Skip to main content

Gegenstand und Methoden der Analyse

  • Chapter

Part of the book series: Analysen Zum Terrorismus ((AZT))

Zusammenfassung

Angesichts der nicht mehr zu überschauenden Literatur — wissenschaftlicher, journalistisch-publizistischer wie politischer Art — erfordert ein weiterer Versuch, sich an dem Gegenstand des Terrorismus zu versuchen, eine Bezeichnung sowohl der Ereignisse und sozialen Tatbestände, auf die sich die Analyse erstrecken soll, als auch der Perspektive bzw. des Instrumentariums, mit der diese Analyse unternommen werden soll. Dabei geht es uns nicht so sehr darum, den vielfältigen und letztlich unbefriedigenden „Definitionen“ des Terrorismus im Sinne einer klaren Abgrenzung von anderen Phänomenen eine neue anzufügen. Auch nicht beanspruchen wir, die Perspektive, die wir an den Terrorismus anlegen wollen, in die Gesamtheit der wissenschaftlich möglichen Sichtweisen einzuordnen oder ihr gar einen Rangplatz unter ihnen zuzuweisen. Es geht vielmehr darum, den Leser ins Bild darüber zu setzen, daß im Gegensatz zu den unmittelbar abgerufenen Bildern und Vorstellungen, die sich bei dem Wort „Terrorismus“ einzustellen pflegen — Attentate auf Personen, Bombenanschläge auf Gebäude oder öffentliche Einrichtungen, Flugzeugentführungen, Geiselnahmen —, hier soziale Sachverhalte und Ereignisse mit in die Betrachtung einbezogen werden, die allenfalls als Folge, manchmal aber auch überhaupt nicht mit dem Terrorismus verknüpft werden. Deshalb sollen in einem ersten Schritt (Kap. 1.1.) einige Überlegungen darüber angestellt werden, inwiefern und in welche Richtung der Terrorismus über sich hinausweist.

This is a preview of subscription content, log in via an institution.

Buying options

Chapter
USD   29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD   49.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD   44.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Learn about institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Anmerkungen

  1. Vgl. für eine konzise systematisch-begriffliche Abhandlung des Terrorismus den Strategie-Aufsatz von Colonel M. D. Munger (1977), der Terrorismus als ,,systematischen Gebrauch von Terror zum Zwang“, den Terroristen als „practitioner“ des Terrorismus definiert (S. 3) und als Erscheinungsformen des Terrorismus drei Varianten unterscheidet: den symbolischen Terrorismus („demonstration terrorism“), den instrumenteilen Terrorismus („bargaining terrorism“) und den (staatlichen) repressiven Terrorismus („repressive terrorism“) (S. 4). Gerade am Terrorismus läßt sich auf besonders eindringliche Weise belegen, wie stark begriffliche Klärungen vorweggenommene Erklärungen sind, wie z.B. ein Blick in W. Laqueurs Überblick über Erklärungsmodelle des Terrorismus (1977) lehrt. Vgl. hierzu die eindrucksvolle Dokumentation von I. Botzat, E. Kiderlen u. F. Wolff (1978). Ob die genannten Stichworte und Indikatoren mehr sind als von der Wirklichkeit abgekoppelte Konstruktionen im Bereich der politischen und publizistischen Öffentlichkeit, ob m.a.W. der Auszug aus der Politik angesichts von Bürgerinitiativen, des Drängens von „Grünen“ in die Parlamente etc. in Wirklichkeit nur ein ,,Umweg zur Politik“ darstellt, läßt sich nur schwer ausmachen, ändert aber unsere analytische Vermutung kaum. Indessen gibt es hinreichend systematisch gewonnene Belege und Befunde dafür, daß gerade unter jungen Menschen ein Prozeß der Distanzierung zur insbesondere der politischen Welt der Erwachsenen zu beobachten ist. Besonders ausgeprägt scheint diese Entwicklung bei dem akademischen Teil der Jugend, dessen kollektive Identität am nachhaltigsten durch Verlauf und Schicksal jenes Aufbruchs in die Politik umgeprägt wurde. Nur beispielhaft sei zur Situation und Lebenswelt junger Menschen auf die Studie des „Jugendwerk der Deutschen Shell“ (1981), zur politischen Orientierung von Studenten auf die empirische Analyse von Ch. Krause, D. Lehner und K.-J. Scherer (1980) und zur Information über die Verwerfungen politischer Orientierung im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang auf eine Arbeit der „Infratest Wirtschaftsforschung“ (1980) verwiesen. Daß das Auseinandertreten von Jugend- und Erwachsenenwelt einen Stellenwert beansprucht, der nur schwer als „Generationenkonflikt“ zu normalisieren ist, hat auch der Jugendenquête-Aus-schuß des deutschen Bundestages zutage gefördert (vgl. dazu Bt.-Drs. 9/2390 v. 17.1.1983, S. 13).

    Google Scholar 

  2. Vgl. hierzu das aufregende historische Dokument, das die personellen und institutionellen Mikro- und Makroprozesse dieses Wandels der politischen Arena der Bundesrepublik seit Mitte der 60er Jahre nachzeichnet: Arnulf Baring, Machtwechsel. Die Ära Brandt-Scheel, Stuttgart 1982, insbes. S. 63–95, 363–389.

    Google Scholar 

  3. Dieses Zitat aus einem Essay des Politologen H. Lübbe verwendete der damalige Justizminister H. J. Vogel in einer Rede am 18.11.1978 auf der Internationalen wissenschaftlichen Konferenz über Terrorismus in Berlin, um auf die begrenzte Reichweite der strafrechtlichen Reaktion auf den Terrorismus aufmerksam zu machen (1979, S. 41). Freilich können und sollen weder Lieferant noch Verwender des Zitats in Anspruch genommen werden für die Art und Weise, in der hier diese Aufforderung aufgenommen und ausgeführt wird.

    Google Scholar 

  4. Vgl. hierzu die Rekonstruktion des „Bauplanes“ einer Gesellschaft auf der Grundlage des Normbegriffs bei H. Popitz (1981).

    Google Scholar 

  5. Diesen Hinweis verdanke ich Dr. habil. H. Haan von der Universität Regensburg. Das Zitat entstammt Briefen v. 9. u. 23.4.1819 von Fürst Metternich an Friedrich v. Gentz, einem Publizisten und engen Mitarbeiter Metternichs, wie letzterer ein Propagandist der Restauration.

    Google Scholar 

  6. Vgl. dazu J. Agnoli u.a. (1979), P. Brückner (o.J.), Th. Blanke u.a. (1979).

    Google Scholar 

  7. Der Skandal um Peymann ist von H. Treiber im Rahmen der Analyse zu Kap. 4 dieser Studie detailliert recherchiert und dokumentiert worden; vgl. zur genauen Genese und Nachweisung dieser Studie Anm. 2 zu Kap. 4.

    Google Scholar 

  8. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, als Baader und Ensslin noch nicht als RAF-Mitglieder agierten. Sie standen damals unter Haftverschonung im Zusammenhang mit ihrer Verurteilung wegen der Frankfurter Kaufhausbrandstiftung im Jahre 1968 und reisten durch Italien. Vgl. dazu L. Rinser 1980, S. 177 ff.; dieser Vorgang eines „moralischen Kreuzzuges“ ist detailliert dokumentiert bei H. Treiber (1981).

    Google Scholar 

  9. Die Vorgänge um dieses Böll-Interview sind rekonstruiert und analysiert worden im Zusammenhang mit Teil 4 dieser Studie; sie haben jedoch nur rudimentären Eingang in den Endbericht gefunden. Der detaillierte Ertrag der Analyse ist nachzulesen bei T. v. Trotha (1981). Vgl. hierzu J. L. Horowitz und M. Liebowitz (1968) sowie F. Sack (1984).

    Google Scholar 

  10. Vgl. hierzu Ch. Krause, D. Lehner und K.H. Scherer (1980, S. 163 u. 292); auf die höchste Ablehnung mit 58,2 % stößt die Forderung, „die Familie wieder zum Fundament unserer Gesellschaft (zu) machen“, gefolgt von der Ablehnung der „gesellschaftlichen Kontrolle über private Investitionen“ (34,9%). Vgl. hierzu etwa die in diesem Projektverbund entstandene Analyse von G. Rohrmoser (1981), dem der Terrorismus zu einer Assoziation mit einer ganzen Ahnenreihe kritischen Denkens und kritischer Denker aus Philosophie, Soziologie und Gesellschaftstheorie verhilft.

    Google Scholar 

  11. Vgl. hierzu die bereits vor rund 40 Jahren erschienene ausgezeichnete sozialhistorische Arbeit von O. Brunner (1973), die deutlich macht, daß ,,Gewalt“ früher und heute nicht entlang einem Mehr oder Weniger, sondern eher entlang dem Wann, Wie, Wer zu beschreiben ist.

    Google Scholar 

  12. Zu erinnern wäre an S. Freuds ,,Unbehagen in der Kultur“. N. Elias hat in seinem historisch-soziologischen Werk ,,0ber den Prozeß der Zivilisation“ (1979) den Auszug der Gewalt aus dem Bereich der privaten in den der öffentlichen Beziehungen in einen Gesamt-prozeß der menschlichen und historischen Entwicklung eingebettet und seine sozialen und psychischen Erträge und Kosten eindrucksvoll nachgezeichnet; M. Foucaults „Überwachen und Strafen“ (1976) enthält neben anderen Arbeiten von ihm eindrucksvolle empirische und theoretische Analysen eines Typs von Forschung, der sich als ,,gegen den Strich“ des kulturellen, gesellschaftlichen und auch wissenschaftlichen Selbstverständnisses gerichtet begreifen läßt und gerade deshalb wichtige Einsichten über ein so tabuisiertes Thema wie das der Gewalt vermittelt. Während sich in der erst jungen demokratischen Geschichte Deutschlands — sieht man von der Weimarer Republik ab — wenig Gelegenheit zu einem politische Gewalt in sich aufnehmenden historischen Bewußtsein bot, bietet die amerikanische Geschichte eine Fülle solcher Beispiele, wobei — neben oft gewaltbesetzten Arbeits kämpfen — die Perioden des „red scare“ im Anschluß an Weltkrieg I (M. B. Levin 1974) und die der 60er Jahre (A. Wolfe 1973) gerade unter dem Gesichtspunkt der Gewalthaftigkeit der politischen Konflikte besonders herausragen und gut dokumentiert sind.

    Google Scholar 

  13. Die Quelle dieser Information ist die Tageszeitung ,,San Francisco Chronicle“ vom 4. März 1970, hier zit. nach W. A. Gamson und J. McEvoy (1970, S. 98). Vgl. für einen knappen Überblick mit weiteren Literaturnachweisen zu Spieltheorien und ihrer Anwendbarkeit in politischen Entscheidungsprozessen F. Naschold (1969). Null-Summen-Situationen im Gegensatz zu kooperativen Nicht-Nullsummenspielen sind zwar empirisch seltene Konfliktkonstellationen, spieltheoretisch jedoch am präzisesten durchanalysiert. Diese Diskussion über neuere Entwicklungstendenzen des Rechts läßt sich hier über einige wenige literarische Hinweise hinaus nicht nachzeichnen, obwohl sie theoretisch auch für den Gegenstand dieser Untersuchung nicht unergiebig wäre. Der angedeutete Strukturwandel des Rechts ist — fast unnötig zu sagen — keineswegs auf die Bundesrepublik beschränkt, sondern wird in anderen westlichen Demokratien ebenso beobachtet, dort in der Regel wissenschaftlich eher registriert (vgl. dazu etwa Ph. Nonet und Ph. Selznick 1978), wie der deutsche Leser bei G. Teubner (1982) vorgeführt findet. In der deutschen Diskussion sind Fragen und Einsichten über Struktur und Funktionsweise des Rechts insbesondere den Befunden und Untersuchungen aus der jungen politologischen Teildisziplin der „Impementa-tionsforschung“ entwachsen, vgl. dazu u.a. R. Mayntz (1980) und H. Wollmann (1980).

