Zusammenfassung
Bei Unternehmensbewertungen nach der „Discounted Cash-flow-Methode“ wird der Unternehmenswert durch Diskontierung zukünftiger Zahlungsüberschüsse (Cash-flows) auf den Bewertungsstichtag ermittelt. Als Diskontierungsfaktor wird dabei der Kapitalkostensatz verwendet. Es liegt nahe, dass der Unternehmenswert sehr sensibel auf Änderungen dieser Größe reagiert.1
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Literatur
Dies trifft insbesondere auf den Fortführungs-bzw. Restwert zu, wenn dieser als ewige Rente ermittelt wird. Im Durchschnitt macht der Restwert bei einem Planungshorizont von fünf Jahren 79% des Unternehmensgesamtwertes aus. Vgl. Rappaport (1995).
Beim Netto-Ansatz (so genannter Equity Approach) werden die Cash-flows an die Eigenkapitalgeber mit den Eigenkapitalkosten diskontiert, wohingegen beim Brutto-Ansatz (so genannter Entity Approach) die Cash-flows an Eigen-und Fremdkapitalgeber mit den gewogenen Gesamtkapitalkosten diskontiert werden. Im Folgenden wird vom Brutto-Ansatz ausgegangen.
Alternativ lässt sich die Risikoprämie aber auch über eine so genannte Ex-ante-Schätzung bestimmen, die sich auf den gegenwärtigen Wert des Aktienmarktes im Vergleich zu Gewinnoder Cash-flow-Prognosen stützt. Vgl. hierzu Copeland/Koller/Murrin (2002), S. 272 ff.
Zur Berücksichtigung des Ausfallrisikos im Betafaktor vgl. Abschnitt 2.2.4.3. Eine detaillierte Herleitung dieser Formeln ist in Copeland/Weston (1992), S. 455–460, zu finden.
Dies ist auch die übliche Vorgehensweise in der Praxis. Vgl. Vettiger/Volkart (2002), S. 756.
Beaver, Kettler und Scholes haben 1970 die Beziehung zwischen Betafaktoren und Fundamentaldaten analysiert. Zu einer Auswertung der empirischen Untersuchungen vgl. Zimmermann (1997), S. 308 ff.
Fuller/Kerr (1981), S. 1004–1006, zeigen, dass die Anpassung zu einer wesentlich geringeren Übereinstimmung der Aktien-Betas und der gewichteten Summe von Peer Group-Betas führt. Eine Ursache könnte die Vernachlässigung des Risikos von Fremdkapital sein, da die Nichtberücksichtigung des Ausfallrisikos zu einer systematischen Überschätzung des Aktien-Betas führt.
Die drei bekanntesten Ratingagenturen sind Standard & Poor’s (S&P), Moody’s und Fitch. Vgl. hierzu den Beitrag „Unternehmensbewertung unter dem Einfluss von Basel II“ in diesem Buch.
Vgl. Richter/Stiglbrunner (1993), S. 409–466; Bühner (1993), S. 749–769.
Vgl. Peemöller/Beckmann/Meitner (2005), S. 91. Die Rendite einer Anleihe wird mit dem vollen Ertragsteuersatz versteuert, die Ausschüttungen des Bewertungsobjekts nach dem Halb-einkünfteverfahren hingegen nur mit dem halben Steuersatz.
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© 2005 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Pankoke, T., Petersmeier, K. (2005). Der Zinssatz in der Unternehmensbewertung. In: Schacht, U., Fackler, M. (eds) Praxishandbuch Unternehmensbewertung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96489-2_5
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