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Part of the book series: Grundwissen Politik ((GPOL,volume 36))

Zusammenfassung

In diesem Abschnitt geht es urn die historische Entwicklung der Verwaltungs-wissenschaft bzw. Verwaltungswissenschaften in Deutschland. Zunächst wird die Herausbildung von Staatslehre, Regierungslehre und Verwaltungslehre in Deutschland geschildert. Anschließend geht es um Verwaltungswissenschaft als Teildisziplin der Politikwissenschaft — eine sich seit Anfang der 70er Jahren verstärkt herauskristallisierende Entwicklung — und um die Perspektiven und weiteren Entwicklungen einer derartigen Sichtweise. Abschließend werden die Fragen nach dem gemeinsamen Bindeglied und den Möglichkeiten der Zusammenarbeit in den Verwaltungswissenschaften gestellt.

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Literatur

  1. Die Zeitschrift heißt inzwischen „Journal of Institutional and Theoretical Economics“ JITE.

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  2. Dies gilt nicht für Herman Heller, der für die erste Encyclopaedia of the Social Sciences (E.R.A. Seligman et.al. eds.l, New York 1934) den Beitrag über „Political Science“ verfasste, und der in seiner Staatslehre häufig den Ausdruck „Political Science“ verwendet. Er wollte diesen offensichtlich vor Drucklegung durch ein deutsches Pendant ersetzen, ist aber vorher verstorben. Der Herausgeber hatte dafür den etwas unbeholfenen Begriff „Po-litikologie“ eingesetzt, der aber in der Neuausgabe durch „politische Wissenschaft“ ersetzt wurde (Heller, Gesammelte Schriften, 93ff.).

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  3. Der Begriff ist insofern unglücklich, als darunter ja auch spezielle Politikbereiche verstanden werden können („domestic policies“), also Sozial-, Gesundheits-, Familienpolitik usw.

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  4. Das Lehrbuch „Innenpolitik und politische Theorie“ (Böhret/Jann/Junkers/Kronenwett, zuerst 1979) versucht genau diesen Punkt aufzugreifen, indem es unterschiedliche theoretische Ansätze zum Regierungssystem präsentiert und gleichzeitig die Bandbreite normativer Positionen illustriert.

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  5. In Übereinstimmung mit den internationalen Gepflogenheiten ist mit Public Administration (großgeschrieben) immer die wissenschaftliche Beschäftigung und Disziplin gemeint, wird der Begriff klein geschrieben, geht es um den Gegenstand, also die öffentliche Verwaltung.

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  6. Dieser erklärt das politische Geschehen aus institutionellen Regeln und Akteurhandeln. Mit dem Zugriff auf Akteure und Institutionen sollen beide Perspektiven integriert werden. Er kann als ein Ansatz, eine Forschungsheuristik, zur Untersuchung der Problematik von Steuerung und Selbstorganisation auf der Ebene ganzer gesellschaftlicher Teilbereiche angesehen werden. Teilbereiche oder Sektoren sind z.B. das Gesundheitswesen, der Verkehrssektor oder das Bildungssystem.

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  7. In Ländern mit einer besseren institutionellen Verankerung von Public Administration wie z.B. den USA, den Niederlanden und zunehmend auch den skandinavischen Ländern sieht die Situation besser aus, so dass davon ausgegangen werden kann, dass eine bessere Angebotsstruktur sich auch auf die Nachfrage auswirkt. Diese ist insbesondere dann wichtig, wenn durch aktuelle politische Problemlagen andere Themenbereiche auf die Agenda gesetzt werden, wie die Transformationsprozesse seit Ende der 80er Jahre, der Europäische Einigungsprozess oder die Krise des Sozialstaates.

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  8. In Konstanz gibt es im Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft 12 Lehrstühle, in Potsdam 8 im Bereich Politik- und Verwaltungswissenschaft. Je einen politik- bzw. sozialwissenschaftlich ausgerichteten Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft gibt es in Bamberg, Berlin, Darmstadt, Duisburg, Hagen, Hamburg, Münster, München and Oldenburg. An der „Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften“ in Speyer gibt es 17 Lehrstühle, 5 juristische, 3 wirtschaftswissenschaftliche und 5 verwaltungswissenschaftliche, die aber eher juristisch geprägt sind. Nur ein Lehrstuhl ist jeweils explizit der Politikwissenschaft und der Soziologie zuzurechnen. Darüber hinaus gab es einen verwaltungswissenschaftlichen Schwerpunkt in der Abteilung „Regulierung von Arbeit“ im Wissenschaftszentrum Berlin, der aber nach dem Tode Frieder Nascholds im Jahr 2001 eingestellt wurde. 12 Unternehmensberatungen werden von allen Gebietskörperschaften stark nachgefragt. So zahlte z.B. das Land NRW in den 1990er Jahren für 73 relativ ähnliche Organisationsuntersuchungen auf Landesebene in den letzten Jahren ca. 80 Mio. DM an Unternehmensberatungen. Zahlen in ähnlicher Größenordnung werden auch für Berlin gemutmaßt.

