Zusammenfassung
Verwaltungsreformen haben in Deutschland eine lange Tradition. Seit Gründung der Bundesrepublik wurden im Durchschnitt alle zehn Jahre Reformen mit mehr oder weniger großem Erfolg in Angriff genommen. Fünf Phasen lassen sich unterscheiden (vgl. Bogumil 1998, S. 117–120):
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Rechtsbereinigung Ende der 50er Jahre;
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kommunale Gebietsreform Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre;
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Funktionalreform der 70er Jahre;
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Bürgernähe/Verwaltungsvereinfachung ab Mitte der 70er bis 80er Jahre;
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betriebswirtschaftlich inspirierte Binnenmodernisierung im Zuge von NPM bzw. NSM seit Anfang der 90er Jahre.
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Literatur
Budäus/Finger sehen den Unterschied in einem flächendeckenden Reformansatz (quantum change) im Gegensatz zu früher erfolgten sukzessiven Änderungen (piecemeal change) (vgl. 1999, S. 313).
Löffler spricht in diesem Zusammenhang von der „Universalitätsthese von NPM“ (1997, S. 151).
Zu nennen sind vor allem Property-Rights-und Principal-Agent-Ansätze (vgl. Bogumil 1997, S. 21 f.). Budäus/Finger nennen Ansätze der lnstitutionenökonomie (Theorie der Verfigungsrechte, Transaktionskostentheorie und Principal-Agent-Theorie) als theoretische Grundlagen des NPM (vgl. 1999, S. 335–339).
Die Elemente eines NPM variieren dabei in der deutschen Literatur (siehe auch Naschold 1998a, S. 79).
Ähnlich auch Naschold 1996, S. 20 ff. König/Füchtner sehen die jeweiligen vorherrschenden neoliberalen oder sozialliberalen Werte als ausschlaggebend für die Präferenz einer der beiden Aspekte an (vgl. 1998, S. 16). Budäus/Finger unterscheiden hingegen drei interdependente, sich teilweise überlagernde Ebenen von NPM: ein grundlegendes neues Rollen-und Aufgabenverständnis von Staat und Verwaltung, eine externe Strukturreform (Rahmen und Handlungsbedingungen von Verwaltung) und die Binnenreform (vgl. 1999, S. 319 ff.).
Siehe auch Naschold 1996, S. 22 f., S. 32–37, der zur Lösung des Spannungsverhältnisses von Marktmodell und wohlfahrtsstaatlichem Modell Hybridstrukturen vorschlägt.
Angemessen wäre eine Trennung zwischen neoliberalem und neokonservativem Staatsbegriff. Denn der neokonservative Staatsbegriff weist dem Staat eine wesentlich höhere Bedeutung zu als der neoliberale.
Budäus/Finger nennen hierzu Wahlmöglichkeiten der Bürger (etwa durch Gutscheinsysteme) und die nutzerbezogene Gebührenfinanzierung (vgl. 1999, S. 330 f.).
In ihrer Rechtsform ist die KGSt ein nicht eingetragener Verein mit Sitz in Köln, der seit 1949 die überörtlichen Bemühungen um eine Vereinheitlichung und Verbesserung der kommunalen Verwaltungsorganisation und Verwaltungsarbeit koordiniert.
Anhand des so genannten „Tillburger-Modells“ wurden vor allem die Elemente Kontraktmanagement, Dezentrale Ressourcenverantwortung und Kostenrechnung erläutert (vgl. Jann 1998, S. 72).
Budäus spricht in diesem Zusammenhang von der „Verwaltung als selbstblockierendem System“ (1994, S. 24).
Auf ein Paradox des NPM sei dabei nur am Rande verwiesen: Zu den Marktgarantien rechnen Schedler/Proeller auch die Marktregulierung (vgl. 2000, S. 7). Wie sich das mit dem „hervorstechenden Postulat des NPM“ (S. 155), der Anwendung von Marktmechanismen in der öffentlichen Verwaltung verträgt, wird nicht erläutert. Das zugestandene denkbare Marktversagen soll also durch eine Verwaltung reguliert werden, die selber nach Marktmechanismen arbeitet.
Auf ein Paradox des NPM sei dabei nur am Rande verwiesen: Zu den Marktgarantien rechnen Schedler/Proeller auch die Marktregulierung (vgl. 2000, S. 7). Wie sich das mit dem „hervorstechenden Postulat des NPM“ (S. 155), der Anwendung von Marktmechanismen in der öffentlichen Verwaltung verträgt, wird nicht erläutert. Das zugestandene denkbare Marktversagen soll also durch eine Verwaltung reguliert werden, die selber nach Marktmechanismen arbeitet.
