Skip to main content

Zusammenfassung

Zu den besonderen Merkmalen der Sozialpolitik in den früheren sozialistisch-planwirtschaftlich geprägten Ländern gehört neben dem Einsatz von Subventionen als wichtigem sozialpolitischen Instrument mit großem quantitativen Gewicht die Durchführung von (staatlicher) Sozialpolitik durch die Betriebe, die ja überwiegend Staatsbetriebe waren. Die dort zur Verfügung gestellten Güter (Dienstleistungen und Waren) besaßen für die dort Beschäftigten den Charakter einer „2. Lohntüte“. Neben ihrer Bedeutung im Rahmen des Verteilungsprozesses war damit auch vielfach die Funktion verbunden, Werktätige für Betriebe in entlegenen Regionen oder mit ungünstigen Arbeitsbedingungen zu gewinnen. Allerdings erstreckten sich die Wirkungen betrieblicher Sozialeinrichtungen und Sozialleistungen z.T. in erheblichem Maße über den Kreis der in dem Betrieb jeweils Beschäftigten hinaus. „Die Zentralplanbindung der Betriebe erlaubte es dem verstaatlichten Produktionssystem, mehr gesamtgesellschaftliche Probleme auf der betrieblichen Ebene zu regulieren und auch mehr soziale Kosten dorthin zu verlagern, als dies unter marktwirtschaftlichen Bedingungen mit privatautonom-dezentral entscheidenden Betrieben möglich ist.“1

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 44.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 59.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Literatur

  1. Hockerts (1994), Grundlinien und soziale Folgen, S. 535.

    Google Scholar 

  2. Kohte weist allerdings darauf hin, daß die finanzielle und materielle Sicherstellung betrieblicher Sozialleistungen im Laufe der Zeit auch für die Betriebe immer schwieriger wurde, vgl. Kohte, Kindertagesstätten, Abschnitt D.III.

    Google Scholar 

  3. Zu Zielen und Funktionen betrieblicher Sozialpolitik vgl. auch Kokte, Kindertagesstätten, Abschnitt D.

    Google Scholar 

  4. Zu den arbeitsrechtlichen Normen und deren Veränderungen im Zeitablauf vgl. ausführlich Kohle (1996), Kindertagesstätten, Abschnitt B.1.

    Google Scholar 

  5. Vgl. hierzu auch die Ausführungen von Deich (1996), Die betrieblichen Sozialeinrichtungen, Abschnitt 3.2 zur Finanzierung und die verschiedenen Wege, um Kosten „unterzubringen“. Zum letzteren und zur Dotierung und Aufstellung des KSF vgl. Kokte (1996), Kindertagesstätten, Abschnitt C.II.l. bzw. Abschnitt 2 und 3.

    Google Scholar 

  6. Vgl. Kokte (1996), Kindertagesstätten, Abschnitt A.

    Google Scholar 

  7. Unter dem Begriff Arbeiterversorgung verstand man in der DDR eigentlich die Gesamtheit der betrieblichen Sozialleistungen. Die hier angewandte wesentlich engere Fassung hat sich aber weitgehend durchgesetzt. Vgl. dazu Manz, Günter; Winkler, Gunnar (Hrsg.) (1988): Sozialpolitik, S. 171f. Siehe ferner §20 Abs. 2 VEB/VVB-Verordnung, in dem die weite Fassung angewandt wird.

    Google Scholar 

  8. So wurden im Jahr 1983 durchschnittlich etwa 45% des Kultur- und Sozialfonds für die Arbeiterversorgung aufgewandt. Vgl. Beyreuther (1985): Kultur- und Sozialfonds, S. 71–72. Zum Ausgabenvolumen in einzelnen Betrieben vgl. Kohte (1996), Kindertagesstätten, Abschnitt C.1 und auch Guss (1995): Betriebliche Sozialeinrichtungen, S.95 oder Blandow et al. (1993): Betriebliche Sozialpolitik, S. 131.

