Zusammenfassung
Der DGB und die ihm angeschlossenen Einzelgewerkschaften haben in den letzten Jahren immer wieder nachdrückliche Beschlüsse gegen den sich verstärkt ausbreitenden Rechtsextremismus gefaßt, Aufklärungskampagnen durchgeführt und zu Aktionen gegen ihn aufgerufen. So forderte etwa bereits der 13. ordentliche Bundeskongreß des DGB vom Mai 1986 den DGB-Bundesvorstand auf, „weiterhin und verstärkt Aktionsformen zu entwickeln, die sich gegen neofaschistische Tendenzen richten“128, und Vorstand wie Beirat der IG Metall erklärten Ende 1992 die „Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus (zur) ständigen Aufgabe“ der eigenen Organisation129. Die Gewerkschaften sind in der Tat nicht allein aus gesellschaftspolitischer Verantwortung in besonderer Weise dazu aufgerufen, gegen rechtsextremistische Entwicklungen aktiv zu werden. Ein Blick in die Geschichte des Nationalsozialismus und in die Schriften des aktuellen Rechtsextremismus verweist zudem vielmehr auf ein existentielles Eigeninteresse der Gewerkschaften an der Verhinderung einer erneuten Erstarkung rechtsextremistischer Organisationen und Orientierungsmuster.
This is a preview of subscription content, log in via an institution.
Buying options
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Learn about institutional subscriptionsPreview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Vgl. BUNDESVORSTAND DES DGB (Hrsg.), 1986, S. 56.
Vgl. DER GEWERKSCHAFTER 1993, H. 1, S. 5.
Vgl. HETTMEYER, W., 1992, S. 621.
Vgl. zur inhaltlichen Debatte und ihrer Schärfe in der IG Metall JOHANNSON, K., 1993, S. 603ff. Zur Bildungsdebatte in der HBV Ende der 80er Jahre AG — PROPER, 1988; KEMPE, M., 1988.
Vgl. hierzu III. Kapitel, Abschnitte 3., 4. 1 und 4. 2.
Vgl. hierzu III. Kapitel, Abschnitt 1.
Zu den Ursachen und Problemen der Ebenen- und Kompetenzverlagerung und einer zunehmenden Arbeitsteilung zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten vgl. MÜL-LER-JENTSCH, W., 1988, S. 14f. Dieses Thema wurde im Zusammenhang mit dem ersten Tarifabschluß zur Arbeitszeitverkürzung und ihrer betriebsspezifischen Umsetzung in der Metallindustrie kontrovers diskutiert Vgl. hierzu stellvertretend SCHMIDT, R., TRINCZEK, R., 1986.
JOHANNSON. K., 1993, S. 590.
Ebenda, S. 590f.
Vgl. EHRKE, M., SEMMLBR, O., 1993, S. 615f.
Vgl. ebenda, S. 616.
Ebenda, S. 616.
Ebenda, S. 617.
Vgl. ebenda, S. 617.
Vgl. JOHANNSON, K., 1993, S. 591.
Mehr gewerkschaftspolitische Aktivitäten in diesem Bereich sind auch eine „Investition“ in die Zukunft. Denn um mehr Jugendliche für die Gewerkschaften gewinnen und auch den Organisations grad bspw. im Handwerk oder in kleinen Dienstleistungsbetrieben insgesamt erhöhen zu können, muß deutlich werden, daß nicht nur die Belange eines idealtypischen industriellen Facharbeiters die Gewerkschaftspolitik bestimmen.
Vgl. hierzu und zur innergewerkschaftlichen Diskussion JOHANNSON, K., 1993, S. 589ff.
Vgl. EHRKE, M, SEMMLER, O., 1993, S. 617.
Ebenda, S. 617.
RAAB, R, 1992, S. 45.
Vgl. die Forderungen der Arbeitgeber und die Übersicht über den Hochschulzugang für Berufipraktikerlnnen in den Bundesländern bei EHRKE, M., SEMMLER, O., 1993, S. 620f und S. 623ff.
Hierzu gibt es bereits erste Überlegungen des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft Vgl. ebenda, S. 621.
Vgl. hierzu B ACKER, G. u. a., 1989, Bd. I, S. 300f.
Vgl. RAAB, E., 1992, S. 38.
Den Studentinnen der Lehrveranstaltung zum Thema frauenspezifische Lebenserfahrungen und Gewerkschaften am Soziologischen Seminar der Universität Göttingen ist an dieser Stelle für die Anregungen zu diesem Abschnitt herzlich zu danken. Viele Ergebnisse der äußerst konstruktiven und auch kritischen Diskussionen sind hier aufgenommen worden. Auch Felicitas Nick von der IG Metall-Verwaltungsstelle hat mit ihrem Bericht über ihre praktischen Erfahrungen wichtige Anregungen hierzu gegeben.
