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Das Studium von Ausländern als Betrachtungsgegenstand

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Book cover Ausländerstudium in Deutschland

Part of the book series: DUV Wirtschaftswissenschaft ((DUVWW))

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Zusammenfassung

Das Studium von Ausländern stellt eine besondere Form der Auslandsausbildung dar. Breitenbach spricht in Anlehnung an Smith von Auslandsausbildung als einem „ ... Lern- und Anpassungsprozeß, der erfolgt, wenn sich Personen zu Ausbildungszwecken in einer für sie kulturell fremden Gesellschaft aufhalten und normalerweise nach einer begrenzten Zeitdauer in ihr Heimatland zurückkehren“.1 Nach dieser Definition kann die Auslandsausbildung gegenüber Lern- und Anpassungsprozessen innerhalb der eigenen Kultur bei Kontakt mit einer anderen (z.B. im Rahmen der Sozialisation), von zeitlich nicht begrenzter Dauer (z.B. Einwanderung) oder während eines Aufenthalts nicht zu Ausbildungszwecken (z.B. Tourismus) abgegrenzt werden. Hinzu kommt, daß eine spezielle Personengruppe, nämlich Studierende, Praktikanten und weitere Teilnehmer an Programmen zur Auslandsausbildung, Betrachtung findet.2 Breitenbach verweist als weiteres konstitutives Merkmal der Auslandsausbildung auf den Sachverhalt, daß der ehemalige Austauschstudent oder -praktikant Auslöser und Träger kultureller Diffusions- und Wandlungsprozesse im Heimatland sein kann. Einen Überblick der Ausprägungen der Auslandsausbildung gibt Anhang I.

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Literatur

  1. So z.B. von dem zum Kulturkontakt bei Aufenthalt in der Eigengruppe. Vgl. Breitenbach (1974), S. 17 f.

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  2. Zu mit der Austauschforschung in engem Zusammenhang stehenden Forschungsrichtungen siehe Breitenbach (1974), S. 27 ff.

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  3. Vgl. zum Begriff der Mobilität List (1996), S. 13; Engelbrech/Köppers/Sonntag (1978), S. 76.

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  4. Vgl. Ehling (1987), S. 255. Zu Einsatzgebieten neben dem Ausländerstudium vgl. Danckwortt (1984), S. 273; Breitenbach (1984), S. 144 f.; Sechrest (1977), S. 73 ff.; Ehling (1987), S. 260.

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  5. Vgl. Grieswelle (1978), S. 1. Zu Begriff und Formen der Anpassung sei auf die sehr ausführlichen Schilderungen von Breitenbach (1974), S. 206 ff. verwiesen. Siehe hierzu die Theorie der U-Kurve der Anpassung. Vgl. bspw. Furnham/Bochner (1986), S. 131 ff.; Breitenbach (1974), S. 246; Zimmermann (1972), S. 40 ff.; Schade (1968), S. 60 ff.; Altbach (1985), S. 20.

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  6. Siehe hierzu auch Schade, der die Wirkung der Auslandsausbildung für nicht so tiefgreifend hält, als daß sich dadurch Anpassung im Sinne von Kulturerwerb bzw. -verlust einstellen könnte. Vgl. Schade (1968), S. 212.

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  7. Dies trifft insbesondere für die englischsprachige Literatur zu. Vgl. Grieswelle (1978), S. 1.

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  8. Vgl. hierzu und im folgenden Breitenbach (1974), S. 338; Das (1972), S. 1 f.; Stadler (1994), S. 58; Danckwortt (1959), S. 5 ff.

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  9. Vgl. hierzu und im folgenden Ehling (1987), S. 10 f.

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  10. Berücksichtigt werden muß, daß die UNESCO-Daten mit zum Teil erheblicher Unvollkommenheit bzw. Unzuverlässigkeit behaftet sind, was an der unterschiedlichen Qualität und Verfahrensweise bei Erhebungen durch nationale Statistische Ämter liegt. Dennoch sind die Daten eine brauchbare Quelle für Zeitvergleiche, da man zu Recht davon ausgehen kann, daß die Fehler von Jahr zu Jahr gleichförmig weitergetragen und somit zumindest relative Veränderungen zutreffend abgebildet werden. Vgl. Holtkamp (1997), S. 4. Hinzu kommt, daß die UNESCO-Daten auf teilweise unterschiedlichen Basisjahren für die einzelnen Nationen beruhen.