    Google Scholar 

  9. Vgl. zur Entwicklung der sozialpolitischen Richtlinien der SED Lohmann (1996), Sozialrecht der DDR, Kapitel 2.

    Google Scholar 

  10. Im Jahre 1987 gab es in rund 8000 Betrieben eine eigene Werkküche. Dort nahmen 78 % der dort Beschäftigten am Werkküchenessen teil. Außerdem waren in 217 Interessenverbänden und- gemeinschaften weitere 2500 Betriebe zusammengeschlossen, die über 750000 Werktätige versorgten. Insgesamt wurden täglich etwa 4,5 Millionen Essenportionen für die Werktätigen bereitgestellt, für die 84 % aller Werktätigen nicht mehr als 1 Mark bezahlen. Vgl. Autorenkollektiv (1988): Sozialpolitik im Betrieb, S. 24f.

    Google Scholar 

  11. Vgl. zur Entwicklung der betrieblichen Aufwendungen für die Arbeiterversorgung Kohte (1996), Kindertagesstätten, C.I.1.

    Google Scholar 

  12. Vgl. zum Beispiel Guss (1995): Betriebliche Sozialeinrichtungen, S. 83f., Kokte (1996), Kindertagesstätten, Abschnitt C.I.2., o.V. (1976): Aus erster Hand, S. 60, Autorenkollektiv (1975b): Marxistisch-leninistische Sozialpolitik, S. 184.

    Google Scholar 

  13. Einrichtungen der Arbeiterversorgung waren dabei insbesondere Werkrestaurants, Kantinen, Pausenräume, Imbißangebote, Automaten sowie mobile Versorgungseinrichtungen für die direkte Versorgung am Arbeitsplatz und Betriebsverkaufsstellen. Vgl. Autorenkollektiv (1975b): Marxistisch-leninistische Sozialpolitik, S. 184.

    Google Scholar 

  14. Vgl. Autorenkollektiv (1988), Sozialpolitik im Betrieb, S. 138.

    Google Scholar 

  15. Vgl. zur Stellung des Betriebsgesundheitswesens §3 der Verordnung über das Betriebsgesundheitswesen und die Arbeiterinspektion vom 11. Januar 1978, GBl. Teil I Nr. 4 vom 3. Februar 1978, S. 61ff.

    Google Scholar 

  16. Vgl. Deich (1996), Die betrieblichen Sozialeinrichtungen, Abschnitt 2.2.

    Google Scholar 

  17. Vgl. Lohmann (1996), Sozialrecht der DDR, Abschnitt 3.4.3. Vgl. §5 Abs. 1 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das Betriebsgesundheitswesen und die Arbeitshygieneinspektion — Einrichtungen und Organisation des Betriebsgesundheitswesens — vom 19. Januar 1978, GBl. Teil 1 Nr. 4., S. 66ff. Im Jahr 1988 waren unter insgesamt 623 Polikliniken 151 Betriebskrankenhäuser. Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (1990): DDR 1990, S. 24.

    Google Scholar 

  18. Vgl. zum Beispiel Autorenkollektiv (1975b): Marxistisch-leninistische Sozialpolitik, S. 213.

    Google Scholar 

  19. In diesem Bereich standen der Arbeitsschutz, die Arbeitsorganisation und die Arbeitsmittel sowie die Beseitigung arbeitshygienischer Erschwernisse wie Lärm, Staub etc. im Mittelpunkt, mit dem Ziel möglichst optimale Arbeitsbedingungen zu schaffen. Vgl. hierzu ausführlich die Expertise von Kochan (1996), Arbeitsschutz.

    Google Scholar 

  20. Vgl. Belau (o.J.), Gesundheitswesen in der DDR, S. 34. Unter den 18000 Beschäftigten befanden etwa 3000 Ärzte, vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR (1990), S. 375.

    Google Scholar 

  21. Vgl. Autorenkollektiv (1988), Sozialpolitik im Betrieb, S. 27.

    Google Scholar 

  22. So wurden z.B. alle bis 1960 geschaffenen Betriebsferienheime durch einen Beschluß der Partei- und Staatsführung dem FDGB unterstellt, vgl. Deich (1996), Die betrieblichen Sozialeinrichtungen, Abschnitt 3.1.

