Skip to main content

Regierungsmaßnahmen in Herkunfts- und Aufnahmeländern

  • Chapter
Ein Traum vom besseren Leben

Part of the book series: Geschlecht und Gesellschaft ((GUG,volume 9))

  • 108 Accesses

Zusammenfassung

Diskutieren wir Maßnahmen und Strategien gegen Frauenhandel, Heiratshandel und Sextourismus, so ist das politische Handeln der betroffenen Herkunfts- und Aufhahmeländer von großer Bedeutung. Die strukturellen Ursachen der Probleme liegen u.a. in den internationalen Beziehungen; konkrete wirtschaftliche, politische und rechtliche Zusammenhänge beeinflussen das Geschehen. Hinsichtlich der Ursachen hängt beispielsweise die Öffnung eines Landes für internationalen Massentourismus eng mit der Entstehung von Sextourismuszentren zusammen. Speziell die Länder des Sextourismus sind in den internationalen Frauenhandel involviert. In Bezug auf die Sanktionen ist beispielsweise die Strafverfolgung von Menschenhandel von einer internationalen Kooperation der Strafverfolgungsbehörden abhängig.

„Natürlich kannte ich nur das große Deutschland, das mächtige Deutschland. Als ich hierher kam, war ich sehr überrascht, Dinge hier vorzufinden, die es auch bei mir, in meiner Heimat gibt. Selbstverständlich gibt es auch Sachen wie die menschliche Erniedrigung. Man muß nur durch den Hauptbahnhof gehen, dann kann man gleich diese Problematik erkennen.“ (Migrantin aus Peru)

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 49.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 64.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Literatur

  1. Zum Zeitpunkt des Studienaufenthaltes 1993 ließ sich kein Problembewußtsein auf Regierungsseite für die Folgen des Massentourismus und des Sextourismus erkennen. Das Land war vielmehr nach wie vor dabei, seine Tore für Touristenströme unkritisch zu öffnen. Während des Forschungsaufenthaltes kamen Gesprächstermine mit kompetenten und zuständigen Personen und Entscheidungsträgern gar nicht erst zustande, einzelne Behördenvertreterinnen zeigten sogar Unverständnis hinsichtlich der Fragestellung. Maurer lobt in ihrem Bericht die schnelle staatliche Reaktion der Dominikanischen Republik auf Aidsfalle, die bereits 1987 zu Präventionsmaßnahmen führte und besonders Prostituierte aufklären wollte (Maurer 1991: 43ff.). Davon war im Sextourismusgebiet im Norden des Landes bei Sosua jedoch nichts zu erkennen. Ganz im Gegenteil, sowohl die NROs wie auch die Prostituierten selbst, sprachen davon, keinerlei Information, Unterstützung oder ärztlicher Kontrolle zur Aids-Prävention zu erhalten. Auch in einer Studie von 1992 aus der Dominikanischen Republik wird das Dilemma angesprochen, daß Aids-Prävention praktisch nicht existiert und nur auf ein kleines Projekt in Santo Domingo (Centro de Orientación e Investigaciòn Integral — COIN) reduziert ist (Pareja 1992: 188ff).

    Google Scholar 

  2. Diese Auslandsrecherchen wurden bereits 1990 bzw. 1991 durchgeführt. Obgleich die Behördengespräche und Expertinneninterviews teilweise mit neuerem Sekundärmaterial ergänzt werden konnte, sind einzelne Daten nicht mehr ganz aktuell. Die Bedeutung unserer Analyse liegt primär darin, Haupttendenzen und Entwicklungen von staatlichen Maßnahmen nachzuzeichnen, wodurch sich zentrale Handlungsansätze offenbaren.

    Google Scholar 

  3. In Thailand konnte mit Vertretern und Vertreterinnen der „Foreign Affairs News Division“, der „Tourism Authority Thailand“, dem „Department for Social Welfare“, und der „Oversea Employment Contract Approval Section“ gesprochen werden.

    Google Scholar 

  4. Zu dieser Schätzung kommt die Population and Community Development Association (PDA), während offizielle Berichte von 25.000 Infizierten sprechen (The Nation 02.02.1991).

    Google Scholar 

  5. Am 03.06.1993 nahm die Thailändische Regierung einen nationalen Plan zur Bekämpfung von Aids an. Verantwortlich für die Durchführung der nationalen Politik ist die National Economic and Social Development Board (NESDB) (Bangkok Post 04.06.1993).

