Zusammenfassung
Wie jeder andere privatrechtliche Vertrag kommt auch der Arbeitsvertrag dadurch zustande, daß die beiden Vertragsparteien, in diesem Fall Ihr neuer Arbeitgeber und Sie, die Zusammenarbeit wollen. Das geschieht fast immer aus Beweisgründen schriftlich, aber auch weil zahlreiche Tarifverträge diese Form vorschreiben. Mit dem Zustandekommen des Arbeitsvertrages entsteht Ihr Arbeitsverhältnis. Durch einen weiteren Vertrag können entweder der Arbeitgeber oder Sie das Arbeitsverhältnis nachträglich im gegenseitigen Einvernehmen inhaltlich ändern, ergänzen oder beenden. Das geschieht bei Sekretärinnen häufig dann, wenn sie ihre Arbeitszeit wegen der Geburt eines Kindes reduzieren wollen. Sie sollten jedoch dem Arbeitgeber gegenüber eine Änderungskündigung nicht sofort aussprechen. Diese könnte so verstanden werden, als wenn Sie nur dann bereit seien, mit Ihrem Arbeitgeber weiterhin zusammenzuarbeiten, wenn er mit der von Ihnen gewünschten Vertragsänderung einverstanden ist. Sagt er nämlich dazu nein, dann ist Ihr Arbeitsverhältnis beendet. Geschickter ist es, wenn Sie eine entsprechende Anfrage an ihn richten und abwarten, wie er darauf reagiert. Sie schlagen also eine einvernehmliche Vertragsänderung vor.
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© 1992 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Rischar, K. (1992). Der Abschluß des Arbeitsvertrages. In: Arbeitsrecht. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96346-8_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-96346-8_2
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-17110-6
Online ISBN: 978-3-322-96346-8
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