Zusammenfassung
Bislang sind kaum differenzierte Informationen über die wirklichen Lebensbedingungen der Migrantinnen sowie über ihre Überlebensstrategien bekannt. Spektakuläre Einzelschicksale überschatten die Aufenthaltsrealität vieler Frauen. Wir stellten uns die Aufgabe, die Lebensbedingungen der Frauen in ihrer Vielfalt zu beschreiben sowie ihre eigenen Strategien und Überlegungen zur Bewältigungen von Problemen sowie zur Durchsetzung von nersönlichen Zielen darzulegen
„Er kaufte mir einen Papagei und sagte, ich solle gut Deutsch lernen und den Vogel pflegen. Aber einen Vogel zu Hause zu haben, war fur mich keine große Beschäftigung. Er arbeitete und gab mir Haushaltsgeld.“ (Migrantin aus Peru)
Frage: „War Ihr Mann vorher schon verheiratet? Antwort: Verheiratet vorher? Nein, nein, wer wird ihn schon wollen? (Lachen) Ich und meine brasilianischen Freundinnen sagen immer, deutsche Frauen wollen Heinrich nicht. Er hat nichts, was Frauen mögen oder lieben. Er ist häßlich, hat kein Geld, kein Haus, keinen Beruf.“ (Migrantin aus Brasilien)
„Nach der Heirat dann hat es angefangen. Er hat getrunken, getrunken, getrunken. Er hat selbst gesagt, daß er nur bis zur Hochzeit aufgehört hat zu trinken. Nach der Heirat hat er angefangen zu trinken, zu trinken, zu trinken. Er hat sich vorgestellt, daß ich ihn nach der Hochzeit nicht verlassen würde, daß ich mein ganzes Leben bei ihm bleiben würde. ’Du hast mich geheiratet, also jetzt bleibst du bei mir, das ganze Leben’ (Lachen), so eine Mentalität.“ (Migrantin aus Brasilien)
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Literatur
Der Begriff der „kulturellen Identität“ soll hier synonym dem Begriff der „Migrantinnenidentität“ gesetzt werden, wie Lutz ihn in ihrer Abhandlung bildete. Sie bezeichnet damit das Ergebnis von Handlungsprozessen, in dem sowohl Integrations- als auch Widerstandsmomente wirken. „...; damit ist die individuelle Zusammenstellung verschiedener identitätsgenerieren-der Momente gemeint, die nicht mono-kulturell gebunden sind, sondern vielmehr klassenspezifische, ethno- und religionsspezifische Elemente umfaßt“ (vgl. Lutz 1991: 126).
Der Begriff des Kulturimperialismus ist den ’peripherieorientierten Imperialismustheorien’ zuzuordnen, wonach das ’Zentrum’, also der Industriestaat, seine Kultur auf die ’Peripherie’, also die abhängigen Länder, oder auch die sogenannten Entwicklungsländer überträgt (vgl. Galtung 1972: 29ff).
Die Beratungsfallstatistik des FIZ verdeutlicht Probleme der Klientinnen, die im Bereich sozialer Kontakte liegen. Die Ergebnisse werden mit Hilfe der Interviews mit den thailändischen Befragten in ihren Hintergründen und Zusammenhängen qualitativ beleuchtet.
In diesem Kapitel beziehen wir uns auf die Befragung der Hauptgruppe, den 20 thailändischen Migrantinnen, die alle einen deutschen Partner haben oder hatten. Zum Zeitpunkt der Befragung leben zwei der 19 verheirateten Frauen in Trennung und eine Frau ist verlobt. In die Analyse werden außerdem Informationen aus der Beratungsstatistik des FIZ und vereinzelt auch Erfahrungen aus der Arbeit anderer Beratungsstellen hinzugefügt.
Von den thailändischen Interviewten werden 12 Frauen der Versorgungsmotivation, vier Frauen der Individualisierungsmotivation, drei Frauen der Partnerschansorientierung und eine Frau den beiden letzten Kategorien zugeordnet. Letztere bezeichnen wir als freiheitsliebenden Partnerschaftstyp.
12 der Frauen hatten bereits in Thailand eigene Kinder. Nur eine dieser Frauen berichtet, daß der Vater der Kinder zur materiellen Unterstützung beiträgt.
Diese Frau ist zum Zeitpunkt des Interviews 46 Jahre alt.
Diese Haltung vertreten insgesamt die Hälfte der Befragten, wovon neben den ’Versorgerinnen’ eine Frau der Individualisierungsmotivation und eine Frau der freiheitsliebenden Partnerschaftsorientierung zuzuordnen sind.
Neun Frauen sind mit dem materiell Erreichten zufrieden und drei Frauen eher unzufrieden. Diese drei Frauen fühlen sich auch psycho-sozial und emotional unwohl in der Partnerschaft.