    Google Scholar 

  6. Gespräch vom 23.11.1990. Vgl. hierzu auch Maurer, die anschaulich die Probleme der thailändischen Regierung und der Tourismusindustrie darstellt, die Aidsproblematik wahrzunehmen (1991: 50ff.).

    Google Scholar 

  7. Die erste Zahl kommt von „Friends of Women“ in Bangkok und die zweite vom „Center of Child Rights of the Foundation for Children“ in: Maurer 1991: 21.

    Google Scholar 

  8. Vgl. Bangkok Post 31.12.1992.

    Google Scholar 

  9. Damals vom Public Health Committee vorgeschlagen und vom House Culture and Tourism Committee abgelehnt wegen zu erwartendem Schaden in der Tourismusbranche (vgl. Bangkok Post 08.08.1987; The Nation 13.09.1987; The Nation 30.11.1987).

    Google Scholar 

  10. Frauengruppen protestierten dagegen, weil sie für registrierte Frauen Probleme beim Ausstieg aus der Prostitution befürchteten (vgl. Bangkok Post 16.06.1993).

    Google Scholar 

  11. Die befragte Vertreterin des TAT berichtete von fehlenden rechtlichen Grundlagen zur Kontrolle und Überwachung der Werbung von Reiseveranstaltern, während in der eigenen Werbung keine ‘exotischen Schönheiten’ mehr verwendet werden. „Die TAT verwendet keine Mädchen mehr in ihrer Werbung. Vor 10 Jahren waren wir für dieses Problem noch nicht sensibilisiert, wir zeigten die Gastfreundschaft der Mädchen. Jetzt ist es aber anders. Wir konzentrieren uns mehr auf kulturelle und natürliche Schönheiten in unserem Land. Wir streben Qualitätstourismus an.“ (Gespräch vom 23.11.1990). Auf die negativen sozialen und ökologischen Folgen des Massentourismus hinweisend wird auch in der Bangkok Post von der Machtlosigkeit der TAT berichtet (Bangkok Post 31.12.1992).

    Google Scholar 

  12. Dabei handelt es sich um das thailändische Neujahresfest.

    Google Scholar 

  13. „‘Ihre Teilnahme würde den feierlichen Umzug farbenprächtiger machen, insbesondere, wenn sie in ‘hawaianischer Kleidung auftreten oder knapp gekleidet sind’, sagte der Gouverneur. ‘Ich glaube, das wird ausländische Touristen anziehen’.“ (The Nation 18.03.1993). Vgl. auch The Nation 19.03.1993.

    Google Scholar 

  14. Chantawipa Apisuk, die Leiterin von Empower in Bangkok weist auf die deutlichen Bestrebungen der Regierung hin, Sextourismusgebiete zu erhalten: „‘Ich wundere mich, warum sie sich so ernsthaft auf die Probleme der Kunden oder Touristen in dem Sextourismusgebiet konzentrieren. Die gesellschaftlichen Machthaber versuchen sowieso immer eher etwas zu tun, um die Tourismusindustrie zu schützen, anstatt die Aufmerksamkeit auf die Frauen zu richten und wie sie in dem Geschäft behandelt werden’, hob sie hervor.“ (The Sunday Post 04.07.1993).

    Google Scholar 

  15. Dabei wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

    Google Scholar 

  16. Lipka 1985: 72. Diese Zählung liegt schon über zehn Jahre zurück, so daß die Anzahl der spezifischen Einrichtungen heute um ein vielfaches größer sein dürfte, entsprechend der Zunahme von Prostitution.

    Google Scholar 

  17. So Sanphasit Koompraphant, Mitarbeiter im „Zentrum für den Schutz der Kinderrechte“ in Bangkok. (Treffinger 1993: 11).

    Google Scholar 

  18. Vgl. The Nation 08.01.1993.

    Google Scholar 

  19. Vgl. The Nation 17.04.1993. Die Vertreterin einer Projektgruppe (task force) auf einem Seminar zur Regierungspolitik zur Beendigung von Kinderprostitution sagt hierzu: „Viele zentral geplante Berufsbildungszentren ziehen die Personen nicht an, die der Prostitution ihren Rücken gekehrt haben. Manche Mädchen wurden aus den Bordellen befreit und in ihre Dörfer zurückgeschickt, ohne eine Arbeit, die ihnen ihr Leben hätte sichern können. Möglicherweise kehrten viele von ihnen wieder in die Bordelle zurück, entweder in Bangkok oder in ihren Dörfern, ... „ (Bangkok Post 02.04.1993).

