Zusammenfassung
Der Etat bedeutet sehr viel mehr als ein Stück der Gesetzgebung. Schon wenn er in den Ministerien ausgearbeitet wird, ist das ein Kampf um die Richtung und die Intensität der Regierung und ihre Auswirkung in der Verwaltung; für das Parlament ist die Etatberatung eine entscheidende Gelegenheit zur Kontrolle und Mitwirkung an Regierung und Verwaltung. Roosevelt hat 1942 erklärt: »Das Budget stellt unser nationales Programm dar. Es ist eine Vorschau auf unseren Arbeitsplan, ein Modell der Dinge, die kommen sollen. Es zeichnet den Weg unserer Nation vor«220. Heinig nennt ihn »das zu Zahlen geronnene Schicksal der Nation« 221. (Der Ausdruck »Etat« bedeutet den »Stand der Dinge«; das Wort »budget« kommt von der »bougette«, der Geldtasche des königlichen Säckelmeisters.)
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Literatur
Gerloff, W. und Neumark, F. (Hrsg.), Handbuch der Finanzwissenschaft. 3 Bde. 2. Aufl. Tübingen 1952–1958
Heinig, Kurt, Das Budget. 3 Bde. Tübingen 1949–51
Hettlage, Karl Maria und Maunz, Theodor, Die Finanzverfassung im Rahmen der Staatsverfassung. Veröffentlichungen der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer, 1956, Heft 14
Kolms, Gerhard, Finanzwissenschaft, 3 Bde. Sammlung Göschen. Berlin 1959–62
Schmoelders, Günter, Finanzpolitik. Berlin-Göttingen-Heidelberg 1955
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© 1965 Westdeutscher Verlag, Köln und Opladen
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von der Gablentz, O.H. (1965). Der öffentliche Haushalt. In: Einführung in die Politische Wissenschaft. Die Wissenschaft von der Politik, vol 13. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96226-3_20
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-96226-3_20
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-322-96092-4
Online ISBN: 978-3-322-96226-3
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