    Google Scholar 

  14. Eine theoriegeschichtliche und -systematische Erörterung verbietet sich hier aus Raumgründen. Der Kenner der Literatur weiß, daß die nachfolgenden Ausführungen keinen Anspruch auf Originalität beanspruchen können, zudem sehr stark verdichtete und entdifferenzierte Extrakte aus einer theoretischen und empirischen Tradition darstellen, die in der hier verwendeten Begrifflichkeit vier Jahrzehnte zurückgeht, der Sache nach wesentlich älter ist und demzufolge durch einen hier unmöglich auch nur annähernd wiedergebbaren literarisch-wissenschaftlichen Bestand repräsentiert wird. Der interessierte Leser sei zur überblickhaften Orientierung auf G. Albrecht (1977), F. Sack (1981) und die dort gegebenen Nachweise sowie auf die gut nahezu drei Jahrzehnte erscheinende Fachzeitschrift „Social Problems“ aufmerksam gemacht. Für die Verwendung im anthropologischen und religionstheoretischen Kontext liefert die Arbeit von W. E. Mühlmann (1961) eine frühe einschlägige Verwendung des Bewegungsansatzes in Deutschland. Für die Analyse kollektiver gewaltsamer Konflikte hat S. Karstedt-Henke (1980) eine sehr verdienstvolle Rezeption und Prüfung vorgelegt. Vgl. hierzu auch D. Ciaessens u. K. de Ahna (1982, S. 57/58), die ein differenziertes Modell der „Anhängerschaft“ sozialer Bewegungen entwerfen. Aus einer politologischen und institutionellen Perspektive entwickelt St. Ruß-Mohl (1981, 1982) ein Ablaufsmodell zur „Dramaturgie politischer Reformen“, das viele der hier vorgestellten Überlegungen enthält und ausdrücklich auf die Verarbeitung sozialer Bewegungen durch die Politik abstellt.

    Google Scholar 

  15. Eine knappe Skizze dieser beiden theoretischen Positionen, die die Diskussion seit etwa Mitte/Ende der 60er Jahre beherrscht, findet sich bei W.A. Gamson (1975, S. 130 ff.), der eine faszinierende empirische Arbeit über Struktur, Strategien, Verlauf und Erfolgschancen von insgesamt 53 sozialen Bewegungen der USA mit einer historischen Spannweite von 1816–1953 durchgerührt hat.

    Google Scholar 

  16. Die soziologische Revolutionsforschung hat wie die gesamte Konfliktforschung in den letzten 15–20 Jahren eine außerordentliche Renaissance erfahren, wobei die Arbeiten von Tilly und seinen Mitarbeitern zweifellos wegen ihrer Methodenstrenge und ihrer Sorgfalt bei der Umsetzung theoretischer Konzepte in empirische Beobachtungs- und Zähldaten herausragen. Besonders hervorgehoben zu werden verdient auch die preisgekrönte Arbeit der Harvard-Soziologin Th. Skocpol (1979) über die drei Revolutionen, die das moderne Gesicht der Welt am meisten geprägt haben: die französische, russische und chinesische Revolution.

    Google Scholar 

  17. Neben den schon ausführlicher zu Wort gekommenen Vertretern dieser Position — W.A. Gamson, Ch. Tilly — sei zur Identifizierung dieser Position aus dem Kontext der Theorie sozialer Bewegungen insbesondere auf die empirisch stark ausgerichtete Monographie von A. Oberschall (1973) hingewiesen; ferner auf den Sammelband von M.N. Zald u. J.D. McCarthy, Hg., (1979). Vgl. dazu Abschn. 1.3.1. und die dort verarbeitete Literatur. Über die sehr differenzierten und komplizierten theoretischen Beziehungen und die akkumulierten empirischen Befunde über den Zusammenhang zwischen staatlicher Gewalt und den Auswirkungen auf die Träger politischen Protests informiert überblicksartig H. Eckstein (1980, S. 152 ff.). R.J. Adamek u. J.M. Lewis (1975) präsentieren Daten aus einer Studie im Zusammenhang mit gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Studenten an der Kent State University in den USA, bei denen es zum Schußwaffeneinsatz durch die Polizei und zu Toten und Verletzten kam: auf der Ebene individueller Daten ließ sich ein daraus resultierender Radikalisierungsprozeß beobachten. Hinter dieser Differenz zwischen Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsrecht verbergen sich erstens mehr als nur zwei rechtssystematische Prinzipien, und zweitens ist das Verhältnis zwischen beiden historisch in einem politischen Spannungs- und Konfliktfeld angesiedelt, das keineswegs nur dogmengeschichtliches Interesse beansprucht, sondern jederzeit politisch und rechtlich aktualisierbar ist. Dies hat kürzlich A. Lüdtke (1981) in einer sozial-und rechtshistorischen Betrachtung der Entwicklung ,,Von der ‚tätigen Verfassung‛ zur Abwehr von ,Störern‛“ pointiert aufgezeigt. Diese Analyse ist ein Beiprodukt umfänglicher geschichtlicher Studien und Materialien desselben Autors (1982) über „Staatliche Gewaltsamkeit und innere Verwaltung in Preußen, 1815 – 1850“: diese als Dissertation angefertigte Monographie liest sich wie ein — freilich historisches — Kompendium zu den Stichworten „Definitionsmacht“ und „Wirklichkeitskontrolle“ der Exekutive. Empirisch wie theoretisch besonders einschlägig sind die auf jahrelangen und mühseligen Recherchen basierenden Arbeiten des MIT-Soziologen G.T. Marx (1970, 1974, 1980, 1981). Sie leisten mehr als die eher journalistisch aufgemachten und orientierten Arbeiten von P. Koch und R. Oltmanns (1978) sowie R. Gössner und U. Herzog (1982), die jedoch als Quellen für analoge Vorgänge in der Bundesrepublik nicht zu übergehen sind.

    Google Scholar 

  18. Theoretisch wie empirisch bietet die amerikanische Forschung die meisten Befunde zum Vigilantismus. R. M. Brown (1979) versteht die Entstehung vigilanter Erscheinungen als ein spezifisches Strukturproblem der Entstehung der amerikanischen Nation. T. R. Gurr (1979) sieht vigilante Prozesse und Organisationen, deren bekannteste der Ku Klux Klan darstellt, als eine häufige und bevorzugte Taktik „defensiver Gruppen“, ,,... die sich organisiert haben zu dem Zweck der Verteidigung eines bedrohten Status quo“ (S. 492). Für das Schicksal sozialer Bewegungen und insbesondere deren „Repression“ spielen solche Phänomene des „social control fallout“ (N. Zald u. J.D. McCarthy 1979, S. 240 f.), der Verstärkung formeller Kontrolle eine zentralle Rolle, wie sich der umfänglichen Literatur über „soziale Bewegungen“ entnehmen läßt: vgl. statt vieler anderer: A. Oberschall (1973, insbes. Kap. VII S. 242 ff., sowie S. 337 ff.).

    Google Scholar 

  19. Vgl. dazu R.T. Gurr (1975, S. 493; 1979, S. 492/493).

    Google Scholar 

  20. Vgl. hierzu die interessante und detaillierte Studie eines solchen Konflikts mit deutlich vigilanten Erscheinungen in der Stadt Boston: J. Hillson (1977). Ein interessantes und historisch verbürgtes Beispiel der unmittelbaren Umsetzung von gesellschaftlicher politischer Gewalt in die Struktur und Organisation der staatlichen Gewalt bietet die Entstehungsgeschichte der amerikanischen Verfassung. In den „Federalist-Papers“ (vgl. A. Hamilton, J. Madison u. J. Jay 1958), „die erste Verfassungslehre des Bundesstaates von hohem staatspolitischem Rang“ (F. Ermacora, in: A. Hamilton u.a. 1958, S. 3), kommt der Nr. 10 — der Kontrolle des Einflusses von „Cliquen“ auf den Staat — eine zentrale Rolle zu. Gerade für sie waren der politische Erfahrungshintergrund Unruhen und „Schuldneraufstände“ vigilanter Prägung. Einer dieser bekanntesten Aufstände war die „Shays’ rebellion“ im Staate Massachusetts, auf den Ch.A. Beard (1974, S. 95) in seiner „ökonomischen Interpretation der amerikanischen Verfassung“ aufmerksam macht. H. Treiber (in: W. Hassemer, H. Steinert u. H. Treiber 1978, S. 9 f.), dem ich diesen Hinweis verdanke, geht genauer auf dieses historisch interessante Detail im allgemeineren Zusammenhang ein.

    Google Scholar 

  21. Diese historischen und soziologischen Prozesse dienten R. Gusfield (1963) als empirisches Material, an denen er den Typus der „statusbezogenen“ sozialen Bewegung entwickelte, die er deshalb als hauptsächlich symbolisch relevante Prozesse charakterisierte, weil nicht konkrete ökonomische Interessen oder Vorteile Motor der Bewegung sind, sondern Statussymbole mit hohem Gratifikationswert für ihre Träger.

    Google Scholar 

  22. Vgl. hierzu vor allem D. Bell (1979), der eine Reihe soziologischer, politologischer und historischer Beiträge zur Struktur und Funktion des McCarthyismus enthält; eine parallele soziale und politische Bewegung in den USA als nationale Reaktion auf die russische Revolution und ähnlich wahrgenommene politische Entwicklungen im Nach-Weltkrieg I-Deutschland, die unter den Namen „red scare“ die USA in eine nationale Hysterie stürzte, analysiert M. R. Levin (1971).

    Google Scholar 

  23. Die Quelle dieses Zitats ist The New York Times v. 21.4.1967, S. 22, hier zitiert nach einem für unseren Zusammenhang unmittelbar einschlägigen Aufsatz von M. Lipsky (1968).

    Google Scholar 

  24. Verwiesen sei auf eine materialreiche und methodisch sorgfältige Studie über Aufstieg und Niedergang des amerikanischen SDS: „Die ganze Welt schaut zu: Die Massenmedien beim Aufstieg und Niedergang der Neuen Linken“, durchgeführt von einem der Beteiligten (T. Gitlin 1980), über die es in einer Rezension heißt: „Gitlins Studie über die Neue Linke ist angsteinflößend, weil sie ein politisches Unternehmen beschreibt, das an seinem Anfang selbstbewußt gegen eine mediatisierte und vermittelte Form der Politik rebellierte, sich am Ende aber selbst verführt und verlassen wiederfand“ (R. Flacks 1981, S. 584). Die für uns relevanten Ergebnisse der Einzelfallstudie sind Halloran (1978) entnommen; eine analoge Studie der Medienberichterstattung über eine militante Massendemonstration in Großbritannien hat G. Murdock (1973) durchgeführt.

    Google Scholar 

  25. Zu nahezu identischen Ergebnissen gelangt der bekannte amerikanische Medienforscher G. Gerbner aufgrund umfänglicher und sorgfältiger empirischer Untersuchungen über die Rolle der medienvermittelten Gewalt; vgl. G. Gerbner u. L. Gross (1976); siehe im übrigen statt anderer u.a. die einschlägigen Anthologien von Ch. Winick (1978), S. Cohen u. J. Young (1973), J. Curran, M. Gurevitch u. J. Woollacott (1977) sowie die Monographien von St. Chibnall (1977) und D.L. Altheide (1974). Eine neuere Arbeit, die die Rolle der Medien im Kontext einer „Law-and-Order-Kampagne“ skrupulös nachzeichnet, vermittelt wichtige theoretische Einsichten und empirische Befunde in die gestalterische und aktive Funktion der Medien gerade auf dem Gebiet des abweichenden Verhaltens, der Kriminalität und der „inneren Sicherheit“: St. Hall u.a., Policing the Crisis. Mugging, the State, and Law and Order (1978, 4 1981).

    Google Scholar 

  26. Vgl. Anmerkung 25.

    Google Scholar 

  27. Es handelt sich um die Arbeit von Alex P. Schmid und Janny de Graaf (1980), die uns freundlicherweise von Henner Hess zugänglich gemacht wurde, inzwischen als Buch (1982) erhältlich. Über die Medienberichterstattung in Berlin und der Bundesrepublik haben an-läßlich der Auseinandersetzung mit der Studentenbewegung W. Schulz (1968), H. Bohrmann (1971) und H.M. Kepplinger (1979) interessante Analysen vorgelegt.