    Google Scholar 

  20. Der Begriff ‘Kinder’ verweist in dem Gesetzestext auf Personen, die unter 18 Jahre alt sind, bzw. auch älter sein können, wenn sie aufgrund von physischen oder geistigen Behinderungen unfähig sind, sich selbst vor Mißbrauch zu schützen.

    Google Scholar 

  21. Wegen der Ausbeutungs- und Gewaltgefahr sollen mittlerweile die meisten asiatischen Lander eine zögerliche Haltung gegenüber der Arbeitsmigration von beruflich unqualifizierten Frauen einnehmen. Scheinbar gibt es in der philippinischen Regierung sogar Überlegungen, die Arbeitsmigration von Hausbotinnen und Unterhalterinnen zukünftig ganz zu stoppen (International Labour Office 1996: 17).

    Google Scholar 

  22. Ca. 60 % der philippinischen Arbeitsmigranten in Überseeländem sind weiblich. (International Labour Office 1996: 2).

    Google Scholar 

  23. Gespräch mit Vertretern der POEA am 17.01.1991.

    Google Scholar 

  24. D.h. dieser Arbeitgeber wird nicht mehr von der POEA akzeptiert.

    Google Scholar 

  25. Bilaterale Abkommen lagen zum Zeitpunkt der Gespräche vor mit Spanien und Italien, während mit Frankreich und England darüber verhandelt wurde und man mit den Golfstaaten und verschiedenen Ländern des Mittleren Ostens gerade dabei war, solche Abkommen zu schließen. Um die philippinischen Arbeitskräfte mit Aufenthalts- und Arbeitsrecht besser zu schützen, wäre ein bilaterales Abkommen sinnvoll.

    Google Scholar 

  26. Gespräch vom 12.12.1990. Zu den Einreisewegen philippinischer Migrantinnen vgl. auch Kapitel III. 1.2.

    Google Scholar 

  27. Umgerechnet in US-Dollar entspricht dies im September 1993 den Summen von 267,- und 667,-.

    Google Scholar 

  28. Vgl. TODAY News-Views 16.06.1993; The Visayan Daily Star 17.06.1993; The Visayan Daily Star 16.06.1993.

    Google Scholar 

  29. Daß auch die Deutsche Botschaft, die sich in dieser Sache öffentlich zur Unterstützung bereit erklärte, nicht von den philippinischen Behörden kontaktiert wurde, dürfte die Vermutung eines in der Praxis eher geringen Strafverfolgungsinteresses bestätigen (vgl. The Visayan Daily Star 18.06.1993).

    Google Scholar 

  30. Vgl. The Visayan Daily Star 08.06.1993; The Visayan Daily Star 10.06.1993. Die Einstellung dürfte ähnlich der sein, wie sie bereits bei den befragten Migrantinnen dieser Untersuchung festgestellt wurde.

    Google Scholar 

  31. Verschiedene Anfragen einzelner Bundestagsfraktionen gingen dem voraus.

    Google Scholar 

  32. Die Ergebnisse sind zusammengetragen in agisra 1990.

    Google Scholar 

  33. Diese Aufgabe war der Wissenschaftlichen Begleitung des Fraueninformationszentrums, FIZ-Stuttgart, gestellt. Die Untersuchung wurde vom Frankfurter Institut für Frauenforschung durchgeführt.

    Google Scholar 

  34. Das Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann des Landes Nordrhein-Westfalen finanzierte als bisher einziges Bundesland eine eigene landesspezifische Untersuchung: Lenz, Ramil-Weiss, Thiemann 1993.

    Google Scholar 

  35. Verschiedene Landesregierungen und auch Kommunen unterstützen einzelne Beratungsstellen.

    Google Scholar 

  36. Dieses Pilotprojekt wurde bei Solwodi — Solidarity with Women in Distress -, der Beratungsstelle mit Sitz in Boppard angesiedelt.

    Google Scholar 

  37. Die Probleme der Strafverfolgung wurden auch in der Studie des Bundesministeriums für Frauen und Jugend aufgezeigt. In dieser Untersuchung wurden 33 Fälle zum Tatvorwurf Menschenhandel recherchiert, in nur 15 dieser Fälle kam es zur Anklage und in nur sechs Fällen wurde wegen Menschenhandel verurteilt. (1992: 181f.)

