Zusammenfassung
Seit dem Jahre 1985 wird sowohl von LVU als auch von KVU Vschutz angeboten für den Fall der Pflegebedürftigkeit. Eine versicherte Person ist ein Pflegefall, wenn einige der folgenden Tätigkeiten nicht oder nur mit Hilfe von anderen Personen oder nur mit Hilfe von Geräten ausgeführt werden können:
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1.)
Spazierengehen
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2.)
Verlassen der Wohnung
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3.)
Benutzung der Toilette
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4.)
Baden
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5.)
An- und Auskleiden
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6.)
Einnahme von Mahlzeiten
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7.)
Aufstehen und zu Bett gehen.
Als Gregor Samsa eines Morgens aus unruhigen Träumen erwachte, fand er sich in seinem Bett zu einem ungeheueren Ungeziefer verwandelt.
Franz Kafka, Die Verwandlung
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© 1986 B. G. Teubner, Stuttgart
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Wolfsdorf, K. (1986). Pflegerenten- und Pflegefallversicherung. In: Versicherungsmathematik. Teubner Studienbücher Mathematik. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96646-9_4
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Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
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