Zusammenfassung
Das Merkwürdigste an den Abwicklungen zahlreicher Institute und Bereiche an den ostdeutschen Hochschulen zum 2.1.1991 —juristisch begründet mit Artikel 13 Einigungsvertrag1, politisch vorbereitet durch eine Empfehlung der Arbeitsgruppe „Einigungsvertrag“ der Kultusministerkonferenz zur Interpretation und Umsetzung dieser Interpretation des Artikels 13, Abs. 1 und 3 Einigungsvertrag2, per Verordnungen durchgesetzt durch die ostdeutschen Landesregierungen 3 —, das Merkwürdigste an diesen Abwicklungen war die Art der Neugründung der betroffenen Fachbereiche.
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Anmerkungen
s. u., S. 301.
gekürzt dokumentiert in: taz (Berlin) vom 12.1.1991, S. 5.
vgl. GEW-Dokumentation: Abwicklung und Überleitung der Hochschulen in den fünf neuen Bundesländern und Berlin/Ost, Teil I: Beschlüsse der Landesregierungen zur Abwicklung und Überleitung der Hochschulen und ihrer Einrichtungen. Manuskriptdruck, (Frankfurt a.M.) April 1991.
s. u., S. 305 f.
Vgl. etwa das Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts vom 6.6.1991, mit dem die Abwicklung der Bereiche Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Geschichte, Erziehungswissenschaften und Philosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin untersagt wurde; oder das Urteil des Kreisverwaltungsgerichts Erfurt vom 16. 8.1991, in dem die Abwicklung des Fachbereiches Erziehungswissenschaften an der PH Erfurt-Mühlhausen für rechtsungültig erklärt wurde; Vgl. auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Warteschleife vom 24.4.1991 — auf das sich die meisten ergangenen Entscheidungen beziehen —, in welchem die Verfassungsbeschwerde zur Überprüfung der abwicklungsbedingten Kündigungen zwar im Grundsatz zurückgewiesen, gleichwohl aber in der Urteilsbegründung eine hilfreiche Definition des Begriffs „Abwicklung“ geliefert wurde: „Die Abwicklung einer Einrichtung setzt ihre Auflösung voraus. Das entspricht rechtlichem Sprachgebrauch. Danach bedeutet Abwicklung soviel wie ordnungsgemäße Beendigung. (...) Hinreichend bestimmt ist auch, was unter der Auflösung einer Einrichtung zu verstehen ist. Sie führt jedenfalls nicht dazu, daß die Einrichtung als organisatorische Einheit fortbesteht. So kann etwa eine Überleitung auf einen anderen Hoheitsträger nicht als Auflösung verstanden werden, wenn die Einrichtung tatsächlich erhalten bleibt.“ ;
Matthias Middell: Editorial zu „hochschule ost. politisch-akademisches journal aus Ostdeutschland“ (Leipzig) Dezember 1991, S. 3.
Abgedruckt in: Reader zur Abwicklung und den studentischen Protesten in Leipzig Dezember ‘90/Januar ’91. Hrsg. vom StudentInnenRat der Universität Leipzig. Leipzig 1991, O.S.
Vgl. Peer Pasternack: Brief aus Leipzig. Abwicklung, die 2te. In: diskus (Frankfurt a.M.) Mai 1991, S. 30.
Vgl. Leserbrief von Katrin Wolter in: Leipziger Volkszeitung vom 29.4.1991, S. 12.
Vgl. Manfred Schulze: Mit eisernem Besen oder mit Augenmaß. Wie sich Gründungsdekane für die „abgewickelten“ und daher neuzugründenden Bereiche an der Leipziger Universität ein- und aufführen. In: Leipziger Volkszeitung vom 15.4.1991, S. 9.
Vgl. Gründerzeit. In: Leipziger Volkszeitung vom 21.3.1991, S. 5.
siehe Anm. 10.
Abgedankt. In: Universitätszeitung (Leipzig) vom 2.6.1991, S. 1.
Vgl. Jutta Chalupsky: Beschwerden im Weisheitszahn. In: Freier Markt auf nackter Haut. Wessi-Report aus Leipzig. Berlin (Aufbau Taschenbuch Verlag) 1991, S. 231 – 240.
Vgl. Pas Ternack: Bericht zur Bundestagsausschuß-Anhörung, Leipzig am 19.2.1992. In: „hochschule ost. politisch-akademisches journal aus Ostdeutschland“ (Leipzig) 4/1992, S. 57f.
Unter Ausklammerung seiner Probleme in Leipzig reflektiert Erich E. Geißler „Erfahrungen in Leipzig“ in: Die politische Meinung (St. Augustin) Dezember 1991, S. 53–57.
Vgl. Lutz Kuche: Mit Vollgas auf dem Weg zur Medien-Universität. In: Rheinischer Merkur 44/1991, S. 10.
Vgl. Peer Pasternack: Abwicklungen und „Aufwicklungen“. Zu ihren Voraussetzungen und Wirkungen. In: Das Hochschulwesen (Berlin) 6/1991, S. 249–254.
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Pasternack, P. (1993). Gründer-Zeit in Leipzig Miszellen. In: Muszynski, B. (eds) Wissenschaftstransfer in Deutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95906-5_19
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