    Google Scholar 

  23. So sollten zum Beispiel im Schichtsystem Beschäftigte vorrangig berücksichtigt und Arbeitsveteranen berücksichtigt werden und — um eine Bevorzugung höherer Mitarbeiter zu vermeiden — der Anteil der Arbeiter zu allen Reisezeiten mindestens der sozialen Zusammensetzung des Betriebes entsprechen, §6 Abs. 1 über die Planung und Nutzung betrieblicher Erholungseinrichtungen v. 9.2.1984, GBl. I, S. 125. Vgl. zur besonderen Berücksichtigung von Frauen und Müttern auch Autorenkollektiv (1988), Sozialpolitik im Betrieb, S. 138.

    Google Scholar 

  24. Vgl. Winkler (1989), Geschichte der Sozialpolitik, S. 406.

    Google Scholar 

  25. Vgl. §2 Anordnung über die Beteiligungskosten an Betriebsferienlagern in der organisierten Feriengestaltung vom 9. März 1984 — GBl. I vom 10. April 1984.

    Google Scholar 

  26. Vgl. Autorenkollektiv (1988), Sozialpolitik im Betrieb, S. 28.

    Google Scholar 

  27. Die Frauenerwerbsquote betrug 1988 etwa 83%, zählt man die in der Ausbildung stehenden Frauen dazu, 91,3% der arbeitsfähigen weiblichen Bevölkerung, vgl. Autorenkollektiv (1988), Sozialpolitik im Betrieb, S. 128. Ende des Jahres 1989 waren in der DDR ca. 90% der Frauen im erwerbsfähigen Alter berufstätig oder absolvierten eine Ausbildung. Vgl. Böckmann-Schewe et al. (1994): Wandel und Brüche, S. 33.

    Google Scholar 

  28. Das umfangreiche Kinderbetreuungssystem in der DDR erreichte im Bereich der Kinderkrippen einen Versorgungsgrad von über 80% (1989) und im Bereich der Kindergärten von 94% (1988). Vgl. Winkler, Sozialreport 1990, S. 49 und 51. Für Mütter die im Schichtbetrieb arbeiteten gab es darüberhinaus sogenannte Dauerheime, die Kinder lebten dann nur am Wochenende im Elternhaus, vgl. Hildebrandt (1994), Einrichtungen.

    Google Scholar 

  29. Der Anteil betrieblicher Einrichtungen an den Gesamtplätzen betrug etwa 12%. Vgl. Institut für Soziologie und Sozialpolitik (1990), Kindern und Jugendlichen, S. 83.

    Google Scholar 

  30. Vgl. Stolz-Willig (1990), DM morgen, S. 286.

    Google Scholar 

  31. Vgl. dazu Kohte (1996), Kindertagesstätten, Abschnitt C.I.6.

    Google Scholar 

  32. Vgl. Manz/Winkler (1988), Sozialpolitik, S. 300 und §232b AGB.

    Google Scholar 

  33. Vgl. §232a AGB.

    Google Scholar 

  34. Autorenkollektiv (1975a), Kommentar zur VEB/VVB-Verordnung zu §20, S.101.

    Google Scholar 

  35. So verfügten z.B. die Leuna-Werke 1989 über ca. 7000 werkseigene und 9300 genossenschaftliche Wohnungen, 8 Wohnheime mit 4123 Betten, vgl. Guss (1995): Betriebliche Sozialeinrichtungen, S.83.

    Google Scholar 

  36. Vgl. Blandow et al. (1993): Betriebliche Sozialpolitik, S. 126.

    Google Scholar 

  37. Vgl. zu den einzelnen Personengruppen, die betriebliche Sozialeinrichtungen in Anspruch nehmen konnten sowie deren finanzielle Eigenbeteiligung Deich (1996), Die betrieblichen Sozialeinrichtungen, Abschnitt 3.5.1.