    Google Scholar 

  38. Die Strafgesetzgebung kann als ein Ergebnis der deutschen Kampagne gegen Kinderprostitution im Zusammenhang mit Sextourismus (Anfang 1991 bis Anfang 1994) betrachtet werden. Diese Kampagne war der internationalen Vernetzung ECPAT (End Child Prostitution in Asian Tourism) angeschlossen. Das Strafgesetz, seine Auswirkungen und Folgen können in dieser Studie nicht inhaltlich behandelt werden.

    Google Scholar 

  39. Diese Abhandlung lehnt sich stark an einen Vortrag an, der auf der Jahrestagung der Vereinigung für Rechtssoziologie am 23./24. April 1993 an der Justus-Liebig-Universität in Gießen gehalten wurde (vgl. Niesner 1994).

    Google Scholar 

  40. Im Hinblick auf das Alter des Opfers oder auch in Hinblick auf die Art der Zwangsmaßnahme u.a.

    Google Scholar 

  41. Beispielsweise Pässe entwenden, Schulden aufbürden, sozial isolieren u.a.

    Google Scholar 

  42. Ihnen wird eine alternative Erwerbsarbeit als Ausstiegsmöglichkeit aus dem Sexgewerbe angeboten, oder sie wissen, daß sie der Prostitution nachgehen sollen, werden aber über wesentliche Zusammenhänge — Aufenthalt, sexuelle Praktiken, Verdienst, Schulden u.a. — getäuscht.

    Google Scholar 

  43. Dieses Phänomen wurde in der Prozeßbeobachtung zu Frauenhandel dokumentiert (Niesner, Anonuevo, Songsiengchai 1991).

    Google Scholar 

  44. Frommel 1992: 68ff. Vgl. hierzu auch: Die Grünen 1991.

    Google Scholar 

  45. Es ist jedoch zu befürchten, daß Gerichte den potentiellen Ehepartnern von lieiratsgehandelten’ Frauen ein Recht auf sexuelle Handlungen mit ihrer zukünftigen Ehefrau zubilligen werden und somit eine entsprechende Auslegung des Gesetzes nur selten erreicht werden kann.

    Google Scholar 

  46. Hierzu sind bislang noch keine Erfahrungswerte bekannt.

    Google Scholar 

  47. So auch die zentrale Information in der Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 02.12.1993 zur Anhörung zum Thema „Frauenhandel“: „Frauenhandel in Deutschland ist ein Geschäft ohne Risiko“.

    Google Scholar 

  48. Diese Haltung wird auch in dem Positionspapier zur Novellierung des Strafgesetzes Menschenhandel § 181 und § 180 StGB vom November 1993 deutlich, das von den Beratungsstellen, die im Bundesgebiet tätig sind, formuliert wurde.

    Google Scholar 

  49. Der einzigartige Charakter dieser explorativen Einzelfallstudie, die Verfahrensprobleme in Menschenhandelsprozessen vor Gericht deutlich erfaßte, macht es notwendig, die wichtigsten Ergebnisse hier noch einmal kurz aufzugreifen. Die vollständige wissenschaftliche Auswertung dieser Erhebung findet sich in der Abhandlung: Niesner, Anonuevo, Songsiengchai 1991.

    Google Scholar 

  50. Daß es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt, bestätigt auch eine der geladenen Expertinnen aus einer Beratungsstelle bei der Anhörung zu Frauenhandel: „Wenn wir die Bevölkerung dazu aufrufen, selber hinzugehen (zu Gerichtsverfahren wegen Menschenhandel, d. A.) und anzusehen, was da los ist, dann bin ich jedesmal von dieser ungeheuren Situation schockiert, daß auf der Seite der Anklage neun Leute sitzen, die sich in Gesetzeslücken und in Verzögerungstaktiken mit einem recht massiven Imponiergehabe auskennen. Und denen gegenüber sitzt ein Staatsanwalt, der vielleicht in seinem ganzen Berufsleben nur ein einziges Mal mit einem Menschenhandelsfall zu tun hatte.“ In: Deutscher Bundestag, Ausschuß für Frauen und Jugend 01.12.1993: 34.

