Zusammenfassung
Nach der Novemberrevolution übernahm der sechsköpfige Rat der Volksbeauftragten die Staatsgewalt. Er bestand aus drei ehemaligen SPD- und zwei ehemaligen USPD-Reichstagsabge-ordneten. Der sechste Mann war bisher parlamentarisch nicht tätig gewesen. Als es den Mehrheitssozialisten gelungen war, sich gegen die radikalen Kräfte in den Arbeiter- und Soldatenräten durchzusetzen, beraumten sie auf den 19. Januar 1919 die Wahlen zu einer deutschen Nationalversammlung an. Für diese bewarben sich — wenn auch teilweise unter neuem Namen — die Parteien des Kaiserreiches1. Die personelle Kontinuität der Weimarer Nationalversammlung zum alten Deutschen Reichstag2 ist erstaunlich groß, besonders wenn man die Ausdehnung des aktiven Wahlrechts und die neue Bewertung der einzelnen Stimmen bedenkt. Aber auch die meisten der neugewählten Parlamentarier hatten bisher parteipolitisch an führender Stelle gestanden. Den größten personellen Wechsel gab es bei den Rechtsparteien, bei den Nachfolgern der Deutschen Reichspartei, der Deutsch-Konservativen Partei und der Nationalliberalen Partei3, wo manche der bisherigen Führer nicht wieder kandidiert hatten.
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Literatur
Vgl. Tabelle 32.
In die Weimarer Nationalversammlung wurden 267 Abgeordnete gewählt, die bisher keinem Reichstag angehörten. Das waren 63,2 % der Abg., die entsprechende Zahl für die XIII. LP des RT ist 40 %, für die XII. LP 29,3 Vo.
Der personell bedeutsamste Erneuerungsprozeß vollzog sich in der Deutschen Volkspartei. Nur 3 Abgeordnete (Stresemann, Riesser., Dr. Heinze) hatten als nationalliberale Abgeordnete dem kaiserlichen Reichstag angehört; von den 19 neuen hatten sich nicht weniger als neun bisher aktiv politisch nicht betätigt.
So Eschenburg, Die improvisierte Demokratie, a.a.O. Er weist auf S. 191 f. nach, daß verfassungstheoretische und soziologische Vorstellungen über die Demokratie damals in Deutschland kaum vorhanden waren, auch nicht bei den Demokraten, den Sozialdemokraten und beim Zentrum.
Eschenburg, Die improvisierte Demokratie a.a.O., S. 203 f.
Vgl. den Beitrag Sternberger in: Rechtliche Ordnung des Parteiwesens.
Vgl. dazu Bracher a.a.O.
Theodor Eschenburg, Die improvisierte Demokratie, a.a.O., S. 211.
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Molt, P. (1963). Das Parlament nach der Revolution. In: Der Reichstag vor der improvisierten Revolution. Politische Forschungen. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96234-8_21
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