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In Abhängigkeit von der Vermittlung

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Part of the book series: Geschlecht und Gesellschaft ((GUG,volume 9))

Zusammenfassung

Für unsere Zielgruppe besteht kaum eine legale, selbst zu organisierende Möglichkeit der Arbeitsmigration in die Länder der Europäischen Gemeinschaft1. Das Gelingen einer Migration hängt deshalb oft von den Verbindungen zu informellen Helfern oder auch kommerziellen Händlern ab, die die Einreise und den Aufenthalt, auch bei Umgehung von Einreise- und Aufenthaltsgesetzen, regeln. Migration wird gelenkt oder auch nur unterstützt von so verschiedenen Personen und Gruppen wie a) den (zukünftigen) Ehemännern, b) den organisierten Vermittlern, Schleppern und Heiratshändlern und c) den Verwandten und Freunden, die bereits im Ausland leben. Der Zielort der Migration wird von der Nachfrage nach einer spezifischen weiblichen Reproduktionsarbeit in Bordellen einerseits und in den privaten Haushalten in den Aufnahmeländern andererseits bestimmt.

„Aber mir hat es gefallen, daß ich geflogen bin, es war schön. Ich bin nach Paris, und von Paris bin ich nach München geflogen. Ja, ich bin geflogen, ich habe alles gegessen, was es im Flugzeug gibt. Ich habe einen Wein getrunken, einen Whisky, oh, so was Schönes.“ (Migrantin aus Brasilien)

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Literatur

  1. Dabei lassen wir die legal tätigen Tänzerinnen außer acht, die über Künstleragenturen eine befristete Arbeitserlaubnis erhalten können. Außerdem gibt es sehr begrenzte legale Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme für nicht-EU-Angehörige als Fachpersonal.

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  2. Acht der 20 befragten thailändischen Frauen in der Bundesrepublik reisten mit Hilfe ihres (zukünftigen) Ehemannes, den sie im Tourismusgebiet kennenlernten, in die Bundesrepublik ein. Vier Frauen waren über Heiratshändler vermittelt worden, und vier Frauen kamen mit Hilfe von Verwandten. Zwei Frauen hatten die Unterstützung von thailändischen Freunden, die möglicherweise auch Vermittler waren, und weitere zwei Frauen kamen mit Frauenhändlern -sie versorgten deutsche Bars mit Prostituierten -, von denen einer auch mit der Frau verwandt war. Auch die Befragung an der deutschen Botschaft in Bangkok ergab einen großen Anteil der (Sex-) Touristen und zukünftigen Ehemänner als ’Helfer’. Von den 17 an der deutschen Botschaft in Bangkok befragten Thailänderinnen reisten 10 als Touristinnen in die Bundesrepublik ein, sieben von ihnen hatten einen deutschen Freund. Drei der Befragten waren bereits mit deutschen Männern verheiratet, und vier Frauen beantragten ein Visum zur Eheschließung, hatten also auch einen engen Bezug zu einem deutschen Mann vorzuweisen.

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  3. Unsere Befragungen belegen diese Tendenz. Unter den 20 philippinischen Frauen, die in der Bundesrepublik interviewt wurden, war lediglich eine, die ihren deutschen Mann als Tourist auf den Philippinen kennengelernt hatte. Fünf der 20 philippinischen Befragten kamen über professionelle Heiratsvermittlung in die Bundesrepublik. Zwei Frauen ließen sich über legale Arbeitsvermittler anwerben. Über illegale Händlernetze ließen sich zwei Frauen vermitteln. Neun Frauen reisten mit der Unterstützung von Freunden und Verwandten ein. Auch unter den 29 philippinischen Frauen, die in der Deutschen Botschaft befragt wurden, waren lediglich zwei Frauen, die zusammen mit ihrem zukünftigen Ehemann, den sie in Touristengebiet kennenlernten, einreisten. Demgegenüber stellte das Philippine Information Center in Bonn in seinem Jahresbericht 1992 auf Seite 26 fest, daß sich nur 4,3% der von ihnen erfaßten Paare über Heiratsvermittlung kennenlernten. Es wird hierzu angemerkt, es sei nicht davon auszugehen, daß diese Angaben den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, denn in der Regel weichen die Paare der Frage, wie sie sich kennengelernt haben aus oder geben beschönigende Antworten. Wir gehen davon aus, daß unsere Angaben über die FIZ-Statistik den tatsächlichen Gegebenheiten eher entsprechen.

