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Die Ausgangslage: Das Praxis- und Untersuchungsfeld „Betrieb“ im Spannungsfeld gesellschaftlicher Verantwortung

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Umweltschutz als sozialer Prozeß
  • 76 Accesses

Zusammenfassung

Unternehmen bzw. Betriebe existieren und agieren nicht unabhängig von ihrer Umwelt. Diese Umweltabhängigkeit bezog sich in der Organisationssoziologie bzw. -theorie bis dato vor allem auf die Organisationsumwelt im Sinne von externen Anspruchsgruppen, wie Kunden, Konkurrenten, Lieferanten, Politik und interessierter Öffentlichkeit. Erst in den letzten Jahren vollzog sich allmählich ein Perspektivenwandel in eine Richtung, in der auch die natürliche Umwelt als bedeutsam für die innerorganisatorischen Kalküle eingeschätzt wird. Verantwortlich für diesen Perspektivenwandel war und ist aber nicht zuletzt das politische und gesellschaftliche Engagement aus der Organisationsumwelt24 für die natürliche Umwelt.

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Literatur

  1. Etwa die Formierung “neuer sozialer Bewegungen” (vgl. Projektgruppe Grüner Morgentau 1986).

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  2. Neben wahrnehmbaren Erscheinungen der Umweltkrise haben insbesondere auch die nicht wahrnehmbaren Risiken eine wichtige Rolle bei der Herausbildung des neuen Umweltbewußtseins gespielt. Man denke hierbei nur an die emorm hohe Halbwertszeit von Plutonium und dessen “unübertreffliche” Toxizität (vgl. Renn 1985).

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  3. Zur “Internalisierung externer Effekte” vgl. Wicke 1989, S.43ff.

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  4. Diese Entfernung ist vor allem durch die Abwesenheit eines Geldwertes, d.h. einer monetären Bewertung für sog. “freie Güter” (vgl. Blum 1987, S.3ff.) zu erklären, die so aus dem industriegesellschaftlichen Kalkül herausfallen, Die Wahrnehmung der Unternehmen beschränkt sich aber m.E. nur auf geldwerte Sachverhalte, ohne die Relevanz etwa kultureller Einflüsse leugnen zu wollen.

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  5. Hier ist insbesondere an den § 52a des BlrSchG zu denken, die sog. “Organisationshaftung”, die die Offenlegung der Umweltschutzorganisation fordert (vgl. Antes 1994, S.25). Siehe hierzu auch Kapitel 4.

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  6. Es lassen sich zwei Stränge dieser Diskussion konstatieren: ein eher philosophisch-politische Diskussion um die gesellschaftliche Verantwortung und die eher “instrumentell-technisch” geführte Diskussion um die unternehmerische Rechnungslegung unter Zuhilfenahmen sog. “Sozialbilanzen” (vgl. Dyllick 1986, S.374).

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  7. wurde die erste Sozialabilanz von der STEAG (Essen) veröffentlicht (vgl. Hopfenbeck 1989, S.933).

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  8. Lediglich die Personalwirtschaftslehre thematisiert systematisch gesellschaftliche Aspekte der Unternehmenstätigkeit (etwa Mitbestimmung, Arbeitszufriedenheit, etc.). Diese Thematisierung bleibt aber in einem managementseitigen Verwertungsinteresse “gefangen”, d.h. daß Mitarbeiter letztlich auf ihren individuellen Leistungsbeitrag reduziert werden (mit dem Ziel der Intensivierung bzw. Optimierung dieses Beitrages). Außerdem werden Probleme des Managements in einem ungleich größeren Umfang bearbeitet, als Probleme der Belegschaft (vgl. exemplarisch: Scholz 1989).

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  9. Als 1973 eine Arbeitsgruppe des WSI (DGB) ihre Studie “Grundelemente einer Arbeitsorientierten Einzelwirtschaftslehre” vorlegte, fühlten sich viele Vertreter der akademischen Betriebswirtschaftslehre zu Recht angegriffen und wiesen daraufhin den Vorwurf einer einseitigen Kapitalorientierung zurück. (vgl. Projektgruppe im WSI 1974; Chrnielewicz 1975).

