Zusammenfassung
In diesem Kapitel1 sollen allgemeine politische Bedingungen des Verhältnisses von SPD und Grünen in den Kommunen beschrieben werden. Es geht um das Ausmaß, in dem beide Parteien in den kommunalen Vertretungskörperschaften präsent sind, um rechnerische und realisierte Mehrheiten, um die Beteiligung beider Parteien an der Besetzung wichtiger Positionen in der kommunalen Verwaltung und in relevanten anderen Gremien sowie schließlich um die Verteilung der Macht zwischen politischen Institutionen, ökonomischen Machtzentren, Interessengruppen und Bürgern. Als Datengrundlage dienen sowohl offizielle Statistiken wie die Ergebnisse unserer Befragung (Fragen 1 bis 7).
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Literatur
Dieses Kapitel basiert in besonderer Weise auf Vorarbeiten von Rainer Berger.
Berücksichtigt werden hier nur die Flächenstaaten. In den drei Stadtstaaten Berlin-West, Hamburg und Bremen waren 1989 die „kommunalen” Mandatsstärken faktisch oder rechtlich weitgehend identisch mit denen in den Landesparlamenten.
Dieses Problem stellte sich zu Anfang der 80er Jahre auch den ersten grünen Landtagsfraktionen, vgl. Klotzsch u. a. 1989: 195ff.
Zum Frauenanteil bei den von uns befragten Fraktionen vgl. Kapitel 5 und 6, jeweils die Abschnitte 2.3.
„Gibt es eine dauerhafte politische Mehrheit?” mit der Bitte, ggf. die dazugehörenden Fraktionen anzugeben.
Hier orientieren wir uns auch an der Einordnung unserer Befragten: Je 82% der SPD- und der grünen Fraktionen ordneten die Wählergemeinschaften in ihrer Kommune als rechts der Mitte ein (Frage 25).
Schwache Hinweise auf punktuelle Zweckbündnisse zwischen Grünen und CDU geben die „Listenverbindungen” mehrerer Fraktionen, die der proportionalen Besetzung der Ausschüsse und anderer Gremien dienen. Vor allem die kleinen Fraktionen können durch solche Verbindungen ihre Vertretungschancen erhöhen. Die Grünen gingen in 17% unserer Fälle solche Verbindungen mit der SPD, in 13% mit bürgerlichen Fraktionen, darunter in 6% mit der CDU, ein. Nach der Kommunalwahl des Jahres 1990 hatte es eine punktuelle Zusammenarbeit in drei kleinen NRW-Gemeinden zwischen Grünen und CDU gegeben, so die Angabe des Generalsekretärs der nordrhein-westfälischen CDU, Herbert Reul, gegenüber der Presse (zitiert nach Frankfurter Rundschau vom 20.10.1994).
Unter Ausschüssen werden im folgenden diejenigen Gremien verstanden, die Ratsentscheidungen beschlußreif vorbereiten, unter Aufsichtsräten vom Rat bestellte Gremien, die in ganz oder teilweise kommunal-eigenen Unternehmen und Einrichtungen eigenständig Kontroll- und Entscheidungsfunktionen wahrnehmen (ihr Name ist oft auch „Verwaltungsrat” oder „Beirat”).
Das bezieht sich nicht auf Bayern und Baden-Württemberg, weil in diesen Bundesländern aufgrund der Kommunalverfassung der — direkt gewählte -Bürgermeister allen Ausschüssen vorsitzt.
Für die SPD könnte es dabei, wie von Scheuch/Scheuch (1992) für Köln beschrieben, auch um die Versorgung eigener verdienter Kommunalpolitiker mit gut dotierten Posten gehen, während für die Grünen diese Art von „Vorteils-nahme” bisher nicht nur außerhalb der eigenen Zielsetzung, sondern auch, als Minderheit und Newcomer, außerhalb ihrer Reichweite liegt.
Beide Parteien fühlen sich Arbeitnehmerinteressen besonders verbunden und neigen deshalb dazu, die Absenz der Gewerkschaften bedauerlich zu finden; andererseits unternehmen sie wenig Anstrengungen, ihre eigenen Verbindungen zu den Gewerkschaften auszubauen, vgl. Kapitel 5 und 6, jeweils Abschnitt 3.
Näheres dazu und auch zur Definition von Industrie- und Dienstleistungsregionen bei Berger 1994.
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© 1994 Leske + Budrich, Opladen
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Zeuner, B., Wischermann, J. (1994). Mehrheitsverhältnisse und Machtverteilung. In: Rot-Grün in den Kommunen. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96002-3_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-96002-3_4
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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