Zusammenfassung
Für die Wahl zum 13. Deutschen Bundestag im Herbst 1994 sieht das Bundeswahlgesetz eine mit der Persönlichkeitswahl verbundene Verhältniswahl vor. Das noch heute in seinen wesentlichen Bestimmungen gültige Bundeswahlgesetz wurde 1956 erlassen und hat sich zu einem Bestandteil der politischen Kultur in Deutschland entwickelt. Obwohl das Wahlsystem nicht im Grundgesetz verankert ist — die Parteien konnten sich 1949 nicht auf ein allgemein gültiges Wahlsystem einigen — besteht heute Einvernehmen darüber, daß ein Wahlgesetz nur mit großer Einmütigkeit verändert werden kann. Selbst die Große Koalition, die 1966 bis 1969 über eine Mehrheit von etwas mehr als 90 Prozent der Sitze verfügte, scheiterte mit einer vorgesehenen Wahlreform.
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© 1994 Leske + Budrich, Opladen
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Woyke, W. (1994). Wahlen zum Deutschen Bundestag. In: Stichwort: Wahlen. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96040-5_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-96040-5_5
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