Zusammenfassung
Während früher die in den Haushalten des Bundes zur Deckung des außerordentlichen Etats vorgesehenen Anleihen infolge der günstigen Konjunktur-und Steuerentwicklung sowie des vorübergehenden Zurückbleibens verschiedener Ausgaben meist nicht oder doch nicht im vorgeplanten Umfange benötigt worden waren1, zeitweilig aber auch nicht am Kapitalmarkt zu realisieren gewesen wären2 , vollzog sich im Jahre 1962 ein grundlegender Wandel3 . Zeigt sich doch seither bei der Aufstellung der Bundeshaushaltspläne und in letzter Zeit im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung4 mit aller Deutlichkeit, daß im jeweiligen Etatjahr bzw. — grundsätzlich gleichbleibende Steuergesetzgebung einschließlich Aufteilung der Einkommen- und Körperschaftsteuer auf Bund und Länder5 unterstellt — im Planungszeitraum die Einnahmen mit den stärker anwachsenden Ausgaben nicht mehr Schritt zu halten vermögen. Die steigenden Finanzanforderungen, die gerade in jüngster Vergangenheit ein beängstigendes Ausmaß erreichten bzw. erkennen ließen, resultieren dabei aus den großen, nur schwer abbaufähigen Aus-gabenblöcken : Sozialhaushalt, Verteidigungshaushalt, Verkehrshaushalt, Agrarhaushalt, Entwicklungshilfe, Wissenschaftliche Forschung und Wohnungsbau.
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Literatur
Vgl. Finanzbericht 1961, Die volkswirtschaftlichen Grundlagen und die wichtigsten finanzwirtschaftlichen Probleme des Haushaltsplans der Bundesrepublik Deutschland für das Rechnungsjahr 1961, 2. unver. Aufl. (Stand vom September 1960), herausgegeben vom Bundesministerium der Finanzen, Bonn 1960, S. 97.
Das häufig kritisierte Verfahren, zur Herbeiführung des Haushaltsausgleichs vorläufig global Anleihemittel anzusetzen, von denen man einerseits wußte, daß sie in ihrer Höhe nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten am Kapitalmarkt realisierbar waren, und andererseits unterstellen konnte, daß sie infolge höherer Steuereingänge entbehrlich wurden, hat in der Vergangenheit den Rentenmarkt, insbesondere den Markt öffentlicher Titel, erheblich, und zwar unnötigerweise, beunruhigt.
Vgl. hierzu Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 31.1.1962: Wende in der Finanzlage, Der Bundesminister der Finanzen zum Entwurf des Bundeshaushalts 1962.
Vgl. Strauß, F. J. , Konzeption einer mehrjährigen Finanzplanung des Bundes bis 1971, in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 23. 6.1967; Die Finanzplanung des Bundes bis 1971 (Kabinettsbeschluß der Bundesregierung vom 6.7.1967), in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 8. 7. 1967.
Nach dem Zweiten Gesetz über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer vom 9.3. 1967 (BGBl I S.265) beträgt der Bundesanteil 37 % gegenüber zuletzt 39%.
Vgl. Emminger, O., Öffentliche Investitionen und Stabilisierungspolitik, Vortrag, gehalten in München am 11. 11. 1966, abgedruckt in: Deutsche Bundesbank, Auszüge aus Presseartikeln vom 25.11.1966.
Vgl. Die Finanzplanung des Bundes bis 1971, a.a. 0.
Abschnitt “Die Leitlinien der Finanzpolitik” der Regierungserklärung des Bundeskanzlers in der 80. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13.12. 1966, abgedruckt in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 14.12. 1966: Im Interesse der Nation und des Vaterlandes.
Vgl. Die Finanzplanung des Bundes bis 1971, a.a.O.
Vgl. hierzu Die Verschuldung der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost, in: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, März 1966, S. 3 ff.