    Google Scholar 

  28. So berichten Schmid und de Graaf einerseits über strategische Überlegungen der damaligen FLN-Führung, denenzufolge in Algier verübte Terrortaten solchen an entfernten Plätzen vorzuziehen seien, weil erstere „am nächsten Tag in der amerikanischen Presse erwähnt“ würden, über letztere aber „niemand sprechen wird“ (S. 13), andererseits zitieren sie den damaligen Chef des Pariser CBS-Büros, der das Problem des Journalisten beschreibt, der terroristische Handlungen auf sein Negativ zu kriegen versucht: „Wenn der Fotograf sichergehen wollte, Aufnahmen zu erhalten, war es sehr zweckmäßig herauszufinden, wann der nächste Mord stattfinden würde. Die meisten der erschreckendsten Bilder über Morde in Algerien sind auf diese Weise zustande gekommen... Es ist ein schmaler Grat zwischen Journalismus und Anstiftung zum Mord“ (S. 161/162). Spektakulär war auch die symbio-tische und eskalierende Beziehung zwischen der 39-stündigen Geiselnahme von 134 Personen in Washington im Jahre 1977 durch die moslemische Hanafi-Sekte und der Medienberichterstattung, die den damaligen amerikanischen UN-Botschafter, Andrew Young, zu dem Vorschlag einer Änderung des First Amendment der amerikanischen Verfassung über die Pressefreiheit veranlaßte (S. 39/40).

    Google Scholar 

  29. Über ein anderes Beispiel dieser Art berichten Schmid und de Graaf, in das u.a. DER SPIEGEL verwickelt war. 1978 wurde der ägyptische Jude Henri Curiel in Paris von zwei Rechtsextremisten ermordet. Dieser orthodoxe Kommunist trat für eine Versöhnung zwischen Arabern und Juden ein. Eine ursprünglich — „möglicherweise vom französischen Geheimdienst lancierte“ — Titelgeschichte im rechten Wochenblatt „Le Point“ aus dem Jahre 1976, derzufolge Curiel das Hirn eines sowjetgesteuerten Terroristen-Netzwerks sei, wurde vom SPIEGEL in seiner Ausgabe vom 24.10.1977 aufgenommen und zu der Behauptung verdichtet, daß Curiel „und seine Organisation .Solidarité’ im Zentrum von 17 terroristischen Organisationen“ stehe (zit. nach Schmid u. de Graaf 1980, S. 160). Später entschuldigte der SPIEGEL sich bei der Witwe und gestand ein, daß die Anschuldigung unbegründet gewesen sei. Schmid und de Graaf bemerken dazu: „Obwohl es nicht schlüssig bewiesen werden kann, ist es nicht unwahrscheinlich, daß die Mörder den Namen ihres Opfers von den Medien erhalten haben, die ihrerseits sehr wahrscheinlich durch gezielte Informationen aus den Geheimdiensten irregeführt wurden“ (S. 161). Über ein diese Vermutung stützendes Forschungsdetail berichten W.A. Gamson und J. McEvoy (1970, S. 110) ebenso wie J.S. Campbell (1970, S. 170) aus den USA: unter Bezugnahme wohl auf die gleichen Umfragebefunde konstatieren sie, daß trotz einer großen Medienpublizität (u. a. live-Sendungen durch das Fernsehen) die Mehrheit der Bevölkerung das brutale Vorgehen der Polizei gegen Demonstranten in Chicago anläßlich des Konvents der Demokratischen Partei im Herbst 1968 billigte und seine Korrektheit nicht anzweiffeite.

    Google Scholar 

  30. St. Hall u.a. (1978, S. 57 ff.) bezeichnen treffend die öffentlichen Institutionen als „primary“ und die Medien als „secondary definers of social events“. Vgl. hierzu die in Anm. 27 zitierten deutschen Studien. Während der Erstellung dieser Studie und insbesondere im Zusammenhang mit der Erörterung der Teile 1 und 2 dieses Berichts sind offene und weniger offene Vorwürfe dieser Art vor allem amtlicherseits (aber auch nicht nur) nachhaltig vorgebracht worden. Keine Einzelstudie im Gesamtprojekt ist auszugsweise oder insgesamt vermutlich von so vielen staatlichen Stellen „gegengelesen“ worden wie diese.

    Google Scholar 

  31. Es wäre eine lohnenswerte, aber nur separat durchzuführende Arbeit, die Karriere dieser Untersuchung, ihr Zustandekommen und ihren wechselvollen Verlauf, die intendierten und realisierten Kooperationsbedürfnisse, die interne Dynamik der Forschergruppe selbst unter wissens- und wissenschaftssoziologischen Gesichtspunkten und unter der Perspektive von Entstehung, Begründung und Verwertung von Wissenschaft genauer zu untersuchen. Sie würde mehr Licht (und Schatten) auf das Verhältnis von Wissenschaft und Politik zu werfen in der Lage sein als manche theoretische und philosophische Reflexion darüber.

    Google Scholar 

  32. Besonders einschlägig sind die folgenden Arbeiten: 1. Der sogen. „Kerner-Report“, der Bericht der vom ehemaligen US-Präsidenten L. B. Johnson eingesetzten „National Advisory Commission on Civil Disorders“ (1968) über die Rassenunruhen in einer großen Anzahl amerikanischer Städte im Jahre 1967; 2. Die z.T als separate Publikationen erschienenen Untersuchungsberichte der „U.S. National Commission on the Causes and Prevention of Violence“ (1969) — die sogen. Eisenhower-Kommission —, besonders wichtig für unseren Zusammenhang von den insgesamt 13 Einzeluntersuchungen („Task Force Reports“) die Bestseller von H. D. Graham u. T. R. Gurr, Violence in America. Historical and Comparative Perspectives (1974), v. J.H. Skolnick, The Politics of Protest (1969), sowie der berühmte sogen. „Walker-Report“: D. Walker, Rights in Conflict (1968), der die gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen jugendlichen Demonstranten und der Polizei anläßlich des Konvents der demokratischen Partei im August 1968 untersucht hat; der offizielle Kommissionsbericht erschien unter dem Titel: To Establish Justice, to Protect Domestic Tranquility (1970); 3. Der Teilbericht der „Task Force on Disorders and Terrorism“ des ,,National Advisory Committee on Criminal Justice Standards and Goals“ (1976), der detaillierte Politikempfehlungen und eine ausführliche Bibliographie enthält. Letztere verzeichnet auch ausführlich die verschiedenen Kommissionsberichte.

    Google Scholar 

  33. Vgl. u.a.: das mit dem Woodrow-Wilson-Preis ausgezeichnete Buch: Why Men Rebel (1970); Political Protest and Rebellion in the 1960 s (1979a); Alternatives to Violence in a Democratic Society (1979b); On the Outcomes of Violent Conflict (1980).

    Google Scholar 

  34. Gurr unterscheidet defensive und reformistische soziale Bewegungen: Verteidiger und Opponenten des Status quo (1979b, S. 494 ff.).

    Google Scholar 

  35. Vgl. Anm. 32.

    Google Scholar 

  36. Unter Aufarbeitung eines reichen historischen Materials, das er insbesondere den traditionellen Untersuchungsberichten jener offiziösen, vom Präsidenten, dem Kongreß oder dem Senat eingesetzten Kommissionen (T. Platt 1971) entnimmt; unter Auswertung einer eindrucksvollen empirisch-wissenschaftlichen Literatur zur Struktur und Funktionsweise der Polizei bei der Wahrnehmung ihrer repressiven und ordnungsstiftenden Aufgaben; unter Auswertung eines reichhaltigen Materials aus Medien, Dokumenten, Untersuchungsberichten der verschiedensten privaten Initiativen, Institutionen und Organisationen; und schließlich aufgrund der mittels direkter Beobachtung, Auswertung von Aussagen Beteiligter und Dritter sowie der Auswertung der Medienberichterstattung vorgenommenen Rekonstruktion zweier konkreter Ereignisse polizeilicher Ausschreitungen anläßlich studentischer Demonstrationen in den Jahren der amerikanischen Studentenbewegung gelingt Stark eine theoretische und empirische Analyse über polizeiliche Handlungsabläufe, Verhaltensmuster und strukturelle Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit, der Sorgfalt, Ausgewogenheit, Seriosität und professionelles Vorgehen zu bescheinigen ist. Die Zweifel an der Übertragbarkeit insbesondere amerikanischer Befunde sind vornehmlich auf dem Gebiet der Kriminologie ein bekanntes Abwehrargument in der wissenschaftlichen Diskussion. Auch dieses Projekt ist während seiner Entstehungsphase solchen Einwänden ausgesetzt gewesen und wird es nach seiner Publikation weiter sein. So sicher dies ein legitimes und bedenkenswertes Monitum sein mag, so umstandslos auch einzugestehen ist, daß diese Studie nicht die methodologischen und methodischen Voraussetzungen bietet, um die Übertragbarkeit definitiv zu entscheiden, so sehr ist darauf zu insistieren, daß es wissenschaftlich nicht illegitim ist, sich auf diese Befunde zu berufen. Die Wissenschaften entwickeln sich nicht entlang nationalen Grenzen. Die politischen und staatlichen Struk-uren der Bundesrepublik und der USA sind in ihren Grundprinzipien einander nicht total unähnlich. Schließlich sind die gebotenen Einschränkungen vorgenommen und ist die Analogie nach Maßgabe der empirischen Befunde hergestellt worden.

    Google Scholar 

  37. Aus Gründen der Verständlichkeit soll dem Leser die Übersetzungsalternative des Auftraggebers für den zentralen zweiten Satz des Zitats mitgeteilt werden: ,,Die den Handelnden der sozialen Kontrolle auferlegten Beschränkungen, um ihre gewöhnlich größeren und verheerenden Mittel, ihren Gegnern Verluste zuzufügen, zu kontrollieren, sind wichtiger für ein niedriges Niveau der Gewalt als die für Protestierende und Demonstrierende geltenden Beschränkungen“ (persönl. Mitt. an Verf. v. 3.9.1982). Vgl. hierzu weiter und v.a. T.R. Gurr (1979b, 1980), H. Eckstein (1980) sowie die in Anm. 32 genannten Untersuchungen. Der theoretisch, methodologisch und forschungspragmatisch begründete Verzicht auf die Erhebung von Primärinformationen bei den staatlichen Behörden, insbesondere denen der Polizei, ist bei der stufenweisen Fertigstellung dieses Projekts nachhaltig kritisiert worden. (Die erste Version dieses Berichts lag im Herbst 1981 vor; eine zweite, wesentlich veränderte Fassung wurde im Mai 1982 abgeschlossen. Aus dieser zweiten Fassung entstand die vorliegende, erneut sorgfältig überarbeitete Endfassung.) Die Kritik richtete sich vornehmlich gegen die Analyse der Reaktionen der staatlichen und politischen Institutionen auf die Studentenbewegung, also auf Teil 2 der Studie. Sie wurde im wesentlichen und am detailliertesten vom Auftraggeber direkt vertreten, der sich dabei zum einen auf eine Reihe amdich eingeholter Stellungnahmen, zum anderen auf selbst durchgeführte Nachrecherchen einiger von uns analysierter Konfliktereignisse stützte. Die Kritik und die Ergebnisse der Nachrecherchen wurden mir in persönlichen Schreiben des Auftraggebers v. 3.9. bzw. 14.10.1982 mitgeteilt. Die Kritik war insgesamt für die Erstellung dieses Endberichts hilfreich. Sie ist aufgenommen und verarbeitet worden. Sie hat an einigen Stellen zu Präzisierungen des Textes geführt; sie ist dem Leser weitgehend — in der Regel in den Anmerkungen — zur Kenntnis gebracht worden (z.B. in den Anm. 48a, 69a, 70a, 70b, 74a, 92a, 97a, 97b, 100a, 102, 105a). Aus der Sicht des Verfassers möchte ich den Ertrag der Kritik für die vorgelegte Analyse — vermutlich gegen die Intention der Kritik selbst — in folgenden Punkten festhalten: 1. In inhaltlicher und analytischer Hinsicht hat die Kritik zur Stützung der Befunde beigetragen. 2. Sie hat in keinem zentralen Punkt oder Detail zu einer Korrektur der Darstellung der faktischen Abläufe genötigt. 3. Sie hat unsere Vermutung bestätigt, daß zusätzliche Primärerhebungen nichts über das hinaus zutage fördern würden, was aus zugänglichen Quellen eh schon bekannt ist. 4. Sie hat in einer unerwarteten Weise eine Art „staatsinterner Hierarchie der Glaubwürdigkeit“ erschlossen: die Hartnäckigkeit polizeilicher Versionen von Geschehensabläufen hat auch Bestand gegenüber verfassungsmäßig höherrangigen Feststellungen, wie denen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses (vgl. dazu z.B. Anm. 102 und 105a). 5. Sie hat schließlich in einer wiederum so nicht vermuteten Ausprägung unsere theoretisch begründeten Zweifel an der Zuverlässigkeit amtlichen und staatlichen ,,Alltagswissens“ gestützt: z.B. der von uns gezeichnete Ablauf sowohl der Schwabinger Krawalle im Jahre 1962 als auch der Umstände des Todes von B. Ohnesorg hatte sich gegen Zweifel und ein unkorrektes Wissen der Berichtskritiker durchzusetzen. 6. In bezug auf das von uns — kritisch und unter anderen — als Quelle verwendete Kursbuch 12/1968 hat die Kritik die Grundlosigkeit des Verdachts bekräftigt, mit dem diesem Dokument und dieser Analyse des 2. Juni 1967 gerade amtlicherseits stereotyp begegnet wird. Was dem Verfasser — das sei als Fazit hinzugefügt — die Auseinandersetzung mit der Kritik erleichtert hätte, wäre ein deutsches Pendant zu der Untersuchung des Schweizer Juristen P. Schneider (1982) gewesen, die mir gerade noch vor Abschluß des Manuskripts zugänglich wurde: eine authentische und materialreiche Analyse politischer und staatlicher Konfliktführung im Zusammenhang mit den Züricher Jugendunruhen im Jahre 1980.