Vgl. III. Kapitel, Abschnitt 4. 1.
Vgl. die DIW-Eigebnisse bei ADAMY, W., BOSCH, G., KNUTH, M., 1993, S. 342.
Vgl. zu den arbeitsmarktpolitischen Vorstellungen in der politischen Diskussion und der ÖTV, „EINE FÖRDERUNG VON TEILZEITARBEIT IST NUR SINNVOLL, WENN. . . “, in: FRANKFURTER RUNDSCHAU v. 12. April 1994, S. 10.
Vgl. STOLZ-WILLIG, 1991, S. 67.
Ebenda, S. 68.
Vgl. DÄUBLER, W., PETER, G., 1993, S. 529.
Dies betrifft z. B. den BAT.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 1991 eine längere Bewährungszeit für Teilzeitbeschäftigte als eine grundsätzlich verbotene Diskriminierung klassifiziert, woraufhin auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine Rechtsprechung korrigierte. Vgl. DAUBLER, W., PETER, G., 1993, S. 530. Vgl. zur Teilzeitarbeit und Rechtsprechung auch PFARR, H., 1993, S. 143ff.
Vgl. DÄUBLER, W., PETER, G., 1993, S. 529.
Vgl. STOLZ-WILLIG, B. . S. 67.
Vgl. ebenda, S. 67, 69 u. 70.
Vgl. ebenda, S. 70 und FORUMARBEIT, H. 6792 zu dem Schwerpunktthema: Frauenerwerbstätigkeit: Schwere Arbeit — leichter Lohn.
Vgl. STOLZ-WILLIG, B., S. 69.
Ebenda, S. 70.
Vgl. ebenda, S. 69.
Vgl. ebenda, S. 71.
Z. B. enthalten das Gleichstellungsgesetz und das Hochschulgesetz in Niedersachsen Regelungen zur Frauenförderung.
Zur Definition und zur bereits bestehenden fehlenden Universalität des Normalarbeits-verhältnisses vgl. DÄUBLER, W., Deregulierung und Flexibilisierung im Arbeitsrecht, in: WSI-MITTEILUNGEN, H. 8, 4L Jg. 1988, S. 450 und S. 451ff.
MÜLLER-JENTSCH, W., 1988, S. 12. Raison d’être: franz. : Existenz- oder Daseinsberechtigung.
KNAPP, U., 1990, S. 739f.
Vgl. hierzu auch die Stellungnahme des DIW, Der reale Schock und die enorme staatliche Umverteilung, in: FRANKFURTER RUNDSCHAU v. 13. Januar 1994.
DÄUBLER, W., 1986, S. 157.
Vgl. ebenda, S. 155f. Zu möglichen Modellen S. 157f.
In einigen Tarifverträgen gibt es hierüber bereits verschiedene Vereinbarungen, aber z. T. ohne verbindliche Wiedereinstellungsgarantien. Eine Übersicht über die Abschlüsse der HBV, IG Metall und NGG bietet STOLZ-WILLIG, B., 1991, S. 71
Die IG Metall hat entsprechend dem Benachteiligungsverbot nach § 75 Abs. 1 BetrVG Eckpunkte zur betrieblichen Frauenförderung beschlossen, deren Umsetzung an die Betriebsräte delegiert wird. Vgl. FRAUENFÖRDERUNG DER IG METALL, o. J., S. 22ff. Dies setzt nicht nur die Existenz von Betriebsräten, sondern auch deren Bereitschaft voraus, diese Eckpunkte umzusetzen.
Neben den tarifpolitischen Inhalten: Im Zusammenhang mit den geringfügigen Arbeitsverhältnissen und vor dem Hintergrund zunehmender Armut gerade auch unter älteren Frauen und Alleinerziehenden sowie dem künftigen Umstrukturierungsbedarf in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich der Bedarf, über Grundsicherungsmodelle erneut nachzudenken. Ähnliches gilt allgemein auch für gewerkschaftspolitische Forderungen nach einer Verbesserung von Dienstleistungen für den Reproduktionsbereich.
Vgl. hierzu LAPPE, L., 1986.
BISPINCK benennt insgesamt vier Regelungsansätze, von denen hier drei als besonders relevant herausgegriffen wurden. Darüber hinaus bietet er einen Oberblick über Tarifabschlüsse zu diesem Thema. Vgl. BISPINCK, R., 1992, S. 331ff.
Ebenda, S. 331.
Vgl. hierzu ebenda, S. 331.
Vgl. hierzu ebenda, S. 332.