Eine der beiden Frauen ist noch nicht verheiratet und fuhrt ihren eigenen Finanzhaushalt, und die andere Frau lebt bereits wieder getrennt und finanziell eigenständig.
83,1 % der Klientinnen des FIZ leben in einer Partnerschaft, damit berät und betreut das FIZ hauptsächlich Heiratsmigrantinnen. Auch die nicht-deutschen Partner kommen mehrheitlich nicht aus dem Heimatland der Frau, sondern aus den USA, England, Italien, Polen, Schweiz, Vietnam und dem ehemaligen Jugoslawien. Die Klientinnen mit Ehepartnern aus dem eigenen Heimatland kommen in der Regel aus eher untypischen Ländern der ’Heiratsmigration’, wie Argentinien, Eritrea und Vietnam.
Vgl. hierzu auch den Jahresbericht des Philippine Information Center 1992, S.25, in dem aufgeführt ist, daß 84,4 % der Frauen zwischen 18 und 35 Jahre alt sind, während demgegenüber nur 45,6 % der Männer dieser Altersstufe angehören. Der größte Altersunterschied zeigt sich in den Kategorien 18–25 Jahre: 37,0 % Frauen und 6,8 % Männer, und 41 Jahre aufwärts: 5,1 % Frauen und 39,5 % Männer.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegt das durchschnittliche Heiratsalter der Frauen in der Bundesrepublik bei 28,4 und der Männer bei 31,4 Jahren (vgl. Statistisches Bundesamt 1990).
Das ist die Anzahl der heiratsvermittelten Frauen, bei denen das eigene Lebensalter und das des Partners bekannt war.
Von den 87 Männern, die zu ihrer eigenen Familie Auskunft gaben, waren 23 als Einzelkinder und weitere 19 als Älteste in der Geschwisterfolge aufgewachsen.
104 von 246 Männern machten Angaben zu dem Kontakt mit ihrer Mutter vor der Eheschließung. 48 der 104 Männer, also 46,2 %, wurden von ihrer Mutter vor der Heirat versorgt. Häufig entzünden sich an der engen Mutter-Sohn-Beziehung Konflikte in der Partnerschaft. In 47 Fällen des FIZ wird die enge Mutterbindung des Mannes, sowohl von den Frauen als auch von den Beraterinnen als ein störender Faktor und grundlegender Konflikt in der Beziehung erkannt.
Diese Beobachtung führte zur gezielten Datenerfassung. Bei einem kleinen Sample von 57 Männern aus dem letzten Erhebungsjahr konnte festgestellt werden, daß zwölf (21,1%) keine Kontakte mehr zu den eigenen Familienangehörigen halten.
Nach den Volkszählungsdaten von 1987 haben im gesamten (alten) Bundesgebiet 63,0 % der Männer einen Hauptschulabschluß, 18,4 % einen Realschulabschluß und 18,1 % einen Hochoder Fachhochschulabschluß. Vgl. die absoluten Zahlen der Tabelle: „Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach höchstem Bildungsabschluß“ in: Statistisches Bundesamt, 25. Mai 1987. Die Statistik erfaßt die Altersstufe der Männer zwischen 15 und 64 Jahren.
196 von 246 der Männer machten Angaben zur Erwerbstätigkeit. 161 (Grundzahlen) von 196 Männern sind erwerbstätig. Von den erwerbslosen Männern sind 12 arbeitslos, neun im Ruhestand, sechs berufsunfahig und acht gaben keine Begründung.
Ein großer Anteil an ungelernten und angelernten Arbeitern (31%) wurde auch bei einer Erhebung ermittelt, die sich auf 70 deutsche Männer bezog, die sich Frauen über Heiratsagenturen vermitteln ließen. Der Anteil der Facharbeiter und Handwerker betrug hier 27 % und der Anteil der kaufinännisch/technisch Tätigen und Verwaltungsangestellten 13 % (vgl. Bundesministerium für Frauen und Jugend 1992: 125).
Die verwendeten Informationen basieren im Wesentlichen auf Erfahrungswerten des FIZ. Zudem beziehen wir uns auf Berichte, die auf der Anhörung zu Frauenhandel — Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Frauen und Jugend am 01.12.1993 -, an der mehrere Beratungsstellenvertreterinnen und Experten der Strafverfolgung teilnahmen, gesammelt werden konnten.
Hierfür muß beispielsweise das Aufgebot zur Eheschließung schon bestellt sein. Grundlage für die Erteilung des Sichtvermerks sind die §§ 7 und 84 des AuslG, nach denen in erster Linie abzusichern ist, daß die Einreisewillige dem deutschen Staat finanziell nicht zur Last fallen wird.