    Google Scholar 

  38. Vgl. z.B. Guss (1995): Betriebliche Sozialeinrichtungen, S. 83.

    Google Scholar 

  39. Vgl. Blandem et al. (1993), Betriebliche Sozialpolitik, S. 127.

    Google Scholar 

  40. Vgl. hierzu auch Wienand (1996), Sozialhilfe, Abschnitt 2.1.

    Google Scholar 

  41. Vgl. Deich (1996), Die betrieblichen Sozialeinrichtungen, Abschnitt 3.4.

    Google Scholar 

  42. Vgl. dazu vor allem Lohmann (1996), Sozialrecht der DDR, Abschnitt 3.4.6.

    Google Scholar 

  43. Vgl. auch Deich (1996), Die betrieblichen Sozialeinrichtungen, Abschnitt 3.

    Google Scholar 

  44. Vgl. Leisering/Winkler (1990): Konferenz, S. 926–930, hier 926, eine Aussage die sich etwa mit den Angaben über die Warnow-Werft deckt, bei der 1300,- Mark pro Beschäftigten angegeben werden, vgl. Blandom et al. (1993): Betriebliche Sozialpolitik, S. 130. In einem Bauunternehmen, daß von Löser et al. (1992): Soziale Leistungen, S. 79 untersucht wurde, gehörten ca. 7% der Beschäftigten dem Sozial- und Dienstleistungssektor an. Der Kostenanteil für betriebliche Sozialleistungen in der Bauindustrie wurde auf mindestens 10% geschätzt. Zu den Gesamtausgaben des Kultur- und Sozialfonds in zwei ausgewählten Betrieben vgl. die Fallstudien von Kohte (1996), Kindertagesstätten, Anhang.

    Google Scholar 

  45. Zum Beispiel die gesetzlich vorgeschriebenen Einrichtung von Polikliniken oder Ambulatorien, aber auch die von Kulturhäusern, Kinderbetreuungseinrichtungen oder Erholungsheimen, die wohl überwiegend nur in Großbetrieben anzutreffen sind.

    Google Scholar 

  46. Vgl. Kokte (1996), Kindertagesstätten, Abschnitt D.IV.

    Google Scholar 

  47. Zur Übergangs- und Angleichungsphase vgl. ausführlich Lohmann (1996), Sozialrecht der DDR, Kapitel 4.1.

    Google Scholar 

  48. Zitiert nach Lohmann (1996), Sozialrecht der DDR, Abschnitt 4.1.

    Google Scholar 

  49. Vorübergehende Ausnahmeregelungen gab es auch hier für die Polikliniken und die betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen, vgl. Deich (1996), Die betrieblichen Sozialeinrichtungen, Abschnitt 5.2 sowie insbesondere zu den Kinderbetreuungseinrichtungen Kohle (1996), Kindertagesstätten, Abschnitt E.I.

    Google Scholar 

  50. Vgl. Kokte (1996), Kindertagesstätten, Abschnitt E.II.

    Google Scholar 

  51. Vgl. Deich (1996), Die betrieblichen Sozialeinrichtungen, Abschnitt 5.1.

    Google Scholar 

  52. Vgl. z.B. Deich (1996), Die betrieblichen Sozialeinrichtungen, Abschnitt 5.1. Auch in der Warnow-Werft in Rostock erfolgte die Ausgliederung in dieser Weise. Die Werkküche wurde an Catering-Unternehmen übertragen, bei einem Werkszuschuß von DM 1,50 (plus zusätzlich Instandhaltungs- und Energiekosten) zahlen die Beschäftigten jetzt zwischen DM 2,80 und DM 3,80, vgl. Blandow et al., Betriebliche Sozialpolitik. Die Höhe des Zuschusses für das Werksessen in den Fallstudien von Kohte liegt bei DM 2,-, vgl. Kokte (1996), Kindertagesstätten, Abschnitt E.III.

    Google Scholar 

  53. Die Fallstudien von Kohte weisen im Betrieb A einen Versorgungsgrad von 25%, im Betrieb B von 35% — 40% nach, vgl. Kohte (1996), Kindertagesstätten, Abschnitt E.III.