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  9. Die umfangreichste Förderung wissenschaftlicher Analysen von Modernisierungsprozessen leistet zur Zeit die Hans-Böckler-Stiftung, deren Budget allerdings äußerst begrenzt ist (vgl. die mit ihrer Hilfe herausgegebene „Gelbe Reihe“ zu „Modernisierung des Staates“, Berlin, Sigma 1993ff, z.B. Kißler/Bogumil/GreifensteinAViechmann 1997; Naschold/Oppen/We-gener 1998; Naschold/Bogumil 2000; Jann u.a. 2004, aber auch finanziert von der Wüstenrot-Stiftung Jaedicke/ThronAVollmann 2000). Für die Landes- und Bundesebene gibt es Studien der Friedrich-Ebert-Stiftung sowie Untersuchungen aus Speyer (König/Füchtner 1998; 1999; Konzendorf 1998).

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  10. Politikwissenschaftliche Forschungen in diesem Bereich finden in Deutschland neben den in Fußnote 13 erwähnten Ansätzen von Forschungsförderung vor allem im Rahmen von Qualifizierungsarbeiten statt (vgl. z.B. Behnke 2002; Bogumil 2001; Dose 1997, Schnapp 2001; Töller 2000, Wegrich 2003).

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  11. Nach Schuppert (2000, S. 46) ist die Arbeit mit interdisziplinären Verbundbegriffen nötig, um einen Dialog über die Disziplinen zu ermöglichen. Aus seiner Sicht sind dies: Öffentliche Aufgaben, Handlungsform, Steuerung, Verantwortung, Organisation, Kommunikation, Entscheidung und Verfahren.

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  12. Integrationswissenschaft meint in Anlehnung an König, dass sie sich nicht gegen die Einzelwissenschaften abtrennt und abgrenzt, sondern als Kernbereich der Verwaltungsforschung mit offenen Grenzen fungiert und zudem nicht die Geschlossenheit und Kohärenz der Fachwissenschaften entwickelt (König 1970, S. 247).

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  13. „Die Diskussion und die materielle Füllung von Begriff und Verständnis einer Staatslehre sind auch vor dem Hintergrund zu sehen, einer zunehmend fragmentierten politik- und verwaltungswissenschaftlichen Diskussion einen Rahmen zu geben, den theoretischen, empirisch-analytischen und methodischen Bemühungen Orientierung und Bezugspunkte zu liefern, sowie schließlich durch den Ausweis historischer Grundlagen und aktueller Praxisbezüge disziplinaren Usurpationsansprüchen entgegenzuwirken, d.h. den Stellenwert der Politikwissenschaft zu verdeutlichen“ (Hesse/Ellwein 1986: 5). Diese Überlegungen dürften in dieser Zeit auch Hintergrund der Etablierung einer Sektion „Staatslehre und politische Verwaltung“ innerhalb der DVPW gewesen sein.

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  14. Ein aktuelles Beispiel ist das Lehrbuch zur Verwaltungswissenschaft von Schuppert (2000). Hier wird der Anspruch einer Integrationswissenschaft erhoben, aber faktisch ist der dominierende juristische Zugriff nicht zu leugnen, auch wenn es ihm gelingt, immer wieder sozialwissenschaftliche Sichtweisen einzubauen. Die Kombination von Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaft, von Sollen und Sein ist und bleibt aber der eigentliche Kern des Lehrbuchs, ein Problem, welches vor allem Juristen beschäftigt.

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© 2005 VS Verlag für Sozialwissenschaften/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden

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Bogumil, J., Jann, W. (2005). Verwaltungswissenschaft(en) in Deutschland. In: Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland. Grundwissen Politik, vol 36. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95687-3_2

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-95687-3_2

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-531-14415-3

  • Online ISBN: 978-3-322-95687-3

  • eBook Packages: Humanities, Social Science (German Language)

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