194 Klientinnen des FIZ brachten Probleme mit ihren Partnern vor. Davon waren 57 Frauen mit direkten, indirekten, offensiven oder eher subtilen Druckmitteln der Männer bezüglich des Aufenthaltes konfrontiert. Der Beratungsstelle sind auch Fälle bekannt, in denen die Ehemänner von den Frauen Geld einfordern, sollen sie der Ausländerbehörde keine Mitteilung über die eheliche Trennung machen.
144 Frauen hatten im Verlauf des Beziehungskonfliktes eine Trennung oder Scheidung ernsthaft erwogen.
Die agisra-Vertreterin (Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung) monierte auf der Anhörung des Ausschusses für Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zu Frauenhandel, daß die Härtefallklausel nach der herrschenden Praxis nur dann Anwendung findet, wenn den Frauen ein erheblicher Nachteil bei der Rückkehr ins Heimatland bevorsteht (agisra 1990: 91). Relevante Gründe, die in der Ehe in der Bundesrepublik liegen, finden nach Erkenntnissen dieser Expertin keine Berücksichtigung.
15 Klientinnen des FIZ lösten ihre Probleme mit einer neuen Partnerschaft und beendeten damit die Beratung.
Mit der Änderung von ausländerrechtlichen Vorschriften im Juli 1997 wurde die außergewöhnliche Härte ohne die Bindung an eine Ehebestandszeit eingeführt. Jedoch wird diese begrüßenswerte Maßnahme die Lage der Frauen in ’normalen’ Gewaltbeziehungen kaum verbessern können: 1) Weil die außergewöhnliche Härte — wie der Name schon sagt — nur in außergewöhnlichen Fällen zum Zuge kommen wird. Vor allem aber erst dann, wenn „... das drohende Schicksal einer Person im Zusammenhang mit der bestehenden Rückkehrverpflichtung eine andere Entscheidung als nicht vertretbar erscheinen läßt.“ (Deutscher Bundestag 1997). 2) Weil bei der Beurteilung einer außergewöhnlichen Härte nun auch der Bezug von Sozialhilfe berücksichtigt werden kann.
Bisher existiert jedoch noch keine Vollzugsvorschrift, so daß der Aufenthalt der Frauen noch immer bis zum Abschluß des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens ungesichert ist (Deutscher Bundestag, Ausschuß für Frauen und Jugend 01.12.1993: 110f).
FIZ versucht Frauen alleine zu Behördengängen zu motivieren. Häufig können die Frauen ihre Interessen jedoch nicht durchsetzen und werden aus manchmal völlig unverständlichen Gründen abgewiesen.
Dies wurde von der Beratungsstelle bei vielen Paaren als Konfliktquelle bzw. als verschärfende Komponente in Auseinandersetzungen erkannt. Bei 61 Frauen und bei 58 Männern stellten die Beraterinnen weitreichende Unkenntnis über die kulturelle Herkunft des Partners bzw. der Partnerin fest.
In der Beratungsstelle wollten sich 41 Männer und 20 Frauen auf kulturfremde Denk- und Verhaltensmuster überhaupt nicht einlassen.
Vgl. FIZ-Beratungsstatistik. Verwendete Sprache in den Beziehungen: Sprache des Mannes 68,3 % (17,1 % unbekannt), Sprache der Frau 17,9 % (17,1 % unbekannt), dritte Sprache 23,6 % (29,7 % unbekannt).
Bei 195 (Grundzahl) der 246 Paare können Aussagen über die sprachliche Verständigung gemacht werden. Nur bei 36,9% der Paare war die Sprachverständigung gut.
Nur 25% der Klientinnen des FIZ sehen in den sprachlichen Unzulänglichkeiten eine Konflikt-verschärfiing. Sie möchten konsequenterweise ihre Sprachkenntnisse verbessern und sind primär auf der Suche nach einem Sprachkurs. Beim Umsetzen dieser Pläne zeigen sich jedoch oft Hindernisse, beispielsweise wenn kein Zugang zu einem adäquaten Sprachkurs besteht. Dies betrifft in erster Linie wiederum thailändische Frauen, weil sie häufig durch ihr völlig anderes Sprach- und Schriftsystem auf Alphabetisierungskurse angewiesen sind.
Erstaunlicherweise besteht ein großes Interesse der deutschen Ehemänner an der thailändischen Sprache, das jedoch letztendlich nicht zum Erlernen der Sprache sondern nur zur Kenntnis einzelner Begriffe führt.
Die Auflagen der Männer, die die thailändische Küche mögen, besteht oft darin, daß nicht zu scharf gekocht wird.