Vgl. zu dieser Problematik NEUBÄUMER, R., 1991 und BAETHGE, M., KERN, H., SCHUMANN, M., 199a
Vgl. hierzu stellvertretend KÜHL, J., 1992.
Vgl. hierzu ebenda, S. 407ff.
Vgl. BISPINCK, R., 1992, S. 334f.
Vgl. ebenda, S. 335.
Vgl. zu den Hürden in der öffentlichen Arbeitsmarktpolitik auf der Grundlage empirischer Befunde GOTTSCHALL, K., 1986, S. 520.
Allerdings ist nicht allein die Existenz eines Betriebsrats Garant dafür, günstige Voraussetzungen für die Umsetzung tarifvertraglicher Vereinbarungen vorzufinden.
STOLZ-WILLIG, B., 1991, S. 71.
MÜLLER, U., 1989, S. 630.
Der Beteiligungs und Organisationsgrad in den einzelnen Institutionen und Kulturen entspricht weitgehend anderen empirischen Befunden, die dokumentiert sind bei LÜDTKE, H., PAWELKA, A., 1989, S. 574.
Vgl. ebenda, S. 573.
SOZIALISATIONSPROBLEME ARBEITENDER JUGENDLICHER, 1978, S 6.
Ebenda, S. 7.
Vgl. §§60 bis 71 BetrVG.
Vgl. DÄUBLER, W., 1985, S. 238.
Vgl. hierzu DL Kapitel, Abschnitt 1. 3.
Vgl. hierzu III. Kapitel, Abschnitt 1.
NAHNSEN. I., 1992, S. 142.
NEUMANN, U., SCHÄFER, W., 1985, S. 132.
Vgl. ebenda, S. 131
Vgl. FORSTENBERG, F., 1964, S. 150ff.
Ebenda, S. 15a
Vgl. ebenda.
Ebenda, S. 151.
Vgl. zu dieser Problematik ROSENBAUM, W., 1985, S. 100.
Vgl. ebenda.
Vgl. hierzu ebenda, S. 94.
Vgl. die Arbeitslosigkeitszahlen in diesen Berufen in Übersicht 4, III. Kapitel, Abschnitt 1. 2.
Vgl. hierzu die Betrachtung der Unzufriedenheit der Auszubildenden mit den betrieb-lichen Ausbildungsbedingungen im III. Kapitel, Abschnitt 1. 4 und ANDRETTA, G., 1991, S. 129.
Vgl. LÜDTKE, H., PAWELKA, A., 1989, S. 575.
Vgl. SCHMITZ, K. Th., TIEMANN, H., LÖHRLEIN, K., 1991, S. 88.
Vgl. MOLLER, U., 1989, S. 632 und LÖHRLEIN, K., 1993, S. 100. Die Zahlen beziehen sich im nachfolgenden überwiegend auf die Mitgliederentwicklung bis 1990 und auf die alten Bundesländer, denn die Statistiken sind aufgrund der Vereinigung nicht vollständig bzw. verzerren das Bild. So sind die Mitglieder in den neuen Bundesländern bspw. unter der Rubrik Mitgliederzuwächse verbucht worden, so daß bei Einzelgewerkschaften Steigerungsraten bis zu 206, 4% bei der GGLF (Landwirtschaft) und ein fast 670%iger Anstieg der weiblichen Mitglieder bei der IG Bau-Steine-Erden zu verzeichnen sind. Zudem existierten zum Zeitpunkt, als die Statistiken zusammengestellt wurden, noch keine gesicherten Daten über die Beschäftigtenzahlen in den östlichen Bundesländern. Vgl. zu dieser Problematik wiederum LÖHRLEIN, K., 1993, S. 100f.
Vgl. hierzu SCHMITZ, K. Th., TIEMANN, H., LÖHRLEIN, K., 1991, S. 88.
Zu berücksichtigen ist, daß in der Erwerbsquote auch die Selbständigen erfaßt sind.
Vgl. LÖHRLEIN, K., 1993, S. 102.
Vgl. PFARR, H., 1993, S. 134. Die Zahlen geben keinen Aufschluß darüber, ob die Betriebsrätinnen gewerkschaftlich organisiert sind und wenn ja, ob in einer DGB-Einzelgewerkschaft.
In diesem Zusammenhang ist die Wirtschaftsstruktur in Südniedersachsen von Bedeutung. Vgl. hierzu DL Kapitel, Abschnitt 1.
MÜLLER, U., 1989, S. 633.
Vgl. hierzu stellvertretend in der SHELL-Jugendstudie KÜHNEL, W., 1992, S. 60f.
Vgl. hierzu bspw. die Richtlinien zur Frauenförderung in der IG Metall: FRAUEN-FORDERUNG IN DER IG METALL, o. J., S. 27ff. Büdungsmaßnahmen im Kontext von Frauenförderung in politischen Gremien einzuführen, sind gängige Forderungen und nicht ein Spezifikum der IG Metall.