    Google Scholar 

  51. Dieser Zusammenhang wird mit dem Begriff „blaming the victim“ bezeichnet.

    Google Scholar 

  52. Dies war nach dem alten Straftatbestand noch entscheidungserheblich.

    Google Scholar 

  53. Auch auf der Anhörung zu Frauenhandel wird von Seiten der Staatsanwaltschan das Fehlen von moralischer Neutralität im Gerichtssaal bestätigt: „Zur moralischen Neutralität -... — müssen sie bedenken, daß wir Juristen, soweit es nicht Juristinnen sind, Männer sind, die gewisse Vorurteile trotz unserer langjährigen Berufserfahrung haben. Sie müssen bedenken, daß nicht nur Volljuristen, sondern auch Schöifen urteilen, die nun ganz andere Auffassungen haben, so daß diese moralische Neutralität gegenüber den Opfern, glaube ich, ganz selten gewahrt ist.“ In: Deutscher Bundestag, Ausschuß fur Frauen und Jugend Ol. 12.1993: 24.

    Google Scholar 

  54. Vgl. in diesem Zusammenhang den Vortrag von Glunk (Mitarbeiterin der FIZ) anläßlich eines Expertinnengespräches zu Menschenhandel am 20.09.1991.

    Google Scholar 

  55. In Stuttgart wurde das „Dolmetscher Telefon“ gegründet, eine Einrichtung, die Übersetzerinnen und Übersetzer schult und eine kleine Informationsbroschüre erarbeitet hat: „Mit Dolmetschern arbeiten. Ein Leitfaden für Beratungsgespräche im medizinischen, sozialen, psychologischen und schulischen Bereich“.

    Google Scholar 

  56. Auch in der Studie des Bundeskriminalamtes wird dieser Zusammenhang festgestellt (1993: 210). Zum anderen wurden auch Korruptionsaffaren mit Behördenbediensteten in der Bundesrepublik im Zusammenhang mit der Strafverfolgung von Frauenhandel bekannt (vgl. Deutscher Bundestag, Ausschuß für Frauen und Jugend 01.12.1993: 33).

    Google Scholar 

  57. Vgl. hierzu den Vortrag von Friedmann vom 18.03–20.03.1992.

    Google Scholar 

  58. Telefonat mit dem Auswärtigen Amt, Bonn im August 1994.

    Google Scholar 

  59. Deutscher Bundestag, Ausschuß für Frauen und Jugend 01.12.1993: 52 und 54. Ähnliche Erfahrungen wurden auch in der Beratungsstelle FIZ gemacht.

    Google Scholar 

  60. Runderlasse des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.04.1994 und vom 10.07.1995.

    Google Scholar 

  61. Das Expertinnengespräch war vom Frankfurter Institut für Frauenforschung, Beratungsstelle für Migrantinnen im Informationszentrum Dritte Welt in Herne, Solwodi — Mainz und Ökumenische Asiengruppe Frankfurt im März 1997 initiiert worden und zielte auf eine Evaluation der unterschiedlichen Strafverfolgungsmaßnahmen in verschiedenen Bundesländern ab.

    Google Scholar 

  62. Die Zeugin darf deshalb nach §55 StPO ihre Aussage verweigern.

    Google Scholar 

  63. Deutscher Bundestag, Ausschuß für Frauen und Jugend 01.12.1993: 54. Zur Doppelstellung der Opfer von Menschenhandel als Beschuldigte und als Opfer vgl. auch Bundesministerium für Frauen und Jugend 1992: 200f.

    Google Scholar 

  64. Auf der Anhörung zu Frauenhandel werden von dem Vertreter der Polizei zwei im Prostitutionsmilieu gängige Formen genannt. Zum einen, indem ausländische Prostituierte zur Sicherstellung des Aufenthaltes deutsche Männer heiraten (vgl. Deutscher Bundestag, Ausschuß für Frauen und Jugend 01.12.1993: 66f), und zum anderen, indem für die Frauen Anträge auf Aufenthaltserlaubnis gestellt werden, wodurch sich die Betroffene für die Dauer der Überprüfung des Antrages — in Frankfurt dauert das in der Regel ein halbes Jahr — legal in der Bundesrepublik aufhalten kann (vgl. ebd.: 42).

    Google Scholar 

  65. Frauen, die sich ein Aufenthaltsrecht ‘erschleichen’ wollten, würden wahrscheinlich eher zur Eheschließung greifen.

    Google Scholar 

Download references

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1997 Leske + Budrich, Opladen

About this chapter

Cite this chapter

Niesner, E., Anonuevo, E., Aparicio, M., Sonsiengchai-Fenzl, P. (1997). Regierungsmaßnahmen in Herkunfts- und Aufnahmeländern. In: Ein Traum vom besseren Leben. Geschlecht und Gesellschaft, vol 9. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95830-3_7

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-95830-3_7

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-322-95831-0

  • Online ISBN: 978-3-322-95830-3

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics