Zusammenfassung
An den Hochschulen der neuen Länder hat der Prozeß der Umstrukturierung der Fächer und der Erneuerung von Teilen der Lehrinhalte begonnen. Insbesondere in den Geistes-, Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften ist vielfach ein grundlegender Neuaufbau erforderlich. Zur Erleichterung des Neuaufbaus haben die neuen Länder entsprechend den Regelungen des Einigungsvertrages einige Bereiche der Hochschulen nicht übernommen und damit das bisher dort tätige Personal nicht in den Landesdienst aufgenommen.
Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Erneuerung der Lehre und zur Forderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen der neuen Länder und im Ostteil von Berlin (Drs. 26/91, vom 25. 1. 1991)
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Anmerkungen
Als Ergänzungsstudium nach einem bereits abgeschlossenen Erststudium (§ 7 Abs. 2) oder durch Verlängerung der Förderung eines noch nicht abgeschlossenen Studiums (§ 15 Abs. 3 Nr. 1), ggf. auch nach einem erforderlichen Fachrichtungswechsel (§ 7 Abs. 3).
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© 1993 Leske + Budrich, Opladen
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Muszynski, B. (1993). Vorschläge des Wissenschaftsrats zur Hochschulerneuerung in Ostdeutschland. In: Muszynski, B. (eds) Wissenschaftstransfer in Deutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95906-5_23
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Online ISBN: 978-3-322-95906-5
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