    Google Scholar 

  38. Unbestritten ist der quantitative und qualitative Ausbau der Polizei und anderer Sicherheitsorgane, sind Umrüstung und Reorganisation der repressiven und präventiven staatlichen Sozialkontrolle auch während des Zeitabschnitts, den unsere Analyse umfaßt. Dies läßt sich mühelos an verschiedenen Indikatoren belegen und amtlichen, publizistischen und wissenschaftlichen Quellen entnehmen, von denen — ohne jeglichen Anspruch auf Vollständigkeit — zum einen die seit 1978 erscheinende Zeitschrift „CILIP — civil liberties and police“ erwähnt sei, zum anderen die Anthologien von E. Blankenburg (1980), B. Bolle, D. Bruns, G. B. Larking und F. Schrammer (1977) sowie M. Kutscha und N. Paech (1981) genannt seien. Indessen ist die Verknüpfung dieser Entwicklung mit der Studentenbewegung oder gar mit dem Terrorismus eine voreilige und schnellschlüssige Folgerung, vor der zu Recht u.a. H. Busch und A. Funk (1979), A. Funk und F. Werkentin (1977) und F. Werkentin (1981) materialreich und nachhaltig warnen. Die Arbeit von Werkentin, zusammen mit einer weiteren von A. Funk (1982), dürften zu den sorgfältigsten und materialreichsten historisch-soziologischen deutschsprachigen Analysen der Struktur und Entwicklung der inneren staatlichen Gewalt in Deutschland bzw. der Bundesrepublik gehören, wobei Funk — übrigens, wie Werkentin auch, zum Mitarbeiterkreis von CILIP gehörend — die Entwicklung der Polizei „seit den Tagen der preußischen Reform bis zum Vorabend des ersten Weltkrieges“ und Werkentin die der Bundesrepublik nachzeichnet. Diese Arbeiten, ergänzt um die bereits erwähnte hervorragende sozialhistorische Studie A. Lüdtkes (1982 — Anm. 17b) zur Entwicklung staatlicher Sozialkontrolle im preußischen Vormärz, wären zu Rate zu ziehen und auszuwerten, um kurz- und längerfristige Entwicklungstendenzen auf diesem Gebiet auszumachen. Ebenso ließe sich mit ihnen die Frage der „Übertragbarkeit“ (vgl. Anm. 36a) insbesondere angelsächsischer Befunde — die bei A. Lüdtke für die von ihm untersuchte historische Periode (1982, S. 339 ff.) in bezug auf England und Frankreich aufgenommen wird — näher behandeln, als es im Rahmen dieser Studie möglich ist.

    Google Scholar 

  39. Die Haftbedingungen für in Untersuchungshaft oder im Strafvollzug befindliche politische Straftäter sind nicht nur in der Terroristenszene selbst, sondern auch im personellen und institutionellen Bereich des emphatischen und radikalen Liberalismus intensiv erörtert und zum Anlaß antiliberalen Verdachts sowie solidarisierender Aufrufe gemacht worden. Vgl. dazu Kap. 3.2.4.3. dieses Berichts und die dort genannten Nachweise.

    Google Scholar 

  40. Vgl. hierzu die einschlägige theoretische und empirische Studie von J.D. Balbus (1973), in der die immanenten Konflikte zwischen der Einhaltung justizförmiger formaler Rationalität einerseits und der Aufrechterhaltung von ,,öffentlicher Ordnung“ andererseits an der Funktionsweise der einzelnen Institutionen staatlicher Sozialkontrolle am Beispiel von Rassenunruhen in Los Angeles, Detroit und Chicago analysiert werden. Baibus’ Arbeit, obwohl nicht unwidersprochen geblieben, hat die Diskussion innerhalb der amerikanischen Rechtssoziologie außerordentlich stimuliert und, wie etwa D.M. Trubek (1977) urteilt, eine Position formuliert, die Fragen des Zusammenhangs von Recht und Gesellschaft theorieübergreifend zu bearbeiten gestattet.

    Google Scholar 

  41. Einer Aufforderung zur Erläuterung bzw. Differenzierung dieser Behauptung soll mit einem Beispiel begegnet werden, das genauer den gemeinten Gedanken belegt. In der Analyse der ,,ideologischen Ursachen des Terrorismus“ konstatiert G. Rohrmoser (1981, S. 316) aufgrund ,,einer genauen Analyse’ ,,eine fast bruchlose Identität zwischen dem Ideologiekomplex des Terrorismus“ und dem „zum Beispiel des »Kursbuches’“. Indessen schränkt Rohrmoser — das sei hinzugefügt — seine Aussage in zweifacher Hinsicht ein. Zum einen in analytischer Hinsicht: es geht ihm zwar um die Frage, „welche Ideologie... die Terroristen tatsächlich inspiriert hat“. Dazu Rohrmoser: „Das außerordentlich komplexe Resultat unserer Untersuchung läßt aber eindeutige Zuordnungen kaum zu“. Aber: „Dadurch wird der Begriff des ideologischen Umfeldes nicht gegenstandslos“. Zum anderen relativiert Rohrmoser seine Aussage in gegenständlicher Hinsicht: nicht sämtliche Exemplare des Kursbuches erliegen seinem Verdikt ideologischer Identität mit dem Terrorismus, sondern nur einige genauer identifizierte, so auch diejenige Ausgabe des Kursbuches, die für unsere Rekonstruktion der Studentenbewegung als wichtiges Dokument herangezogen worden ist. Wenn eine — so möchten wir vermuten — wissenschaftlich „genaue Analyse“ zu einem solchen Ergebnis kommt, dann ist erwartbar, daß methodisch weniger sorgfältige „Kausalattributionen“ noch gröbere Zurechnungen vornehmen. Teil 4 der Arbeit analysiert eine Reihe paralleler Fälle dieser Art, so daß es sich erübrigt, hier weitere Belegstellen zu geben.

    Google Scholar 

  42. 40b Vgl. dazu die genaue Genese und Nachweisung dieser Studien in Kap. 4.

    Google Scholar 

  43. Es erübrigt sich fast, dies noch detailliert zu belegen. Dennoch sei auf die Berichte von D. Ciaessens u. K. de Ahna sowie auf F. Neidhardt (beide 1982) verwiesen, vor allem aber auf die zahlreichen Quellen, Dokumente, Selbstdarstellungen, Analysen aus jener und über jene Epoche der politischen Auseinandersetzung in der Bundesrepublik, darunter besonders einschlägig: G. Bauß 1977; U. Bergmann u.a. 1968, dort vorzugsweise der Beitrag von U. Bergmann; P. Mosler 1977; Kursbuch Nr. 12 (April 1968); T. Fichter u. S. Lönnendonker 1977.

    Google Scholar 

  44. Vgl. R. Zundel, Die Zeit v. 9.6.1978, hier zit. nach Arbeitsstab Öffentlichkeitsarbeit im BMI, Hrsg., 1978, S. 249; sicherlich läßt sich auch Baumanns selbstbiographischer Rück-bick, der im übrigen ein bemerkenswertes Dokument der Klugheit und Einsicht in Konfliktabläufe und Eskalationsvorgänge darstellt, als Zeugnis und Beleg für eine zeitliche Lokalisierung der Schwelle zum Terrorismus in diesem Zeitabschnitt heranziehen: für ihn waren der Tod Benno Ohnesorgs, das Attentat auf Dutschke sowie der Tod Georg v. Rauchs Ereignisse der „persönlichen Beförderung“ in den Terrorismus (1980, S. 37, 38, 115).

    Google Scholar 

  45. Vgl. hierzu T. Fichter u. S. Lönnendonker 1977, S. 140 f.

    Google Scholar 

  46. Auch dort wird um die Wende von den 60er zu den 70er Jahren die Protestwelle von der Terrorismuswelle abgelöst; findet anläßlich des Konvents der Demokratischen Partei in Chicago v. 25.—28.8.1968 die gnadenlose Niederknüppelung studentischen Anti-Vietnam-Protests statt, in deren Gefolge nicht nur die Presse von „Polizeiausschreitung“ und „Polizeirebellion“ sprach (R. Stark 1972, S. 3), sondern über die auch der Bericht der offiziellen Untersuchungskommission konstatiert: „Die leidenschaftslose Lektüre der Hunderte von Augenzeugenberichten über die Ereignisse in der Sonntag- und Montagnacht läßt die Überzeugung zu, daß sich etwas zugetragen hat, das nur als Polizeiausschreitung bezeichnet werden kann“; (The Walker Report 1968, hier zit. nach A. Platt und L. Cooper, Hg., 1974, S. 149); für R. Stark waren diese Vorgänge das Signal und die Lunte, die einen „qualitativen“ Sprung in die Geschichte der amerikanischen Gewalteskalation bedeuteten: „Alles begann in Chicago. Während die Polizei durch die Straßen wütete, wie entfesselt knüppelte und Gas aussprühte, sangen die Demonstranten ,Die ganze Welt schaut zu’. Und so war es auch. Hunderte von Demonstranten und unschuldigen Zuschauern wurden mutwillig geschlagen, ebenso wie eine große Anzahl von akkreditierten Journalisten“ (1972, S. 3); führt die Fraktionierung des amerikanischen SDS zur Bildung der Wheathermen, die zunächst nur eine andere strategische Linie vertreten, nach den von ihnen inszenierten ,,Four Days of Rage“ in Chicago v. 8.–11.10.1969, während derer sich eine der brutalsten Konfrontationen zwischen Polizei und militanten Studenten mit einer Bilanz von etlichen Toten und nahezu 300 Verhafteten ereignet, den Schritt in die Illegalität tun und zu Beginn der siebziger Jahre eine Reihe von z.T. spektakulären Bombenanschlägen unternehmen.

    Google Scholar 

  47. Vgl. zur Geschichte u. Analyse der Wheathermen vor allem P. Walton (1973); ferner „Disorders and Terrorism“ (1976, S. 507 ff.); P. Mosler (1977, S. 294 ff.); J. Gerassi (1971); H. Jacobs (1970).

    Google Scholar 

  48. Vgl. hierzu die analytisch wie historisch gleichermaßen vorzügliche Arbeit von K. O. Otto (1977); die Kontinuität der Studentenbewegung mit analogen Prozessen der vorangegangenen politischen Entwicklung der Bundesrepublik wird auch eindrucksvoll von G. Bauß 1977 herausgearbeitet und belegt.

