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Politische Anschauungen und Willensbildung im Vormärz

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Der rheinisch-Westfälische Unternehmer 1834 – 1879

Part of the book series: Dortmunder Schriften zur Sozialforschung ((DSS,volume 19))

  • 88 Accesses

Zusammenfassung

Die politische Haltung der rheinisch-westfälischen Unternehmerschicht in den 30er und 40er Jahren des 19. Jahrhunderts ist nur zu verstehen aus den politischen Erfahrungen, die die beiden Provinzen seit dem Zeitalter der französischen Revolution gemacht hatten. Besonders für die Rheinlande bedeuteten die Jahre der französischen Herrschaft eine politische Schulung, die die Bevölkerung aus kleinstaatlichem und ständischem Denken löste und Freiheits- und Gleichheitsideen der französischen Revolution in ihr Wurzel schlagen ließ. Die seit den Freiheitskriegen aufkeimenden nationalen und konstitutionellen Wünsche wurden allerdings seit dem Anschluß an Preußen 1815 durch Demagogenverfolgung und Polizeiregiment erdrückt, das Bürgertum zu weitgehender politischer Passivität gezwungen. Alle Versuche der herrschenden Kreise in Preußen aber, die längst überlebte ständische Gesellschaftsordnung wieder zur Geltung zu bringen, die staatsbürgerliche Gleichheit aller in Verwaltung und Justiz wieder zu beseitigen, den Einfluß der evangelischen Staatskirche zu vermehren und die Autorität des Staates gegenüber der katholischen Bischofskirche zu stärken, stießen auf heftigen Widerstand. Der Erfolg dieser Politik war nur eine Steigerung der bereits durch verschiedene Stammescharaktere, Konfession und Geschichte zwischen dem westlichen und östlichen Landesteil bestehenden Gegensätze. Besonders im katholischen Bevölkerungsteil bildeten sich partikularistische Tendenzen aus1.

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Literatur

  1. Vgl. Hansen, Mevissen, I., S. 225.

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  2. Köttgen, Familie Köttgen, S. 62.

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  3. Buchheim, Geschichte der Kölnischen Zeitung, II., S. 294.

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  4. Wilhelm Oechelhäuser, Erinnerungen aus den Jahren 1848 bis 1850, Berlin 1892, S. 10 ff.

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  5. Hansen, Mevissen, II., S. 232.

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  6. Scheibler/Wülfratb, Westdeutsche Ahnentafeln, I., S. 97.

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  7. Rhein. Briefe und Akten, L, Essen 1919, S. 282. Bericht vom 2. 6. 1841. Vgl. auch ebenda S. 89, Anm. 19.

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  8. Hansen, Mevissen, II., S. 281. Brief vom 21. 5. 1847. Vgl. auch ebenda S. 315.

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  9. Vgl. Schnabel, Deutsche Geschichte, III., S. 292 ff.; Henderson, The State and the industrial Revolution, S. 99 ff.; Mieck, Merkantilismus und Liberalismus, S. 14 ff.

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  10. Vgl. Hansen, Mevissen, II., S. 283.

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  11. Vgl. Schnabel a.a.O., III., S. 317; Hansen, Mevissen, I., S. 156 u. 389; Leiskow, Spekulation und öffentliche Meinung, S. 12. Das Schwergewicht dieser Maßnahmen lag allerdings im östlichen Landesteil, vor allem im Raum Berlin. Dazu Mieck a. a. O., S. 17 ff.

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  12. Bergengruen, Hansemann, S. 158 f.

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  13. Oberpräs. Koblenz, Abt. 403, Nr. 8223. Berichte des Reg.-Präs. Graf Stolberg-Werni-gerode vom 4. 3. und 11. 3. 1836 an Oberpräs, von Bodelschwingh.

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  14. Anton, Geschichte der preußischen Fabrikgesetzgebung, S. 44 ff., auch S. 137 ff.; G. Croon, Rhein. Provinziallandtag, S. 205.

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  15. Carl Friedrich Wilhelm Dieterici, Über preußische Zustände, über Arbeit und Kapital, Berlin 1848, S. 32 f.

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  16. Delbrück, Lebenserinnerungen, L, S. 143 f.

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  17. Ebenda S. 145.

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  18. Heinrich Ritter von Poschinger, Bankwesen und Bankpolitik in Deutschland, I. Bd., Berlin 1878, S. 258.

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  19. Vgl. Schwann, Camphausen, I., S. 139 f.; G. Croon, Rhein. Provinziallandtag, S. 197; Delbrück a. a. O., I., S. 148 ff. und 155 ff.