Zwei Frauen machen zur Kategorie Hausarbeit keine Angaben. Eine der beiden ist noch nicht verheiratet. Zehn Frauen geben an, daß sich ihre Männer an der Hausarbeit zum Teil zufriedenstellend beteiligen, und die Ehemänner von acht Frauen arbeiten nicht, oder nur in völlig unbedeutendem Umfang, im Haushalt mit. Die Arbeitsteilung bei der Hausarbeit wurde nur pauschal angesprochen, weshalb keine Differenzierungen zu den einzelnen Arbeitsbereichen möglich sind.
269 von 296 Klientinnen (90,9 %) machten Angaben über Kinder. 170 von 269 haben Kinder (63,2 %). 35,9% der Frauen haben Kinder im Herkunftsland und 72,9% der Frauen haben Kinder in der Bundesrepublik.
Von den 124 Frauen, die in der Bundesrepublik zusammen mit ihren Kindern leben, gibt knapp die Hälfte an, daß ein oder mehrere Kinder einen Vater ausländischer Nationalität haben. Dies entspricht einer Anzahl von 61 Fällen (49,2 %). Ziehen wir hier die Fälle der Frauen ab, die mit einem ausländischen (Ehe-)Partner in der Bundesrepublik verheiratet sind und angeben, der Vater ihres Kindes ist nicht-deutsch (betrifft 15 Fälle), dann ergibt sich immer noch ein Prozentsatz von 37,1 %.
17 Frauen gaben hierzu Antwort. Zehn Frauen sprachen explizit die thailändische Sprache an. Elf verschiedene Frauen nannten Respekt vor dem Alter acht mal und Höflichkeitsformen sieben mal.
Drei der Befragten fühlten sich von der Frage zu deutschen Sozial i sationswerten überfordert, weil sie kaum Deutsche kennen und nicht wissen, was sie als typisch deutsches Verhalten einordnen könnten. Von den 13 Frauen, die zu diesem Themenkomplex Angaben machten, wurde ’Wissen’ von fünf Frauen und ’Verantwortung’ von drei Frauen genannt.
In diesem Fall wurde in Zusammenarbeit mit dem FIZ festgelegt, wie häufig das Mädchen kochen sollte, da es der Mutter wichtig war, und wann sie einen Freiraum zum Spielen erhalten sollte, da dies die Wünsche des Vaters waren. Zudem wurde besprochen, inwieweit sich der Vater aktiv ins Familienleben einbringen und zeitweise die Versorgung des jüngeren Bruders übernehmen kann, so daß das Mädchen davon freigestellt ist. Auch führte in diesem Fall das Einvernehmen dazu, daß die Mutter ihre Erwerbsarbeit einschränkte, um dem Mädchen mehr Freizeit zugestehen zu können.
Auch in allen 17 Fällen, in denen die thailändischen Befragten mit ihren Männern zusammenleben, verwalten die Männer die Gelder der Familie, die sie als Hauptverdiener erwirtschaften. Mehrheitlich wird den nicht erwerbstätigen Frauen nur ein Taschen- und Haushaltsgeld zugewiesen.
Diese Frau fuhrt ein eigenes Konto, auf das das Kindergeld eingezahlt wird.
12 Frauen sind ohne eigene Erwerbsarbeit, davon haben nur drei Frauen Kontenzugang.
Nur eine erwerbstätige Frau hat keinen Kontenzugang. Sie erwirtschaftet ein Einkommen in der Höhe einer geringfügigen Aushilfstätigkeit und möchte keinen eigenen Zugriff auf das Bankkonto haben.
Nur eine Frau, die nicht erwerbstätig ist, hat einen Ehevertrag unterschrieben.
Eine Frau arbeitet als Babysitter, in der Fabrikarbeit ist eine Frau tätig, eine in der Gärtnerei und jeweils eine als Reinigungsfrau und als Bäuerin.
Jeweils nur eine der fünf erwerbstätigen Frauen, die mit einem Partner zusammenleben, unterstützt mit eigenem Einkommen die Familie in der Bundesrepublik bzw. in der Heimat.
Insgesamt konfrontierten mehr als die Hälfte der Frauen die Beratungsstelle mit finanziellen Problemen. Wobei die Geldschwierigkeiten der Frauen meist mit finanziellen Verpflichtungen an Familienangehörige im Heimatland verknüpft sind. In Verbindung damit und einer organisierten Einreise durch eine Schlepperorganisation sind die Frauen oft verschuldet. Addieren wir die Schulden der (Ehe-)Männer und die mit ihnen gemeinsam eingegangenen Kredite hinzu, dann ergibt sich, daß ein Viertel der Klientinnen des FIZ oder ihre Männer verschuldet sind und Schwierigkeiten mit dem Finanzbudget haben. In 11,4 % sind die Frauen verschuldet, in 9 % die Männer und in 6,6 % beide.
