hammerstein, Jus und Historie. Ein Beitrag zur Geschichte des historischen Denkens an deutschen Universitäten im späten 17. und im 18. Jahrhundert, Göttingen 1972, S. 124ff.

    Google Scholar 

  30. Der Königsberger Mathematiker Friedrich Johann Buck (1722–1786) gibt in seiner Autobiographie eine Fülle von Details zu den früheren Disputierübungen. In seiner Studienzeit um 1740 hielten der Philosoph Martin Knutzen, der Mediziner Kesselring und der Professor der Beredsamkeit Flottwell wöchentlich solche Übungen ab, an denen Buck eifrig teilnimmt. Knutzen überträgt ihm sogar die Leitung der Übungen und überwacht sie aus dem Nebenzimmer. Als Magister (1743) und Professor (1758) hält Buck kontinuierlich ein Collegium disputorium ab, nachdem er 1748 gar eine lateinische Anleitung zum Disputieren veröffentlicht hat. Vgl. J.F. Buck, Geschichte des Herrn Friedrich Johann Buck ordentlichen Professors der Logik und Metaphysik auf der königl. Universität zu Königsberg, in: Neues Gelehrtes Europa XX/1775, S. 1000ff.

    Google Scholar 

  31. Wie lange die Vorschrift befolgt wurde, weiß ich nicht. In einem Monitum zum Entwurf des Preußischen Allgemeinen Landrechts, aus dem Jahr 1786, scheint sie schon der Vergangenheit anzugehören. Vgl. Chr. U. D. v. Eggers, Bemerkungen zur Verbesserung der Deutschen Gesetzgebung, Bd. I, Kopenhagen 1798, S. 248: “Ehedem war es in Königsberg gebräuchlich, daß man jedem Studierenden mit seiner Matrikel einen gedruckten halben Bogen übergab, worauf ihm eine kurze, aber überaus angemessene Idee von der Wissenschaft, der er sich widmen wollte, angegeben, und zugleich die Ordnung vorgeschrieben wurde, nach welcher er am besten bey den verschiedenen Lehrern Vorlesungen über die einzelnen Theile derselben hören könne. Diese Einrichtung, welche höchst vernünftig und zweckmäßig ist, wäre vielleicht allgemein zu machen.”

    Google Scholar 

  32. GStA PK. XX. HASTA Königsberg, EM 139 f, Nr. 25 Bd. 5, BI. 23. Vgl. a. das Verzeichnis von Kants Kollegien bei Emil Arnoldt, Gesammelte Schriften, Bd. V, Berlin 1909, S. 224f.

    Google Scholar 

  33. Nachricht von der Einrichtung seiner Vorlesungen in dem Winterhalbenjahre von 1765–1766. Kant’s gesammelte Schriften, Akademie-Ausgabe, 1. Abt., Bd. Il, S. 307.

    Google Scholar 

  34. Man könnte versucht sein, sich dieser melancholischen Erkenntnis zu entziehen und sich vielmehr zu freuen, daß endlich eine fortschrittliche Idee im feudalabsolutistischen Staatsapparat zur Geltung kommt. Dann ginge es um das take-over von Ideen, im Grunde ein Anliegen für Idealisten. Denn die entscheidende Frage ist wohl nicht, welche Idee ans Ruder kommt, sondern: wie werden die Untertanen gesteuert?

    Google Scholar 

  35. Vgl. Gert Robel, Aufklärung ohne Bürgertum - russische und polnische Aufklärung unter deutschem und französischem Einfluß. Vortrag, gehalten auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für die Erforschung des 18. Jahrhunderts am 18. - 21. November 1987 in Wolfenbüttel.

    Google Scholar 

  36. Briefe zur Beförderung der Humanität, 6. Sammlung (1795). Herders Sämmtliche Werke, Hg. B. Suphan, Bd. XVII, Berlin 1881, S. 404.

    Google Scholar 

  37. Johann Heinrich Casimir v. Carmer (1721–1801) löste v. Fürst nach dem Eklat um den Müller Arnold 1779 als Justizminister und Großkanzler ab. Zum Gang der Reformarbeit vgl. Dieter Boeck, Die Schlußrevision des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten von 1794. Vorgeschichte und Entstehung des Landrechts, privatrechtliche Neuerungen anhand der Schluß-revision, geschichtliche Wirkungen und Würdigungen. Jur. Diss. Hamburg 1966.