Zur Lage der Deutschen Bundesbahn bemerkt Geitmann (Geitmann, H. , Ausreichende Investitionen: Eine Lebensfrage für die Bundesbahn, in: Die Bundesbahn 1966, S.77 ff.) folgendes:”Der erste längerfristige Investitionsplan der Bundesbahn, der die Jahre 1966–1969 umfaßt, weist ein Volumen von 12, 1 Mrd. DM auf, also jährliche Investitionsraten von rd. 3 Mrd. DM” (S.77). “Für die Modernisierungs-und Rationalisierungsinvestitionen muß im wesentlichen die Finanzierung über Fremdmittel gewählt werden. Das ist in den vergangenen Jahren auch weitgehend gelungen, angesichts des seit 1964 geschwächten Kapitalmarktes allerdings zunehmend schwieriger und sonstige langfristige Mittelaufnahmen nicht mehr ausreicht. Man kann deshalb nur hoffen, daß ein wieder etwas ergiebigerer Markt in absehbarer Zeit der Bahn erneut die Möglichkeit zur Fortführung ihrer Vorhaben eröffnet ...” (S. 80).
Bundespostminister Dollinger avisierte anläßlich der Auflegung der 7 % 110 Mill. DM Anleihe der Deutschen Bundespost von 1967 im Rahmen eines neuen Fünfjahresplanes (1967–1971) einen Mittelbedarf für Investitionen von insgesamt über 19 Mrd. DM (Vgl. Dollinger, W., Postinvestitionen und Kapitalmarkt, in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 8. 3. 1967). Zwar hat die Deutsche Bundespost bisher, ähnlich wie die Industrie, dem Schuldscheindarlehen den Vorzug gegeben (Vgl. S. 183 ff.), doch erscheint es nicht unwahrscheinlich, daß auch dieses Sondervermögen den Anleihemarkt “wiederentdecken” muß, wenn die Mittel nicht mehr im erforderlichen Maße von den institutionellen Großanlegern erhältlich sind.
Während früher das Problem der Beschleunigung des Lastenausgleichs in der nur sukzessive lösbaren verwaltungstechnischen Aufgabe der Beschleunigung der Entschädigungsberechnung, ins -besondere der Schadensfeststellung, bestand, wird mit fortschreitender Schadensfeststellung künftig die Beschleunigung des Lastenausgleichs von der Bereitstellung zusätzlicher Mittel abhängen (Vgl. Käss, F., Lastenausgleich, Entwicklung, Stand und Aufgaben, in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 21. 2.1962), da infolge der auf einen Zeitraum von 30 Jahren (1.4.1949 bis 31. 3.1979) verteilten Entrichtung der Abgaben die Möglichkeiten des Ausgleichsfonds für eine rasche Abwicklung der Entschädigungsleistungen naturgemäß begrenzt sind (Vgl. Der Lastenausgleich von 1948 bis 1962, in: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, Februar 1963, S. 19). “Unter den vielen dringlichen Aufgaben, die heute in Konkurrenz um die öffentlichen Mittel und die Mittel des Kapitalmarktes stehen, muß als eine der dringlichsten die Aufgabe anerkannt werden, die Abgeltung der in der Regel schon vor 17 und mehr Jahren entstandenen Schäden aus dem Zweiten Weltkrieg sobald wie möglich abzuschließen” (Käss, F., a.a. 0., vgl. auch Nöll von der Nahmer, (R.), Der Lastenausgleich, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23. 9.1961).
Vgl. Nahm, (P. -P.), Stand der Hauptentschädigung im Jahre 1963, in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 6. 9.1963.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums.
Quelle: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, Tabelle: Verschuldung des Bundes.
16a Diese Feststellung ist auch in einer neueren Untersuchung der Deutschen Bundesbank enthalten (Vgl. Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte, in: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, April 1967, S.26).
Quelle: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1966, Stuttgart und Mainz 1966, Internationale Übersichten, S. 118/19, Tabelle Haushaltsausgaben und -einnahmen, Schuldenstand.
Quelle : Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, Tabelle: Verschuldung des Bundes; vgl. ferner Übersicht über den Stand der Schuld der Bundesrepublik Deutschland (Stand 31.12.1966), in: Bundesanzeiger vom 15.2.1967.