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  11. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, daß die in der Graphik für das Jahr 1970 abgebildete Größe lediglich 40 Länder umfaßt, während es für die späteren Betrachtungszeitpunkte jeweils 50 Länder waren. Die hieraus resultierenden Verzerrungen dürften jedoch nicht besonders stark ins Gewicht fallen, da die aufnahmestärksten Länder bereits 1970 erfaßt wurden.

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  12. Ein Vergleich mit der Entwicklung der Gesamtstudierendenzahlen erscheint hier angebracht. Im Zeitraum von 1970 bis zum letzten Berichtszeitpunkt hat sich die Zahl der weltweit Immatrikulierten von 27,9 Mio. auf 59,7 Mio. lediglich etwas mehr als verdoppelt. Vgl. UNESCO (1999 und 1973).

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  13. Vgl. zum Begriff der Freizügigkeit in diesem Kontext List (1996), S. 13.

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  14. Analog der Einordnung durch das Statistische Bundesamt wird die Türkei dem europäischen Erdteil zugeschlagen. Der starke Anstieg der gemeldeten Studierendenzahlen von 1985 zu 1990 ist zu einem stärkerem Maße auf Änderungen im Erhebungsmodus denn auf eine tatsächlich solch drastische Erhöhung der Studierendenzahlen zurückzuführen. Vgl. hierzu auch die UNESCO-Statistik, die im Jahr 1998 für die davor liegenden Jahre keine Angaben ausweist.

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  15. Für die Betrachtungszeitpunkte 1970, 1975, 1980 und 1985 wurden die Zahlen der in der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland immatrikulierten Ausländer summiert.

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  16. Dieser Trend hängt zudem mit der am britischen Bildungssystem orientierten Studienstruktur in Australien zusammen. Vgl. Shu/Hawthorne (1996), S. 65 ff.

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  17. Siehe hierzu auch Kawano (1989), S. 23 ff. Der Zustrom an australische und japanische Universitäten spricht für deren Bemühen um ausländische Studierende, wobei gerade Australien in den letzten Jahren durch seine Marketinganstrengungen insbesondere im südostasiatischen Raum aufgefallen ist. Schnitzer spricht von „aggressiver Werbung“ Australiens verbunden mit einem „Lockangebot.. (der, Anm. durch d. Verf.).. automatische(n, Erg. durch d. Verf.) Arbeitserlaubnis bei erfolgreichem Abschlußexamen”. Schnitzer (1999), S. 66.

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  18. Im Jahre 1860 konnten deutsche Universitäten einen Anteil von 6% ausländischen Studierenden an den Immatrikulierten verzeichnen. Vgl. Klineberg (1976), S. 23.

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  19. Statistiken zu immatrikulierten Ausländern im Nationenvergleich aus dieser Zeit sind kaum verfligbar. Vgl. Ehling (1987), S. 14.

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  20. Für detaillierte Ausführungen zur Immatrikuliertenzahl und zu Gründen für die Bildungsmigration sei auf Goldschmidt (1992), S. 16 und Klineberg (1976), S. 23 verwiesen.

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  21. Ein Bericht aus Mitte der siebziger Jahre führt ausländische Studierende als in einigen technischen Instituten zahlenmäßig den deutschen überlegen an. Vgl. Klineberg (1976), S. 23.

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  22. Zum Begriff des Bildungswanderers in der Sozialgeographie vgl. Ruhl (1971), S. 16.

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  23. Ende der fünfziger Jahre hatte die Bildungswanderung ein solches Ausmaß angenommen, daß sich deutsche Bildungspolitiker veranlaßt sahen, den Zustrom zu kanalisieren und zu drosseln. Ein erneutes Absinken der ausländischen Immatrilculiertenzahlen ist die lediglich kurzfristige Reaktion auf die schärfere Zulassungspolitik seit 1963. Vgl. Klineberg (1976), S. 23.

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  24. Amtliche Statistiken beginnen mit der ersten Ausgabe der Fachserie 11.4.1 Studenten an Hochschulen des Statistischen Bundesamts erst im Jahre 1972, so daß statistische Aussagen vor diesem Datum durch offizielle 6 Quellen nicht gestützt werden können. Vgl. auch Schnitzer (1999), S. 14 f.

