Zusammenfassung
Zu einem Abschluss nach IAS gehört neben den Instrumenten Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Notes als weiterer Bestandteil zwingend auch eine Kapitalflussrechnung nach IAS 7. Dies gilt auch für Banken. IAS 7 wurde im Jahr 1992 überarbeitet; er ersetzte den zuvor geltenden Standard aus dem Jahr 1977 und ist einer der ältesten, noch bestehenden Standards. IAS 7 gilt bereits für Abschlüsse, deren Berichtsperioden am oder nach dem 1. Januar 1994 beginnen.
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Literatur
Pfuhl, J.M., Konzernkapitalflussrechnung, Stuttgart 1994, S. 32.
Dies ergibt sich im übrigen auch aus dem Text vor dem numerischen Beispiel in IAS 7, denn dort heißt es, dass der Anhang nur zur Illustration dient und nicht Teil des Standards selbst ist. Das Anliegen des Anhangs wird darin gesehen, die Anwendung des Standards (beispielhaft) zu zeigen, um damit eine Hilfe zur praktischen Aufstellung zu leisten.
Vgl. SEC, Reg S-X Rule 3–02.
Vgl. IDW, Stellungnahme HFA 1/1978, Die Kapitalflussrechnung als Ergänzung des Jahresabschlusses, WPg 1978, S. 207.
Vgl. IDW, Stellungnahme HFA 1/1995, Die Kapitalflussrechnung als Ergänzung des Jahres- und Konzernabschlusses, WPg 1995, S. 210–213.
Vgl. Commerzbank, Geschäftsbericht 1995, Seite 13.
Vgl. Dresdner Bank, Geschäftsbericht 1996, Seite 51.
Vgl. Schweizerischer Bankverein, Geschäftsbericht 1995, Seite 100, Schweizerische Kreditanstalt, Geschäftsbericht 1995, Seite 67 sowie Schweizerische Bankgesellschaft, Geschäftsbericht 1995, Seite 51/52.
Vgl. Österreichische Vereinigung Für Finanzanalyse und Anlageberatung, Övfa-Ergebnis-und Cash Flow-Formeln fur den Einzel- und Konzernabschluss nach RLG, Schriftenreihe Nr. 3, Wien 1993, Seite 21.
Vgl. Chase Manhatten Corporation, zitiert nach Schum, R., Die besonderen Aspekte der Mittelflussrechnung im Bankbetrieb, Bern u.a. 1995, S. 51, sowie weitere dort genannte Quellen.
Vgl. zu den folgenden Ausführungen insbesondere Wysocki, K. von, IAS 7 Kapitalflussrechnungen (Cash Flow Statements), in: Baetge, J./Dorner, D. u.a. (Hrsg.), Rechnungslegung nach International Accounting Standards (IAS), 2. Aufl., Stuttgart 2002, Tz. 10
sowie Mansch, H./Wysocki, K. von (Hrsg.), Finanzierungsrechnung im Konzern: Empfehlungen des Arbeitskreises „Finanzierungsrechnung“ der Schmalenbach-Gesellschaft/Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V., ZfbF Sonderheft Nr. 37, Düsseldorf/Frankfurt a.M. 1996, Seite 117–118.
Vgl. Bellavite-Hövermann, Y./Löw, E., Kapitalflussrechnungen von Banken, in: Wysocki, K. von (Hrsg.), Kapitalflussrechnung, Stuttgart 1998, S. 99–158, hier S. 115.
Bei US-amerikanischen Banken ist es ebenfalls nicht üblich, kurzfristig fällige Wertpapiere den Zahlungsmitteln zuzuordnen. Dort umfasst der entsprechende Zahlungsmittelfonds in der Regel neben originären Zahlungsmitteln in Form des Kassenbestandes noch Sichtguthaben bei Banken. Vgl. beispielsweise Citicorp (Citibank), Geschäftsbericht 1995, S. 49 und S. 53 („Cash equivalents are definied as those amounts included in each and due from banks“) oder J.P. Morgan, Geschäftsbericht 1995, S. 44.