Siehe hierzu das frühe Modell von Offe (1973), welches das Wechselverhältnis zwischen den gesellschaftlichen Teilsystemen zum Inhalt hat — wenngleich es einen anderen theoretischen (und kritischeren) Hintergrund hat.
Naschold nennt drei Möglichkeiten: (I) kontinuierliche Aufgabenkritik mittels politischer ABC-Analyse, (2) systematischer Einsatz von Gesetzen und ProgrammterminiGg und (3) Überprüfung der Fertigungstiefe mittels Markttest.
Ähnlich auch Fiedler, der ein differenziertes Aufgabenverständnis vorschlägt, das eine gestufte Verantwortung des Staates vorsieht: (I) Erfüllungsverantwortung, (2) Gewährleistungsverantwortung und (3) Aufgaben, die vollständig transferiert werden können (vgl. 1998, S. 97 ff.).
Naschold nennt fünf Varianten der Leistungstiefe des öffentlichen Sektors: (1) Verselbstständigung von Verwaltungseinheiten, (2) Auftraggeber-Auftragnehmermodelle, (3) Korporatisierung und Vermarktlichung als materielle Aufgabenprivatisierung, (4) regulierten Regimewettbewerb und (5) Dezentralisierung öffentlicher Aufgaben in die Gesellschaft (vgl. 1996, S. 24).
Leistungskette meint den gesamten Prozess der Erstellung einer Leistung, die sich aus verschiedenen, miteinander verknüpften Leistungsstufen zusammensetzt (vgl. Picot 1996a, S. 39).
In der sozialwissenschaftlichen Steuerungstheorie bezeichnet Output die Resultate der Poli tikformulierung und die implementierten Maßnahmen (vgl. Görlitz/Burth 1998, S. 83).
Unter Outcome versteht die sozialwissenschaftliche Steuerungstheorie die intendierten und nicht intendierten Auswirkungen der implementierten Policy auf alle Betroffenen (vgl. Görlitz/Burth 1998, S. 83).
Impact bezeichnet die Veränderungen, die bei den Adressaten der jeweiligen Politik zu beobachten sind (vgl. Görlitz/Burth 1998, S. 83).
Siehe hierzu auch die Ausfiihrungen zur strategischen Relevanz von politischen Zielen in Kapitel 2.2.1. Zum Policy-Making-Modell vgl. Görlitz/Burth 1998, S. 81–90.
Dies gilt vor allem fir Beiträge zum Neuen Steuerungsmodell.
Zu den Bemühungen um mehr Bürgernähe vgl. u. a. Grunow 1978.
Die Popularität des Partizipationsbegriffes innerhalb des kommunalen Entscheidungsverständnisses resultierte auch aus dem Angewiesensein der Verwaltung auf Informations-und Kooperationsbereitschaft der Betroffenen (vgl. Bogumil/Kißler 1995, S. 22).
Zur Diskussion über den Wertewandel in der Bevölkerung und der Bereitschaft zum ehrenamtlichen Bürgerengagement vgl. Klages/Gensicke 1999.
Gegensätzlich: König/Haßelmann 1998, S. 410–414.
Zu den unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen, verwaltungswissenschaftlichen und politikwissenschaftlichen Sichtweisen vgl. BogumiUKißler 1995, S. 12–31.
Franz-Ludwig Knemeyer schlägt z. B. für die Kommunalverwaltung eine neue Aufgabenunterteilung in eigene, übertragene und Selbsthilfeaufgaben vor (vgl. 2000, S. 876–882).
Der Landtag von NRW hat beispielsweise am 23. März 2000 das „Gesetz zur weiteren Stärkung der Bürgerbeteiligung in den Kommunen“ beschlossen, das am 1. April 2000 in Kraft trat. Zu den Inhalten des Gesetzes vgl. Hofmann 2000.
Schedler/Proeller nennen vier Punkte einer NPM-konformen politischen Kultur: (1) Zusammenwirken der politischen Institutionen (Parlament-Regierung-Ministerien) auf der Grundlage von Leistungs-und Wirkungsvereinbarungen; (2) Beachtung der Bürger/Kunden als relevante Größe im Leistungsprozess, gleichzeitig Öffnung gegenüber Einflüssen aus „nicht-politischen“ Umwelt-Systemen; (3) freiwillige Zurückhaltung der Politik in operativen Dingen; (4) systematische Beschäftigung der Politik mit richtungsweisenden Entscheidungen und Einführung eines politischen Controlling-Verständnisses (vgl. Schedler/ Proeller 2000, S. 260).
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Lange, HJ., Schenck, JC. (2004). New Public Management: Modernisierungsmodell auf der Mikro-Ebene. In: Polizei im kooperativen Staat. Studien zur Inneren Sicherheit, vol 6. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95681-1_3
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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