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  25. Für das Wintersemester 1998/99 kann erstmals eine Trennung der in Deutschland studierenden Ausländer nach Bildungsin- und -ausländem nach Herkunftsland vorgenommen werden.

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  26. Die Daten des Statistischen Bundesamts lassen eine Aufteilung nach Bildungsin- und -ausländem erstmals für das Wintersemester 1992/93 zu.

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  27. Auch wenn diese Studierenden an der deutschen Hochschule in ein höheres Semester eingestuft werden, so erfaßt sie das Statistische Bundesamt doch als Erstsemester. Vgl. Schnitzer (1999), S. 15.

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  28. Es stünden somit hypothetisch die drei Alternativen Deutschland, Österreich und Schweiz zur Auswahl.

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  29. Vgl. Schnitzer (1999), S. 66 f.; Teichler (1998), S. 14 f.

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  30. Allerdings ist für alle Staaten der Effekt der Bildungsinländer in Rechnung zu stellen, der mangels geeignetem Zahlenmaterial jedoch nicht aufgezeigt werden kann. Vgl. Jenkins (1983a), S. 7.

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  31. Zur Thematik von Kosten-Spillouts siehe Philipp (2000), S. 106 f.

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  32. Hier bietet sich Spielraum für Investitionsrechnungen, wie bspw. Altbach sie fordert. So könnte eine Fragestellung, die mittels investitionstheoretischer Überlegungen zu beantworten wäre, lauten:,,., is the cost of adding a new faculty justified in long-term demand, or would it be more efficient to send students abroad in a field for which there is limited demand at home?“ Altbach (1985), S. 14.

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  33. Vgl. Altbach (1985), S. 13. Eine ähnliche Situation zeichnete sich Mitte der achtziger Jahre auch für die Golfstaaten ab.

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  34. Vgl. Power/Gertzel (1990), S. 29; zum Bildungsexodus malayischer Studierender siehe auch Dhanarajan (1987).

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  35. Die Diskussion über Brain Drain bezieht sich üblicherweise auf zwei unterschiedliche Personengruppen. Zum einen spricht man von diesem Phänomen in Zusammenhang mit Studierenden, die ihr Heimatland ursprünglich nur zum Zweck der Ausbildung verließen und sich später zu Leben und Arbeit im Studienland entscheiden; zum anderen kennzeichnet der Begriff auch solche Personen, die bereits fertig ausgebildet eine Arbeit in einer anderen Nation aufnehmen. Zu den Unterschieden, die darüber hinaus zwischen den beiden Gruppen bestehen, siehe Rao (1979), S. 3.

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  36. Vgl. Rao (1979), S. 2; Das (1972). Andere Autoren sehen keine kausalen Beziehung zwischen Auslandsstudium und Nicht-Rückkehr. Vgl. Myers (1967), S. 7.

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  37. Vgl. Zimmermann (1972), S. 40; Danckwortt (1959), S. 26. Allerdings ist man sich darüber einig, daß es der Wanderung und Rückkehr einer Vielzahl von Personen bedarf, um zu entsprechenden Veränderungen zu führen.

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  38. Man denke hier bspw. an Vertreter wie Ho Tschi Minh oder Mao Tse-tung. Vgl. Breitenbach (1974), S. 341.

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  39. Vgl. List (1997a), S. 39; Lankenau/Döring/Weiß (1997), S. 4.

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  40. Vgl. Schnitzer et al. (1986), S. 23; Gerstein (1977), S. 2.

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  41. Vgl. BMBF (1986a), S. 2; vgl. hierzu auch Philipp (2000).

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  42. Vgl. Bundesminister für Bildung und Wissenschaft (1986), S. 1 ff.

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  43. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (1991), S. 7.

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  44. Vgl. Schnitzer et al. (1986), S. 2; siehe auch Dicht/ (1990a), S. 209.

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  45. Vgl. Bundesministerfür Bildung und Wissenschaft (1986), S.