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  20. Rhein. Briefe und Akten, II., 1., S. 49, Anm. 2. Franz Dinnendahl schreibt in seiner Lebensbeschreibung, wie kränkend es doch für ihn gewesen sei, „wenn ich mich in allen Stücken der Unkunde und der Willkür einer Behörde preisgegeben sehen mußte“. Zit. in Konrad Matschoß, Große Ingenieure, München 1954, S. 103.

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  21. Delbrück a. a. O., I., S. 183.

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  22. Rhein. Briefe und Akten, II., 1., S. 47.

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  23. Ebenda II., 1., S. 54, Anm. Bei der Ablehnung spielte auch die Feindschaft zwischen dem freihändlerischen Finanzministerium und dem schutzzöllnerischen Handelsamt mit.

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  24. Ebenda II., 1., S. 54.

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  25. Delbrück a. a. O., L, S. 184. David Hansemann urteilt am 10. 1.1845 in einem Brief an von Roenne über das Beamtentum: „Ein sich weise dünkendes, das ganze innerste Wesen der Staatsverwaltung durchdringendes Beamtentum übt eine allgemeine Bevormundung aus, wird in den Geschäften unpraktisch erzogen, ist dadurch dem Leben entfremdet und von einem kleinlichen Sinn beherrscht, haßt seiner Natur nach das Genie und unterdrückt oder entfernt es, wo es sich hervortut.“ Rhein. Briefe und Akten, L, S. 716 f.

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  26. Vgl. Hansen, Mevissen, I., S. 619.

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  27. Vgl. Schnabel a. a. O., III., S. 41.

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  28. Diese Formel galt im preußischen Landrecht für die staatliche Genehmigung privater Korporationen. Vgl. dazu Horst Blumberg, Zur Finanzierung der Aktiengesellschaften. Studien zur Geschichte der industriellen Revolution in Deutschland, Berlin 1960, S. 173 f.

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  29. Treitschke, Deutsche Geschichte, IV., S. 593.

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  30. Fritz Liebrecht, Der Köln-Neuessener Bergwerksverein 1848–1924, Essen 1924, S. 11 f.

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  31. Vgl. z. B. Friedrich Harkort, Bemerkungen über das Bedürfnis der Entwicklung einer Aktienbank für Westfalen, Dortmund 1845.

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  32. Hansen, Mevissen, L, S. 378; Schwann, Camphausen, I., S. 249 ff., 264 ff.; Berger, Der alte Harkort, S. 322.

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  33. Rhein. Briefe und Akten, I., S. 881 und II., 1., S. 47 ff. Die Handelskammern Köln und Aachen traten 1846 z. B. gegen die Gesetze vom 13. 5. 1840 und 24. 5. 1844 wegen Einschränkung des Kapitalmarktes auf und forderten ihre Aufhebung, da sie eine unbefugte Einmischung in die Verkehrsfreiheit darstellten und Rechtsunsicherheit schafften. Rhein. Briefe und Akten, II., 1., S. 138.

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  34. Die innerhalb der preußischen Staatsbehörden für Schutzzölle eintretenden Männer blieben zahlenmäßig gering. Am wirkungsvollsten war noch die Schutzzollpolitik, die das preußische Handelsamt von 1844 bis 1848 verfolgte.

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  35. Rhein. Briefe und Akten, II., 1., S. 48. Brief David Hansemanns vom 23. 4. 1846 an Hermann von Beckerath.

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  36. Rückzölle wurden zur Ausfuhrbegünstigung gewährt. Der bei der Einfuhr ausländischer Rohmaterialien erstattete Zoll wurde dem Fabrikanten zurückerstattet, wenn er das aus diesem ausländischen Material hergestellte Fabrikat wieder ausführte.

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  37. Handelskammerbericht Solingen für 1846. Handschriftlich in Oberpräs. Koblenz, Abt. 403, Nr. 11655.

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  38. Handelskammerbericht Elberfeld-Barmen für 1846, Elberfeld 1847, S. 15.

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  39. Rhein. Briefe und Akten, II., 1., S. 391 ff.

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  40. Oberpräs. Koblenz, Abt. 403, Nr. 8223. Die eigentliche Anregung für den Verein ging von dem schlesischen Fabrikanten Milde aus, ein Zeichen, daß sich schon in den 40er Jahren die Schutzzollinteressenten Rheinland-Westfalens und Schlesiens zusammenfanden. Vgl. Brief Mildes an Gustav Mevissen vom 23. 11. 1847, Hansen, Mevissen, L, S. 505. Vgl. auch Rhein. Briefe und Akten, II., 1., S. 378 und 391 ff.

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  41. Der Vereinigte Landtag erhielt allein 70 Petitionen wegen des wirtschaftlichen Notstandes und der Pauperismuserscheinungen. Rhein. Briefe und Akten, II., 1., S. 257.