    Google Scholar 

  38. Entwurf eines allgemeinen Gesetzbuchs für die Preußischen Staaten. Erster Theif, Berlin und Leipzig 1784, (Reprint 1984 ), Vorerinnerung S. 5 und 9. Insgesamt gingen 52 (Boeck) oder 62 (Hattenhauer) Monita ein, darunter auch von Hamburger Kaufleuten und Berliner Verlegern.

    Google Scholar 

  39. Klein gehört mit v. Carmer und Carl Gottlieb Svarez (1746–1798) zu dem Breslauer Trio, dem 1780 die Arbeit am Landrecht übertragen wurde und das in Berlin sogar mehrere Jahre im gleichen Hause wohnte. Er war Advokat und somit, seit Friedrich II. 1780 die Advokatur verstaatlicht hatte, ab 1780 Beamter mit dem Titel eines Assistenzrats. 1791 wurde er Professor und Universitätsdirektor in Halle, 1800 Geheimer Obertribunalsrat in Berlin. Heinrich G. Hümpel hat ihn als Autor des Drukfreiheits-Aufsatzes identifiziert. Dessen Zusammenhang mit dem Entwurf des Allgemeinen Landrechts ist bisher nicht beachtet worden.

    Google Scholar 

  40. Reprint in: Michael Albrecht und Norbert Hinske, Hgg., Was ist Aufklärung? Beiträge aus der Berlinischen Monatsschrift, 3. im Anmerkungsteil ergänzte Auflage Darmstadt 1981, S. 390.

    Google Scholar 

  41. Trendelenburg (Anm. 6), S. 133. Trendelenburg (1802–1872) war Philologe und Philosoph, mehrfach Rektor der Berliner Universität, Sekretär der Akademie der Wissenschaften und Mitglied der wissenschaftlichen Prüfungskommission.

    Google Scholar 

  42. Was ist Aufklärung? (Anm. 55), S. 452. Wenn man Redeverhältnisse als Machtverhältnisse studiert, und umgekehrt, so kann einem nicht entgehen, daß der Imperativ eine wesentliche Ungleichheit mit sich bringt, hier in der Asymmetrie von Leser und Autor. Dem Leser gegenüber beginnt die Aufklärung mit einer Instruktion. Im Autor dagegen beginnt sie dezisionistisch mit einem Willensakt (als hätte der Autor nicht zuvor gelesen). Erst die romantische Theorie des - entgegenwirkenden - Lesens hat diese Ungleichheit egalisiert.

    Google Scholar 

  43. Werner Schneiders, Die wahre Aufklärung. Zum Selbstverständnis der deutschen Aufklärung, Freiburg und München 1974, S. 59. Norbert Hinske hat zwar versucht, in seinem Nachwort die Kantische Zweiteilung als “Ausdruck der Selbstbescheidung und des Respekts vor der Auffassung des anderen” (Anm. 55, S. 534) zu interpretieren, aber dazu muß man wohl die Herrschaftsverhältnisse noch stärker außer acht lassen, als selbst Kant es tut.

    Google Scholar 

  44. Die mediale Unterscheidung, die im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts den Umgang mit Li- teratur gründlich verändert hat, benutzt Kant auch im Zusammenhang mit Urheberrechtsfragen ein Jahr später in “Von der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdruks” (Berlinische Monatsschrift Mai 1785, S. 403–417). Hier operiert er ebenfalls mit der Figur der stellvertretenden Rede. Vgl. Heinrich Bosse, Autorschaft ist Werkherrschaft. Über die Entstehung des Urheberrechts aus dem Geist der Goethezeit, Paderborn 1981, S. 44f.

    Google Scholar 

  45. Was ist Aufklärung? (Anm. 55), S. 458. Dank der aktivierten Unterscheidung von Mündlichkeit und Schriftlichkeit kann die ältere Frage, wie sich Religion und Theologie zueinander verhalten, zugespitzt werden. So erklärt sich, daß Kants Argumentation mit zwei Erlassen des Ministers v. Zedlitz übereinstimmt, der 1776 und 1783 ebenfalls den Seelsorger vom Autor trennt, ja sogar die Gemeindemitglieder als Nicht-Leser definiert, die theologische Schriften weder beurteilen können noch dürfen. Gisbert Beyerhaus, Kants ‘Programm’ der Aufklärung aus dem Jahre 1784, in: Kant-Studien XXVI/1921, S. 1–16.