    Google Scholar 

  49. Zit. nach Kursbuch Nr. 12 (1968), S. 27; vgl. auch D. Ciaessens und K. de Ahna (1982, S. 72).

    Google Scholar 

  50. T. Fichter u. S. Lönnendonker (1977, S. 175, Anm. 136) berichten über die Faszination, die ein Jakob Kuny, „ein älterer Herr mit Künstlermähne“, ein wissenschaftlicher Scharlatan und Sarkast — „wenn schon Politologie, dann auch Kunyologie“ — auf Studenten ausübte. Ihm gelang es, eine große Anzahl von Studenten zu kollektiven Demonstrationshappenings zu bewegen.

    Google Scholar 

  51. Die Ereignisse in München-Schwabing im Juni 1962 — von der Süddeutschen Zeitung (25.6.1962) damals als „Massenkrawall“ „infolge eines nichtigen Vorfalles“ charakterisiert — sind hier nicht detailliert und vor allem nicht quellenvergleichend recherchiert worden. Diskussion und Verteidigung dieser Analyse haben indessen an diesem relativ unbedeutenden Beispiel die notorische Verdrängungsleistung offenbart, auf die umstrittenes staatliches Handeln verläßlich setzen kann. Deshalb sei ausdrücklich auf die Berichterstattung über die Schwabinger Krawalle in der schon zitierten Süddeutschen Zeitung hingewiesen: Sie setzt keinen Anlaß, unsere im übrigen auf die Studentenbewegung ausgerichtete Argumentation um den Bezug auf diese zeitlich viel früheren Ereignisse zu schmälern. Vgl. im übrigen den Leserbrief des ehemaligen Justizministers Thomas Dehler in der Münchener Abendzeitung v. 13.7.1962, worin es u.a. hieß: „In mir wurde die Erinnerung wach an den Beginn der trübsten Periode der deutschen Geschichte — ich habe ihn in eben diesem München erlebt“.

    Google Scholar 

  52. Die Free-Speech-Movement hat einen sehr ähnlichen Ausgangspunkt wie die Berliner inneruniversitären Auseinandersetzungen. Sie wurde ausgelöst durch Versuche der Universitätsadministration, die politische Betätigung der Studenten auf einem unmittelbar an den Campus angrenzenden Fußgängerbereich zu unterbinden und im übrigen stärker zu kontrollieren, dem sich die Studenten durch bewußtes und gezieltes Verstoßen gegen die etablierten Regeln widersetzten. Der dramatische Höhepunkt dieser Bewegung war die 33-stündige Blockierung eines Polizeiautos, in dem einer der studentischen Regelbrecher verhaftet saß, durch eine mehrtausendköpfige Studentenmenge. Vgl. dazu im einzelnen S.M. Lipset und S.S. Wolin, Hrsg., 1965; vgl. ferner M. Heirich (1971), dessen Analyse dieses Konflikts insbesondere seine spiralförmige Eskalation sichtbar macht.

    Google Scholar 

  53. Vorangegangen war dieser Demonstration eine spektakuläre, von der „antiautoritären“ Fraktion des SDS ausgegangene „illegale Plakataktion“ „in sieben Berliner Bezirken und auf dem FU-Gelände“ (T. Fichter u. S. Lönnendonker 1977, S. 91), die zur Festnahme von fünf der Beteiligten führte und die im SDS zu erheblichen Spannungen, Kontroversen, Ausschlußanträgen und letztlich zum Auszug von Teilen der Mitglieder aus dem SDS und zur Gründung etwa des Republikanischen Clubs (30.4.1967) den Anlaß gab, weil man schon damals fürchtete, „daß der SDS in unpolitischen Aktionismus verfallen werde“ (ibid., S. 178).

    Google Scholar 

  54. „Mehrere langhaarige Jugendliche wurden von Kundgebungsteilnehmern unter Gewaltanwendung und der Parole ‚Gammler raus‛ in den S-Bahnhof Zoo gedrängt und gezwungen, eine S-Bahn-Fahrkarte nach Friedrichstraße (Berlin, DDR) zu lösen. Anschließend wurden die Jugendlichen auf den Bahnsteig geschleift“ (T. Fichter u. S. Lönnendonker 1977, S. 178); vgl. auch U. Bergmann u.a. (1968, S. 20) u. G. Bauß (1977, S. 49 und 174).

    Google Scholar 

  55. Pressedienst des Landes Berlin v. 17.2.1966, hier zit. nach Kursbuch 12/1968, S. 9 u. 18.

    Google Scholar 

  56. Im Mai 1965 wurde von Studenten in den USA erstmalig ein „landesweites“ teach-in zur Ostasienpolitik erprobt, das von Washington aus über Rundfunk in insgesamt 35 Staaten der USA mit entsprechender Multiplikator- und Imitationswirkung simultan übertragen wurde (T. Fichter u. S. Lönnendonker 1977, S. 177). Für unseren Zusammenhang ist es wichtig zu sehen, daß solche Erfahrungen und Informationen der amerikanischen Studentenbewegung gleichsam ebenso simultan in die deutsche Studentenbewegung eingespeist wurden, wie etwa ein Beitrag M. Vesters in der „neuen Kritik“ (nk) vom Juni 1965 (Heft 30) über „die Strategie der direkten Aktion“ belegt.

    Google Scholar 

  57. Zit. nach Kursbuch 12/1968, S. 19.

    Google Scholar 

  58. Vgl. auch D. Ciaessens u. K. de Ahna (1982, S. 64 u. S. 176); U. Bergmann u.a. (1968, S. 22/23); T. Fichter u. S. Lönnendonker (1977, S. 100) sowie Kursbuch 12/1968, S. 20.

    Google Scholar 

  59. Der volle Text des Flugblatts ist abgedruckt bei U. Bergmann u.a. (1968, S. 22/23).

    Google Scholar 

  60. U. Bergmann u.a. (1968, S. 25): die Relation von Demonstranten zu Passanten dürfte zu hoch angegeben sein, obwohl gerade diese ungenaue „Treffsicherheit“ der Polizei beträchtliche öffentliche Kritik — insbesondere in der Presse der Bundesrepublik — auslöste.

    Google Scholar 

  61. Beide Zitate entstammen amtlichen Dokumenten, hier entnommen aus Kursbuch 12, 1968, S. 154.

    Google Scholar 

  62. Dieser Gerichtsspruch ist einer Information des Kursbuch 12/1968, S. 183, Anm. 16, entnommen; das durch kleine Anführungszeichen kenntlich gemachte Urteilszitat ist von den Kursbuch-Autoren der Presseberichterstattung über die genannte Revisionsverhandlung entnommen.

    Google Scholar 

  63. Diese Auswertung, sämtliche Informationen und Zitate sind — direkt oder umgestellt, aber ohne Sinnentstellung — der Arbeit von D. Ciaessens u. K. de Ahna (1982, S. 60–62) entnommen; vgl. auch Kursbuch 12/1968, S. 22/23.

    Google Scholar 

  64. So ein im Kursbuch 12/1968, S. 26, wiedergegebener Auszug eines Schreibens des Polizeipräsidenten, das auf einem VDS-Flugblatt zitiert wird.

    Google Scholar 

  65. D. Cleassens u. K. de Ahna (1982, S. 66) weisen ebenso darauf hin wie die Autoren des Kursbuches 12/1968, S. 27. Dieser Ausspruch wurde anläßlich einer Podiumsdiskussion der ÖTV vom 1.2.67, an der Vertreter des Senats, der Polizei sowie vom ASTA und VDS teilnahmen, getan. Mehrere Zeitungen haben damals darüber berichtet, wobei sich Senatsrat Prill ausdrücklich — unter Wiederholung der Drohung — auf eine frühere Gelegenheit bezog, bei der er das gleiche schon einmal gesagt habe.

    Google Scholar 

  66. „Die Welt“ berichtete darüber u.a.: „Die Demonstranten waren vereinzelt aufgetreten und hatten auch keine größeren Gruppen gebildet. Dennoch gingen Polizeibeamte gegen sie vor, beschlagnahmten die Schilder und nahmen fünf Personen in Polizeigewahrsam“. (Hier zitiert nach Kursbuch 12/1968, S. 27; vgl. auch D. Ciaessens u. K. de Ahna 1982, S. 64). D. Ciaessens und K. de Ahna (S. 64) präzisieren aufgrund von Dokumenten: „Der Abstand der fünf Betroffenen voneinander während ihres Protestes soll ca. 20 m betragen haben, so daß kaum von »Zusammenrottung’ o.a. gesprochen werden kann“.

    Google Scholar 

  67. Nach amtlichen Unterlagen steht die Unversehrtheit der SDS-Kartei außer Frage — auch belegt durch eine ausdrückliche anwaltliche Bestätigung auf der Rückgabequittung (Quelle: persönl. Mitteilung des Auftraggebers v. 14.10.82). Der in unserem Zitat ausgedrückte Zweifel ist ein Symptom für das Ausmaß des Mißtrauens, das die Studenten gegenüber den staatlichen Institutionen schon damals hegten. Zu vergessen ist jedoch nicht, daß der Kontext dieses Zitats eine Situation markiert, die die SDS-Beschlagnahme-Aktion längst hinter sich gelassen hatte: Die in ihm ausgedrückte Skepsis war auch gespeist aus der Empörung der Studenten über die Vorgänge am 2. Juni 1967.

    Google Scholar 

  68. Dem Zusammenhang, in dem diese Information bei D. Ciaessens u. K. de Ahna (1982, S. 66) berichtet wird, ist nicht genau zu entnehmen, ob das berichtete Zitat dem Munde eines Senats- oder Polizeivertreters entstammt, obwohl der Kontext dies suggeriert.

    Google Scholar 

  69. Zum „Stein des Anstoßes“ selbst bemerken D. Ciaessens u. K. de Ahna (1982, S. 64): „Der Begriff ‚fachidiotisch‛ stammt von Marx, was die Betreffenden offenbar nicht wußten“. „Feststehend“ war der Ausdruck insofern, als er zur Rhetorik der damaligen studentischen Kritik an Hochschule und Studium gehörte.

    Google Scholar 

  70. Wörtliches Zitat aus Einlassungen des Polizeipräsidenten vor dem parlamentarischen Un-tersuchungsausschuß nach dem 2.6.1967, hier wiedergegeben nach dem auszugsweisen Abdruck im Kursbuch 12/1968, S. 24/25.

    Google Scholar 

  71. Zit. nach Kursbuch 12/1968, S. 25.

    Google Scholar 

  72. D. Ciaessens u. K. de Ahna (1982, S. 66–69) widmen ihm eine längere Passage; sie findet sich ebenfalls, mehr oder weniger ausführlich, mit anderen Akzentsetzungen und zusätzlichen Details in den Darstellungen bei U. Bergmann u.a. (1968, S. 26/27), G. Bauß (1977, S. 49/50, mit weiteren Nachweisen), T. Fichter u. S. Lönnendonker (1967, S. 103 f.) verarbeitet. Der „offiziöse“ Bericht des studentischen Untersuchungsausschusses zu den Vorgängen um den Schah-Besuch berichtet darüber unter dem Titel „Eine Steigerung der politischen Maßnahmen“ (Kursbuch 12/1968, S. 27 ff.). Der ASTA der FU gibt unter dem 10.4.67 eine Dokumentation über die politische Informationspolitik und über die Presseberichterstattung zu den Vorgängen unter dem Titel: „Analyse einer Hysterie — über die Publizität einer verhinderten Protestaktion“ heraus. Einige Originaldokumente enthält der von J. Miermeister und J. Staadt herausgegebene, eingeleitete und kommentierte Materialienband: Provokationen. Die Studenten- und Jugendrevolte in ihren Flugblättern 1965–1971, 1980, S. 86 ff.

    Google Scholar 

  73. Abdruck des Flugblatts bei J. Miermeister u. J. Staadt (1980, S. 87).

    Google Scholar 

  74. So der übereinstimmend bei D. Ciaessens u. K. de Ahna (1982, S. 66), bei J. Miermeister u. J. Staadt (1980, S. 86) sowie bei T. Fichter und S. Lönnendonker (1977, S. 103/104) mitgeteilte Text der Pressestelle. Keine Übereinstimmung besteht bezüglich der Frage der Zugehörigkeit der Studenten: Ciaessens und de Ahna sprechen von „elf Mitgliedern in einer Berliner Wohnung“, bei Miermeister u. Staadt heißt es, „11 Studenten, überwiegend Mitglieder der Kommune I“, Fichter und Lönnendonker lassen offen, ob die „11 Studenten“, von denen die Rede ist, sämtlichst den ungeliebten „existentialistische(n) Pseudo-linke(n) der Kommune I“ angehörten. Sicher scheint die Zahl der Verhafteten, der Ort der Festnahme sowie die Tatsache, daß einige von ihnen dem SDS und/oder der Kommune I angehörten.