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  42. Brief Camphausens vom 23. 3. 1848 an W. Lenssen in Rheydt. Rhein. Briefe und Akten, II., 1., S. 623 f.

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  43. Camphausen befürchtete auch, daß die Vermehrung und Erhöhung der Schutzzölle den Servilismus fördere; wohl als Folge einer durch die Zollpolitik herbeigeführten größeren Abhängigkeit der Fabrikanten von der Regierung. Rhein. Briefe und Akten, L, S. 879, Anm.

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  44. Vgl. Schwann, Camphausen, I., S. 139. Vgl. auch Rhein. Briefe u. Akten, II., 1., S. 264 und S. 256. Der Fabrikant H. A. Lingenbrink in Viersen schreibt am 24.5.1847: „Wollten oder könnten diese Herren (Freihändler) einmal einen Blick in das verzweifelte Gemüt Tausender brotlos umherirrender Arbeiter senken, die sich verstoßen, verlassen, aufgegeben fühlend, wilden Leidenschaften zur Beute fallen, wahrlich sie müßten und würden es einsehen, daß diese Freihandelsfahne in ihrem Innern nichts weniger als die Blutfahne birgt! Kann es unter solchen Verhältnissen befremden, daß man nicht mehr bei Nacht und Nebel stiehlt, sondern am hellen Tage fremdes Eigentum wegschleppt?“

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  45. G. Croon, Rhein. Provinziallandtag, S. 199.

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  46. Handelskammerbericht Köln für 1846 vom 31. 1. 1847. Schwann, Camphausen, III., S. 451 f.

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  47. Rhein. Briefe und Akten. I., S. 671 f. Bericht des Frh. von Spiegel vom 17. 8. 1844 an Graf von Arnim.

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  48. Johann Jacob Langen, S. 131.

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  49. Rhein. Briefe und Akten, I., S. 671 und 860.

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  50. Rechtsrheinisch galt die Cleve-Märkische Bergordnung, nach der 10 % vom Bruttoertrag als Bergzehnt und eine Reihe weiterer Abgaben und Gebühren bezahlt werden mußten.

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  51. G. Croon, Rhein. Provinziallandtag, S. 203: Hansen, Mevissen, L, S. 384 f. und besonders Heinrich Imbusch, Arbeitsverhältnisse und Arbeiterorganisation im deutschen Bergbau, Essen 1908, S. 25.

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  52. Hansemann, Preußen und Frankreich, S. 344.

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  53. G. Croon, Rhein. Provinziallandtag, S. 189.

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  54. Ebenda S. 187 ff.

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  55. Rhein. Briefe und Akten, II., 1., S. 284. — Die Städte selbst waren meist für die Beibehaltung der Steuer, weil sie Zuschläge zu den Gemeindesteuern leicht zuließ und dazu beitrug, daß vermögende Rentiers und Pensionäre aus Orten, wo sie sonst erhebliche Klassensteuer zahlen mußten, in ihre Städte zogen, weil die indirekte Mahl- und Klassensteuer sie weniger belastete. Merkens bringt in einer Denkschrift zu dieser Frage den bürgerlichen Geist besonders zum Ausdruck: „Hauptsächlich lag mir ob, dawider zu verwarnen, daß keine indirekte Steuer aufgehoben werden möge, um sie mit einer direkten Steuer zu vertauschen, die soeben neu erfunden worden ist zum Schrecken der Besitzenden und zum Jubel der Gleichmacher der Neuzeit... Der Genius der Menschheit wolle uns auf bessere Wege führen als derjenige ist, welcher uns durch das Gesetzesprojekt der Einkommensteuer vorgeschlagen wird.“ Rhein. Akten und Briefe, II., 1., S. 276, Anm. 1.

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  56. B. betont Hansemann, daß die Mahl- und Schlachtsteuer nicht nur von den unteren Volksklassen, sondern auch von den wohlhabenden Klassen durch höhere Arbeitslöhne getragen würde. Hansemann, Preußen und Frankreich, S. 345.

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  57. Ebenda S. 239 ff.

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  58. Ebenda S. 341.

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  59. Ebenda S. 330 ff.

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  60. G. Croon, Rhein. Provinziallandtag, S. 238.

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  61. Rhein. Briefe und Akten, II., 1., S. 132 ff.

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  62. Vgl. etwa die Eingabe der Handelskammer Düsseldorf vom 30. 3. 1847 an Finanzminister von Düesberg. Oberpräs. Koblenz, Abt. 403, Nr. 11655; Friedrich Lütge, Deutsche Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Berlin 1960, S. 414 f.

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  63. Buchheim a.a.O., II., S. 297. Korrespondenz vom Oberrhein am 27. 9. 1841; vgl. S. 39 ff.