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  4. In der Diskussion um die Einstellung der Migrantinnen zur internationalen Heiratsvermittlung werden auch die Informationen der thailändischen Befragten hinzugezogen.

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  5. Von Japan ausgehende mafiaähnliche Organisationen, die internationalen Handel mit Waffen, Drogen und Frauen betreiben.

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  6. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung sind viele Frauen als Täterinnen im internationalen Frauen- und Mädchenhandel aktiv.

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  7. Vgl. Sozialarbeiter Sompop Chantraka, zitiert in: Bangkok Post: 29.09.1993.

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  8. Gespräch mit einer Leiterin von Frauen- und Mädchengruppen am 13.11.1990.

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  9. Auch auf den Philippinen ist die Bedeutung regionaler Statushierarchien für den Handel bekannt. In einem Dorf in Negros, in dem von uns Befragungen durchgeführt wurden, werben beispielsweise der Großgrundbesitzer und die Verwandten des Barangay Kapitän — er ist der politische Führer des Dorfes — die Frauen an. Die Bevölkerung vertraut der Seriosität deren Handelns.

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  10. Einzelne Arbeitsmigrantinnen werden auch direkt von ihren Anwerbern eingestellt, so daß keine Vermittlungsagentur zwischengeschaltet ist. Das ist meist dann der Fall, wenn dem Arbeitgeber die Vertragsarbeiterinnen bekannt sind, oder wenn sie von Überseearbeiterinnen im Bezugsland empfohlen wurden.

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  11. Das waren im September 1993 3.000 Pesos.

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  12. Die POEA-Statistik bestätigt, daß 1991 die Papiere von 701.762 Vertragsarbeiterinnen und -arbeitern bearbeitet wurden.

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  13. Bei dieser Summe handelt es sich ausschließlich um eine Bearbeitungsgebühr, die die Agenturen für die Abwicklung der Formalitäten und die Kontaktaufnahme zum zukünftigen Arbeitgeber verlangen. Die Kosten für den Reisepaß, für das Visa und den Transport sind zusätzlich zu zahlen (vgl. Philippine Migration Review 1990: 5).

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  14. Eine Frau, die mehrfach abgeschoben wurde, bezahlte US-$ 15.000,--.

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  15. Mitte der 90er Jahre hatten die Philippinen bilaterale Arbeitsabkommen mit Jordanien, Irak und Quatar abgeschlossen (vgl. Santos, Lee, Chia 1992: 55). Außerdem lagen zum Zeitpunkt der Gespräche mit Spanien und Italien bilaterale Abkommen vor, während mit Frankreich und England darüber verhandelt wurde.

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  16. Zum Ende 1993 waren das ca. US-$ 1.000,-.

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  17. Normalerweise verstreichen ca. 10 Tage, bis ein Paß von den Behörden ausgestellt ist, dafür sind ungefähr 600 Pesos zu zahlen. Wieso diese Frau ihren Paß schneller erhielt, konnte in dem Gespräch nicht geklärt werden. Wir müssen jedoch davon ausgehen, daß Zusammenhänge zur Bestechlichkeit von Staatsangestellten bestehen.

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  18. Zu dieser Zeit gab es noch keine Visumspflicht für die philippinische Bevölkerung; der Sichtvermerk wurde Mitte 1989 eingeführt.

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  19. Nach dem Republik Act No. 6955. Vgl. in diesem Zusammenhang zur Praxis der Strafverfolgung auf den Philippinen Kapitel VI.

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  20. So bestätigte ein deutscher Heiratshändler gegenüber einer philippinischen Tageszeitung, daß er deutsche Männer nach Negros auf die Philippinen bringe, damit sie dort potentielle Bräute treffen können. Für eine gelungene Vermittlung berechnet er den Männern US-$ 10.000,--(The Visayan Daily Star, June 5–6, 1993).

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  21. In Folge dieser Entwicklung hat das ’Philippine Women Forum’, ein Netzwerk von Filipinas in Deutschland, die sich mit Frauenthemen beschäftigen, Heiratshandel so definiert, daß er alle Formen der Vermittlung einschließt, die Profit erbringet..