Die lateinamerikanischen Befragten konzentrieren sich im Gegensatz zu den thailändischen Befragten weniger stark auf die finanzielle Unterstützung und Großzügigkeit ihrer Ehemänner. Sie setzen eher alles daran, Arbeit zu finden, um aus eigener Kraft die Situation ihrer Familie und die eigene zu verbessern.
Dies betrifft vier der sieben Fälle, in denen die Frauen unzufrieden sind.
Eifersüchtig sind drei partnerschaftlich orientierte Frauen, darunter die Frau, die wir den ’freiheitsliebenden Partnerschaftstyp’ genannt haben. Außerdem eine individualistisch orientierte Frau und zwei Frauen aus der Gruppe der ’Versorgerinnen’. Demgegenüber leben vier als eifersüchtig beschriebene Männer mit versorgungsorientierten Frauen, und nur jeweils einer mit einer Frau des Handlungstyps der Partnerschafts- bzw. der Individualisierungsmotivation.
Bei sieben Paaren beträgt der Altersunterschied mehr als 20 Jahre, und nur in einem Fall kommt es zu Eifersuchtshandlungen des Ehemannes.
In fünf Fällen, weil der Ehemann impotent ist, in drei Fällen, weil die Frau keine Lust (mehr) verspürt und in je einem Fall, weil sich das Verhältnis zu einem asexuellen Vater-Tochter-Bezug entwickelte und weil beide Ehepartner bereits zu alt seien (sie: 63 Jahre, er: 86 Jahre). Drei Frauen machten keine Angaben und sieben Frauen bezeichneten ihr Sexualleben als normal.
Dies konnte direkt über die Frau selbst, oder indirekt über die Kinder erfolgen.
Von den zwanzig interviewten thailändischen Frauen kann eine nichts über deutsche Verwandte sagen, weil ihr Mann (der bereits älter war) keine Angehörigen mehr hatte. Die anderen 19 Frauen haben oder hatten Kontakt zu den Verwandten des deutschen Ehemannes. Eine Frau wohnt mit den Schwiegereltern zusammen, andere treffen sich wöchentlich, jeden Monat oder zu festlichen Gelegenheiten, je nachdem, wie gut der Kontakt ist und wie weit die Wohnsitze voneinander entfernt sind. Acht Frauen schätzen den Kontakt als schwierig ein, bzw. hatten früher ein schwieriges Verhältnis, das sich jedoch mit der Zeit besserte.
Probleme mit dem Kleinfamiliensystem und mit Individualisierungstendenzen hat die Hälfte der Befragten.
Eine Anzahl von acht Frauen spricht sich für die Kleinfamilie aus.
Diese Frau ist dennoch in ihrer Handlungsstrategie eher der Versorgungsmotivation zugeordnet.
Zehn Frauen geben dies an. Andere lesen Bücher, bzw. schauen sie an, wenn sie nicht lesen können — acht Nennungen — oder beschäftigen sich mit Handarbeit — acht Nennungen. Obwohl fast alle Frauen angaben, zu geringe Deutschkenntnisse zu haben, ist nur eine Frau damit beschäftigt, sich in ihrer Freizeit in deutscher Sprache fortzubilden.
11 Männer akzeptieren thailändische Freunde, und neun Männer versuchen die Kontakte -zum Teil bezogen auf einzelne Personen — einzuschränken.
Elf der Frauen haben enge freundschaftliche Verbindungen mit thailändischen Frauen, denen sie alles erzählen. Jedoch pflegen acht Frauen keine vertrauten freundschaftlichen Verbindungen mit Thailänderinnen, und eine Frau — sie hat vertrauliche Freundschaften mit Thailänderinnen — mahnt zur Vorsicht.
Auch in der Beratungsarbeit wurde dieses Problem in 14 Fällen behandelt.
Vier Frauen lernten ihre Freundinnen über ihre Ehemänner kennen, während zwei Frauen über Kindergarten und Schule freundschaftliche Kontakte zu deutschen Frauen aufbauen konnten.
194 entspricht einem Prozentsatz von 78,9 % der 246 Frauen, die einen Lebenspartner haben und Beratung im FIZ suchen. Die nun folgende Ausarbeitung von Konfliktstrukturen in den Familien geht auf Beratungserfahrungen des FIZ zurück.
Daß diese Ängste nicht der Realität entbehren, wurde in Kap. IV. 1.3.2 dargestellt.
Eine Frau gab an, selbst gewalttätig zu sein, während der Mann nur reagiere, und zwei Frauen gaben an, daß man sich manchmal gegenseitig schlage.
Jedoch lassen sich die Frauen keinem bestimmten Motivationstyp zuordnen.