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  64. Rhein. Briefe und Akten, II., 1., S. 46. Ein neutraler Beobachter, der Engländer Dr. John Bowring, schrieb damals an seinen Minister Lord Palmerston: „Die deutsche Handelsunion ist eine Verkörperung der in diesem Lande weitverbreiteten Idee der Nationalität. Wird dieser Verein gut geleitet, so muß er die Verschmelzung aller deutschen Interessen in einem gemeinsamen Bund bewirken... Durch gemeinsame Interessen an Handelsfragen hat er den Weg zur politischen Nationalität gebahnt und an der Stelle beschränkter Ansichten, Vorurteile und Gewohnheiten ein weiteres und stärkeres Element deutschen Volkstums gesetzt.“ Rhein. Briefe und Akten, II., 1., S. 46, Anm. 2.

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  65. Ebenda L, S. 730 ff. Brief an Dr. Karl Weil vom 24. 4. 1945. Ebenda L, S. 874 f.; vgl. auch Hansen, Mevissen, L, S. 496.

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  66. Ebenda II., 1., S. 351.

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  67. Vgl. Wilhelm Schüßler, Bismarcks Kampf um Süddeutschland 1867, Berlin 1929; Walter Scbübelin, Das Zollparlament und die Politik von Baden, Bayern und Württemberg, Berlin 1935; A. O. Meyer, Bismarck, Stuttgart 1949, S. 377 f. Das politische und wirtschaftspolitische Verhältnis Sachsens zu Preußen in der ersten Hälfte der 60er Jahre zeigt ebenfalls den häufig sehr geringen Zusammenhang zwischen Wirtschaft und Politik. Während Sachsen wirtschaftspolitisch freihändlerisch war und während des Zollvereinskonfliktes von 1862–1865 auf Seiten Preußens stand, war es politisch sein erbitterter Gegner. Nur wenn die Träger des Wirtschaftslebens auch das politische Leben bestimmen, besteht die sichere Möglichkeit einer Übereinstimmung oder sehr engen Bindung beider. — Gegen die Überschätzung des Zollvereins als Ausgangspunkt der staatlichen Wiedergeburt Deutschlands wandte sich bereits 1862 Wilhelm Kießelbach, Die modernen Berufsklassen und die nationalstaatliche Einigung Deutschlands. Sozialpolitische Studien, S. 266.

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  68. Enquête vom 29. 3. bis 9. 4. 1845 in Berlin wegen der Notwendigkeit von höheren Zöllen für die Industrie. Treitschke a. a. O., V., S. 457.

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  69. Die Funktionen der Handelskammern waren nach dem französischen Gesetz Art. IV (vgl. auch die Verordnung über die Errichtung von Handelskammern aus dem Jahre 1848. Handelsarchiv 1848, Teil I, S. 281 ff.): „. .. de présenter des vues sur les moyens d’accroître la prosperité du commerce; de faire connaître au gouvernement les causes qui en arrêtent les progrès; d’indiquer des ressources qu’on peut se procurer; de surveiller l’exécution des travaux publics relatif au commerce, tels, par exemple que le curage des ports, la navigations des rivières et l’exécution des lois et arrêtes concernant la contrebande.“ Wahlberechtigt waren nur selbständige Gewerbetreibende, die einen bestimmten Gewerbesteuerzensus zahlten.

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  70. Schwann, Camphausen, I., S. 29 f. und II., S. 233 ff. 1845 wehrte sich Camphausen als Präsident der Kölner Kammer gegen die Gleichstellung derselben mit den Handelskorporationen von Erfurt, Halle und Hagen. Ihre Befugnisse wären dadurch in acht Punkten beschränkt worden. Außerdem hatte sich die staatliche Aufsicht verstärkt.

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  71. Die Kammer hatte 12 Mitglieder, aus deren Mitte Präsident und Vizepräsident gewählt wurden und ebenso viele Stellvertreter.

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  72. Schwann, Camphausen, I., S. 29 f.

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  73. Albert Huyskens, 125 Jahre Industrie- und Handelskammer zu Aachen, 1. Bd., Aachen 1929, S. 76.

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  74. Ebenda S. 83. Die Kammer hatte 1844 nur 182 Wahlberechtigte bei einer Bevölkerung Aachens von 45 560 Seelen.

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  75. Vgl. Bericht des Aachener Regierungspräsidenten von Cuny am 8. 1. 1840 an Minister von Arnim. Rhein. Briefe und Akten, I., S. 157.

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  76. Schwann, Camphausen, I., S. 96.

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  77. Ebenda II., S. 460 ff. Brief Ludolf Camphausens vom 20. 11. 1840 an den Berliner Kaufmann und Landtagsabgeordneten Güßfeldt. Selbst das Gutachten des „industriellen Parlaments“ vom Frühjahr, das eine Erhöhung der Zölle forderte, wurde vom Finanzministerium nicht berücksichtigt.

