Zusammenfassung
Vor der ersten Inbetriebnahme müssen an Krananlagen verschiedene Prüfungen durchgeführt werden. Man unterscheidet zwischen der Vorprüfung, der Bauprüfung und der Abnahmeprüfung. Die Vor- und Bauprüfung liegt in der Regel in der Verantwortung des Herstellers, die Durchführung der Abnahmeprüfung fällt im allgemeinen in den Verantwortungsbereich des Betreibers. Durchgeführt werden diese drei einmaligen Prüfungen von Sachverständigen. Die wiederkehrenden Prüfungen an Krananlagen können von Sachkundigen oder von Sachverständigen durchgeführt werden. Die wiederkehrenden Prüfungen müssen je nach Bedarf, jedoch mindestens ein Mal jährlich durchgeführt werden.
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© 1988 B. G. Teubner Stuttgart
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von Berg, D. (1988). Prüfung von Krananlagen. In: Krane und Kranbahnen. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96766-4_22
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Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
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