Eine Frau ging eine Liebesheirat ein, die zweite wurde über eine Heiratsagentur vermittelt und die dritte lernte ihren Ehemann durch Freunde kennen.
Das kann jedoch auch daran liegen, daß Sexualität nur selten Thema in Beratungsgesprächen ist.
15 Frauen nennen diesen Punkt. Da Frauen über diese Form der Erwerbstätigkeit in der Heimat und über die Auswirkungen in der Beziehung nur zögerlich reden, können wir davon ausgehen, daß die realen Zahlen weit höher liegen.
Sieben von zwölf Frauen.
Damit meint sie die sexuelle Abstinenz und daß sie oft alleine ist.
Möglicherweise ist die Scheidungsbereitschaft bei ausländischen Frauen, die mit deutschen Männern verheiratet sind, generell niedrig. Darauf verweisen die Statistiken, die die Scheidungsrate bei den Ehen zwischen deutschen Männern und ausländischen Frauen im Jahr 1991 mit 2,4 % angeben und im Jahr 1992 mit 2,5 %. In den gleichen Zeiträumen liegt die Scheidungsquote bei den Ehen zwischen ausländischen Männern und deutschen Frauen jeweils bei 5,7 % (vgl. IAF-Informationen 2/94).
Frauen mit finanziellen Problemen fuhren diese in 13,2 % der Fälle auf die besonders schlechte Bezahlung ihrer Erwerbstätigkeit zurück. Diese subjektive Erkenntnis drückt in der Tat die Erwerbs- und Einkommensverhältnisse vieler Migrantinnen aus, deren Verdienst nicht hinreicht.
Auch im Wehbevölkerungsbericht von 1993 wird festgestellt, daß die Arbeit für Migrantinnen durch niedrigste Löhne, schlechteste Absicherung und geringstes soziales Ansehen gekennzeichnet ist, wobei sich die gut qualifizierten Migrantinnen auf ähnlich schlechten Arbeitsplätzen wie ungelernte Migrantinnen wiederfinden. (Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN) 1993: 26).
Kategorien unter ’Sonstiges’ in den drei folgenden Tabellen:
a) Berufsausbildung philippinischer Frauen: Fremdsprachenkorrespondentin, Informatikerin, Diätassistentin, Sozialarbeiterin, Sekretärin, Musikerin, Agraringenieurin, Chemieingenieurin, Tierärztin;
b) Erwerbstätigkeit in der Heimat: Sozialarbeiterin, Musikerin, Ingenieurin, Chemieingenieurin.
Häufig ist dazu der Erwerb der Arbeitserlaubnis der erste notwendige Schritt, den die Beratungsstelle einleitet.
Außerdem ist das Interesse der Frauen an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen durch die hohen Anforderungen an deutschen Sprachkenntnisse gedampft.
In der Regel handelt es sich um niedrig entlohnte Erwerbsarbeit mit geringen beruflichen Qualifikationsmerkmalen ohne Aufstiegschancen. Die Frauen klagen über Monotonie, Vereinsamung, Unsicherheiten, weil sie die deutsche Sprache nicht verstehen und vieles mehr. Vgl. zur Belastung in der Erwerbsarbeit von ausländischen Frauen aus den ehemaligen Anwerberstaaten: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1992: 54ff.
Ausnahmen stellen die Studien von Skrobanek 1983, Sereewat 1983 und Henning 21.11.1995, dar.
Viele Stuttgarter Frauen verweigerten dennoch aus Angst ein Interview, so daß auf Bonn — wo gute Kontakte hergestellt werden konnten — ausgewichen werden mußte. Aus dem Sample der 20 interviewten Filipinas hielten sich fünf Frauen ohne Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik auf. Von diesen fünf Frauen waren wiederum drei aus Stuttgart, während zwei in Bonn lebten und arbeiteten. Zwei kamen über illegale Schlepperorganisationen und drei wurden von ihren Familienangehörigen in die Bundesrepublik geholt.
Insgesamt wurden noch mit weiteren 20 Frauen in Bonn, Stuttgart und Frankfurt intensive Gespräche geführt. Die Erkenntnisse aus diesen Diskussionen und informellen Treffen wurden in die Analyse dieses Berichtes eingearbeitet.
Durch eine Grenzübertrittsbescheinigung kann eine Person, die sich unrechtmäßig, also illegal, in der Bundesrepublik aufhielt, das Land ohne entsprechenden Vermerk im Reisepaß verlassen.
In vier von den fünf Interviews hatten die Frauen entweder eine Berufsschule oder eine Universität besucht. Bei den Frauen, die sich an das FIZ wandten und sich illegal aufhielten, blieb oft der berufliche Hintergrund unbekannt.
Einzelne Frauen klagen darüber, daß sie bestimmte Wörter nicht mehr buchstabieren können, die ihnen eigentlich geläufig sind.