Das politische Interesse wird mit einer Selbsteinschätzung gemessen. So sollen die Befragten selbst urteilen, ob sie politisch interessiert sind oder nicht Eine Überprüfung der Gültigkeit findet i. d. R. nicht statt. Vgl. hierzu KAASE, M., 1989, S. 610. Dazu kritisch MEYER, B., 1992, S. 3.
Die Antwortstruktur ist bei den weiblichen Jugendlichen polarisierter. Sie haben deutlicher mit Zustimmung und Ablehnung auf Statements reagiert als die männlichen Befragten, die öfter die Antwortkategorie „ich weiß nicht“ gewählt haben. Dies könnte daran liegen, daß die weiblichen Befragten im Durchschnitt Ober einen höheren Bil-dungsabschluß verfügen.
Einen Überblick über diese Debatte in der Frauenbewegung und in der Wissenschaft sowohl in den USA als auch in Deutschland bietet MEYER, B., 1992.
Vgl. Hierzu GILLIGAN, C., 1991, S. 79ff.
MEYER, B., 1992, S. 11f.
Ebenda, S. 12.
So wurden weibliche und männliche Jugendliche sowohl zu dem Thema „Abtreibung“ als auch zu dem Thema „Wehrdienstverweigerung“ befragt Bei Fragen zum Thema Abtreibung haben die Männer eher abstrakt und prinzipalistisch argumentiert, die Frauen dementgegen eher konkrete Überlegungen zu den Situationsbedingungen einer Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch angestellt Dies entspräche im wesentlichen den Ergebnissen von GILLIGAN. Beim Thema „Wehrdienstverweigerung“ jedoch kehrten sich die Rollen um. Vgl. NUNNER-WINKLER, G., 1991, S. 148f.
Vgl. CHODOROW. N., 1985.
Vgl. hierzu III. Kapitel, Abschnitt 4. 1.
NUNNER-WINKLER, G., 1991, S. 1S9.
Vgl. hierzu III. Kapitel, Abschnitt 4.
Damit soll allerdings keineswegs einer einfachen unkritischen Übernahme jedweder Vorstellung oder Forderung von Jugendlichen das Wort geredet werden.
Vgl. DER GEWERKSCHAFTER, 1994, S. 19f.
Vgl. BAETHGE, M., u. a., 1988, S. 298ff.
BAETHGE, M. u. a., 1989, S. 369.
Die Ansitze gewerkschaftlicher Jugendarbeit vor Ort sind in ihrer Substanz das Ergebnis einer Diskussion mit den Hauptamtlichen der IG Metall-Verwaltungsstelle Göttingen.
Vgl. hierzu stellvertretend FRÖHLICH, D. u. a., 1989 und BAETHGE, M., KERN, H., SCHUMANN, M, 199a
Vgl. NEGT. O., 1971.
Mit diesem Befund hat jüngst DÖRRE in die Diskussion zur Neuorientierung gewerkschaftlicher Bildungsarbeit eingegriffen. Er kritisiert an der Konzeption der IG-Metall für die Bildungsarbeit mit Jugendlichen die an einem „einfachen“ Interessengegensatz zwischen Lohnarbeit und Kapital in der kapitalistischen Gesellschaft orientierte „Basisphilosophie“, die in ihrer Reduzierung aller gesellschaftlichen Konflikte auf „den“ (zentralen) Interessengegensatz „kontraproduktiv“ wirkt und emanzipatorisches Handeln gerade nicht fördert. DÖRRE, K., 1992, S. 2
Vgl. zu dieser Diskussion JOHANNSON, K., 1993, S. 603ff.
DÖRRE, K., 1992, S. 26f.
Anders DÖRRE, K., ebenda, S. 27.
Ebenda, S. 26.
Vgl. FRAUENFÖRDERUNG IN DER IG METALL, o. J., S. 27 bis 40.
Ist es nicht das Ziel, alle ArbeitnehmerInnen zu vertreten?
Vgl. Anhing III.
Vgl. Abschnitt 4. 1. 2 in diesem Kapitel
Vgl. hierzu auch HILLE, B., 1993.
Rights and permissions
Copyright information
© 1995 Leske + Budrich, Opladen
About this chapter
Cite this chapter
Birsl, U., Busche-Baumann, M., Bons, J., Kurzer, U. (1995). Anforderungen an die Gewerkschaftspolitik. In: Jugendlicher Rechtsextremismus und Gewerkschaften. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95758-0_5
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-95758-0_5
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-8100-1344-6
Online ISBN: 978-3-322-95758-0
eBook Packages: Springer Book Archive