    Google Scholar 

  75. Nach Recherchen des Auftraggebers wurden „die Betroffenen zunächst zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden polizeilichen Gefahr gemäß § 15 Abs. 1 PVG in polizeilichen Gewahrsam genommen und am 6.4. aufgrund des dringenden Tatverdachts und angenommener Fluchtgefahr vorläufig festgenommen“ (Persönl. Mitteilung v. 14.10.1982) — die zitierte Pressemeldung der Polizei stammt jedoch v. 5.4.1967 und spricht nicht von gefah-renabwehrrechtlicher „Ingewahrsamsnahme“, sondern von einer strafverfolgenden Aktion. Der Wechsel vom Polizei- zum Strafrecht findet nach diesen Informationen erst am 6.4. durch den Antrag der Staatsanwaltschaft „auf Erlaß eines Haftbefehls“ statt.

    Google Scholar 

  76. Hier zitiert nach Kursbuch 12/1968, S. 28.

    Google Scholar 

  77. Die Festgenommenen (wurden) in den Abendstunden des 6.4. dem Haftrichter vorgeführt, so daß das Haftprüfungsverfahren um 24.00 bereits lief. Wegen der Notwendigkeit mehrerer Vernehmungen zog sich der Entlassungszeitpunkt hin“ — so eine amtliche Auskunft über diesen Vorgang (Quelle: vgl. Anm. 69a).

    Google Scholar 

  78. Die Verfahren wurden 1t. Vermerk der Staatsanwaltschaft am 30.10.1967“ — über ein halbes Jahr nach dem Vorfall (F.S.) — „eingestellt, weil nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörde Planung und Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens nicht mit Sicherheit bewiesen werden konnte“ (Quelle: vgl. Anm. 69a).

    Google Scholar 

  79. Inhalt dieser Pressekonferenz ist der Darstellung bei D. Ciaessens und K. de Ahna (1982, S. 68) entnommen. Die amtlichen Akten enthalten den Hinweis, daß „nach einer Untersuchung der kriminaltechnischen Untersuchungsstelle eine Mischung der gefundenen Chemikalien in ganz bestimmtem Verhältnis geeignet gewesen wäre, Explosivkörper herzustellen“ (Persönl. Mitteilung des Auftraggebers v. 14.10.82 — Hervorhebung im Original).

    Google Scholar 

  80. Die Rekonstruktion des Demonstrationsgeschehens folgt der Darstellung bei D. Ciaessens u. K. de Ahna (1982, S. 67).

    Google Scholar 

  81. Pressedienst des Landes Berlin v. 11.4.67, zit. nach Kursbuch Nr. 12/1968, S. 28.

    Google Scholar 

  82. Zitiert nach D. Ciaessens u. K. de Ahna (1982, S. 67) und U. Bergmann u.a. (1968, S. 27).

    Google Scholar 

  83. »Dieses Rätselraten paßt nicht in ein wissenschaftliches Gutachten“ — so hat der Auftraggeber in einer persönlichen Mitteilung diese Gegenüberstellung von Anhaltspunkten für oder gegen eine „Falschmeldung“ kritisiert und ihren Verzicht vorgeschlagen. Wir haben daran festgehalten: 1. Der Ablauf dieses Konfrontationsereignisses war für beide Seiten des Konflikts für kurzfristige Lernprozesse hoch signifikant. 2. Auch nach den Recherchen des Auftraggebers (vgl. Anm. 69a) bleiben Ungereimtheiten zurück. 3. Die Vorgänge um das „Pudding-Attentat“ zeigen eindringlich den Grad der Verselbständigung, den die Beziehung zwischen Polizei und Studenten mittlerweile erreicht hatte: jeder Zug der einen Seite schlug in Reaktionen der anderen Seite unmittelbar durch.

    Google Scholar 

  84. Vgl. U. Bergmann u.a. (1968, S. 27); auch D. Ciaessens u. K. de Ahna (1968, S. 68).

    Google Scholar 

  85. Vgl. hierzu auch die knappe Skizze der Berliner Studentenbewegung von W. Lefèvre u. W. Weller (1967).

    Google Scholar 

  86. So G. Bauß (1977, S. 251) im Anschluß an eine Darstellung von W. Lefèvre.

    Google Scholar 

  87. Mir liegen zwei Versionen dieser Rede vor: die eine ist vom Verfasser selbst: „Von der Servilität der Presse. Rede, gehalten am 19. April 1967 im Auditorium Maximum der Freien Universität Berlin“, in: R. Lettau (1980, S. 93–97); ein als Auszug abgedruckter Teil der Rede findet sich bei J. Miermeister u. J. Staadt (1980, S. 136–138). (Eine dritte Version, die die nachstehenden Divergenzen klären könnte, ist als Voltaire-Flugblatt unter dem Titel: Berliner Demonstrationen: Ein Modell, Berlin 1967, erschienen.) Dieser Auszug enthält nicht die Passagen über das Vorgehen der Berliner Polizei bei der Humphrey-Demonstration, stattdessen aber einige zusätzliche Ausführungen zur Pressekritik, die bei Lettau nicht abgedruckt sind. Wir betrachten beide Texte als authentisch in dem Sinne, daß sie Bestandteil der Rede Lettaus auf der Studentenvollversammlung waren. Die wiedergegebenen Auszüge, die nicht in der Lettau-Version enthalten sind, sind gleichwohl durch ein * kenntlich gemacht.

    Google Scholar 

  88. Die Analyse, auf die sich Lettau bezieht, ist erschienen in: Kursbuch 7/1966, S. 116 ff.

    Google Scholar 

  89. Vgl. U. Bergmann u.a. (1968, S. 28 f.). Eine Trivialität — so könnte man meinen, wenn ihre näheren Umstände nicht deutlich machen würden, daß „Augenmaß“ längst abhanden gekommen war: Zur Verhinderung des Erscheinens einer studentischen Rezension eines Seminars wurde dieses kurzerhand als „Forschungsseminar“ deklariert und die Rezension flugs als ein (grundgesetzwidriger) „Eingriff in die Freiheit der Forschung“, die der Senat natürlich zu unterbinden hatte.

    Google Scholar 

  90. Dokument abgedruckt in Kursbuch 12/1968, S. 30.

    Google Scholar 

  91. Dokument abgedruckt in Kursbuch 12/1968, S. 29.

    Google Scholar 

  92. Dokument abgedruckt in Kursbuch 12/1968, S. 31/32.

    Google Scholar 

  93. So übereinstimmend Kursbuch 12/1968, S. 30; T. Fichter u. S. Lönnendonker (1977, S. 104), U. Bergmann u.a. (1968, S. 29). Gegen einen der Kommune I angehörenden Studenten, der nach den Informationen bei D. Ciaessens und K. de Ahna (1982, S. 69) ebenfalls zu den Rednern auf dem sit-in gehörte, wurden offensichtlich keine Maßnahmen ergriffen. Ob dieser nicht der Disziplinargewalt der Universität unterlag, konnten wir nicht klären.

    Google Scholar 

  94. Die Informationen über die Presseberichterstattung sind D. Ciaessens u. K. de Ahna (1982, S. 69/70) entnommen; das letzte Zitat findet sich in der Vorversion des Berichts (S. 77).

    Google Scholar 

  95. So W. Lefèvre und W. Weller (1967, S. 213); vgl. auch Kursbuch 12/1968, S. 30, sowie U. Bergmann u.a. (1968, S. 29).

    Google Scholar 

  96. Auszug aus diesem Text abgedruckt in: Kursbuch 12/1968, S. 31.

    Google Scholar 

  97. Zwei dieser Flugblätter sind bei J. Miermeister u. J. Staadt (1980, S. 25/26) reproduziert. Vgl. hierzu vor allem die selbstkritische Reflexion bei T. Fichter u. S. Lönnendonker (1977, S. 78 ff., S. 91–106).

    Google Scholar 

  98. Der 1. ASTA-Vorsitzende Häußermann bezeichnete das Ergebnis zwar „nicht gerade als großartigen Erfolg“, aber immerhin „als Auftrag, die Politik der konsequenten Hochschulreform“ weiterzubetreiben (D. Ciaessens u. K. de Ahna 1982, S. 71; W. Lefèvre u. D. Weller 1968, S. 214). „Die Tatsache, daß sich annähernd 5000 Studenten gegen den Appell des Rektors entschieden, von der institutionalisierten, indirekten Demokratie allein alles Heil zu erwarten, signalisiert wohl so etwas wie eine nachgerade revolutionäre Wandlung im Bewußtsein von Studenten einer deutschen Universität“. Die Einschätzung R. Dutsch-kes läßt die Überzeugung aufscheinen, die Studenten seien in ihrem politischen Avantgardismus bestätigt worden: „Das Ergebnis war paradox; die gesamtgesellschaftliche Be-wußtlosigkeit der systematisch entmündigten Massen ... reproduzierte sich nicht. Fast 50 Prozent der Wähler stimmten für das antiautoritäre Lager“ (zit. n. G. Bauß 1977, S. 51); Bauß bringt das Ergebnis auf den Nenner einer „neuen Qualität der Proteste“: ,,Die Aktionen hatten nicht nur quantitativ zugenommen, sondern ihre politischen Ziele gewannen auch zunehmend Rückhalt in der Studentenschaft“ (1977, S. 51).

    Google Scholar 

  99. Diese Darstellung der Ereignisse um die Einleitung des Aberkennungsverfahrens der SDS-Förderungswürdigkeit sind entnommen aus: U. Bergmann u.a. (1968, S. 29/30) sowie W. Lefèvre und W. Weller (1967, S. 214).

    Google Scholar 

  100. Vgl. hierzu Kursbuch 12/1968, S. 95/96; U. Bergmann u.a. (1968, S. 31); W. Lefèvre u. W. Weller (1967, S. 215).

    Google Scholar 

  101. Dies belegen die Ausführungen des Berliner Polizeipräsidenten vor dem späteren Unter-suchungsausschuß z. 2. Juni: „... und wir erörterten, vermehrt den Zivileinsatz von Beamten der Schutzpolizei in Zivil und K und eine völlig neue Taktik zu entwickeln, neu insoweit, daß wir — nach unserer Polizeidienstvorschrift gibt es den Begriff der ,Greiftrupps’ —, daß wir diese Dinge im Detail etwas auswalzen. Meine Weisung lautete: Wo immer es geht, die uniformierte Polizei nicht in das vordere Glied, sondern in das zweite Glied; zivile Einsatzkräfte nach vorne!“ (zit. nach Kursbuch 12/1968, S. 23).

    Google Scholar 

  102. Der letzte Teil des Zitats ist im Kursbuch falsch wiedergegeben: statt ,»möglichst fern von den Schauplätzen des Staatsbesuches“ muß es heißen wie hier notiert. Diese Korrektur verdanke ich einer persönl. Mitteilung des Auftraggebers (vgl. Anm. 69a).

    Google Scholar 

  103. Vgl. hierzu auch J. Miermeister u. J. Staadt (1980, S. 91 ff.).

    Google Scholar 

  104. So im Verlaufsbericht der Schutzpolizei v. 3.7.1967, zit. nach Kursbuch 12/1968, S. 37.

    Google Scholar 

  105. Stenografischer Bericht des Abgeordnetenhauses v. 27.9.196 , S. 351 (zit. nach Kursbuch 12/1968, S. 55,49).

    Google Scholar 

  106. Vgl. hierzu auch das Fotodokument Nr. 4 im Kursbuch 12/1968.

    Google Scholar 

  107. Vgl. hierzu auch DER SPIEGEL 25/67, S. 41 f., sowie K. Hermann in der ZEIT Nr. 23/ 1967; vgl. auch Kap. 2.3.4. sowie Anm. 105a.