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  46. Vgl. Westdeutsche Rektorenkonferenz (1972), S. 1. Siehe hierzu auch die offizielle Position der deutschen Bundesregierung: „Der Tradition deutscher Hochschulen entspricht es,… auch ausländischen Studenten und Wissenschaftlern die Möglichkeit zu einem Studien- und Forschungsaufenthalt bei uns zu bieten.“ (Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (1986a), S. 1 f.) „Das Studium von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland ist — ebenso wie das Studium im Ausland, der Wissenschaftleraustausch und die internationale Zusammenarbeit der Hochschulen — wesentliches Element der internationalen Hochschulbeziehungen und Ausdruck der Weltoffenheit des deutschen Hochschulsystems… Die Bundesregierung verfolgt gemeinsam mit den Ländern das hochschulpolitische Ziel, das Studium von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig zu fördern” (Bundesminister far Bildung und Wissenschaft (1986), S. 1).

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  47. Vgl. Rao (1995), S. 274 ff.; Chandler (1989), S. VII; List (1997a), S. 42; siehe auch Schütte/v. Haacke/Weidenfeld (1998), S. 21. Ausländische Studierende machen die Existenz einer Reihe von Graduiertenprogrammen in den USA z.T. erst möglich. Diese Kurse sind in den meisten Fällen gebührenpflichtig, und eine Reihe amerikanischer Universitäten benötigt den finanziellen Obolus ausländischer Studierender, um den Unterricht überhaupt anbieten zu können. Vgl. Jenkins (1983a), S. 25.

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  48. Vgl. Schnitzer et a1. (1986), S. 94; Bundesminister für Bildung und Wissenschaft (1983), S.

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  49. Hierunter fallen bspw. die USA, Australien und Großbritannien, wobei EU-Burger in Großbritannien hinsichtlich der Gebühren besser gestellt sind als Immatrikulierte aus Drittnationen. Vgl. Williams (1984), S. 73 ff.; Greenaway/Tuck (1995), S. 8; Lankenau/Döring/Weiß (1997), S. 29; Werle (1997), S. 5.

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  50. Die Gebührenpflicht für ausländische Studierende wurde 1989 explizit zur Entlastung des defizitären Bildungsetats eingeführt. Vgl. Königsfeld (1998), S. 233; Lankenau/Döring/Weiß (1997), S. 31.

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  51. Vgl. Seeling (1999), S. B. Allerdings ist hier zu berücksichtigen, daß der australische Staat einen Teil der Kosten der studierenden Ausländer subventioniert. McKay/Lewis (1993), S. 15 errechnen finr das Jahr 1992 bei einer Summe von etwas über 1 Mrd A$ (vgl. hierzu auch Griggs (1993), S. 10) an Studiengebühren der Ausländer Zuzahlungen durch staatliche Institutionen in Höhe eines guten Viertels. Mit knapp 775 Mio. AS nahm der Bildungszweig damals den fünften Platz bei den Exportleistungen Australiens ein.

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  52. In den USA fand man lediglich heraus, daß ausländische Studierende zwar durchaus von staatlicher Subvention profitieren, diese Unterstützung aber deutlich geringer als für einheimische Immatrikulierte ausfällt. Als Beispiel seien hier fiir das Jahr 1981 die Studiengebühren von 4 US$ pro Semesterwochenstunde (credit hour) für Amerikaner denen von 40 US$ für ausländische Studierende an texanischen Universitäten gegenübergestellt. Die Differenz für die amerikanischen Studierenden trug der texanische Steuerzahler. Vgl. Carman (1981), S. 234.

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  53. Hinzu tritt die Befürchtung einer generellen Absenkung des Studienniveaus, wie sie insbesondere in jenen Ländern ausgesprochen wird, in denen die tertiäre Ausbildung frür Ausländer kostenpflichtig ist. Vgl. z.B. Nicholls (1987), S. 45 ff. für Australien.

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  54. Hochschulbildung wird in Deutschland kaum von Privatleuten bezahlt, und die Finanzierung des Studiums erfolgt hauptsächlich über den Steuerzahler. Es handelt sich deshalb um eine öffentliche Leistung bzw. um eine derivatives öffentliches Gut. Vgl. Philipp (2000), S. 108.

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  55. Man denke hier bspw. an eine spezielle Beratung durch Universitätsangehörige, eigens fur diese Zielgruppe konzipierte (Lehr) Veranstaltungen sowie einen erhöhten Betreuungsaufwand durch Lehrpersonal. Inwieweit die Lehre von der Forschung profitiert, sollte in diesem Zusammenhang von der Kostenseite her eigentlich auch berücksichtigt werden. Vgl. Schwab (1999), S. 51.