    Google Scholar 

  46. Lucian Hölscher, Öffentlichkeit und Geheimnis. Eine begriffsgeschichtliche Untersuchung zur Entstehung der Öffentlichkeit in der frühen Neuzeit (Sprache und Geschichte 4), Stuttgart 1979, S. 101ff.

    Google Scholar 

  47. Wolf Kittler, Die Geburt des Partisanen aus dem Geist der Poesie. Heinrich von Kleist und die Strategie der Befreiungskriege, Freiburg 1987.

    Google Scholar 

  48. Hamanns Brief an Christian Jacob Kraus vom 18. Dez. 1784, zit. n. Oswald Bayer, Selbstverschuldete Vormundschaft. Hamanns Kontroverse mit Kant um wahre Aufklärung (zuerst in der Festschrift Ernst Steinbach 1976), in: O. Bayer, Umstrittene Freiheit, Tübingen 1981, S. 72. Hamann, gelesen von Oswald Bayer, fragt nach “dem anderen”, ohne dessen Leitung der Denkende eigentlich denken soll, und stößt damit auf das sujet de % énonciation, auf die Vormundschaft der Autoren.

    Google Scholar 

  49. Karl Abraham Freiherr von Zedlitz (1731–1789), aus schlesischem Adel, übernahm im Januar 1771 das Geistliche Departement im Justizministerium sowie das Oberkuratorium der Universitäten. Im Juli 1788 mußte er beides an den Justizminister Johann Christoph von Wöllner abgeben. Eine moderne Darstellung dieses ersten modernen Kultusministers fehlt bitter.

    Google Scholar 

  50. Es ist bekanntlich das Verdienst von Michel Foucault, das Gespräch über die produktiven Effekte der Macht eröffnet zu haben. Vgl. z.B. M. Foucault, Sexualität und Wahrheit I (Der Wille zum Wissen), Frankfurt/M 1983, S. 106ff.

    Google Scholar 

  51. Durch einen vernünftigen Zufall ist auch dies Dokument der Aufklärung in Kants Werke gelangt. Immanuel Kant’s Sämmtliche Werke, Hgg. K. Rosenkranz u. F.W. Schubert, Bd. XI, TI.2, Leipzig 1842, S. 59–61.

    Google Scholar 

  52. In der Antrittsrede bei der Aufnahme in die Akademie der Wissenschaften 1776. Vgl. Nouveaux Mémoires de l’ Académie Royale des Sciences et Belles Lettres, Annee 1776, S. 20: “Vous savez que ma vocation, d’ accord avec mon goût, fait de tout ce qui tient à la science de l’éducation, mon objet favori.’

    Google Scholar 

  53. Jean-Jacques Rousseau, Emil oder über die Erziehung, übers. v. Ludwig Schmidts, 4. Aufl. Paderborn 1978, S. 263f.

    Google Scholar 

  54. Paul Watzlawick et al., Menschliche Kommunikation. Formen, Störungen, Paradoxien, Bern 1969.

    Google Scholar 

  55. Zum vergessenen Anteil der Gewalt vgl. Katharina Rutschky, Hg., Schwarze Pädagogik. Quellen zur Naturgeschichte der bürgerlichen Erziehung, Frankfurt/M, Berlin, Wien 1977.

    Google Scholar 

  56. Zur Urleidenschaft der Selbstliebe vgl. Rousseau(Anm. 74), S. 212 u.ö. Friedrich II. will sie zum Feldherrn aller Tugend machen in seinem Versuch über die Selbstliebe, als Grundsatz der Moral betrachtet, Berlin 1770, S. 13: “Ich aber wünschte, daß diese Triebfeder dazu gebraucht würde, die Menschen einsehen zu lassen, daß es ihr wahrer Vortheil erfordere, gute Bürger, gute Väter, gute Freunde zu seyn, und mit einem Worte, alle moralische Tugenden zu besitzen; und da dieses in der That wahr ist, so würde es auch nicht schwer seyn, sie wirklich davon zu überführen”.

    Google Scholar 

  57. Rousseau (Anm. 74), S. 105. Der Erzieher verhält sich also zum Zögling wie die Öffentlichkeit zum Vorgesetzten in E.F. Kleins Argumentation (vgl. Anm. 56) - eine nicht unwesentliche Analogie für die Geschichte der Publizität.

