Zusammenfassung
In Kapitel 1 wurden die Kriterien eines politikfeldorientierten Staats- und Verwaltungshandelns entwickelt: Staatsaufgabenbestimmung, politische Steuerung, demokratische Beteiligung sowie die Merkmale eines Policy-Modells des Verwaltungshandelns. In Kapitel 2 wurde der Reformansatz des Neuen Steuerungsmodells (NSM) dahingehend überprüft, inwieweit dieses Modell auf die von den Kriterien angesprochenen Problemzusammenhänge eingeht. Vergleichbar wurden in Kapitel 3 die vorherrschenden Ansätze der Staatskonzeptionen, so der schlanke, der funktionale und aktivierende Staat, untersucht. Praktische Geltung hat vor allem der aktivierende Staat erlangt. Kapitel 4 behandelte die Frage nach den Besonderheiten des Politikfeldes Innere Sicherheit sowie der dort überwiegenden Sicherheitsverwaltung als ein Sondertypus der Eingriffsverwaltung. Die vier Kriterien des politikfeldorientierten Ansatzes wurden auf die Polizei als bedeutendsten Teil der Sicherheitsverwaltung angewandt: welches sind die prägenden Polizeiaufgaben, welche Steuerungsverständnisse liegen vor, welchen Besonderheiten unterliegt hier die demokratische Kontrolle? Auf dieser Grundlage konnten die Policy-Besonderheiten der Sicherheitsverwaltung, speziell der Polizei, herausgestellt werden. Polizei ist, entgegen der allgemeinen Annahme einer weitgehend staatlich autonomen Organisation, in komplexe Akteursnetzwerke eingebunden, die wesentlich die Policy-Programmentwicklungen in der Inneren Sicherheit bestimmen. Verwaltungsreformen, so auch die Neuen Steuerungsmodelle, die in den Polizeien der Länder und des Bundes implementiert werden, vollziehen sich unter diesen Bedingungen. Sie stehen damit konträr zu der Zielsetzung von NSM, die politischen Einflüsse auf das Verwaltungshandeln zu reduzieren. Das empirisch-deskriptiv angelegte Kapitel 5 skizzierte die Schwerpunkte, Ansätze und Instrumente, mit denen die 16 Bundesländer und der Bund einerseits ihre jeweiligen Staatskonzeptionen, andererseits speziell ihre Landespolizeien bzw. die Polizeien des Bundes reformieren wollen. Kapitel 6 behandelte die von uns exemplarisch untersuchte Landespolizei in Nordrhein-Westfalen (NRW). In einer umfangreichen empirischen Studie wurde hier die Implementation von NSM in allen Bereichen der Landespolizei analysiert, einbezogen auch die unterschiedlichen Außenbeziehungen, welche die Polizeibehörden mit Stadtverwaltungen, privaten Sicherheitsproduzenten u. a. m. unterhalten.
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Literatur
Zur Analyse von Handlungsmustern siehe: Krasmann 1996, S. 78 ff.; Lange 1999, S. 42 ff., S. 233 ff.; Behr 2000a, S. 185 ff.
Leitbilder, die hier im handlungstheoretischen Sinne gemeint sind, sollten nicht verwechselt werden mit „Leitbildern“, wie sie aus Qualitätsmanagementzusammenhängen bekannt sind — diese sind mehr Ausdruck gewünschter Selbstbilder („Wir sind stets kundenorientiert und freundlich”), nicht aber analytische Aussagen über die von Akteuren präferierten Handlungsorientierungen.
Inhaber der Laufbahnstufen A 12 und A 13 gehobener Dienst bekleiden Funktionen wie die eines Leiters der Hauptwache, Leiter einer Wache, Leiter eines Ermittlungsdienstes oder Leiter eines Kommissariates. Die Leiter einer Dienstgruppe (DGL) im Wach-und Wechseldienst sind dagegen im Regelfall in den Laufbahnstufen A 10 und A 11 angesiedelt, obwohl sie auch eindeutig Führungsaufgaben wahrnehmen. Auch müssen sie zukünftig eine Weiterbildung in Führungslehre absolvieren, ohne aber im Regelfall in die Stufen A 12 und A 13 gehobener Dienst aufsteigen zu können. Die Stellung der DGL ist also in mehrfacher Hinsicht unbestimmt und besonders anfällig für Unzufriedenheit. Zweifelsohne müssen die DGL jedoch zum „mittleren Management“ gezählt werden. Im Verwaltungsreformprozess nehmen sie innerhalb des personalintensiven Wach-und Wechseldienstes faktisch eine sehr bedeutsame Vermittlungsposition zwischen der Führungsebene und der operativen Ebene ein, wie in Kapitel 6 aufgezeigt.
fir die beiden Positionen A 12 und A 13 gehobener Dienst extra neue Dienstabzeichen entworfen (vier bzw. fiinf Sterne), um diese Gruppe überhaupt kenntlich zu machen. Und dies, obwohl Dienstabzeichen eigentlich an Bedeutung verlieren sollten (vgl. Streife November 2001, S. 17 ).
Deshalb nicht, weil eine Dienstgruppe keine Organisationseinheit bildet, sondern die Beamten einer Dienstschicht im Wach-und Wechseldienst umfasst. Bei einem Dreischichtenmodell bilden gewissermaßen drei Dienstgruppen die formale Organisationseinheit „Wachdienst“ innerhalb einer Hauptwache oder einer Wache.
Eine differenzierte Aufschlüsselung der „ökonomischen Rationalität“ in der Polizeiarbeit legt Christe-Zeyse (2003b) vor.
Zu den Unterscheidungen zwischen „management cop culture” und „street cop culture“ siehe Behr 2000a, S. 15 ff. Behr zeigt, auch im Vergleich zur amerikanischen Polizei-Soziologie, die zugrunde liegenden Handlungsmuster der verschiedenen Hierachieebenen in der Polizei auf, die das Handeln der Organisation der Polizei deutlich beeinflussen. Siehe auch vergleichbar Kissmann (2002), der zwischen „Einsatz-und Managementpolizisten” unterscheidet.
Vgl. stellvertretend Knemeyer 1993, S. 15; Gusy 1994, S. 57 ff.; Boldt 1996, S. 36 ff.
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Lange, HJ., Schenck, JC. (2004). Fazit: Verwaltungsreform und Neue Steuerung in der Polizei. In: Polizei im kooperativen Staat. Studien zur Inneren Sicherheit, vol 6. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95681-1_8
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