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  22. Expertengespräch an der Deutschen Botschaft in Manila am 13.12.90.

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  23. Dieses Vorgehen wird nach der Novellierung des Straftatbestandes Menschenhandel mit dem 26. Strafrechtsänderungsgesetz mit Menschenhandel geahndet. Vgl. hierzu Kapitel VI 2.1.1 „Die Änderung des materiellen Strafrechts“.

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  24. Drei der 20 Befragten waren selbst über gewerblich tätige Heiratshändler vermittelt worden. Die Frauen, die selbst vermittelt wurden, zeigen keine unterschiedliche Einstellung zu den Frauen, die über andere Wege einreisten.

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  25. Mit Ausnahme von zwei Frauen möchten die Frauen stärkere Kontrollen haben. Drei der Befragten hatten dazu keine Meinung, und einzelne Befragte antworteten erst, nachdem die Interviewerin an Beispielen allgemein bekannte und in Verruf geratene Arbeitsweisen der Heiratshändler schilderte.

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  26. Leider liegen zu international tätigen Heiratshändlern in der Bundesrepublik keine aktuellen Daten vor. Da eine Zählung von 1990 jedoch schon alleine in Nordrhein-Westfalen die Anzahl von 27 professionell tätigen Heiratshändlern ermittelte (Lenz, Ramil-Weiss, Thiemann 1993: 12), müssen wir im ganzen Bundesgebiet von weit mehr als den 60 Instituten ausgehen, wie sie noch 1985 (Schmidt 1985: 67f.) gezählt wurden.

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  27. Drei Frauen konnten so Brieffreundschaften mit deutschen Männern realisieren, die dann zur Ausreise und Heirat führten. Wiederum drei Frauen ließen sich als Heiratswillige in der Zeitung inserieren, eine dieser Frauen ist bereits verheiratet. Die anderen drei Frauen arbeiten heute illegal als Babysitter und Putzfrauen. Auch die Interviews an der Deutschen Botschaft in Manila weisen auf diese Form der Kontaktaufnahme hin. Von den zehn Heiratskandidatinnen, die in der Deutschen Botschaft interviewt wurden, hatten sechs ihre Männer über philippinische Verwandte oder Freunde, die bereits in Deutschland leben, kennengelernt. Der Kontakt wurde meist über Brieffreundschaft hergestellt. Manchmal wurde auch gleich ein Treffen auf den Philippinen arrangiert, während der deutsche Freund dort in Urlaub war.

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  28. 21 der 29 Befragten sprachen von Verwandten und Freunden in Deutschland. 15 Frauen beantragten ein Touristen- und sechs Frauen ein Visum zur Heirat. Bei diesen Zahlen muß einschränkend berücksichtigt werden, daß möglicherweise einige Frauen aus taktischen Gründen die Existenz von Verwandten in Deutschland angeben, um von den wirklichen Vermittlern abzulenken.

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  29. Elf der von uns interviewten 20 philippinischen Frauen gaben an, daß sie aktiv die Migration ihrer Verwandten unterstützen. Die anderen Frauen waren (noch) nicht in der Lage, die Kosten zu tragen. In der Regel müssen die Familienangehörigen und Freunde in der Bundesrepublik die Transportkosten und die Kosten für Einreiseformalitäten abdecken, sowie die ersten Monate des Aufenthaltes finanzieren. Vereinzelt hatten die Frauen keine Verwandten, die nach Deutschland kommen wollten. Entweder bestand zu ihnen keine enge persönliche Bindung oder sie waren relativ wohlhabend, so daß eine Ausreise aus materiellen Gründen nicht infrage kam.

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  30. In der Studie zur Situation in Nordrhein-Westfalen wird von einem Trend zur inoffiziellen interkulturellen Partnervermittlung gesprochen (vgl. Lenz, Ramil-Weiss, Thiemann 1993: 15).

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  31. Ganz abgesehen von persönlichen Dispositionen, Neigungen u.a.

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  32. In unseren Interviews zwischen drei Tagen und zwei Monaten.

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  33. Dieser Teil basiert wiederum auf Informationen der thailändischen Befragten.