Es war kaum möglich detailliertere Informationen zu erhalten, da es die Frauen vorziehen, solche Ereignisse — soweit möglich — zu verdrängen. Sexuelle Fremdbestimmung von Dienstbotinnen im privaten Haushalt ist mittlerweile ein allgemein bekanntes Phänomen. So auch benannt in dem Weltbevölkerungsbericht (Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN) 1993: 27).
Diese Zahlen beziehen sich auf den Erhebungszeitraum, der in den Jahren 1991 und 1992 lag.
Beispielsweise konnte die Wissenschaftlerin Kontakt zu einer Gruppe Filipinas aufnehmen, die in einer 50 m großen Wohnung mit vier bis acht Personen wohnten.
Geht es einer Frau schlecht, so ruft sie auch manchmal schnell Familienangehörige in der Heimat an. Telefongebühren stellen bei vielen philippinischen Frauen eine hohe Ausgabe im Finanzetat dar, manchmal sind zusätzliche monatliche Kosten von DM 400,-- und DM 600,-zu tragen.
Neue ’Arbeitgeber’ werden von den Frauen in der Regel nicht selbst ausgesucht. Die Frauen werden vermittelt über andere befreundete Filipinas, oder der eigene ’Arbeitgeber’ empfiehlt sie weiter.
Die beiden letzten Punkte sind für die Migrantinnen von Bedeutung, die mit vielen gemeinsam kleine Unterkünfte belegen. Die Nachbarn sollen wegen der großen Anzahl der Bewohnerinnen keinen Verdacht schöpfen.
Auf internationaler Ebene gibt es lange schon Diskussionen und Empfehlungen, die auf die Entwicklung von ’Internationalen Arbeitsstandards’, gerade auch zum Schutz von illegalen Ar-beitsmigrantInnen, abzielen (vgl. hierzu auch International Labour Office Februar 1996).
Beispielsweise die Internationale Abolitionistische Föderation, die ihren 29. Internationalen Kongreß in Stuttgart-Fellbach unter dem Leitsatz „Prostitution: Ein weltweites Problem — eine Bedrohung der Menschlichkeit“ abhielt.
Beispielsweise die Prostituierten-Selbstorganisationen (u.a. Hydra 1988).
Unsere Auswertung konzentriert sich deshalb auf die Gespräche mit lateinamerikanischen Frauen.
Sexarbeiterinnen, die Opfer strafbarer Handlungen, nach dem Strafgesetzbuch §§ 180b und 181, sind.
Es wurden in Stuttgart 15 Gewerbebetriebe, d.h. Animierlokale, Erotikshows und Stripteaselokale besucht. In Frankfurt wurden zwei Eroscenter aufgesucht, in denen ausländische Prostituierte, überwiegend Lateinamerikanerinnen, tätig waren.
Im Zentrum steht das Material aus den halbstandardisierten qualitativen Befragungen, dessen Inhalte durch die offenen Gespräche mit verschiedenen Prostituierten ergänzt werden.
In den folgenden Ausführungen beziehen wir uns im wesentlichen auf die Arbeit von Loogen, Schlattmann 1993.
Vgl. hierzu auch agisra 1990: 101ff; Lenz, Ramil-Weiss, Thiemann 1993: 16ff. Außerdem auch Bundesministerium für Frauen und Jugend 1992: 162ff.
Außerdem fließen Überlegungen ein, die die Interviewerin in der Arbeitsgruppe ’Ausländische — Deutsche Prostituierte’ auf dem 15. Nationalen Hurenkongreß vom 29. — 31.10.1993 in Frankfurt gewinnen konnte.
Loogen, Schlattmann 1993: 77f. Die verschiedensten Beziehungsformen zwischen Zuhälter und Prostituierte schildert außerdem Girtler 1987: 69ff.
Dies beinhaltet die Tagesmiete, Schutz durch den Wirtschafter, Kosten für Kondome, Wäsche und Verpflegung. Bei den befragten Frauen in Frankfurt handelte es sich zum Erhebungszeitraum — August ’92 bis Mai ’93 um feste Kosten von DM 220,- pro Tag, in Stuttgart um DM 190,-. Die Frauen verlangen pro Freier für den normalen Service — d.h. 10 bis 15 Minuten mit Kondom — zwischen DM 30,- und DM 50,-. Mit durchschnittlichen Einnahmen von DM 40,-pro Kunde brauchten die Frauen in Frankfurt nach eigenen Angaben sechs Kunden pro Tag, um alleine ihre festen Kosten decken zu können.
Vgl. hierzu auch Kreuzer 1989: 289.