Ohne die sogenannte Entwicklungshilfe-Anleihe in Höhe von rd. 1, 2 Mrd. DM, die als Quasi-Zwangsanleihe keine echte Marktverschuldung darstellt (Vgl. S. 167 ff.)
Die Geldmarktverschuldung des Bundes ist erst in der zweiten Jahreshälfte 1966, vor allem bedingt durch die Zahlungen an die Vereinigten Staaten aufgrund des Devisenausgleichsabkommens, stärker angestiegen (Vgl. Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, Januar 1967, S.24f.).
Quelle Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, Tabelle : Kreditmarktverschuldung des Bundes.
Geringfügige Abweichung in der Summe durch Runden der Zahlen.
Quelle : Federal Reserve Bulletin, herausgegeben vom Board of Governors of the Federal Reserve System, Washington, Februar 1967, S.278, Tabelle: U.S. Government Securities (Total Debt by Type of Security) ; ferner Moody’s Municipal & Government Manual, American and Foreign, herausgegeben von Clair, F.J.St., u.a., New York 1966, S. 1–18.
Einschließlich Titel der Lastenausgleichsbank, soweit sie für den Ausgleichsfonds begeben wurden.
Quelle: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, Tabelle: Umlauf an öffentlichen Anleihen und Kassenobligationen sowie Tabelle : Umlauf an Schatzwechseln, unverzinslichen Schatzanweisungen und sonstigen Geldmarktpapieren.
Vgl. S. 178 f .
Vgl. hierzu Richebächer, K., Strukturelle Schwächen der europäischen Kapitalmärkte, in: Bank-Betrieb 1967, S.72 f.
Ohne Entwicklungshilfe-Anleihe in Höhe von rd. 1, 2 Mrd. DM.
Quelle: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, Tabelle: Umlauf an öffentlichen Anleihen und Kassenobligationen.
Quelle: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, Tabelle: Umlauf an festverzinslichen Wertpapieren inländischer Emittenten.
So u.a. das damalige Vorstandsmitglied und jetziger Aufsichtsratsvorsitzender der Dresdner Bank AG, Ernst Matthiensen, in einem Kolloquium über Fragen des Kapitalmarktes im Rahmen des achten Lehrganges für Angehörige des privaten Bankgewerbes in Frankfurt am Main am 13.3.1962.
In einem Vortrag über “Aktuelle Probleme des Kapitalmarktes und der Kapitalmarktpolitik” vor der Mitgliederversammlung des Verbandes privater Hypothekenbanken e.V. in Frankfurt (Main) am 26. 3.1965 (abgedruckt in: Der langfristige Kredit 1965, S. 199 ff.) vertrat das Mitglied des Direktoriums der Deutschen Bundesbank, Benning, die Ansicht, es sei den Einmalemittenten insgesamt, darunter auch den öffentlichen Emittenten, wie dem Bund, den Sondervermögen und den Ländern einfach nicht mehr zuzumuten, weiterhin die Rolle des Prügelknaben am Rentenmarkt zu spielen.
Vgl. Hohlfeld, H.H., Vorwort zu Steinrücke, B. und Scholze, H., Das Konsortialgeschäft der deutschen Banken, Berlin 1956, S.5.
Vgl. Lehmann, G. -D., Entwicklung und Probleme der Staatsverschuldung in der Bundesrepublik Deutschland, Diss. Freiburg (Schweiz), Zürich 1962.
Vgl. Hessler, H. -D., Gegenwartsprobleme staatlicher Anleihepolitik, Köln und Opladen 1964.
Vgl. Stuebel, H., Staat und Banken im Preußischen Anleihewesen von 1871–1913, Berlin 1935.
Vgl. Dieben, W., Die innere Staatsschuld Deutschlands seit 1933, in: Finanzarchiv, Neue Folge, Bd. 11 (1949), S. 656 ff.
Vgl. Humpert, A., Die Stellung der Banken bei der Begebung öffentlicher Anleihen in Deutschland und in den Vereinigten Staaten 1914 bis 1954, Diss. Münster 1957.
