Zusammenfassung
Der Rundfunkmarkt ist stärker als der Markt der Printmedien durch politische Entscheidungen geprägt, die in rechtlichen Regelungen ihren Niederschlag gefunden haben. Sie bestimmen direkt oder auch nur mittelbar seine Marktstrukturen und die Wettbewerbsstrategien der Anbieter. Sowohl für den Hörfunk- als auch für den Fernsehmarkt sind die folgenden Fragen konstitutiv:
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Logischer Ausgangspunkt jeder ökonomischen Untersuchung zum Rundfunk ist — für den Nicht-Spezialisten zunächst erstaunlich — die Vorfrage, ob es sich hier überhaupt um einen Markt im ökonomischen Sinne handelt. Während dies für den Werbemarkt zweifellos gilt, da hier die konkurrierenden Nachfrager aus der Werbewirtschaft nur dann Teile der knappen “Werbezeit” erhalten, wenn sie den gewünschten Preis bezahlen, ist die Existenz eines Rezipientenmarktes für Programmleistungen strittig.
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Literatur
Vgl. hierzu im einzelnen Giehl 1993, S.24ff. und die dort angegebene Literatur.
Konkretisiert wurden diese Ansprüche durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 4.11.1986 über das Niedersäsische Landesmediengesetz und wenig später im Urteil vom 24.3.1987 zur Frage der Abschaltung von “Radio Stuttgart”.
Eine Zwischenform der Finanzierung liegt bei den sogenannten “offenen Kanälen” als Sonderform der Rundfunkprogramme vor. Durch sie soll Einzelpersonen, gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen die Möglichkeit gegeben werden, eigene Sendebeiträge im Hörfunk bzw. im Femsehen zu verbreiten. Ihre Finanzierung wird in den Landesmediengesetzen geregelt. Diese sehen hierfür die Bereitstellung eines bestimmten Anteils an den Rundfunkgebühren vor. In einigen Bundesländern ist die Landesmedienanstalt selbst Träger der offenen Kanäle und stellt Studios und Produktionsmittel zur Programmerstellung zur Verfügung (Walendy 1993, S.306f.).
Hierzu vgl. Seidel 1991, S.507.
Zum aktuellen Stand der Verkabelung vgl. o.V. 1995o, S.6. Danach waren am 30.9.95 64% der Wohnungen in Deutschland an das Kabelnetz angeschlossen. Trotzdem nutzen rd. 86% der Haushalte für den Radioempfang ausschließlich terrestrische Empfangsmöglichkeiten. Vgl. hierzu auch Baldauf./Klingler 1993, S.411. Der Fernsehempfang dagegen erfolgt zu rd. 45% über Kabel, zu 29% auf terrestrischem Wege (Landesmedienanstalten 1994, S.491).
Vgl. zur Lizenzvergabepraxis im Rundfunk Wieland 1982, S.241. Kritisch zur Effizienz dieses Vergabeverfahrens Wiechers 1992, S.75ff.
Hamburg: “Radio Hamburg” (1. Anbieter), Schleswig-Holstein: “R.SH”, Niedersachsen: “Funk und Fernsehen Niedersachsen” — “ffn”, Hessen: “Funk und Fernsehen Hessen” — “flh”, Rheinland-Pfalz: “Rheinland-Pfälzischer Rundfunk”.
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© 1996 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Sjurts, I. (1996). Grundfragen des Rundfunkmarktes. In: Die deutsche Medienbranche. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96462-5_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-96462-5_9
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