    Google Scholar 

  108. Die vom Auftraggeber nachgefragten „Anhaltspunkte“ für diesen „schweren Vorwurf“ liefert teilweise die Feststellung des Parlamentar. Untersuchungsausschusses: „Hierdurch wurden die widerstreitenden Gruppen getrennt, ohne daß anschließend die eingesetzten Polizeibeamten ihrem gesetzlichen Auftrag, Straftäter zu ermitteln und festzunehmen, nachgekommen sind“ (Drucksache 161, S. 9). Den wohl rechtsdogmatisch richtigen Hinweis, daß ein Notwehrrecht gegen die Perser nicht die Erfüllung von Straftatbeständen ausschließt, verdanke ich dem Auftraggeber. Ich sehe nicht, wie die Argumentation dadurch beschädigt wird.

    Google Scholar 

  109. Statt des im amtlichen Untersuchungsbericht enthaltenen Lageplans der Konfrontation vor der Oper haben wir auf das SPIEGEL-Dokument aus zwei Gründen zurückgegriffen: 1. Die Skizze im SPIEGEL schließt auch den Teil der Örtlichkeit ein, wo die Erschießung Ohnesorgs stattgefunden hat. 2. Die im amtlichen Plan enthaltenen Zeitangaben unterliegen Zweifeln, die wir nicht ausräumen konnten.

    Google Scholar 

  110. So ein Polizeioberrat vor dem Parlamentar. Untersuchungsausschuß, zit. nach Kursbuch 12/1968, S. 45.

    Google Scholar 

  111. So ein Studienassessor vor dem Parlamentar. Untersuchungsausschuß, zit. nach Kursbuch 12/1968, S. 41.

    Google Scholar 

  112. „Nach einer Stellungnahme des Polizeipräsidenten vom 15.6.67 wurden am Abend vor der Oper die Mitglieder der iranischen Kolonie so aufgestellt, daß sie unter ständiger Kontrolle bleiben. ‚Sie hatten zu keiner Zeit Gelegenheit, Steine in die Zuschauer zu werfen’“ (so persönl. Mitteilung des Auftraggebers v. 14.10.1982 — vgl. Anm. 69a).

    Google Scholar 

  113. So wieder der Studienassessor — nach eigenem Bekunden kein „Demonstrant“, sondern „Zuschauer“ — vor dem Parlamentar. Untersuchungsausschuß (zit. nach Kursbuch 12/ 1968, S. 41); vgl. auch Abb. 8, 11 u. 15 am gleichen Ort.

    Google Scholar 

  114. Die Frage der Anzahl der verletzten Polizisten hat den Parlamentar. Untersuchungsausschuß mehrfach und länger beschäftigt und muß nach unseren Unterlagen als nicht völlig geklärt gelten. Die von uns zitierte Feststellung des Untersuchungsausschusses kontrastiert mit einer anderen Feststellung aus den Protokollen desselben Ausschusses: „Denn wir haben die Tatsache zu verzeichnen, daß zwei Beamte weit vorher verletzt worden sind, in der Zeit bis zum Einsatzbefehl kein einziger Beamter und die anderen alle erst aufgrund des Einsatzbefehls“ (zit. n. Kursbuch 12/1968, S. 63). Nachtrag: Zu den Verletztenzahlen ist mir vom Auftraggeber aufgrund seiner Einsichtnahme von „Aktenvorgängen der Justiz und der Polizei“ diese Gesamtbilanz mitgeteilt worden (Quelle: vgl. Anmerk. 100a) „Beim Schah-Besuch insgesamt: 75 Personen verletzt davon 33 Polizeibeamte An der Oper: 71 Personen verletzt davon 30 Polizeibeamte.“ Weiter wird mitgeteilt, daß es „bereits vor der Anfahrt des Bundespräsidenten vor der Oper zu erheblichen Ausschreitungen“ gekommen sei und daß dabei „9 Polizeibeamte zum Teil erheblich verletzt“ worden seien. Nachfragen hierzu konnten vor Abfassung des Endberichts nicht mehr ausgetauscht werden. Sie seien hier nur festgehalten: 1. zu klären wären nach wie vor die Gründe für die Widersprüche in den polizeilichen Angaben vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuß über die Zahl, die Schwere und den Zeitpunkt der Verletzungen auf polizeilicher Seite. Diese sind im Kursbuch (12/1968, S. 62 f.) teilweise festgehalten, aber auch in den Protokollen des Untersuchungsausschusses nachzulesen, und sie treten bei einem Vergleich zwischen letzteren und dem Untersuchungsbericht selbst zutage. 2. Die Widersprüche der Angaben schlagen sich in einer Richtung nieder: die Verletztenangaben der Polizei nehmen in den Darstellungen zu. 3. Es hat den Anschein, als seien die Verletztenangaben mitbestimmt gewesen von der Durchsetzung der von der Polizei präsentierten Rekonstruktion des Konfrontationsgeschehens vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuß. Dafür sprechen insbesondere die inkonsistenten Angaben über das Ausmaß der Verletzungen vor der Räumungsaktion. 4. Die Mitteilung des Auftraggebers ist mindestens in einem Punkt nicht mit den Angaben im Parlamentarischen Untersuchungsausschuß identisch: während letzterer an zwei Stellen von 8 verletzten Polizeibeamten „bis zum Beginn der polizeilichen Räumungsaktion“ (S. 8) bzw. „bis zum Beginn des Räumungseinsatzes“ (S. 4) spricht, nennt die oben erwähnte persönliche Mitteilung — aufgrund des „Abschlußberichts der Schutzpolizei“ — die Zahl von 9 verletzten Polizisten bis zur „Anfahrt des Bundespräsidenten“.

    Google Scholar 

  115. Dieses Zitat entstammt dem Kursbuch 12/1968, S. 57, das sich auf das Protokoll des Parlamentar. Untersuchungsausschusses, 6. Sitzung, S. 63, beruft.

    Google Scholar 

  116. So ein Polizeioberkommissar vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuß, zit. nach Kursbuch 12/1968, S. 58.

    Google Scholar 

  117. Vgl. hierzu, wenn nichts anderes notiert, Drucksache 161, S. 5 u. 9.

    Google Scholar 

  118. „Ah ja, wenn ich etwas anderes gesagt habe, so lag das daran, daß es sehr heiß war“, so der Polizeipräsident lt. DER SPIEGEL (28/1967, S. 26) vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuß, mit der Aussage des Kommandeurs der Schutzpolizei konfrontiert, daß er vom Polizeipräsidenten persönlich die Weisung erhalten habe.

    Google Scholar 

  119. In der in Anmerk. 100a erwähnten persönl. Mitteilung des Auftraggebers wird die uns bei der Berichtsabfassung gegenwärtige Version der Polizei über die Vorgänge vor dem Schöneberger Rathaus bekräftigt: 1. Die Polizei hätte keine Anhaltspunkte gehabt, davon auszugehen, daß „sich die ausgewählten Perser“ anders als „entsprechend internationalen Gepflogenheiten als Gäste verhalten würden“. 2. Zum Zeitpunkt des Beginns der Auseinandersetzungen vor dem Schöneberger Rathaus seien dort „vorwiegend Angehörige der Freiwilligen Polizeireserve eingesetzt“ gewesen, „die mangels exekutiver Befugnisse nicht eingreifen konnten und durften“. 3. „Die nach dem Ausbruch der Streitigkeiten eingeleiteten Maßnahmen seien von dem Gedanken getragen gewesen, schlichtend einzugreifen ...“. Zu diesen Feststellungen ist zu sagen: mindestens das zweite Argument zeugt von der Un-durchlässigkeit polizeilicher „Wahrheit“ selbst für die des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Zum dritten Argument ist zu wiederholen, daß unsere Analyse keine Motivanalyse intendiert und sich bemüht hat, auch nur den Anschein dazu zu vermeiden.

    Google Scholar 

  120. Vgl. hierzu auch DER SPIEGEL 28/1967, S. 26: Der Behauptung eines Polizeioberen, 11 Polizisten seien bereits bis 20.oo verletzt worden, stand entgegen: „Die blessierten Polizisten erinnerten sich anders. Fast alle — bis auf zwei — sagten aus, sie seien nicht vor, sondern erst während des Einsatzes verletzt worden“. Vgl. dazu auch Kursbuch 12/1968, S. 62 ff.; vgl. Anm. 102.

    Google Scholar 

  121. So eine Formulierung eines führenden Polizeibeamten vor dem Parlamentar. Untersuchungsausschuß, zit. nach Kursbuch 12/1968, S. 59.

    Google Scholar 

  122. Diese Zitate sind der im Kursbuch 12/1968, S. 50, abgedruckten Dialog-Passage zwischen Parlamentar. Untersuchungsausschuß und dem Polizeipräsidenten entnommen.

    Google Scholar 

  123. Vgl. Kursbuch 12/1968, S. 61.

    Google Scholar 

  124. Zitiert nach DER SPIEGEL 28/1967, S. 26; vgl. auch Kursbuch 12/1968, S. 57 f.

    Google Scholar 

  125. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuß registriert unter der Überschrift „Planungen der schahgegnerischen Demonstranten“ eine ASTA-Veranstaltung am Vorabend des Schah-Besuchs und schließt aus zwei von den Veranstaltern nicht entgegengetretenen „rhetorischen Exzessen“, „daß sie (die Veranstalter — F.S.) solche Bestrebungen billigen, wenn nicht sogar fördern wollten“ (Drucks. 161, S. 8).

    Google Scholar 

  126. So ein Kriminaloberkommissar vor dem Parlamentar. Untersuchungsausschuß, Zitat abgedruckt im Kursbuch 12/1968, S. 106.

    Google Scholar 

  127. Das erste Zitat ist der Prozeßberichterstattung von G. Mauz im SPIEGEL (46/1967, S. 82), das zweite dem Kursbuch 12/1968, S. 170, entnommen.

    Google Scholar 

  128. Eine rollentheoretisch orientierte Analyse politischen Gewaltverhaltens in analogen Konfliktsituationen wie den von uns untersuchten unternimmt K. D. Keim (1972) an Konfrontationsereignissen zwischen Polizei und Studenten in Heidelberg im Frühjahr 1969. Die dort entwickelten Überlegungen und empirisch gestützten Befunde sind mit unseren Schlußfolgerungen nicht unvereinbar, vgl. insbes. S. 423.

    Google Scholar 

  129. Diese Einlassungen der Polizei vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuß sind abgedruckt im Kursbuch 12/1968, S. 109.

    Google Scholar 

  130. Zitiert nach DER SPIEGEL 24/1967, S. 41.

    Google Scholar 

  131. Soweit nichts anderes notiert, sind diese Informationen dem Bericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (Drucksache 161, S. 2) entnommen.

    Google Scholar 

  132. So der Verlaufsbericht der Schutzpolizei v. 3.7.1967, zit. nach Kursbuch 12/1968, S. 37.

    Google Scholar 

  133. Zit. nach DER SPIEGEL 28/1967, S. 26.

    Google Scholar 

  134. In der deutschen strafrechtswissenschaftlichen Diskussion wird dieser Gesichtspunkt am nachhaltigsten in den Arbeiten von W. Hassemer (1974, 1981) erörtert und analysiert: die instrumentelle, auf effektive Verbrechensbekämpfung ausgerichtete Interpretation des Strafrechts hält er für ein ,.soziologisches Mißverständnis“ (1974, S. 126 ff.), übersieht dabei indessen einerseits den Beitrag, den das Strafrecht selbst zu diesem Mißverständnis erbringt, andererseits die arbeitsteilige Struktur der strafrechtlichen Sozialkontrolle. In der amerikanischen Literatur hat H.L. Packer (1968) diesen Konflikt schon vor Jahren im strukturellen und konstitutiven Spannungsverhältnis zwischen einem ,,crime-control model“ und einem „due-process model’4 angesiedelt.

    Google Scholar 

  135. Vgl. dazu den Bericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (Drucksache 161, S. 3).

    Google Scholar 

  136. Zit. nach Kursbuch 12/1968, S. 36.

    Google Scholar 

  137. Stenografischer Bericht der Sitzung des Abgeordnetenhauses v. 8. Juni 1967, S. 129.

    Google Scholar 

  138. Diese Äußerung ist einer Meldung aus der Berliner Tageszeitung ,,Der Abend“ v. 17.2.1968 entnommen, hier zit. nach Kursbuch 12/1968, S. 179.