Eschenburg, Th., Staat und Gesellschaft in Deutschland, Stuttgart 1956, S. 17.
Maunz, Th., Deutsches Staatsrecht, 7. Aufl., München und Berlin 1958, S. 150.
Vgl. Schnettler, A., Öffentliche Betriebe, Essen 1956, S.82.
Gem. § 3 Abs. 2 Bundesbahngesetz vom 13.12.1951 (BGBl I S. 955) ; § 3 Abs. 2 Gesetz über die Verwaltung der Deutschen Bundespost (Postverwaltungsgesetz) vom 24.7.1953 (BGBl I S.676); § 5 Abs. 3 Gesetz über den Lastenausgleich vom 14. 8.1952 (BGBl I S.446).
Sondervermögen des Bundes gemäß § 1 Bundesbahngesetz und § 1 des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn vom 2. 3.1951 (BGBl I S. 155).
Sondervermögen des Bundes gemäß § 3 Abs. 1 Postverwaltungsgesetz und § 1 des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost vom 21.5.1953 (BGBl I S.225).
Sondervermögen des Bundes gemäß § 5 des Lastenausgleichsgesetzes.
Entsprechendes gilt für die früheren Sondervermögen des Deutschen Reiches, die Deutsche Reichsbahn und die Deutsche Reichspost.
Vgl. S. 171
Vgl. S. 17l f.
Flersheim, F., Die Bedeutung der Börse für die Emission von Wertpapieren, Mannheim, Berlin, Leipzig, 1914, S. 6.
Weber, A., Depositenbanken und Spekulationsbanken, 4. Aufl., München und Leipzig 1938, S. 236.
v. Schulze-Gaevernitz, G., Die deutsche Kreditbank, Tübingen 1915, S. 120.
Vgl. Schroeter, R., Die Begebung von Wertpapieren und die allgemeine Wirtschaftslage (Emission und Konjunktur), Berlin-Charlottenburg 1930, S. 17.
Vgl. Flersheim, F., a.a.O., S.6.
Vgl. derselbe, a.a.O., S.8.
Vgl. Mellerowicz, K., Kapitalverkehr, in: Die Handelshochschule — Die Wirtschaftshochschule, Wiesbaden 1950, S.75.
Vgl. Steinrücke, B., Scholze, H., a.a.O.. S.77.
Steinrücke, B., Scholze, H., a.a.O., S.77.
Vgl. Mellerowicz, K., Kapitalverkehr, a.a.O., S.75.
Steinrücke, B., Scholze, H., a.a.O., S.U.
Vgl. z.B.: Lotz, W., Die Technik des deutschen Emissionsgeschäftes, Anleihen, Konversionen und Gründungen, Leipzig 1890, S.4;
Leitner, F., Bankbetrieb und Bankgeschäfte, 6. Aufl., Frankfurt (Main) 1923, S.279
Leutenegger, H., Das Anleihe-Emissionsgeschäft der schweizerischen Banken, Zürich 1924, S. 7
Koch, A., Banken und Bankgeschäfte, Jena 1931, S.212;
Mellerowicz, K., Emissionsgeschäft und Emissionstechnik, in: Handwörterbuch des Bankwesens, 1931, S.176;
Steiner, F. G., Konsortialgeschäfte und Konsortien, in: Handwörterbuch des Bankwesens, Berlin 1933, S.320;
Most, A., Risiken im bankmäßigen Effekten-Konsortialgeschäft vom Innenverhältnis aus gesehen, in: Die Bank 1936, S. 1322
Osthoff, H.-W., Der Konsortialvertrag, Mannheim, Berlin, Leipzig 1936, S.8;
Banse, K., Konsortien, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, 2. Aufl. Bd. 2, Stuttgart 1939, S.608;
Zehnder, F., Das Emissions-und Konsortialgeschäft der Banken und seine Technik, Zürich 1942, S.12;
Pröhl, H., Lexikon des Kreditwesens (Loseblattsammlung), Peine 1951 ff., S. 1553: Stichwort: “Konsortium” ;
Enzyklopädisches Lexikon für das Geld-, Bank- und Börsenwesen, zugleich 2. Aufl. von Handwörterbuch des Bankwesens, Frankfurt(Main) 1957, S. 1044, Stichwort: “Konsortialgeschäft”; Hagenmüller, K. Fr. »Konsortialgeschäft der Banken, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, 3. Aufl., Bd. 2, Stuttgart 1958, Spalte 3231 f. ;
Müller, G., Löffelholz, J., Bank-Lexikon, 5. Aufl., Wiesbaden 1963, Spalte 845 f. , Stichwort: “Konsortium”; Hagenmüller, K. Fr., Der Bankbetrieb, Bd. 2, Wiesbaden 1964, S.219.