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  56. Zu einer Definition der Begriffe Bildungsbudget und laufende Ausgaben siehe BMBF (2000b), S. 294.

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  57. Eine analoge Form der Berechnung der Lebenshaltungskosten aller in Deutschland Studierender für das Jahr 1996 wählt Hetmeier (1999), S. 109.

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  58. Es erfolgt allerdings keine Differenzierung nach Herkunft des Stipendiums (Heimat-, Gastland-oder EUMobilitätsstipendium). Vgl. Schnitzer (1999), S. 48.

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  59. Zur Bedeutung der Erstellung einer „Sozialbilanz“ im Hochschulbereich siehe auch Eichhorn (1980), S. 41 f.

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  60. In der Literatur finden sich hauptsächlich Systematisierungen der Austauschpartner von Hochschulen, nicht jedoch mit Bezug zum Ausländerstudium. Vgl. bspw. Simon (1985), S. 829; Wangen-Goss (1983), S. 49; Topf (1986), S. 136 ff.; Hermeier (1992), S. 70 ff.; Kotler/Fox (1985), S. 23; Schober (1998a), S. 11 f.

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  61. Auf eine Analyse der Wettbewerber im Sinne anderer Anbieter tertiärer Hochschulausbildung für Ausländer wird bewußt verzichtet. Die Darstellung der Spezifika des Studiums für Ausländer in weiteren beliebten Nationen war bereits Thema eingehender Untersuchungen. Der interessierte Leser sei hier bspw. auf List (1998); Lankenau/DOring/Weiß (1997), S. 18 ff. und auf die Dokumentation der DAAD-Außenstellen verwiesen.

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  62. Kargoll (1994), S. 54 nennt hier die drei Interessengruppen Entsenderland, Empfängerland und Studierende im Auslandsstudium.

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  63. Vgl. Philipp (2000), S. 145; siehe hierzu auch Green/Gerber (1996), S. 89 ff.; KMK (1998).

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  64. Auch auf Länderebene existieren solche Vereinbarungen, so bspw. bei den Landesprogrammen von Baden-Württemberg. Vgl. Akademisches Auslandsamt der Universität Mannheim (2000), S. 30 ff.

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  65. Vgl. für die Partnerschaften auf Basis des ERASMUS-Programms Teichler/Maiworm/Schotte-Kmoch (1999), S. B.

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  66. Zum credit point-System vgl. Reumann (1997), S. 10; Dalichow (1997); Dalichow (1991), S. 44 ff.; siehe hierzu auch Smith (1987), S. 161; zu Fragen der Anerkennung siehe auch Teichler (1990); Kouwenaar/Dalichow (1993); Wuttig (1998), S. 20.

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  67. Vgl. Brodach/Kreklau/Oehm-Peschel (1991), S. P122; Philipp (2000), S. 145. 1998 existierten insgesamt 671 internationale Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland. Vgl. o. V (1998g), S. 7.

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  68. Maier (1996), S. 49; vgl. hierzu bspw. die Mannheimer Studienkooperation mit der Ecole Supérieure des Sciences Economiques et Commerciales (ESSEC), Cergy-Pontoise/Frankreich. Vgl. Akademisches Auslandsamt der Universität Mannheim (2000), S. 23.

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  69. Vgl. Brodach/Kreklau/Oehm-Peschel (1991), S. P122.

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  70. Für das Jahr 1997 ermittelte das Deutsche Studentenwerk einen Anteil von einem guten Viertel der Bildungsausländer, die auf Basis eines Programms nach Deutschland kommen. Vgl. Schnitzer (1999), S. 24.

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  71. Siehe hierzu auch das Servicepaket für ausländische Studierende, das vom Deutschen Studentenwerk angeboten wird. Vgl. Deutsches Studentenwerk (1997).

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  72. So bspw. die Mobilitätsstipendien der EU. Vgl. hierzu auch Schnitzer (1999), S. 48 und 56 f.

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  73. Der Begriff Feststellungsprüfung ist die Kurzversion für „Prüfung für die Eignung ausländischer Studienbewerber fir die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland“. Vgl. DAAD (1998b), S. 19. Siehe hierzu auch die Internet-Seiten der deutschen Studienkollegs, die über die DAAD-Startseite erreichbar sind.

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  74. Vgl. hierzu auch Teichler/Maiworm/Schotte-Kmoch (1999), S. 9. Beispiele aus anderen Staaten verkörpern das Institute of International Education (IIE) und die National Association for Foreign Student Affairs (NAFSA) für Amerika, der British Council und The United Kingdom Council on Overseas Student Affairs für Großbritannien, das Kanadische Bureau for International Education, Frankreichs Centre National des Oeuvres Universitaires et Scolaires sowie die japanische Association for Foreign Student Affairs. Vgl. Jenkins (1983a), S. 18.

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  75. Der DAAD nennt hier für das Jahr 1997 34 Institutionen. Vgl. DAAD (1997), S. 8.

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  76. Vgl. Teichler/Maiworm/Schotte-Kmoch (1999), S. 9.

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  77. Vgl. bspw. Amt für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (1996).

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  78. Vgl. u.a. Kommission der EU (1993). Zu Entstehung und Charakteristika des ERASMUS-Programms vgl. auch Teichler/Maiworm/Schotte-Kmoch (1999), S. 2 f. Mit Beschluß vom 14. März 1995 durch den Rat der Europäischen Gemeinschaften sollen die Programme der allgemeinen Bildung und Hochschulausbildung unter dem Dach von SOCRATES weitergeführt werden. Vgl. Teichler/Maiworm/Schotte-Kmoch (1999), S. 7. Vgl. Philipp (2000), S. 152 und auch Wuttig (1999), S. 29.

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  79. ERASMUS und LINGUA wurden 1995 dem Trägerprogramm SOCRATES beigeordnet. Daneben existieren weitere Programme der EU im Hochschulbereich wie COME7T zu Förderung der Zusammenarbeit Hochschule/Wirtschaft im Bereich neuer Technologien (1995 dem Trägerprogramm LEONARDO beigeordnet) und TEMPUS, das 1990 ins Leben gerufen die Reformen des Hochschulwesens in Mittel- und Osteuropa unterstützen soll. Vgl. Philipp (2000), S. 152.

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  80. Vgl. hierzu auch Karcher/Etienne (1992), S. 63; Bauer/Jensen/Frey (1998), S. 8; Huber (1989), S. 69.

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  81. Die 15. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks brachte für das Jahr 1997 ans Licht, daß 43% der Bildungsausländer aus Entwicklungsländern und 30% ihrer Pendants aus Industrienationen einen Platz im Wohnheim haben. Da nur ein geringer Teil (5 bzw. 6%) bei Eltern oder Verwandten unterkommt, ist der Anteil derer, die auf den freien Wohnungsmarkt angewiesen sind, erheblich. Vgl. Schnitzer (1999), S. 60.

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  82. Vgl. Schnitzer/Schröder (1996), S. 85 ff.; siehe auch Teichler/Maiworm/Schotte-Kmoch (1999), S. 61; Griineberg (1978), S. 78; Hall (1994), S. S. 10 f.; Ehling (1987), S. 230 und S. 238 ff.; Burtscheidt (1997), S. 35; Schnitzer (1999), S. 26 und S. 59; o. V. (1997d), S: 35.

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  83. Vgl. Lankenau/Döring/Weiß (1997), S. 23 f. EU-Bürger und Studieninteressierte aus Ländern, mit denen die Bundesrepublik Deutschland entsprechende Absprachen getroffen hat, benötigen kein Visum. Vgl. DAAD (1998b), S. 25; DAAD (1998c), S. 49. Reist der Bildungswanderer nicht alleine, sondern mit Partner und u.U. Familie ins Gastland ein, so greift hier die Gesetzgebung für den Zuzug bzw. die Einreise von Familienangehörigen.

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  84. Einer Arbeitsaufnahme durch einen Nicht-EU-Bürger stehen strenge ausländerrechtliche Regelungen entgegen. Vgl. DAAD (1998b), S. 26; DAAD (1998c), S. 59.

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  85. Siehe hier die Arbeiten von Aich (1962), Vente (1961, 1962).