Seit Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes zum Januar 1991 ist Prostitution nicht mehr grundsätzlich ein Ausweisungsgrund. Heute kann nur noch ausgewiesen werden, wer „gegen eine für die Ausübung der Gewerbsunzucht geltende Rechtsvorschrift oder behördliche Verfügung verstößt“ oder „durch sein Verhalten die öffentliche Gesundheit gefährdet“ (§ 46 AuslG Nr. 3 und Nr. 5).
Offensichtlich werden diese Vorschriften regional unterschiedlich gehandhabt. Nach Angaben des Ermittlungsdienstes in Stuttgart soll die Polizei beispielsweise eher „milde“ mit den Frauen verfahren. Denn die Prostituierten sollen in erster Linie ermutigt werden, Straftaten gegen sich selbst anzuzeigen. Sie sollen als Zeuginnen gewonnen werden (Bundesministerium für Frauen und Jugend 1994: 175).
In der Regel wird ein Aufenthaltsrecht über eine Eheschließung erwirkt.
Besonders prekär ist die materielle Situation der Frauen. Sie haben keine Erwerbsalternative, sind gleichzeitig hoch verschuldet und auf ein regelmäßiges Einkommen für ihre Familie angewiesen.
Die neue Migrantinnengruppe aus Osteuropa verfügt noch nicht über informelle Netzwerke und Informationsketten, die ihnen ein Leben — auch in der Illegalität — zumindest erleichtern könnten. Sie sind noch stärker von kriminellen Organisationen, die sie vermitteln, abhängig. Damit erklären sich zum Teil auch die besonders brutalen Frauenhandelspraktiken mit den Frauen aus der neuen Herkunftsregion. Zuhälter und Händler kämpfen um die ’Marktanteile.
Die Straßenprostituierte hatte Probleme mit Polizeirazzien. Obwohl sie ein legales Aufenthaltsrecht hat, war sie mehrmals im Gefängnis. Es wurde nicht klar, mit welchen rechtlichen Mitteln sie inhaftiert und mit welcher Begründung sie wieder freigelassen wurde.
Eine Frau im Alter von 14 Jahren, zwei Frauen im Alter von 16 Jahren, zwei Frauen im Alter von 17 Jahren und eine Frau im Alter von 19 Jahren.
Nur vereinzelt sehen die Frauen in der Bundesrepublik für sich überhaupt eine Erwerbsalternative zur Prostitution. Nur eine Frau hat einen konkreten Berufswunsch, sie möchte Übersetzerin werden.
Diese Broschüren wurden vom Gesundheitsamt erstellt.
Genau diesen Informationsmangel bei Prostituierten in der Migration will Tampep entgegenwirken (Transnational AIDS/STD Prevention among Migrant Prostitutes in Europe/Project), ein Projekt der Mr. A. de Graaf Stichting (Niederlande), des Comitato per i Diritti Civili delle Prostitute (Italy), von Amnesty for Women (Germany) und LEFÖ-Lateinamerikanische Exilierte Frauen in Österreich.
Manche Frauen haben auch Angst vor behördlichen Sanktionen bei ansteckenden Krankheiten.
Telefonische Anfrage bei der Beratungsstelle für Geschlechtskrankheiten, August 1994.
Diese Situation ändert sich: Im Frühjahr 1996 haben sich erstmals drei private Krankenkassen dazu bereit erklärt, zukünftig auch Prostituierte zu versichern.
Hier zeichnet sich ein Unterschied zum Verhalten von vielen philippinischen und thailändischen Prostituierten ab, die tendenziell stärker darauf bedacht sind, ihre Erwerbsarbeit im Familienkreis zu verschleiern.
Die Befragten wissen oft über andere Migrantinnen in der Prostitution, beispielsweise aus Thailand und den Philippinen, nichts zu berichten, weil sie nicht miteinander kommunizieren können.
Bestätigend hier die Preisliste aus der Studie des Bundesministeriums für Frauen und Jugend (1994: 169): Danach soll in Stuttgart keine Leistung unter DM 100,00 angeboten werden und Geschlechtsverkehr soll mindestens DM 150,00 kosten. Unsere Befragten liegen im Vergleich weit hinter diesen Vorgaben, sie berechnen für einen Kunden zwischen DM 40,00 und DM 70,00.
Diskussionen über den informellen Arbeitssektor sowie die Notwendigkeit und die Chancen einer Regulierung auf einem Minimalstandard finden lange schon in internationalen Organisationen — wie der International Labour Organisation (ILO) und der International Organisation for Migration (IOM) — statt.
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Niesner, E., Anonuevo, E., Aparicio, M., Sonsiengchai-Fenzl, P. (1997). Lebensbedingungen in der Migration. In: Ein Traum vom besseren Leben. Geschlecht und Gesellschaft, vol 9. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95830-3_5
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