Zusammenfassung
Unter Ausschuß versteht man Produkteinheiten, die infolge von Mängeln nicht ihrem planmäßigen Verwendungszweck, also der Weiterverarbeitung im Betrieb oder der Veräußerung auf Absatzmärkten, zugeführt werden können. Man kann zwei Arten von Ausschuß unterscheiden. Erstens gibt es Ausschuß, der nur als Schrott verwertet werden kann. Zweitens können Fehlprodukte entstehen, die durch Nacharbeit, d. h. durch Aufwendung zusätzlicher Arbeitsgänge, zu brauchbaren Produkten aufgearbeitet werden können. Da diese letzte Möglichkeit in vielen Betrieben besteht, wollen wir Ausschuß- und Nacharbeitskosten zusammen behandeln. Unter kostenrechnerischen Gesichtspunkten wollen wir den Ausschuß von solchen Produkten abgrenzen, die auf den Absatzmärkten infolge qualitativer Mängel nur als „2. oder 3. Wahl“ verkauft werden können. Diese Erzeugnisse unterscheiden sich von der „1. Wahl“ nicht in ihrer Kostenverursachung, sondern lediglich in bezug auf ihre Verwertungsmöglichkeit. Folglich liegt hier kein Problem der Kostenrechnung, sondern der Preisbildung und Erfolgsplanung vor.
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Literaturverzeichnis
Vgl. bereits die Ausführungen bei C. Gillespie, Accounting Procedure for Standard Costs, New York 1935, S. 160
sowie S. B. Henrici, Standard Costs for Manufacturing, 3. Aufl., New York—Toronto—London 1960, S. 179
K. Käfer, Standardkostenrechnung, 2. Aufl., Zürich 1964, S. 159 ff., 343 ff. und 449
F. K. Patterson, Die Ermittlung der Planzahlen für die Plankostenrechnung, AGPLAN, Bd. 3, Wiesbaden 1961, S. 57.
So fordern z. B. die Kostenrechnungs-Richtlinien für die Gießerei-Industrie, Düsseldorf 1949, S. 47, daß Ausschuß- und Nacharbeitskosten auf Kostenträger-Ausschußkonten gesammelt und von dort als Sondereinzelkosten der Fertigung in Prozent auf die Herstellkosten weiterverrechnet werden sollen.
Zur Verrechnung von Ausschuß- und Nacharbeitskosten als Fertigungsgemeinkosten vgl. C. Gillespie, Accounting ..., a. a. O., S. 160; K. Käfer, Standardkostenrechnung, 2. Aufl., a. a. O., S. 344; K. Traub, Die Grenzplankostenrechnung in Gießereibetrieben, Diss. Saarbrücken 1964, S. 143, wo darauf hingewiesen wird, daß Ausschuß- und Nacharbeit meistens als Gemeinkosten der betreffenden Kostenstellen verrechnet werden.
Vgl. hierzu das Kalkulationsbeispiel auf S. 590 ff. im sechsten Teil.
Zur Bestimmung des Mischungspreises vgl. Gleichung (55). Im übrigen sei darauf hingewiesen, daß die obige Abweichung auch die auf erhöhten A fall zurückzuführenden Einzelmaterialabweichungen enthält.
K. Käfer, Standardkostenrechnung, 2. Aufl., a. a. O., S. 159 und 160, spricht in diesem Zusammenhang von „Produktmengenabweichungen“ oder „Fehlstückabweichungen“.
Vgl. hierzu unsere Ausführungen auf S. 520 ff. im fünften Teil.
Im einzelnen werden wir auf diese Abweichung im Zusammenhang mit der Kontrolle der Gemeinkosten zurückkommen.
Aus diesem Grunde wird diese Abweichung auch als „Intensitätsabweichung“ bezeichnet. Vgl. hierzu unsere Ausführungen im fünften Teil auf S. 553 ff.
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Kilger, W. (1967). Die Planung und Kontrolle der Ausschußkosten. In: Flexible Plankostenrechnung. Veröffentlichungen der Schmalenbach-Gesellschaft, vol 31. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96185-3_15
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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