Vgl. hierzu Low, E./Lorenz, K., Bilanzielle Behandlung von Fremdwährungsgeschäften nach deutschem Recht und nach den Vorschriften des IASB, KoR 2002, S. 234–243, hier S. 236.
und Löw, E./Lorenz, K., Währungsumrechnung nach E-DRS 18 und nach den Regelungen des IASB, BB 2002, S. 2543–2547, hier S. 2545.
Vgl. Wysocki, K. von, IAS 7 Kapitalflussrechnungen (Cash Flow Statements), a.a.O., Tz. 72.
FAS 95 enthält demgegenüber keine speziellen Aussagen über einen Nettoausweis bei Banken, sondern erlaubt unter obigen Voraussetzungen nicht nur Banken, sondern auch Nichtbanken einen Nettoausweis. Insofern wird keine Notwendigkeit gesehen, Banken weitere spezielle Regelungen einzuräumen (vgl. FAS 95.65).
Vgl. Bellavite-Hövermann, Y./Löw, E., Kapitalflussrechnungen von Banken, a.a.O., Seite 111.
Vgl. speziell zu den Kategorien Abschnitt 2.3 im Beitrag „Ansatz und Bewertung von Financial Instruments“.
Vgl. Wysocki, K. von, IAS 7 Kapitalflussrechnungen (Cash Flow Statements), a.a.O. Tz. 49.
Vgl. hierzu auch Abschnitt 3.2.2 im Beitrag „Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Notes“.
So schon Bellavite-Hövermann, Y./Löw, E., Kapitalflussrechnungen von Banken, a.a.O., S. 120–121.
Vgl. hierzu die gesonderten Ausführungen an späterer Stelle.
Vgl. zu den Bilanzpositionen Abschnitt 3.2 im Beitrag „Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Notes“.
So bereits Bellavite-Hövermann, Y./Löw, E., Kapitalflussrechnungen von Banken, a.a.O., S. 128.
Für die Industrie deutlich zurückhaltender Wysocki, K. von, IAS 7 Kapitalflussrechnungen (Cash Flow Statements), a.a.O. Tz. 42: „Es wird ausdrücklich daraufhingewiesen, dass die Auszahlungen im Investitionsbereich nicht identisch sein müssen mit den im Anlagenspiegel unter „Zugänge“ enthaltenen Beträgen. Eine Überleitung von den Veränderungen der einzelnen Bilanzposten zu den Zahlungsvorgängen im Investitionsbereich ist aber stets dadurch möglich, dass von den Gesamtzunahmen laut Bilanzen die auszahlungsunwirksamen (fondsunwirksamen) oder von den Gesamtabnahmen der betreffenden Bilanzposten die einzahlungsunwirksamen (fondsunwirksamen) Vorgänge in Abzug gebracht werden und eine Bereinigung hinsichtlich derjenigen Vorgänge vorgenommen wird, die bereits im Teilbereich der laufenden Geschäftstätigkeit erfasst worden oder Bestandteile des Finanzmittelfonds sind.“
Vgl. Bieg, H./Regnery, P., Bemerkungen zur Grundkonzeption einer aussagefähigen Konzern-Kapitalflussrechnung, BB 1993, Beilage 6 zu Heft 11, S. 1–19, hier S. 16.
Vgl. Bellavite-Hövermann, Y./Löw, E., Kapitalflussrechnungen von Banken, a.a.O., S. 124.
Wysocki, K. von, IAS 7 Kapitalflussrechnungen (Cash Flow Statements), a.a.O., Tz. 127.
Vgl. Wysocki, K. von, IAS 7 Kapitalflussrechnungen (Cash Flow Statements), a.a.O., Tz. 127.
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Löw, E. (2003). Kapitalflussrechnung. In: Löw, E. (eds) Rechnungslegung für Banken nach IAS. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96478-6_4
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