    Google Scholar 

  54. Vgl. Guss (1995), Betriebliche Sozialeinrichtungen, S.85. Deich (1996), Die betrieblichen Sozialeinrichtungen, Abschnitt 5.1. weist darauf hin, daß bei dem Verkauf kleinerer Objekte wie z.B. Schneidereien, Wäschereien versucht wurde, ehemaligen Betriebsangehörigen den Schritt in die Selbstständigkeit zu ermöglichen.

    Google Scholar 

  55. Vgl. Brückner (1990), Betriebliches Gesundheitswesen, S. 18. Auch Krause (1990), Betriebsgesundheitswesen, S. 292ff. spricht sich im Sommer 1990 noch ausdrücklich für einen Erhalt und Ausbau des Betriebsgesundheitswesens — auch der Polikliniken — aus.

    Google Scholar 

  56. Vgl. Treuhandanstalt Dokumentation Band 7, S.183f. und auch Deich (1996), Die betrieblichen Sozialeinrichtungen, Abschnitt 5.2.

    Google Scholar 

  57. Bereits ein Jahr nach Inkrafttreten krankenversicherungsrechtlicher Regelungen des Einigungsvertrages waren mehr als 80% aller ambulant tätigen Ärzte niedergelassen. Vgl. Wasem (1995), Strukturen des Gesundheitswesens, S. 42.

    Google Scholar 

  58. So z.B. in den Fallstudien in Kohte (1996), Kindertagesstätten, Abschnitt E.III.

    Google Scholar 

  59. Vgl. Deich (1996), Die betrieblichen Sozialeinrichtungen, Abschnitt 5.2.

    Google Scholar 

  60. Vgl. Blandow et al. (1993): Betriebliche Sozialpolitik, S. 140.

    Google Scholar 

  61. Vgl. hierzu Abschnitt 3.2.3 in diesem Band.

    Google Scholar 

  62. Vgl. Deich (1996), Die betrieblichen Sozialeinrichtungen, Abschnitt 5.2. Eine Ausnahme bildet das Land Brandenburg. Dort existieren in 30 Fällen Nachfolgegesellschaften in Form von Gesundheitszentren-Gesellschaften, die unter Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden bzw. Vereinen laufen, vgl. Deich (1996), Die betrieblichen Sozialeinrichtungen, Abschnitt 5.2.2.

    Google Scholar 

  63. In geringerem Umfang versuchten die Unternehmen auch, Objekte selbst zu verkaufen oder zu verpachten. Dabei kam es jedoch häufiger zu einer zweckentfremdeten Nutzung, die insbesondere von den Kommunen und Landesregierungen kritisiert wurde. Vgl. Treuhandanstalt Dokumentation Band 8, S. 591.

    Google Scholar 

  64. Vgl. z.B. die Fallstudien von Kohte (1996), Kindertagesstätten, Abschnitt E.III.

    Google Scholar 

  65. Die Treuhandanstalt strebte sogar an, bereits übertragene Ferieneinrichtungen von den Unternehmen zurückzufordern, da sie ihrer Meinung nach nicht im Kaufpreis enthalten waren. Vgl. Treuhandanstalt Dokumentation Band 8, S.591.

    Google Scholar 

  66. Vgl. Treuhandanstalt Dokumentation Band 8, S.615f.

    Google Scholar 

  67. Vgl. zu dem Problem mit den Kulturhäusern auch Deich (1996), Die betrieblichen Sozialeinrichtungen, Abschnitt 5.5.

    Google Scholar 

  68. Vgl. dazu auch Deich (1996), Die betrieblichen Sozialeinrichtungen, Abschnitt 5.4.

    Google Scholar 

  69. Vgl. Statistisches Amt der DDR (Hrsg.) (1990), Statistisches Jahrbuch, S. 330 und Treuhandanstalt Dokumentation Band 8, S.1099.

    Google Scholar 

  70. Vgl. Deich (1996), in: Beiträge zur Umwandlung, Abschnitt 5.1. und Kohte (1996), in: Beiträge zur Umwandlung, Abschnitt E.III.