Vgl. Steinrücke, B., Scholze, H., a.a.O., S. 13.
Vgl. hierzu Hagenmüller, K. Fr., Konsortialgeschäft der Banken, a.a. 0., Spalte 3231 und Neumann, B., Emissions-und Konsortialgeschäfte, in: Die Bank, Bd. 2, Wiesbaden 1952, S.538.
Vgl. hierzu Hagenmüller, K. Fr., Bankbetrieb und Bankpolitik, Wiesbaden 1959, S. 152 und Mel-lerowicz, K., Kapitalverkehr. a.a.O., S. 77.
Die Dauereinrichtung des Preußen- und Reichsanleihekonsortiums charakterisiertIltgen wie folgt: “Wenn es sich ... um die Vornahme eines oder einzelner Handelsgeschäfte handelt, so kommt die Gelegenheitsgesellschaft in Frage ... Trotzdem gibt es Konsortien, die auf eine längere Zeit hinaus gegründet werden,d.h. es vereinbaren mehrere Banken untereinander, daß sie jedesmal zu einem Konsortium zusammentreten wollen, sobald ein und derselbe Emittent Wertpapiere ausgibt. Man spricht in diesem Fall von Dauerkonsortien. So kennen wir heute das’Preußenkonsortium’ , zu dem eine größere Anzahl von Banken gehört, und das bei Reichsanleihen durch den Zutritt der Reichsbank als ‘Reichsanleihekonsortium’ hervortritt. Es handelt sich aber bei diesen Dauerkonsortien keineswegs um die Verabredung einer dauernden Erwerbstätigkeit, sondern nur um die Verabredung, daß, wenn der Freistaat Preußen z.B. eine Anleihe ausgibt, jedesmal dieselben Banken sich zu einem Konsortium zusammenschließen, das diese Anleihen übernimmt” (Iltgen, H., Das Konsortialgeschäft der Banken, Diss. Köln 1925, S.9/10).
Vgl. Hagenmüller, K.Fr., Bankbetrieb und Bankpolitik, a.a. 0., S. 12.
Vgl. Preiser, E., Der Kapitalmarktbegriff und die neuere Theorie, in: Die Unternehmung im Markt, Festschrift für Wilhelm Rieger, Stuttgart und Köln 1953, S.20
Lütge, F., Der Begriff des Kapitalmarktes in Theorie und Praxis, in: Der langfristige Kredit 1960, S.419.
Vgl. Hagenmüller, K.Fr. .Kapitalmarkt, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, 3. Aufl., Bd. 2, a.a.O., Spalte 3008.
Gamerdinger, D., Der Kapitalmarkt in der Bundesrepublik und die Voraussetzungen seiner Funktionsfähigkeit, Tübingen 1959, S. 10.
Vgl. z.B. Geschäftsbericht der Bank deutscher Länder für das Jahr 1955, S.25; 1956, S.60; Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank für das Jahr 1958, S.41/42; 1959, S.45; 1960, S.28; 1961, S.40.
Quelle: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank; Tabellen: Umlauf an festverzinslichen Wertpapieren sowie Schatzwechsel- und Wertpapierbestände . Bei den Wertpapierbeständen (ohne Kassenobligationen) für 1966 wurde eine angenommene Wertberichtigung wegen Kursrückgängen in Höhe von 10 % rückgängig gemacht.
Quelle: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank; Tabellen: Umlauf an öffentlichen Anleihen und Kassenobligationen sowie Schatzwechsel- und Wertpapierbestände . Bei den Wertpapier-beständen (ohne Kassenobligationen) für 1966 wurde eine angenommene Wertberichtigung wegen Kursrückgängen in Höhe von 10 % rückgängig gemacht.
Vgl. S.360 f.
Auler, W., Das Pfandbriefgeschält als Kapitalquelle der deutschen Hypothekenbanken, Berlin/ Wien 1926, S.21.
Vgl. Schulte, F., Die Hypothekenbanken, München und Leipzig 1918, S. 12.
Vgl. hierzu Auler, W., a.a.O., S. 22 und Schulte, F., a.a.O., S. 13.
Schulte (vgl. Schulte, F., a.a. 0., S. 12) sieht als überwiegendes Begriffsmerkmal für den Kapitalmarkt das “im gesamten Volke hervortretende Anlage bedürfnis (gesperrt vom Verf.) für freies Geldkapital” an. Der scheinbar zur Meinung des Verfassers bestehende Widerspruch löst sich auf, wenn der zwischenzeitliche Wandel der Verhältnisse berücksichtigt wird, der dazu geführt hat, daß im Gegensatz zur Zeit vor dem Ersten Weltkrieg heute eine starke Geldmarktabhängigkeit des Kapitalmarktes besteht.
Z.B. v.Beckerath, H., Kapitalmarkt und Geldmarkt, Jena 1916, S. 52; Auler, W., a.a. 0., S. 20.
v.Beckerath, H., a.a.O., S.52.
Z.B. werden im Bereich der Hypothekenbanken Fristen von 10, ja sogar 15 Jahren als mittelfristig bezeichnet. Dies gilt auch für die sogenannten Kurzläufer unter den Schatzanweisungsanleihen des Bundes und seiner Sondervermögen mit Laufzeiten von 8–10 Jahren.
Vgl. Hagenmüller, K. Fr., Kapitalmarkt, a.a.O., Spalte 3008.
Einen Grenzfall stellt der Markt für Kassenobligationen dar. Hier lassen sich Gesichtspunkte finden, die eine Zurechnung sowohl zum Kapitalmarkt als auch zum Geldmarkt zulassen.
Weitergehend Lipfert, H., Der Geldmarkt, Frankfurt (Main) 1962.
In bezug auf die Fristigkeit der Mittelnachfrage besteht dahingehend Einigkeit, daß im Höchstfall Gelder mit einer Laufzeit von einem Jahr gehandelt werden.
Wie Lipfert (Lipfert, H., a.a. 0., S. 17) ausführt, besteht nach der herrschenden Auffassung die Geldmarktfähigkeitserklärung darin, “daß die Deutsche Bundesbank bereit ist, a) die Papiere zurückzunehmen bzw. anzukaufen (zu diskontieren), wenn sie ihr durch die Geschäftsbanken angeboten werden, und zwar b) ohne Anrechnung auf die Rediskontkontingente”. Gegenwärtig wer -den diese Anforderungen von folgenden Titeln erfüllt: Schatzwechsel, unverzinsliche Schatzanweisungen, Vorratsstellenwechsel, mit dem Giro der Privatdiskont-AG versehene Privatdiskonten und AKA-Wechsel, soweit sie im Rahmen einer der AKA, Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (vor März 1966: Ausfuhrkredit-Aktiengesellschaft) von der Bundesbank eingeräumten Rediskontlinie ausgestellt sind (Vgl. Lipfert, H., a.a. 0., S. 19 und 23).
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Reiter, W. (1967). Einleitung. In: Das Bundesanleihekonsortium im Zusammenhang mit Gesamtwirtschaft, Staat, Banken und Kapitalmarkt. Schriftenreihe für Kreditwirtschaft und Finanzierung, vol 9. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96278-2_1
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