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  78. Ebenda II., S. 462; G. Croon, Rhein. Provinziallandtag, S. 195.

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  79. Vgl. dazu Schwann, Camphausen, II., S. 460 f.; ebenso Botzet, Geschichte der sozialen Verhältnisse in Krefeld, S. 61 ff.; vgl. auch S. 88 über Begründung und S. 202 ff. über Tätigkeit und Parteilichkeit des Krefelder Gewerbegerichts.

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  80. Die mir bekanntgewordenen Vereine dieser Art in der Rheinprovinz waren: Gewerbeverein für den Reg.-Bez. Düsseldorf mit Zweigvereinen in Elberfeld, Barmen, Krefeld, Lennep, Gladbach, Cleve, Kempen; Polytechnischer Verein in Köln; Gesellschaft für nützliche Wissenschaft und Gewerbe in Aachen; Verein zur Beförderung des Gewerbefleißes in Koblenz; Bonner Handels- und Gewerbeverein; Verein zur Beförderung der Intelligenz, Kultur und Gewerbe im Saargebiet; Gewerbeverein in Hagen. Der Koblenzer und Krefelder Verein lösten sich allerdings bald wieder auf.

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  81. Oberpräs. Koblenz, Abt. 403, Nr. 8223. Amtlicher Schriftverkehr deswegen vom 17. 7. 1843 bis 8. 2. 1844.

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  82. Ebenda. Oberpräs, von Eichmann am 24. 9.1874 an Finanzminister von Düesberg.

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  83. Ebenda. Von Düesberg und von Bodelschwingh am 26. 2. 1848 an von Eichmann.

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  84. So z. B. der Kölner Polytechnische Verein, der 1844 und 1845 seine Rechte erweiterte und sich in Kölner Handels- und Gewerbeverein umbenannte.

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  85. Walter Herrmann, Zur Geschichte der Unternehmerverbände. Europa, Erbe und Auftrag, Festschrift für Bruno Kuske, Köln 1951, S. 164.

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  86. Vgl. Rhein. Briefe und Akten, I., S. 730 ff. und 758, Anm. 1. Der Rheinische Provinziallandtag nahm Hansemanns Antrag an, im Landtagsabschied vom 27. 12. 1845 hieß es aber: „Der Antrag auf Zuziehung ständischer Deputierter aus allen Zollvereinsstaaten bei der periodischen Revision und Feststellung des Zolltarifs überschreitet die Grenzen der den Provinzialständen angemessenen Wirksamkeit und ist in keiner Weise zur Berücksichtigung geeignet.“

    Google Scholar 

  87. Ebenda L, S. 165. Im Aufruf von Dr. B. Rave und Dr. F. Schulte in Köln zur Bildung einer „Rheinischen Allgemeinen Zeitung“ am 14. Januar 1840 heißt es: „Die Bildung politischer Ansichten ist bei uns nicht bloß ein Bedürfnis unseres Kulturstandes, sondern eine Notwendigkeit unseres kommerziellen und industriellen Lebens.“

    Google Scholar 

  88. Vgl. dazu neuerdings Helmuth Croon, Die gesellschaftlichen Auswirkungen des Gemeindewahlrechtes in den Gemeinden und Kreisen des Rheinlandes und Westfalens im 19. Jahrhundert, Köln/Opladen 1960, S. 7 f.

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  89. Vgl. Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten, 1831, Nr. 3, S. 12 f. und 16 ff. — Die Städte mußten durch Ortsstatut den Zensus für die Ausübung des Bürgerrechts innerhalb der durch die Städteordnung festgelegten Mindestgrenzen bestimmen. Diese lagen bei einem Grundbesitzwert von 300 bis 2000 Talern, einer reinen Gewerbeeinnahme von 200 bis 600 Talern oder einem sonstigen Einkommen von 400 bis 1200 Talern. In den Gemeinderat konnten nur Bürger gewählt werden, die ein Grundeigentum im Werte von mindestens 1000 bis 12 000 Talern besaßen oder ein Einkommen von 200 bis 1200 Talern bezogen. Jedoch mußte die Hälfte der Stadtverordneten aus Grundbesitzern bestehen.

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  90. H. Croon, Gesellschaftliche Auswirkungen des Gemeindewahlrechts, S. 8 ff.; G. Croon, Rhein. Provinziallandtag, S. 131; Köllmann, Sozialgeschichte Barmen, S. 222.