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  86. Der Ertrag eines Studiums im Auslands wird im Regelfall für Personen aus (damaligen) Entwicklungsländern als zahlenmäßig größtem Kontingent der ausländischen Studierenden untersucht. Siehe hier bspw. die Arbeiten von Breitenbach/Danckwortt (1961); Aich (1962); siehe auch BMBF (1994), S. 17 und Klineberg (1976), S. 35.

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  87. Siehe hier bspw. Oehler/Pabel (1967), Pätzoldt (1972), Gerstein (1974), Gerstein/Schober (1978); Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (1994), S. 5; Resch (1987); Loccumer Arbeitskreis Ausländerstudium (1969). Ehling (1987), S. 483 charakterisiert die späten sechziger Jahre als eine insgesamt eher ruhige Forschungsphase. Siehe auch die Bibliographie von Breitenbach (1970).

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  88. Dieses Phänomen beschreibt die Theorie der U-Kurve der Anpassung. Vgl. hierzu bspw. Breitenbach (1974), S. 246.

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  89. Zielgruppen dieser Untersuchung waren neben ehemaligen Studierenden auch Praktikanten. Vgl. Ehling (1987), S. 483; Malik (1974); Breitenbach (1974), S. 54. f

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  90. Vgl. Malik (1974). Vgl. zum Phänomen des Brain Drain Kapitel I1.2.1.

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  91. Hiervon zeugt die Bibliographie des DAAD von 1984.

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  92. Vgl. Sandhaas (1991). Man interessierte sich zudem explizit für die Situation von Bildungsinländern an deutschen Hochschulen. Vgl. BMBF (1994); siehe hierzu auch Zentrum far Türkeistudien (1996).

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  93. Zu berücksichtigen ist allerdings, daß dieser Begriff mehr als nur das Ausländerstudium umfaßt. Eine separate Erfassung lediglich der Forschung zum Ausländerstudium halten einige Forscher für kaum realisierbar. Siehe hierzu auch Breitenbach (1984), S. 324.

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  94. Siehe auch Ehling (1987), S. 111, der auf eine Reihe älterer Bibliographien verweist.

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  95. Altbach/Wang (1989) führen in ihrer Bibliographie 31 Rubriken an, in denen man sich mit dem Thema „International students and intemational study“ beschäftigt.

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  96. Vgl. Spencer/Awe (1968); Altbach/Wang (1989); Over (1996). So auch die bibliographische Auswahl einiger Studien von Dosa (1993), S. 105 f.

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  97. Breitenbach hält die Ergebnisse dieser Studie allerdings für recht dürftig, denn er fiihrt aus, daß diese Meinungsforschungsinstitute „… mit höchst fragwürdigen Methoden zehntausende von ausländischen Studenten und Teilnehmem an Ausbildungsprogrammen befragten und Ergebnisse von solcher Sterilität und Belanglosigkeit produzierten,…“. Breitenbach (1984), S. 325.

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  98. Vgl. Lankenau/Döring/Weiß (1997), S. 3; hierzu auch Harris (1995). Altbach/ Wang weisen auf die Publikationen hin, die in Großbritannien infolge der Diskussion um ausländische Studierende in den achtziger Jahren entstanden. Analog gilt dies auch für Australien. Altbach/Wang (1989), S. 6 ff.

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  99. Eine Ausnahme bildet der volkswirtschaftlich ausgerichtete Ansatz von Cummings (1984), der auf der Makroebene versucht, Beweggründe far die studentische Mobilität abzuleiten. Lankenau/Döring/Weiß (1997), S. 3 beschäftigen sich auf konzeptioneller Ebene mit Determinanten des Mobilitätsgrades.

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  100. Vgl. Ehling (1987), S. 254. Breitenbach (1974), S. 109; BMBF (1994), S. 4 f. So werden bspw. nur ausländische Studierende an einer Universität befragt.

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  101. Breitenbach (1984), S. 320 spricht von Austauschforschung als von „implizit kulturvergleichender Forschung“. Vgl. hierzu auch Sandhaas (1992), S. 13.

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  102. Die Arbeit von Ehling (1987) stellt mit einer Faktorenanalyse eine Ausnahme dar.

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Jensen, S. (2001). Das Studium von Ausländern als Betrachtungsgegenstand. In: Ausländerstudium in Deutschland. DUV Wirtschaftswissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96401-4_2

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