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  10. Etwa Finanzwirtschaftslehre, Personalwirtschaftslehre, Marketing, etc. (vgl. Selchert 1988, S.26). Eine formal ähnliche Aufsplitterung existiert in der Soziologie, etwa in die Allgemeine Soziologie und in eine Vielzahl von “Bindestrich-Soziologien” (vgl. Korte/Schäfer 1993).

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  11. Zu einer historisch-systematischen Darstellung der Entwicklungsgeschichte der sozialen Bewegungen aus der Sicht der Politikwissenschaft vgl. J. Raschke 1988.

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  12. Von Rosenstiehl hat in diesem Zusammenhang eine Querschnittsstudie bei mehr als 1000 Führungskräften größerer deutscher Unternehmen und 2000 Studenten höherer Semester aus ingenieur-, wirtschafts-und sozialwissenschaftlichen Studiengängen (“Führungskräftenachwuchs”) durchgeführt (vgl. v. Rosenstiehl/Stengel 1987). Zusammenfassend läßt sich aufgrund dieser empirischen Studie sagen, daß Maßnahmen zum Schutz der Umwelt von jüngeren Führungskräften in den Unternehmensorganisationen akzeptiert bis begrüßt werden. “Man kann aber kaum erwarten, daß sie angesichts der von ihnen perzipierten Strukturen selbst nachhaltige Inititativen entwickeln werden, um entsprechenden Zielen nahezukommen” (v. Rosenstiehl 1993, S. I04).

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  13. Zu den verbreitetesten gesellschaftsbezogenen Kosten-Nutzen-Analysen zählen: das “SocioEconomic-Operating-Statement von Lionwes (vgl. Wysocki 1981, S.78ff.), das ”Social Balance Sheet“ und ”Social Income Statement“ (vgl. Mintrop 1976, S.104ff.) und aus dem deutschsprachigen Raum die ”gemeinwirtschaftliche Erfolgsrechnung“ von Eichhorn (1974).

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  14. Die Diskussion um die meßtheoretische Erfassung des Nutzens hat in der Volkswirtschaftslehre (Theorie des Haushalts) eine lange Tradition. So vertraten etwa Gossen (1853), Walras (1874), Menger (1871) und Marshall (1989) die Theorie des kardinalen Nutzens. Pareto (1906) vertrat hingegen die Auffassung des ordinalskalierten Nutzens (vgl. Schumann 1980, S.10ff.).

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  15. Hinsichtlich des Objektbereiches und des Detaillierungsgrades lassen sich mit Meffert/Kirchgeorg (1992, 5.111) folgende Arten von Checklisten unterscheiden: 1) funktionsbezogene Checklisten, 2) produktbezogene Checklisten, 3) nach unternehmensexternen und -internen Informationsbereichen differenzierte Checklisten und 4) “Grobchecklisten” (Einstiegsanalysen) und Detailchecklisten (etwa fur Altlasten). Der Klassiker der betriebswirtschaftlichen Ökologieliteratur stellt in den wesentlichen Teilen eine Sammlung von Checklisten für ökologische Fragestellungen dar (vgl. Winter 1993).

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  16. Folgende Kontenklassen sieht das Konzept vor: Materialverbrauch, Energieverbrauch, feste Abfälle, gas-und staubförmige Abfälle, Abwasser, Abwärme und Denaturierung von Boden (vgl. Müller-Werk 1978, S.63ff.). Das Hauptproblem der ökologischne Buchhaltung stellt der sog. “Äquivalenzkoeffizient” dar, der bei einem hohen Wert eine relativ hohe ökologische Knappheit und bei einem Wert von 0 den Grenzfall unbegrenzter Verfügbarkeit ausdrückt. Valide Kriterien zur Festlegung des Aquivalenzkoeffizienten liegen bis heute nicht vor.

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  17. Zur Kritik an der “ökologischen Buchhaltung” vgl. Pfriem 1986, S.220ff.