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  91. Mit der rheinischen Gemeindeordnung vom 2. 3. 1845 wurde das Wahlrecht vom Zahlen einer Grundsteuer zwischen zwei und zehn Talern oder einer Klassensteuer zwischen vier und zwölf Talern abhängig gemacht. Auch hier mußte die Höhe des jeweiligen Steuerzensus innerhalb dieser Grenzen durch Ortsstatut festgelegt werden. Z. B. wurden in Elberfeld sechs Taler Grundsteuer oder acht Taler Klassensteuer verlangt. Wollten die Städte die Wählerzahl weiter beschränken, so setzten sie, wie es mehrfach vorkam, den Zensus weiter herauf. — In der Rheinprovinz wurden beim Wahlzensus nur die staatlichen Steuern, nicht wie in Westfalen auch die Gemeindeabgaben anerkannt. Vgl. Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten, 1845, S. 530 ff.

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  92. H. Croon, Gesellschaftliche Auswirkungen des Gemeindewahlrechts, S. 17.

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  93. Oberpräs. Koblenz, Abt. 403, Nr. 6120.

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  94. Rheinisches Städtebuch, S. 280; H. Croon, Die Stadtvertretungen in Krefeld und Bochum, S. 292. Vgl. dazu auch Bober ach, Wahlrechtsfragen im Vormärz, S. 102.

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  95. H. Croon, Die Stadtvertretungen in Krefeld und Bochum, S. 291 f., 293 u. 294.

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  96. H. Croon, Gesellschaftliche Auswirkungen des Gemeindewahlrechts, S. 8 f.

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  97. H. Croon, Stadtvertretungen in Krefeld und Bochum, S. 297.

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  98. Köllmann, Sozialgeschichte Barmen, S. 223.

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  99. Rhein. Briefe und Akten. I., S. 843 f. Gustav Mevissen über Preyer: „Er hat nach Auftrag gehandelt, hat Petitionen auf Reichsstände dem Landtag eingereicht, sie zu den seinigen gemacht und sie, o Wunder, selbst verwerfen helfen, weil sein Herr, der Geheime Kommerzienrat Diergardt, es so gewollt hat.“

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  100. Joseph Schumpeter, Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie, München 1950, S. 224.

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  101. v. Eynern, Friedrich von Eynern, S. 52.

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  102. Vgl. den Petitionssturm der rheinischen Städte Anfang März 1848. Rhein. Briefe und Akten, II., 1., S. 521 ff.

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  103. Philipps, Der Unternehmer in der Solinger Stahlwarenindustrie, S. 89. Dort noch ein weiteres Beispiel.

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  104. Höring, Johannes Schuchard. Rhein.-Westf. Wirtschaftsbiographien, I., S. 3.

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  105. Philipps a. a. O., S. 90.

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  106. Anton a. a. O., S. 108.

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  107. Gesetz-Sammlung, 1827, Nr. 17, S. 116.

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  108. Bober ach a. a. O., S. 41 f. Dort werden die Entwicklung der Wahlrechtsanschauungen in der Rheinprovinz und die Entstehung der Landtags- und Gemeindewahlrechte ausführlich behandelt.

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  109. Gesetz-Sammlung, 1824, Nr. 9, S. 102 f. und 109 f.; ebenda 1827, Nr. 16 und 17, S. 107 und 115.

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  110. Vor 1826 konnte der bedeutendste Krefelder Seidenfabrikant Friedrich Heinrich von der Leyen nicht gewählt werden, weil der Grundbesitz seines Hauses noch seiner alten Mutter gehörte, obwohl er 60 Taler Gewerbesteuer zahlte und die Bürgerschaft Krefelds für ihn petitionierte. G. Croon, Rhein. Provinziallandtag, S. 32.

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  111. Vor 1848 gehörten in der Rheinprovinz folgende Unternehmer dem Ritterstand an: Diergardt, Neilessen, Herberti, Kelleter, Wergifosse, Schöller, Zurhellen, Startz, Kayser. Vgl. Rhein. Briefe und Akten, II., 1., S. 94, Anm. 2; Vgl. auch H. Croon, Gesellschaftliche Auswirkungen des Gemeindewahlrechts, S. 63. Bei den Wahlen von 1846 beschloß die katholische Adelspartei allerdings, keine kaufmännischen Rittergutsbesitzer mehr zu Abgeordneten zu wählen. Die zahlenmäßige Stärke der Stände belief sich im Rheinischen Provinziallandtag auf 5 Standesherren, 25 Ritter, 25 Bürger, 25 Bauern; in Westfalen auf 11 Standesherren, 20 Ritter, 20 Bürger und 20 Bauern.

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  112. Vgl. Boberach a. a. O., S. 43; G. Croon, Rhein. Provinziallandtag, S. 41.

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  113. Ebenda S. 58.

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  114. W. Schulte, Volk und Staat, S. 75 ff.

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  115. Vgl. Bericht des Reg.-Präs. von Gerlach an von Arnim, Köln, den 1. 8.1843. Rhein. Briefe und Akten, I., S. 581 f.