    Google Scholar 

  139. Vgl. hierzu DER SPIEGEL 25/1967, S. 44 f.; 46/1967, S. 82; 49/1967, S. 74; ferner Kursbuch 12/1968, S. 81 ff., S. 94 f. Die Anklageschrift berichtet über die Aussage eines Zeugen — ein SPD-Mitglied des Abgeordnetenhauses, das sich zum Zeitpunkt des Todesschusses in unmittelbarer Nähe des Geschehens aufhielt —, derzufolge ein Beamter ,,dem Schützen Vorhaltungen über den Schußwaffengebrauch gemacht habe“.

    Google Scholar 

  140. Lt. Kursbuch 12/1968, S. 182, Anm. 10, ist der Täter, ein 29-jähriger persischer Ingenieur, „später wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt“ worden.

    Google Scholar 

  141. Vgl. zu den Reaktionen unter ausführlicher, detaillierter und umfassender Auswertung von Sekundär- u. Primärquellen sowie mit umfänglichen bibliographischen Nachweisen vor allem G. Bauß (1977, S. 53 ff.); ferner T. Fichter u. S. Lönnendonker (1977, S. 106 ff.); Kursbuch 12/1968, S. 86 ff., S. 133 ff.

    Google Scholar 

  142. Die Studenten unternahmen in Berlin und anderswo massenhafte Anstrengungen zur Aufklärung, Information, Selbstdarstellung — in Berlin u.a. verteilten sie innerhalb 1 Woche 20 Flugblätter in einer Auflage von über 300000 Exemplaren (T. Fichter u. S. Lönnendonker 1977, S. 111) — und hatten dabei zu gewärtigen, ihre Aktivitäten versammlungsrechtlich gewertet und polizeirechtlich behindert zu sehen, so daß sich der Parlamentarische Untersuchungsausschuß genötigt sah zu konstatieren, daß „das Parlament (...) jedoch diskutierende Menschenansammlungen, wie sie sich in der Woche nach dem 3. Juni auf dem Kurfürsten dämm gebildet haben, nicht als wilde Demonstration oder Versammlung betrachtet“ (Drucksache 161, S. 11).

    Google Scholar 

  143. Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob die darin angedrohten strafrechtlichen Verfolgungen auch tatsächlich exekutiert wurden. Gelegenheit dazu gab es vielfach und läßt sich mühelos in der politischen und historischen Literatur dieser Vorgänge aufspüren.

    Google Scholar 

  144. Vgl. zur Dokumentation und zur Analyse der Berliner Presseberichterstattung über den 2. Juni: G. Bauß 1977, Kap. 5, insbes. S. 68 ff., der sich auf eine Reihe von — auch schwer zugänglichen — Quellen stützt; O. Köhler, Sanfte Polizei-Welle (DER SPIEGEL 26/1967, S. 62); ders., Macht die Tür zu (DER SPIEGEL 30/1967, S. 55); Kursbuch 12/1968, S. 90 ff. Wir beziehen uns weitgehend auf die dort präsentierten Originaldokumente der Berichterstattung; vgl. dazu auch W. Schulz (1968) und H. Bohrmann (1971).

    Google Scholar 

  145. Selbst in ihrer überlokalen Berichterstattung wird von der Bild-Zeitung am 5.6.67 der Tod Ohnesorgs „nur in einem Nebensatz erwähnt“, wie anläßlich einer sorgfältigen Analyse der bundesdeutschen Medienberichterstattung über den Schah-Besuch in der Zeit v. 3.— 10.6.1967 vermerkt wird (W. Schulz 1968, S. 40, Anm. 3).

    Google Scholar 

  146. Vgl. dazu Anm. 32; ein einschlägiges engl. Beispiel gibt der sogen. S carman-Report, der die gewalthaften Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Jugendlichen im April 1981 im Londoner Stadtteil Brixton untersucht hat: Lord Scarman (1981).

    Google Scholar 

  147. Es handelt sich um den Abgeordneten, der vergebens versucht hatte, den Innensenator aus der Opern-Aufführung herausholen zu lassen, um ihn zum Zeugen des Polizeieinsatzes zu machen, und der sich auch in unmittelbarer Nähe des Tatortes befand, an dem B. Ohnesorg getötet wurde.

    Google Scholar 

  148. Vgl. hierzu DER SPIEGEL 29/1967, 33/1967, 39/1967, 46/1967, 49/1967, 50/1967; Kursbuch 12/1968, S. 78 f., 162 ff.; J. Miermeister u. J. Staadt (1980, S. 177 ff.).

    Google Scholar 

  149. Diese Zitate sind folgenden Sekundärquellen entnommen: Kursbuch 12/1968, S. 79; J. Miermeister u. J. Staadt (1980, S. 179).

    Google Scholar 

  150. Vgl. hierzu Kursbuch 12/1968, S. 176 f.; DER SPIEGEL 50/1967, S. 65 ff.; 68; J. Miermeister u. J. Staadt (1980, S. 181 u. 184: Dokumente über Hungerstreik und Öffentlichkeitskampagnen).

    Google Scholar 

  151. Die Verhaftung Teufels vor der Oper ließ einen Zivilpolizisten ausrufen: ,,Das ist der Teufel! Der war schon bei dem Attentat auf Humphrey dabei!“ (DER SPIEGEL 50/1967, S. 67).

    Google Scholar 

  152. Auf diesen strukturell bedeutsamen Faktor machen zu Recht D. Ciaessens u. K. de Ahna (1982, S. 53 f.) nachhaltig aufmerksam. Ihren Überlegungen ist der historisch außerordentlich wichtige Sachverhalt hinzuzufügen, daß das funktionale Selbstverständnis und die rechtliche, organisatorische, geographische und technologische Struktur der Polizei von den Anfängen ihrer Entwicklung in allen westlichen Industriegesellschaften von der Aufgabe bestimmt war, die „Sicherheit und Ordnung“ gegen die „gefährlichen Klassen“, d.h. die Angehörigen des Proletariats bzw. der durch den Prozeß der Industrialisierung heranwachsenden unteren sozialen Schichten, aufrechtzuerhalten und zu verteidigen; vgl. dazu erneut die Arbeit von A. Lüdtke (1982 — Anmerk. 17b): insbesondere in Deutschland spielte dieser ideologisch und strukturelle Akzent der Entwicklung der staatlichen Polizeigewalt eine herausragende Rolle (S. 339 ff.).

    Google Scholar 

  153. So in einem persönlichen Brief v. 18.10.81 an den Verfasser, in dem D. Ciaessens zu einer ersten Version dieses Berichts kritisch Stellung nimmt.

    Google Scholar 

  154. Vgl. hierzu die Chronologie der Ereignisse bei W. Kraushaar (1977); ebenso findet sich bei J. Miermeister u. J. Staadt (1980, S. 252 ff.) eine „Synopse zur Studenten- und Jugendrevolte 1960–1971“; eine ansatzweise quantifizierende und sehr materialreiche Darstellung mit weiteren Nachweisen liefert G. Bauß (1977, insbes. Kap. 4), vgl. schließlich — neben zahlreichen anderen, hier unerwähnt bleibenden Quellen — T. Fichter u. S. Lönnen-donker (1977, insbes. Kap. VIII).

    Google Scholar 

  155. Uns sind keine Informationen darüber zugänglich, ob und welche justiziellen und politischen Folgewirkungen in Hamburg oder an anderen Stellen zu verzeichnen waren.

    Google Scholar 

  156. Veröffentlicht in DER SPIEGEL 7/1968, hier zit. n. G. Bauß (1977, S. 95).

    Google Scholar 

  157. Diese Information ist der Zeitschrift „Die Polizei“ 69 (1978), S. 398, entnommen; Opera-tionalisierung und Art der Erfassung sind dort leider nicht mitgeteilt, so daß keine Einschätzung der Gültigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben möglich ist.

    Google Scholar 

  158. Diese Behauptungen hatte die Illustrierte „Stern“ im Zusammenhang mit dem Mahler-Prozeß im Frühjahr 1971 aufgestellt (Der Stern v. 30.5.1971). In einer presserechtlich erwirkten Gegendarstellung des Innensenators wird die Existenz der „auch in anderen Bundesländern üblichen Festgenommenenstellen ebenso wie ihr Einsatz im Februar 1968 eingeräumt; eine spätere gerichtliche Entscheidung untersagt dem Stern nicht, von „Vorbeugelager(n)“ zu sprechen. Der Behauptung des Stern, der Innensenator habe den zu ausgleichenden Polizeipräsidenten „gefeuert“, widerspricht die Gegendarstellung mit der Behauptung, „daß Herr Polizeipräsident (...) aus gesundheitlichen Gründen auf seinen Antrag wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt ist“.

    Google Scholar 

  159. Die Demonstranten waren — in „militanter Demonstrationstechnik“ — „in langen Ketten untereinandergehakt“ und „mit rhythmischen Sprechchören: ‚Ho Ho Ho Tschi Minh\ ‚Wir sind eine kleine, radikale Minderheit’“ blockweise durch die Straßen Berlins „gestürmt“ (S. Fichter u. S. Lönnendonker 1977, S. 126); vgl. auch G. Bauß (1977, S. 95).

    Google Scholar 

  160. Vgl. hierzu G. Bauß (1977, S. 95); W. Kraushaar (1977, S. 276); Kursbuch 12/1968, S. 180 f.

    Google Scholar 

  161. Vgl. dazu A. Baring (1982, S. 64 ff.), dem auch die Zitate aus dem Grass-Brief entnommen sind.

    Google Scholar 

  162. So G. Grass, zit. n. A. Baring (1982, S. 66).

    Google Scholar 

  163. Der Fraktionsvorsitzende der CSU hielt „die gegenwärtigen Unruhen“ für „keine Angelegenheit der Politik, sondern der Polizei“; der CSU-Vorsitzende „machte Kiesinger schon wegen seines Telegramms an Gretchen Dutschke eine empörte Szene“ (A. Baring 1982, S. 76/77).

    Google Scholar 

  164. Vgl. dazu u.a. W. Kraushaar (1977, S. 278); S. Fichter u. S. Lönnendonker (1977, S. 126 ff.) und A. Baring (1982, S. 71 ff.).

    Google Scholar 

  165. Dieses, den Einsatz von V–Leuten betreffende Zitat stammt aus dem Munde des damaligen Innensenators aus Anlaß eines mit dem SPIEGEL geführten Interviews zur Klärung der Rolle Urbachs im sogen. Mahler-Prozeß vom Frühjahr 1971 und zu seiner Rolle im Kontext der Studentenbewegung (DER SPIEGEL 24/1971, S. 80). Anlaß der damaligen öffentlichen Erregung, die von Panorama und dem Stern ausging, war die Frage, ob der Mahler-Prozeß von der Exekutive in einem Augenblick durch die Präsentation eines V-Mannes gesteuert versucht worden ist, als ein Freispruch Mahlers in Aussicht stand. Hans Schueler kommentierte den dann erfolgten Freispruch in bezug auf diese Frage u.a. so: „Es gibt keinen Zweifel, daß hier die politische Gewalt versucht hat, mit anfechtbaren Mitteln ein Exempel zu statuieren. Mahler sollte verurteilt werden, auch wenn es die Glaubwürdigkeit des Verfassungsschutzes kosten sollte und den Verzicht auf die Regeln eines geordneten Verfahrens“ (DIE ZEIT v. 25.5.71).

    Google Scholar 

  166. Vgl. hierzu „Konkret-Extra“ v. 3.6.1971 sowie DER SPIEGEL 24/1971, S. 79 ff.

    Google Scholar 

  167. Diese Informationen sind dem handschriftlichen Protokoll der Gerichtsverhandlung entnommen.

    Google Scholar 

Download references

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1984 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen

About this chapter

Cite this chapter

Sack, F. (1984). Gegenstand und Methoden der Analyse. In: Protest und Reaktion. Analysen Zum Terrorismus. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96991-0_3

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-96991-0_3

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-531-11591-7

  • Online ISBN: 978-3-322-96991-0

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics