Zusammenfassung
Zwei der betrachteten Konkurrenzdemokratien sind zugleich Bundesstaaten. Ihre Glieder sind politische Akteure, die die von Parteien und Verbänden vorgeprägte Selektivität des Gesamtsystems zu modifizieren vermögen. Bei der Skizzierung der verschiedenen Akteursgruppen und ihrer Handlungsimperative im ersten Teil (2.2.) fanden sie keine Berücksichtigung, weil sich für sie keine generellen Verhaltensannahmen aufstellen lassen. Zum einen sind die “politisch verfaßten Gebietskörperschaften” zu unterschiedlich organisiert; zum anderen bestimmt sich ihr Verhalten nach der jeweiligen Mischung und dem Machtverhältnis der anderen Akteure — Parteien, Verbände, Verwaltung — auf der regionalen Ebene der Staatlichkeit. So müßte man z.B. die Ergebnisse des vorigen Kapitels auf die Regionen übertragen und fragen, wie die Parteienherrschaft hier die Funktionsweise der Parteienherrschaft dort beeinflußt. In unserem Zusammenhang wäre weiter zu fragen, inwieweit solche Einflüsse als zusätzliche regionale Filter die Selektivität des Interessenvermittlungssystems erhöhen oder verringern oder spezifisch umprägen, ob sie schlicht vorhandene Tendenzen zur Selbstblockade verstärken, oder aber ob die Prägekraft der anderen Akteure so dominiert, daß der regionale Einfluß inhaltlich gar nicht ins Gewicht fällt.
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Literatur
Zum Folgenden vgl. Abromeit: Der verkappte Einheitsstaat, Opladen 1992.
Ivo Duchacek: Comparative Federalism, New York 1970, S. 1.
Vgl. ebd. S. 192; Riker: “Federalism”, in: Greenstein/Polsby, eds.: Handbook of Political Science, Vol.5, Reading (Mass.) 1975, S.101.
S. dazu Carl J. Friedrich (Trends of Federalism in Theory and Practice, London 1968), der zwar einerseits den Föderalismus zur bloßen “Sonderform” der Dezentralisierung erklärt, andererseits aber, als essentiellen Unterschied, “the instutional and behavioral features of a foe-dus” markiert: “a compact between equals to act jointly on specific issues of general policy” (S.4, 6).
Duchacek, a.a.O., S.356.
Duchacek, a.a.O., S. 192; s. auch Guy Kirsch, Hg.: Föderalismus, Stuttgart/New York 1977, S.3.
Franz Lehner: Grenzen des Regierens, Königstein/Ts. 1979, S.169.
S. zusammenfassend Erich Thöni: Politische Ökonomie des Föderalismus, Baden-Baden 1986.
Das heißt, daß die Kollektive, die über ein öffentliches Gut befinden, die davon Begünstigten und Betroffenen gänzlich einschließen (Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz).
Lt. Manfred Neumann (“Zur ökonomischen Theorie des Föderalismus”, in: Kyklos 1971, S.502) ist “in einer heterogenen Gesellschaft der Föderalismus... der einzige Weg..., ein Pare-to-Optimum zu realisieren.”
Fritz W. Scharpf, in: Fritz W. Scharpf/Bernd Reissert/Fritz Schnabel: Politikverflechtung I, Kronberg 1976, S.18f
Die folgenden beiden Kapitel sind, leicht modifiziert, übernommen aus Abromeit: Der verkappte Einheitsstaat, a.a.O.
S. z.B. den Federalist No. 9.
“... die weitgehend fehlende Verklammerung der beiden Ebenen (ist) eine markante Eigenheit des amerikanischen Bundesstaates. Die ungewöhnlich scharfe Trennung von Bund und Einzelstaaten betont die Komponente des ‘independent’ mehr als das ‘coordinate’...”. Henner Ehringhaus: Der kooperative Föderalismus in den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankfurt a.M. 1971, S.37.
Vgl. Max Frenkel: Föderalismus und Bundesstaat, Bd.2, Bern 1986, S. 179.
Die Ausgaben für “grants-in-aid” stiegen von $ 1,7 Mrd. 1947 auf $ 7 Mrd. 1961, $ 24 Mrd. 1970, $ 83 Mrd. 1980. Vgl. Michael D. Reagan/John G. Sanzone: The New Federalism, 2.Aufl., New York/Oxford 1981, S.54f.
“Is Federalism dead?”, ebd., S.3.
Faktisch gehen seine Befugnisse über die des Repräsentantenhauses sogar hinaus, da er allein internationalen Verträgen (mit Zweidrittelmehrheit) sowie der Ernennung von Diplomaten, Bundesrichtern und einer Reihe weiterer wichtiger Bundesbeamter zuzustimmen hat.
Ehringhaus, a.a.O., S.69.
S. vor allem William Riker: Federalism. Origin, Operation, Significance, Boston/Toronto 1964, S.51, 87ff.; ders.: “Federalism”, a.a.O., S.133ff.
Vgl. Riker: Federalism. Origin,..., a.a.O., S.102f.
Auch die Selbstkoordination der Länder ist wenig entwickelt Die entsprechenden Institutionen (Govenors’ Conference, Council of State Governments) wie auch die wenigen Institutionen zur vertikalen Koordination (vor allem ACIR, die Advisory Commission on Intergovernmental Relations) dienen primär der Informationsverbesserung.
Immerhin gab es auch in der Schweiz einen Religions- sowie den “Sonderbundskrieg”, beide wenige Tage lang.
sprich: die Bundesstaatsquote auf dem Stand von 9,5–10% zu halten (vgl. Schweizerische Politik 1988, 24 Jg. 1989, S.118).
Das Bundesgericht hat eine Reihe weiterer Funktionen, z.B. die Entscheidung bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen den Kantonen sowie zwischen ihnen und dem Bund.
Die den deutschen Ministerpräsidenten- bzw. Fachministerkonferenzen vergleichbaren “Direktorenkonferenzen” pflegen keine verbindlichen Entscheidungen für die Kantone zu treffen, sondern bündeln typischerweise deren Widerstand gegen bestimmte Bundesvorhaben.
Zum Folgenden vgl. Abromeit: Der verkappte Einheitsstaat, a.a.O.
Die Vorläufer, das erste Kaiserreich und der Deutsche Bund, waren als “Fürstenvereine” mehr oder weniger ineffektive Staatenbünde.
Vgl. Ernst Deuerlein: Föderalismus, Bonn 1972, S.131ff.
So Dieter Grimm: Die Zukunft der Verfassung, Frankfurt a.M. 1991, S.376.
Vgl. ebenda, S.377.
Vgl. Scharpf/Reissert/Schnabel: Politikverflechtung I und II, Kronberg/Ts. 1976f.
Wie erst 1986 das Bundesverfassungsgericht den Beteiligten ins Stammbuch schrieb, ist dabei nicht einmal zulässig, daß der Bundesgesetzgeber vorgängige Einigungen der Länder untereinander übernimmt
Um nur ein Beispiel zu nennen: Das seit den 70er Jahren finanzschwächste Land Bremen erhielt bis 1986 keinerlei Bundesergänzungszuweisungen und kam auch danach nur deshalb in deren Genuß, weil das Bundesverfassungsgericht eingeschritten war.
So auch das Bundesverfassungsgericht im Bundesrats-Urteil von 1974.
S. schon Konrad Hesse: Der unitarische Bundesstaat, Karlsruhe 1962.
Parteienwettbewerb im Bundesstaat, Stuttgart 1976, S.160.
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© 1993 Leske + Budrich, Opladen
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Abromeit, H. (1993). “Herrschaft der Regionen”? Der Föderalismus. In: Interessenvermittlung zwischen Konkurrenz und Konkordanz. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96029-0_5
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