    Google Scholar 

  58. Der Grundlagentext für diesen Paradigmawechsel ist Zedlitz’ Rede über die Erziehung zum Patriotismus von 1776 (Anm. 29), in der Zedlitz vorschlägt, den Patriotismus genau wie die Religion zu unterrichten.

    Google Scholar 

  59. Für den Hinweis auf Joh. Chr. Dommerich (1723–1767) danke ich wiederum Klaus Weimar, Zürich. Der frühe Beleg für den Terminus “Unterrichtswissenschaft” ist bemerkenswert; “Erziehungswissenschaft” sagt man seit 1767. Vgl. Nicola Schöhl-Gräfin von Norman, Anfänge einer systematischen Pädagogik, Untersuchungen zur Entwicklung einer pädagogischen Fachsprache in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts am Leitbegriff der Erziehungswissenschaft. Phil. Diss. Köln 1974, S. 31.

    Google Scholar 

  60. Fr. S. Bock, Lehrbuch der Erziehungskunst, zum Gebrauch für christliche Eltern und künftige Jugendlehrer, Königsberg und Leipzig 1780, Vorrede (dat. B. Okt. 1779 ). Bock (1716–1786) hatte auch eine Theologieprofessur innegehabt, sie aber abgegeben, und war Professor der Griechischen Literatur. Den aufgeklärten Programmbegriff des Selbstdenkens verwendet er nur, um Unterrichtsmethoden zu relativieren, S. 126: “Es werden aber diese Methoden alsdenn erst recht nützlich, wenn der, so sie ausübet, ein selbstdenkender, kluger und liebreicher Schulmann ist, und verschaffen weniger Vortheil, wenn dabey nur mechanisch verfahren wird”.

    Google Scholar 

  61. Walther Schwarz, Immanuel Kant als Pädagoge (Mann’s Pädagogisches Magazin 607), Langensalza 1915, bes. S. 46ff.

    Google Scholar 

  62. In bildungsgeschichtlichen Arbeiten werden die verwaltungsgeschichtlichen Fragen oft unterschätzt. So schreibt Max Fuchs, Das Scheitern des Philanthropen Ernst Christian Trapp. Eine Untersuchung zur sozialen Genese der Erziehungswissenschaften im achtzehnten Jahrhundert, Weinheim 1984, S. 105: “Hochschullehrer bekamen in Preußen im Jahre 1774 durch königliche Verordnung die Auflage zu regelmäßigen pädagogischen Vorlesungen, für die Zedlitz die zu verwendenden Lehrbücher verbindlich vorschrieb”. Ein Satz, an dem einfach alles falsch ist.

    Google Scholar 

  63. Schwarz (Anm. 83), S. 47f., ebenso das Zitat im Text. Aus Schwarz’ Angaben läßt sich allerdings der vertikale Dialog, der schließlich zur Verordnung führte, nur ungefähr rekonstruieren. Bock kündigte seine Lehrveranstaltungen als “Collegium paedeutico-scholasticum seu manuductionem ad instituendam juventutem” an. Vgl. Anm. 43.

    Google Scholar 

  64. Inspektor war Christian Gottfried Schütz (1747–1832) von 1769 bis 1779, der später durch die Herausgabe der Jenaischen Allgemeinen Literatur-Zeitung bekannt geworden ist. Als er 1779 einen Ruf nach Jena benutzte, um sein Gehalt erhöhen zu lassen, ermunterte ihn v. Zedlitz zum Weggang und gewährte Trapp “für die Hälfte der Arbeit ein größeres Gehalt als Schütz”, Theodor Fritzsch, Ernst Christian Trapp. Sein Leben und seine Lehre, Dresden 1900, S. 36. Zur Geschichte des Hallischen Seminars vgl. Conrad Rethwisch, Der Staatsminister Freiherr v. Zedlitz und Preußens höheres Schulwesen im Zeitalter Friedrichs des Großen, Berlin 1886, S. 175ff.

    Google Scholar 

  65. Trapp stammte aus ärmsten Verhältnissen, hatte in Göttingen studiert und an verschiedenen Schulen unterrichtet, bevor er 1777 Lehrer am Philanthropin wurde. Nach dem Debakel in Halle übernahm er Campes Erziehungsanstalt in Hamburg. Von 1786 bis 1790 wirkte er im Braunschweigischen Schuldirektorium mit. Eine umfassende neuere Darstellung gibt Ulrich Herrmann in dem Reprint von E. Chr. Trapp, Versuch einer Pädagogik. Unveränderter Nachdruck der 1. Ausgabe Berlin 1780 (mit Trapps Hallischer Antrittsvorlesung), Paderborn 1977, S. 419ff.