    Google Scholar 

  71. Vgl. Kistler et al. (1993), Frauenerwerbsarbeit, S. 37.

    Google Scholar 

  72. Vgl. Bundesministerium für Familie und Senioren (1994), Familie und Familienpolitik, S.178 und Kistler et al. (1993), Frauenerwerbsarbeit, S. 59f.

    Google Scholar 

  73. Vgl. Deich (1996), Die betrieblichen Sozialeinrichtungen, Abschnitt 5.3.1.

    Google Scholar 

  74. Vgl. Hinrichs (1995), Wohnen, S.207.

    Google Scholar 

  75. Vgl. dazu Deich (1996), Die betrieblichen Sozialeinrichtungen, Abschnitt 5.3.3.

    Google Scholar 

  76. Vgl. Deich (1996), Die betrieblichen Sozialeinrichtungen, Abschnitt 5.3.3.

    Google Scholar 

  77. Vgl. Treuhandanstalt Dokumentation Band 8, S. 512ff.

    Google Scholar 

  78. Vgl. zu der Auseinandersetzung über die Privatisierungspraxis des Wohnungsbestandes durch die TLG ausführlich Deich, Die betrieblichen Sozialeinrichtungen, Abschnitt 5.3.3.

    Google Scholar 

  79. So z.B. eine geringe Anzahl von Werkswohnungen im Betrieb B der Fallstudie von Kohte. Im Betrieb A wurde der größte Teil der Werkswohnungen an ein gemeinnütziges Wohnungsbauunternehmen in Westdeutschland übertragen, vgl. Kohte (1996), Kindertagesstätten, Abschnitt E.III.

    Google Scholar 

  80. Vgl. Blandow et al. (1993): Betriebliche Sozialeinrichtungen, S. 140.

    Google Scholar 

  81. Vgl. Kohte (1996), Kindertagesstätten, Abschnitt E.III.5.

    Google Scholar 

  82. Vgl. in diesem Sinne auch Kohte (1996), Kindertagesstätten, Abschnitt III. Kohte weist allerdings darauf hin, daß die Altersversorgung in privatisierter Form fortgesetzt und wohl einen höheren Stellenwert besetzt als in Westdeutschland.

    Google Scholar 

  83. Vgl. Deich (1996), Die betrieblichen Sozialeinrichtungen, Abschnitt 3.

    Google Scholar 

  84. „Dies wird auch daran deutlich, daß sich eine Differenz zwischen übernommenen und selbständig gebliebenen Betrieben erkennen läßt: Bei den letzteren ist die Tendenz erkennbar, nicht alle Sozialleistungen zu beseitigen, sondern beispielsweise Ferienheime, Kinderferienlager oder die Essensversorgung nach Möglichkeit zu erhalten, wenn auch nicht zu gleichen Bedingungen. Dies haben wir nicht angetroffen, wenn die Umstellung unter westlicher Regie stattfindet“ (Löser u.a. (1992), Soziale Leistungen, S. 84).

    Google Scholar 

  85. So die Wertung von Spree in seiner Nachzeichnung des Einigungsprozesses „Der Sozialstaat eint“.

    Google Scholar 

  86. Vgl. z.B. Spree, Der Sozialstaat eint.

    Google Scholar 

  87. Zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten des Sozialrechtsvergleiches vgl. Zacher, Vorfragen zu den Methoden der Sozialrechtsvergleichung, in: Zacher (Hrsg.), Methodische Probleme des Sozialrechtsvergleichs, Berlin 1977, S. 21ff.

    Google Scholar 

Download references

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1996 Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH

About this chapter

Cite this chapter

von Maydell, B. et al. (1996). Übergreifende Fragestellungen. In: Die Umwandlung der Arbeits- und Sozialordnung. Berichte der Kommission für die Erforschung des sozialen und politischen Wandels in den neuen Bundesländern e.V. (KSPW), vol 6. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95843-3_4

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-95843-3_4

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-8100-1641-6

  • Online ISBN: 978-3-322-95843-3

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics