Zusammenfassung
Die sowjetische Rechtsordnung befand sich zu Beginn der Ära Gorbatschow noch immer in einem vollkommen unterentwickelten Zustand. Nach den Jahrzehnten der das Recht verhöhnenden Despotie Stalins und der vergleichsweise zwar milden, aber ebensowenig an Recht und Gesetz orientierten Willkürherrschaft des Partei- und Staatsapparates unter Breschnjew konnte das natürlich nicht verwundern. Man darf ferner nicht jene negativen Einflüsse aus der Ideologie des Marxismus-Leninismus geringschätzen, für die der Aufbau des Kommunismus mit dem „Absterben des Rechts“ einhergehen sollte, und schließlich darf man nicht übersehen, daß die autokratische Staatsverfassung und die allzu lange durch die Leibeigenschaft, das aber heißt, durch die Rechts- und Eigentumslosigkeit des Individuums geprägte Gesellschaftsordnung im Kaiserreich Rußland besonders ungünstige Entwicklungsvoraussetzungen für das Recht in der UdSSR bedeuteten.
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© 1992 Leske + Budrich, Opladen
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Luchterhandt, O. (1992). Rechtsformen und Staatskrise in der Perestroika. In: Schwegler-Rohmeis, W., Segbers, K. (eds) Perestrojka passé?. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95954-6_8
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