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  34. 18 der Befragten machten hierzu Angaben; 10 Frauen hatten keine Vorstellung über die aufenthaltsrechtlichen Konditionen.

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  35. Die Informationsbroschüre: „Beware! Traffic in Women — Information on Traffic in Women in West Germany“ war zum Zeitpunkt des Forschungsaufenthaltes in Südostasien — Ende 1990 noch nicht ausgelegt. Anfang 1994 wurden die Deutschen Botschaften in Thailand und den Philippinen nochmals schriftlich angefragt. Von den Philippinen kam die Auskunft, daß die Broschüre gelesen wird, jedoch die Reaktionen der betreffenden Frauen nicht bekannt sind. Aus Thailand kam keine Resonanz.

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  36. Was die Befragung an der Deutschen Botschaft in Bangkok bestätigt: Nur zwei der 17 Interviewten berichteten von Informationen über die Bundesrepublik, die sie den Medien entnommen haben.

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  37. Dieser Begriff geht auf vormoderne Gesellschaftsstrukturen und den hierarchischen Bezug zwischen dem Patron und seinen Untergebenen, die zugleich seine Schutzbefohlenen waren, zurück. Der politisch und ökonomische untergeordnete Part im Patron-Client-System geht davon aus, von seinem Patron wohlwollend bedacht und beschützt zu werden.

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  38. Sechs der 20 thailändischen Interviewten kommen aus der Prostitution, und vier weitere Frauen arbeiteten in typischen Sextourismusgebieten in unterschiedlichen Dienstleistungsbereichen. Die Angst davor, verkauft zu werden, äußerten auch fünf der 17 Thailänderinnen, die an der Deutschen Botschaft in Bangkok interviewt wurden.

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  39. Wie bereits erwähnt, hat nur eine der 20 Befragten zu den eigenen Transportkosten beigetragen.

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  40. Nach Aussagen von Vertretern der „Foreign Affairs News Division“ (Interview im November 1990).

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  41. Sichtvermerkspflicht besteht auch für thailändische Staatsangehörige seit Mitte 1989.

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  42. Zur Kontrolle werden Verdienstbescheinigung, Kontoauszug, Einladung bzw. Bürgschaftserklärung erhoben und möglicherweise beim Ausländerzentralregister in der Bundesrepublik nachgefragt. Ablehnungsgründe sind gegeben, wenn Zweifel an der Rückkehrbereitschaft und Zweifel an dem angegebenen Aufenthaltsgrund bestehen. Zum Zeitpunkt der Befragung lag die Ablehnungsquote an der Deutschen Botschaft in Thailand fur den Zeitraum Oktober 1989 bis November 1990 bei durchschnittlich 2–3 %. Die aktualisierten Daten der Deutschen Botschaften in Manila und Santo Domingo ergaben über einen Zeitraum von fünf Jahren — 1989 – 1993 — durchschnittliche Ablehnungsquoten von 20,1 % im ersten Fall, und von 6,5 % im zweiten Fall. Alle Daten sind jedoch nicht geschlechtsspezifisch zugeordnet. Aus den Schreiben der jeweiligen Botschaften vom 16.02.1994 und vom 23.03.1994.

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  43. Sechs der 20 thailändischen Befragten sprechen von Schwierigkeiten am Grenzübergang in der Bundesrepublik.

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  44. Zurückweisungsgründe an der Grenze haben ihre gesetzlichen Grundlagen im Ausländergesetz § 60 Abs. 2 Nr. 2. Die Person kann u.a. danach an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn „ ... der begründete Verdacht besteht, daß der Aufenthalt nicht dem angegebenen Zweck dient.“

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  45. Der Einreisestatus dieser vier Frauen blieb leider unbekannt. Eine andere Frau war zusätzlichen und besonderen Überprüfungen von Visum und Heiratspapier ausgesetzt, und bei einer weiteren Frau wurde die Art der Schwierigkeiten nicht bekannt.

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Niesner, E., Anonuevo, E., Aparicio, M., Sonsiengchai-Fenzl, P. (1997). In Abhängigkeit von der Vermittlung. In: Ein Traum vom besseren Leben. Geschlecht und Gesellschaft, vol 9. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95830-3_4

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-95830-3_4

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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