Zusammenfassung
Während die Bischofskonferenz in ihren „Richtlinien“ auf eine Mitarbeit herkömmlicher Art in den Neuen Medien setzte und gesellschaftlichen Schaden (Jugendschutz, Schutz des Sonntags usw.) einzugrenzen bzw. ihm vorzubeugen versuchte, brachte eine Gruppe von Laien das seit Kriegsende immer wieder diskutierte Projekt eines katholischen Hörfunks ins Gespräch. Am wichtigsten in diesem Zusammenhang war wohl eine Sitzung am 9. April 1985 der Kommission 5, Publizistik, des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, in der zum ersten Mal ein solchen Vorhaben gezielt angesprochen wurde. Ein Jahr später legte der Vorsitzende dieser Laienkommission der entsprechenden Kommission der Bischofskonferenz Empfehlungen vor, deren Intention die Schaffung von Voraussetzungen für einen bundesweiten katholischen Hörfunk mit Vollprogramm war. Im Dezember 1985 schlossen sich Mitglieder der Kommission des Zentralkomitees zur Schaffung eines katholischen Hörfunkprogramms zusammen. Die Bischofskonferenz hielt sich von Anfang an zurück. Inzwischen hat sie sich vom Projekt eines bundesweiten katholischen Hörfunks distanziert (vgl. Marnach, S. 61); auf dem Katholikentag 1990 in Berlin nahm der „Medienbischof’ Spital aus Trier eindeutig eine solche Position ein. Die Bischofskonferenz will zunächst Initiativen auf Diözesanebene Vorrang geben.
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© 1991 Leske + Budrich, Opladen
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Schmied, G. (1991). Ein katholischer Hörfunk?. In: Kanäle Gottes?. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95944-7_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-95944-7_5
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Print ISBN: 978-3-8100-0916-6
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