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  116. G. Croon, Rhein. Provinziallandtag, S. 162.

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  117. Ebenda S. 103.

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  118. Rhein. Briefe und Akten, II., 1., S. 50. Hansemann an K. Vopelius (Sulzbach bei Saarbrücken) am 24. 4. 1846.

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  119. Ebenda I., S. 848, Anm. 3. Im Rheinischen Landtag sprachen sich 1845 die Abgeordneten mit 56: 16 Stimmen dafür aus.

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  120. Die Öffentlichkeit der Verhandlungen der Provinziallandtage wurde im Rheinland seit 1843 gefordert, aber erst 1887 gewährt. G. Croon, Rhein. Provinziallandtag, S. 64.

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  121. Vor 1845 brachten im Rheinischen Provinziallandtag Ludolf Camphausen, im Westfälischen der Freiherr von Vincke den Antrag auf Bildung einer Repräsentation des Volkes im Sinne der königlichen Verordnung vom 22. 5. 1815 ein. Vgl. Rhein. Briefe und Akten, L, S. 739 ff.; W. Schulte, Volk und Staat, S. 40 ff.

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  122. Camphausen schrieb am 7. 4. 1845 an seinen Schwiegervater, den Rheydter Fabrikanten Lenssen: „Dein Vaterland war in Koblenz (Landtagstagungsort) durch zwei ehrenwerte Mitglieder vertreten (Diergardt und Preyer), die beide die Eigenschaft haben, durch die Nase zu sprechen. Ob das der Grund ist, weshalb sie immer nein sagen, weiß ich nicht.“ Rhein. Briefe und Akten, L, S. 858.

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  123. G. Croon, Rhein. Provinziallandtag, S. 38.

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  124. Hansen, Mevissen II., S. 213.

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  125. Im Solinger Kreistag gab es 1862 — die Kreisordnung von 1827 blieb bis 1887 in Geltung — 13 Stimmen der Rittergüter, 12 der Städte und 5 der Landgemeinden. Wichtigstes Recht der Kreisstände war die Auswahl der Landräte, die nur von 1850–1853 von der Regierung eingesetzt wurden. Vgl. G. Croon, Rhein. Provinziallandtag, S. 143 f.

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  126. Boberacb a. a. O., S. 44.

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  127. Mevissen in den Artikeln „Zur preußischen Verfassungsfrage“ während des ersten Vereinigten Landtages in der Kölnischen Zeitung; bei Hansen, Mevissen II., S. 212.

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  128. v. Salis-Soglio, Genossenschaft des rhein. ritterbürtigen Adels, S. 7 ff.

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  129. David Hansemann, Das preußische und deutsche Verfassungswerk, Berlin 1850, S. 18. „Durch den Ankauf von Rittergütern ist das Rittertum käuflich zu erwerben. Man wird also Ritter, kauft man ein solches Gut für 20 000 Taler, und man wird ein Bauer oder gar nichts, kauft man andere Güter für 100 000 Taler.“ Viebabn, Statistik des zollvereinten und nördlichen Deutschlands, 2. Teil, S. 310.

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  130. G. Croon, Rhein. Provinziallandtag, S. 108; Viebahn a.a.O., 2. Teil, S. 310; K. Fr. Rauer, Handmatrikel der in sämtlichen Kreisen des Preußischen Staates auf Kreis-und Landtagen vertretenen Rittergüter, Berlin 1857, S. 387 f., 417 f. und 451.

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  131. Rhein. Briefe und Akten, I., S. 589, Anm. 2.

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  132. Hansemann, Denkschrift vom 31. 12. 1830. Rhein. Briefe und Akten, I., S. 17 ff. Vgl. auch Harkort, Bemerkungen über die Hindernisse der Zivilisation und Emanzipation der unteren Klassen, S. 59 ff.; Köllmann, Gesellschaftsanschauungen und sozialpolit. Wollen Friedrich Harkorts, S. 86 f.

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  133. Boberach a. a. O., S. 107 f. Vgl. auch G. Croon, Rhein. Provinziallandtag, S. 39.

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  134. Rhein. Briefe und Akten, I., S. 779 f. Vgl. auch Hansemanns Denkschrift vom 31. 12. 1830, in der er anknüpfend an die Julirevolution die Möglichkeit eines Aufstandes der unteren Volksklassen betont und zur Abwendung dieser Gefahr ein aufrichtiges konstitutionelles System, in dem Besitz und Bildung die Führung innehaben, empfiehlt. Rhein. Briefe und Akten, I., S. 12 ff.

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  135. Die Regierung gewährte vor allem Textilindustriellen finanzielle Beihilfen, damit sie ihre Produktion aufrechterhielten, außerdem hob sie sowohl die Mahlsteuer, wie die Reiszölle für mehrere Monate auf.

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  136. Zu den Auseinandersetzungen um die Begründung von Provinzial-, Bezirks- und Lokalvereinen des Berliner Zentralvereins zum Wohle der arbeitenden Klasse: Regierung Arnsberg, B. Nr. 61; Rhein. Briefe und Akten, I., S. 674 ff.; Stiebel, Der Zentralverein, S. 91 ff.; W. Schulte, Volk und Staat, S. 236 ff. In der Rheinprovinz entstanden in Düsseldorf ein Bezirksverein, in Köln, Cleve, Mülheim/Ruhr, Aachen und Elberfeld Lokalvereine, von denen die drei ersteren unter demokratischen und sozialistischen Einfluß gerieten. In Westfalen wurde auf Anregung des Oberpräsidenten von Vincke in Münster ein Provinzial-verein gegründet. Ein Distriktverein bildete sich in Bielefeld, Lokalvereine in Rheda, Gütersloh und Minden. Bis auf den Mindener Verein standen sie unter sozialistischem Einfluß. Dagegen wurde im Regierungsbezirk Arnsberg, der doch am stärksten industrialisiert war, die Begründung solcher Vereine von Behörden und Honoratioren durchweg als unnötig abgelehnt. Zugleich äußerten mehrere Landräte dieses Bezirkes Bedenken wegen möglicher kommunistischer, demokratischer oder ultraliberaler Infiltration in diesen Vereinen. Die Staatsregierung sah dann wegen der bei der Begründung des Kölner Vereins aufgetretenen demokratischen und sozialistischen Tendenzen von der Konzessionierung von Provinzial- und Bezirksvereinen ab und unterwarf die Statutenentwürfe der Lokalvereine einer überaus strengen Kontrolle, der fast alle zum Opfer fielen.

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  137. Zum Vereinigten Landtag vom 13. Juli bis 17. August 1847 erschienen im „Rheinischen Beobachter“, dessen Hauptmitarbeiter Wagener, der spätere Leiter der Kreuzzeitung, war, Aufsätze unter dem Titel „Politische Gänge“, in denen der Gedanke der sozialen Monarchie entwickelt wurde. Rhein. Briefe und Akten, II., 1., S. 312.

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  138. W. Schulte, Volk und Staat, S. 139.

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  139. Vgl. Bergengruen, Hansemann, S. 54 ff.; Walther Däbritz, David Hansemann. Rhein.-Westf. Wirtschaftsbiographien, VII., S. 5.

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  140. Hansemann, Politische Tagesfragen, S. 23.

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  141. Rhein. Briefe und Akten, II., 1., S. 208.

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  142. So hatten 1828 die Weber in Krefeld den Fabrikanten wegen Lohnsenkungen die Fenster eingeworfen (Botzet a.a.O., S. 77 ff.); in Aachen zerstörten Arbeiter 1830 die Fabrik und Maschinen von Cockerill; 1836 gingen sie ebenfalls gegen mißliebige Fabrikanten und gegen die Spinnmaschinen vor (Thun, Die Industrie am Niederrhein, L, S. 32 u. 199); am 24. 11. 1839 fand man in Mühlheim/Ruhr ein Plakat, das zum Kampf gegen die Reichen als Unterdrücker aufforderte (Rhein. Briefe und Akten, L, S. 154), und auch während der Krisenjahre vor der Märzrevolution kam es zu vereinzelten Zwischenfällen, wie z. B. den Brotkrawallen Anfang 1847. Vgl. Hansen, Das politische Leben der Rheinprovinz, S. 707; W. Schulte, Volk und Staat, S. 139; Müllensiefen, Ein deutsches Bürgerleben, S. 288.

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  143. Hansemann, Denkschrift über Preußens Lage und Politik von 1840. Rhein. Briefe und Akten, L, S. 239 ff. Vgl. auch Hasenclever a. a. O., S. 26. Theodor Schieder, Die Krise des bürgerlichen Liberalismus. Staat und Gesellschaft im Wandel unserer Zeit, München 1958, S. 67.

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  144. Vgl. zur Entstehung und Kritik des Dreiklassenwahlrechts in der rheinischen Kommunalordnung von 1845 Boberach a. a. O., S. 92 ff. Das Wahlrecht für die Landgemeinden sah vor, daß allein die Grundbesitzer wahlberechtigt waren. Wer mehr als 50 Taler Grundsteuer zahlte, sollte ohne Wahl Mitglied des Gemeinderats sein.

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Zunkel, F. (1962). Politische Anschauungen und Willensbildung im Vormärz. In: Der rheinisch-Westfälische Unternehmer 1834 – 1879. Dortmunder Schriften zur Sozialforschung, vol 19. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96304-8_7

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