Zusammenfassung
Verwaltung ist die Gestaltung des öffentlichen Lebens in seinem täglichen Ablauf. Deswegen ergibt sich keine befriedigende Definition, wenn man sie isoliert betrachtet. In ihrer Beziehung zur Regierung ist sie etwas Untergeordnetes. »Herrschaft ist im Alltag primär Verwaltung . . . Jede Herrschaft äußert sich und funktioniert als Verwaltung«, heißt es bei Max Weber135. Mor-stein Marx definiert sie als »ununterbrochene Abwicklung von laufenden Geschäften statt Vorbereitung von richtungsweisenden Entscheidungen«136, als »nachgeordnete Aufgabe«137. Hans Peters bezeichnet sie als »Verwirklichung des Staatszwecks für den Einzelfall«138. Man muß sie aber ebenso in bezug auf die Bevölkerung sehen. Dann ist sie »Sozialgestaltung« nach Forsthoff, der allerdings hinzusetzt: »im Rahmen der Gesetze und auf dem Boden des Rechtes«139, eine wertende Verengung, die leider nicht die ganze Fülle der Tatsachen trifft. Sie dient dabei dem einzelnen Bürger, wie es korrekt schon in den Versuchen des 19. Jahrhunderts, den Begriff der Verwaltung vom Inhalt her zu bestimmen, zum Ausdruck kommt, in Robert Mohls »Polizeiwissenschaft« und in Lorenz v. Steins »Verwaltungslehre«. Aber beide kommen nicht darüber hinaus, daß hier die Machtmittel des Staates für die Förderung des einzelnen eingesetzt werden140, und sie übersehen dabei, daß die Herstellung der sozialen Einheit »Gemeinwesen« nicht in der Addition dieser Dienste an einzelnen aufgehen kann.
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Literatur
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von der Gablentz, O.H. (1965). Die Verwaltung. In: Einführung in die Politische Wissenschaft. Die Wissenschaft von der Politik, vol 13. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96226-3_17
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