    Google Scholar 

  66. E. Chr. Trapp, Von der Beförderung der wirksamen Erkenntnis, Altona 1777 und 1778, zit. n. Fritzsch (Anm. 86 ), S. 21.

    Google Scholar 

  67. Schrader (Anm. 4), I, S. 539. Schrader erwähnt am gleichen Ort noch weitere Beispiele. Auch wenn die akademischen Grade damals weniger leistungsbezogen erteilt wurden, mußte doch der Befehl, welcher Disputation, Feierlichkeit und Einnahmen ausfallen ließ, einen Affront darstellen.

    Google Scholar 

  68. Im Zusammenhang mit der Erziehung zur Innovationsfähigkeit konstatiert Trapp, Schulen und Universitäten seien bisher “an den meisten Erfindungen ganz unschuldig”. Es sei wichtig, die Kinder im Erfinden zu üben, sollte darüber auch das Latein ganz verdrängt werden: “Mich däucht, man könne alle neuere lateinische Verse für ein Mittel wider die Viehseuche hingeben, ohne daß man sonderlich dabei einbüßte”. Versuch einer Pädagogik (Anm. 87), S. 412 des Originals. Die Empörung aller an der Antike Gebildeten kann man noch in Schraders Urteil (Anm. 4, I, S. 426) nachschwingen hören.

    Google Scholar 

  69. Zedlitz’ Denkschrift zur Verbesserung des Schulwesens, die die Gründung des Oberschulkollegiums bekanntgibt, wurde von der Berlinischen Monatsschrift mit dem Hinweis eingeleitet, “daß eine der ersten Thaten der itzigen segensvollen Regierung diesen großen Punkt der Menschenglükseligkeit betrift” (Berlinische Monatsschrift August 1787, S. 98). Gerade weil die Zeitschrift der Regierung extrem nahe stand - der eine Herausgeber war Sekretär des Ministers v. Zedlitz, der andere wurde in ebendiesem Text zum Mitglied des Oberschulkollegiums ernannt - ist die Formulierung ernstzunehmen.

    Google Scholar 

  70. Wie Gertrud ihre Kinder lehrt (1801). Pestalozzi Sämtliche Werke, Bd. XIII, S. 269.

    Google Scholar 

  71. Friedrich Schleiermacher, Pädagogische Schriften, Hg. E. Weniger, Bd. I, 2. Aufl. Düsseldorf und München 1966, S. 316.

    Google Scholar 

  72. Ueber den Vortrag der Philosophie auf Universitäten (Schreiben an Friedrich v. Raumer vom 2. Aug. 1816). Georg Wilhelm Friedrich Hegel’s Werke, Bd. XVII (= Vermischte Schriften Bd. 2, Hgg. F. Förster und L. Boumann ), Berlin 1835, S. 353.

    Google Scholar 

  73. Schreiben an Friedrich Immanuel Niethammer vom 23. Okt. 1812. Ebd., S. 343f.

    Google Scholar 

  74. Ziit. n. H. W. Prahl u. I. Schmidt-Harzbach, Hgg., Die Universität. Eine Kultur-und Sozialgeschichte, München u. Luzern 1981, S. 96.

    Google Scholar 

  75. Heinrich Bosse, “Die Schüler müßen selbst schreiben lernen” oder Die Einrichtung der Schiefertafel, in: Schreiben - Schreiben lernen. Rolf Sanner zum 65. Geburtstag, Hgg. D. Boueke u. N. Hopster, Tübingen 1984, S. 164ff. Auch hier spielt Trapp eine Rolle, da er als erster vorgeschlagen hat, Lesen und Schreiben zusammen lernen zu lassen.

    Google Scholar 

Download references

Authors

Editor information

Friedrich A. Kittler Manfred Schneider Samuel Weber

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1990 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen

About this chapter

Cite this chapter

Bosse, H. (1990). Der geschärfte Befehl zum Selbstdenken. In: Kittler, F.A., Schneider, M., Weber, S. (eds) Diskursanalysen 2: Institution Universität. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96997-2_3

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-96997-2_3

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-531-11814-7

  • Online ISBN: 978-3-322-96997-2

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics