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Eine Skizze des strukturalistischen Theorienkonzepts

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Part of the book series: DUV: Wirtschaftswissenschaft ((DUVWW))

Zusammenfassung

Das strukturalistische Theorienkonzeptl) ist aus dem Bemühen hervorgegangen, eine fundamentale Unzulänglichkeit des konventionellen Theorienkonzepts zu überwinden. Dabei wird das konventionelle Theorienkonzept mit dem eingangs skizzierten “statement view” identifiziert. Ihm zufolge stellt eine Theorie einen zusammenhängenden und deduktiv abgeschlossenen Aussagenzusammenhang dar. Eine empirisch gehaltvolle Theorie wird aus der Perspektive des “statement view” anhand von Aussagen überprüft, die tatsächlich beobachtete Sachverhalte beschreiben. Entweder wird untersucht, ob diese Aussagen zu den logischen Konsequenzen des Aussagenzusammenhangs der überprüften Theorie gehören. Oder es wird getestet, ob diese Aussagen mit dem Aussagenzusammenhang der überprüften Theorie in einem logischen Widerspruch stehen. Im ersten Fall wird eine Verifizierung, im zweiten eine Falsifizierung der betrachteten Theorie versucht. Gegen dieses konventionelle Theorienkonzept erhebt der strukturalistische Ansatz einen schwachen und einen starken Einwand:

  • Der Formulierungseinwand behauptet, daß sich empirisch gehaltvolle Theorien nicht als Aussagenzusammenhänge darstellen lassen, die durch logische2) Formelsysteme formal wiedergegeben werden.

  • Der Überprüfungseinwand stellt fest, daß weder die verifizierende noch die falsifizierende Variante der Überprüfung von empirisch gehaltvollen3) Theorien aufrechterhalten werden kann.

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Anmerkungen zum Kapitel

  1. Die Darstellung des strukturalistischen Theorienkonzepts, die in diesem Beitrag entfaltet wird, lehnt sich vornehmlich an die Ausführungen von Stegmüller (1980) an. Vgl. dort insbesondere die Ausführungen auf S. 32ff., 56ff. u. 137ff. Detailliertere und umfangreichere, jedoch auch formal anspruchsvollere Präsentationen des “non statement view” gewähren drei programmatische Grundlagenwerke. Dazu rechnet zunächst die Basisarbeit Sneed (1979a). In ihrer ersten Auflage, die schon im Jahr 1971 erschien, bildet sic das historisch prägende Fundament des strukturalistischen Theorienkonzepts. Die wesentlichen Theorieformulierungen finden sich dort auf S. 165ff. u. 259ff., insbesondere S. 171 u. 183f.

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  2. Das Komplement zu Stegmüller’s reichhaltigem Werk bildet die Gemeinschaftsarbeit Balzer (1987a) von Balzer, Moulines und Sneed. Vgl. dort vor allem die Ausführungen auf S. XXff. (infonnaler Überblick) und S. 15ff., insbesondere S. 36ff. u. 79ff. (formale Präzisierungen des “non statement view”). Neben dein “Inventor” Sneed und dem frühen “Promotor” Stegmüller gehören derzeit Balzer und Moulines zu den Hauptrepräsentanten des “non statement view”. Sie haben mit einet reichen Palette von Beiträgen in wissenschaftstheoretischen Zeitschriften und Sammelwerken wesentlich dazu beigetragen, das strukturalistische Theorienkonzept formal ausreifen zu lassen (siehe nachfolgend). Zugleich sorgten sie durch ihre Publikationsfülle dafür, daß dem “non statement view” in der “Gemeinde” der Wissenschaftstheoretiker wachsende Aufmerksamkeit zuteil wurde. Über die vorgenannten vier maßgeblichen Werke hinaus hat sich mittlerweile eine Vielzahl von Autoren mit dem strukturalistischen Theorienkonzept befaßt. Dazu gehören sowohl Beiträge, die sich um eine Fortentwicklung des “non statement view” bemüht haben, als auch kritische Auseinandersetzungen. Vgl. Stegmüller (1973), S. 12ff. u. 120ff., insbesondere S. 135ff.; Stegmüller (1974), S. 177ff.; Stegmüller (1975), S. 75ff.; Moulines (1975a), S. 2ff., 48ff. u. 70ff.; Moulines (1975b), S. 101ff.; Moulines (1975c), S. 423ff.; Sneed (1976), S. 121ff.; Balzer (1976), S. 337ff.; Moulines (1976), S. 207ff.; Stegmüller (1976a), S. 152ff.; Stegmüller (1976c), S. 40ff, insbesondere S. 106ff.; Kaml Ati (1976), S. 349ff.; Kuhn (1976), S. 179ff.; Mayr (1976), S. 275ff.; BROWN (1976), S. 381ff.; Westmeyer (1976), S. 11 u. 15ff.; Sneed (1977), S. 249ff.; Stegmüller (1977), S. 272ff.; Balzer (1977), S. 195ff.; Schäfer (1977), S. 19ff. u. 27ff; Kuhn (1977), S. 289ff.; Feyerabend (1977), S. 351ff. (mit einer zusammenfassenden Bewertung auf S. 359ff.); Siegmui.LER (1978), S. 41ff.; Balzer (1978), S. 167ff.; KIRSCIt (1978), S. 121ff.; Tuomela (1978), S. 211ff.; Hübner (1978), S. 291ff. (kritisch); Stegmüller (1979a), S. 16f., 114ff. u. 133ff., insbesondere S. 138ff.; Stegmüller (1979b), S. 3ff., insbesondere S. 25ff. u. 90ff.; Stegmüller (1979c), S. 113ff.; Sneed (19796), S. 131ff. (mit einer modifizierten Definition für “reguläre” Theoriekerne); Balzer (1979a), S. 57f. u. 63ff.; Moulines (1979), S. 417ff.; Matiessicti (1979), S. 258ff. u. 266f; Harris (1979), S. 184f. u. 198ff. (distanziert); Rantala (1979), S. 368ff. (distanziert); Scheibe (1979), S. (212f. u.) 220ff. (mit einer Detailkritik); Herrmann (1979), S. 201ff. (nur vage Anklänge an den “non statement view”); Moulines (1980), S. 387ff.; Barer (1980a), S. 467ff., insbesondere S. 469f.; ALASSI (1980), S. 86ff. (mit einer kritischen, aber dem “non statement view” nicht gerecht werdenden Beurteilung auf S. 90ff.); Rantala (1980), S. 269ff. (mit einer subtilen Kritik an Unzulänglichkeiten des strukturalistischen Mengen-und Modellbegriffs, für die jedoch entsprechende Verbesserungsvorschläge unterbreitet werden); Balzer (1981), S. 148ff.; Moulines (1981), S. 125ff.; Stegmüller (1981), S. 278ff.; Diederich (1981), S. 12ff., insbesondere S. 51ff.; Mayr (1981), S. 111ff.; Scheibe (1981), S. 197ff., insbesondere S. 204ff.; Kuhn (1981), S. 114ff.; Pearce (1981a), S. 1ff. (kritisch); Pearce (1981b), S. 77ff. (kritisch); Küttner (1981), S. 163ff. (mit deutlicher Kritik auf S. 172ff.); Stöben (1981), S. 163ff.; Balzer (1982a), S. 24ff.; Baizer (1982b), S. 22ff.; Balzer (1982c), insbesondere S. 268ff.; Balzer (1982d), S. 17ff.; Handler (1982a), S. 67 u. 81ff.; Pearce (1982a), S. 307ft.; Pearce (1982b), S. 389ff.; Zandvoort (1982a), S. 25ff.; Zandvoort (19826), S. 3911.; Diederich (1982a), S. 377ff.; Dilworth (1982), S. 19ff. (kritisch); Stegmüller (1983), S. 1034ff.; Sneed (1983), S. 345 u. 350ff.; Balzer (1983a), S. 3ff., insbesondere S. 7ff.; Balzer (1983c), S. 117ff.; Bai ZER (1983d), S. 304ff.; Balzer (1983e), S. 222ff.; Schurz (1983), S. 48ff. u. 356ff.; Haslinger (1983), S. 115ff., insbesondere S. 125ff.; Garde (1983), S. 4ff.; Heidelberger (1983a), S. 14ff.; Heidelberger (1983b), S. 294fE, insbesondere S. 299ff.; Stachowiak (1983), S. 126ff.; Kotter (1983), S. 324ff. (mit kritischen Vorbehalten auf S. 336ff.); KÜTFNER (1983), S. 348ff. (nur am Rande); Weber (1983), S. 613ff.; Ueckert (1983), S. 599ff.; Scheibe (1983c), S. 174 u. 177 (nur im Sinne einer Ausgrenzung); Sneed (1984), S. 95ff. (eine neuartige Darstellungsform des strukturalistischen Theorienkorzepts, die stark an die Theorie-Holone angelehnt ist; darauf wird später zurückgekommen); Gadenne (1984), S. 143ff. u. 161ff. (mit einer kritischen Beurteilung auf S. 154ff., die allerdings teilweise - so auf S. 156f., 157f. u. 159 - dein “non statement view” nicht gerecht wird); Kirsch (1984), S. 1072ff.; Weimann (1984), S. 280ff.; Dilwor H (1984), S. 407ff.; Moulines (1985), S. 106ff.; Balzer (1985a), S. 199ff.; Balzer (19856), S. 185ff.; Balzer (1985c), S. 255ff.; Balzer (1985d), S. 127ff.; Balzer (1985e), S. 7ff., insbesondere S. 17ff.; Forge (1985), S. 269ff., insbesondere S. 278ff.; Mormann (1985), S. 319ff. (mit einer bemerkenswerten topotogischen Rekonstruktion des strukturalistischen Theorienkonzepts); Hands (1985), S. 259ff.; Idan (1985), S. 58f.; Gadenne (1985), S. 19ff. (kritisch); Stegmoller (1986a), S. 468ff.; Stegmoller (1986b), S. 279f. u. 304ff., insbesondere S. 306ff.; Balzer (1986a), S. 291ff.; Balzer (1986b), S. 25ff., insbesondere S. 30ff.; Balzer (1986c), S. 56ff.; Balzer (1986d), S. 177ff.; Balzer (1986e), S. 323f(0.; Garde (1986), S. 117ff.; Nier ICH (1986), S. 295ff.; Kliemt (1986), S. 403ff.; Kuokkanen (1986), S. 371ff.; Balzer (1987h), S. 109ff.; Pearce (1987), S. 19ff.; Alisch (1987), S. 265 u. 267ff.; Schneider,D. (1987), S. 54ff. u. 188 sowie - weniger deutlich - S. 593ff.; Druwe (1987), S. 106ff.; RINGS (1987), S. 296ff. (kritisch); Stachowiak (1987), S. 93ff.; Albert (1987), S. 116 (eine knappe kritische Anmerkung in Fe. 42); Stachowiak (1988), S. 6ff.; Lautti (1988), S. 1ff.; MORMANN (1988), S. 216ff., insbesondere S. 220ff.; Hettema (1988), S. 392ff. u. 404ff.; Kuokkanen (1988), S. 98ff.; Mitelstraß (1988), S. 316f.; Hempel (1988), S. 159; Ginev (1988), S. 23 (nur eine Randbemerkung); Hintikka (1988), S. 12 (nur eine Randbemerkung); Balzer (1989a), S. 129ff.; Balzer (1989b), S. 320ff., insbesondere S. 323ff.; Diederich (1989a), S. 147ff.; Diederich (1989b), S. 363ff. (mit einem breiten Spektrum wohlfundierter Kritik); Janssen (1989a), S. 16811; Janssen (1989b), S. 184ff.; Sneed (1989), S. 207ff.; Hamminga (1989), S. 247ff.; Diederich (1989d), S. 4f. u. 8ff.; Struve (1989), S. 325ff.; Brinkmann (1989), S. 48ff. u. 62f. (in kritischer Distanz); Stegmuller (1990), S. 399ff.; Schurz (1990), S. 164ff. i.V.m. S. 205ff.; GARDE (1990), S. 217ff.; Kuokkanen (1990), S. 235ff.; Forge (1990), S. 376ff.; Stephan (1990), S. 1ff., insbesondere S. 8ff.; Moulines (1990), S. 124; Rorr(1991), S. 19ff.; Scitneider,M. (1991), S. 99ff.; Mitfelstrab (1992), S. 57ff. Vgl. darüber hinaus die Fülle von weiteren Veröffentlichungen zum strukturalistischen Theorienkonzept, die in der umfangreichen Bibliographie von Diederich (1989c), S. 387ff., aufgeführt sind.

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  3. m Prinzip kommen mehrere verschiedenartige logische Kalküle in Betracht, um Aussagenzusammenhänge durch fonnallogische Formelsysteme zu repräsentieren. In diesem Beitrag werden ausschließlich prädikatenlogische Formelsysteme diskutiert. Sie stehen als pars pro toto für z.B. aussagen-oder modallogische Formelsysteme.

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  4. Vertreter des “non statement view” werden vermutlich nicht bestreiten, daß sich einfache Theorien als Aussagen-zusammenhänge formalisieren lassen. Aber es handelt sich dann aus ihrer Sicht wohl um “Spielzeug”-Theorien ohne beachtenswerten empirischen Gehalt. Daher wird hier das Attribut “empirisch gehaltvoll” als präzisierender Zusatz bewußt verwendet. Es wird aber nicht versucht, diesen Zusatz inhaltlich zu konkretisieren. Er soll lediglich auf intuitive Weise nahelegen, daß “Miniaturtheorien”, “Sandkastentheorien”, “toy theories” u.ä. ausgeschlossen werden.

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  5. Vgl. Sneed (1979a), S. 8f. u. 10f.; Stegmoller (1980), S. 4, 56 u. 177f.; Balzer (1983e), S. 117; Schurz (1983), S. 48 (distanziert); Stegmüller (19866), S. 306f.; Stegmüller (1986c), S. 20(ff.); Balzer (1986e), S. 55f.; Balzer (1987a), S. XXI.

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  6. Mathematische Strukturen stellen endliche Tupel dar. Die Tupelkomponenten bestehen einerseits aus endlich vielen Trägermengen und andererseits aus endlich vielen Relationen, die - direkt oder indirekt - über den Trägermengen definiert sind. Dabei lassen sich die Relationen in beliebig komplexer Weise aus den Trägermengen und bereits eingeführten Relationen zusammensetzen. Zu diesem Zweck wird auf zwei charakteristische Operationen zurückgegriffen: die Bildung von kartesischen Produkten und die Bildung von Potenzklassen. Durch das wiederholte und verschachtelte Anwenden dieser beiden Operationen können sehr komplizierte mathematische Strukturen definiert werden (“Leitermengen”). Wegen ihrer maßgeblichen Zusammensetzung aus Relationen werden diese mathematischen Strukturen des öfteren auch als Relationsgebilde thematisiert. Häufig wird in einem formal verfeinerten Sinn von Strukturarten gesprochen. Vgl. zu solchen mathematischen Strukturen, Strukturarten oder Relationsgebilden Bourbaki (1968), S. 262ff.; Stachowiak (1973), S. 244ff. u. 254; Scheibe (1976), S. 17; Ludwig (1978), S. 58ff.; Sneed (1979a), S. 162ff. (dort als “matrices”); Mayr (1979), S. 219ff.; Scheibe (1979), S. 210f. u. 219f.; Balzer (1980b), S. 391ff.; Balzer (1982c), S. 273f.; Przelecki (1983), S. 51; Scheibe (1983c), S. 175; Balzer (1985d), S. 128ff.; Balzer (1985e), S. 8ff.; Mormann (1985), S. 319; Stegmüller (1986c), S. 137ff. u. 141ff.; Balzer (1987a), S. 6ff.; Aiisch (1987), S. 270f.; Scheibe (1988), S. 104 u. 106ff. (dort sehr präzise und detailliert); DA Costa (1988), S. 96ff.; Mainzer (1988), S. 291f.; Busse VON Colbe (1988), S. 48; SCHRÖTER (1988), S. 127; SCHURZ (1990), S. 203f.

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  7. Der Verf. hat den Darstellungen des strukturalistischen Theorienkonzepts bislang nicht entnehmen können, worin genau die Kriterien einer “adäquaten” Theorieformulierung gesehen werden. Statt dessen werden intuitive Adäquanzvorstellungen suggeriert. Wegen der Skepsis gegenüber dem Formulierungseinwand, die nachfolgend erläutert wird, läßt der Verf. die Frage nach den Adäquanzkriterien an dieser Stelle bewußt offen.

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  8. Darüber hinaus wird implizit vorausgesetzt, daß eine weitgehend formalisierte Explikation der Theorie gewünscht ist. Dies entspricht der Formalisierungsprämisse, die zu Beginn dieser Arbeit als Präferenz formaler Theoriedarstellungen explizit ausgesprochen wurde. Eine vollständige Formalisierung wird dagegen nicht ernsthaft angestrebt. Denn zumindest die Einführung der begrifflichen Konstrukte einer Theorie erfordert natürlichsprachliche Umschreibungen. Sie lassen sich z.B. als Korrespondenzregeln niederlegen, in denen formal-und natürlichsprachliche Komponenten aufeinander bezogen werden. Darauf wird später zurückgekommen. Der Aspekt begrifflicher Theoriekonstrukte erfährt auch im strukturalistischen Theorienkonzept besondere Würdigung.

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  9. Vgl. Stegmüller (1980), S. 56.

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  10. Fortan werden - wie schon in einer der voranstehenden Anmerkungen angekündigt - nur noch prädikatenlogische Formelsysteme beachtet. Sie vertreten beliebige, jedoch auf logischer Basis formalisierte Aussagenzusammenhänge.

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  11. Bei den mathematischen Strukturen handelt es sich zwar auch um formatsprachliche Konstrukte. Aber diesen mathematischen Strukturen lassen sich keine formalen Semantiken zuordnen, wie sie im Rahmen formaler Logiken für Formelsysteme definiert sind. Dies äußert sich in einer zweifachen Devianz der mathematischen Strukturen gegenüber logischen Formelsystemen. Einerseits lassen sich innerhalb der mathematischen Strukturen keine Urteile ausdrücken, welche die semantische Qualität von Gültigkeits-oder Ungültigkeitsurteilen besitzen. Es fehlt also eine deklarative (formale) Semantik. Andererseits existieren für die mathematischen Strukturen keine Beweissysteme, die das Inferenzvermögen der prädikatenlogischen Beweissysteme erreichen. Daher bestehen Defizite hinsichtlich der operationalen (formalen) Semantik. Zwar sind für die mathematischen Strukturen durchaus Beweisoperationen definiert. Sie beruhen großenteils auf Aquivalenztransformationen. Aber diese Transformationen schöpfen das Leistungsvermögen von prädikatenlogischen Inferenzregeln nicht vollständig aus.

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  12. Besonders deutlich bringen Balzer, Moulines und Sneed diesen Verbesserungsanspruch, der schon kurz zuvor in einer Anmerkung als Überlegenheitsposition erwähnt wurde, zur Geltung: “The fundamental intuition underlying our approach is that… interesting parts of empirical science - things like empirical laws - are best

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  13. Um ein solches Inadäquanzurteil fällen zu können, müßten erst einmal operationale Kriterien für adäquate Theorieformulierungen vorgelegt werden. Diese Bringschuld haben die Anhänger des strukturalistischen Theorienkonzepts aber bisher nicht eingelöst. Darauf wurde schon in einer der voranstehenden Anmerkungen hingewiesen.

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  14. Statt dessen betrachtet der Verf. den Formulierungseinwand überwiegend als ein wissenschaftspsychologisches Phänomen: Um sich vom “statement view” des konventionellen Theorienkonzepts abzugrenzen, haben die Vertreter des “non statement view” von vornherein darauf Wert gelegt, einen deutlich abweichenden formalen Apparat für die Theorieexplikate zu verwenden. Diese Einstellung wurde noch dadurch gefördert, daß das strukturalistische Theorienkonzept vornehmlich aus der Analyse von physikalischen Theorien hervorgegangen ist. Bei der formalen Explikation dieser physikalischen Theorien wird in der Tat oftmals auf jene mathematischen, mengentheoretisch fundierten Strukturen zurückgegriffen, die von den Vertretern des “non statement view” bevorzugt werden. Daher verwundert es auch nicht, wenn sich z.B. Stegmoller (1980), S. 7f., vehement dagegen wehrt, daß seine Ausführungen in einer Rezension von BUNGE aus der Perspektive von prädikatenlogischen Formelsystemen beurteilt worden sind.

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  15. Vgl. Stegmüller (1980), S. 56ff. Er spricht davon, daß der “traditionellen Auffassung” von Theorien “unüberwindliche Schwierigkeiten” entgegenstehen (S. 56). Diese Schwierigkeiten, die auf den T-theoretischen Konstrukten einer Theorie beruhen, führten dazu, daß “die traditionelle Auffassung empirischer Aussagen einer Theorie entweder in einen circulus vitiosus oder in einen unendlichen Regreß” geraten. Diese Probleme ließen sich aber überwinden, indem das strukturalistische Theorienkonzept befolgt wird (S. 58ff.). Vgl. ebenso Stegmoller (1986c), S. 34ff., und - aber weniger deutlich argumentierend - Stegmoller (1986b), S. 307f. Auf die Eigenarten dieser Argumentation und ihres zentralen Objekts - den T-theoretischen Konstrukten - wird im folgenden noch näher eingegangen.

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  16. Immerhin zieht der Überprüfungseinwand das falsifikationistische Wissenschaftsverständnis des Kritischen Rationalismus von Grund auf in Zweifel.

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  17. Der Begriff des theoretischen Konstrukts wird hier als Oberbegriff zu vielfach schattierenden Formulierungen verwendet, die alle die gleiche Problematik betreffen. Dabei handelt es sich z.B. um die “theoretischen Funktionen”, auf die sich Stegmüller (1980), passim (z.B. S. 56f.), vornehmlich bezieht..

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  18. Statt dessen wird zunächst auf die einschlägige Literatur verwiesen. Vgl. dazu z.B. Stegmüller (1980), S. 56ff. Später wird in einem Exkurs ausführlicher dargelegt, wie sich der Überprüfungseinwand aus der Perspektive des “non statement view” rechtfertigen läßt.

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  19. Das strukturalistische Theorienkonzept trifft ebenso wie das konventionelle Theorienkonzept Aussagen darüber, wie Theorien formalsprachlich verfaßt werden können. Daher läßt sich die Ebene der Theorieformulierung als objektsprachliche Ebene kennzeichnen. Die metasprachliche Ebene umfaßt dagegen jede Rede, die sich auf das objektsprachliche Formulieren von Theorien bezieht. Da hierbei über Theorien geredet wird, können die metasprachlichen Aussagen ebenso als metatheoretische Aussagen bezeichnet werden.

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  20. Ein bemerkenswerter Vorbehalt findet sich bei Balzer (1982c), S. 308f. Er zeigt auf, daß die Charakterisierungen von strukturalistisch formulierten Theorien durch Artefakte erfüllt sein können, die mit realwissenschaftlichen Theorien in einem intuitiven Vorverständnis nichts gemeinsam haben. Solche “Monster” lassen sich noch nicht einmal mit den strukturell reichhaltigen Formulierungsanforderungen des “non statement view” abwehren. Daher regt BALZER an, die Festlegungen des strukturalistischen Theorienkonzepts nicht als Definitionen, sondern

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  21. In diesem Beitrag wird vorausgesetzt, daß jede empirisch gehaltvolle Theorie mindestens eine wesentliche gesetzesartige Aussage umfaßt, die mindestens ein T-theoretisches Konstrukt enthält. Der Einfachheit halber werden empirisch gehaltvolle Theorien, die dieser doppelten Anforderung gerecht werden, nur kurz als Theorien angesprochen. Die erste Prämisse, die mindestens eine wesentliche gesetzesartige Aussage voraussetzt, wird nicht in Zweifel gezogen. Diese grundsätzlich nomische Ausrichtung wurde schon an früherer Stelle begründet. Gegenüber der zweiten Prämisse, die sich auf die Existenz T-theoretischer Konstrukte bezieht, werden hingegen später ernsthafte Bedenken vorgetragen. Die Vorbehalte werden aber vorläufig zurückgestellt, weil sie den Zugang zur strukturalistischen Konstruktion “adäquater” Theorieformulierungen eher verbauen als erhellen würden.

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  22. Vgl. Stegmoller (1980), S. 56.

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  23. Jede strukturalistische Theorieformulierung, die auf mathematischen Strukturen beruht, läßt sich ohne prinzipielle Schwierigkeiten in eine äquivalente prädikatenlogische Darstellungsform überführen. Dies hat Schurz (1983), S. 357ff., insbesondere S. 358, anhand eines Theoriebeispiels mit großer Sorgfalt verdeutlicht. Zwar räumt der Verf. ein, daß eine solche exemplarische Transformation kein stringenter Beweis für die Behauptung ist, alle strukturalistischen Theorieformulierungen könnten entsprechend umgeformt werden. Doch gewähren die detaillierten Ausführungen von Schurz eine solche Fülle von Hinweisen auf Transformationsmöglichkeiten, daß der Verf. keine ernsthaften Zweifel an ihrer universellen Anwendbarkeit hegt. Darüber hinaus wird er später mit seinen eigenen Formulierungsvorschlägen unterstreichen, daß sich Theorien, die nach Maßgaben des “non statement view” strukturiert sind, sehr wohl in prädikatenlogischer Form darstellen lassen. Aber auch dadurch wird im strengen Sinne nicht nachgewiesen, daß eine universelle Transformationsmöglichkeit mathematischer Strukturen in prädikatenlogische Formelsysteme besteht. Statt dessen läßt sich nur eine entsprechende Vermutung verteidigen. Daher vertritt der Verf. eine vorsichtigere Position: Er hat bislang keine strukturalistische Formulierung einer Theorie kennengelernt, die nicht auf prädikatenlogische Weise rekonstruiert werden kann. Sollte jedoch ein Theorieexemplar präsentiert werden, dessen prädikatenlogische Rekonstruktion nachweislich unmöglich ist, so nimmt er gern seine Transformierbarkeitsvennutung zurück.

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  24. Das Attribut “spezifisch” drückt aus, daß zwei Theorien Ti und T2 als gleiche Theorien behandelt werden, falls sie dieselbe formale Struktur besitzen: S(T1)=S(T2) us Tt=T2. Dies schließt keineswegs aus, daß die beiden Theorien T1 und T, bei intuitiver Betrachtung als unterschiedliche Theorien empfunden werden. Sie können z.B. in verschiedenen Darstellungsformen repräsentiert werden. Dieser Aspekt klang bereits in der voranstehenden Anmerkung an, als die Transformationsmöglichkeit zwischen mathematischen Strukturen und prädikatenlogischen Formelsystemen erörtert wurde. Eine solche Unterschiedlichkeit der beiden Theorien T1 und T2 wird hier von vornherein zugelassen. Es wird lediglich festgelegt, daß diese Theorien gleiche formatsprachlich verfaßte Strukturen S(Tt) bzw. S(T2) aufweisen. Dabei wird eingeräumt, daß über die Gleichheit von formalen Theoriestrukturen und entsprechende Transformationsmöglichkeiten strenggenommen erst dann gehaltvoll gesprochen werden kann, wenn konkrete Kriterien für die Strukturgleichheit von nicht-identischen (z.B. unterschiedlich repräsentierten) Theorien vorliegen. Die Aufgabe, solche Kriterien festzulegen, wird im Rahmen der hier vorgelegten Ausarbeitung nicht gelöst. Sie ist nach Wissen des Verf. bisher auch von Vertretern des strukturalistischen Theorienkonzepts noch nicht aufgegriffen worden.

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  25. Stegmüller (1980), S. 56, spricht explizit von einer mathematischen Struktur S(T). Damit wird aber von vornherein die enge Perspektive des “non statement view” eingenommen, die oben als Formulierungseinwand diskutiert wurde. Aufgrund der dort vorgetragenen Argumente möchte der Verf. nicht an der Fixierung auf mathematische Strukturen festhalten. Statt dessen redet er von einer formalen Struktur S(T), um auszudrücken, daß sowohl mathematische als auch logische Formulierungen des formalsprachlichen Theorieexplikats zugelassen sind. Dabei wird “formalsprachlich” als Oberbegriff zu “mathematisch” und “logisch” gebraucht. Zugleich wird “formal” als verkürzter, aber synonymer Ausdruck für den Begriff “formalsprachlich” verwendet.

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  26. Die Entscheidbarkeitsprämisse wird in der Literatur, die dem Verf. zum “non statement view” zugänglich war, nicht explizit genannt.

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  27. Diese Formulierung bedarf einer näheren Erläuterung, weil sie manchem Leser auf den ersten Blick trivial erscheinen mag. Keineswegs trivial ist aber das, worauf in der o.a. Entscheidbarkeitsprämisse implizit verzichtet wird: Falls ein formatsprachliches Konstrukt eine vorgegebene formale Struktur S(1) nicht besitzt, so braucht sich dies nicht definitiv feststellen zu lassen. Damit wird der Semi-Entscheidbarkeit der Prädikatenlogik Rechnung getragen. Denn die früher vorausgesetzten vollständigen und korrekten Beweissysteme der Prädikatenlogik erlauben nur zweierlei: Falls einem prädikatenlogischen Konstrukt eine vorgegebene, prädikatenlogisch formulierte Eigenschaft tatsächlich zukommt, so kann dies durch eine endliche Inferenzkette definitiv bewiesen werden (Vollständigkeit). Wenn durch eine endliche Inferenzkette bewiesen wird, daß ein prädikatenlogisches Konstrukt eine prädikatenlogisch formulierte Eigenschaft besitzt, dann kommt diese Eigenschaft dem Konstrukt auch tatsächlich zu (Korrektheit). Weder Vollständigkeit noch Korrektheit eines Beweissystems geben aber Auskunft darüber, wie sich das Beweissystem verhält, wenn es auf Konstrukte angewandt wird, die eine zu überprüfende Eigenschaft tatsächlich nicht aufweisen. In der Tat existieren “pathologische” Fälle, für die nachgewiesen wurde, daß jedes vollständige und korrekte prädikatenlogische Beweissystem unendlich lange operieren würde. Allerdings handelt es sich um eine Fiktion, weil die Operationen des betroffenen Beweissystems in der Realität wegen beschränkter Operationsressourcen nach endlicher Zeit ergebnislos abgebrochen werden müssen. Diese Fälle werden im allgemeinen als das potentielle Nichthalten von TURING-Automaten diskutiert. Es würde hier aber zu weit führen, diese prädikatenlogischen Einsichten im Detail zu erläutern. Wichtig ist nur die Konsequenz der Semi-Entscheidbarkeit: Sobald prädikatenlogische Formelsysteme verwendet werden, die das Ausdrucksvermögen der Prädikatenlogik einschließlich Mengenlehre und Arithmetik ausschöpfen dürfen, dann gilt: Nur tatsächlich vorliegende Eigenschaften eines Formelsystems können durch prädikatenlogische Inferenzen in endlicher Zeit vollständig und korrekt erkannt werden. Daher wird die Entscheidbarkeitsprämisse in der vorsichtigen Form ausgesprochen, daß sich die tatsächlich vorhandene formale Struktur S(T) eines Konstrukts immer feststellen läßt. Ob sich das Verfügen über eine Struktur S(T) auch in dem verschärften Sinn entscheiden läßt, daß ebenso das Nichtvorhandensein der Struktur festgestellt werden kann, wird hingegen bewußt offengelassen. Vertiefende Darstellungen der zuvor skizzierten prädikatenlogischen Semi-Entscheidbarkeit, die oftmals auch als Unentscheidbarkeit angesprochen wird, finden sich z.B. bei WANG (1960), S. 224; Bunge (1967b), S. 444f.; Boolos (1980), S. 112 u. 142f.; Przelecki (1983), S. 48ff.; Stegmüller (1984), S. 85f., 280, 283 u. 342ff., insbesondere 367ff. (mit formalem Beweis auf S. 368f.); Zelewski (1986), S. 934ff.; Deiiiaye(1987), S. 33f., 44f., 126 u. 163; Kreowskt (1991), S. 107(ff.) u. 111.

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  28. Aus prädikatenlogischer Perspektive handelt es sich bei einem Modell um eine (prädikatenlogische) Interpretation eines (prädikatenlogischen) Formelsystems, die eine besondere semantische Anforderung erfüllt. Zunächst wird in rein syntaktischer Weise die systemumgreifende Gesamtformel definiert. Sie ist das Konjugat aus allen systemzugehörigen Formeln, falls das Formelsystem aus mehreren Formeln besteht. Andernfalls - wenn das Formelsystem nur genau eine Formel umfaßt - fällt die systemumgreifende Gesamtformel mit eben dieser einen Formel zusammen. Unter dieser Voraussetzung gilt als besondere semantische Anforderung für die Modelle eines Formelsystems: Eine Interpretation ist ein Modell eines Formelsystems genau dann, wenn die systemumgreifende Gesamtformel unter der vorgegebenen Interpretation gültig ist. Vereinfacht gesprochen gilt: Ein Modell ist eine Interpretation für ein Formelsystem, unter der das Formelsystem gültig ist. Das Modell wird dann mitunter auch als eine Realisierung des Formelsystems für die zugrundeliegende Theorie angesprochen. Vgl. zu dieser prädikatenlogischen Modellauffassung die Quellen, die schon früher zur formalsprachlichen Interpretation prädikatenlogischer Formelsysteme angeführt wurden; z.B. STEGMÜLLER (1984), S. 413 (allerdings nur in bezug auf einzelne Formeln). Diese Modelldefinition läßt sich aber auf die Formelsysteme von Theorien im allgemeinen nicht unmittelbar anwenden. Denn die Formelsysteme von Theorien werden nicht so aufbereitet, daß alle ihre Formeln explizit dargestellt und darüber hinaus sogar konjunktiv miteinander verknüpft sind. Vielmehr wird das Formelsystem einer Theorie des öfteren zunächst in zwei Teilsysteme aufgespalten. Das erste Teilsystem umfaßt alle Formeln, die sich aus keinen anderen Formeln des Formelsystems ableiten lassen (Axiome). Das zweite Teilsystem enthält alle Formeln, die aus anderen Formeln des Formelsystems abgeleitet werden können (Theoreme). Das zweite Teilsystem wird entweder überhaupt nicht oder nur in endlichen Ausschnitten dargestellt. Denn jedes deduktiv abgeschlossene Formelsystem enthält in der Regel unendlich viele Theoreme. Ihre vollständige Wiedergabe ist unmöglich. Es spielt aber auch überhaupt keine Rolle, ob das Teilsystem der Theoreme fehlt oder nur unvollständig angeführt wird. Denn wegen der früher erläuterten Beziehung zwischen syntaktischen Ableitungs-und semantischen Folgerungszusammenhängen gilt: Die Theoreme eines deduktiv abgeschlossenen Formelsystems sind auf jeden Fall dann gültig, wenn die Axiome des Formelsystems gültig sind. Daher ist das Konjugat, das alle Axiome und Theoreme

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  29. Die Verschiedenartigkeit von strukturalistischem und prädikatenlogischem Modellbegriff folgt aus den Erläuterungen der voranstehenden Anmerkung: Der prädikatenlogische Modellbegriff setzt die Gültigkeit von Formeln voraus. Die semantische Dimension der Formelgültigkeit wird aber von den Modellen des strukturalistischen Theorienkonzepts, die im folgenden definiert werden, auf den ersten Blick überhaupt nicht tangiert. Besonders deutlich wird dies in bezug auf die potentiellen Modelle einer Theorie. Es wird in Kürze gezeigt, daß es sich dabei um Modelle handelt, die zwar den terminologischen Apparat einer Theorie benutzen, jedoch die wesentlichen gesetzesartigen Aussagen der Theorie nicht zu erfüllen brauchen. Die wesentlichen gesetzesartigen Aussagen einer Theorie gehören immer zu ihren Axiomen, wenn die Theorie durch ein axiomatisiertes Formelsystem repräsentiert wird. Daher lassen sich die potentiellen Modelle einer Theorie, die im strukturalistischen Theorienkonzept definiert werden, aus prädikatenlogischer Perspektive als Formelsysteme auffassen, in denen die Axiome des Formelsystems keineswegs gültig sein müssen. Aufgrund der Erläuterungen in der voranstehenden Anmerkung gilt aber: Eine Interpretation ist genau dann ein Modell für das Formelsystem einer axiomatisch formulierten Theorie, wenn unter der Interpretation alle Axiome der Theorie gültig sind. Also brauchen den potentiellen Modellen einer strukturalistisch formulierten Theorie keine Interpretationen eines Formelsystems zu entsprechen, die im prädikatenlogischen Sinn Modelle des Formelsystems darstellen. Daher werden die potentiellen Modelle des “non statement view” dem prädikatenlogischen Modellbegriff nicht gerecht.

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  30. Vgl. Balzer (1987a), S. 15 i.V.m. S. 10 u. 14.

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  31. Stegmoller spricht allgemein von einer “Entität”, welche die formale (mathematische) Struktur einer Theorie besitzt (z.B. Stegmoller (1980), S. 97). Im Begriff der Entität klingt aber der ontologische Bezug auf real existierende Sachverhalte an. Dagegen bleibt der Argumentationszusammenhang des strukturalistischen Theorienkonzepts zunächst auf die rein formatsprachliche Dimension der Theorieexplizierung beschränkt. Daher meidet der Verf. den Entitätsbegriff. Statt dessen bevorzugt er den Konstruktbegriff, der unmittelbar auf den formalsprachlichen Argumentationszusammenhang verweist.

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  32. Vgl. Stegmoller (1980), S. 56.

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  33. Die Modellmenge Ms(T) läßt sich auch als die Extension eines informal eingeführten Prädikats S(m) auffassen, das die Bedeutung “Konstrukt m hat die formale Struktur S” besitzt; vgl. STEGMÜLLER (1980), S. 56 u. Fn. 3 auf S. 62.

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  34. Vgl. Stegmüller (1980), S. 58 u. 97.

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  35. Stegmoller redet zumeist vom “begrifflichen Apparat” einer Theorie; vgl. z.B. Stegmüller (1980), S. 97.

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  36. Stegmoller spricht in der Regel von den “echten” oder “eigentlichen Axiomen” einer Theorie; vgl. z.B. Stegmüller (1980), S. 58 u. 97.

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  37. In Kürze werden Restriktionen als eine dritte Komponente der formalen Struktur S(T) der Theorie T identifiziert. Insofern ist die oben angeführte Zweiteilung inhaltlich korrekt, aber unvollständig.

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  38. Was es aus prädikatenlogischer Sicht genau heißt, den terminologischen Apparat einer Theorie zu benutzen, wird später präzisiert.

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  39. Im Ausdruck Mpa) wird auf die formale Struktur S(T) der Theorie T nicht mehr unmittelbar Bezug genommen, weil diese formale Struktur um die formale Repräsentation aller wesentlichen gesetzesartigen Aussagen der Theorie T verkürzt wurde.

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  40. Genau diese Identifizierung gelangt zum Ausdruck, wenn kurz vom terminologischen Apparat Mp(r) gesprochen wird.

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  41. Andernfalls gehört das potentielle Modell nicht zur Modellmenge MsfT) der Theorie T. Unter welchen Umständen aus prädikatenlogischer Sicht davon geredet werden kann, daß ein potentielles Modell mp eine wesentliche gesetzesartige Aussagen GESq erfüllt, wird wiederum an späterer Stelle konkretisiert.

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  42. Vgl. Stegmoller (1980), S. 60.

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  43. Durch Genn, wird die Prämisse ausgedrückt, daß nur dann von einer Theorie T gesprochen wird, wenn ihre formale Struktur S(T) mindestens eine wesentliche gesetzesartige Aussage GESq umfaßt. Formale Strukturen S, die keine wesentlichen gesetzesartigen Aussagen enthalten (G=0), werden daher von vornherein aus dem Bereich der formalsprachlichen Darstellung von Theorien ausgeschlossen.

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  44. Da schon für jede einzelne gesetzeserfüllende potentielle Modellmenge MPG g die Beziehung M g ç MPo) gültig ist, trifft auf die Schnittmenge MSfT) aller gesetzeserfüllenden potentiellen Modellmengen erst recht die Beziehung MS(-0 ç MPG zu. Diese Beziehung läßt sich auch äquivalent als MKT) Msen notieren. Dadurch gelangt deutlicher zum Ausdruck, daß die potentielle Modellmenge Mpo.) eine Obermenge zur Modellmenge Msm darstellt. Im allgemeinen handelt es sich sogar um eine echte Obermenge. Denn die potentielle Modellmenge MFA besitzt in der Regel eine deutlich größere Extension als die Modellmenge Msm. Es existiert eine Vielzahl potentieller Modelle, die zwar den terminologischen Apparat der Theorie T benutzen, nicht aber alle ihre wesentlichen gesetzesartigen Aussagen erfüllen.

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  45. Diese Redeweise besitzt pleonastischen Charakter. Denn die Modelle der Theorie sind von vornherein so definiert, daß sie immer alle wesentlichen gesetzesartigen Aussagen der Theorie erfüllen.

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  46. Das strukturalistische Konzept der T-Theoretizität geht auf die Überlegungen von Sneed (1979a), S. XVIII, 31ff. u. 116, insbesondere S. 33f. (u. 38ff.), zurück (hier in der 2. Aufl.). Danach wurde es von anderen Autoren präzisiert und zu einem der zentralen Ansatzpunkte des “non statement view” ausgebaut. Vgl. zur T-Theoretizität Stegmoller (1973), S. 18 u. 45ff., insbesondere S. 18 u. 51; Stegmoller (1974), S. 176f.; Moulines (1975c), S. 424f.; Sneed (1976), S. 132ff., insbesondere S. 135; Kamlait (1976), S. 349ff. (mit einem Präzisierungsvorscblag auf S. 350ff., insbesondere S. 351); Stegmoller (1976c), S. 40ff.; Hübner (1978), S. 292ff. (kritisch; vgl. auch die Stellungnahme bei STEGMÜLLER (1986c), S. 82ff.); Stegmüller (1979b), S. 15ff. u. 73, insbesondere S. 17; Stegmüller (1979c), S. 116f.; Heidelberger (1979), S. 37ff., insbesondere S. 45f.; Maier (1979), S. 55f.; Kamiah (1979), S. 198ff.; Tetmns (1979), S. 24üff. (allerdings ab S. 242 auf Distanz zu strukturalistischen Argumentationsweisen gehend); Harris (1979), S. 198ff.; Balzer (1980a), S. 467ff.; Balzer (1980b), S. 403ff.; Stegmüller (1980), S. 9, 12f., 56f., 96f., 108, 139ff. u. 179f.; Pearce (1981a), S. 11ff.; Pearce (19816), S. 77ff.; Stegmoller (1981), S. 280ff.; BAT ZFR (1982a), S. 31ff.; Balzer (1982b), S. 31ff., insbesondere S. 32; Balzer (1982c), S. 34ff. (weitgehend informal) u. S. 278ff. (formal); Balzer (1982d), S. 22ff.; Sneed (1982), S. 206f.;

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  47. Dilworth (1982), S. 20ff. (distanziert); Stegmüller (1983), S. 1035 u. 1038ff.; Haslinger (1983), S. 121ff.; Sneed (1983), S. 352f. (u. 355ff.); Schurz (1983), S. 360; Kotter (1983), S. 329ff. u. 335f.; Weber (1983), S. 622ff.; Dilworth (1984), S. 407ff. u. 419 (distanziert); Gadenne (1984), S. 149ff.; Moulines (1985), S. 109ff., insbesondere S. 112; Balzer (1985b), S. 191ff.; Balzer (1985e), S. 139ff.; Forge (1985), S. 274ff.; Gadenne (1985), S. 19ff.; Mormann (1985), S. 345ff.; Balzer (19866), S. 30ff., insbesondere S. 31; Balzer (1986g), S. 71 ff.; Stegmui LER (1986a), S. 466f. u. 480ff.; Stegmüller (19866), S. 318; Stegmüller (1986c), S. 31ff., 82ff., 153ff., 164ff., 172f., 276f. u. 328f.; Garde (1986), S. 4ff.; Balzer (1987a), S. 47ff. u. 391ff., insbesondere S. 50, 55 u. 65; Rings (1987), S. 296ff. u. 303ff. (kritisch); A11sch (1987), S. 267ff.; Gadenne (1987), S. 97ff.; Balzer (1987c), S. 103ff., insbesondere S. 104; Schurz (1987), S. 108ff.; Lauth (1988), S. 6ff.; Hettema (1988), S. 404ff.; Diederich (1989b), S. 364ff.; Diederich (1989d), S. 9ff.; MOULINES (1989), S. 357f.; Brinkmann (1989), S. 48ff. (distanziert); Schurz (1990), S. 161ff. (kritisch); GARDE (1990), S. 215ff.; Kuokkanen (1990), S. 25off.; Stegmüller (1990), S. 401f. Hier wird zunächst nur das “konventionelle” Konzept der T-Theoretizität diskutiert, das in den Überlegungen von SNEED wurzelt und von STEGMÜLLER aufgegriffen wurde. Auf eine Variante der T-Theoretizität, die auf einer Anregung von GAIIDE beruht, wird später näher eingegangen. Dort finden sich auch weitere Quellen zur T-Theoretizität, die sich jedoch nur mit dem modifizierten Theoretizitätsverständnis befassen.

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  48. Die T-Theoretizität eines Konstrukts, die aus strukturalistischer Sicht eine so herausragende Rolle spielt, stimmt strenggenommen nicht mit denjenigen theoretischen Begriffen überein, die aus dem sprachlichen Zweischichtenkonzept des konventionellen Theorieverständnisses bekannt sind. Daher ist bei der Verwendung der Kurzformulierung “theoretisch” darauf zu achten, daß im folgenden zunächst nur das spezielle strukturalistische Konzept der T-Theoretizität zugrundeliegt. Später wird auf das Verhältnis zwischen T-theoretischen Konstrukten des “non statement view” und theoretischen Begriffen des “statement view” ausführlicher eingegangen. Das schließt eine nähere Erläuterung des konventionellen Zweischichtenkonzepts ein, das hier zunächst nur stichwortartig erwähnt wurde. Dann werden auch erhebliche Probleme aufgezeigt, die sich beim Nachweis der T-Theoretizität eines Konstrukts einstellen können. Von solchen Nachweisschwierigkeiten wird aber vorerst vollkommen abgesehen. Demi zunächst ist nur eine grobe Einführung in das Konzept der T-Theoretizität beabsichtigt, die noch nicht durch verständniserschwerende Komplizierungen belastet sein soll.

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  49. Vgl. z.B. Stegmüller (1981), S. 280 u. 282; Stegmüller (1986c), S. 33; Rings (1987), S. 296f.; Hettema (1988), S. 404; Kuokkanen (1990), S. 250 u. 252; Schurz (1990), S. 161. Allerdings wird in den vorgenannten Quellen zumeist nicht von der empirischen Bestätigung, sondern von der Gültigkeit der Theorie oder Ähnlichem gesprochen. Darin liegt aber kein wesentlicher inhaltlicher Unterschied. Denn mit der “Gültigkeit” einer Theorie ist in den Kontexten der angeführten Quellen niemals die logische Gültigkeit eines Formelsystems unter einer formal-sprachlichen Interpretation gemeint. Vielmehr zielen die Ausführungen stets auf die empirische “Gültigkeit” der betroffenen Theorien ab. Da der Gültigkeitsbegriff bereits aus logischer Sicht belegt ist, wird hier der Deutlichkeit halber auf empirische Bestätigungen Bezug genommen. Vgl. ebenso - aber weniger deutlich - Stegmüller (1980), S. 57. Die dort verwendete Formel “ajEMsçr ” drückt in Verbindung mit den Erläuterungen auf S. 56 aus: Die Anwendung “ai” der Theorie T erfüllt alle wesentlichen gesetzesartigen Aussagen der Theorie T, weil sie zu ihrer Modellmenge MSI-D gehört. Diese Gesetzeserfüllung wurde durch empirische Überprüfung festgestellt. Daher liegt eine empirische Bestätigung der (wesentlichen gesetzesartigen Aussagen der) Theorie T durch mindestens eine Theorieanwendung vor, sobald “aieMS(.” erkannt ist. Vgl. ebenso Baizer (1986b), S. 31.

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  50. Vgl. z.B. Stegmüller (1973), S. 51; Sneed (1979a), S. 31ff.; Harris (1979), S. 198; Balzer (1980a), S. 470; Stegmüller (1983), S. 1039; Stegmüller (1986a), S. 466; Balzer (1987a), S. 65; Diederich (1989d), S. 9.

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  51. Vgl. Stegmoi Ler (1973), S. 65; Moulines (1975e), S. 426; Hübner (1978), S. 294; Stegmüller (1980), S. 57 u. 140; Balzer (1982e), S. 42 u. 44; Stegmüller (1986e), S. 36f., 41f., 156 u. 323; Gadenne (1987), S. 951f., insbesondere S. 97f. (distanziert); Schurz (1987), S. 107ff. (mit einem anschaulichen Beispiel auf S. 110f.); Gadenne (1989), S. 146f. (distanziert). Nur auf den logischen Zirkel verweisen dagegen BALZER (1982b), S. 33; Stegmüller (1983), S. 1039f.; Stegmüller (1986a), S. 482, 484f. u. 487.; Balzer (1986g), S. 75f. (auf S. 82ff. aus kohärentistischer Perspektive); Balzer (1987c), S. 104; Rings (1987), S. 297; Lauth (1988), S. 9; Diederich (1989d), S. 9.

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  52. Hier werden konventionell formulierte Theorien aus der Perspektive des strukturalistischen Theorienkonzepts beurteilt. Daher wird auch die Begrifflichkeit des “non statement view” auf konventionelle Theorieformulierungen angewandt, obwohl die zugehörigen Konstrukte im Rahmen des “statement view” nicht bekannt zu sein brauchen. Dies trifft z.B. auf die nachfolgend erwähnte Theorieüberprüfung anhand von potentiellen Modellen zu.

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  53. Vgl. Stegmüller (1980), S. 56f.

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  54. Vgl. Sneed (1979a), S. 37; Stegmüller (1980), S. 57.

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  55. Strenggenommen geschieht keine simple Eliminierung der T-theoretischen Konstrukte. Vielmehr wird ihr Einfluß auf die Theorieüberprüfung, der sich in den zuvor erwähnten Zirkularitäts-und Infinitheitsproblemen manifestiert, mittels einer modifizierten Theorieformulierung neutralisiert. Danach lassen sich die reformulierten Theorien zirkelfrei und finit überprüfen. Die Details dieser Vorgehensweise werden im anschließenden Exkurs näher erläutert.

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  56. Die Technik der Ramsey-Eliminierung wird in Kürze ausführlicher erörtert.

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  57. Es wird später gezeigt, daß die hier skizzierte strukturalistische Argumentation keineswegs immer zutreffen muß. Denn die Ramsey-Eliminierbarkeit von T-theoretischen Konstrukten ist im Sinne SNEED’s nicht immer garantiert. Allerdings wird auch dargelegt werden, daß im Regelfall von “wohlgebauten” Theorien ausgegangen werden kann. In ihnen läßt sich die Ramsey-Eliminierung tatsächlich auf alle T-theoretischen Konstrukte so anwenden, wie es zuvor aus der Perspektive des “non statement view” angedeutet wurde.

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  58. Bei der modifizierten formalen Struktur S’(T) handelt es sich um den Ramsey/Sneed-Satz der Theorie T. In ihm wird der gesamte empirische Gehalt der Theorie T durch einen einzigen - allerdings auch recht komplizierten - Satz ausgedrückt. Vgl. zum Ramsey/Sneed-Satz für empirisch gehaltvolle Theorien Stegmüller (1973), S. 96ff., insbesondere Formel (V) auf S. 99; Tuomela (1978), S. 214f.; Sneed (1979a), S. 65ff.; Stegmüller (1980), S. 62ff., insbesondere Formel (IV) auf S. 62; Stegmüller (1986c), S. 197ff., insbesondere Formel (RS) auf S. 198; Stegmüller (1986c), S. 197ff. u. 323ff., insbesondere Formel (RS’) auf S. 198; Gähde (1986), S. 125ff., insbesondere Formel (RS) auf S. 126; Lauph (1988), S. 10f.

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  59. Der gesamte Exkurs beruht auf den programmatischen Ausführungen zum “Problem der theoretischen Terme” bei Stegmüller (1973), S. 63ff.; Sneed (1979a), S. 15ff., 26ff. u. 42ff. (auf S. 38ff. als “the problem of theoretical terms”, das an gleicher Stelle in der 1. Aufl. 1971 erstmals aufgeworfen wurde); Stegmüller (1980), S. 56ff. u. 140ff.; Balzer (1982c), S. 42ff. u. 119; Stegmüller (1983), S. 1037ff.; Stegmüller (1986c), S. 34ff. u. 322ff.; Balzer (1986g), S. 72ff., insbesondere S. 74ff. Vgl. ebenso die knappe Zusammenfassung der Grundgedanken bei Balzer (1987c), S. 105. Als aufschlußreich erweist sich aber auch die kritische Besprechung der strukturalistischen Programmatik durch Pearce (1981a), S. 11ff.

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  60. Auf die Ausgrenzung von “Miniaturtheorien”, “Sandkastentheorien”, “toy theories” u.ä. aus empirisct gehaltvollen Theorien wurde schon in einer früheren Anmerkung hingewiesen. Vgl. auch den Bezug auf “ernsthafte” Theorien in der anschließenden Anmerkung.

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  61. Das Dogma der Existenz T-theoretischer Konstrukte wird z.B. recht deutlich bei Stegmüller (1986a): “Von einem Zwang zum radikalen Umdenken kann deshalb gesprochen werden, weil der sneedsche Nachweis dafür, daß es in jeder ernsthaften physikalischen Theorie theoretische Terme im starken Sinn gibt, die herkömmliche Formulierungen physikalischer Hypothesen ausschließt.” (S. 467; kursive Hervorhebung durch den Verf., Plural “Fonnulierungen” im Original). Und weiter an späterer Stelle: “T. Sneeds These lautet, daß alle modernen physikalischen Theorien…, aber auch viele andere Theorien, Größen enthalten, die in dem eben charakterisierten Sinn theoretisch sind.” (S. 482; kursive Hervorhebung abermals durch den Verf.). Dabei meint Stegmüller mit theoretischen Tennen stets T-theoretische Konstrukte (vgl. S. 466). In ähnlicher Weise stellen Balzer, Moulines und Sneed die These auf: “In every mature empirical theory T a meaningful distinction can be drawn between concepts which… are T-theoretical, and concepts which are… T-non-theoretical” (Balzer (1987a), S. 55). Vgl. ebenso Stegmüller(1986c), S. 33, und Balzer (1987c), S. 104f.

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  62. Ohne diese Prämisse würde ein wesentlicher Rechtfertigungsstrang des strukturalistischen Theorienkonzepts in sich zusammenfallen. Angesichts der vorgenannten Vorbehalte mag diese “heroische” Prämisse durchaus zum Grübeln veranlassen. Der Verf. möchte die Berechtigung solcher grundsätzlichen Zweifel in keiner Weise bestreiten. Er wird später selbst darauf eingehen. Nur werden Einwendungen der vorgenannten Art vorerst zurückgestellt, um das strukturalistische Theorienkonzept zunächst aus seinem eigenen Verständnis heraus zu entfalten.

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  63. Es ist problematisch, das konventionelle Theorieverständnis mit den Ausdrucksmitteln und Denkmustern des strukturalistischen Theorieverständnisses wiederzugeben. Das wird bier ausdrücklich zugegeben. Doch wird im Sinne eines “faute de mieux”-Arguments entgegengehalten: Das Konzept der T-Theoretizität wird innerhalb des konventionellen Theorieverständnisses nicht beachtet. Nach Wissen des Verf. läßt es sich auch nicht rekonstruieren, wenn nur auf deduktiv abgeschlossene Aussagenzusammenhänge Bezug genommen wird. Daher können die Schwierigkeiten, die dem “statement view” durch T-theoretische Konstrukte bereitet werden, nur mit der Hilfe eines anderen Theorienkonzepts diskutiert werden. Das strukturalistische Theorienkonzept ist dazu in der Lage. Also ist es grundsätzlich zulässig, das konventionelle Theorieverständnis mit den Ausdrucksmitteln und Denkmustern des “non statement view” wiederzugeben, um T-theoretische Konstrukte zu thematisieren. Selbst wenn dies akzeptiert wird, so könnte immer noch der Einwand erhoben werden, es sei “inadäquat”, konventionelle Theorieüberprüfungen im strukturalistischen Theorienkonzept auf die Untersuchung von potentiellen Modellen einer Theorie zurückzuführen. Darüber mag gestritten werden. Aber es muß dann auch eine Alternative präsentiert werden, die sich anhand überprüfbarer Adäquanzkriterien als überlegen erweist. Eine solche “adäquatere” Alternative ist dem Verf. bis heute nicht bekannt geworden. Dagegen gehört es zum “etablierten” Instrumentarium des strukturalistischen Theorienkonzepts, das konventionelle Theorieverständnis auf der Basis potentieller Modelle zu rekonstruieren. Vgl. Stegmüller (1980), S. 56f. (hinsichtlich der dort thematisierten “traditionellen Auffassung der empirischen Hypothesen einer Theorie” (S. 56)); weniger deutlich auch Sneed (1979a), S. 15ff. Aufgrund des Vorhergesagten sieht der Verf. zur Zeit keine bessere Alternative zu dein hier eingeschlagenen Ansatz, die Schwierigkeiten des konventionellen Theorieverständnisses, die beim Umgang mit T-theoretischen Konstrukten auftreten, aus strukturalistischer Perspektive aufzuarbeiten.

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  64. Diese Festlegung von Theorieanwendungen dient nur dem Zweck, dem konventionellen Theorieverständnis aus der Sicht des “non statement view” möglichst nahe zu kommen. Es handelt sich aber keineswegs um Anwendungen einer Theorie T, wie sie im strukturalistischen Theorienkonzept benutzt werden. Die abweichenden strukturalistischen Vorstellungen über Theorieanwendung werden an späterer Stelle erläutert, wenn denkmögliche, zulässige und intendierte Anwendungen von Theorien vorgestellt werden.

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  65. Diese Voraussetzung stellt eine erhebliche Vereinfachung der Argumentation dar. (Sie wird auch von Sneed und Siegmüli.ER benutzt). Ausgangspunkt der Simplifizierung ist die Feststellung, daß potentielle Modelle einer Theorie zunächst nur dann vorliegen, wenn jedes Konstrukt aus dein terminologischen Apparat der Theorie benutzt wird. Vgl. dazu die spätere exemplarische Rekonstruktion zweier produktionswirtschaftlicher Theorien. Dort werden potentielle Modelle auch in derjenigen Tupelnotation vorgestellt, die für die strukturalistische Theorieformulierung auf der Basis von mathematischen Strukturen typisch ist. Anhand dieser Tupelschreibweise wird besonders deutlich, daß bei der Modelldarstellung der gesamte terminologische Theorieapparat zum Einsatz gelangt. Es läßt sich aber durchaus vorstellen, daß einzelne Theorieanwendungen nicht alle Konstrukte aus dem terminologischen Apparat einer Theorie verwenden. Daher müßten strenggenommen auch “Substrukturen” von potentiellen Modellen als Theorieanwendungen zugelassen werden. Von BALZER (1980a), S. 475f. u. 479, werden solche Substrukturen ausführlicher erörtert. Es zeigt sich dort aber auch, daß Substrukturen von potentiellen Modellen erheblichen darstellungstechnischen Aufwand bereiten. Daher wird auf ihre Berücksichtigung bier verzichtet. Dieser Verzicht fällt leicht, weil Substrukturen von potentiellen Modellen keinen wesentlichen Erkenntnisgewinn erwarten lassen. Denn würden sie erfaßt, so bräuchte die nachfolgende Argumentation “nur” auf jene Theorieanwendungen eingeschränkt zu werden, in deren Substrukturen T-theoretische Konstrukte weiterhin enthalten sind. Es reicht dann aus, das Zirkel-und Regreßargument auf die derart ausgezeichneten Theorieanwendungen einzuschränken. Seine Argumentationskraft bleibt dabei im wesentlichen unverändert. Denn seine zentrale Prämisse, daß mindestens ein T-theoretisches Konstrukt zu beachten ist, wird bei der zuvor skizzierten Fokussierung auf Substrukturen weiterhin eingehalten. Daher gilt für das Zirkel-und Regreßargument: Es läßt sich immer dann anwenden, wenn in die Fonnulierung einer Theorieanwendung mindestens ein T-theoretisches Konstrukt einfließt. Dabei ist es unerheblich, oh die Theorieanwendung entweder ein vollständiges potentielles Modell oder aber eine seiner Substrukturen darstellt. Dagegen kann das Zirkel-und Regreßargument nicht mehr gegen das konventionelle Theorieverständnis gerichtet werden, wenn in der Formulierung einer Theorieanwendung überhaupt kein T-theoretisches Konstrukt vorkommt. Dabei ist es ebenso unbeachtlich, ob es sich bei der Theorieanwendung um ein potentielles Modell oder um eine seiner Substrukturen handelt. Wegen dieser zweifachen Irrelevanz der Unterscheidung zwischen potentiellen Modellen und ihren Substrukturen wird fortan von der Vereinfachung ausgegangen, ausschließlich potentielle Modelle zu betrachten.

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  66. Vgl. dazu die späteren Ausführungen zur Problematik von T-theoretischen Konstrukten und zur prädikatenlogischen Einbettung von strukturalistisch formulierten Theorien.

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  67. Auch dieser Aspekt wird später durch eine strukturalistische Definition für Meßverfahren präzisiert.

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  68. Es wird nochmals daran erinnert, daß hier das konventionelle Theorieverständnis aus der Perspektive des “non statement view” rekonstruiert wird.

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  69. Später wird die T-Theoretizität eines Konstrukts verfeinert definiert. Vgl. dazu die Ausführungen, in denen die Problematik der T-theoretischen Konstrukte näher untersucht wird.

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  70. Vgl. Stegm(YIJ.ER (1980), S. 57.

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  71. Diesen einfachen Fall diskutiert Stegmüller (1980), S. 57, ausführlicher. Dort findet sich auch ein anschauliches Beispiel. Vgl. ebenso Balzer (1982b), S. 33.

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  72. Vgl. Sneed (1979a), S. 37 (dort in bezug auf Theorieanwendungen, die im hier diskutierten konventionellen Theorieverständnis mit den potentiellen Modellen einer Theorie zusammenfallen).

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  73. Ramsey-Transformationen werden eingeführt von Ramsey (1965), S. 212ff.; vgl. ebenso Carnap (1959b), S. 41f.; Hempel (1966), S. 215ff. u. 220ff.; Stegmoller (1970), S. 400ff., insbesondere S. 404; voN Kutschera (1972a), S. 276f.; voN Kutschera (1972b), S. 297f. u. 301ff.; Watkins (1975), S. 96ff., insbesondere S. 99 (dort sehr übersichtlich und präzise) u. S. 101; Kamlah (1976), S. 352ff.; Przelecki (1979), S. 350; Stegmüller (1986a), S. 485f.; Stegmüller (1986b), S. 318f.; Rings (1987), S. 298f. u. 304f.; Watkins (1992), S. 41ff.

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  74. Sneed’s Konzept der Ramsey-Eliminierbarkeit geht auf Sneed (1979a), S. 41ff. u. 65ff., insbesondere S. 52ff., zurück. Es dominiert auch die Ausführungen von Stegmüller (1973), S. 66ff. (sehr ausführlich), insbesondere S. 71ff., 90 u. 96ff.; Simon (1973), S. 369f.; Stegmüller (1979b), S. 21f.; Stegmüller (1980), S. 58f., 62f., insbesondere S. 63; Balzer (1980a), S. 469f.; Balzer (1982b), S. 34ff.; Sneed (1982), S. 207ff., insbesondere S. 210ff.; Groen (1983), S. 2081í.; Schurz (1983), S. 360f.; Stegmüller (1986a), S. 486ff.; Stegmüller (1986c), S. 43 u. 45f.; Rings (1987), S. 305f. (kritisch distanziert); Brinkmann (1989), S. 50.

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  75. Vgl. zum opaken Charakter der Ausführungen RAMSEY’s z.B. Watkins (1975), S. 99, Fn. 1; Rings (1987), S. 298.

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  76. Ramsey’s Artikel “Theories” wurde schon im Jahr 1929 verfaßt, aber erst später veröffentlicht. Hier wird auf seine Publikation in Ramsey (1965), S. 212ff., zurückgegriffen. Die Entfaltung der Ramsey-Technik beginnt schon auf S. 214ff. Sie wird dort aber anhand eines Beispiels vorgetragen, dessen “wesentliche” Aspekte nicht immer klar zu erkennen sind. So findet sich die “typische” Existenzquantifizierung von Ramsey-Variablen in dem Beispiel überhaupt nicht. Sie wird erst - und nur “en passant” - auf S. 231 angesprochen.

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  77. Es bereitet im folgenden erhebliche Schwierigkeiten, eine sowohl konsistente als auch quellengerechte Diktion durchzuhalten. Denn die meisten Quellen befassen sich nur mit theoretischen Konstrukten. Aus strukturalistischer Perspektive interessiert dagegen nur ihre spezielle Variante der T-theoretischen Konstrukte. RAMSEY spricht noch nicht einmal explizit von theoretischen Konstrukten. Der Einfachheit halber wird daher vereinbart, in diesem Beitrag theoretische und T-theoretische Konstrukte als Synonyma zu behandeln, sofern es nicht um konventionelle oder strukturalistische Eigenarten von Theoretizität bzw. T-Theoretizität geht. Darüber hinaus werden die Ausführungen RAMSEY’s im Sinne von theoretischen Konstrukten ausgedeutet.

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  78. Dennoch wird im folgenden nicht von T-theoretischen, sondern nur von theoretischen Konstrukten gesprochen. Dies liegt daran, daß bei Ramsey’s Transformationen die speziellen Eigenarten der T-Theoretizität zunächst noch keine Rolle spielen. Sie werden erst später Gewicht erlangen, wenn von den Ramsey-Transfonnationen zur Ramsey-Eliminierungstechnik des strukturalistischen Theorienkonzepts übergegangen wird.

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  79. Vgl. Hempel (1966), S. 216.

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  80. Dieser Beitrag beruht “in der Regel” auf einer Prädikatenlogik 1. Stufe. (Dabei wird vom hier vorgelegten Exkurs und einigen wenigen weiteren Ausnahmen abgesehen.) In einer Prädikatenlogik 1. Stufe werden ausschließlich Prädikatssymbole und -konstanten verwendet. Daher ist es im allgemeinen zulässig, Prädikatskonstanten vereinfacht als “Prädikate” zu bezeichnen. Aus dem gleichen Grund lassen sich Funktionskonstanten kurz als “Funktionen” ansprechen. Nur in den wenigen Sonderfällen, in denen die Unterscheidung zwischen Prädikatskonstanten und -variablen Bedeutung erlangt, tritt an die Stelle der vereinfachten Diktion “Prädikate” die korrekte, aber aufwendigere Bezeichnung “Prädikatskonstante”. Gleiches gilt für die Unterscheidung zwischen Funktionskonstanten und -variablen.

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  81. Vgl. dazu die Quellen, die schon an früherer Stelle zur Ramsey-Technik angeführt wurden. Besonders übersichtliche Erläuterungen der Ramsey-Transformationen bieten z.B. Hempel (1966), S. 216 i.V.m. S. 214f. (ein umfangreicheres Beispiel); Stegmoller (1970), S. 404; VON Kijtschera (1972b), S. 297f.; Watkins (1975), S. 99; Balzer (1980a), S. 469f.

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  82. Zusätzlich können alle Quantoren der Teilformeln an den Beginn der Gesamtformel gezogen werden. Eine noch weitergehende Transformation der Gesamtformel in ihre pränexe konjunktive Normalfonn ist ebenso möglich. Beide ergänzenden Formeltransformationen sind aber nicht notwendig. Daher werden sie hier nicht näher betrachtet.

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  83. Dabei wird unter dem empirischen Gehalt die Menge aller Formeln verstanden, die zwei Voraussetzungen erfüllen. Erstens muß es sich um logische Konsequenzen der Gesamtfonnel handeln. Zweitens dürfen in den Formeln nur empirisch beobachtbare Konstrukte verwendet werdest. Damit kann einerseits eine direkte Beobachtbarkeit gemeint sein. Andererseits kommt ebenso eine Beobachtungsmöglichkeit in Betracht, die durch eine zwischengeschaltete Beobachtungs-oder Meßtheorie vermittelt wird. Auf solche indirekten Beobachtungsmöglichkeiten wird an späterer Stelle zurückgekommen.

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  84. Ein strenger Beweis dafür findet sich bei Stegmüller (1970), S. 409f. Vgl. auch Hempel (1966), S. 216 u. 220f.; Stegmoller (1970), S. 406 u. 411; VON Kutschera (1972a), S. 276; VON Kutschera (1972b), S. 298; Watkins (1975), S. 101; Kamiah (1976), S. 352f.; Stegmoller (1986a), S. 485f.; Rings (1987), S. 298f.

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  85. Später werden aus der strengeren Perspektive der T-Theoretizität Zweifel geäußert, ob das Rationalitätsprädikat tatsächlich eine T-theoretische Prädikatskonstante darstellt.

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  86. Dabei wird die Option genutzt, Quantoren an den Beginn der Gesamtformel zu ziehen. Auf diese Weise läßt sich die redundante Verwendung von zwei Allquantoren für jede Variable xk mit kE{1,…,K} vermieden. Es wird aber darauf verzichtet, diesen Ansatz zu einer vollständigen Pränexnotation in konjunktiver Normalform auszubauen. Dadurch ginge der Überblick über die charakteristische Formelstruktur verloren.

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  87. Nur an einer Stelle hat Ramsey einen Eliminierungsgedanken geäußert: “we can easily eliminate the functions of the second system and so say in the primary system all that the theory gives us.” (Ramsey (1965), S. 219). Aber er verbindet mit seiner Eliminierung der Funktion(svariabl)en die Rückkehr zum Ausgangsformelsystem (“primary system”), in dem die theoretischen Funktion(skonstant)en wieder enthalten sind. Vgl. dazu auch Watkins (1975), S. 99. Watkins schlägt ebenso vor, nach den üblichen Ramsey-Transformationen die existenzquantifizierten Prädikatsvariablen fallenzulassen. Sie werden aber nicht ersatzlos gestrichen, sondern durch die früheren theoretischen Prädikatskonstanten ersetzt. Das ist genau die Rückkehr zum Ausgangsformelsystem, die schon RAMSEY ausgesprochen hat. Aus dem Vorhergesagten folgt unmittelbar: RAMSEY-Transformationen gestatten nicht, theoretische Konstrukte “einfach” zu eliminieren. Auch Stegmoller (1973), S. 71, weist ausdrücklich darauf hin, daß durch die “Ramsey-Methode… die theoretischen Entitäten als solche nicht eliminiert werden.” Dagegen finden sich in der einschlägigen Literatur des öfteren Passagen, die sich auf die Ramsey-Transformationen berufen und zugleich von einem Eliminieren oder Venneideu der theoretischen Konstrukte reden; vgl. z.B. VON Kutschera (1972b), S. 298; Stegmoller (1980), S. 63; Balzer (1982b), S. 36.

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  88. Sehr deutlich bringt dies RINGS (1987), S. 298, zum Ausdruck: “Durch die Ramseysche Methode… wird… erreicht [,daß]… die theoretischen Begriffe verschwunden und durch mittels Existenzquantoren gebundene Variablen ersetzt sind” (Ergänzung […] und kursive Hervorhebung durch den Verf.). Zu Recht knüpft er daran auf S. 299 die Vermutung: “Der Ramsey-Satz läßt sich nur unter Voraussetzung der Theorie gewinnen, in der die… theoretischen Begriffe erscheinen. Implizit dürften diese theoretischen Begriffe… jedoch in der Ersatztheorie, d.h. in dem gewonnenen Rammsey-Satz noch enthalten sein” (kursive Hervorhebung und Interpunktion aus dem Original übernommen). Vgl. auch HEMPEL (1966), S. (“But… the Ramsey-sentence associated with an interpreted theory T’ avoids reference to hypothetical entities only in letter - replacing… constants by… variables - rather than in spirit. For it still asserts the existence of certain entities of the kind postulated by T’… Hence, Ramsey-sentences provide no… way of avoiding theoretical concepts.”; kursive Hervorhebung durch den Verf.), sowie - ein weiteres Mal - Rings (1987), S. 306.

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  89. Besonders anschaulich demonstriert Balzer (1982c), S. 46, diese Vorgehensweise.

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  90. Eine andere naive Vorstellung glaubt, es hänge nur von sprachlichen Konventionen ab, ob ein Konstrukt entweder als theoretisch oder aber als empirisch beobachtbar behandelt wird. Tatsächlich läßt sich aber anhand des Konzepts der T-Theoretizität aufzeigen, daß die Eigenschaft eines Konstrukts, in bezug auf eine Theorie T ein theoretisches Konstrukt darzustellen, auf keiner Vereinbarung beruht. Vielmehr handelt es sich um eine immanente Eigenschaft der untersuchten Theorie T. Vgl. dazu STEGMÜLLER (1980), S. 56.

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  91. Im Extremfall kann das Streichen aller Konstruktvariablen mit ihren Existenzquantoren sogar dazu führen, daß überhaupt keine wohldefinierte Gesamtformel mehr vorliegt. Vgl. dazu das Beispiel der Formel “T” bei WATKINS (1975), S. 99. Wenn dort jedes Teilsubjugat entfernt wird, in dessen Antezedenz oder Konklusion eine existenzquantifizierte Prädikatsvariable vorkommt, und auch noch die eine Teilformel eliminiert wird, die nur aus einer einzelnen existenzquantifizierten Prädikatsvariable besteht, dann bleibt als “Gesamtformel” überhaupt keine prädikatenlogische Formel übrig. Alles, was die Streichungsoperation überlebt, ist eine einzelne allquantifizierte (Individuen-)Variable ohne zugehörige Formel. Dies führt das naive, ersatzlose Entfernen aller existenzquantifizierten Konstruktvariablen ad absurdum.

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  92. Vgl. zur Sneed-Variante der Ramsey-Eliminierbarkeit theoretischer Konstrukte diejenigen Quellen, die im zweiten Teil der Anmerkung zur Ramsey-Technik angeführt wurden.

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  93. Im strukturalistischen Theorienkonzept hat sich allgemein der Sprachgebrauch verfestigt, von einer RAMSEYEliminierung T-theoretischer Konstrukte zu sprechen. Dieser Konvention wird hier gefolgt.

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  94. Zwar behauptet Sneed (1979a), S. 53, daß zwischen seiner Konstrukteliminierung und Ramsey’s Trans-formationsweise eine Analogie bestehe (“RAMSEY’s proposal is analogous to our proposal”). An anderer Stelle vertritt Sneed sogar eine Aquivalenzthese (S. 46: “Ramsey’s view… is easily seen to be equivalent… to the suggestion being considered here.”). Aber weder die Analogie-noch die Aquivalenzbehauptung wird näher ausgeführt. Statt dessen hat Stegmüller mehrfach herausgestellt, daß sich Sneed’s Eliminierungstechnik für T-theoretische Konstrukte in der Tat nicht auf die RAMSEY-Transformationen allein zurückführen läßt. Vgl. z.B. Stegmüller (1973), S. 69f. (“SNEED nennt den Vorschlag… die Ramsey-Lösung des Problems der theoretischen Terme… Diese Bezeichnung… darf nicht so gedeutet werden, als handle es sich um die von Ramsey vorge-schlagene Lösung des Problems der theoretischen Terme.”; kursive Hervorhebungen des Originals hier unterlassen) und S. 71f. (“SNEED versteht jedoch unter der Ramsey-Elimination theoretischer Begriffe etwas vollkommen anderes.”; kursive Hervorhebungen des Originals abermals unterlassen). Daher spricht STEGMÜLLER (1980), S. 62, präzisierend vom RAMSENY-SNEED-Satz einer Theorie.

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  95. Die nachfolgende Skizze lehnt sich eng an SNEED (1979a), S. 52, an. Auch er bezieht sich auf prädikatenlogische Formeln. Seine Argumentation wird hier lediglich an die besondere Form einer sortierten Prädikatenlogik angepaßt. SNEED’, Diskussion der Eliminierung einer T-theoretischen Prädikatskonstante kommt der hier bevorzugten prädikatenlogischen Formulierungsweise des strukturalistischen Theorienkonzepts sehr entgegen. Es würde aber keine grundsätzlichen Schwierigkeiten bereiten, eine analoge Argumentation und Eliminierbarkeitsdefinition für eine T-theoretische Funktionskonstante vorzulegen. Darauf wird hier verzichtet. Vgl. statt dessen Simon (1973), S. 368ff., und Groen (1983), S. 207ff. Dort wird die RAMSEY-Eliminierbarkeit, die von Sneed für eine einzelne T-theoretische Prädikatskonstante durchgeführt wurde, auf eine beliebige Menge aus T-theoretischen Prädikats-und Funktionskonstanten ausgeweitet. Die Erweiterung erfolgt schlicht dadurch, daß die Symbole “TH” und “OB”, die in den anschließenden Erläuterungen verwendet werden, nicht mehr als einzelne Prädikatskonstanten behandelt werden. Statt dessen stellen sie in den vorgenannten Quellen nicht-leere Mengen aus Prädikats-und Funktionskonstanten dar. Die übrige Argumentation ändert sich nicht wesentlich.

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  96. Der Prädikatsname “OB” assoziiert die Vorstellung von empirisch beobachtbaren (“observable”) Konstrukten. Allerdings fallen aus strukturalistischer Perspektive nicht-T-theoretische und empirische Konstrukte keineswegs zusammen. Dies kann hier aber noch nicht begründet werden. Darauf wird später zurückgekommen, wenn das Konzept der T-Theoretizität vertieft behandelt wird.

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  97. Eine echte zusammengesetzte Formel liegt strenggenommen oftmals nur im ersten Fall vor. Denn im zweiten Fall stimmt die Fonnel H(OB) in der Regel mit der Prädikatskonstanten OB überein. Dennoch wird an der eigentümlichen Formel“zusammensetzung” H(OB) aus vier Gründen festgehalten. Erstens ist es dadurch möglich, den unmittelbaren Anschluß an SNEED’s Darstellung der Ramsey-Eliminierbarkeit zu wahren. Zweitens existiert der Grenzfall einer zusammengesetzten Formel, in der die Formel H(OB) aus der Prädikatskonstanten OB und dem Negator aufgebaut ist: H(OB):a —OB. Drittens steht die Prädikatskonstante OB hier nur als bewußt einfach gehaltenes pars pro toto für alle Formeln, die sich aus nicht-T-theoretischen Prädikatskonstanten bilden lassen. Bei diesen Formeln kann es sich sowohl um unterschiedliche atomare Formeln als auch um beliebig komplex zusammengesetzte Formeln handeln. Im Hinblick auf dieses indirekt involvierte Formelpotential ist es möglich, die Formel H(OB) als eine “potentiell zusammengesetzte” Formel anzusehen. Viertens wird auf eine der voran-stehenden Anmerkungen verwiesen. Dort wurde angedeutet, daß sich das Symbol “OB” von einer einzelnen Prädikatskonstanten auf eine nicht-leere Menge aus Prädikats-und Funktionskonstanten ausweiten läßt.

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  98. Vgl. Sneed (1979a), S. 52, Definition “Rl” zusammen mit Definition “D4”. Vgl. auch Simon (1973), S. 370; Groen (1983), S. 209(f). Dort wird Sneed’s Definition der Ramsey-Eliminierbarkeit allerdings auf nicht-leere Mengen aus Prädikats-und Funktionskonstanten ausgeweitet. Darauf wurde schon hingewiesen.

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  99. Vgl. ähnliche Ansätze bei Simon (1973), S. 370; Groen (1983), S. 209. Sie definieren jedoch zwischen den Modellen der beiden Formeln H(OB) und F(TH2OB) keinen bi-, sondern nur einen subjunktiven Zusammenhang. Daraus folgt eine Definitionslücke. Denn es werden jene Fälle nicht abgedeckt, in denen sich zwar ein Modell der Formel H(OB) zu einem Modell der Formel F(TH2OB) erweitern läßt, aber die umgekehrte Einschränkung eines Modells der Formel F(TH2OB) auf ein Modell der Formel H(OB) nicht mehr zutrifft. Genau diese Umkehrung ist aber für die Eliminierung eines theoretischen Konstrukts erforderlich. Allerdings bleibt die Definitionslücke in den beiden vorgenannten Quellen konsequenzenlos. Denn sie erstreckt sich lediglich auf die natürlichsprachliche Komponente der Eliminierbarkeitsdefinition. In der kompakten fonnalsprachlichen Definitionskomponente ist dagegen das erforderliche Bijugat verborgen. Es wird sogar kurz zuvor bei Groen (1983), S. 209, im Theorem “T2” explizit dargestellt. Diese Anmerkung unterstreicht übrigens die Vorbehalte, die früher gegenüber der mangelnden Präzision natürlichsprachlicher Theorieexplizierungen geäußert wurden. Zugleich werden die Vorzüge der formal-sprachlichen Explizierungsweise bestätigt.

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  100. In diesem Beitrag werden für die vereinfachte Notation von quantifizierten prädikatenlogischen Formeln folgende Abkürzungen vereinbart: Vgl. z.B. STEGMLJIEER(1984), S. 76 u. 359.

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  101. Es wurde schon in der Anmerkung 22) darauf hingewiesen, daß die entsprechenden Erweiterungen von SIMON und GROEN vorgelegt worden sind.

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  102. Der Definitionsbereich DBson aus den beiden Tupeln stellt keine Mengenvariable dar, weil er von Anfang an für die Sorte “sort” fest vorgegeben wurde.

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  103. Dadurch werden die Ausdrucksmöglichkeiten einer Prädikatenlogik 1. Stufe gesprengt. Die o.a. Quantifizierungen setzen implizit voraus, eine Prädikatenlogik höherer Stufe zu verwenden. Der Übersichtlichkeit halber wurde aber darauf verzichtet, analog zu den früher benutzten Prädikats-und Funktionsvariablen die Ausdrücke 2. Stufe mittels Fettdrucks hervorzuheben. Bei den Ausdrücken 2. Stufe handelt es sich einerseits um die Formelvariable H(OB) und andererseits um die beiden Relationsvariablen EXTI sowie EXTOB.

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  104. Vgl. Sneed (1979a), S. 49; AI.ISCH (1987), S. 267.

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  105. Vgl. Simon (1973), S. 367 u. 376f.; Stegmou,ER (1973), S. 74f.; Sneed (1979a), S. 54f.; Groen (1983), S. 205f. u. 218ff.

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  106. Ein entsprechender Nachweis würde den hier zugrundegelegten formalen Argumentationsrahmen sprengen. Ein starkes Indiz stellt aber der Sachverhalt dar, daß die beiden später präsentierten produktionswirtschaftlichen

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  107. Groen (1983), S. 206. FIT steht für: “finetely and irrevocably testable”. Vgl. zur Vertiefung die Untersuchungen von “FIT-Theorien” bei Rynasiewicz (1983), S. 227 u. 230ff.; Simon (1983a), S. 355ff., sowie Simon (1985), S. 292ff.

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  108. Vgl. Simon (1973), S. 368 u. 375f.; Groen (1983), S. 206 u. 217f. (insbesondere das Theorem “T3” auf S. 217); Simon (1983a), S. 363. Allerdings argumentieren die zuvor genannten Autoren nicht im Rahmen des “non statement view”.

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  109. Vgl. Craig (1953), S. 30ff.; Craig (1956), S. 38ff., insbesondere S. 42ff.; Hempei. (1966), S. 211ff. u. 222; STF,Gmoller (1970), S. 400 i.V.m. S. 375ff., insbesondere S. 378ff., und VON Kutscttera (19726), S. 298ff.

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  110. Vgl. dazu die Erläuterung der beiden exemplarischen Formel“systeme” F(TH2OB) und H(OB). Sie unterschieden sich lediglich durch die eliminierte T-theoretische Prädikatskonstante TH.

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  111. Das wird in Kürze exemplarisch verdeutlicht. Dann wird eine Überprüfungsinstanz für die empirische Geltung einer Theorie T so formuliert, daß die RAMSEY-Eliminierung aller T-theoretischen Konstrukte Berücksichtigung findet.

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  112. Vgl. dazu die entsprechende “Vorsichtsklausel” von Stegmüller (1986c), S. 190 (ähnlich auf S. 328). Vgl. die ebenso vorsichtige Formulierung von Stegmüller (1983), S. 1051.

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  113. Dies muß hier zunächst behauptet werden, ohne es näher rechtfertigen zu können. Die Richtigkeit der Behauptung wird aber offensichtlich, wenn später die prädikatenlogische Einbettung des strukturalistischen Theorienkonzepts präzisiert wird.

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  114. Strenggenommen läßt die o.a. Eliminierbarkeitsdefinition auch Raum dafür, daß für dasselbe potentielle Modell mp (m =m3) mehrere verschiedene definitionserfüllende partielle potentielle Modelle mpp (mpp m2) existieren. Denn die Definition der RAMSEY-Eliminierbarkeit enthält kein Eindeutigkeitspostulat. Diese denkmögliche Mehrdeutigkeit der RAMSEY-Eliminierung ist aber nach Wissen des Verf. in der Literatur zum strukturalistischen Theorienkonzept bisher noch nicht näher untersucht worden. Eine Vertiefung dieser offenen Frage unterbleibt hier. Statt dessen wird der Einfachheit halber unterstellt, daß sich jedem potentiellen Modell genau ein partielles potentielles Modell zuordnen läßt.

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  115. Vgl. z.B. Stegmüller (19796), S. 25; Stegmüller (1980), S. 65; Gahde (1983), S. 69f.; Garde (1986), S. 120; Stegmüller (1990), S. 402.

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  116. Die Restriktionsfunktion bezieht sich daher - trotz der äquivoken Präfixe - nicht auf die Restriktionsklasse Csgy Vielmehr sind die Restriktionsklasse einerseits und die Restriktionsfunktion andererseits vollkommen unabhängig voneinander defmiert. Daher trüge es nach Ansicht des Verf. zur Transparenz des strukturalistischen Theorienkonzepts bei, wenn die Restriktionsfunktion in Ramsey-Funktion o.ä. umbenannt würde. Er hält aber trotz dieses Vorbehalts im folgenden an der etablierten strukturalistischen Terminologie fest.

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  117. Vgl. Stegmüller (1980), S. 65.

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  118. Der Existenzquantor in der nachfolgenden Festlegung läßt es zu, daß z.B. zwei verschiedene potentielle Modelle mp(t) und m(2) existieren, die auf dasselbe partielle potentielle Modell mpp abgebildet werden: mpp r(mJ(t))=r(mp(2)). Dieser Fall tritt immer dann ein, wenn sich die betroffenen potentiellen Modelle nur hinsichtlich ihrer theoretischen Konstrukte unterscheiden. Dann müssen die partiellen potentiellen Modelle, die aus den potentiellen Modellen durch die RAMSEY-Eliminierung ihrer theoretischen Konstrukte hervorgehen, notwendig übereinstimmen. Dies gilt allerdings nur unter der Prämisse, daß zu jedem potentiellen Modell genau ein partielles potentielles Modell gehört. Diese eindeutigkeitsstiftende Prämisse wurde schon in einer der voranstehenden Anmerkungen eingeführt.

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  119. Präzise induktive Definitionen der erweiterten Restriktionsfunktion r’ finden sich bei Stegmüller (1979b), S. 90, und Balzer (1983e), S. 223f.

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  120. Vgl. Stegmüller (1980), S. 58.

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  121. Abermals wird darauf hingewiesen, daß es sich noch nicht um den endgültigen Begriff der Anwendung einer Theorie T handelt, der dem strukturalistischen Theorienkonzept voll gerecht wird. Er wird an späterer Stelle durch die Ausprägungen der denkmöglichen, der zulässigen und der intendierten Theorieanwendungen präzisiert

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  122. Konkrete Beispiele für die Erweiterung eines partiellen potentiellen Modells zu einem potentiellen Modell mittels T-theoretischer Konstrukte finden sich bei Stegmüller (1973), S. 72f.; Sneed (1979a), S. 43; Balzer (1982c), S. 45f. u. 121; Garde (1986), S. 125ff., insbesondere S. 126; Stegmüller (1986c), S. 198ff.

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  123. Es wurde oben für die Definition der RAMSEY-Eliminierbarkeit gezeigt, daß sich die Bilder m2 der partiellen Interpretation “pint” und m3 der Interpretation “int” als partielle potentielle Modelle mpp (mp= m2) bzw. als potentielle Modelle mp (mp=m3) der Miniaturtheorie T auffassen lassen. Ein partielles potentielles Modell ß=m pp und ein potentielles Modell b=mp erfüllen daher die Definition der RAMSEY-Eliminierbarkeit genau dann, wenn sie in der Eliminierbarkeitsdetinition mit ß=m2 als Bild der partiellen Interpretation “pint” bzw. mit b=m3 als Bild der Interpretation “int” eingesetzt werden.

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  124. Vgl. Stegmüller (1973), S. 66 u. 72; Sneed (1979a), S. 42 u. 49; Stegmüller (1980), S. 58 u. 140; Stegmüller (1986C), S. 45f.

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  125. Vgl. Brinkmann (1989), S. 50.

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  126. Vgl. Stegmüller (1973), S. 70f. Allerdings bezieht er sich im Falle des Ramsey-Substituts nicht auf Variablen für potentielle Modelle, sondern auf Erweiterungen (“Ergänzungen”) von partiellen potentiellen zu potentiellen Modellen. Inhaltlich ergibt sich daraus aber kein nennenswerter Unterschied.

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  127. Besonders deutlich wird dies bei Garde (1986), S. 126, in der Formel (RS), Teil (1). Vgl. auch Balzer (1982c), S. 293 (dort allerdings in bezug auf Mengen aus potentiellen Modellen).

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  128. Vgl. Stegmüller (1980), S. 62 Formel (IV); Gatide (1986), S. 126, Formel (RS).

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  129. Die Existenzquantoren der RAMSEY-Transformationen sind in dem metasprachlichen Prädikat ERWR(ß,b) für die Erweiterungsmöglichkeit eines partiellen potentiellen Modells “ß” zu einem potentiellen Modell “b” implizit enthalten. Dieses metasprachliche Prädikat ist in der o.a. Formel des RAMSEY-Substituts hinter dem einen Existenzquantor für das potentielle Modell “b” aufgeführt. Daher umfaßt das RAMSEY-Substitut für jedes explizit existenzquantifizierte potentielle Modell “b” so viele zusätzliche, jedoch implizite Existenzquantoren, wie T-theoretische Konstrukte in der Theorie T erforderlich sind, um von ihren partiellen potentiellen zu ihren potentiellen Modellen überzugehen.

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  130. Dies übersieht z.B. Brinkmann (1989), S. 50. Er formuliert das Ramsey-Substitut so, daß er für jedes T-theoretische Konstrukt einen eigenen Existenzquantor einführt. Entsprechend viele Existenzquantoren stellt er dann seinem “Ramsey-Satz” voran.

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  131. Allerdings wird in strukturalistischen Argumentationen oftmals darauf verzichtet, explizit zu fordern, daß die Definition der Ramsey-Eliminierbarkeit erfüllt sein muß. Statt dessen wird dort nur postuliert, ein partielles potentielles Modell solle sich durch T-theoretische Konstrukte so erweitern lassen, daß ein Modell der betrachteten Theorie T resultiert. Vgl. z.B. Balzer (1982c), S. 121.

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  132. Vgl. Stegmüller (1973), S. 71.

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  133. Vgl. zu solchen Restriktionen (“constraints”), die oftmals auch als Querverbindungen oder Nebenbedingungen thematisiert werden, Moulines (1975a), S. 84ff.; Moulines (1975b), S. 116ff.; Balzer (1976), S. 339ff.; Kuhn (1976), S. 183ff.; Sneed (1979a), S. 71ff., 170ff. u. 277ff.; Stegmüller (1979c), S. 118f; STEGMÜLLER (1980), S. 14f., 34f., 60f., 97, 110, 142 u. 181; DIEDERICH (1981), S. 53f., 56ff., 92ff., 100ff. u. 139ff.; Kuhn (1981), S. 118ff.; Sneed (1982), S. 215ff.; Balzer (1982c), S. 54ff., 128ff. u. 284ff.; Balzer (1983e), S. 119; Gäiide (1983), S. 37ff., 59ff. u. 74ff., insbesondere S. 76ff. u. 80f£; Stegmüller (1983), S. 1047ff.; Heidelberger (1983a), S. 17; Haslinger (1983), S. 127; Moulines (1985), S. 108ff. u. Anmk. 26 auf S. 116 (dort als “links” und “bridge principles”); Balzer (1985e), S. 23f.; Mormann (1985), S. 325ff.; Stegmüller (1986c), S. 56ff.; Gähde (1986), S. 120f.; Stegmüi.I.ER (1986b), S. 308; Balzer (1987a), S. XXIIIf. u. 40f£, insbesondere S. 46f.; Balzer (1987b), S. 119ff. (als “internal links”); Rings (1987), S. 301ff.; Alisch (1987), S. 268; Balzer (1989b), S. 343f£ u. 348ff.

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  134. Beispielsweise hebt Stegmüller (1980), S. 142, hervor: “Die Unterscheidung zwischen Gesetzen und Nebenbedingungen ist die… wohl wichtigste Änderung des ursprünglichen Schemas.”

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  135. Mengen, deren Elemente wiederum Mengen darstellen, können zu den bekannten mengentheoretischen Antinomien führen. Dazu gehört z.B. (Whitehead’s und) Russell’s Antinomie der “Menge aller Mengen, die sich nicht selbst als Element enthalten”. Vgl. dazu Wiiitehead (1925), S. 37ff. u. 60ff., insbesondere S. 60 u. 62f.; Bourbaki (1968), S. 328; Eu.Erman (1988), S. 411. Uni Schwierigkeiten dieser Art von vornherein auszuschließen, wird hier der Klassenbegriff verwendet. Klassen stellen Zusammenfassungen von Mengen zu formalen Konstrukten höherer Ordnung dar. Eine “Menge von Mengen” wird daher als “Klasse von Mengen” behandelt. Aus dem gleichen Grund wurde schon früher nicht von Potenzmengen, sondern von Polenzklassen gesprochen. Aus den vorgenannten Gründen liegt es auf der Hand, generell vom Mengen-auf den Klassenbegriff überzugehen. Dennoch werden einfache Elementeaggregationen weiterhin als Mengen angesprochen. Denn nur so ist es möglich, an etablierten strukturalistischen Begriffen, wie z.B. denn der Modellmenge, festzuhalten. Vgl. zu dieser mengenbezogenen Diktion z.B. Stegmüller (1973), S. 122; Stegmüller (1980), S. 56ff. Eine ausführlichere Rechtfertigung des strukturalistischen Ansatzes, von einem einfachen Mengenbegriff auszugehen, findet sich bei Stegmüller (1986c), S. 139ff. Er beschäftigt sich auch mit der Problematik der mengentheoretischen Antinomien. Zwar fallt bei Stegmüller (1986c) auf, daß er oftmals den Klassenbegriff anwendet (passim, z.B. S. 4, 46, 98f. u. 152f.). Doch hat er sich noch nicht zu einer konsequenten Diktion durchgerungen. Statt dessen schwankt er zwischen mengen-und klassenbezogener Redeweise. Beispielsweise spricht er den intendierten Anwendungsbereich einer Theorie einmal als Menge (S. 47) und ein anderes Mal als Klasse an (S. 99). Die gleiche terminologische Inkonsistenz trifft auf die Gesamtheit aller partiellen potentiellen Modelle zu (auf S. 153 als Menge und auf S. 46 als Klasse).

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  136. pot,(M) stellt die leermengenfreie Potenzklasse einer Menge M dar. Die leennengenfreie Potenzklasse pot,(M) ist als diejenige Restklasse definiert, die von der Potenzklasse der Menge M verbleibt, nachdem aus ihr die leere Menge “0” als Element der Klasse eliminiert worden ist. Es gilt also mit “pot” als gewöhnlichem Operator der Potenzklassenbildung: pot,(M) = pot(M)-{0}. Dabei ist zu beachten, daß die leere Menge 0 nur als Element aus der leennengenfreien Potenzklasse pot,(M) ausgeschlossen wird (0 pot,(M)). Das verhindert aber nicht, daß die leermengenfreie Potenzklasse pot,(M) selbst zur leeren Klasse 0 degenerieren kann. Daher ist der Grenzfall pot,(M) = 0 durchaus zugelassen. Er tritt insbesondere dann ein, wenn die Menge M mit der leeren Menge zusammenfällt: M=0 pot,(M) = 0.

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  137. Restriktionen werden im strukturalistischen Theorienkonzept auf mindestens drei unterschiedliche Weisen festgelegt. Erstens wird oftmals nur cq Ç pot(Mpa ) gefordert; vgl. z.B. Sneed (1979a), S. 170; Stegmüller (1980), S. 61. Zweitens wird mitunter zusätzlich vorgeschrieben, daß die leere Menge 0 nicht als Klassenelement vorkommen darf (0(cg eq ç pot,(Mp(1.))); vgl. Balzer (1983c), S. 119; Stegmüller (1986c), S. 98. Drittens wird zuweilen auch bestimmt, daß eine Restriktion eg weder die leere Menge als Klassenelement enthalten darf (0(jtcg) noch die leere Klasse sein darf (cgm0); vgl. Balzer (1987a), S. 46f. Im letztgenannten Fall muß 0 a c q ç pot,(Mp(D) gelten. Der Verf. folgt hier der mittleren, zweiten Position. Für den Ausschluß der leeren Menge als Klassenelement spricht, daß es sinnlos erscheint, eine Restriktion bezüglich eines nicht existenten potentiellen Modells zu spezifizieren. Vgl. dazu auch Balzer (1987a), S. 46. Ein anderes Argument führt Balzer (1983c), S. 119, in Fn. 2 an: Er will die leere Menge aus der Klasse der zulässigen Theorieanwendungen ausgrenzen. Dieser Begründung wird hier aber nicht gefolgt. Denn jene Grenzfälle, in denen überhaupt keine Theorieanwendungen zulässig sind, sollen nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Darauf wird später zurückgekommen. Schließlich wird auch nicht der Ansicht gefolgt, daß eine Restriktion niemals die leere Klasse darstellen dürfe (cgx0). Gegen diese Auffassung spricht, daß die restriktionsspezifischen Anforderungen derart streng sein können, daß sie von überhaupt keinem potentiellen Modell erfüllt werden. Daher wird bewußt zugelassen, daß eine Restriktion eq zur leeren Klasse 0 degenerieren darf. Dieser Fall cgz0 ist in der Bedingung cgç pot,(Mpm) implizit enthalten, weil die leere Klasse 0 die Teilklasse einer jeden beliebigen Klasse ist.

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  138. Vgl. auch Stegmüller (1980), S. 181.

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  139. Die restriktionsspezifischen Anforderungen können sowohl konkreten als auch abstrakten Charakter besitzen. Im konkreten Fall handelt es sich bei einer Anforderung z.B. um eine “Restriktion” oder eine “Nebenbedingung” aus

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  140. Restriktionen erfüllen oftmals die Funktion, für die T-theoretischen Konstrukte aus der formalen Struktur S(T) einer Theorie T eine Art von Kohärenzbedingungen zu konstituieren: T-theoretische Konstrukte, die in unterschiedlichen Mengen von potentiellen Modellen der Theorie T enthalten sind, dürfen nicht vollkommen unabhängig voneinander benutzt werden. Vielmehr müssen sie in wohldefinierten Beziehungen zueinander stehen, die jeweils von einer Restriktion ausgedrückt werden. Vgl. Stegmüller (1980), S. 60. Restriktionen müssen sich aber keineswegs immer auf Kohärenzbeziehungen zwischen theoretischen Konstrukten erstrecken. Vielmehr können sie auch in anderer Weise einen Zusammenhang zwischen unterschiedlichen Mengen von potentiellen Modellen herstellen. Beispiele dafür werden später aus produktionswirtschaftlicher Sicht beschrieben. Die aktivitätsanalytische Theorie, die dort zugrundegelegt wird, enthält überhaupt keine theoretischen Konstrukte. Dennoch lassen sich auch dort Restriktionen benutzen, um z.B. dynamische Kohärenzbeziehungen zwischen Produktionen zu formulieren, die im Zeitablauf aufeinander folgen.

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  141. Der Index “r” der Menge Mr zeigt an, daß eine restriktionserfüllende Menge potentieller Modelle vorliegt.

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  142. Diese Explizierung wird an späterer Stelle behilflich sein, wenn die Restriktionen des strukturalistischen Theorienkonzepts ausführlicher diskutiert werden. Dort spielen die nicht-leeren, restriktionserfüllenden Mengen M r potentieller Modelle eine herausragende Rolle.

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  143. Bei Stegmüller (1980), passim (z.B. S. 61), wird die Restriktionsklasse CSm nur als “C” notiert. Die Restriktionsklasse stellt aber eine charakteristische Eigenschaft der formalen Struktur S(T) einer Theorie T dar. Daher wird hier die Restriktionsklasse analog zur Modellmenge M8 als C notiert.

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  144. Ein Vergleich der Definition der Restriktionsklasse Csç mit der Definition der Modellmenge Msm läßt nochmals deutlich hervortreten, daß zwischen Restriktionen einerseits und wesentlichen gesetzesartigen Aussagen andererseits eine beachtenswerte strukturelle Differenz besteht. Die Diskrepanz äußert sich auf formaler Ebene sogar zweifach. Erstens tritt sie in der Gestalt von unterschiedlichen Referenzobjekte in Erscheinung: Einmal handelt es sich um die potentielle Modellmenge Mpm für wesentliche gesetzesartige Aussagen - das andere Mal um die leermengenfreie Potenzklasse pot+(Mpçl)) der potentiellen Modellmenge für Restriktionen. Auf den letztgenannten Aspekt wurde schon in der voranstehenden Anmerkung eingegangen. Zweitens muß für eine Theorie immer mindestens eine wesentliche gesetzesartige Aussage definiert sein (KE9t+). Für dieselbe Theorie ist es dagegen nicht erforderlich, daß sie auch eine Restriktion umfaßt (QtNo).

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  145. Vgl. dazu die Erläuterungen in der vorletzten Anmerkung.

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  146. Von Vertretern des strukturalistischen Theorienkonzepts wird im allgemeinen vorausgesetzt, daß jede Menge aus potentiellen Modellen der Theorie T, die nur genau ein Element enthält, zur Restriktionsklasse Csm gehört:

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  147. In einem späteren Kapitel wird aber aufgezeigt, wie sich strukturalistische Restriktionen in die Formulierung produktionswirtschaftlicher Theorien einbringen lassen.

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  148. Ursprünglich wurde der Kern KT einer Theorie T um weitere Komponenten ergänzt, um verschiedene Spezialisierungen der Theorie T formal abzudecken. Diese Theoriespezialisierungen werden aber an späterer Stelle im neuen Gewand der Theorienetze eingeführt. Daher ist die historische Differenzierung zwischen Theoriekernen und Erweiterungen der Theoriekerne nicht mehr erforderlich. Dennoch hat sich die Bezeichnung “Theoriekern” im strukturalistischen Theorienkonzept so weit etabliert, daß hier an dieser Redeweise festgehalten wird. Vgl. zur früheren Version des strukturalistischen Ansatzes, in dem noch erweiterte Theoriekerne thematisiert wurden, Stegmüller (1973), S. 130ff.; Sneed (1979a), S. 179ff.; Spegmoller (1980), S. 66; Stegmüller (1986c), S. 197. Vgl. dagegen zu den Vorzügen des neueren Ansatzes, der auf der Verwendung von Theorienetzen beruht, Stegmüller (1979b), S. 26f.; Stegmüller (1980), S. 66f., und Spegmoller(1986c), S. 128.

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  149. Mitunter findet sich auch eine Definition des Theoriekerns in der Gestalt eines 5-Tupels KT. mit KT = *MpT),Mppm,r,Mg~,Csm**. Vgl. z.B. Stegmüller (1973), S. 128 u. 135; Sneed (1979a), S. 171f., 183 u. 251; STEGMÜLLER (980), S. 66; BALZER (1983c), S. 121f.

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  150. Der hinzugefügte Ausdruck “r” bezeichnet die Restriktionsfunktion. Es wurde schon an früherer Stelle erläutert, daß diese Restriktionsfunktion die RAMsEY-Eliminierung aller T-theoretischen Konstrukte leistet. Vgl. auch STEGMÜLLER (1980), S. 65. Die 5-Tupel-Definition von Theoriekernen wird im folgenden aus zwei Gründen nicht weiter beachtet. Erstens stellt die Eliminierung T-theoretischer Konstrukte aus den potentiellen Modellen einer Theorie T keinen spezifischen Aspekt der formalen Struktur S(T) dieser Theorie dar. Vielmehr handelt es sich um eine allgemeine, theorieunspezifische Eliminicrungstechnik. Daher trägt der Ausdruck “r” in der Definition eines Theoriekerns nicht zur Beschreibung der formalen Struktur S(f) einer Theorie T bei. Zweitens ist die Anführung des Ausdrucks “r” für die Eliminierung aller theoretischen Konstrukte aus den potentiellen Modellen der Theorie T redundant. Denn die gleiche Eliminierungsinfonnation ist in der explizit aufgeführten Menge aller partiellen potentiellen Modelle der Theorie T bereits enthalten. Die gleiche Entscheidung, die Restriktionsfunktion “r” nicht explizit anzuführen, spiegelt sich z.B. auch in der strukturalistischen Theorieformulierung von Balzer (1980a), S. 470, wider. Vgl. ebenso zur Verwendung von Theoriekernen, die als 4-Tupel notiert werden, Stegmüller (1979c), S. 119; Siegmoller (1980), S. 15, 142f., 145 u. 181; Balzer (1982c), S. 286; Kotier (1983), S. 329f.; Balzer (1983a), S. 8; Stegmüller (1986e), S. 99.

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  151. Später wird dieser bivalente Charakter zu einer Trichotomie ausgebaut.

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  152. Ein ähnlicher Bezug auf intendierte Theorieanwendungen findet sich mitunter auch außerhalb des strukturalistischen Theorienkonzepts; vgl. SCHEIBE (1983c), S. 170f.; ScIIROTER (1988), S. 128f. Vgl. am Rande auch PRZELECKI (1983), S. 57. Er thematisiert die Anwendungen allerdings als (prädikatenlogische) Modelle, mit deren Hilfe das Formelsystem einer Theorie interpretiert wird. Außerdem wird der intendierte Anwendungsbereich in keiner von den vorgenannten Quellen auch nur annähernd so systematisch behandelt, wie es beim strukturalistischen Theorienkonzept der Fall ist.

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  153. Auf den ersten Blick mag es befremden, daß als eine denkmögliche Theorieanwendung nicht eine einzelne formatsprachliche Beschreibung eines empirisch beobachtbaren Sachverhalts festgelegt wird. Es zeigt sich aber, daß Anwendungen einer Theorie des öfteren mehrere Sachverhaltsbeschreibungen zugleich betreffen. Dies wird besonders deutlich, wenn die intendierte Anwendungen einer Theorie als nicht-leere Mengen von partiellen potentiellen Modellen definiert werden. Darauf wird in einer der nachfolgenden Anmerkungen näher eingegangen; vgl. auch die dort angeführten Quellen. Analog zu jenen intendierten Theorieanwendungen werden auch hier schon die denkmöglichen Anwendungen einer Theorie auf nicht-leere Mengen von Sachverhaltsbeschreibungen bezogen. Solche Mengen umfassen auch den degenerierten Fall, daß sie nur aus genau einer fonnalsprachlichen Beschreibung eines einzelnen empirisch beobachtbaren Sachverhalts bestehen.

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  154. Dies gilt zumindest dann, wenn es zur empirischen Überprüfung der Theorie T erforderlich ist, die Ausprägungen von mindestens einem derjenigen T-theoretischen Konstrukte zu messen, die an der Formulierung des betrachteten empirisch beobachtbaren Sachverhalts teilhaben. Das ist praktisch immer der Fall. Davon wird auch hier ausgegangen. Gegenteilige Fälle sind dem Verf. bislang nicht bekannt geworden.

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  155. Diese Voraussetzung ist insofern bedeutsam, als sie alle fonnalsprachlichen Beschreibungen empirisch beobachtbarer Teilphänomene unbeachtet läßt. Denn eine formalsprachliche Sachverhaltsbeschreibung wird erst dann als überprüfungsrelevant gewürdigt, wenn sie so umfassend ist, daß sie ein partielles potentielles Modell der untersuchten Theorie darstellt. Darin manifestiert sich ein holistischer Charakterzug des strukturalistischen Theorienkonzepts. Dies gilt allerdings nur angesichts der früher getroffenen Vereinbarung, der Einfachheit halber alle Anwendungen einer Theorie auf deren potentielle Modelle zurückzuführen. Dadurch wurde ausgeschlossen, “Substrukturen” von potentiellen Modellen ebenso als Theorieanwendungen zu erörtern. Falls diese simplifizierende Prämisse aufgehoben wird, entfällt auch die zuvor erwähnte holistische Charakteristik. Denn dann wird es möglich, formalsprachliche Beschreibungen von empirisch beobachtbaren Teilphänomene als “Substrukturen” von partiellen potentiellen Modellen zu berücksichtigen.

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  156. Es wird dagegen von einer erweiterten denkmöglichen Anwendung der Theorie T gesprochen, wenn die Sachverhaltsbeschreibung einer denkmöglichen Theorieanwendung um (T-)theoretische Konstrukte ergänzt wird.

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  157. Derart erweiterte Theorieanwendungen werden in Kürze als erweiterte zulässige Theorieanwendungen näher erörtert. Sie werden auch später ausführlicher benutzt, wenn das strukturalistische Restriktionskonzept vertieft wird.

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  158. Da jede denkmögliche Anwendung der Theorie T eine nicht-leere Menge von partiellen potentiellen Modellen der Theorie T ist, handelt es sich bei jeder denkmöglichen Theorieanwendung um eine nicht-leere Teilmenge der partiellen potentiellen Modellmenge Mpp( - n der Theorie T. Die Klasse aller solcher nicht-leeren Teilmengen ist die leermengenfreie Potenzklasse der partiellen potentiellen Modellmenge M pp(T) der Theorie T. Folglich fällt die Klasse aller denkmöglichen Anwendungen der Theorie T mit der leermengenfreie Potenzklasse pot+(Mpp(.) der partiellen potentiellen Modellmenge Mppm der Theorie T zusammen. Der denkmögliche Anwendungsbereich der Theorie T kann auch zur leeren Klasse degenerieren. Dieser Fall tritt aber nur dann ein, wenn die partielle potentielle Modellmenge M ppt) die leere Menge ist. Auch dieser Degenerationsfall wird durch die leermengenfreie Potenz-klasse pot,,(Mppm) abgedeckt. Denn die leermengenfreie Potenzklasse der leeren Menge ist immer die leere Klasse.

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  159. In dieser Hinsicht weist das strukturalistische Theorienkonzept eine bemerkenswerte “pragmatische” Fortentwicklungsperspektive auf: Für jede Theorie T ist es möglich, in die formalsprachlich explizierte Definition der Theorie - neben ihrer formalen Strukturbeschreibung durch den Theoriekern und neben ihren intendierten Anwendungen - ebenso diejenige Forschergemeinschaft aufzunehmen, die den ausgewiesenen intendierten Anwendungsbereich der Theorie als praktisch interessant betrachtet. Darüber hinaus kann als vierte Komponente der formal-sprachlich explizierten Theoriedefinition das Zeitintervall aufgenommen werden, innerhalb dessen sich das Interesse der Forschergemeinschaft auf den ausgezeichneten Bereich intendierter Anwendungen erstreckt. Für dieselbe Theorie T können verschiedene Forschergemeinschaften zum selben Zeitpunkt unterschiedliche Bereiche intendierter Anwendungen als interessant empfinden (synchronische Interessenvarianz). Ebenso läßt sich vorstellen, daß dieselbe Forschergemeinschaft im Zeitablauf ihr Interesse an denkmöglichen Anwendungen der Theorie T verschiebt (diachronische Interessenvarianz). Beide Alternativen der Interessenvarianz können auch miteinander kombiniert auftreten. Auf diese Weise erfährt die formalsprachliche Theoriedefinition sowohl eine personenbezogene (“personale”) als auch eine kinetische (“dynamische”) Ausweitung. Die Aussicht, ein derart fortentwickeltes strukturalistisches Theorienkonzept zur formalen Beschreibung von wissenschaftssoziologischen und wissenschaftshistorischen Phänomenen heranzuziehen, liegt unmittelbar auf der Hand. Solche personalen und dynamischen Aspekte werden zumeist als pragmatische Erweiterungen des strukturalistischen Theorienkonzepts diskutiert, die das “Verfügen über eine Theorie” beschreiben. Vgl. dazu Stegmüller (1973), S. 184ff. u. 221fE; Stegmüller (1974), S. 187E; Stegmüller (1976c), S. 193ff.; Stegmüller (1978), S. 50ff.; Hübner (1978), S. 298f.; Moulines (1979), S. 418ff.; Sneed (1979a), S. 262ff., insbesondere S. 266f. u. 273f.; Stegmüller (1979a), S. 141f.; Stegmüller (1979b), S. 29ff. u. 93ff.; Stegmüller (1979c), S. 123f.; Stegmüller (1980), S. 36, 39ff., 111f., 114, 167ff u. 187f, insbesondere S. 40E u. 169; Stegmüller (1981), S.291ff. u. 310ff; Küttner(1981), S. 168ff.; Händler (1982a), S. 78ff.; Stegmüller (19866), S. 313ff.; Stegmüller (1986c), S. 109ff., 125 u. 236; Balzer (1987a), S. 211 ff. u. 216ff.; Druwe (1987), S. 107E; Stachowiak (1987), S. 97f.

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  160. ) Breite oder Varianz werden hier als synonyme Begriffe verwendet. Der Begriff der Anwendungsbreite verweist auf die Redeweise, die üblich ist, wenn die “pragmatische Dimension” einer Theorie thematisiert wird. Der Begriff der Anwendungsvarianz stimmt dagegen in die später eingeführte variationale Kapazität einer Theorie ein. Der Varianzbegriff knüpft zwar an den statistischen Varianzbegriff an. Doch wird die mathematische Definition des statistischen Varianzbegriffs hier nicht weiter beachtet.

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  161. Vgl. Stegmüller (1980), S. 181; Balzer (1987a), S. 88. Allerdings fehlt in den beiden vorgenannten Quellen die Anforderung der Nichtleerheit.

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  162. Das trifft z.B. auf empirisch gehaltleere Theorien zu, die aus rein theoretischem Interesse entworfen wurden.

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  163. Es kann auch so argumentiert werden: Die Klasse aller denkmöglichen Anwendungen der Theorie T wurde als die leemtengenfreie Potenzklasse der partiellen potentiellen Modellmenge Mppo) der Theorie T eingeführt. Jede intendierte Anwendung der Theorie T stellt eine der denkmöglichen Theorieanwendungen dar. Folglich ist jede intendierte Anwendung der Theorie T ein Element aus der leemiengenfreien Potenzklasse der partiellen potentiellen Modellmenge Mppo) der Theorie T. Hinzu kommt noch als degenerierter Sonderfall, daß für die Theorie T überhaupt keine Anwendung intendiert wird. Dann ist ihr Anwendungsbereich die leere Klasse. Die leere Klasse gehört zu jeder beliebigen Klasse als deren Teilklasse. Daher reicht es aus, den intendierten Anwendungsbereich der Theorie T, der entweder alle intendierten Anwendungen der Theorie T oder aber überhaupt keine intendierte Anwendung enthält, als eine Teilklasse der leermengenfreien Potenzklasse der partiellen potentiellen Modellmenge Mpp(r) der Theorie T festzulegen.

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  164. Vgl. Stegmüller (1979b), S. 27 (Fn. 4) u. S. 90; Stegmüller (1979c), S. 118; Moulines (1979), S. 420f. u. 427; Stegmüller (1980), S. 181; Stegmüller (1986c), S. 47f., 62, 64 u. 99. Allerdings fehlt in den vorgenannten Quellen die Einschränkung der Leermengenfreiheit.

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  165. Eine abweichende Teilmengenbeziehung zwischen dem intendierten Anwendungsbereich und der partiellen potentiellen Modellmenge einer Theorie (oder eine Elementbeziehung zwischen dem intendierten Anwendungsbereich und der Potenzklasse der partiellen potentiellen Modellmenge) findet sich dagegen bei Sneed (1977), S. 253; Sneed (1979a), S. 183f.; Stegmüller (1980), S. 10 u. 143; Stegmüller (1986c), S. 47 u. 99; Gaude (1986), S. 124f., und Balzer (1987a), S. 86 u. 88f. Sie beruht auf dem Umstand, daß dort jede intendierte Anwendung einer Theorie als ein einzelnes partielles potentielles Modell der Theorie festgelegt ist. Auf diese Variation wurde schon kurz zuvor hingewiesen.

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  166. Spätere Verfeinerungen des strukturalistischen Theorienkonzepts werden allerdings zeigen, daß der Begriff der formalen Theoriestruktur großzügig ausgelegt werden muß, um ihn auf das 2-Tupel *KT,IT** weiterhin anwenden is können. Denn die Spezifizierung des intendierten Anwendungsbereichs IT läßt sich so weit abschwächen, daß sie für informale Intentionsbeschreibungen geöffnet wird. Diese Option beruht auf STEGMÜILER’s Anregung, die intendierten Theorieanwendungen mit der Hilfe von paradigmatischen Beispielen einzuführen. Darauf wird später zurückgekommen. Trotz dieser Vorbehalte ist es zulässig, das 2-Tupel *KT,IT** als formale Struktur i.w.S. zu bezeichnen. Denn in dem Tupel selbst werden nur diejenigen Aspekte der Theorie T wiedergegeben, die sich in fonnalsprachlicher Weise ausdrücken lassen.

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  167. Die strikte Trennung zwischen formaler Theoriestruktur (i.e.S.) und intendierten Theorieanwendungen klingt z.B. an bei Stegmüller (1980), S. 6f. u. 178; Stegmüller (1986c), S. 47. Besonders deutlich wird sie von Stegmüller (1986c), S. 29f., charakterisiert: “Eine unmittelbare Konsequenz… ist das zweigleisige Arbeiten jedes Forschers… Er muß sich auf der einen Seite genaue Gedanken über das mathematische Grundgerüst machen; und er muß sich unabhängig davon überlegen, was er als typische Anwendungsbeispiele für dieses Gerüst betrachten will. Die Unabhängigkeit des Arbeitens auf der ‘theoretischen Ebene’ und auf der ‘empirischen Ebene’, wie man es schlagwortartig kennzeichnen könnte, ist natürlich nur eine logische, keine psychologische.” (kursive Hervorhebungen hier teilweise abweichend vom Original). Vgl. daneben auch die inhaltlich eng verwandten, allerdings nicht auf den “non statement view” bezogenen Ausführungen von LUDWIG (1978), S. 9f.

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  168. Vgl. Ludwig (1978), S. 9f.

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  169. Dieser Gedanke klingt z.B. bei Stachowiak (1973), S. 186, an.

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  170. Da jede intendierte Anwendung einer Theorie eine nicht-leere Menge von partiellen potentiellen Modellen der Theorie darstellt, ist lediglich gewährleistet, daß alle jene Aspekte der formalen Theoriestruktur erfüllt werden, die den terminologischen Apparat der Theorie konstituieren.

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  171. Durch den Indexbestandteil “K” wird verdeutlicht, daß die Klasse Zvi. aller zulässigen Anwendungen der Theorie T ausschließlich vom Kern KT der Theorie T abhängt. Die intendierten Anwendungen der Theorie T aus der Klasse IT haben dagegen keinen Einfluß auf den Umfang der Klasse Zwr. In ähnlicher Weise wird des öfteren eine Notation verwendet, in der die Klasse Zvi als Anwendung eines Operators A auf den Theoriekern K erscheint. Vgl. Stegmüller (1980), S. 66 u. 186; Balzer (1983a), S. 11; Balzer (1983e), S. 122; Si’egmoller (1986c), S. 100. Zwischen beiden Darstellungsweisen besteht die simple Beziehung: ZKR=A(K). Der Verf. bevorzugt hier die Notation Zff, weil sie die mnemotechnische Qualität besitzt, unmittelbar auf die Zulässigkeit der involvierten denkmöglichen Theorieanwendungen zu verweisen.

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  172. Stegmüller (1980), S. 66, spricht in diesem Zusammenhang von der “Klasse der Mengen möglicher Anwendungen” der Theorie T. Davon wird hier in zweifacher Weise abgewichen. Erstens zieht es der Verf. vor, von zulässigen Theorieanwendungen zu sprechen. Denn die oben eingeführten denkmöglichen Theorieanwendungen, die Elemente aus der Potenzklasse der partiellen potentiellen Modellmenge Mppm der Theorie T darstellen, sind hier nicht gemeint. Statt dessen interessiert nur diejenige Teilklasse aus der Klasse aller denkmöglichen Theorieanwendungen, für die gilt: Jedes Element der Teilklasse wird allen wesentlichen gesetzesartigen Aussagen und allen

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  173. Vgl. Zandvoort (1982a), S. 31; Balzer (1987a), S. 82 (dort noch mit der weiteren Determinante des “global link”, der bier nicht berücksichtigt wird).

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  174. “Gewöhnliche” RAMSEY-Eliminierungen werden im Sinne von Sneed auf die T-theoretischen Konstrukte aus einem einzelnen potentiellen Modell der Theorie T angewendet. Bei der Klasse aller erweiterten zulässigen Anwendungen der Theorie T handelt es sich aber um eine Klasse aus Mengen potentieller Modelle der Theorie T. Denn die Klasse aller erweiterten zulässigen Anwendungen der Theorie T stellt einerseits wegen der Restriktionserfüllung eine Teilklasse der Restriktionsklasse Csç) dar. Diese Restriktionsklasse wurde ihrerseits unmittelbar als eine Klasse aus Mengen potentieller Modelle der Theorie T definiert. Andererseits ist die Klasse aller erweiterten zulässigen Anwendungen der Theorie T wegen der Gesetzeserfüllung eine Teilklasse aus der leermengenfreien Potenzklasse pot,(M) aller Modelle der Theorie T. Da jedes Modell der Theorie T notwendig auch ein potentielles Modell der Theorie T ist, gilt mittelbar ebenso: Die Klasse aller erweiterten zulässigen Anwendungen der Theorie T ist wegen der Gesetzeserfüllung eine Teilklasse aus der leermengenfreien Potenzklasse pot,(M) aller potentiellen Modelle der Theorie T. Schließlich stellt jede Teilklasse aus der leermengenfreien Potenzklasse pot,(Mpo-)) aller potentiellen Modelle der Theorie T eine Klasse aus nicht-leeren Mengen potentieller Modelle der Theorie T dar. Folglich gilt sowohl unmittelbar aufgrund der Restriktionserfüllung als auch mittelbar infolge Gesetzeserfüllung: Die Klasse aller erweiterten zulässigen Anwendungen der Theorie T ist eine Klasse aus nichtleeren Mengen potentieller Modelle der Theorie T. Daher wird bei einer Ramsey-Eliminierung, die auf eine solche Klasse aus Mengen potentieller Modelle angewendet wird, auch davon gesprochen, daß sie “zwei Stufen höher” als gewöhnlich erfolge; vgl. Stegmüller (1980), S. 66. Aus diesem Grund wird der Operator, der hier eine solche RAMSEY-Eliminierung höherer Ordnung vertritt, mit “r”. “ notiert. Dabei erfolgt eine Anlehnung an die Restriktionsfunktion ”r“, die schon früher als Notation für die Anwendung der gewöhnlichen RAMSEY-Eliminierung auf einzelne potentielle Modelle eingeführt wurde. Vgl. auch die inhaltlich übereinstimmenden Erläuterungen und formalen Präzisierungen der zwei Erhöhungsstufen des RAMSEY-Operators ”r“” “ bei Stegmüller (1980), S. 186; Balzer (1983a), S. 10; Stegmüller (1986c), S. 64 u. 100; Balzer (1987a), S. 83f.

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  175. Vgl. Stegmüller (1980), S. 66 u. 186; Balzer (1983c), S. 122; Balzer (1987a), S. 85 (komplexere Notation).

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  176. Vgl. zur Auszeichnung dieser Durchschnittsklasse als empirischen Gehalt (empirical content) des Theoriekerns K Zandvoort (1982a), S. 31; Balzer (1982C), S. 292; Balzer (1983c), S. 122; Stegmüller (1986e), S. 100. Mitunter wird auch nur von dem Gehalt (content) der Theorie T geredet. Vgl. Balzer (1983a), S. 11; Balzer (1987a), S. 85 (mit einer formal erweiterten Darstellungsweise). Allerdings weist BALZER (1982c), S. 292f., zu Recht darauf hin, daß die Redeweise vom empirischen Gehalt zu Mißverständnissen führen kann. Denn aus der Sicht des “statement view” wird als eine Determinante des empirischen Gehalts einer Theorie im allgemeinen der Umfang angesehen, in dem sich denkmögliche Theorieanwendungen aufgrund ihrer Unzulässigkeit ausgrenzen lassen. Auf diese konventionelle Sichtweise wird später zurückgekommen, wenn auf die Bestimmtheit und auf die präzisionale Kapazität von Theorien näher eingegangen wird.

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  177. Diese Inklusionsbeziehung bedeutet: Jede zulässige ist auch eine denkmögliche Theorieanwendung.

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  178. Die leere Klasse ist als Teilklasse in jeder Klasse enthalten.

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  179. In Anlehnung an Fig. 2–1 von Stegmüller (1986c), S. 101. Vgl. auch Balzer (1982c), Fig. 7 auf S. 60 (dort allerdings ein Fehler auf der “unteren” Ebene: anstelle “Pot(Mp)” müßte es “Pot(Mpp)” heißen, siehe auch S. 59 und Fig. 11 auf S. 125) sowie Fig. 60 auf S. 298.

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  180. Die später präsentierte Abb. 4 wird den Konstruktzusammenhang in verfeinerter Form wiedergeben.

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  181. Der Zusammenhang besitzt nur exemplarischen Charakter. Es hängt vom jeweils betrachteten Einzelfall ab, welche konkreten Ausprägungen die Inklusions-und Schnittbeziehungen zwischen den involvierten Klassen annehmen.

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  182. Vgl. Stegmüller (1979b), S. 27 (Fn. 4) u. 91; Stegmüller (1980), S. 150 u. 186f.; Stegmüller (1986c), S. 100.

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  183. In einer “saloppen” Formulierung kann von einem typischen “quick and dirty”-Charakter der empirischen Gesamthypothese gesprochen werden.

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  184. Vgl. Stegmüller (1973), S. 134ff. u. 247; Stegmüller (1979c), S. 122; Stegmüller (1980), S. 67 u. 186f.; Stegmüller (1983), S. 1049ff.; Balzer (1985e), S. 31ff., insbesondere S. 32; Stegmüller (1986c), S. 100. Allerdings wird in den vorgenannten Quellen mitunter eine Element-anstelle der o.a. Teilklassenbeziehung verwendet. Dies liegt an der abweichenden Festlegung des intendierten Anwendungsbereichs. Darauf wurde schon kurz zuvor in einer Anmerkung aufmerksam gemacht.

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  185. Dieser “ganzheitliche” Ansatz geht über eng verwandte Theorieformulierungen hinaus, wie sie in den Naturwissenschaften auf der Basis von mathematischen Strukturen häufig erfolgen. Jene Theorieformulierungen wurden bereits mehrfach angesprochen, vor allem eingangs als Theorienkonzept der Bourbaki-Gruppe. Dort stehen die intendierten Theorieanwendungen zunächst weitgehend unabhängig neben ihrer zugrundeliegenden “mathematischen” Theorie (dem Theoriekern). Eine wohldefinierte, formalsprachlich präzisierte Verknüpfung zwischen einer mathematischen Theorie und ihren intendierten Anwendungen ist nicht vorgesehen. Ein Pendant zur oben vorgestellten empirischen Gesamthypothese, in der Theoriekern und intendierter Anwendungsbereich aufeinander bezogen werden, existiert also nicht. Vgl. Schröter (1988), S. 128f.

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  186. Die holistische Eigenart der empirischen Gesamthypothese einer strukturalistisch formulierten Theorie wird z.B. herausgestellt bei Stegmüller (1976a), S. 158; Stegmüller (1977), S. 277; Stegmüller (1978), S. 53; Stegmüller (1979a), S. 148 u. 161; Stegmüller (1980), S. 116f., 126f. u. 153; Stegmüller (1981), S. 294f.; Stegmüller (1983), S. 1051; Stegmüller (1986c), S. 190f., 213, 215, 218f., 296, 321 u. 324 (mit einer bemerkenswerten Einschränkung auf S. 296); Gahde (1986), S. 117, 128 u. 134; Schurz (1987), S. 111; Diederich (1989b), S. 376 i.V.m. S. 374f. Später wird die besondere holistische Qualität des strukturalistischen Theorienkonzepts im Zusammenhang von Theorienetzen noch weiter ausgebaut. Diese Vertiefung wird hier aber zunächst nicht weiter beachtet. Vgl. statt dessen die Ausführungen zu Theorie-Holonen bei BALZER (1987a), S. XXIXf. u. 387ff. Vgl. auch die spätere Anmerkung zum “radikalen Holismus”, der mit dem panholistischen und zugleich kohärentistischen Gebrauch von Theorie-Holonen einhergeht.

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  187. Ein Analogon zur Bestätigungsklasse findet sich bei Stegmüller (1979b), S. 93, und Stegmüller (1986c), S. 111f., als Klasse “F” der gesicherten Anwendungen. Allerdings bestehen zwei wesentliche Unterschiede. Erstens fordert Stegmüller nur, daß es sich um eine Teilklasse der Klasse intendierter Theorieanwendungen handeln muß. Die zusätzliche Bedingung, daß auch zulässige Theorieanwendungen vorliegen müssen, erhebt Stegmüller dagegen nicht. Statt dessen stellt er das schwächere und nicht formalisierte Postulat auf, die betroffenen Anwendungen müßten von einer Wissenschaftlergemeinde als gesichert akzeptiert sein. Zweitens berücksichtigt Stegmüller keine komplementäre Widerlegungsklasse.

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  188. Restriktionen und theoretische Konstrukte spielen für die beiden produktionswirtschaftliche Theorien, die später auf strukturalistische Weise rekonstruiert werden, keine nennenswerte Rolle. Daher werden die Restriktionsklasse Csm und die partielle potentielle Modellmenge Mppft) einer Theorie T zunächst nicht weiter beachtet. Auf Restriktionen und theoretische Konstrukte wird aber an anderer Stelle ausführlicher zurückgekommen.

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  189. Dieser Aspekt erstreckt sich zwar nicht unmittelbar auf die Überwindung des Gesefzesdefekts. Aber ein mittelbarer Beitrag kann darin gesehen werden, daß die Identifizierung des terminologischen Apparats bei der Klärung des allgemeinen Theorieaufbaus behilflich zu sein vermag. Es ist möglich, daß eine solche Klärung indirekt zur Heilung nomischer Theoriedefekte beisteuert.

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  190. Eine zusätzliche Erweiterungsperspektive für das strukturalistische Theorienkonzept wurde schon in einer der voranstehenden Anmerkungen erwähnt: Es handelte sich um personell und dynamisch angereicherte strukturalistische Theorien. Sie erlauben, wissenschaftssoziologische und -historische Phänomene in strukturalistische Theorieformulierungen formal einzubetten, indem Forschergruppen und Forschungsepochen berücksichtigt werden.

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  191. Vgl. zu Theorienetzen Sneed (1976), S. 121 u. 127ff.; Sneed (1977), S. 254f1; Balzer (1977), S. 195tf., insbesondere S. 206ff.; Balzer (1978), S. 168ff.; Stegmüller (1979b), S. 27ff. u. 91ff.; Moulines (1979), S. 420ff., insbesondere S. 422ff.; Stegmüller (1979c), S. 119f. u. 122ff.; Stegmüller (1980), S. 16ff., 97ff., 110ff., 167ff. u. 182ff.; Diederich (1981), S. 51, 63ff., 117ff. u. 125ff., insbesondere S. 81ff.; Stegmüller (1981), S. 286ff. u. 312f.; Balzer (1982a), S. 42ff. i.V.m. S. 45; Zandvoort (1982a), S. 28ff.; Zandvoort (1982b), S. 43f. u. 48ff.; Pearce. (1982a), S. 326ff.; Pearce (1982c), S. 89ff.; Sneed (1982), S. 219ff.; Balzer (1982c), S. 300ff.; Balzer (1983e), S. 131ff.; Stegmüller (1983), S. 1057f.; Balzer (1986a), S. 296ff.; Balzer (1986b), S. 26ff. u. 36f.; Stegmüller (1986c), S. 71, 75, 102ff. u. 110ff.; Balzer (1987a), S. XXf., XXIVff., 167ff., 205ff., 247ff. u. 323ff., insbesondere S. 172ff. u. 216ff. (mit zwei detailliert besprochenen Beispielen auf S. 223ff. u. 234ff.); Stachowiak (1987), S. 961; Lauth (1988), S. 1ff.; Diederich (1989b), S. 378ff.; Stegmüller (1990), S. 405f.; Gäiide (1990), S. 217f.; Mormann (1990), S. 414f.

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  192. Indem die Teiltheorien in den Verknüpfungszusammenhang eines Theorienetzes eingebettet werden, entsteht eine in sich kohärente theoretische Ganzheit. In dieser Hinsicht drängen sich bemerkenswerte konzeptionelle Parallelen zu kohärentistischem Gedankengut - etwa zu den Arbeiten Rescher’s - auf. Es wird aber darauf verzichtet, diesen Kohärenzgedanken bier weiter auszuhauen.

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  193. Stegmüller (1983), S. 1058, spricht die Gesamtheit eines Theorienetzes als eine “Theorie im starken Sinn” an. Das Basiselement eines Theorienetzes, aus dem alle anderen Theorieelemente desselben Theorienetzes durch Spezialisierungen hervorgehen, bezeichnet S’iegmuller (1983), S. 1058, dagegen als “Theorie im schwachen Sinn”.

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  194. Im Grenzfall Q=1 degeneriert das Theorienetz zu genau einem Theorieelement tel. Das degenerierte Theorienetz ist dann als Konstrukt TN = ({tet},f) definiert. Die verfeinerte, netzbezogene Theorievorstellung und die ursprüngliche, blockartige Theorieauffassung des “non statement view” fallen bei dieser Netzdegeneration praktisch zusammen. Dadurch ist es möglich, vom zunächst eingeführten strukturalistischen Theorienkonzept über den Grenzfall Q=1 zum strukturalistischen Konzept der Theorienetze überzugehen. Dadurch wird ein radikaler Konzeptbruch vermieden. Ins Positive gewendet, läßt sich der gleiche Sachverhalt als formale “Anschlußfähigkeit” ausdrücken, mit der die netzartige Verfeinerung des strukturalistischen Theorienkonzepts unmittelbar an die blockartige Theorieauffassung des “non statement view” anzuknüpfen vermag.

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  195. Vorerst wird nur ein einzelnes Theorienetz betrachtet. Daher kann auf dessen Indizierung der Übersichtlichkeit halber verzichtet werden. Falls jedoch mehrere Theorienetze miteinander in Beziehung gesetzt werden, muß es möglich sein, zwischen ihnen durch einen netzspezifischen (Teil-)Index zu unterscheiden. Im folgenden werden netzspezifische (Teil-)Indices “i” und “j” für paarweise Vergleiche sowie netzspezifische (Teil-)Indices “p” für zeitliche Abfolgen von Theorienetzen verwendet. Theorienetze werden dann z.B. als TNp mit pE{1,…,P} und PEN, notiert. Für die netzzugehörigen Theorieelemente wird dagegen die Notation TEp q mit qE{1,…,Qp} und QpEJ1(. für alle pE{1,…,P) benutzt.

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  196. Eine ausführliche Diskussion der Spezialisierungsrelation und ihrer fundamentalen Bedeutung für die Konstitution von Theorienetzen bietet Balzer (1987a), S. 167ff. u. 250f. Vgl. daneben auch Stegmüller (1980), S. 97, 110 u. 182f.; Balzer (1982a), S. 42ff.; Balzer (1982c), S. 52, 93ff. u. 293f.; Balzer (1983e), S. 125f.

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  197. Vgl. Balzer (1987a), S. 173f. Andernfalls - wenn “ein” unzusammenhängendes Netz vorliegt - wird wie folgt vorgegangen: Das unzusammenhängende Netz wird in K Teilnetze so zerlegt, daß jedes dieser Teilnetze ein zusammenhängendes Netz darstellt, aber mit keinem der anderen K-1 Teilnetze verknüpft ist. Jedes der K Teilnetze stellt dann per constructionem ein zusammenhängendes Theorienetz dar.

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  198. Vgl. zur Auszeichnung von Basiselementen in Theorienetzen Stegmüller (1980), S. 16, 110 u. 182f.; Stegmüller (1981), S. 312f.; Balzer (1982c), S. 301f.; Balzer (1983c), S. 138f.; Stegmüller (1983), S. 1057f.; Stegmüller (1986e), S. 103f.; Balzer (1987a), S. XXIV u. 174ff.; Stegmüller (1990), S. 405. Die gleiche Rolle wie die Basiselemente spielen auch die “bed-rock”-Theorieelemente, die im erweiterten Konzept der TheorieHolone diskutiert werden. Vgl. dazu die Ausführungen von Balzer (1987a), S. XXX u. 412ff.

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  199. Das Basiselement muß nicht unbedingt dasjenige Theorieelement darstellen, daß aus historischer Perspektive “zuerst” da war. Vgl. Stegmüller (1981), S. 312. Vielmehr handelt es sich bei Theorienetzen stets um Rekonstruktionen von Theoriezusammenhängen. Daher drückt die Auszeichnung eines Basiselements nur aus, daß es gedanklich rekonstruiert werden kann als ein Fundament, aus dem sich alle anderen Theorieelemente qua Verfeinerung gewinnen lassen.

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  200. Vgl. Stegmüller (1979c), S. 119; Stegmüller (1980), S. 16, 97 u. 110; Pearce (1982e), S. 90; Stegmüller (1986c), S. 103; Balzer (1987a), S. 172.

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  201. Die Beschreibung der relationalen Zusammenhangsstruktur von Theorienetzen durch mathematische Graphen wird bei Balzer (1987a), S. 393f., präzise definiert (dort allerdings in bezug auf die verallgemeinerten TheorieHolone).

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  202. Illustrierende Beispiele dafür, wie sich mathematisch definierte Theorienetz-Graphen durch visualisierte Graphen anschaulich repräsentieren lassen, finden sich bei Stegmüller (1980), S. 132 (rudimentär); Balzer (1982c), S. 302; Pearce (1982c), S. 97; Balzer (1987a), S. 173, 175, 191 (besonders anschaulich), 203, 229ff., 242f., 407, 413 u. 418.

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  203. Um eine konsistente Notation zu ermöglichen, wird die Indizierung von Kern und Anwendungsbereich eines Theorieelements reg entsprechend angepaßt.

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  204. Die Verfeinerungshierarchie kann auch auf nur eine Stufe reduziert werden, indem das degenerierte Theorienetz TN = ({tet},m) betrachtet wird. Sein Theorieelement tet fällt mit der eingangs entfalteten Definition T = (KTIT) einer Theorie T für tel=T zusammen. Diese Degenerationsmöglichkeit klang schon in einer der voranstehenden Anmerkungen als Anschlußfähigkeit des verfeinerten strukturalistischen Theorienkonzepts an. Es könnte der Einwand erhoben werden, daß ein derart degeneriertes Theorienetz TN = ({tet},O dem Verbot isolierter Knoten widerspricht. Dies ist jedoch nicht der Fall. Denn das Verbot bezieht sich nur auf isolierte Knoten in unzusammenhängenden Netzen. Ein degeneriertes Theorienetz, das aus genau einem Knoten besteht, erfüllt aber immer die Definition zusammenhängender Netze. Daher ist sein singulärer Knoten im netztheoretischen Sinne nicht “isoliert”.

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  205. Vgl. zum folgenden Stegmüller (1973), S. 198ff, 207, 221ff. u. 224ff.; Stegmüller (1974), S. 188; Stegmüi t FR (1975), S. 88f.; Stegmüller (1976a), S. 155f.; Stegmüller (1977), S. 274f.; Stegmüller (1978), S. 49f.; Stegmtluer (1979a), S. 143ff.; Stegmüller (1980), S. 6ff., 40f., 113f., 138 u. 147ff.; Stegmüller (1981), S. 289ff.; Stegmüller (1983), S. 1055 (Stegmüller bezieht sich hier zwar auf Sneed, doch ist dem Verf. eine entsprechende Einlassung von Sneed bis heute noch nicht bekannt geworden); Stegmüller (1986b), S. 308ff. u. 313ff.; Stegmüller (1986c), S. 27ff., 371f. u. 429f.; Stegmüller (1990), S. 403.

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  206. Der Ansatz Stegmuller’s findet sich auch bei Sneed (1977), S. 257ff.; Tuomela (1978), S. 216ff.; Moulines (1979), S. 426f.; Balzer (1979d), S. 330ff; Stöben (1981), S. 165f.; K(Tpiner (1981), S. 169ff.; Balzer (1982c), S. 29ff. u. 291f.; Gadenne (1984), S. 148; Balzer (1984b), S. 354; Balzer (1985e), S. 25f.; Nierlich (1986), S. 296 u. 301ff.; Balzer (1987a), S. 39, 88f. u. 222f. Darüber hinaus wurde er von Schneider,D. (1987), S. 56f. u. 60ff., aufgegriffen und auf betriebswirtschaftliche Kontexte übertragen. Vgl. daneben auch Kotter (1983), S. 332, und Weimann (1984), S. 280ff. Stegmüller bezieht sich in der Regel nicht auf die Theorieelemente eines Theorienetzes, sondern nur auf eine einzelne blockartige Theorie T = (KT,IT). Gleiches gilt auch für zahlreiche seiner Rezipienten. Beispielsweise hat Schneider das strukturalistische Konzept der Theorienetze nicht gewürdigt. Alle Ausführungen aus den vorgenannten Quellen, die sich im Original nur mit blockartigen Theorien befassen, werden hier - soweit erforderlich - an den Argumentationskontext von Theorienetzen angepaßt.

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  207. Dies läßt sich mittelbar aus der Schilderung der von Balzer (1987a), S. 88, entnehmen.

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  208. Dazu gehört z.B. die Festlegung, die intendierten Anwendungen von verbrauchsanalytischen Theorien, die auf Produktionsfunktionen vom Typ “B” beruhen, erstreckten sich auf den gesamten Bereich “industrieller” Produktionsverhältnisse.

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  209. Vgl. z.B. Stegmüller (1980), S. 147, insbesondere Fn. 16; Balzer (1982c), S. 30 u. 291; Balzer (1984b), S. 354; Stegmüller (1990), S. 403. Die “Ähnlichkeit” der intendierten Theorieanwendungen mit den paradigmatischen Beispielanwendungen läßt sich im Sinne Wittgenstein’s als “Familienähnlichkeit” auffassen. Vgl. Stegmüller (1973), S. 195f.; Stegmüller (1983), S. 1055; Balzer (1985e), S. 26.

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  210. In dem Ausmaß, in dem die sonstigen intendierten Anwendungen formalsprachlich expliziert werden, lassen sie sich in die - nunmehr erweiterte - Klasse I90 der präzise definierten intendierten Anwendungen nachträglich übernehmen. Die Klasse I90 der paradigmatischen Beispiele braucht also keineswegs nur jene intendierten Anwendungen eines Theorieelements te zu umfassen, die ursprünglich als paradigmatische Beispielanwendungen eingeführt wurden. Vielmehr enthält die ‘Masse la0 alle präzise definierten intendierten Anwendungen. Wegen der großen Rolle, die paradigmatische Beispiele fur die Wissenschaftspraxis spielen, wird aber daran festgehalten, die Klasse I9.0 nach ihren ursprünglich eingebrachten paradigmatischen Beispiclanwendungen zu benennen. Wenn in formaler Hinsicht zwischen den unterschiedlichen Extensionen unterschieden werden soll, welche die Klasse aller präzise definierten intendierten Anwendungen im Zeitablauf anzunehmen vermag, kann auf die paradigmatische Beispielklasse I9, mit tENp übergegangen werden. Der Teilindex “t” kennzeichnet dann den Entwicklungszustand, in dem sich die Klasse formalsprachlich präzisierter paradigmatischer Beispiele für das Theorieelement leg in der Periode “t” befindet Schließlich wird darauf hingewiesen, daß hier der Übersichtlichkeit halber zunächst nur die nachträgliche Erweiterung der paradigmatischen Beispielklasse angesprochen wurde. In Kürze wird sich aber zeigen, daß ihre Extension ebenso nachträglich schrumpfen kann.

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  211. Vgl. zur Öffnung des Theoriebegriffs, die vom Ansatz paradigmatischer Beispielanwendungen ausgeht, Stegmüller (1973), S. 225; Stegmüller (1980), S. 6, 113 u. 138; Stegmüller (1983), S. 1055; Stegmüller (1986c), S. 28; Balzer (1987a), S. 89; Schneider,D. (1987), S. 62.

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  212. Es muß dann auf die Option verzichtet werden, nachträglich formalsprachlich präzisierte intendierte Anwendungen eines Theorieelements te9 in die Klasse 1,10 aufzunehmen.

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  213. Dies bedeutet, daß sich die nachfolgenden Definitionen von Konstrukten des strukturalistischen Theorienkonzepts weiterhin auf den “gewöhnlichen” intendierten Anwendungsbereich I9 ohne seine paradigmatische Verfeinerung beziehen. Daraus folgt z.B. für die empirische Gesamthypothese, daß sie wie früher nur hinsichtlich des intendierten Anwendungsbereichs t9 definiert wird.

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  214. Daneben ist auch bemerkenswert, daß das strukturalistische Theorienkonzept durch die paradigmatischen Beispielanwendungen mit anderen zentralen wissenschaftstheoretischen Konzeptionen eng verflochten wird. Dazu gehören einerseits Kuhn’s Vorstellungen über paradigmatische Normalwissenschaft. Andererseits sind ebenso Wittgenstein’s Gedanken über paradigmatische Spiele und über Familienähnlichkeit betroffen. Vgl. zu diesen Querverbindungen Stegmüller (1973), S. 195f.; Stegmüller (1980), S. 113; Stegmüller (1983), S. 1055; BALZER (1985e), S. 26; Stegmüller (1986b), S. 308f.; Stegmüller (1986c), S. 115f.

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  215. Vgl. Balzer (1986c), S. 67; BAL.zER (1987a), S. 38 u. 87f.

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  216. Die Unmöglichkeitsthese durchbricht allerdings die eingangs geäußerte Prämisse, die hier vorgelegten Ausfiihrungen auf die formatsprachliche Darstellung voit Theorien zu fokussieren. Diese Prämissenverletzung wird bewußt in Kauf genommen. Denn es wäre widersinnig, an einer Formalisierungsmaxime auch dann noch festhalten zu wollen, wenn sich grundsätzliche Grenzen der formatsprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten offenbaren und zugleich eine informale Überschreitung jener Grenzen zur Verfügung steht.

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  217. Der Isomorphiebegriff wird hier nicht weiter erläutert, sondern als bekannt vorausgesetzt. Vgl. z.B. Stegmüller (1984), S. 436 (speziell für prädikatenlogische Formelsysteme); vgl. daneben auch Stachowiak (1973), S. 142f. u. 246. Der Deutlichkeit halber wird darauf hingewiesen, daß es sich im hier diskutierten Kontext strukturalistischer Theorieformulierungen nicht um denjenigen Isomorphiebegriff handelt, der in der betriebswirtschaftlichen Modellierungslehre früher des öfteren auf das Verhältnis zwischen einem Modell und seinem Original angewendet wurde. Diese Beziehung zwischen einem Modell als formalsprachlichem Konstrukt einerseits und einem auffersprachlichen Original andererseits spielt an dieser Stelle überhaupt keine Rolle. Vielmehr liegt hier ein rein algebraisch definierter Isomorphiebegriff zugrunde. Er bezieht sich ausschließlich auf dasjenige Verhältnis, in dem zwei formatsprachliche Konstrukte zueinander stehen.

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  218. Mit den formatsprachlichen Konstrukten sind im Rahmen dieser Ausarbeitung die Interpretationen gemeint, die in einer formalen Semantik festgelegt werden. Bei Stegmüller (1984), S. 438 i.V.m. S. 410f., handelt es sich dagegen um semantische S-Strukturen. Sie fallen mit den hier thematisierten Interpretationen zusammen.

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  219. Vgl. Spachowiak (1973), S. 186 u. 259; Stegmüller (1984), S. 438f.; Balzer (1987a), S. 38. Vgl. auch die inhaltlich eng verwandten Ausführungen von Stegmüller (1984), S. 222. Er zeigt, daß aus dem (absteigenden) Lowlnheim/SKO1.EM-Theorem folgt: Für jede konsistente Satzmenge existieren nicht-intendierte Modelle. Solche konsistenten Satzmengen können z.B. als Beschreibungen für die intendierten Anwendungen einer Theorie dienen, wenn die Satzmengen nur endlich viele Sätze enthalten. Dabei werden unter Sätzen jeweils geschlossene prädikatenlogische Formeln verstanden, die kraft ihrer Definition keine ungebundenen Variablen enthalten; vgl. Stegmüller (1984), S. 226 u. 231.

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  220. Vgl. Balzer (1982c), S. 29.

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  221. Vgl. Balzer (1987a), S. 38.

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  222. Vgl. Stegmüller (1973), S. 197 (“unbehebbare Vagheit”); Przelecki (1979), S. 354 (“.. a feature which seems characteristic of any empirical language: its fuzziness… Every empirical predicate is intrinsically vague.”); Stegmüller (19866), S. 309 (“unbehebbare Vagheit”); Stegmüller (1986c), S. 27 (“unbehebbare Vagheit”) u. S. 429; Balzer (1987a), S. 38 (“weak… rules of interpretation”) sowie S. 88 (“vagueness”); Schwartz (1989), S. 395.

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  223. Hinzu kommen komplementär definierte Erweiterungsarten, auf die später kurz eingegangen wird.

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  224. Die Bezeichnung “spezialisiertes Theorieelement” könnte ebenso auf das Theorieelement teq(2) bezogen werden. Dann würde das Partizip “spezialisiert” so ausgelegt, daß das Theorieelement teq(2) als das Ergebnis einer Spezialisierung aus dem Theorieelement teq(1) hervorgegangen ist. Dagegen wird hier das Partizip “spezialisiert” derart aufgefaßt, daß das Theorieelement teq(I) das Objekt einer Spezialisierungsoperation ist, die das Theorieelement teq(2) hervorbringt. Aus dieser Perspektive wird von dem “spezialisierenden” Theorieelement teq(2) geredet, mit dessen Hilfe das Theorieelement teq(1) spezialisiert wird.

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  225. Stegmüller (1980), S. 184f., begründet, warum er sich auf die Definition einer notwendigen Spezialisierungsbedingung beschränken möchte. Vgl. auch die analoge Argumentation in Stegmüiler (1979c), S. 120. Er sieht es als Aufgabe der allgemeinen “Wissenschaftsphilosophie” (Wissenschaftstheorie) an, im Sinne einer “Metatheorie” lediglich Rahmendefinitionen festzulegen, die von allen speziellen “Wissenschaftsphilosophien” eingehalten werden sollen. Solche allgemeinen Rahmendefinitionen lassen stets noch definitorische Spielräume, die von den speziellen Wissenschaftsrichtungen nach eigenem Gutdünken ausgefüllt werden können. Aufgrund dieser Spielräume legen die Rahmendefinitionen nur notwendige Bedingungen fest, die von den Begriffsdefinitionen der speziellen Wissenschaftsrichtungen durch hinreichende Bedingungen zu ergänzen sind. Der hier vorgelegte Beitrag zielt auf eine spezielle - eine produktionswirtschaftliche - Wissenschaftsrichtung ab. Daher hindert SI1;Gmi7ller’s Argumentation nicht, im folgenden notwendige und hinreichende Bedingungen für das Vorliegen unterschiedlicher Spezialisierungsarten festzulegen.

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  226. Vgl. Stegmüller (1980), S. 110 u. 182 (ohne Beachtung der intendierten Theorieanwendungen auch auf S. 97).

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  227. Der Spielraum der denkmöglichen Spezialisierungsarten wird durch die Gesamtheit aller Konstrukte eröffnet, die im Rahmen des strukturalistischen Theorienkonzepts für die Definition von Theoriekernen und Theorieanwendungsbereichen eingeführt worden sind. Die Spielraum wird einerseits dadurch geprägt, welche Konstrukte in die Definition einer Spezialisierungsart einbezogen werden. Andererseits erstreckt er sich auf die Art, wie diese berücksichtigten Konstrukte in der Definition der Spezialisierungsart miteinander verknüpft werden.

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  228. Vgl. zu weiteren Möglichkeiten der Festlegung von Spezialisierungsrelationen Stegmüller (1986c), S. 102; Balzer (1987a), S. 170 u. 250f.

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  229. In einem Theorienetz können durchaus mehrere verschiedene Spezialisierungsarten zugleich verwendet werden. Wenn dies der Fall ist, resultiert die Spezialisierungsrelation SP des Theorienetzes als Vereinigungsmenge aller spezialisierungsartspezifischen 2-Tupel-Mengen.

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  230. Vgl. Stegmüller (1986c), S. 101. Allerdings berücksichtigt er nicht den zweiten Teil der Spezialisierungsdefinition, der mit seinen echten Teilmengen-und Teilklassenbeziehungen dafür sorgt, daß ein echtes Spezialisierungsverhältnis vorliegt. Denn Stegmüli.Irrs Definition läßt auch den Grenzfall zu, daß beide Theorieelemente. identische Kerne und identische intendierte Anwendungsbereiche besitzen.

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  231. Vgl. zu einer ähnlichen - aber deutlicher abweichenden - Spezialisierungsdefinition MOULINES (1979), S. 422 (D3 zusammen mit D2); Sneed (1979b), S. 134; Balzer (1982e), S. 294; Balzer (1983e), S. 125f.; Lauth (1988), S. 6; Stegmüller (1990), S. 405. Dort wird einerseits wiederum nicht vorausgesetzt, daß mindestens eine der Teilmengen-oder Teilklassenbeziehungen echt erfüllt ist. Andererseits wird in engerer Weise die Invarianz der partiellen potentiellen und der potentiellen Modellmengen gefordert. Stegmüller (1986c), S. 101, läßt dagegen sowohl deren Invarianz als auch deren Teilmengenverhältnis zu. Vgl. zu weiteren ähnlichen, abermals nicht identischen Definitionen der Theoriespezialisierung Sneed (1976), S. 126; Sneed (1977), S. 254; Balzer (1982a), S. 42 (Fall (b) aus Definition “D9” zusammen mit Fall (a) aus derselben Definition).

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  232. Das Subskript “te” verdeutlicht, daß es sich hier strenggenommen nicht um die Spezialisierung einer kompakten Theorie T handelt. Vielmehr wird ein Theorieelement teq aus einem Theorienetz spezialisiert.

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  233. Daher wird die Beziehung Mp~q(2)) c Mpp(q(1)) im abschließenden Adjugat der Spezialisierungsdefinition nicht aufgeführt. Statt dessen werden Veränderungen der partiellen potentiellen Modellmenge nur in dem Ausmaß berücksichtigt, in dem sie als Folge von anderen Spezialisierungen (oder Erweiterungen) eines Theorieelements eintreten. Eine solche induzierte Reduzierung der partiellen potentiellen Modellmenge kann z.B. dann geschehen, wenn zuvor der terminologische Apparat eines Theorieelements verengt worden ist. Damit eine Theoriespezialisierung niemals mit einer spezialisierungswidrigen Erweiterung der partiellen potentiellen Modellmenge einhergehen kann, wird von vornherein Mpp(q(2)) ç Mpp(q(1)) vorausgesetzt. Dies ist eine schwächere Anforderung als die sonst oftmals übliche Einschränkung, daß eine Spezialisierung nur dann vorliegen kann, wenn die partiellen potentiellen Modellmengen überhaupt nicht verändert werden: Mq(2)) = Mpp(q(t)). Vgl. zu jener Invarianzforderung Balzer (1983c), S. 125; Balzer (1987a), S. 170, 174 u.

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  234. Von einer “unechten” Spezialisierung wird dagegen gesprochen, wenn M p(q(2)) = Mp(q(t)) A Ms(q(2))= Ms(q(1)) A CS(q(2)) = CS(q(tt) n Iq(2) = Iq(t) gilt. Dadurch wird zwar S Egmoller’s notwendige Spezialisierungsbedingung weiterhin erfüllt. Aber wegen des Zusammenfallens von terminologischen Apparaten, Modellmengen, Restriktionsklassen und intendierten Anwendungsbereichen unterscheiden sich die beiden Theorieelemente teq(2) und teq(t) nicht mehr. Zwar ließe sich daran denken, daß ihre partiellen potentiellen Modellmengen noch voneinander abweichen. Dies ist aber ebensowenig möglich, sofern die Eindeutigkeit der RAMSEY-Eliminierung von T-theoretischen Konstrukten vorausgesetzt wird. Von dieser Prämisse wird hier ausgegangen. Dann folgt aus der Gleichheit M p( 4(2)) = Mp(q(l)) der potentiellen Modellmengen, daß wegen der Eindeutigkeit der RAMSEY-Eliminierung auch die partiellen potentiellen Modellmengen gleich sein müssen: Mpisq(2))=Mpp(q(’1). Daher verbleibt überhaupt keine Komponente aus der strukturalistischen Theoriedefinition, bezüglich derer sich die beiden Theorieelemente teq(t) und teq(2(unterscheiden könnten. Folglich muß gelten: teq(t) = teq(2). Andernfalls - wenn die Mehrdeutigkeit der RAMSEY- liminierung von T-theoretischen Konstrukten zugelassen würde - wäre es erforderlich, für “unechte” Spezialisierungen zusätzlich Mpp(4(2))=Mpp(q(1)) zu fordern. Wegen der zuvor erwähnten Eindeutigkeitsprämisse kann aber hier auf diesen Zusatz verzichtet werden.

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  235. Abweichender Ansicht ist z.B. Stegmoller (1986c), S. 101. Er stellt an die Kernspezialisierung (“im ‘naiven Sinn’”) überhaupt keine einschränkende Anforderung hinsichtlich des intendierten Anwendungsbereichs. Damit wird die Relation der Kernspezialisierung aber zu einer Oberklasse der Relation der Theoriespezialisierung. Denn die Kernspezialisierung läßt dann auch eine Erweiterung des intendierten Anwendungsbereichs zu. Der Verf. folgt dieser Ansicht von Stegmoller nicht. Sie schließt die intuitiv einsichtige Anordnung der verschiedenen Spezialisierungsrelationen aus, die weiter unten präsentiert wird.

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  236. Vgl. Moulines (1979), S. 422; Stegmüller (1980), S. 97, und Balzer (1982a), S. 42, mit ähnlichen, aber nicht identischen Festlegungen. Vgl. darüber hinaus Stegmoller(1980), S. 115 i.V.m. S. 110. Allerdings wird dort die reine Kernspezialisierung nicht direkt formuliert. Statt dessen führt Stegmüller eine Theoriespezialisierung an (als generelle Netzverfeinerung), die unter der Nebenbedingung erfolgt, daß der intendierte Anwendungsbereich nicht verändert wird. Diese indirekte Formulierung impliziert die o.a. reine Kernspezialisierung. Darüber hinaus fordert Stegmoller, die Spezialisierung des Kerns eines Theorieelements solle nicht dazu führen, daß der invariante intendierte Anwendungsbereich aus der Klasse der zulässigen Theorieanwendungen herausfällt. Dieser Aspekt wird hier aber bewußt ausgeklammert. Denn die Frage, ob alle intendierten Anwendungen aus dem Anwendungsbereich Iq eines Theorieelements te, zur Klasse ZKaq seiner zulässigen Anwendungen gehören, läßt sich nur durch die Überprüfung der empirischen Gesamthypothese Iq c ZKyy beantworten. Die Überprüfung dieser empirischen Gesamthypothese liegt aber außerhalb der Verfeinerung eines Theorienetzes. Sie kann erst dann unternommen werden, wenn das bereits verfeinerte Theorienetz vorliegt.

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  237. Das umgangssprachliche “oder” wird hier - wie auch sonst in diesen Ausführungen - nach Maßgabe des logischen “oder” im weiten, inklusiven Verständnis verwendet. Daher ist es durchaus möglich, daß Einschränkungen der Modellmenge und Einschränkungen der Restriktionsklasse bei einer reinen Kernspezialisierung simultan auftreten.

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  238. Die eliminierten Konstrukte werden hier als redundant oder abundant betrachtet, wenn sich ihre Entfernung weder auf die wesentlichen gesetzesartigen Aussagen noch auf die Restriktionen noch auf die intendierten Anwendungen eines Theorieelements auswirkt. Ein Konstrukt gilt dabei als redundant, wenn es im zuvor festgelegten Sinn getilgt werden kann, weil im terminologischen Apparat mindestens ein äquivalentes Konstrukt vorkommt. Von der Abundanz eines Konstrukts wird dagegen gesprochen, wenn es sich unabhängig von allen anderen Konstrukten des terminologischen Apparats im zuvor festgelegten Sinn entfernen läßt. Abundante Konstrukte können daher immer eliminiert werden. Redundante Konstrukte dürfen aber stets nur bis auf eines entfernt werden.

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  239. Die partielle potentielle Modellmenge kann auch unverändert bleiben. Dieser Fall tritt immer dann ein, wenn sich die Terminologiespezialisierung ausschließlich auf T-theoretische Konstrukte erstreckt. Dann wird die Menge der partiellen potentiellen Modelle von der Terminologiespezialisierung nicht betroffen.

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  240. Dies folgt unmittelbar aus der vorausgesetzten Konstanz des intendierten Anwendungsbereichs sowie aus der Definition der Redundanz oder Abundanz von eliminierbaren Konstrukten. Vgl. dazu die Abundanz-und Redundanzdefmition in der vorletzten Anmerkung. Vgl. ebenso die Prämisse unveränderter intendierter Theorieanwendungen, die am Ende der Erläuterung zur Terminologiespezialisierung eingeführt wurde.

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  241. Diesbezüglich gelten die Erläuterungen, die kurz zuvor im Zusammenhang mit der Terminologiespezialisierung vorgetragen wurden, unverändert fort.

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  242. Infolgedessen degenerieren hier die drei (unechten) Teilmengen-und -klassenbeziehungen aus Segmoller’s notwendiger Spezialisierungsbedingung zu Gleichungsbeziehungen. Solche rein terminologischen Bereinigungen eines Theorieelements spielen im allgemeinen keine beachtenswerte Rolle. Allerdings können Verengungen des terminologischen Apparats Bedeutung erlangen, wenn sie mit anderen Spezialisierungen kombiniert werden. Darauf wird in Kürze anhand der terminologiebegleiteten Gesetzesspezialisierung zurückgekommen.

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  243. Anschauliche Beispiele für Gesetzesspezialisierungen bietet Balzer (1982c), S. 93ff., insbesondere S. 98 u. 101. Er bezieht sich auf mikroökonomische Theorien für reine Tauschwirtschaften. Die Theorien werden variiert, indem die wesentlichen gesetzesartigen Aussagen, von denen die Gestalten der relevanten Nutzenfunktionen abhängen, schrittweise eingeschränkt (spezialisiert) werden. Zwar hält BALZER die formalen Bedingungen, die oben für das Vorliegen einer Spezialisierungsrelation angeführt sind, nicht exakt ein. Doch treffen seine Ausführungen den wesentlichen Gehalt dieser Bedingungen.

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  244. Gleiches gilt für die partielle potentielle Modellmenge der Theorieelemente.

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  245. Die Einengung des terminologischen Apparats eines Theorieelements tea kann eine Verkleinerung seiner partiellen potentiellen Modellmenge nach sich ziehen. Das ist immer dann der Fall, wenn aus dem terminologischen Apparat mindestens ein nicht-teq theoretisches Konstrukt eliminiert wird. Wenn dieser Fall eintritt, müssen potentielle Auswirkungen auf die intendierten Anwendungen des betroffenen Theorieelements beachtet werden. Seine intendierten Anwendungen stellen nicht-leere Mengen aus partiellen potentiellen Modellen dar. Daher kann es erforderlich werden, einige der intendierten Anwendungen des Theorieelements tey(t) mit der größeren partiellen potentiellen Modellmenge Mpp(q(t)) aus den intendierten Anwendungen des Theorieelements teq(2) mit der kleineren partiellen potentiellen Modellmenge Mpp(q(2)) auszuschließen. Dann muß zu einer terminologiebegleiteten Gesetzes-und Anwendungsspezialisierung SPtGA übergegangen werden. Für sie gilt:

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  246. Dies muß aber nicht der Fall sein. Denn die Definitionskomponente Mp(q(2))c Mp(q(t)) A Ms(q(2))c MS(q(t)) ist ein kausal neutrales Konjugat. Es ist nicht darauf festgelegt, ob die Einengung des terminologischen Apparats die Verschärfung von wesentlichen gesetzesartigen Aussagen verursacht hat. Statt dessen läßt sich das Konjugat ebenso damit vereinbaren, daß die Verkleinerung des terminologischen Apparats auf das Entfernen von redundanten oder abundanten Konstrukten beschränkt bleibt. Dessen ungeachtet kann eine Verschärfung der wesentlichen gesetzesartigen Aussagen eingetreten sein, die von der Konstrukteliminierung überhaupt nicht betroffen ist.

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  247. Es wurde schon in einer der voranstehenden Anmerkungen auf die Prämisse hingewiesen, daß die RAMSEYEliminierung von T-theoretischen Konstrukten als eindeutig vorausgesetzt wird. Daraus folgt, daß die Gleichheit Mp(q(2))=Mp(q(t)) der potentiellen Modellmengen ebenso die Gleichheit Mpp(q(2))=Mpp(q(1)) der partiellen potentiellen Modellmengen impliziert.

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  248. Auf der Ebene des Vergleichs zwischen unterschiedlichen Spezialisierungsarten wird auch eine “Erweiterung 2. Ordnung” eingeführt. Sie basiert auf der Unterklassenbeziehung zwischen den Relationen der reinen Gesetzes-und der reinen Restriktionsspezialisierung einerseits und der Relation der terminologieinvarianten Kernspezialisierung andererseits. Dabei werden frühere Spezialisierungen, die zur reinen Gesetzes-oder Restriktionsspezialisierung geführt haben, zum Teil wieder aufgehoben.

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  249. Um aus einer Spezialisierungsrelation SPa die gleichartige Erweiterungsrelation ERa zu gewinnen, brauchen lediglich die Indizes für die beiden Theorieelemente teq(t) und teq(2) an jeder Stelle ihrer Nennung miteinander vertauscht zu werden. Ebenso ist es möglich, die Indizes der Theorieelemente unverändert zu lassen und statt dessen alle Teilmengen-und Teilklassen-in entsprechende Obermengen-bzw. Oberklassenbeziehungen umzukehren.

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  250. Die Anmerkung, die früher die Festlegung von spezialisierten und spezialisierenden Theorieelementen erläuterte, gilt hier für erweiterte und erweiternde Theorieelemente analog.

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  251. Vgl. Stegmüller (1980), S. 115. Dort wird allerdings die Invarianz der Modellmengen und der Restriktionsklassen nicht explizit genannt.

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  252. Eine Gesetzeserweiterung findet genau dann statt, wenn die Modellmenge eines Theorieelements vergrößert wird. Diese Modellmenge enthält alle gesetzeserfüllenden potentiellen Modelle des Theorieelements. Die wesentlichen gesetzesartigen Aussagen eines Theorieelements bestimmen, welche potentiellen Modelle des Theorieelements wegen Gesetzesverletzung nicht in die Modellmenge des Theorieelements übernommen werden. Daraus folgt: Wenn bei gleichbleibender potentieller Modellmenge - also bei gleichbleibendem terminologischen Apparat - die Modellmenge eines Theorieelements anwächst, so kann dies nur daran liegen, daß die selektive Kraft der wesentlichen gesetzesartigen Aussagen des Theorieelements gesunken ist. Folglich muß eine Gesetzeserweiterung, die per definitionem die Modellmenge eines Theorieelements vergrößert, eine Abschwächung der zugrunde-liegenden wesentlichen gesetzesartigen Aussagen bedeuten, sofern der terminologische Apparat nicht verändert worden ist.

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  253. Die weiterführenden Einschränkungen führen in der Regel zu “Spezialisierungen 2. Ordnung”. Darauf wurde schon an früherer Stelle hingewiesen. In einer der voranstehenden Anmerkungen wurde aber ebenso gezeigt, daß es in Sonderfällen zu einer “Erweiterung 2. Ordnung” kommen kann. Sie beruht darauf, daß frühere Spezialisierungen partiell zurückgenommen werden.

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  254. Dies schließt die Kombination von Spezialisierungs-und Erweiterungsbeziehungen in einer gemeinsamen Verfeinerungsbeziehung ein. Ein Beispiel dafür wird in einer späteren Anmerkung anhand der kombinierten Verfeinerungsrelation SPER vorgestellt. Ansonsten werden diese Kombinationsmöglichkeiten aber im folgenden nicht weiter vertieft.

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  255. Stegmüller (1973), S. 153; Stegmüller (1980), S. 27 u. 49; BALZER(1982c), S. 305.

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  256. Vgl. zur “dynamischen” oder “diachronischen” Ausweitung des strukturalistischen Theorienkonzepts auf evolutionäre und revolutionäre Theorienentwicklungen Stegmüller (1973), S. 153ff., insbesondere S. 224ff.; Stegmüller (1974), S. 167ff.; Stegmüller (1975), S. 85ff.; Kuhn (1976), S. 190ff.; Stegmüller (1976a), S. 147ff., insbesondere S. 161ff.; Stegmüller (1976c), S. 135ff., insbesondere S. 196tf.; Sneed (1977), S. 245ff., insbesondere S. 249 u. 257ff.; Feyerabend (1977), S. 355ff. (unter dem Motto: “Kuhn Sneedified”, S. 355); Stegmüller (1977), S. 269ff., insbesondere S. 276ff.; Schäfer (1977), S. 21 u. 30ff.; Stegmüller (1978), S. 39ff., insbesondere S. 54ff.; Balzer (1978), S. 167ff.; Tuomela (1978), S. 211f. u. 216ff.; Hübner (1978), S. 298ff. (kritisch distanziert); Sneed (1979a), S. 249ff.; Stegm01.l.ER (1979a), S. 108ff. u. 131ff.; Stegmüller (1979b), S. 33f. u. 50ff.; Moulines (1979), S. 417ff.; Stegmüller (1980), S. 18ff. 49ff., 98ff., 168ff., 183 u. 187ff.; Stegmüller (1981), S. 277ff., insbesondere S. 296ff.; Pearce (1981a), S. 18ff. (in kritischer Distanz); Kuhn (1981), S. 125ff.; Stuben (1981), S. 163ff.; Kiy -rNER (1981), S. 168ff.; PEARCE (1982a), S. 326ff.; Pearce (1982b), S. 389ff.; Gadenne (1984), S. 152ff.; Weimann (1984), S. 280ff.; Stegmüli.ER (1986b), S. 304f. u. 311ff.; Balzer (1987a), S. XXVf. u. 205ff. (mit zwei detailliert besprochenen Beispielen auf S. 223ff. u. 234ff.); Pearce (1987), S. 24, 38 u. 122f. (kritisch); Stachowiak(1988), S. 6ff.; Schneider,M. (1991), S. 99ff.

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  257. Die Dichotomie zwischen syn-und diachronischen Untersuchungsansätzen wurde maßgeblich geprägt durch die sprachwissenschaftlichen Untersuchungen von DE Saussure (1967), S. 101 u. 108ff., insbesondere S. 119. Auch Stegmüller (1980), S. 1; MOUI.Ines (1983), S. 292ff.; Stegmüller (1986c), S. 290, und Balzer (1987a), S. 210 u. 216, unterscheiden ausdrücklich zwischen einem syn-und einem diachronischen Standpunkt des “non statement view”. Bei Balzer (1987a), S. XXV, findet sich inhaltlich die gleiche Differenzierung. Allerdings wird dort nur die Bezeichnung “diachronisch” (diachronic) explizit verwendet. Komplementär dazu beschränkt sich Sneed (1984), S. 110, auf die synchronische Antipode.

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  258. Es wurde lediglich noch nicht der Ausdruck der synchronischen Betrachtungsweise verwendet, weil er ohne die Gegenüberstellung des diachronischen Ansatzes nur schwer zu verstehen gewesen wäre.

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  259. m strukturalistischen Theorienkonzept werden die diachronische Betrachtungsweise der Theoriendynamik und die Diskussion des Fortschrittsbegriffs zumeist als zwei Facetten desselben Sachverhalts behandelt Dieser Sichtweise folgt der Verf. jedoch nicht. Denn die Fortschrittlichkeit von Theorien läßt sich auch dann untersuchen, wenn sie nicht in der zeitlichen Abfolge einer Theorienentwicklung stehen. Statt dessen ist es ebenso möglich, Theorien zu betrachten, die zur selben Zeit um wissenschaftliche Anerkennung konkurrieren. Solche Konkurrenztheorien können anhand der gleichen Fortschrittskriterien beurteilt werden, die vom “non statement view” an zeitlich aufeinander folgende Theorien herangetragen werden. Daher stellt die Dichotomie zwischen syn-und diachronischer Betrachtungsweise in der Gestalt, in der sie oben präsentiert wird, eine unvollständige Disjunktion dar. Zu ihrer Vervollständigung müßte der synchronische Untersuchungsansatz um den Vergleich zwischen alternativen Theorien erweitert werden. Damit würde aber die übliche Sichtweise des strukturalistischen Theorienkonzepts verlassen. Da hier zunächst nur interessiert, seine Grundideen zu entfalten, wird vorerst an der “orthodoxen” Dichotomie festgehalten. Um dem Vorhergesagten dennoch Rechnung zu tragen, wird das strukturalistische Fortschrittskonzept später gesondert behandelt. Es wird dort in einer “neutralen” Weise erörtert, die beide Untersuchungsansätze zuläßt: Die Fortschrittsrelationen können einerseits für einen synchronischen Vergleich zwischen Konkurrenztheorien benutzt werden. Andererseits lassen sie sich ebenso verwenden, um in diachronischer Weise zu beurteilen, in welchem evolutionären, devolutionären oder revolutionären Entwicklungszusammenhang Theorien stehen, die zeitlich aufeinander folgen.

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  260. Vgl. zu Netzhistorien Stegmüller (1979b), S. 30f. u. 93f.; Stegmüller (1980), S. 20, 98f., 169 (“historische Folgen von Theorienetzen”; im Original kursiv) u. 187f.; Pearce (1987), S. 23f.

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  261. Der Index “p” verweist darauf, daß es sich bei der zeitlichen Abfolge der Theorienetze, die zur selben Netzhistorie gehören, um einen geschichtlichen Prozeß handelt.

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  262. Diese begrifflichen Festlegungen weichen von der früheren Benennung der spezialisierten (erweiterten) und der spezialisierenden (erweiternden) Theorieelemente ab. Diese Variation erfolgt bewußt, weil der Verf. befürchtet, eine analoge Redeweise von verfeinerten und verfeinernden Theorienetzen TN; bzw. TNi würde an dieser Stelle zu erheblichen Mißverständnisse führen.

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  263. Ohne diese Unterscheidung wäre es nicht möglich, das erste Element eines Theorieelementepaares stets als ein altes Theorieelement aus dem zeitlich vorangehenden Theorienetz und das zweite Element des Theorieelemente-paares immer als ein neues Theorieelement aus dem zeitlich nachfolgenden Theorienetz auszuzeichnen. Dann könnte nur die Spezialisierungsrelation SP für die Interpretation der Kanten aus dem visualisierten Graphen benutzt werden. Dies führte dazu, daß in manchen Spezialisierungsfällen ein neues Tbeorieelement aus dein zeitlich nachfolgenden Theorienetz im Theorieelementepaar an der ersten Stelle stehen muß. Vgl. dazu den zweiten Fall aus der nachstehenden Anmerkung. Diese Darstellungsweise liefe aber dem intuitiven Erfassen von graphisch visualisierten Theorienetzen zuwider. Daher wird bier der mathematisch redundante, aber visuell vorteilhafte Ansatz verfolgt, Spezialisierungs-und Erweiterungsrelationen im selben Theorienetz nebeneinander zu verwenden.

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  264. Die Kanten der beiden Graphen repräsentieren zunächst nur die Paare, die Elemente aus den Spezialisierungsrelationen SP; und SP1 darstellen. Insofern lassen sich auf den ersten Blick nur unterschiedliche Spezialisierungsarten berücksichtigen. Durch die zusätzliche Einbeziehung der zeitlichen Dimension von Netzhistorien kann aber zwischen Netzspezialisierungen und Netzerweiterungen unterschieden werden. Itn folgenden wird davon ausgegangen, daß die beiden Theorienetze TN; = (TE;,SP;) und TN; = (TE1,SP1) in einer gemeinsamen Netzhistorie NH mit NH = […,TN;,…,TN…) enthalten sind. Sie legt fest, daß das Theorienetz TN; zeitlich auf das Theorienetz TN; folgt. Mit Hilfe dieser sequentiellen Beziehung zwischen den beiden Theorienetzen läßt sich vereinbaren:

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  265. Die voranstehenden Vereinbarungen gelten strenggenommen nicht nur für den Übergang vom Theorienetz TNi zum verfeinerten Theorienetz TNi. Vielmehr treffen sie auch innerhalb der beiden vorgenannten Theorienetze auf solche Knotenpaare zu, die nicht unmittelbar auf den verfeinernden Übergang zwischen den Theorienetzen TNi und TNi zurückgeführt werden können. Jene Knotenpaare lassen sich in die o.a. Vereinbarungen einbeziehen, indem jedes der Theorienetze TNi und TNi seinerseits als Verfeinerung eines vorgeschalteten, hier nicht explizit aufgeführten Theorienetzes rekonstruiert wird. Beispielsweise tritt dieser Fall für die Kante (tej ytej 5) ein, die im Theorienetz TNi vom Theorieelement tej 4 = *K1 4,Ij 4 ** zum Theorieelement tej5 = *Kj 5,IJ 5** gerichtet ist. Da die beiden Theorieelemente tej 4 und tej 5 im Theorienetz TNi noch nicht enthalten waren, wird ihre Verbindungskante (tej.4,te’ 5) durch die oben eingeführten Festlegungen nicht unmittelbar abgedeckt. Aber zwischen den Übergang vom Theorienetz TNi zum Theorienetz TNi läßt sich ein fiktives Theorienetz TNf einschieben, das aus dem verfeinerten Theorienetz TNi gewonnen wird, indem dort das Theorieelement tef3 mit seinen zwei adjazenten Kanten gestrichen wird. Dann ist es ohne Schwierigkeiten möglich, das verfeinerte Theorienetz TNi als eine Verfeinerung des fiktiven Theorienetzes TNf zu rekonstruieren. Zugleich folgt aus den o.a. Vereinbarungen, daß die Kante (tej 4,tej 5) im verfeinerten Theorienetz TNi genau so dargestellt wird, wie es in der nachfolgenden Abb. 6 geschehen ist.

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  266. Eine formale Definition der Netzverfeinerung findet sich bei Stegmüller (1986c), S. 104 (im Sinne der dort angeführten echten Netzverfeinerung). Ihr zufolge ist ein Theorienetz TNi die Verfeinerung eines anderen Theorienetzes TNi genau dann, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Erstens muß die Knotenmenge des Theorienetzes TNi in der Knotenmenge des verfeinerten Theorienetzes TNi als eine echte Teilmenge enthalten sein. Zweitens muß die Kantenmenge des Theorienetzes TNi mit der Restkantenmenge des verfeinerten Theorienetzes TN übereinstimmen, die verbleibt, wenn im verfeinerten Theorienetz TNi nur die Knoten aus der Knotenmenge des Theorienetzes TNi berücksichtigt werden. Der Verf. folgt dieser formalen Definition der Netzverfeinerung jedoch nicht. Einerseits läßt sie durchaus zu, daß eine Verfeinerung lediglich darin besteht, zur Knotenmenge des Theorienetzes TNi nur einen Knoten hinzuzufügen, der im verfeinerten Theorienetz TNi isoliert bleibt. Solche isolierten Netzknoten widersprechen aber der intuitiven Vorstellung von Netzverfeinerungen. Sie wurden auch schon weiter oben ausgegrenzt, indem die Prämisse zusammenhängender Theorienetze eingeführt wurde. Zweitens hält es der Verf. für naheliegender, die Definition der Netzverfeinerung unmittelbar an die Operation der Netzverfeinerung zu koppeln, als sie in operationsunabhängiger Weise auf Theorienetze zu beziehen.

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  267. Im Prinzip reicht es aus, nur eine Spezialisierungsart (und keine Erweiterungsart) zu berücksichtigen: die Theoriespezialisierung. Sie ist so allgemein formuliert, daß sich alle anderen Spezialisierungsarten - und durch entsprechende Umkehrung auch alle Erweiterungsarten - auf sie zurückführen lassen.

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  268. Jede Anwendung einer Spezialisierungsart und auch jede Anwendung einer Erweiterungsart erzeugt per definitionem ein neues Element der artspezifischen Spezialisierungs-bzw. Erweiterungsrelation. Jede artspezifische Erweiterungsrelation läßt sich als Umkehrung einer entsprechenden artspezifischen Spezialisierungsrelation darstellen. Alle artspezifischen Spezialisierungsrelationen sind Sonderfälle der einen umfassenden Spezialisierungsrelation SP, die in der Definition TN = (TE,SP) eines Theorienetzes TN verankert ist. Folglich führt jede Netzverfeinerung unabhängig davon, durch welche Spezialisierungs-oder Erweiterungsart sie realisiert wird, zu einem Anwachsen derjenigen Menge aus 2-Tupeln, welche die Spezialisierungsrelation SP extensional definiert. Daher kann jede Netzverfeinerung auf eine Extensionserweiterung der Spezialisierungsrelation SP zurückgeführt werden.

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  269. So spricht auch Stegmüller (1986c), S. 104, in synonymer Weise von der Verfeinerung oder Erweiterung eines Theorienetzes.

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  270. Jede Netzverfeinerung führt notwendig zu einer Extensionserweiterung der Spezialisierungsrelation SP. Vgl. dazu die vorletzte Anmerkung. Die Spezialisierungsrelation SP geht ihrerseits in die Definition eines Theorienetzes TN durch das 2-Tupel TN = (TE,SP) ein. In dieser Definition fällt die Extension der Spezialisierungsrelation SP mit dem Umfang der Kantenmenge des Theorienetzes TN zusammen. Folglich wird ein Theorienetz TN durch jede Netzverfeinerung zumindest hinsichtlich seiner Kantenmenge vergrößert. Eine Erweiterung der Knotenmenge kann hinzukommen, muß es aber nicht. Dagegen ist eine reine Vergrößerung der Knotenmenge grundsätzlich ausgeschlossen. Demi sie würde bedeuten, daß bei einer solchen Netzverfeinerung mindestens ein isolierter Netzknoten entstehen müßte. Theorienetze mit isolierten Knoten wurden aber an früherer Stelle verboten, als die Prämisse zusammenhängender Theorienetze gesetzt wurde.

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  271. Mit den voranstehenden Erläuterungen läßt sich durchaus vereinbaren, daß eine Netzverfeinerung durch eine reine Vergrößerung der Kantenmenge bei invarianter Knotenmenge erfolgt. In diesem Fall verändern sich die bekannten Theorieelemente nicht. Statt dessen wird lediglich zwischen zwei unveränderten Theorieelementen eine Spezialisierungs-oder Erweiterungsbeziehung eingeführt, die zuvor im Theorienetz noch nicht enthalten war. Eine solche Netzverfeinerung drückt aus, daß dem Theorieanwender eine Spezialisierungs-oder Erweiterungsbeziehung nachträglich bewußt wird, die bereits zuvor - aber noch unerkannt - vorgelegen hat. Dieses reine Bewußtwerden von latent schon immer vorhandenen Beziehungen zwischen Theorieelementen wird hier als Netzverfeinerung nicht weiter thematisiert. Vielmehr interessieren nur Netzverfeinerungen im engeren Sinn, die mit der Einführung neuer Theorieelemente einhergehen. Vgl. auch Stegmüller (1986c), S. 104. Er läßt als echte Netzverfeinerung ebenso nur solche Fälle zu, in denen die Knotenmenge der verfeinerten Theorienetze vergrößert wird. Daher wird im folgenden davon ausgegangen, daß bei einer Netzverfeinerung sowohl die Kanten-als auch die Knotenmenge eines Theorienetzes anwachsen. (Es wurde schon im voranstehenden Abschnitt erläutert, daß eine reine Vergrößerung der Knotenmenge grundsätzlich nicht in Betracht kommt.)

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  272. Vgl. Stegmüller (1980), S. 20, 99(ff.),169f. u. 187ff.; Balzer (1987a), S. XXVf., 205ff. u. 216ff.

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  273. Devolutionäre Theorieentwicklungen werden von Vertretern des strukturalistischen Theorienkonzepts im allgemeinen nicht thematisiert. Sie werden aber hier der Vollständigkeit halber mitberücksichtigt. Zu den seltenen Ausnahmen gehören die Ausführungen von Stegmüller (19866), S. 311 u. 313, zu “normalwissenschaftlichen Rückschlägen” (S. 311). Vgl. ebenso Stegmoller (1973), S. 254; Stegmüller (1974), S. 183; Stegmüller (1986c), S. 115 u. 119. Solche normalwissenschaftlichen Rückschläge stimmen inhaltlich mit den devolutionären Theorieentwicklungen überein, die hier erörtert werden. Des weiteren beziehen sich auch Stegmüller (1974), S. 201; Stegmüller (1980), S. 49, und Stuben (1981), S. 170 (mit fehlerhaftem Zitat), auf “Rückschläge” bei der Entwicklung von Theorien. Doch werden jene Entwicklungsrückschläge auf revolutionäre Übergänge zwischen verschiedenartigen Theorien beschränkt.

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  274. Analog zur Vergrößerung von Theorienetzen bei Netzverfeinerungen gilt hier, daß eine Netzvergröberung zumindest mit einer Verkleinerung der Kantenmenge verbunden ist. Eine Verringerung der Knotenmenge kann hinzutreten, muß es aber nicht. Vgl. dazu die Anmerkung, in der die Vergrößerung von verfeinerten Theorienetzen erläutert wurde. Die dort vorgetragenen Überlegungen lassen sich auf die umgekehrte Netzvergröberung ohne Schwierigkeiten übertragen. Sie werden daher hier nicht näher ausgeführt. Lediglich hinsichtlich der Knotenmenge gilt es, eine Besonderheit zu beachten. Zwar ist eine reine Verkleinerung der Knotenmenge bei einer Netzvergröberung analog Zum Verbot der reinen Vergrößerung der Knotenmenge bei einer Netzverfeinerung ausgeschlossen. Aber die Begründung fällt diesmal etwas komplizierter aus. Sie erfordert eine Fallunterscheidung: Eine reine Verkleinerung der Knotenmenge kann sich einerseits auf ein zusammenhängendes und andererseits auf ein unzusammenhängendes Theorienetz erstrecken. Der erste Fall kommt nicht in Betracht, weil die ausschließliche Eliminierung von Knoten aus einem zusammenhängenden Theorienetz dazu führen würde, daß danach kein wohldefiniertes Theorienetz mehr vorläge. Denn es besäße wegen den Invarianz der Kantenmenge mindestens eilte “Kante”, aus dessen Knotenpaar mindestens ein Knoten eliminiert wurde. Ein solches Knotenpaar mit mindestens einem undefinierten Knoten stellt aber keine wohldefinierte Kante dar. Im zweiten Fall könnte dagegen aus einem unzusammenhängenden Theorienetz durchaus ein isolierter Knoten eliminiert werden, ohne daß dadurch die vorgenannte Komplikation einträte. Dennoch scheidet auch der zweite Fall aus. Denn es wurde früher vorausgesetzt, daß grundsätzlich keine unzusammenhängenden Theorienerze berücksichtigt werden.

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  275. Zu den selten Ausnahmen, in denen Wissensverlust explizit als Rückschritt erwähnt wird, zählt ein Hinweis von Schneider,D. (1987), S. 594.

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  276. Vgl. zur strukturalistischen Konzeptualisierung von revolutionären Theoricnentwicklungen Stegmüller (1973), S. 231ff., insbesondere S. 244ff.; Stegmüller (1974), S. 194ff.; Stegmüller (1976a), S. 161ff.; Stegmüller (1977), S. 278ff.; Sneed (1977), S. 249 u. 259ff., insbesondere S. 262f. u. 265; Stegmüller (1978), S. 55ff.; Balzer (1978), S. 174ff.; Tuomela (1978), S. 219ff. (ohne Bezug auf Theorienetze); Stfgmolier (1979a), S. 125ff. u. 152ff.; Stegmüller (19796), S. 35ff. u. 50ff.; Stegmüller (1980), S. 155ff. (allerdings wird der Übergang zwischen verschiedenartigen Theorienetzen nur undeutlich ausgesprochen, am ehesten klingt er noch auf S. 157 an); Stegmüller (1981), S. 297ff.; Stuben (1981), S. 167ff.; Pearce (1982a), S. 327; Stegmüller (1983), S. 1062ff. u. 1069ff.; Balzer (1983c), S. 146ff., insbesondere S. 148f.; GADF.Nne (1984), S. 154 (ohne Bezug auf Theorienetze); Stegmüller (1986b), S. 319ff.; Pearce (1987), S. 24 u. 38.

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  277. Jede der beiden Netzhistorien beschreibt die zeitliche Entwicklung einer (Super-)Theorie, die in evolutionärer oder devolutionärer Form abläuft. Dabei können sogar evolutionäre und devolutionäre Entwicklungsphasen innerhalb derselben Netzhistorie einander abwechseln. Beim revolutionären Wechsel zwischen zwei Netzhistorien wird dagegen von der alten (Super-)Theorie der alten Netzhistorie zur neuen (Super-)Theorie der neuen Netzhistorie übergegangen. Daher liegt ein Übergang zwischen verschiedenartigen (Super-)Theorien vor. Er wird auch kurz als Theorienübergang angesprochen.

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  278. Es wurde bereits dargelegt, daß Theorienetze zu einem einzelnen Theorieelement verkümmern können. Daher ist es durchaus möglich, daß eine Theorierevolution lediglich aus dem Ubergang zu einem neuartigen Theorieelement besteht, das in den Spezialisierungs-und Erweiterungszusammenhang der Theorienetze einer alten Netzhistorie nicht mehr eingebettet werden kamt.

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  279. Vgl. Balzer (1987a), S. 315f. Vgl. auch die spätere Diskussion der Inkommensurabilitätsthese und die dort angeführten Quellen.

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  280. Vgl. zur strukturalistischen Rekonstruktion von “normalwissenschaftlicher” Theorieentwicklung, die im Sinne KUHN’s auf evolutionäre Weise vonstatten geht, Stegmüller (1973), S. 224ff. u. 244; Stegmüller (1974), S. 183; Stegmüller (1975), S. 85ff.; Stegmüller (1976a), S. 154ff.; Stegmüller (1977), S. 274ff.; Sneed (1977), S. 258f.; Balzer (1978), S. 168ff.; Tuomela (1978), S. 216ff., insbesondere S. 218f.; Stegmüller (1978), S. 51f. i.V.m. S. 49ff.; Moulines (1979), S. 427ff. i.V.m. S. 424ff.; Stegmüller (1979a), S. 121ff. u. 142ff.; Stegmüller (1979b), S. 30ff., 33ff. u. 94ff; Stegmüller (1979c), S. 123f.; Stegmüller (1980), S. 37ff., 109ff., 14711, 154f. u. 187f., insbesondere S. 112ff. u. 115; Stegmüller (1981), S. 292f. i.V.m. S. 289ff.; STOBEN (1981), S. 165ff.; Pearce (1982a), S. 327; Stegmüller (1983), S. 1058ff. u. 1073; Balzer (1983c), S. 137ff.; Gadenne (1984), S. 152f.; Stegmüller (1986b), S. 311ff.; Stegmüller (1986c), S. 95, 115ff. u. 357, insbesondere S. 116f.; Balzer (1987a), S. 222f.; PEARCE (1987), S. 24 u. 38.

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  281. Darüber hinaus ist das strukturalistische Theorienkonzept auch schon herangezogen worden, um für Lakatos’ Konzept der Forschungsprogramme zu präzisieren, was unter einer “progressiven” oder “fortschrittlichen” Programmentwicklung verstanden werden könnte. Vgl. Stegmüller (1973), S. 255ff.; Stegmüller (1974), S. 201; Stegmüller (1976a), S. 159f., insbesondere S. 160; Stegmüller (1978), S. 54f.; Moulines (1979), S. 425f.; Tuomfia (1978), S. 221 (jedoch mit einem Mißverständnis); Stegmüller (1979a), S. 148ff.; Stegmüller (1979c), S. 124f.; Stegmüller (1980), 50, 83, 117, 154f. u. 188f.; Stegmüller (1981), S. 296f.; Stegmüller (1983), S. 1072f.; Stegmüller (19860, S. 115 (i.V.m. S. 114f.) u. S. 120; Balzer (1987a), S. 221f. i.V.m. S. 215 u. 220f. Dabei werden Lakatos’ Forschungsprogramme im wesentlichen als ein Spezialfall von KUHN’s Normalwissenschaft rekonstruiert. Vgl. dazu vor allem Stegmüller (1973), S. 257f. u. 293; Stegmüller (1974), S. 201; Tuome.LA (1978), S. 221; Stgmüller (1979a), S. 148f.; Stegmüller (1980), 50 u. 83; Stegmüller (1986e), S. 120. Schließlich hat Handier (1982a), S. 67f. u. 77ff., einen bemerkenswerten Ansatz vorgelegt. Er benutzt das strukturalistische Konzept der evolutionären Theorieentwicklung, um eine darwinistische Metatheorie auszuarbeiten, in der die Entwicklung von Theorienpopulationen erklärt wird.

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  282. Das gilt allerdings nur so lange, wie devolutionäre Wissensvernichtungen als unbeachtlich ausgeschlossen bleiben. Andernfalls kann es während der Normalwissenschaft auch zu oszillierenden Prozessen kommen, in denen wissensvennehrende Evolutions-und wissensverringernde Devolutionsphasen aufeinander folgen.

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  283. Zwei Theorienetze werden hier genau dann als gleichartig bezeichnet, wenn es sich entweder um gleiche Theorienetze handelt oder wenn eines der beiden Theorienetze als eine Verfeinerung des anderen Theorienetzes rekonstruiert werden kann. Zwei Theorienetze heißen dagegen genau dann verschiedenartig, wenn es sich um keine gleichen Theorienetze handelt und wenn sich keines der beiden Theorienetze als die Verfeinerung des jeweils anderen Theorienetzes rekonstruieren läßt. Falls ein Ubergang zwischen zwei verschiedenartigen Theorienetzen erfolgt, wird das Theorienetz, das nach dem Ubergang vorliegt, auch als neuartig angesprochen. Theorieevolutionen und -devolutionen beruhen immer auf den Ubergängen zwischen gleichartigen, Theorierevolutionen dagegen stets auf Übergängen zwischen verschiedenartigen Theorienetzen.

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  284. Falls auch devolutionäre Theorieentwicklungen berücksichtigt werden, muß neben der Verfeinerung ebenso die Vergröberung von früheren Theorienetzen ausgeschlossen werden. Im folgenden wird der Einfachheit halber auf die Option devolutionärer Theorieentwicklungen nicht weiter eingegangen.

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  285. Alle Vergleiche zwischen unterschiedlichen Theorienetzen beruhen im strukturalistischen Theorienkonzept auf der umfassenden Spezialisierungsrelation SP. Sie schließt sowohl die früher vorgestellten Spezialisierungsarten als auch ihre korrespondierenden, jeweils invers definierten Erweiterungsarten ein. Anhand der Spezialisierungs-und Erweiterungsbeziehungen, die als Elemente der verschiedenartigen Spezialisierungs-bzw. Erweiterungsrelationen definiert sind, kann ein Theorienetz als die Verfeinerung (oder Vergröberung) eines anderen Theorienetzes erkannt werden. Theorierevolutionen wurden aber so definiert, daß ein neuartiges Theorienetz nicht mehr als Verfeinerung (oder Vergröberung) des letzten Theorienetzes aus der vorangehenden Netzhistorie rekonstruiert werden kann. Deshalb erfüllen zwei Theorienetze, die während eines revolutionären Theorienübergangs unmittelbar aufeinander folgen, keine von den zuvor genannten Spezialisierungs-oder Erweiterungsrelationen. Daher lassen sich die beiden Theorienetze grundsätzlich nicht miteinander vergleichen.

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  286. Vgl. zum folgenden die instruktiven Ausführungen von Stegmüller (1980), S. 18, 41ff., 120ff. u. 185ff. Dort weist Stegmüller die “dreifache Immunität von Theorien” (S. 120) gegenüber Widerlegungen nach. Sein Gedanke der dreifachen Theorieimmunität findet sich ebenso in Stegmoller (1974), S. 189ff.; Stegmüller (1975), S. 93f.; Stegmoller (1977), S. 278ff.; Stegmoller (1979a), S. 154f. u. 159ff.; Stegmüller (1979b), S. 54; Stegmüller (1979c), S. 121ff.; Stegmoller (1986b), S. 316ff.

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  287. Allerdings wird über Stegmoller’s trichotome Typisierung der Theorieimmunität hinausgegangen. Schon die einleitend skizzierte Widerlegungsresistenz, die den Kernen und intendierten Anwendungsbereichen von Theorieelementen zukommt, wird von den drei Formen der Theorieimmunität nicht abgedeckt. Sie findet bei Vertretern des “non statement view” generell keine nennenswerte Beachtung. Gleiches gilt z.B. für das später erläuterte Anwachsen von Theorienetzen, das durch Widerlegungen der empirischen Gesamthypothesen einzelner Theorieelemente induziert wird. Mitunter weist Stegmüller selbst auf Erweiterungen seiner Immunitäts-Trichotomie hin. So spricht er in Stegmüller (1980), S. 187 (i.V.m. S. 18), und Stegmüller (1986c), S. 201, kurz von einer vierten Form der Theorieimmunität. Damit meint er das Phänomen der Autodetennination des intendierten Anwendungsbereichs von nomischen Hypothesen. Es wird hier aber nicht als eine eigenständige, vierte Immunitätsvariante behandelt. Vielmehr subsumiert der Verf. die Autodetermination unter diejenige Form der Theorieimmunisierung, die auf der Grundlage von paradigmatischen Beispielen geschieht. Darauf wird später zurückgekomnen. Anders liegen die Verhältnisse, wenn die empirische Geltung der Gesamthypothesen von Theorieelementen in approximativer Weise überprüft wird. Stegmüller (1986c), S. 231 (u. 236), weist zu Recht darauf hin, daß die Festlegung von Approximationsschranken einen Freiraum für Theorieimmunisierungen sui generis eröffnet. Denn die Grenzen, innerhalb derer die approximative Geltung einer Hypothese noch akzeptiert werden soll, lassen sich nur unter dem Einfluß eigenständiger subjektiver Determinanten bestimmen. Auf diese approximative Variante der Theorieimmunität wird aber im folgenden aus zwei Gründen nicht weiter eingegangen. Einerseits handelt es sich um ein allgemeines Problem der empirischen Theorieüberprüfung. Zwar erfolgt seitens des “non statement view” eine neuartige formale Rekonstruktion der theoretischen Approximation. Vgl. Stegmüller (1986c), S. 229ff., und die Quellen, die später im Kontext der Theorie-Holone zur theoretischen Approximation angeführt werden. Aber das strukturalistische Theorienkonzept läßt keine besonderen Beiträge erkennen, die sich auf den Aspekt der approximativen Theorieimmunisierung konzentrieren. Andererseits wurde die Möglichkeit, die (Gesamt-)Hypothesen von Theorien gegenüber empirischer Überprüfung durch “geeignete” Approximationsschranken zu immunisieren, bereits im Zusammenhang mit dem Überprüfungsdefekt produktionswirtschaftlicher Theorien angesprochen. Zwar wurde dort die approximative Geltung von Theorien nicht ausdrücklich angesprochen. Aber die Ausführungen, die sich mit den Gütemaßen für die empirische Überprüfung von stochastisch formulierten Gesetzeshypothesen befaßten, lassen sich ohne Schwierigkeiten auf approximative Theorieformulierungen übertragen.

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  288. Unabhängig von der speziellen Betonung der dreifachen Theorieimmunität wurde die allgemeine Leistung des strukturalistischen Theorienkonzepts, das Beharrungsvermögen von Theorien gegenüber Widerlegungen einsichtig zu machen, schon vielfach gewürdigt. Vgl. dazu Stegmüller (1973), S. 199f., 202f. u. 225; Westmeyer (1976), S. 16; Hühner (1978), S. 299f. u. 302 (distanziert); Mattessich (1979), S. 260(f); Kt7tiner (1981), S. 165f. u. 172ff. (kritisch); Kotter (1983), S. 331; Gadenne (1984), S. 153 u. 158f. (distanziert); Stegmüller (1986b), S. 304f., 309, 315ff., 320 u. 330; Stegmüller (1986e), S. 80f., 122f., 200ff., 212f. u. 347; Garde (1986), S. 117f., 124 u. 133f.; Nierlich (1986), S. 303; Schneider,D. (1987), S. 62; Gadenne (1987), S. 100 (allerdings im Rahmen einer insgesamt kritischen Gegenposition); Gaiide (1990), S. 218 u. 229.

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  289. Zwecks Vermeidung von Mißverständnissen wird darauf hingewiesen, daß es sich bei der “Widerlegungsresistenz von Theorien” um eine vereinfachte Formulierung handelt. Denn empirische Überprüfungen beziehen sich im strukturalistischen Theorienkonzepl niemals unmittelbar auf eine Theorie, sondern nur auf die empirische Gesamthypothese einer Theorie. Dies wird in den anschließenden Ausführungen verdeutlicht. Daher müßte zunächst davon gesprochen werden, daß sich Theorien gegenüber Widerlegungen ihrer empirischen Gesamthypothesen als immun erweisen. Aber auch diese Formulierung trifft noch nicht vorbehaltlos zu. Es wird sich nämlich in Kürze zeigen, daß die empirischen Gesamthypothesen von Theorien im Einzelfall durchaus widerlegt werden können. Statt dessen ist es dann aber möglich, die Theoriekerne und die intendierten Anwendungsbereiche von Theorien vor empirischen Widerlegungen zu bewahren. In anderen Fällen gelingt es dagegen sogar, die empirischen Gesamthypothesen selbst zu immunisieren. Es ist schwer, die Fülle der Immunisierungsmöglichkeiten, die zuvor nur kursorisch angedeutet wurden, mit einem gemeinsamen Begriff zu überspannen. Daher wird hier der Einfachheit halber von allen Nuancierungen abgesehen und nur kurz von der Widerlegungsresistenz einer Theorie gesprochen.

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  290. Der Verf. räumt ein, daß die Rationalität einer Erklärung immer von den zugrundeliegenden Rationalitätskriterien abhängt. In den Überlegungen dieses Kapitels wird aber auf Rationalitätskriterien im einzelnen nicht näher eingegangen. Der Verf. hat darauf verzichtet, weil eine inhaltliche Rationalitätsdebatte nicht zur Intention dieses Beitrags gehört. Statt dessen wird hier die Erklärung eines Phänomens in einer intuitiven Annäherung als “rational” angesehen, wenn es gelingt zu zeigen: Das Phänomen läßt sich in einen Argumentationszusammenhang derart einbetten, daß es eine “plausible” Konsequenz von wesentlichen Aspekten des Argumentationszusammenhangs darstellt. Hier wird der Argumentationszusammenhang durch die Entfaltung des strukturalistischen Theorienkonzepts konstituiert. Es wird zwar nicht streng logisch nachgewiesen, aber immerhin “plausibel” nahegelegt, daß sich die Widerlegungsresistenz von Theorien aus den Eigenarten des strukturalistischen Theorienkonzepts herleiten läßt. In diesem eingeschränkten, intuitiven Sinn wird die Immunität von Theorien gegenüber empirischen Widerlegungen rational erklärt. Vgl. darüber hinaus zur Rationalität der strukturalistisch konzipierten Erklärung von Widerlegungsresistenz und Theorieimmunität die Ausführungen von Stegmüller (1980), S. 41ff. u. 120ff., insbesondere S. 44 u. 120 (Überschrift des 6. Kapitels); Stegmüller (1986b), S. 304f., 315, 327 u. 330.

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  291. Allerdings ist Stegmüller’s Anspruch, das Phänomen der Widerlegungsresistenz von Theorien rational zu erklären, auf vehemente Kritik gestoßen. Vgl. Küttner (1981), S. 174ff.; Gadenne (1984), S. 158f.; WEtMANN (1984), S. 281ff. In den vorgenannten Quellen werden die Immunisierungsargumente Stegmüller’s, die im folgenden entfaltet werden, aber nicht ernsthaft diskutiert - geschweige denn schlüssig widerlegt. Vielmehr erwecken die Autoren den Eindruck, daß sie einer teleologischen Denkweise folgen. Sie scheinen die strukturalistischen Argumente zugunsten einer weitreichenden Widerlegungsresistenz von Theorien abzulehnen, weil sie sich mit den antifalsifikationistischen Konsequenzen der Theorieimmunität nicht anfreunden möchten. So schimmert in ihren Ausführungen des öfteren durch, daß die strukturalistische Position für sie nicht “wünschenswert” ist. Besonders deutlich wird diese Einstellung bei Küttner (1981), S. 174, und Gadenne (1984), S. 155 (i.V.m. S. 158f.). Weimann (1984), S. 282, benutzt dagegen einen anderen Argumentationsstrang, um seine Abneigung gegenüber S7egmüller’s Immunisierungsthesen zu rechtfertigen. Nach Weimann’s Ansicht ist das strukturalistische Theorienkonzepl für den Bereich der Sozialwissenschaften unangemessen, weil es sich auf die Erklärung durch gesetzesartige Aussagen konzentriert. Diese einseitige nomische Ausrichtung könne aber in den Sozialwissenschaften nicht aufrechterhalten werden. Schon in einer Anmerkung zu Beginn dieses Beitrags wurde darauf hingewiesen, daß der Verf. dieser typisch kulturwissenschaftlichen Gesetzesphobie nicht folgt. Vgl. auch die ausführlichere Rechtfertigung in der dort angeführten Quelle.

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  292. Es muß eingeräumt werden, daß Stegmüller mit seiner Rechtfertigung der Theorieimmunität selbst zu Mißverständnissen Anlaß gibt. Denn er wählt eine Diktion, die mitunter nicht klar erkennen läßt, worin die Rationalität des wissenschaftlichen Umgangs mit widerlegungsresistenten Theorien liegen soll. Das kann beispielsweise zu dem Fehlschluß verführen, Stegmüller zeichne es als rational aus, Theorien so zu konstruieren, daß sie die von ihm beschriebenen Formen der Widerlegungsresistenz tatsächlich aufweisen. Vgl. zu einem solchen Fehlschluß Küttner (1981), S. 172. Tatsächlich betreibt Stegmüller aber eine vorsichtigere “Rationalisierung” der Theorieimmunität. Denn er ruft nicht in nonnativer Weise dazu auf, widerlegungsresistente Theorien zu konstruieren. Wenn seine Kontrahenten Gegenteiliges behaupten, haben sie Seegmülle.R’s nüchterne Beschreibungen wie sich Wissenschaftler in der Forschungspraxis tatsächlich verhalten, gründlich mißverstanden (vgl. z.B. Stegmüller (1980), S. 125). Statt dessen verficht er eine wesentlich zurückhaltendere Position. Zunächst konstatiert er wertfrei, daß sich mehrere “eingebaute” oder immanente Facetten der Theorieimmunität aufzeigen lassen, sobald die Theorieformulierung in strukturalistischer Weise präzisiert wird. Daran knüpft er lediglich die bedingte Verneinung eines normativen Rationalitätsurteils: Falls sich eine Theorie gegenüber empirischen Widerlegungsversuchen als immun erweist, dami ist es nicht einzusehen, warum das Festhalten an einer derart resistenten Theorie als irrational abqualifiziert werden sollte. Vgl. Siebmüller (1980), S. 126, und Stegmüller (1986b), S. 320. In analoger Weise spricht sich Stegmüller für die “Entirationalisierung” revolutionärer Theorienübergänge aus. Darauf wird aber erst an späterer Stelle eingegangen, weil hier zunächst nur die Facette der Widerlegungsresistenz interessiert. Die Weigerung, ein Irationalitätsurteil auszusprechen, bedeutet aber strenggenommen noch keine konträre Rationalitätsfeststellung. Denn es wird lediglich konstatiert, daß kein hinreichender Grund vorliegt, um den Übergang auf eine Alternativtheorie rational zu rechtfertigen. Die strukturalistische Position im Falle einer wider-legungsresistenten Theorie wird noch deutlicher, wenn sie auf komplementäre Weise formuliert wird: Es ist genau so wenig irrational, an der immunen Theorie festzuhalten, wie es irrational wäre, auf eine Alternativtheorie überzuwechseln. Denn es kann kein zureichender Grund angegeben werden, mit dem sich die Präferenz zugunsten einer der beiden Verhaltensweisen rational rechtfertigen ließe. In dieser negativen Ausgrenzung vermeintlich rationaler Präferenzen liegt ein wesentlicher Aspekt der strukturalistischen “Rationalisierung” von widerlegungsresistenten Theorien.

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  293. Darüber hinaus läßt sich ihr aber auch ein positiver Gehalt zuschreiben. Er betrifft jedoch nicht die Rationalität des Festhaltens oder Verwerfens einer Theorie. Vielmehr erstreckt sich der positive Rationalisierungsaspekt auf die Möglichkeit zu erklären, wie es überhaupt zur Widerlegungsresistenz von Theorien kommt. Mit Hilfe der strukturalistischen Rekonstruktion von Theorien wird ein Denkrahmen geschaffen, der es gestattet, Ursachen und Mechanismen der Theorieimmunisierung zu identifizieren. Dabei werden die Immunisierungsursachen und -mechanismen in den Strukturen der Theorieformulierungen lokalisiert. Auf diese Weise wird das faktische Phänomen der Widerlegungsresistenz aus der schwer zugänglichen Sphäre psychologisierender oder soziologisierender Beschreibungen von “Forschermentalitäten” herausgelöst. Statt dessen wird es im strukturalistischen Denkrahmen möglich, unabhängig von allen aufgepfropften psycho-soziologischen Deutungsversuchen nachzuvollziehen, warum es zur Widerlegungsresistenz von Theorien kommen kann. Die Begründung des Entstehens von Widerlegungsresistenz bleibt dabei insofern “immanent”, als sie allein auf die Struktur der Theorieformulierungen, nicht aber auf die Psychen oder Interessen der Theorieformulierer Bezug nimmt. In diesem Sinne wird hier von einer rationalen Erklärung der Theorieimmunität gesprochen.

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  294. Eine weitere Variante der Kritik an Stegmüller’s Ausführungen zur Theorieimmunität findet sich bei Hübner (1978), S. 302, in der Gestalt eines Psychologisierungsvorwurfs. Es wird darauf verzichtet, diese Vorhaltung näher zu erläutern. Denn sie läuft der Intention von Stegmüller, tatsächlich beobachtbares Verhalten von Wissenschaft-lem rational nachvollziehbar zu erklären, vollkommen zuwider. Dies folgt unmittelbar aus den Erläuterungen des voranstehenden Abschnitts.

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  295. Der Kontext eines Theorienetzes wird aber auch nicht überschritten. Daher bewegt sich die Argumentation dieses Kapitels, die sich mit der Widerlegungsresistenz von Theorien befaßt, ausschließlich im Rahmen der “Normalwissenschaft”. Es wird sich später zeigen, daß Kuhn’s Normalwissenschaft mit einer evolutionären Theorieentwicklung identifiziert werden kann, die innerhalb desselben Theorienetzes erfolgt. Diese Klarstellung erscheint hier angeraten, weil Stegmüller’s Ausführungen zur Theorieimmunisierung mitunter den Anschein erwecken, als ob sie sich auf Kuhn’s Konzept revolutionärer Paradigmenwechsel bezögen. Vgl. z.B. Stegmüller (1979b), S. 52ff.; Stegmüller (1980), S. 120ff. (insbesondere die einleitenden Sätze zum 6. Kapitel auf S. 120). Tatsächlich erstrecken sich seine Immunisierungsbegründungen aber immer nur auf Fälle, die den Erkenntnishorizont der Theorieelemente eines Theorienetzes nicht überschreiten. Dies wird durch die folgenden Erläuterungen aufgezeigt. Darüber hinaus hat Stegmüller aber auch zu wissenschaftlichen Revolutionen im Sinne Kuhn’s dezidiert Stellung bezogen. Dabei diskutiert er jedoch keine Immunisierungsaspekte. Statt dessen rückt er dann die Reduzierbarkeit von Theorien in den Mittelpunkt. Darauf wird später im Kontext von Theorie-Holonen näher eingegangen. Dort wird die o.a. Einschränkung aufgehoben, den normalwissenschaftlichen Kontext einer Theorienetzes nicht zu verlassen.

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  296. Diese vereinfachte Darstellung folgt Balzer (1977), S. 210; Stegmüller (1979b), S. 27 u. 92; Stegmüller (1979c), S. 122f. u. Fn. 12 auf S. 128; Stegmüller (1980), S. 98 (insbesondere Fn. 12) sowie S. 111, 187 u. Fn. 18 auf S. 190; Zandvoort (1982a), S. 28; Stegmüller (1986c), S. 104f. (u. 106); Balzer (1987a), S. 177; Lauhi (1988), S. H. Die Vereinfachung der hier gewählten Darstellungsweise beruht darauf, daß restriktive Verknüpfungsbeziehungen (“links”) hinzukommen können, die zwischen den Theorieelementen eines Theorienetzes definiert sind. Sie können zu komplizierten Abhängigkeitsverhältnissen Cühren, denen die rein konjunktive Verknüpfung der einzelnen empirischen Gesamthypothesen nicht mehr gerecht wird. Mit solchen komplexeren Zusammenfassungen der empirischen Gesamthypothesen von Theorieelementen eines Theorienetzes befassen sich ZANDVOORT (1982a), S. 28ff., insbesondere S. 30; Stegmüller (1986c), S. 105ff. u. 279ff., insbesondere S. 106 u. 279; Balzer (1987a), S. 178ff., insbesondere S. 179; Diederich (1989b), S. 379.

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  297. Von dieser allgemeinen Feststellung müssen zunächst zwei strukturalistische Sonderfälle ausgenommen werden. Die erste Ausnahme betrifft Einknotennetze, deren letztes Theorieelement ein “Fundamentalgesetz” umfaßt. Die empirische Gesamthypothese dieses letzten Theorieelements entzieht sich weitgehend jeder empirischen Widerlegung. Auf diese spezielle Immunitätsbehauptung des “non statement view” und ihre Schwierigkeiten wird in diesem Kapitel noch ausführlicher eingegangen. Gleiches gilt für die zweite Ausnahme der Autodetermination. Sie wird am Ende des Kapitels erörtert, wenn es um die Festlegung des intendierten Anwendungsbereichs einer Theorie durch paradigmatische Beispiele geht.

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  298. Darüber hinaus existieren noch zwei weitere Ausnahmen. Sie zeichnen sich ebenso durch eine vollständige oder zumindest weitreichende Widerlegungsresistenz aus. Allerdings besitzen sie keinen speziellen Bezug auf Theorienetze. Daher werden sie im folgenden nur kurz skizziert, aber später nicht mehr aufgegriffen. Es handelt sich um zwei Varianten, in denen die strukturell bedingte empirische Gehaltlosigkeit einer Theorie T auftreten kann. Eine Theorie T erweist sich im absoluten Sinn als empirisch gehaltlos, wenn schon aus der formalen Struktur des Theoriekerns KT folgt, daß alle denkmöglichen Theorieanwendungen zur Klasse der zulässigen Theorie-anwendungen gehören müssen. Das ist genau dann der Fall, wenn jede nicht-leere Teilmenge aus der partiellen potentiellen Modellmenge. Mppç aufgrund der formalen Theoriestruktur eine Teilklasse aus der Schnittklasse r’“(pot,,(MsçpCsçj)) darstellt. In diese strukturelle Bedingung gehen ausschließlich Komponenten aus dem Kern KT der Theorie T ein. Da jede intendierte Thorieanwendung ”i“ als eine nicht-leere Teilmenge aus der partiellen potentiellen Modellmenge Mppç definiert ist, ergibt sich aus der voranstehenden strukturellen Bedingung unmittelbar: Jede intendierte Theorieanwendung ist mit Sicherheit in der Schnittklasse r”“(pot,(Ms(.g1Cs(T))) enthalten und somit zulässig. Folglich kann es überhaupt keine unzulässige intendierte Theorieanwendung geben. Das gilt unabhängig davon, wie der intendierte Theorieanwendungsbereich im einzelnen festgelegt sein mag. Daher bewirkt die strukturelle Eigenart des Theoriekerns von vornherein, daß sich intendierte Theorieanwendungen bei ihrer empirischen Überprüfung immer nur bestätigen lassen. Daher ist eine empirische Widerlegung von Theorien, die sich im absoluten Sinn als strukturell bedingt empirisch gehaltlos erweisen, grundsätzlich ausgeschlossen. Vgl. dazu Balzer (1982c), S. 47f. u. 122; Balzer (1982a), S. 38.

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  299. Daneben kann auf analoge Weise eine strukturell bedingte empirische Gehaltlosigkeit von Theorien im relativen Sinn definiert werden. Sie unterscheidet sich von der absoluten Variante lediglich dadurch, daß an die Stelle der partiellen potentiellen Modellmenge Mppç eine Menge Mppç“ tritt. Die modifizierte Menge Mppm” umfaßt alle partiellen potentiellen Modelle der Theorie T, die jeweils alle nicht-T-theoretischen wesentlichen gesetzesartigen Aussagen der Theorie T erfüllen (und in ihrer Gesamtheit auch allen nicht-T-theoretischen Restriktionen der Theorie T gerecht werden). Dabei werden wesentliche gesetzesartige Aussagen (Restriktionen) als nichtT-theoretisch bezeichnet, wenn in ihrer Formulierung keine T-theoretischen Konstrukte der Theorie T vorkommen. Bezüglich der modifizierten Menge Mppm“ wird wiederum gefordert: Jede nicht-leere Teilmenge aus der modifizierten Menge Mppm” partieller potentieller Modelle muß aufgrund der formalen Theoriestruktur eine Teilklasse aus der Schnittklasse r “(pot,(MSmnCSm)) sein. In diesem Fall wird von einer Theorie T mit strukturell bedingter empirischer Gehaltlosigkeit im relativen Sinn gesprochen. Damit ist gemeint, daß die T-theoretischen Konstrukte der Theorie T keine Gelegenheit bieten, um empirisch widerlegbare intendierte Theorieanwendungen als denkmögliche, aber unzulässige Anwendungen der Theorie zu formulieren. Denn aus den voranstehenden Festlegungen folgt, daß die zusätzlichen wesentlichen gesetzesartigen Aussagen (Restriktionen), die mit Hilfe der T-theoretischen Konstrukte der Theorie T ausgedrückt sind, keine denkmöglichen Theorieanwendungen als unzulässig qualifizieren können, die nicht schon wegen der o.a. nicht-T-theoretischen wesentlichen gesetzesartigen Aussagen (nichtT-theoretischen Restriktionen) der Theorie T unzulässig wären. Nähere Erläuterungen dazu finden sich bei Balzer (1982c), S. 48f. u. 122.

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  300. Die strukturell bedingte empirische Gehaltlosigkeit einer Theorie T im relativen Sinn besagt - im Gegensatz zur absoluten Variante - keineswegs, daß sich die Theorie T niemals widerlegen läßt. Denn eine intendierte Theorieanwendung “i” der Theorie T kann immer noch dann zu einer Widerlegung der empirischen Gesamthypothese der Theorie T führen, wenn die intendierte Theorieanwendung mindestens ein partielles potentielles Modell umfaßt, das zwar aus der partiellen potentiellen Modellmenge Mppm, nicht aber zur modifizierten Menge Mppm“ gehört. Vgl. auch Balzer (1982c), S. 49ff. Er präsentiert eine Beispieltheorie, die aus struktureller Sicht zwar empirisch gehaltlos im relativen Sinn, aber dennoch nicht empirisch gehaltlos im absoluten Sinn ist. Von besonderem Interesse ist an dieser Stelle jedoch ein anderer Sachverhalt: Es existieren strukturell bedingt empirisch gehaltlose Theorien T, die so eigentümlich formuliert sind, daß ihre modifizierten Mengen Mppf[” mit ihren partiellen potentiellen Modellmengen Mppm “nahezu” übereinstimmen. Dort ist die Chance äußert gering, eine widerlegbare intendierte Theorieanwendung “i” zu finden, die mindestens ein partielles potentielles Modell enthält, das zwar zur partiellen potentiellen Modellmenge Mppm, nicht aber zur modifizierten Menge Mppm“ gehört. Entsprechend gering ist auch die Aussicht, jene eigentümlichen Theorien jemals zu widerlegen. Bemerkenswert ist, daß vor allem die strukturalistische Rekonstruktion von mikroökonomischen Theorien für reine Tauschwirtschaften zu solchen Theorien mit weitreichender Widerlegungsresistenz führt. Vgl. Balzer (1982a), S. 38ff., insbesondere S. 45; Balzer (1982c), S. 123ff., insbesondere S. 126f.

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  301. Vgl. Balzer (1982c), S. 47 (allerdings mit einem formalen Darstellungsfehler des Widerlegungsfalls); Schurz (1987), S. Ill. Zwar insistiert Balzer (1987a), S. 105, darauf, daß strukturalistisch formulierte Theorien “selbstverständlich empirisch überprüfbar sind.” Allerdings legt er sich - im Gegensatz zu den präzisen Erläuterungen von Schurz - nicht näher fest, wie die empirische Widerlegung einer Theorie aus der Perspektive des “non statement view” konkret erfolgen könnte. Damit unterstreicht er die generelle Tendenz, daß sich Anhänger des strukturalistischen Theorienkonzepts weitaus intensiver mit der Widerlegungsresistenz von Theorien befassen, als sich ihrer empirischen Widerlegbarkeit zu widmen. Dies wird durch die Gedanken, die in diesem Kapitel vorgetragen werden, ausführlicher belegt.

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  302. Vgl. Stegmutler (1973), S. 247.

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  303. Vgl. Gähde (1990), S. 218 (verklausuliert) und - dort wesentlich deutlicher - S. 226. Allerdings befaßt sich Gähde primär mit Aspekten der T-Theoretizität. Dies führt leider dazu, daß seine Anmerkungen zur Ambivalenz einer Inklusionsverletzung stark durch Ausführungen - insbesondere Fallunterscheidungen - überlagert werden, die sich nicht auf die Widerlegungsresistenz von strukturalistisch formulierten Theorien und ihre Ursachen beziehen.

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  304. Stegmüller (1973), S. 251, bezeichnet den Theoriekern als “die apriorische Komponente einer Theorie… sie ist immun gegenüber den Stürmen in der Erfahrungswelt und braucht nicht erst durch ‘konventionalistische Raffinessen’ dagegen immunisiert zu werden.” (kursive Hervorhebungen des Originals hier unterlassen).

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  305. Dabei ist die formale Struktur i.e.S. gemeint. Vgl. dazu die früheren Ausführungen zum strukturalistischen Theorienkonzept, in denen zwischen einer eng und einer weit definierten formalen Theoriestruktur unterschieden wurde.

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  306. Vgl. Stegmüller (1980), S. 18.

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  307. Wegen der weit gefaßten, inklusiven Verwendung des umgangssprachlichen “oder” schließt dies auch den Fall ein, daß eine simultane Anpassung von Theorieelementkern und intendiertem Anwendungsbereich erfolgt.

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  308. Vgl. Stegmoller(1986c), S. 201.

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  309. Diesen Normalfall thematisiert Stegmoller als erste Art der Theorieimmunität. Vgl. Stegmüller (1974), S. 189f.; Stegmüller (1977), S. 278f.; Stegmüller (1979a), S. 154f.; Stegmüller (1980), S. 42f.; Stegmuller (19866), S. 316; Stegmüller (1986c), S. 201 (dort aber als zweite Art der Theorieimmunität).

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  310. Es wurde schon früher dargelegt, daß ein Theorienetz auch mehrere Basiselemente umfassen kann.

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  311. Die Degeneration von Theorienetzen zu Einknotennetzen stellt keineswegs eine “abstruse Spitzfindigkeit” dar. Vielmehr lassen sich z.B. interessante physikalische Theorien als strukturalistische Einknotennetze rekonstruieren. Das trifft auf Kepler’s Theorie der Planetenbewegung zu. Vgl. Moulines (1980), S. 406; Moulines (1981), S. 139; Stegmüller (1986c), S. 249.

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  312. Später wird gezeigt, daß eine solche Degenerierung nur sehr selten eintreten wird.

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  313. Die nachfolgende Argumentation lehnt sich an Kotter (1983), S. 331, an. Der Kemgedanke findet sich auch bei Stegmoller (1973), S. 226f.; Stegmüller (1974), S. 189f.; Stegmoller (1975), S. 93; Stegmüller (1977), S. 279; Stegmüller (1979a), S. 154f.; Stegmüller (1979b), S. 54; Stegmüller (1979c), S. 123; Stegmüller (1980), S. 42, 126 u. 187; Stegmüller (1986b), S. 316f.; Stegmüller (1986c), S. 216. Allerdings bezieht sich Stegmüller des öfteren nicht auf Theorienetze. Darüber hinaus geht er auch nicht vom Sonderfall eines Einknotennetzes aus. Vielmehr bettet er seinen Infinitheitsgedanken in die erste Art der Theorieimmunisierung ein, die schon oben als Normalfall der Immunisierung eines Theorienetzes angesprochen wurde.

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  314. Das Basiselement braucht nicht mit dem einen verbliebenen Theorieelement te1 übereinzustimmen. Vielmehr kann das Basiselement bereits zwischenzeitlich widerlegt worden sein. Das Theorieelement te 1 gehört dann zu jenen Theorieelementen, die aus dem Basiselement durch Spezialisierungen oder Erweiterungen des Theorienetzes hervorgegangen sind. Am Rande wird darauf hingewiesen, daß das betrachtete Theorienetz auch mehrere Basiselemente besitzen darf. Auf die Möglichkeit einer mehrdeutigen Netzbasis wurde schon in einer früheren Anmerkung ausführlicher eingegangen. Es erleichtert aber hier die Argumentationsführung erheblich, sich auf den einfachen Fall einer eindeutigen Netzbasis zu beschränken.

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  315. Stegmüller (1980), S. 126, verwendet dieses Argument, um Popper’s Falsifikationismus gleichsam auf den Kopf zu stellen: “Keine endliche Anzahl von gescheiterten Versuchen, bei einer Netzverfeinerung Erfolg zu haben, ist ein Beweis dafür, daß es keine solche Verfeinerung gibt…. Es ist also genau umgekehrt als Popper behauptet, der sich an der logischen Struktur von Allsätzen orientiert - und dadurch irregeführt wird.” (kursive Hervorhebung im Original hier unterlassen).

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  316. Diesen Fall diskutiert Stegmüller zumeist als dritte Art der Theorieimmunität. Vgl. Stegmüller (1974), S. 193f.; Stegmüller (1975), S. 93f.; Stegmüller (1977), S. 281; Stegmüller (1979a), S. 160E; Stegmüller (1979b), S. 53f.; Stegmüller (1980), S. 14, 126 u. 185f.; Stegmüller (1983), S. 1044f.; Stegmüller (1986b), S. 317f. u. 320; Stegmüller (1986c), S. 200ff. u. 212 (dort aber als erste Immunitätsart). Vgl. daneben auch Kutiner (1981), S. 171(f.) u. 174; Gm-10E0986), S. 1241E, insbesondere S. 126, und Gàhde (1990), S. 218 u. 229. Allerdings erfolgt in den vorgenannten Quellen zumeist kein expliziter Bezug auf Einknotennetze.

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  317. Das Fundamentalgesetz besteht entweder aus genau einer nicht-spezialisierten wesentlichen gesetzesartigen Aussage. Oder es faßt alle nicht-spezialisierten wesentlichen gesetzesartigen Aussagen der betrachteten Theorie in konjunktiver Weise zu einer Gesamtaussage zusammen.

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  318. Dieser Rest wurde schon früher als paradigmatischer Anwendungsbereich 1q p vorgestellt.

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  319. Stegmüller vertrat ursprünglich die entgegengesetzte Ansicht, es sei durchaus möglich, ein Basiselement empirisch zu widerlegen, dessen intendierter Anwendungsbereich nur noch aus den paradigmatischen Beispielanwendungen der betrachteten Theorie besteht. Vgl. Stegmüller (1973), S. 200 u. 226. Darauf beruft sich z.B. auch noch Kotrner (1981), S. 171f. Zugrunde liegt Siegmüller’s frühere Vorstellung, die empirische Gesamthypothese einer strukturalistischen Theorie könne durchaus falsifiziert werden. Vgl. Stegmüller (1973), S. 68. Diese Widerlegungsmöglichkeit stellt im hier thematisierten Kontext der Theorienetze zunächst eine definite Schranke der Theorieimmunisierung dar. Denn ein Theorienetz muß als Ganzes spätestens datm zurückgewiesen werden, wenn es gelingt, die empirische Gesamthypothese seines einen Basiselements mit den paradigmatischen Beispielanwendungen zu widerlegen. Denn bei diesem Basiselement handelt es sich qua Voraussetzung um das letzte Theorieelement, das innerhalb des betrachteten Theorienetzes zuvor noch zulässig war.

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  320. Die soeben skizzierte Ansicht hat Stegmüller jedoch nachträglich widerrufen. Er beschreibt seinen Meinungswechsel in Stegmüller (1979b), S. 52f. Allerdings argumentiert er insofern inkonsequent, als er an späterer Stelle immer noch eine Widerlegungsmöglichkeit einräumt (vgl. Stegmüller (1983), S. 1043): Es könne unter Umständen bewiesen werden, daß sich die intendierten Anwendungen einer Theorie grundsätzlich niemals zu gesetzes-und restriktionserfüllenden Modellen derselben Theorie ergänzen lassen. Dann ist die empirische Gesamthypothese der Theorie definitiv widerlegt. Wie Stegmüller diese Beweisoption mit der hier thematisierten Immunisierungsvariante inhaltlich vereinbart, vermag der Verf. nicht nachzuvollziehen.

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  321. Die nachfolgend skizzierte Argumentation betrifft strenggenommen ebenso die Restriktionsklasse des Basiselements. Stegmotfr berücksichtigt diesen Aspekt jedoch nicht näher. Dagegen klingt der Restriktionseinfluß an bei Garde (1986), S. 127.

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  322. Vgl. Stegmüller (1979a), S. 161; Stegmüller (1980), S. 62, 126 u. 185 (insbesondere S. 126); Stegmüller (1983), S. 1049 u. 1051. In ähnlicher Weise äußern sich Balzer (1982c), S. 45 u. 121 (ohne Restriktionen) sowie S. 293 (unter Einschluß des Restriktionsaspekts); Balzer (1982d), S. 21 u. 37; Sneed (1982), S. 210; Sneed (1984), S. 121 (ohne Restriktionen); Garde (1986), S. 126f.

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  323. Stegmüller (1980), S. 126 (im Original kursiv). Vgl. zu ähnlichen Feststellungen Stegmüller (1979a), S. 161; Stegmüller (1979b), S. 53; Stegmüller (1979c), S. 122; Stegmüller (1980), S. 185f.

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  324. Vgl. Stegmüller (1979a), S. 161; Stegmüller (1979b), S. 53 (dort wird anstelle des Ausdrucks “tautologisch” die äquivalente Formulierung “analytic” verwendet); Stegmüller (1979c), S. 122; Stegmüller (1980), S. 126 u. 186.

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  325. Vgl. Stegmüller (1977), S. 281 (“near vacuousness”); Stegmüller (1979a), S. 161 (“Beinahe-Leerheit”); Stegmüller (1979b), S. 53 (“sufficiently empty”); Stegmüller (1979c), S. 121; Stegmüller (1980), S. 126 (“Beinahe-Leerheit”) u. S. 187 (“beinahe leer”).

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  326. Am Rande wird darauf aufmerksam gemacht, daß sich Stegmüller selbst widerspricht. Denn in einer späteren Gemeinschaftspublikation, die er zusammen mit Garde verfaßt hat, behauptet er das Gegenteil: Die empirische Gesamthypothese sei im strengen Sinne mathematisch wahr (also tautologisch) und besitze deshalb überhaupt keinen empirischen Gehalt. Vgl. Gahde (1986), erster Fall des Abschnitts “IV” auf S. 125 sowie S. 133. Vgl. ebenso Stegmüller (1986c), S. 119, 200, 202ff. u. 212. Eine nähere Begründung für seinen Meinungswechsel gibt Stegmüller - entgegen seinem sonst zu beobachtenden Argumentationsverhalten - nicht an. Dies läßt den Verdacht aufkeimen, daß ihm die Widersprüchlichkeit seiner Stellungnahmen zum empirischen Rest-oder Nichtgehalt der Gesamthypothese eines Theorieelements, das nur noch das Fundamentalgesetz einer Theorie umfaßt, verborgen geblieben ist. Unabhängig davon, ob diese Spekulation zutrifft, legt schon das Faktum der argumentativen Inkonsistenz nahe, der zweiten Verteidigungslinie von Einknotennetzen mit Vorsicht zu begegnen.

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  327. Die Unzulänglichkeit des Arguments der “Beinahe-Leerheit” erstreckt sich auf zwei Aspekte. Zunächst stellt es eine unbewiesene Unmöglichkeitsbehauptung dar. Denn es wird die Behauptung aufgestellt, daß sich die empirische Gesamthypothese, die an das Fundamentalgesetz des Basiselements anknüpft, niemals widerlegen lasse. Äquivalent mit dieser Unmöglichkeitsbehauptung ist die universelle These, daß die intendierten Anwendungen des Basiselements durch geeignete Ramsey-Variablen immer zu gesetzes-und restriktionserfüllenden Theorieanwendungen erweitert werden können. Zwar findet sich bei Garde (1986), S. 126, ein instruktives Beispiel dafür, wie sich im Falle der klassischen Partikelmechanik für die theoretischen Konstrukte “Masse” und “Kraft” die erforderlichen Ramsey-Variablen ohne Schwierigkeiten einführen lassen. Aber die Verallgemeinerung solcher Einzelfälle zu generellen Erweiterbarkeits-oder Unwiderlegbarkeitsbehauptungen erscheint dem Verf. höchst fragwürdig. Es ist erstaunlich, daß sich Vertreter der strukturalistischen Theorienkonzepts zu einer solchen Generalisierung hinreißen lassen, obwohl sie sich sonst dem strengen Denkstil der Analytischen Wissenschaftsphilosophie verpflichtet fühlen. Sie müßten schon beweisen, daß es grundsätzlich unmöglich ist, die “beinahe” leere empirische Gesamthypothese des Basiselements mit seinem Fundamentalgesetz zu widerlegen. Aber diese strenge Nachweis wird nirgends geliefert. Vgl. z.B. sein Fehlen bei Stegmüller (1979b), S. 53f.; Stegmüller (1980), S. 126; Garde (1986), S. 126ff.; Stegmüller (1986c), S. 197ff.

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  328. Darüber hinaus erweist sich das Argument der “Beinahe-Leerheit” als inkonsequent. Denn Anhänger des “non statement view” weisen einerseits immer wieder darauf hin, daß sich zwar das Basiselement eines Theorienetzes mit seinem Fundamentalgesetz angeblich nicht widerlegen läßt. Doch soll es andererseits keine prinzipiellen Schwierigkeiten bereiten, die empirischen Gesamthypothesen von verfeinerten Theorieelementen zu widerlegen, die aus dem Basiselement durch Hinzufügen von Spezialgesetzen oder Restriktionen hervorgegangen sind. Vgl. Stegmüller (1980), S. 126 i.V.m. S. 122; Garde (1986), S. 124f. u. 127f.; Stegmüller (1986c), S. 200, 204 u. 217f. Es besteht aber kein struktureller, sondern nur ein gradueller Unterschied zwischen den gesetzeserfüllenden Modellmengen und Restriktionsklassen der verfeinerten Theorieelemente auf der einen sowie der gesetzeserftillenden Modellmenge bzw. Restriktionsklasse des Basiselements auf der anderen Seite. Denn die Modellmengen und Restriktionsklassen von Theorieelementen, die zum selben Theorienetz gehören, können nur dadurch auseinanderfallen, daß sie einzelne Modelle bzw. Restriktionen das eine Mal umfassen und das andere Mal nicht einschließen. Diese Extensionsverschiedenheit reicht aber nicht aus, um zu begründen, daß die empirische Gesamthypothese des Basiselements mit seinem Fundamentalgesetz unwiderlegbar sein soll, obwohl das Gleiche für die verfeinerten Theorieelemente mit ihren Spezialgesetzen und Restriktionen nicht mehr gilt. Daher ist es überhaupt nicht einsichtig, warum die Argumentation von Gaiide und Stegmüller so radikal umkippt, wenn sie vom Basiselement eines Theorienetzes zu dessen verfeinerten Theorieelementen übergehen.

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  329. Die immanente Inkonsequenz dieser Argumentationsweise läßt sich auch dadurch verdeutlichen, daß hypothetisch davon ausgegangen wird, die Unwiderlegbarkeitsthese sci für das Basiseletnent eines Theorienetzes tatsächlich streng nachgewiesen worden. Dann sieht der Verf. überhaupt keinen Grund, der dazu zwingen sollte, die Beweisführung dieser These ausschließlich auf die empirische Gesamthypothese des Basiselements mit seinem Fundamentalgesetz anzuwenden. Vielmehr kann sie auf die empirischen Gesamthypothesen aller anderen Theorieelemente, die sich aus dem Basiselement auf dem Weg der Gesetzes-oder Restriktionsspezialisierung gewinnen lassen, übertragen werden. Vgl. dazu die Formel (IV) für empirische Gesamthypothesen bei SI Egmollier (1980), S. 62. Dort weisen spezielle Gesetze und Fundamentalgesetz einerseits sowie spezielle Restriktionsklassen und fundamentale Restriktionsklasse andererseits keine strukturellen Unterschiede auf. Wegen dieser strukturellen Gleichartigkeit ergibt sich eine mißliche Lage: Es muß aufgezeigt werden, warum sich das Basiselement und die verfeinerten Theorieelemente dennoch so stark unterscheiden, daß die (hypothetische) Beweisführung der empirischen Unwiderlegbarkeit wohl auf das Basiselement, jedoch nicht auf die verfeinerten Theorieelemente zutreffen soll. Eine Argumentation, die diesen Unterschied ansprechen - geschweige denn nachweisen - würde, hat der Verf. in den zuvor angeführten Quellen nicht gefunden. Daher sieht er in Si1:Gmpieer’s und GAItDE’s These der “Beinahe-Leerheit” keine überzeugende Begründung für einen zusätzlichen Aspekt der Widerlegungsresistenz von Theorien.

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  330. Vgl. dazu die früheren Erläuterungen zur diachronischen Betrachtungsweise von Theorienetzen.

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  331. Das Attribut “autonom” dient hier lediglich zur Abgrenzung gegenüber der nachtilgend erläuterten induzierten Netzverfeinerung. Als “autonom” wird dabei jede Netzverfeinerung bezeichnet, die nicht erst aus der Reaktion auf die vorangehende Widerlegung einer empirischen Gesamthypothese hervorgeht.

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  332. Diese Option wurde schon oben im Zusammenhang mit den paradigmatischen Beispielanwendungen einer Theorie ausführlicher behandelt. Vgl. zur Möglichkeit der Anwendungsspezialisierung auch Schneider,D. (1987), S. 62 u. 594, und Diederich (1989b), S. 378.

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  333. Allerdings widerspricht Schneider dem strukturalistischen Theorienkonzept fundamental. Denn er zeichnet die Anwendungsspezialisierung, mit der auf die empirische Widerlegung einer Hypothese (eines Theorieelements) reagiert wird, ausdrücklich als einen wissenschaftlichen Fortschritt aus (S. 594). Dabei argumentiert er wissenschaftspsychologisch: Der Fortschritt liege darin, daß der Wissenschaftsgemeinschaft zur Einsicht in eine unzulässige Verallgemeinerung verholfen werde. Dadurch bleibe der Wissenschaftsgemeinschaft das Voranschreiten auf einem fehlerhaften Forschungszweig erspart. Dagegen werden die später präzisierten Fortschrittsrelationen zeigen, daß eine solche Anwendungsspezialisierung aus strukturalistischer Sicht definitiv keinen Fortschritt darstellt. Vielmehr handelt es sich um einen Teilrückschritt durch Varianzreduzierung.

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  334. Ein typischer Fall der Anwendungsspezialisierung erfolgt bei Fandel (1991a), S. 208. Er bezieht sich jedoch nicht auf das strukturalistische Theorienkonzept. Fandel diskutiert eine empirische Untersuchung der Superphosphaterzeugung. Dabei stellt er fest, die Untersuchungsergebnisse würden so stark streuen, daß sie sich mit der mittelbaren nomischen Verbrauchshypothese der Produktionsfunktionen vom Typ “B” nicht vereinbaren lassen. Dieser Befund wird aber nicht zum Anlaß genommen, um die Verbrauchshypothese im Bereich der Superphosphaterzeugung als widerlegt zu betrachten. Statt grenzt FANDEL die untersuchten Superphosphatproduktionen aus denn Anwendungsbereich der verbrauchsanalytischen Theorie aus. Darauf wurde schon in Anmerkung 5) auf S. 84 eingegangen.

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  335. Ein eindrucksvolles Beispiel für die Vielfalt solcher Heilungsoptionen haben Gaiide und Stegmüller beschrieben. Vgl. Garde (1986), S. 128ff.; Stegmüller (1986c), S. 205ff. (u. 297). Sie betrachten die Möglichkeiten, alternative Komponenten aus dent Kern eines Theorieelements mit widerlegter empirischer Gesamthypothese so zu verändern, daß die revidierte empirische Gesamthypothese nachträglich wieder zutrifft. Die ausführlichen Erläuterungen vermitteln einen plastischen Eindruck davon, welche Vielfalt von Eingriffsmöglichkeiten das strukturalistische Theorienkonzept eröffnet, um gegen die empirische Widerlegung der Gesamthypothese eines Theorieelements vorzugehen. Vgl. auch die Besprechung des Beispiels von Gaiide und Stegmüller bei Diederich (1989b), S. 376ff. (mit einem Ergänzungsvorschlag auf S. 378).

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  336. Darüber hinaus besteht noch der zusätzliche Freiheitsgrad, das Theorieelement mit der empirisch widerlegten Gesamthypothese aus dem Theorienetz nicht zu entfernen, sondern lediglich seinen Evidenzwert zu verringern. Diese Option wurde schon zu Beginn dieses Kapitels erwähnt. Dort wurde aber auch bereits dargelegt, daß diese Reaktionsmöglichkeit erst im nächsten Kapitel näher gewürdigt wird.

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  337. Es wurde schon in einer früheren Anmerkung darauf hingewiesen, daß mitunter erst dann von einer (echten) Netzverfeinerung gesprochen wird, wenn dabei die Knotenanzahl des betroffenen Theorienetzes anwächst. Dies führt aber im hier betrachteten Fall zu einem erheblichen Problem. Denn die Knotenanzahl des Theorienetzes, das aus der Substitution des alten Theorieelements mit der empirisch widerlegten Gesamthypothese durch genau ein neues Theorieelement hervorgeht, bleibt unverändert. Folglich liegt keine Netzverfeinerung irn zuvor angesprochenen, auf die Knotenanzahl bezogenen Sinne vor. Das strukturalistische Konzept der evolutionären Theorieentwicklungen läßt sich dann nicht mehr anwenden. Denn es setzt voraus, daß mit der Theorieevolution eine Verfeinerung des Theorienetzes einhergeht. Devolutionäre Theorieentwicklungen kommen ebensowenig in Betracht, weil sie von Netzvergröberungen ausgehen, die hier überhaupt keine Rolle spielen. Schließlich beruhen die strukturalistischen Vorstellungen über revolutionäre Theorienübergänge auf der Annahme, daß sich die betroffenen Theorienetze durch inkompatible terminologische Apparate grundsätzlich voneinander unterscheiden. Darauf wird später im Zusammenhang mit der Theoriereduktion noch näher eingegangen. Die terminologischen Apparate der alten und neuen Theorieelemente, die hier betrachtet werden, weichen aber überhaupt nicht voneinander ab. Daher scheiden auch revolutionäre Theorienentwicklungen für den Fall aus, daß ein altes Theorieelement durch genau ein neues Theorieelement ersetzt wird. Als Resümee des Vorhergesagten ergibt sich eine fatale Lage: Die Reaktion, mit der auf die empirische Widerlegung der Gesamthypothese eines Theorieelements geantwortet wird, läßt sich in das strukturalistische Theorienkonzept weder auf evolutionäre noch auf devolutionäre noch auf revolutionäre Weise einordnen. Weitere Arten der Entwicklung von Theorien kennt der “non statement view” nicht. Daher klafft eine Systematisierungslücke, wenn die Verfeinerung von Theorienetzen so definiert wird, daß sie eine Vergrößerung der Knotenanzahl erfordert. Keine Schwierigkeiten bestehen dagegen, wenn vornherein der hier bevorzugten Verfeinerungsdefinition gefolgt wird. Denn sie erlaubt, schon dann von einer Netzverfeinerung zu sprechen, wenn ein Theorienetz einer Spezialisierungs-oder Erweiterungsoperation unterzogen wird. Genau das ist der Fall, wenn auf die empirische Widerlegung der Gesamthypothese eines Theorieelements so reagiert wird, wie es oben erläutert wurde.

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  338. Allerdings könnte der Einwand erhoben werden, die induzierte Netzverfeinerung widerspreche der früheren Feststellung, daß jede Netzverfeinerung mit einem Größenwachstum des verfeinerten Theorienetzes verbunden ist. Denn in dem zuvor diskutierten Fall, bei dem das alte Theorieelement mit der empirisch widerlegten Gesamthypothese durch genau ein neues Theorieelement substituiert wird, wächst die Knotenmenge des betroffenen Theorienetzes auf keinen Fall. Seine Kantenmenge wird sich im Regelfall ebensowenig vergrößern. Dies wäre nur dann möglich, wenn simultan zur Einführung des neuen Theorieelements mindestens eine neue Spezialisierungs-oder Erweiterungsbeziehung zu einem anderen Theorieelement aus dem Theorienetz geknüpft würde. Dieser Sonderfall reicht aber nicht aus, um den o.a. Einwand grundsätzlich zu entkräften. Dennoch führt der Einwand in die Irre. Denn er übersieht, daß die widerlegungsbedingte Substitution eines Theorieelements genau genommen in zwei Stufen geschieht. Zuerst wird das alte Theorieelement mit der widerlegten empirischen Gesamthypothese samt seinen adjazenten Kanten aus dem Theorienetz entfernt Dies bedeutet eine Netzvergröberung, bei der sowohl die Knoten-als auch die Kantenmenge des Theorienetzes verkleinert werden. Danach liegt ein geschrumpftes Theorienetz vor. Erst in dieses zwischengeschaltete Theorienetz wird dasjenige neue Theorieelement mit zusätzlichen adjazenten Kanten eingefügt, auf das die Widerlegung der empirischen Gesamthypothese des eliminierten alten Theorieelements nicht mehr zutrifft. Der Einbau des neuen Theorieelements führt dazu, daß die Knoten-und die Kantenmenge des geschrumpften Zwischennetzes wieder vergrößert werden. Es erfolgt also eine Verfeinerung des geschrumpften Zwischennetzes, die - wie früher dargelegt - mit einem Netzwachstum einhergeht. Dadurch wird der o.a. Einwand widerlegt. Das verfeinerungsbedingte Netzwachstum ist lediglich nicht in Erscheinung getreten, weil sein Effekt durch die vorausgehende, eliminierungsbedingte Netzvergröberung kompensiert wurde.

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  339. Die Knotenanzahl des Theorienetzes kann auch dann zunehmen, wenn das alte Theorieelement im Theorienetz verbleibt und lediglich sein Evidenzwert reduziert wird. In diesem Fall wächst die Knotenanzahl an, sobald neben der Evidenzwertanpassung auch noch mindestens ein widerlegungsadäquates neues Theorieelement hinzugefügt wird.

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  340. Die Erläuterungen beruhen auf einem Gedanken, den Stegmüller zumeist als zweite Art der Theorieimmunität thematisiert. Vgl. Stegmoller (1974), S. 192f.; Stegmoller (1975), S. 93; Stegmüller (1977), S. 280f.; Stegmüller (1979a), S. 159f.; Stegmoller (1979b), S. 54; Stegmüller (1980), S. 125f.; STEGMÜLLER (1986b), S. 310, 313 u. 317. Vgl. auch Küttner (1981), S. 171ff.; Nierlich (1986), S. 303.

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  341. Dies geschah schon oben, als die zweite Verteidigungslinie für Einknotennetze erläutert wurde. Von der dort vorgetragenen Argumentation wird hier jedoch deutlich abgewichen. Denn es ging oben um die “ultimative” Widerlegungsresistenz des letzten Knotens, der als Basiselement in einem Theorienetz verblieben ist. Dagegen wird im folgenden gezeigt, wie sich ein Theorienetz als Ganzes immunisieren läßt, solange es mehrere Theorieelemente umfaßt und die empirische Gesamthypothese des Basiselements mit den paradigmatischen Beispielanwendungen noch nicht zur Diskussion steht.

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  342. Die verfeinerten Theorieelemente teq können aus dem Basiselement auch dadurch hervorgegangen sein, daß eine reine Kernspezialisierung oder eine reine Kemerweiterung erfolgt ist. Dann gilt für die intendierten Anwendungsbereiche Iq der verfeinerten Theorieelemente teq notwendig Iq = 11.0. Diese Fälle der reinen Kernmodifizierung werden fortan nicht weiter beachtet. Ausgeschlossen bleibt ebenso jede Anwendungsspezialisierung, bei der auf paradigmatische Beispielanwendungen des Basiselements verzichtet wird. Verfeinerte Theorieelemente teq mit Iq c lt o kommen also ebensowenig in Betracht.

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  343. Ebenso ist es möglich, in den paradigmatischen Anwendungsbereich des verfeinerten Theorieelements neue Beispielanwendungen aufzunehmen, die noch nicht zu den paradigmatischen Beispielanwendungen des Basiselements gehörten. Eine solche Ausdehnung des paradigmatischen Anwendungsbereichs läßt sich mit den oben getroffenen Vereinbarungen für die Anwendungserweiterungen der verfeinerten Theorieelemente vereinbaren.

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  344. Stegmüller (1980), S. 125f., hat dies mit recht deutlichen Worten ausgesprochen: “Hier haben wird zugleich einett Punkt erreicht, wo wir in eitlen scharfen Konflikt mit den Forderungen der ‘kritischen Rationalisten’ geraten. Denn nach deren Auffassung von kritischer Haltung sollte ein Naturwissenschaftler sein Denkgebäude gegenüber potentieller Widerlegung so empfindlich wie möglich machen. Für unseren Fall würde dies bedeuten, daß scharfe Kriterien für die Zugehörigkeit zu I [1,i] angegegeben würden und daß daher in einem Fall wie diesem die Theorie preiszugeben wäre. Einer solchen Forderung möchte ich die folgende Vermutung entgegenstellen: Es scheint kein Physiker… jemals bereit gewesen zu sein, das Falsifikationsrisiko einzugehen, das mit einer expliziten Definition des Umfanges von I [Iq], also mit der Angabe hinreichender und notwendiger Bedingungen für die Zugehörigkeit zu I 110 gegeben wäre. Gegen diese Enthaltsamkeit von Naturforschern ankämpfen zu wollen, hieße nicht, diese Tätigkeit rationaler zu machen, sondern würde nur den Versuch darstellen, die Vorgänge in der Wissenschaft nach einem vorgefaßten und überspannten Rationalitätsklischee zurechtzubiegen.” (kursive Hervorhebungen im Original hier unterlassen; erläuternder Zusatz [Iq] durch den Verf.). Wenn vom polemischen Ausfall gegenüber einem “überspannten Rationalitätsklischee” abgesehen wird, spricht das voranstehende Zitat inhaltlich für sich selbst. Stegmüller’s Bezugnahme auf Naturwissenschaftler und Physiker wird vom Verf. nicht als gravierend empfunden. Denn wenn schon jene Vertreter der scheinbar “harten” und “exakten” Wissenschaften den methodologischen Prinzipien des Kritischen Rationalismus nicht gerecht werden, so wäre es schwer nachzuvollziehen, wenn die Einhaltung derselben Prinzipien von den angeblich so “weichen” und “inexakten” Wirtschaftswissenschaftlern gefordert würde.

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  345. Vgl. Schröter (1988), S. 129.

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  346. Spätestens an dieser Stelle wird deutlich, daß es früher richtig war, für die Klasse Z1 zulässiger Theorieanwendungen die Degenerierung zur leeren Klasse 0 als Grenzfall zuzulassen.

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  347. Vgl. Schröter (1988), S. 129.

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  348. Diese Leere muß nicht nur eine metaphorische Wendung darstellen. Sie kann auch - wie zuvor gezeigt - als leere Klasse intendierter Anwendungen itn wörtlichen Sinne gemeint sein.

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  349. Diese Stoßrichtung klingt auch bei Schröter (1988), S. 128f., an: “Eine… Theorie ist also nicht richtig oder falsch, sie hat einen Anwendungsbereich. Diese Aussage steht im Widerspruch zu den bekannten Popperschen Thesen!” Zwar argumentiert Schröter nicht aus der Perspektive des strukturalistischen Theorienkonzepts. Aber er folgt dem Ansatz der Bourbaki-Gruppe, jene mathematischen Strukturen zu benutzen, deren Beliebtheit im Rahmen des “non statement view” schon mehrfach erwähnt wurde.

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  350. Persönlich hält der Verf. das falsifikationistische Wissenschaftsideal für eine überaus fruchtbare Forschungsstrategie. Aber eine solches “Glaubensbekenntnis” steht hier nicht zur Debatte. Daher braucht es an dieser Stelle auch nicht näher gerechtfertigt zu werden.

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  351. Vgl. Lakatos (1974b), S. 129ff.; Petri (1976), S. 295ff. u. 305ff.; Schanz (1988b), S. 86f.

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  352. Damit beschäftigt sich z.B. Schanz (1988b), S. 86f.

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  353. Vgl. Stegmüller (1973), S. 225f. i.V.m. S. 139f.; Stegmüller (1980), S. 18 u. 187 (insbesondere Fn. 16); Bretzke (1980), S. 215ff. (er gibt den Gehalt der strukturalistischen Argumentation zum Phänomen der Autodetermination allerdings nur oberflächlich wieder); Balzer (1982c), S. 34; Stegmüller (1983), S. 1055; Stegmüller (1986c), S. 29 u. 430. Darüber hinaus wird das Phänomen der Autodeternination mitunter auch inhaltlich behandelt, ohne die Bezeichnung “Autodetermination” explizit zu verwenden. Vgl. Stegmüller (1973), S. 217; Stegmüller (1986c), S. 201.

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  354. Im einfachsten Fall werden nur solche Theorieanwendungen in die Klasse der intendierten paradigmatischen Beispielanwendungen aufgenommen, von denen bereits bekannt ist, daß es sich um zulässige Theorieanwendungen handelt. Dann ist die empirische Gesamthypothese des Theorieelements für diese paradigmatischen Beispielanwendungen bereits bestätigt. Statt dessen können auch solche paradigmatischen Beispielanwendungen betrachtet werden, die zwar noch nicht empirisch überprüft worden sind, an deren Zulässigkeit aber nicht ernsthaft gezweifelt wird. In diesem Fall gelten die nachfolgenden Ausführungen nur unter dem Vorbehalt, daß es tatsächlich nicht gelingt, die empirische Gesamthypothese des Theorieelements für mindestens eine seiner paradigmatischen Beispielanwendungen zu widerlegen. Dafür kommt vor allem ein Theorieelement in Betracht, das als Basiselement eines Theorienetzes dessen Fundamentalgesetz umfaßt. Es wurde schon oben dargelegt, daß die empirische Gesamthypothese eines solchen Basiselements aus strukturalistischer Sicht als empirisch “beinahe leer” und damit als weitgehend widerlegungsimmun gilt. Allerdings wurden auch schon Bedenken gegenüber dieser “praktischen” Theorieimmunität geäußert. Gleiches gilt für ihre Verschärfung zu einer Widerlegungsresistenz, die angeblich sogar im theoretisch strengen Sinne zutrifft.

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  355. Strenggenommen handelt es sich bei der Autodetermination zunächst nur darum, daß die formalsprachlich explizierte Komponente des intendierten Anwendungsbereichs eines Theorieelements teq ausgedehnt wird. Dies läßt sich auf zweifache Weise auslegen. Entweder wird davon ausgegangen, daß der Gesamtbereich Iq intendierter Theorieanwendungen auf natürlichsprachliche Weise so umschrieben wird, daß er eine echte Oberklasse zur Klasse Iqp aller formalsprachlich explizierten intendierten Theorieanwendungen darstellt (Iq J Iq p). Auf dieser Perspektive beruhen die folgenden Erläuterungen. Oder es wird so argumentiert, als ob die Gesamtheit aller intendierten Theorieanwendungen mit der Klasse aller formalsprachlich explizierten intendierten Theorieanwendungen zusammenfällt (I Iq o). Diese Sichtweise scheint den Ausführungen von Stegmüller (1973), S. 225, zugrunde-zuliegen. Beide ‘hinstellungen lassen sich mit der grundsätzlichen Festlegung des Konzepts paradigmatischer Beispielanwendungen vereinbaren, der zufolge zwischen den beiden Klassen Iq und 1,0 auf jeden Fall eine unechte Oberklassenbeziehung besteht (I,12 Iq.p).

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  356. Dies mag Stegmüller dazu veranlaßt haben, die Autodetermination als eigenständige, vierte Form der Theorieimmunität zu betrachten. Vgl. Stegmüller (1979c), S. 123 (i.V.m. Anmk. 10 auf S. 128); Stegmüller (1980), S. 187 (i.V.m. Fn. 16 auf S. 187) und S. 18; Stegmüller (1986c), S. 201 i.V.m. Stegmüller (1973), S. 217. Dabei schwankt Stegmüller’s Terminologie. Mitunter bezeichnet er das Phänomen der Autodetermination auch als “sophisticated view of law”. Vgl. z.B. Stegmüller (1979c), Anmk. 10 auf S. 128.

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  357. Der Ansicht, bei der Autodetermination handele es sich um eine vierte Immunitätsvariante, wird hier aber nicht gefolgt. Denn Sowohl die Autodetermination als auch die früher skizzierte Theorieimmunität “zweiter Art” (in der Diktion STEGMÜLLER’s) beruhen auf einer gemeinsamen konzeptionellen Grundlage. Beide gehen davon aus, den intendierten Anwendungsbereich eines Theorieelements zunächst nur durch eine Menge paradigmatischer Beispielanwendungen formalsprachlich zu explizieren. Die Offenheit des Gesamtbereichs intendierter Theorieanwendungen, die daraus resultiert, wird lediglich in entgegengesetzter Weise ausgenutzt: Bei der früher diskutierten Theorieimmunität standen die nachträglichen Einschränkungen dieses Bereichs durch Anwendungsspezialisierungen im Vordergrund. Das Phänomen der Autodetermination knüpft dagegen jetzt an “vorträgliche” Erweiterungen des intendierten Anwendungsbereichs an. Übrigens wird die Autodetermination auch von STEGMÜLLER (1986e), S. 29, als eine nicht-selbständige Variante derjenigen Theorieimmunität behandelt, die auf der Verwendung paradigmatischer Beispielanwendungen beruht

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  358. Zwar schließt Stegmüller (1973), S. 225, in den Bereich der Autodetermination auch noch solche Fälle ein, in denen Theorieanwendungen aus den intendierten Anwendungsbereichen von Theorieelementen nachträglich ausgeschlossen werden, wenn sich ihre Gesamthypothesen einer empirischen Bestätigung “hartnäckig widersetzen”. Aber diese nachträglichen Anwendungseinschränkungen unterscheiden sich in keiner Weise von der Art der Theorieimmunität, die schon früher auf der Grundlage von paradigmatischen Beispielen erläutert wurde. Auch in den anderen Quellen, die in einer der voranstehenden Anmerkungen zur Autodetermination angeführt wurden, spielt nur die Ausweitung der intendierten Theorieanwendungen eine Rolle.

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  359. Darauf wurde in einer der voranstehenden Anmerkungen schon näher eingegangen. Vgl. auch Stegmüller (1973), S. 226. Er räumt ausdrücklich ein, daß die Autodetermination “ihre absolute Schranke an den paradigmatischen Beispielen selbst” findet. Zwar hat Stegmüller die Absolutheit dieser Schranke später zurückgenommen, indem er seinen Gedanken der praktischen - oder gar theoretischen - Unwiderlegbarkeit der Fundamentalgesetze von Basiselementen entwickelte. Doch ändert diese Unwiderlegbarkeitsthese nichts an dem Sachverhalt, daß sich die Autodetermination auf die paradigmatischen Beispielanwendungen eines Theorieelements nicht mehr anwenden läßt. Daher bilden sie weiterhin eine Schranke für den Anwendungsbereich der Autodetermination. Darüber hinaus wurde schon mehrfach darauf hingewiesen, daß gegenüber der Unwiderlegbarkeitsthese erhebliche Bedenken bestehen.

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  360. Vgl. dazu Stegmüller (1986c), S. 217. Er stellt heraus, daß sich die Vorgehensweise der Autodetermination als ein “Entdeckungsverfahren” für die intendierten Anwendungen eines Theorieelements auffassen läßt. Allerdings verwendet er dort die Bezeichnung “Autodetermination” nicht ausdrücklich.

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  361. Um Mißverständnisse zu vermeiden, wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Bezeichnung “positive Heuristik” hier nur als ein Analogon zur oben erläuterten negativen Heuristik gebraucht wird. LAKATOS selbst hat eine andere positive Heuristik für den Umgang mit Forschungsprogrammen votgeschlagen. Sie weicht von der hier thematisierten Vorgehensweise deutlich ab.

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  362. Vgl. Stegmüller (1980), S. 18.

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  363. Eine ganz andere Frage ist es, ob ein revolutionärer Ubergang zu einem neuartigen Theorienetz erfolgt, obwohl empirische Überprüfungen des alten Theorienetzes dies nicht erzwingen. Eine solche Theorierevolution kann durch die vielfältigen wissenschaftssoziologischen und -psychologischen Mechanismen veranlaßt werden, die in drr Literatur zur Erklärung von “Paradigmenwechseln” ausführlich diskutiert werden. Jene Mechanismen näher zu untersuchen ist aber kein Anliegen dieses Beitrags. Vgl. statt dessen die Quellen, die schon an früherer Stelle im Zusammenhang mit dem revolutionären Übergang zwischen verschiedenartigen Theorienetzen angeführt wurden. Es geht in dieser Ausarbeitung also nur um die Widerlegbarkeit von Theorien aufgrund von empirischen Oberprüfungen. Das schließt keineswegs aus, daß eine Theorie aus anderen Motiven verworfen wird, die nicht auf empirischen Widerlegungen beruhen.

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  364. Es wird bier nicht die These einer vollständigen Widerlegungsresistenz verfochten. Denn schon oben wurde dargelegt, daß die Widerlegung einer Theorie, deren Theorienetz zum Rest TN = ({te1},0) degeneriert ist, durchaus für möglich gehalten wird. Daher wird nur von einer weitreichenden, aber nicht von einer vollkommenen Widerlegungsresistenz gesprochen. In dieser Hinsicht teilt der Verf. nicht die Ansicht der vollkommenen Theorieimmunität, die sich bei Stegmüller (1980), S. 126, findet. Darauf wurde schon an früherer Stelle eingegangen, als die “dritte Art von Theorieimmunität” diskutiert wurde (vgl. S. 181ff. i.V.m. Anmerkung 22) auf S. 192).

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  365. Daher überrascht es auch nicht, daß die anschließend skizzierte Theorieerweiterung um Bestätigungsmaße in der Literatur zum strukturalistischen Theorienkonzept nicht zu finden ist.

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  366. Zahlreiche Beispiele und Rechtfertigungen dafür, daß in der Forschungspraxis auf die Eliminierung von widerlegten Hypothesen oder Theorien verzichtet wird, finden sich bei OPP (1976), S. 390ff., und Chmielewicz (1979), S. 139ff. u. 188 (mit weiterführenden Belegen auf S. 140). Beispielsweise wird das “faute de mieux”-Argument angeführt, an einer widerlegten Hypothese festhalten zu wollen, solange keine bessere Theorie zur Verfügung steht. Vgl. Chmielewicz (1979), S. 140; mit einer Einschränkung auch OPP (1976), S. 397. Ebenso wird erwogen, an einer widerlegten Theorie festzuhalten, weil sie “nicht völlig falsch zu sein” braucht. Vgl. OPP (1976), S. 390f. u. 397. Nur am Rande wird vermerkt, daß die Ansicht des “nicht völlig” Falschseins der holistischen Eigenart des strukturalistischen Theorienkonepis zuwiderläuft. Besonders deutlich formuliert Chmielewicz (1979), S. 140, die Option des Eliminierungsverzichts: “In Übereinstimmung mit der Wissenschaftspraxis ergibt sich…, daß nicht jede

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  367. Falsifizierung zum Eliminieren der falsifizierten Hypothese… führt.“ (Fettdruck im Original hier unterlassen). Der Vorbehalt des Eliminierungsverzichts schlägt sich auch mittelbar in den Eliminierungsregeln von OPP (1976), S. 391ff., nieder. Zwar spricht OPP in seinen ersten drei Regeln Empfehlungen aus, unter welchen Bedingungen an die Eliminierung von widerlegten Theorien zu denken ist. Aber mittelbar eröffnet er auf diese Weise für alle Fälle, in denen die Regelvoraussetzungen nicht erfüllt sind, den Freiraum, auf eine Theorieeliminierung zu verzichten. In seiner sechsten Regel empfiehlt OPP sogar ausdrücklich, Theorien nicht zu eliminieren, obwohl sie widerlegt worden sind (S. 397). Er beruft sich dabei auf die beiden oben erwähnten Argumente, daß eine widerlegte Theorie nicht völlig falsch sein müsse und keine alternative Theorie bekannt ist. Vgl. auch die systematisierte Wiedergabe von OPP’s Eliminierungsregeln bei (Chmielewicz 1979), S. 140f.

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  368. Das Beispiel besitzt notgedrungen einen fiktiven Charakter. Denn bislang liegen noch keine produktionswirtschaftlichen Theorienetze vor, auf die Bezug genommen werden könnte. Aber die Ausführungen, die im späteren Verlauf dieses Beitrags Optionen für die zukünftige Gestaltung solcher Theorienetze skizzieren, lassen immerhin erkennen, daß einer Realisierung des nachfolgenden Beispiels keine grundsätzlichen Hindernisse im Weg stehen.

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  369. Am Rande wird auf eine sprachliche Vereinfachung hingewiesen. Aufgrund seines fiktiven Charakters müßte das Beispiel im “conjunctivus irrealis” vorgetragen werden. Dies führte jedoch zu einer schwerfälligen, vermutlich vielfach irritierenden Diktion. Daher hat sich der Verf. entschlossen, das Beispiel im Indikativ zu erläutern. Durch diese Redeweise soll aber nicht davon abgelenkt werden, daß die Bemerkungen zum aktivitätsanalytischen Theorienetz kein tatsächlich ausformuliertes, sondern nur ein gedanklich vorgestelltes Theorienetz betreffen.

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  370. Zwar entsprechen die aktivitätsanalytischen Theorien so, wie sie in der Literatur präsentiert werden, nicht dem strukturalistischen Theorienkonzept. Daher weisen sie auch keine “empirischen Gesamthypothesen” aus. Aber die aktivitätsanalytischen Theorien können auf strukturalistische Weise reformuliert werden. Dies wurde bereits angedeutet. Vgl. auch die detaillierte Reformulierung einer aktivitätsanalytischen Theorie, die an späterer Stelle präsentiert wird. Nur in bezug auf solche Reformulierungen wird hier von den “empirischen Gesamthypothesen” der Theorien gesprochen. Die Gesamthypothesen schließen insbesondere auch die nomische Effizienzhypothese der Aktivitätsanalyse ein.

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  371. Vgl. z.B. Fandel (1991a), S. 35ff.; Steven (1991), S. 517ff.

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  372. Aus strukturalistischer Sicht bieten sich zusätzliche Randbedingungen an, um zu neuen aktivitätsanalytischen Theorieelementen mit spezialisierten intendierten Anwendungsbereichen überzugehen. Die Randbedingungen stellen eine besonders einfache Art dar, in der auf die Widerlegung der empirischen Gesamthypothesen von konventionellen aktivitätsanalytischen Theorieelementen mit universellen intendierten Anwendungsbereichen

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  373. Vgl. Fandel (1991c), S. 173ff., insbesondere S. 176ff.

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  374. Vgl. Fandet. (1991c), S. 174ff. Dort werden die Präferenzhypothesen allerdings nicht explizit als nomische “Hypothesen” angesprochen, sondern lediglich als Vereinbarungen eingeführt.

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  375. Dies wurde schon dargelegt, als der Anwendungsdefekt aklivitätsanalytischer Theorien diskutiert wurde. Vgl. dazu die Anmerkung zur Neuartigkeit der Präferenzhypothese und Effizienzhypothese i.e.S., die dort vorgelegt werden.

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  376. Zwar ließe sich den betroffenen Vertretern der Aktivitätsanalyse “Irrationalität” oder “methodologische Anarchie” vorwerfen. Aber der Verf. zieht es vor zu untersuchen, ob sich das strukturalistische Theorienkonzept als so tragfähig erweist, daß es auch den oben skizzierten Befund zu erklären vermag. Damit folgt er der grundsätzlichen - hier nicht weiter gerechtfertigten - Einstellung, ein Konzept für die Konstruktion und die Anwendung von wissenschaftlichen Theorien solle keinen rein präskriptiven Charakter besitzen. Vielmehr solle es auch in der Lage sein, empirisch vorgefundenes Verhalten bei der Theoriekonstruktion und -anwendung zu erklären. Aus dieser Perspektive erscheint es unbefriedigend, jenen Wissenschaftlern, die den Vorgaben eines Theorienkonzepts nicht gerecht werden, schlicht irrationales oder gar anarchisches Forschungsgebaren vorzuhalten. Statt dessen gilt es zu prüfen, ob sich das Theorienkonzept so erweitern läßt, daß es das faktische Forschungsverhalten doch noch einzubeziehen vermag. Gerade von Verfechtern des strukturalistischen Theorienkonzepts müßte eine solche Einstellung geteilt werden. Denn eines ihrer zentralen Argumente zielt darauf ab, den tatsächlich beobachtbaren wissenschaftlichen Umgang mit Theorien als einen rational erklärbaren Forschungsprozeß zu rekonstruieren. Dieser Anspruch wendet sich insbesondere gegen den Kritischen Rationalismus, dein ein praxisfernes Wissenschaftsideal vorgehalten wird. Vgl. dazu das programmatische Bekenntnis von Siegmoller(1980), S. 125f.

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  377. Das Semikolon im 3-Tupel *Kq,Iq;eq** deutet an, daß die beiden Tupelbestandteile “Kq,Iq” und “eq” kategorial verschiedene Aspekte eines Theorieelements wiedergeben. Bei der Tupelkomponente “K9,Iq” handelt es sich um die Beschreibung der formalen Struktur des Theorieelements teqe. Dagegen drückt die Tupelkomponente “eq” die Evidenz der empirischen Gesamthypothese des Theorieelements teq“ aus. Das Superskript ”e“ in dem Ausdruck teqe gestattet zwei Interpretationen. Es verweist einerseits darauf, daß die bisher verwendeten 2-Tupel zu 3-Tupeln erweitert werden. Andererseits assoziiert das Superskript ebenso die nachfolgend erläuterten Evidenzwerte eq Das Superskript ”e“ wird fortan immer verwendet, wenn die erweiterten Theorieelemente rege= *Kq,Iq;e f zugrunde-liegen.

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  378. Zwar wird die Dichotomie der 2-Tupel *KT,IT** verletzt, die früher als ein Charakteristikum des strukturalistischen Theorienkonzepts herausgestellt wurde. Der Verf. sieht darin allerdings keinen Hinderungsgrund. Einerseits wird sich später bei der Entfaltung eines Beurteilungsrasters für produktionswirtschaftliche Theorien zeigen, daß die trichotom erweiterte Theorieauffassung ein “natürliches” Fundament bildet, um die Fortschrittlichkeit von Theorien zu untersuchen. Andererseits benutzen Vertreter des “non statement view” selbst analoge 3-Tupel, um Ergänzungen ihres Theorienkonzepts adäquat zu erfassen. Vgl. dazu Stegmuller (1986c), S. 235 (in bezug auf Theorieapprox ima tionen).

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  379. Die Entsprechung gilt allerdings nur in einer ersten, groben Annäherung. Denn die Relativierung von Evidenz-werten, die im folgenden näher ausgeführt wird, spiegelt sich im Bewährungskonzept des konventionellen “statement view” nicht wider. Vgl. zu ausführlicheren Darstellungen dieses konventionellen Bewährungskonzepts Lakatos (1982), S. 127ff., insbesondere S. 129ff. u. 169ff.; Popper (1989), S. 198ff., 313ff. u. 339ff. Die empirische Bewährung einer Theorie wird oftmals auch als deren Bewährungsgrad thematisiert. Vgl. z.B. Stachowiak (1973), S. 30; Schweitzer (1974), S. 24; Popper (1989), Fn. 1 auf S. 198 (siehe aber auch unten), und Fandel (1991a), S. 190. Vom Begriff des Bewährungsgrads wird hier aber bewußt Abstand genommen, weil er durch sein Suffix “-grad” das Vorliegen eines relationalen Begriffs suggeriert. Aus den vorgenannten Quellen wird jedoch deutlich, daß die Anzahl oder die Strenge der Bewährungen einer Theorie nicht in Relation zu einer anderen Größe gesetzt werden. Dafür kämen z.B. die potentiellen Verifikatoren einer Theorie oder die Anzahl aller bisher vorgenommenen empirischen Überprüfungen der Theorie in Betracht. Da dies nicht geschieht, ist es irreführend, von einem relational gefärbten Bewährungsgrad zu sprechen.

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  380. Allerdings wird mitunter der relalionale Charakter des Bewährungsgrads berücksichtigt. Dies geschieht in der Regel dadurch, daß die Anzahl der tatsächlichen Theoriebestätigungen auf die Anzahl der denkmöglichen Theoriebestätigungen bezogen wird. Vgl. Carnap (1959a), S. 156 u. 158f. (i.V.m. S. 24 u. 148ff. für den Begriff des Bestätigungsgrads und S. 143ff. für den Begriff des logischen Spielraums); Chmielewicz (1979), S. 100E Dabei werden die denkmöglichen Theoriebestätigungen als logischer Spielraum derjenigen Aussagen aufgefaßt, die in den Antezedenzfonneln der gesetzesartigen Aussagen einer Theorie vorkommen. Dies ergibt sich mittelbar aus dem Schwanenbeispiel von CARNAP (1959a), S. 158. Der logische Spielraum einer Aussage ist als die Klasse aller “Zustandsbeschreibungen” definiert, in denen diese Aussage gültig ist; vgl. Carnap (1959a), S. 145. Daraus folgt, daß die denkmöglichen Bestätigungen einer Theorie mit der Gesamtheit aller Zustandsbeschreibungen identifiziert werden, in denen die Antezedenzfonneht aller gesetzesartigen Aussagen der Theorie gültig sind. Unbefriedigend an dieser relationalen Definition des Bestätigungsgrads bleibt jedoch, daß sich die Anzahl aller Zustandsbeschreibungen, in denen die Antezedenzformeln der gesetzesartigen Aussagen einer Theorie gültig sind, im allgemeinen nicht konkret bestimmen läßt. Infolgedessen ist es in der auch unmöglich, für den Bestätigungsgrad eine wohlbestimmte quantitative Größe anzugeben.

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  381. Diese Schwierigkeit wird durch den Evidenzbegriff vermieden, der im folgenden entfaltet wird. Denn dieser Evidenzbegriff nimmt weder in den zugrundeliegenden strengen und schwachen Evidenzrelationen noch in der daraus abgeleiteten verallgemeinerten Evidenzrelation auf die Gesamtheit aller denkmöglichen Theoriebestätigungen Bezug. Lediglich in die Verfeinerung des zweistelligen Evidenzwerts, der in einer späteren Anmerkung für die schwache Evidenzrelation festgelegt wird, fließen zwei ähnlich problematische Größen ein. Denn die Kardinalitäten der Klasse zulässiger und der Klasse denkmöglicher Theorieanwendungen, die dort benutzt werden, leiden im Prinzip unter den gleichen Bestimmungsschwierigkeiten wie die denkmöglichen Theoriebestätigungen, die kurz zuvor angesprochen wurden. Darauf wird noch zurückgekommen.

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  382. Schließlich kann auch nicht an den Ausführungen von Popper (1989), S. 313ff., 339ff. u. 433, insbesondere S. 348ff., vorbeigegangen werden. Popper hat sich dort ausführlich damit beschäftigt, den relationalen Charakter des Bewährungsgrads inhaltlich auszufüllen. Dabei laufen seine Erörterungen auf das Konzept der Wahrheitsnähe hinaus (S. 433). Popper entwickelt seine Vorstellungen über Wahrheitsnähe oder -ähnlichkeit (verisimilitude) ausführlicher in Popper (1965), S. 231ff.; Popper (1976), S. 147ff.; Popper (1984), S. 17, 41, 44, 47ff., 82f., 105f., 347f. u. 376ff., insbesondere S. 52ff.; Popper (1989), S. XXV, XXVIII, 226, 428ff. (laut S. 433 i.V.m. S. 339ff., insbesondere S. 348ff.), am Rande auch S. 96. Trotz seiner inhaltlichen Nähe zum Bewährungsgrad von Theorien wird das Konzept der Wahrheitsnähe hier nicht näher in die Evidenzdiskussion einbezogen. Denn es leidet unter gravierenden epistemischen Schwierigkeiten. Es wird darauf verzichtet, sie im Rahmen dieser Ausarbeitung detaillierter auszuführen. Statt dessen beschränkt sich der Verf. auf zwei Anmerkungen, um die Problematik der Wahrheitsnähe zu verdeutlichen. Erstens präsupponiert das Konzept der Wahrheitsnähe einen Wahrheitsbegriff, der auf der höchst problematischen Adäquationstheorie der Wahrheit beruht. Darin wird ein passives Widerspiegeln realer Sachverhalte durch “wahre” (Basis-)Aussagen unterstellt. Eigenleistungen des erkennenden Subjekts bei der Sachverhaltsrekonstruktion finden keine oder allenfalls rudimentäre Beachtung. Sofern sie eingeräumt werden, bleibt die epistemische Relevanz ihres Einflusses, mit dein sie die “wahre” Abbildung realer Sachverhalte zu verzerren vermögen, letztlich ungeklärt. Zweitens suggeriert der Begriff der Wahrheitsnähe, daß Wissen über “die” Wahrheit zur Verfügung steht. Es ist erforderlich, um Theorien hinsichtlich ihres Abstands von “der” Wahrheit vergleichen zu können. Das gilt auch dann, wenn nur der relative Abstand interessiert, um den sich zwei Theorien in ihrer Wahrheitsnähe voneinander unterscheiden. Aber eben dieses Wahrheitswissen darf nicht schon vorausgesetzt werden, wenn die Wahrheitsnähe von Theorien beurteilt wird, die zur Erforschung “der” Wahrheit beitragen sollen. Andernfalls gerät die Argumentation in einen unendlichen Regreß. Denn das suggerierte Wissen über “die” Wahrheit ist seinerseits als eine Theorie vorzustellen, die wiederum hinsichtlich ihrer Wahrheitsnähe zu beurteilen ist usw. ad infinitum. Vgl. zu ausführlicheren, ebenso kritischen Auseinandersetzungen mit Popper’s Vorstellungen über Wahrheitsnähe oder -ähnlichkeit (verisimilitude) Stegmüller (1973), S. 24; Miller (1974), S. 166ff.; Feyerabend (1974), S. 211f., 214 u. 219; Ayer (1974), S. 690f; Miller (1975), S. 160ff.; Agassi (1975), S. 199ff.; Miller (1976), S. 363ff.; Grünbaum (1976), S. 110ff., insbesondere S. 125 u. 134f.; Petri (1976), S. 19off., insbesondere S. 194ff.; HIIRNER (1978), S. 273ff.; Oddie (1979), S. 227ff.; Stegmüller (1979a), S. 124; Cohp.N,L. (1980), S. 489ff.; Sitigmth.LER (1980), S. 47f, 80, 130 (“Begriff des wissenschaftlichen Fortschrittes, der… von einer teleologischen Metaphysik infiziert ist”) u. S. 160 (“Formen einer teleologischen Metaphysik…, die den Fortschritt als ‘fortschreitende Annäherung an die Wahrheit’ erklärt”); ODDIE (1981), S. 237ff.; Lakatos (1982), S. 170ff., insbesondere S. 18off. (Lakatos weist einerseits darauf hin, daß für die Wahrheitsnähe von Theorien grundsätzlich keine Metrik angegeben werden kann; vgl. S. 180 u. 193ff. Andererseits arbeitet er ebenso heraus, daß das Konzept der Wahrheitsnähe keine verläßliche Auskunft über das zu geben vermag, was “tatsächlich wahr” ist; vgl. S. 181ff. u. 189.); Urbach (1983), S. 266ff.; Ulrich (1983), S. 53ff.; Stegmüller (1983), S. 1074; Stegmüller (1986h), S. 323 (mit einer instruktiven Begründung des Teleologievorwurfs auf S. 322); Rivadulla (1987), S. 188ff.; Wassermann (1989), S. 491; Mongin (1990), S. 391ff. Analoge, jedoch nicht Gegen Popper, sondern vornehmlich gegen Peirce gerichtete Argumente wider den Glauben an eine Wahrheitsapproximation finden sich ebenso bei Rescher (1985b), S. 143ff.; Rescher (1987a), S. 115ff.; Rescuer (1987b), S. 23ff. Abweichender Ansicht scheinen dagegen Schanz (1973), S. 135E; OPP (1976), S. 369 u. 361f.; Chmielewicz (1979), S. 95, und Schanz(1988b), S. 54, zu sein. Sie übernehmen POPPER’s Idee der Wahrheitsannäherung ohne Bedenken.

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  383. Z.B. bietet sich POPPER’s Wahrheitsnähe oder -ähnlichkeit als alternativer Evidenzmaßstab an. Denn die Wahrheitsnähe einer Theorie betrifft genau die Frage, in welchem Ausmaß es berechtigt ist, von der tatsächlichen Geltung der gesetzesartigen Aussagen einer Theorie überzeugt zu sein, wenn empirische Überprüfungen der Theorie vorliegen. Vgl. dazu die Quellen, die in der voranstehenden Anmerkung aufgeführt wurden. Dort wurde aber auch schon auf die erheblichen epistemischen Schwierigkeiten hingewiesen, mit denen POPPER’s Wahrheitsnähe ringen muß. Da sie nach Einschätzung des Verf. bis heute keine überzeugende Auflösung erfahren haben, bleibt der Evidenzmaßstab der Wahrheitsnähe in diesem Beitrag unberücksichtigt.

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  384. Vgl. Schweitzer (1974), S. 24; Fandel(1991a), S. 189f.

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  385. Vgl. Stachowiak (1973), S. 30; Schweitzer (1974), S. 24; Lakatos (1982), S. 179; Popper (1989), S. 85, 87 u. 213. Bei Schneider,D. (1987), S. 593f., klingt der Aspekt der Prüfungsstrenge indirekt als “praktische Bedeutung der Musterbeispiele” an (S. 593).

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  386. Schurz (1983), S. 380, schlägt daher vor, nicht unmittelbar die Anzahl von Hypothesenbestätigungen zu betrachten. An ihre Stelle soll die Anzahl von Bestätigungsklassen treten. (SCHURZ verwendet eine aufwendigere Diktion. Er empfiehlt, die “Mächtigkeit der reduzierten explanativen Bestätigungsbasen” von Theorien miteinander zu vergleichen und dabei nur die “Explanandum-Typen” zu berücksichtigen; kursive Hervorhebung hier abweichend vom Original.) Jede Bestätigungsklasse umfaßt alle gleichartigen intendierten Anwendungen eines Theorieelements, wenn mindestens eines von ihnen als eine zulässige Anwendung des untersuchten Theorieelements nachgewiesen werden konnte. Durch diesen Klassenbezug wird die beliebige Aufblähbarkeit der Bestätigungsanzahl vermieden. Dennoch wird diesem Ansatz hier nicht gefolgt. Denn auch die Anzahl der Bestätigungsklassen läßt sich manipulieren, indem der Maßstab für die Gleichartigkeit von intendierten Anwendungen verschieden streng aufgestellt wird. Darüber hinaus ist es ohnehin schwer, einen operationalen Maßstab für die Gleichartigkeit von Anwendungen eines Theorieelements festzulegen. Daher überrascht es nicht, daß sich auch bei SCHURZ kein solcher Maßstab findet. Schließlich hat SCHURZ selbst einen weiteren Vorschlag unterbreitet, den der Verf. vorzieht. Darauf wird in Kürze näher eingegangen.

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  387. Zwar läßt sich einwenden, die Widerlegungen seien bereits durch die falsifikationistische Überprüfungsregel erfaßt Ihr zufolge würde eine Hypothese verworfen, sobald mindestens eine empirische Widerlegung bekannt geworden ist. Aber es wurde bereits ausgeführt, daß dieser strenge Falsifikationismus in der betriebswirtschaftlichen Wissenschaftspraxis in der Regel nicht befolgt wird. So wurde zu Beginn dieses Kapitels in der Anmerkung 4) auf die vielfach geübte Praxis des Eliminierungsverzichts hingewiesen. Sie wurde anhand der aktivitätsanalytischen Reaktion auf unerwünschte und neutrale Güter exemplarisch angedeutet. Die Erläuterungen zum Überprüfungsdefekt produktionswirtschaftlicher Theorien, die in einem früheren Kapitel erfolgten, legten ebenso nahe, daß der strenge Falsifikationismus im realen Wissenschaftsbetrieb oftmals keine nennenswerte Rolle spielt. Aufgrund des Vorhergesagten wird im folgenden nicht davon ausgegangen, daß die falsifikationistische Überprüfungsregel stets eingehalten wird. Daher bedürfen Hypothesenwiderlegungen einer besonderen Berücksichtigung, die sich in der Evidenz einer Theorie niederschlägt.

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  388. Der Evidenzwert eq konkretisiert die “Evidenz” eq eines Theorieelements teg, die schon weiter oben erwähnt wurde (vgl. S. 199), aber inhaltlich noch weitgehend unbestimmt blieb.

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  389. Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf einer Idee von SCHURZ. (1983), S. 380f.

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  390. Vgl. S. 139. Darüber hinaus liegt beiden Hilfsevidenzwerten das Dominanzkonzept der multiattributiven Bewertungstheorie zugrunde. Es schlägt sich in den Definitionen der zwei Subrelationen “*q” und “*sc” nieder. Auf dieses Dominanzkonzept wird noch mehrfach zurückgekommen.

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  391. Das Subskript “st” im Relator “ssr” deutet das Vorliegen einer streng definierten Evidenzbeziehung an. Darauf wird in Kürze näher eingegangen. Darüber hinaus wird für die strenge Evidenzrelation eine vereinfachte Notation benutzt. Anstelle der korrekten, aber unübersichtlichen relationalen Schreibweise (estqq(t),estq(2)) E ssr wird die Infixnotation estq(1) ssr estg(2) verwendet. Die gleiche Notationsvereinbarung gilt auch für die zugehörigen Subrelationen und alle später vorgestellten Evidenzrelationen. Schließlich wird für alle Evidenzrelationen unterstellt, daß ihre Umkehrrelationen ebenso zugelassen sind, auch wenn sie nicht explizit eingeführt wurden. Daher kann beispielsweise die Beziehung estq(I) ssr estq(2) in äquivalenter Weise auch als estq(2) asr estq(t) dargestellt werden.

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  392. Durch diese Festlegung werden die drei oben erörterten Einwände entkräftet. Dem dritten Vorbehalt mangelnder Widerlegungsbeachtung wird durch die Berücksichtigung der Widerlegungsklasse unmittelbar begegnet. Der zweite Einwurf, die Bestätigungsanzahlen ließen sich bei gleicher Überprüfungsstrenge durch unwesentliche Variationen von bereits bestätigten Theorieanwendungen beliebig aufblähen, wird mittels der Inklusionsbeziehungen abgefangen. Zugleich neutralisieren sie auch einen analogen, aber oben nicht ausdrücklich vorgetragenen Einwand gegenüber der Aufblähung von Widerlegungsanzahlen. Die Inklusionsbeziehungen sorgen dafür, daß für jede (un-) zulässige Anwendungsvariante des einen Theorieelements untersucht werden muß, ob es sich ebenso um eine (un)zulässige Anwendung des jeweils anderen Theorieelements handelt. Auf diese Weise wird zwar nicht verhindert, daß sich die Bestätigungs-oder Widerlegungsanzahlen von Theorieelementen durch unwesentliche Variationen vergrößern lassen. Aber es wird erreicht, daß sich diese Manipulationen nicht auf die Inklusions-beziehungen zwischen den Bestätigungs-bzw. Widerlegungsklassen der beiden verglichenen Theorieelemente auswirken. Daher bleibt das relative Evidenzurteil über die betrachteten Theorieelemente von solchen Aufblähungen unberührt. Schließlich wird der erste Einwand, der sich auf die Überprüfungsstrenge bezog, durch den paarweisen Theorieelementevergleich berücksichtigt. Für diesen Paarvergleich wird vereinbart, daß auf alle miteinander verglichenen Theorieelemente die gleichen Überprüfungskriterien angewendet werden. Aufgrund dieser Kriteriengleichheit und wegen des paarweisen Theorieelementevergleichs spielt es keine Rolle, wie streng die Überprüfungskriterien im einzelnen ausgestaltet sind. Denn eine Änderung der Überprüfungsstrenge wirkt sich nur auf die absoluten Extensionen der Bestätigungs-und Widerlegungsklassen der verglichenen Theorieelemente aus. Die relativen Inklusionsbeziehungen zwischen den Bestätigungs-und Widerlegungsklassen der verglichenen Theorieelemente ändern sich dadurch aber nicht.

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  393. Zugleich wird die Schwierigkeit umgangen, einen operationalen Maßstab für die Strenge von Hypothesenprüfungen angeben zu müssen. Denn bislang ist nur die Berücksichtigung der Überprüfungsstrenge eingefordert worden, ohne diese Strenge selbst zu konkretisieren. Dies wird z.B. deutlich bei SCHWEITZER (1974), S. 24, und Popper (1989), S. 213. Auch dort wird kein Aufschluß darüber gewährt, wie sich die Strenge der Hypothesenprüfungen konkret messen läßt. Dieses Operationalitätsdefizit hat Staciiowiak (1973), S. 30, klar ausgesprochen: “Wegen der Schwierigkeit, wenn nicht Unmöglichkeit, ein Maß der Strenge von Theorieprüfungen… zu finden, bleibt allerdings die Einführung eines allgemeinen Bewährungsmaßes für erfahrungswissenschaftliche Theorien wahrscheinlich ein unerfüllbares Desiderat der POPPERschen Forschungslogik.” Vgl. ebenso Lakatos (1982), S. 180ff. u. 189ff. (i.V.m. S. 179). Er übt deutliche Kritik an POPPER’s Unterstellung, seinem Konzept der Wahrheitsnähe (des Bewährungsgrades) liege ein Maßstab für die Strenge von Hypothesenprüfungen zugrunde. Dabei weist Lakatos u.a. darauf hin, daß für die Wahrheitsnähe von Theorien grundsätzlich keine Metrik angegeben werden kann (S. 180 u. 193ff.). Schließlich läßt Schneider,D. (1987), S. 593f., Vorbehalte gegenüber dem Ansinnen erkennen, die praktische Bedeutung von Musterbeispielen intersubjektiv verbindlich beurteilen wollen. In einer der voran-stehenden Anmerkungen wurde schon erwähnt, daß sich diese Beispielbedeutung als ein Substitut für die Überprüfungsstrenge behandeln läßt. Daher argumentiert auch Sctineider - zumindest indirekt - gegen den Glauben, die Strenge von Theorieüberprüfungen befriedigend messen zu können.

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  394. Solche Theorieelementepaarc liegen vor, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Erstens umfaßt die Bestätigungsklasse jedes Theorieelements mindestens einen Bestätigungsfall, der in der Bestätigungsklasse des jeweils anderen Theorieelements nicht vorkommt. Zweitens enthält die Widerlegungsklasse jedes Theorieelements mindestens einen Widerlegungsfall, der in der Widerlegungsklasse des jeweils anderen Theorieelements nicht aufgeführt ist. Beide Anforderungen werden weiter unten nochmals aufgegriffen.

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  395. Dieses Urteil läßt sich letztlich nicht zwingend begründen. Auch Plausibilitätsargumente, die sich auf den Nutzen zusätzlicher Information berufen, führen nicht viel weiter. So kann einerseits der Nutzen einer Information nicht exakt angegeben werden, bevor die Information nicht zur Verfügung steht. Daher bereitet es erhebliche Schwierigkeiten, die vorgelagerte Entscheidung zu fällen, ob die zusätzliche Information überhaupt erhoben werden soll. Dabei sind die Kosten der Informationserhebung noch nicht einmal berücksichtigt worden. Andererseits müßten die erhofften Vorteile aus der zusätzlichen Informationsverfügbarkeit gegen die Unzulänglichlichkeiten abgewogen werden, die aus der Nichterfüllung der strengen Evidenzbeziehungen resultieren. Diese Unzulänglichkeiten wurden hier aber gar nicht näher untersucht.

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  396. Es wird grundsätzlich davon abgesehen, die zuvor angeschnittenen Probleme zu vertiefen. Denn die zahlreichen gescheiterten Versuche, das Niveau optimaler Informiertheit zweifelsfrei zu bestimmen, lassen es als unfruchtbar erscheinen, nach einer abschließenden Rechtfertigung für das o.a. Urteil zu suchen. Statt dessen verfolgt der Verf. hier eine andere Strategie. Er bietet einen evidenzbezogenen Ersatzmaßstab für alle Rezipienten an, die seinem Urteil folgen wollen. Alle Andersdenkenden brauchen sich diesem Urteil aber nicht anzuschließen. Denn die Evidenzwerte von Theorieelementen werden später, wenn es um die Fortschrittlichkeit von Theorien geht, so eingesetzt, daß der evidenzbezogene Ersatzmaßstab der schwachen Evidenzwerte sowohl ein-als auch ausgeschlossen werden kann. Diese konzeptionelle Flexibilität läßt es offen, den zusätzlichen Informationsgehalt der schwachen Evidenzwerte zu nutzen oder aber darauf zu verzichten.

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  397. Vgl. zu solchen ambivalenten Evidenzmaßstäben und zu den zweistelligen Evidenzwerten, die sich daraus ableiten lassen, Morik (1983), S. 162ff.; Rollinger (1983), S. 358ff.; Morik (1985), S. 46ff.; Quinlan (1985), S. 171ff.; Quinlan (1986), S. 356ff. u. 364ff.; Zelewski (1986), S. 388ff. Eine tiefere begründungslogische Fundierung erfahren ambivalente Evidenzmaßstäbe bei AQVIST (1989), S. 49ff. Er entwickelt aus frühen Ausführungen von BROAD eine Theorie der rationalen Handlungsbegründung, die zwischen Argumenten unterscheidet, die entweder für oder aber gegen eine Handlungsoption sprechen. Der ambivalente Argumentecharakter wird besonders deutlich bei AQVIST(1989), S. 50, 60 u. 65ff.

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  398. Die folgenden Ausführungen besitzen den Charakter eines “faute de mieux”-Arguments: Wer den hier präsentierten Evidenzmaßstab kritisieren möchte, muß einen besserstellenden Evidenzmaßstab anbieten. Solange dies nicht gelingt, gilt der Ersatzmaßstab für die schwachen Evidenzwerte als gerechtfertigt. Die gleiche Denkfigur des “faute de mieux” liegt der Rechtfertigung zugrunde, an einem Forschungsprogramm oder einer Theorie so lange festzuhalten, wie keine bessere Alternative bekannt ist. Vgl. zu dieser Rechtfertigungsstrategie OPP (1976), S. 397; Chmielewicz (1979), S. 140 u. 188.

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  399. Es handelt sich um einen einfachen, aber nicht um den einfachsten Ersatzmaßstab. Ein noch einfacherer Evidenzmaßstab liegt vor, wenn lediglich die Anzahl der Bestätigungen für eine Theorie oder ein Theorieelement gemessen wird. Dieser Ansatz findet sich z.B. hei Schweitzer (1974), S. 24; Schurz (1983), S. 380f.; Fandel (1991a), S. 189f. Aber nur von Schurz wird die Bestätigungsanzahl als ein Ersatzmaßstab für den Fall verwendet, daß sich keine streng definierten Evidenzbeziehungen feststellen lassen. In den beiden anderen Quellen dienen dagegen die Bestätigungsanzahlen als wichtigster (erster), bei Fandel sogar als einziger Evidenzmaßstab.

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  400. Gleicher Ansicht ist OPP (1976), S. 392ff. u. 408. Auch er mißt die Anzahlen von Bestätigungs-und Widerlegungsfallen, um konkurrierende Theorien miteinander zu vergleichen. Chmielewicz (1979), S. 141, akzeptiert diese Ansicht mittelbar durch unwidersprochene Übernahme. Allerdings berücksichtigen beide Autoren nicht die Möglichkeit, vor dem Vergleich der Bestätigungs-und Widerlegungsanzahlen zu prüfen, ob nicht vielleicht die o.a. strengen Inklusionsbeziehungen zwischen den Bestätigungs-und Widerlegungsklassen der betrachteten Theorien bestehen.

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  401. Es lassen sich auch anspruchsvollere schwache Evidenzwerte angeben. So ist es beispielsweise möglich, die beiden Evidenzwertkomponenten mit drei Korrekturfaktoren so zu gewichten, daß sich die schwachen Evidenzwerte von verschiedenen Theorieelementen auf aussagekräftigere Weise miteinander vergleichen lassen. Der erste Faktor berücksichtigt das Ausmaß, in dein die bisher durchgeführten empirischen Überprüfungen eines Theorieelements tege die Gesamtheit aller seiner denkmöglichen empirischen Überprüfungen ausschöpfen. Die tatsächlich ausge-führten Überprüfungen ergeben sich als Summe aller Bestätigungen und Widerlegungen der empirischen Gesamthypothese, die bisher für das Theorieelement tege erfolgten: #(Bq)+#(Wq). Das Potential der denkmöglichen empirischen Überprüfungen ist dagegen durch den intendierten Anwendungsbereich Iq des Theorieelements tege gegeben. Daher lautet der erste Korrekturfaktor: (#(Bq) + #(Wq)): #(I,1). Er sorgt dafür, daß die gewichteten Evidenzwerte von Theorieelementen ceteris paribus um so geringer ausfallen, je weniger das Überprüfungspotential der Theorieelemente bisher ausgeschöpft worden ist. Der zweite Faktor stellt in Rechnung, daß die absolute Anzahl #(Bq) aller bisher gewonnenen Bestätigungen um so weniger zur Evidenz der empirischen Gesamthypothese des Theorieelements tege beiträgt, je größer der Anteil aller potentiellen Verifikatoren dieser Gesamthypothese an allen denkmöglichen Anwendungen des Theorieelements tege ist. Die Anzahl der potentiellen Verifikatoren ist die Anzahl aller zulässigen Anwendungen des Theorieelements fege. Sie ist unmittelbar durch die Kardinalität der Klasse ZKq gegeben. Die Gesamtheit aller denkmöglichen Anwendungen des Theorieelements tege ist die leermengenfreie Potenzklasse der Menge aller partiellen potentiellen Modelle des Theorieelements tege. Daraus folgt für den Anteil der potentiellen Verifikatoren: #(ZKq): #(pot+(Mpp(q))). Dieser Anteil verhält sich umgekehrt proportional zum Evidenzbeitrag der Bestätigungen einer überprüften empirischen Gesamthypothese. Daher muß für den zweiten Korrekturfaktor das Komplement des soeben vorgestellten Anteils bezüglich der Konstanten 1,0 benutzt werden: 1 - (#(ZK): #(pot+(Mpp(q)))) = (#(pot+(Mpp()) - #(ZKq)): #(pot+(Mpp(). Der dritte Faktor berücksichtigt auf analoge Weise, daß die absolute Anzahl #(Wq aller bisher gewonnenen Widerlegungen um so weniger zur Evidenz der empirischen Gesamthypothese des Theorieelements tege beiträgt, je größer der Anteil aller potentiellen Falsifikatoren dieser Gesamthypothese an allen denkmöglichen Anwendungen des Theorieelements tege ist. Die Anzahl der potentiellen Falsifikatoren ist die Differenz zwischen der Anzahl aller denkmöglichen Anwendungen des Theorieelements te e und der Anzahl aller seiner zulässigen Anwendungen. Folglich ergibt sich für diesen Anteil: (#(pot+(Mp9))) - #g(ZKI)): #(pot+(Mpp(g))). Abermals ist die umgekehrte Proportionalität zwischen diesem Anteil und dem Evidenzbeitrag von Wider egungen der überprüften empirischen Gesamthypothese zu beachten. Dies geschieht wiederum, indem das Komplement dieses Anteils zur Konstanten 1,0 gebildet wird. Daraus resultiert für den dritten Korrekturfaktor: #(ZKq): (#(pot+(Mpp(q))). Mit Hilfe der drei zuvor erläuterten Korrekturfaktoren läßt sich nun ein verfeinerter schwacher Evidenzwert escq+ definieren:

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  402. Diese Bedingung umfaßt als Sonderfall das sukzessive Anwachsen der “wohlbestätigten Anwendungen” einer Theorie, das Stegmüller (1980), S. 169, betrachtet. Dazu reicht es aus, eine Theorie zu einem Theorienetz zu erweitern. In diesem Theorienetz wird von einem Theorieelement teglt)e mit weniger Bestätigungen zu einem Theorieelement teg(2) mit mehr Bestätigungen übergegangen. Das führt einerseits dazu, daß die Quantifizierung der “pro”-Argumente, die zugunsten der empirischen Gesamthypothesen der beiden Theorieelemente sprechen, größer wird (proglt) * proq(2)). Andererseits ändert sich die Quantifizierung der “con”-Argumente nicht (conglt)= conq(2)). Beides zusammen bedeutet, daß die zweistelligen Evidenzwerte der beiden Theorieelemente teg11)• und Theorieelement te l2)• die schwache Evidenzbeziehung escglt)*~escg(2) erfüllen. A fortiori werden sie auch der schwachen Evidenzbeziehung escgll) ssc escg(2) gerecht.

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  403. Eine ähnliche Bedingung findet sich in der Eliminierungsregel Nr. 2 von OPP (1976), S. 393. Allerdings ist die Bedingung dort schärfer formuliert: Sie gestattet nur dann, von einer echten (Evidenz-)Uberlegenheit zu sprechen, wenn die überlegene Alternative sowohl eine “klar” größere Bestätigungsanzahl als auch eine “klar” kleinere Widerlegungsanzahl aufweist. Die Verschärfung erfolgt auf zwei Ebenen. Erstens schließt sich OPP nicht dem hier zugrundegelegten Dominanzkonzept an, dem zufolge ein Teilkriterium besser erfüllt sein muß bei nicht schlechterer Erfüllung des jeweils anderen Teilkriteriums. Statt dessen verlangt OPP eine bessere Erfüllung von beiden Teilkriterien. Zweitens setzt er nicht nur eine Verbesserung der Teilkriterienerfüllung, sondern eine “klare” Erfüllungsverbesserung voraus. Allerdings läßt er vollkommen im Dunkeln, wie er diese “Klarheit” messen möchte. Auf S. 394f. räumt OPP diese Meßprobleme sogar explizit ein (allerdings für eine modifizierte Eliminierungsregel Nr. 3). Jedoch zieht er daraus nicht den naheliegenden Schluß, die Anforderung einer “klaren” Erfüllungsverbesserung aufzugeben. Der Verf. sieht hingegen keinen erfolgversprechenden Ansatz, den erforderlichen Distanzmaßstab für eine “klare” Erfüllungsverbesserung in intersubjektiv akzeptabler Weise festzulegen. Daher wird darauf verzichtet, die zweite Verschärfung OPP’s hier zu berücksichtigen. Seiner ersten Verschärfung wird ebensowenig gefolgt. Denn der Verf. möchte vom Rationalitätsverständnis des Dominanzkonzepts grundsätzlich nicht abweichen. Dies wird er an späterer Stelle rechtfertigen, wenn auf die Vorzüge des Dominanzkonzepts bei der Formulierung von Fortschrittsrelationen eingegangen wird.

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  404. Die gleiche Zweistufigkeit empfiehlt SCHURZ (1983), S. 380f.

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  405. Daher kann - analog zur verallgemeinerten Evidenzrelation “s” - ebenso von einem verallgemeinerten Evidenz-wert eq gesprochen werden.

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  406. Deswegen kann weder Bq(1) c Bq(2) noch Bg(2) c Bq(1) zutreffen. Bgl1) = Bg(2) ist ebenso ausgeschlossen.

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  407. Aus diesem Grund scheidet sowohl Wq(t) D Wq(2) als auch Wq(2) D Wg11) aus. Wgtt) = Wq(2) kommt ebensowenig in Betracht.

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  408. Es muß also entweder proq(1) * prog(2) A congtl) * cong(2) oder aber prog(2) * proglt) A cong(2) * congtl) gelten. Dadurch wird verhindert, daß proq(t) * prog(2) A conq(t) ** conq(2), prog(2) * progll) A cong(2) ** conglt) oder aber prog1) = prog(2) A conq(l) = cong(2) jemals zutreffen können.

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  409. Dies folgt unmittelbar aus der o.a. Definition der Evidenzrelation “s” und aus den Erläuterungen der drei voran-stehenden Anmerkungen. Denn die Evidenzrelation “s” kann durch kein Theorieelementepaar erfüllt sein, wenn alle Konstellationen ausgeschlossen bleiben, deren Nichtgelten in den Anmerkungen aufgeführt wurde.

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  410. In dieser Hinsicht wird von Schurz (1983), S. 381, Abb. 19, abgewichen. Er kommt zu dem Ergebnis, für je zwei Theorieelemente könne bei Bedarf stets festgestellt werden, ob ego) * eq(2), eg11) = eq(2) oder eq(2) * eq(1) gilt. Die Devianz erklärt sich aus dem Umstand, daß Schurz ausschließlich die Bestätigungs-, nicht aber die Widerlegungsfälle berücksichtigt hat. Da hier Bestätigungen und Widerlegungen gemeinsam betrachtet werden, wurde auf das Dominanzkonzept der multiattributiven Bewertungstheorie zurückgegriffen. Die Dominanzrelation dieses Konzepts erlaubt aber immer nur, über der Menge der verglichenen Elemente eine Halbordnung zu errichten.

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  411. Eine Alternative wurde in der voranstehenden Anmerkung 32) als “anspruchsvollerer” schwacher Evidenzwert exemplarisch vorgestellt. Andere Evidenzwertvorstellungen lassen sich daraus ableiten, wie in der einschlägigen Literatur mit den Bestätigungen, zuweilen auch mit den Widerlegungen von Theorien umgegangen wird. Vgl. dazu die Hinweise in den früheren Anmerkungen (passim). Als pars pro toto läßt sich OPP’s Eliminierungsregel Nr. 2 hervorheben. Sie wurde bereits in Anmerkung 33) erläutert.

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  412. Besonders deutlich artikuliert STEGMÜLLER (1980), S. 125f., diese Diskrepanz. Darüber hinaus wurde schon mehrfach angedeutet, daß der strenge Falsifikationismus im realen Wissenschaftsbetrieb keine nennenswerte Rolle spielt.

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  413. Darauf wurde schon an früherer Stelle hingewiesen.

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  414. Diese Detailprobleme stellen zwar keine grundsätzlichen Schwierigkeiten dar. Aber sie verursachen immerhin noch fonnale Mühen, die nicht zu vernachlässigen sind. Dennoch werden sie zumeist nicht erwähnt. So übergeht sie z.B. auch SCHURZ (1983), S. 357ff.

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  415. Der Deutlichkeit halber werden in diesem Exkurs die zahlreichen formalsprachlichen Ausdrücke auch dann durch die Schrifttype Helvetica hervorgehoben, wenn die Ausdrücke in natürlichsprachlichen Passagen eingebettet sind. Es handelt sich um dieselbe, geometrisch klar und streng anmutende Schrifttype, die in den rein formalsprachlichen Segmenten schon immer verwendet wurde. Allerdings bleibt diese besondere Schrifttype für jene Ausdrücke einer sortierten Prädikatenlogik vorbehalten, um deren Erläuterung es hier geht. Formalsprachliche Ausdrücke, die nur eine Hilfsfunktion erfüllen (wie z.B. der Indexzähler “K”) oder die zu den typischen Konstrukten des strukturalistischen Theorienkonzepts gehören (wie z.B. die Modelle “m”), werden dagegen weiterhin in Normalschrift notiert.

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  416. Daher wurde an früherer Stelle für die objektsprachliche Theorieformulierung eine Prädikatenlogik 1. Stufe mit Identität vereinbart. Dort wurde auch schon erwähnt, daß sich die Identitätsformel als eine zweistellige atomare Formel auffassen läßt.

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  417. Der Begriff des Junktors wird so weit ausgelegt, daß er auch den Negator umfaßt.

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  418. Die Funktionszeichen werden fortan der Einfachheit halber auch nur kurz als Funktionszeichen fun(t1,…,t0=tK+1 angesprochen. In dieser Kurzformulierung läßt allerdings der formalsprachliche Ausdruck fun (t1,…,tK)=tK+1 allein nicht mehr erkennen, daß es sich um ein Funktionszeichen aus einem uninterpretierten Formelsystem handelt. Denn der gleiche formalsprachliche Ausdruck fun(t1 tK)=tK+1 wird auch später zugelassen, um eine Funktionskonstante aus einem interpretierten Formelsystem vereinfacht darzustellen.

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  419. Die (uninterpretierten) Konstanten stimmen mit den Bildern von nullstelligen Funktionszeichen überein. Das wurde schon an früherer Stelle dargelegt. Einer uninterpretierten Konstanten t liegt dann ein nullstelliges Funktionssymbol fun: sort mit der konstantenspezifischen Zielsorte sort zugrunde. Dem nullstelligen Funktionssymbol (Konstantensymbol) fun ist das ebenso nullstellige Funktionszeichen (Konstantenzeichen) fun: —** TERMsort mit funo=t zugeordnet. Die uninterpretierte Konstante t stellt also das Bild eines nullstelligen Funktionszeichens (Konstantenzeichens) fun dar. Auf diese Ausdrucksmöglichkeit wird später zurückgegriffen, um die nomische Zusammenhangshypothese einer verbrauchsanalytischen Theorie durch eine uninterpretierte sortierte Formel zu repräsentieren.

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  420. Eine prädikatenlogische Interpretation gebt über die oben genannten Festlegungen strenggenommen noch hinaus. Denn sie ordnet auch jeder Variablen, die nicht innerhalb einer Formel durch einen Quantor gebunden ist, eine Konstante aus dem Definitionsbereich der Variablen zu. Diese zusätzliche Interpretationsfacette für freie Variablen braucht hier aber nicht berücksichtigt zu werden. In den strukturalistischen Fonnulierungen der produktionswirtschaftlichen Theorien, die später präsentiert werden, sind alle Variablen durch Quantoren gebunden. Auch in anderen Theorieformulierungen kommen keine freien Variablen vor. Diese Behauptung kann hier aber nicht belegt werden. Dazu wäre eine vollständige Auswertung aller produktionswirtschaftlichen Theorieformulierungen erforderlich.

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  421. Die (interpretierten) Konstanten werden häufig auch als “Individuen” oder “Subjekte” bezeichnet. Interpretierte Konstanten lassen sich ebenso als Bilder von nullstelligen Funktionskonstanten auffassen. Vgl. dazu die Anmerkung, in der kurz zuvor uninterpretierte Konstanten auf die Bilder von nullstelligen Funktionszeichen zurückgeführt wurden.

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  422. Die Funktionskonstanten werden fortan der Einfachheit halber auch nur kurz als Funktionskonstanten fun(t1….. tK)=tK+1 angesprochen. In dieser Kurzformulierung läßt jedoch der formalsprachliche Ausdruck fun(t1,…30=tK+1 allein nicht mehr erkennen, daß es sich um eine Funktionskonstante aus einem interpretierten Formelsystem handelt. Denn der gleiche formalsprachliche Ausdruck fun(t1,…,t0=tK+1 wurde schon früher zugelassen, um ein Funktionszeichen aus einem uninterpretierten Formelsystem vereinfacht darzustellen.

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  423. Die extensionale Definitionsweise jeder Funktionskonstante bedeutet: Zwei Funktionskonstanten, die aus demselben Funktionssymbol geformt worden sind, gelten als identisch, sobald sie dieselben Abbildungsvorschriften aufweisen. Die Abbildungsvorschriften reichen daher aus, um ihre zugehörigen Funktionskonstanten eindeutig zu identifizieren.

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  424. Es läßt sich auch zeigen, daß die Abbildungsvorschrift einer Funktionskonstante mit dem prädikatsbezogenen Extensionsbegriff übereinstimmt. Denn es ist möglich, die Abbildungsvorschrift einer jeden K-stelligen Funktionskonstante als eine K+1-stellige Relation zu rekonstruieren. Zu dieser Relation gehören alle K41-Tupel (lb°•,tK,tK+1), die mit Argumenten (t1,…,tK) und Bildern tK+1 die Abbildungsvorschrift der betrachteten K-stelligen Funktion erfüllen. Die K+1-stellige Relation kann ihrerseits als die Extension einer K+1-stelligen Prädikatskonstanten aufgefaßt werden. Die Extension einer Prädikatskonstanten ist die Menge aller Argumente, mit denen sich aus der betrachteten Prädikatskonstanten jeweils gültige atomare Formeln bilden lassen. Daher ist es möglich, die Abbildungsvorschrift einer K-stelligen Funktionskonstante als eine K+1-stellige Prädikatskonstante zu betrachten. Dann gilt: Die Abbildungsvorschrift der K-stelligen Funktionskonstanten wird durch ein K+1-Tupel (t1 tK,tK+1) genau dann erfüllt, wenn dasselbe K+1-Tupel das Argument einer gültigen atomaren Formel ist, die zu der K+1-stelligen Prädikatskonstante gehört. Vgl. dazu auch Stegmoller (1970), S. 403. Er führt alle Funktions-auf Prädikatskonstanten zurück, indem er n-stellige Funktions-in n+l-stellige Relationskonstanten übersetzt und die Relations-als Prädikatskonstanten behandelt.

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  425. Die Termmenge TERMw,n der Sorte sort ist weitaus reichhaltiger definiert als der Definitionsbereich DBsort derselben Sorte. Denn der Definitionsbereich umfaßt nur die formalen Objekte, die als Konstanten der Sorte sort definiert sind. Dagegen enthält die Terminenge darüber hinaus einerseits alle Variablen der Sorte sort. Andererseits kommen auch alle komplexen Ausdrücke hinzu, in denen Terme der Sorte sort mit der Hilfe von Funktionskonstanten aus den Tennen anderer Sorten zusammengesetzt sind.

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  426. Die Extension EXTpra kann nur variablenfreie Argumente (t1,…,t1() enthalten, die zu gültigen atomaren Formeln Pr8(t1,…,tK) gehören. Andernfalls wäre es unmöglich, für eine atomare Formel Prà(t1, tK) mit variablem Argument (t1,…4) eindeutig zu entscheiden, welchen Wahrheitswert sie besitzt. Dabei wird ein Formelargument (t1….. tK) als variabel bezeichnet, sobald mindestens einer seiner Terme tk entweder unmittelbar eine Variable darstellt oder aber mit der Hilfe von mindestens einer Funktionskonstante aus mindestens einer Variablen aufgebaut ist. Eine atomare Formel Prà(t1,…,tK) mit variablenfreiem Argument heißt auch eine Grundtermformel.

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  427. Die extensionale Defmitionsweise jeder Prädikatskonstanten bedeutet: Zwei Prädikatskonstanten, die aus demselben Prädikatssymbol geformt worden sind, gelten als identisch, sobald sie dieselben Extensionen aufweisen. Die Extensionen reichen daher aus, um ihre zugehörigen Prädikatskonstanten eindeutig zu identifizieren.

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  428. Die voranstehenden Vereinbarungen beziehen sich nur auf uninterpretierte und interpretierte objektsprachliche Formelsysteme sowie deren objektsprachliche Basis. Auf dieser objektsprachlichen Ebene werden produktionswirtschaftliche Theorien formuliert. Daneben werden in dieser Arbeit aber auch metasprachliche Formeln verwendet, um Aussagen über objektsprachliche Sachverhalte klar auszudrücken. Es wird darauf verzichtet, auf jener metasprachlichen Ebene eine ähnlich feine Differenzierung zwischen unterschiedlichen Erscheinungsformen der Prädikate und Funktionen vorzunehmen. Eine solche Differenzierung würde zu keinen neuartigen oder präziseren Erkenntnissen verhelfen. Daher wird auf der metasprachlichen Ebene schlicht von Prädikaten und Funktionen geredet.

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  429. Die Variablen einer Prädikatenlogik 1. Stufe können durch Konstanten ersetzt werden, die aus den Definitionsbereichen der Variablen stammen. Es wurde schon erwähnt, daß diese Konstanten oftmals als “Individuen” bezeichnet werden. Daher lassen sich die gewöhnlichen Variablen 1. Stufe als “Individuenvariablen” von den Prädikats-und Funktionsvariablen 2. Stufe abgrenzen.

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  430. Dagegen ist es für Prädikatenlogiken 1. Stufe charakteristisch, daß sich in ihnen die Existenz-und Allquantoren nur auf die gewöhnlichen Individuenvariablen erstrecken dürfen.

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  431. Es wird hier bewußt eine Bildfamilie anstelle einer Bildmenge verwendet. Denn eine Bildfamilie zeichnet sich gegenüber einer Bildmenge durch zwei Besonderheiten aus. Erstens sind die Elemente der Bildfamilie wohlgeordnet. Zweitens können mehrere Elemente einer Bildfamilie identisch sein. Aufgrund dieser beiden Eigenschaften ist cs möglich, alle Informationen über eine Interpretation ins durch ihre Bildfamilie auszudrücken: Jedes Element der Bildfamilie läßt exakt erkennen, welchem Argument der Interpretation int es zugeordnet ist. Bei der Verwendung einer Bildmenge ist das im allgemeinen nicht mehr möglich. Einerseits sind ihre Elemente ungeordnet. Daher ist es aus der Bildmenge allein z.B. nicht ersichtlich, welcher Definitionsbereich durch die Interpretation ins welcher Sorte zugewiesen wird. Darüber hinaus können mehreren Sorten zufällig dieselben Definitionsbereiche zugeordnet sein. Sie lassen sich in einer Bildmenge nicht unterscheiden. Das ist z.B. bei den späteren produktionswirtschaftlichen Theorieformulierungen der Fall. Dort werden mehreren Sorten dieselben reellzahligen Definitionsbereiche zugewiesen. Bildmengen reichen also im allgemeinen nicht aus, um die Information einer Interpretation ins vollständig wiederzugeben.

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  432. Es mag erstaunen, warum so großer Wert darauf gelegt wird, die Informationsgesamtheit einer Interpretation int in einem Substitut wie der Bildfamilie zu repräsentieren. Der Grund dafür klang aber schon an, als das strukturalistische Theorienkonzept entfaltet wurde. Dort kotrote mit Hilfe der Bildfamilien gezeigt werden, daß strukturalistische und prädikatenlogische Modelle strenggenommen nicht zusammenfallen. Dieser Aspekt wird in Kürze präzisiert, wenn strukturalistische Modelle auf Bildfamilien von prädikatenlogischen Interpretationen zurückgeführt werden.

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  433. Individuenkonstanten scheiden dagegen als T-theoretische Konstrukte von vornherein aus. Dies ergibt sich aus dem Konzept der T-Theoretizität, das an späterer Stelle auf der Basis von Meßvorschriften präzisiert wird. Denn einer Messung - selbst im weitesten Sinn - sind nur die Abbildungsvorschriften von Funktionskonstanten und die Extensionen von Prädikatskonstanten zugänglich. Eine analoge Meßmöglichkeit für einzelne Individuenkonstanten besteht jedoch nicht. Vgl. zur Ausgrenzung von Individuenkonstanten aus dem Konzept der T-Theoretizität Sneed (1983), S. 356 u. 358; Siegmüi.LER (1986c), S. 329ff. Vgl. ebenso zur Beschränkung der T-Theoretizität auf Funktions-und Prädikatskonstanten Sneed (1983), S. 357 u. 358f. (er spricht von “theoretical properties”, die den “theoretical individuals” gegenüberstehen); Balzer (1986e), S. 68 (dort wird allerdings von Funktionen bzw. Relationen gesprochen); Stegmüller (1986c), S. 329 (nur Relationen). Die Ausklammerung von T-theoretischen Individuenkonstanten führt im strukturalistischen Theorienkonzept mitunter zu bizarr anmutenden Konstruktionen. Vgl. dazu die Beispiele bei Sneed (1983), S. 3591T., und Stegmiii.LER (1986c), S. 330f. Für strukturalistische Reformulierungen von produktionswirtschaftlichen Theorien spielen T-theoretische Individuenkonstanten aber keine Rolle. Daher werden sie hier nicht weiter beachtet.

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  434. Vertreter des strukturalistischen Theorienkonzepts beziehen sich zumeist nur auf Funktionen. Das Außerachtlassen von Prädikaten erklärt sich dadurch, daß fast immer auf der Basis von mathematischen Strukturen argumentiert wird, in denen ausschließlich Funktionen vorkommen. Vgl. Siegmtjiler (1973), S. 50f.; Balzer (1980a), S. 470; Moulines (1985), S. 112. Eine Ausnahme bilden die Ausführungen von Stegmüller (1970), S. 403. Er schließt in seine Erläuterung der Ramsey-Eliminierung theoretischer Konstrukte sowohl Funktionen als auch Prädikate ein. Darüber hinaus wird des öfteren liar von Funktionen geredet, ohne zwischen Funktionskonstanten und -variablen zu unterscheiden; vgl. z.B. Moulines (1985), S. 112. Dagegen klingt diese Differenzierung hei Stegmüller (1973), S. 50f., an: Er unterscheidet Funktionsvariablen “f” auf der abstrakten Ebene der Theorieformulierung von den konkreten Funktionen “f,”, die in den Theorieanwendungen “i” vorkommen. Dabei entsprechen die konkreten Funktionen, die Stegmüller anspricht, den Funktionskonstanten, die hier mit konkreten Abbildungsvorschriften ausgestattet werden.

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  435. Die nachfolgende Aufteilung beruht auf einer Anregung von Balzer (1980a), S. 469f. Vgl. auch Weber (1983), S. 623f.

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  436. Wegen 1sB% wird vorausgesetzt, daß die objektsprachliche Basis immer mindestens em Funktionssymbol umfaßt, aus dem nur nicht-T-theoretische Funktionskonstanten geformt werden können.

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  437. Grenzfall Bo=B enthält die objektsprachliche Basis kein Funktionssymbol, aus dem sich T-theoretische Funktionskonstanten formen lassest.

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  438. Wegen 1sCn wird unterstellt, daß zur objektsprachlichen Basis immer mindestens ein Prädikatssymbol gehört, aus dein nur nicht-T-theoretische Prädikatskonstanten geformt werden können.

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  439. Im Grenzfall Cn= C umfaßt die objektsprachliche Basis kein Prädikatssymbol, aus dein T-theoretische Prädikatskonstanten geformt werden können.

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  440. Am Rande wird angemerkt, daß die nachstehende Existenzquantifizierung “3int” einen prädikatenlogischen Ausdruck höherer Ordnung einleitet. Denn die Interpretation int ist eine Abbildung zwischen zwei überaus mächtigen Bereichen. Ihr Vorbereich ist die Vereinigungsmenge der Menge aller Sorten, der Menge aller Funktionssymbole und der Menge aller Prädikatssymbole, die jeweils zur objektsprachlichen Basis der betrachteten Theorie T gehören. Ihr Nachbereich ist die Vereinigungsmenge der Menge aller denkmöglichen Definitionsbereiche (Objektmengen), der Menge aller denkmöglichen Abbildungsvorschriften (Relationen) und der Menge aller denkmöglichen Prädikatsextensionen (Relationen). Es wird darauf verzichtet, die mächtigen Vor-und Nachbereiche der Interpretation int explizit in die prädikatenlogische Formulierung aufzunehmen. Allerdings ändert dieser Verzicht nichts daran, daß die Definition der potentiellen Modellmenge einen Ausdruck aus einer höheren Prädikatenlogik darstellt Er erscheint hier nur als Ausdruck 1. Stufe, weil die Vor-und Nachbereiche der Interpretation int nicht expliziert werden. Wenn dies geschähe, müßten übrigens auch alle Teilausdrücke aus dem Tupel “…**int” als prädikatenlogische Mengen-und Relationsvariablen höherer Ordnung notiert werden.

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  441. Die Termgleichungen unterstreichen die Bedeutung der früheren Festlegung, allen formalsprachlichen Ausführungen eine Prädikatenlogik 1. Stufe mit Identität zugrundezulegen.

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  442. Die Festlegung von Termgleichungen (“equations”) verleiht der Sektion “equs” ihren Namen. Da in der Sektion “equs” auf Funktionszeichen Bezug genommen wird, die aus Funktionssymbolen der Sektion “funs” geformt sind, wird die Sektion “equs” zwischen den beiden Sektionen Sektion “funs” und Sektion “präs” plaziert.

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  443. Dort wird die Sektion “equs” benutzt, um algebraische Signaturen zum Konzept der algebraischen Spezifikationen zu erweitern. Solche Spezifikationen stellen einen ausdrucksstarken formalen Apparat zur Verfügung, der sich zur algebraischen Beschreibung einer breiten Vielfalt von formalen Systemen eignet. Vgl. zu solchen algebraischen Spezifikationen und ihrer charakteristischen Sektion “equs” z.B. REISIG (1991), S. 5 u. 7, und KRE0wsKI (1991), S. 67ff. (dort in der verallgemeinerten Form einer Sektion “reqs”, die nicht auf Termgleichungen beschränkt bleibt). Vgl. darüber hinaus die übrigen Quellen, die schon früher das Konzept algebraischer Signaturen belegten. Sie gehen ebenso auf die Erweiterung zu algebraischen Spezifikationen ein.

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  444. Einerseits legt die potentielle Modellmenge einer Theorie T deren terminologischen Apparat fest. Andererseits sollen die definitorischen Beziehungen von allen Theorieanwendungen eingehalten werden, die sich mit dem terminologischen Apparat der Theorie formulieren lassen. Daher müssen die definitorischen Beziehungen so notiert werden, daß sie die Gesamtheit aller potentiellen Modelle der Theorie T einschränken. Genau dies leistet die nachfolgende erweiterte Definition der potentiellen Modellmenge Mim.

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  445. Da die Termgleichungen für defmitorische Beziehungen “per defmitionem” gelten, besitzen sie keine empirisch überprüfbare Qualität. Es wäre daher verfehlt, die zugehörigen Tenngleichungen als Bestandteile von nomischen Hypothesen auszuweisen. Ebensowenig kommen sie als Interpretations-oder Randbedingungen in Betracht Denn die definitorischen Beziehungen schränken auch nicht den Bereich intendierter Theorieanwendungen ein. Vielmehr gehen sie aufgrund ihres terminologischen Charakters allen Überlegungen hinsichtlich möglicher oder intendierter Theorieanwendungen voran. Auch aus dieser Perspektive ergibt sich, daß die Termgleichungen in die Festlegung des terminologischen Apparats aufgenommen werden müssen.

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  446. Da das Modell “m” zur potentiellen Modellmenge M0 gehört, handelt es sich bei dem prädikatenlogischen Modell für das uninterpretierte Formelsystem aller wesentlichen gesetzesartigen Aussagen der Theorie T zugleich auch um ein prädikatenlogisches Modell für das uninterpretierte Formelsystem aller definitorischen Beziehungen der Theorie T. Das folgt unmittelbar aus der voranstehenden erweiterten Definition der potentiellen Modellmenge MP(TY

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  447. Falls entweder Ba=B oder aber Cn - C eintritt, entfallen in der nachstehenden Formulierung diejenigen Ausdrücke, die zu Funktions-bzw. Prädikatsvariablen gehören. Denn in diesen Fällen können keine T-theoretischen Funktions-oder Prädikatskonstanten geformt werden, die durch entsprechende Funktions-bzw. Prädikatsvariablen zu ersetzen wären.

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  448. Vgl. Balzer (1980a), S. 470, und Balzer (1982c), S. 46. Dort bleiben allerdings (T-)theoretische Prädikatssymbole unbeachtet. Weitere Abweichungen resultieren daraus, daß mathematische Strukturen zugrundegelegt werden, die den Formulierungsreichtum einer sortierten Prädikatenlogik bei weitem nicht ausschöpfen. Das gilt z.B. für die fehlende Differenzierung zwischen Funktionskonstanten und Funktionsvariablen. Eine ähnliche, aber einfachere Konstruktion findet sich schon bei Sneed (1979a), S. 42.

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  449. Das gilt strenggenommen nur, solange die Theorie T mindestens eine T-theoretische Funktions-oder Prädikatskonstante umfaßt (Ba*B oder Ca*C). Andernfalls stimmt die partielle potentielle Modellmenge mit der potentiellen Modellmenge überein (Ba=B und Cn. C). In diesem Grenzfall ist - wie schon oben gezeigt wurde - auf Interpretationen int überzugehen. Es wird hier darauf verzichtet, diesen Grenzfall gesondert darzustellen.

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Zelewski, S. (1993). Eine Skizze des strukturalistischen Theorienkonzepts. In: Strukturalistische Produktionstheorie. DUV: Wirtschaftswissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96173-0_4

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