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  18. Zu den Mitbestimmungsregelungen auf Unternehmensebene (d.h. im Aufsichtsrat) und auf Betriebsebene (Betriebsrat/Sprccherausschuß) vgl. Hanau/Adomeit 1988, S.99ff. Im Gegensatz zu der Diskussion um die “gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmung” handelt es sich bei dem Topos “Mitbestimmung” uni ein Dauerthema der Betriebswirtschaftslehre, insbesondere der Personalwirtschaftslehre. Ein Grund hiefir ist in dem hohen Verrechtlichungsgrad der Sozialverfassung im Betrieb und in der besonderen Gestalt des deutschen Arbeitsrechts zu sehen, das in wesentlichen Teilen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) beeinflußt wird.

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  19. So kommen den “sozialen Angelegenheiten” im BetrVG 1972 auch die weitreichendsten Mitbestimmungsmöglichkeiten zu, vgl. hierzu im Detail das Verfahren vor der Einigungsstelle als Konfliktlösungsmechanismus (§§ 76, 76a BetrVG 72): Schönfeld 1988.

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  20. Auch Soziologen haben den Unternehmensbegriff dem Betriebsbegriff übergeordnet. So hat Fürstenberg (1977) zwischen dem “unmittelbaren Arbeitsbereich” auf der Ebene des Betriebes und der Unternehmensebene in Form einer hierarchischen Abstufung unterschieden. Die Unternehmensebene wird hierbei durch ein “hohes Maß an Autorisierungs-und Entscheidungsmacht charakterisiert” (Fürstenberg 1977, S.42). Dieser begrifflichen Unterscheidung wird hier nicht gefolgt.

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  21. Von Bedeutung ist die Unterscheidung “Unternehmung versus Betrieb” im Rahmen der Mitbestimmungsregelungen. Mitbestimmung auf Unternehmensebene ist Mitbestimmung im Aufsichtsrat (Mitbestimmungsgesetz 1976, Betriebsverfassungsgesetz 1952, Montan-Mitbestimmung 51) und Mitbestimmung auf Betriebsebene des Betriebsrates und von Vertretern des Managements (Betriebsverfassungsgesetz 1972, Sprecherausschußgesetz 1990) (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 1989).

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  22. Zur ausführlicheren historischen Darstellung der Entwicklung des soziologischen Betriebsbegriffes beginnend bei Schmoller, Geiger und Briefs, vgl. Pries 1991, S.91ff.

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  23. Vgl. hierzu auch die Arbeiten von Dahrendorf (1956) und Fürstenberg (1964).

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  24. Dies äußert sich insbesondere auch im deutschen Arbeitsrecht, etwa durch die grundgesetzliche Absicherung (Art. 14 GG) des “Direktionsrechts” des Arbeitgebers als wichtigstes Recht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag. Das deutsche Arbeitsrecht wird andererseits aber als “Arbeitnehmerschutzrecht” (im sog. “Günstigkeitsprinzip”) verstanden, daß das “Direktionsrecht” des Arbeitgebers je nach Sachverhalt mehr oder weniger beschränkt, insbes. in sog. “sozialen Angelegenheiten” des BetrVG 72 (vgl. Schaub 1987).

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  25. Dieses Konzept ist insbesondere vom Institut für sozialwissenschaftliche Forschung München verteten worden, vgl. exemplarisch Bechtle 1980.

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  26. Etwa die quantitative und qualitative Verfügbarkeit von Arbeitskräften am Arbeitsmarkt. Zum Konzept der “unternehmerischen Arbeitsmarktforschung und -politik vgl. Drumm 1989, S.31ff.

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  27. Burns/Stalker hatten zum Ziel, den “bürokratischen Idealtypus” als effizienteste Form der Organisationsstruktur in der Realität zu überprüfen. Zum Mißverständnis über den Idealtypus Weberscher Prägung in der amerikanischen Organisationssoziologie vgl. Mayntz 1963.

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  28. Obwohl sich die Autoren selbst als Soziologen bezeichneten, wurde der “situative Ansatz” in Deutschland insbesondere von der Betriebswirtschaftslehre rezipiert. (vgl. Türk 1989, S.1).

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  29. Im Deutschen findet sich für “contengency approach” auch die Bezeichnung “Kontingenzansatz” oder “Kontingenztheorie”, vgl. Staehle 1974. Der situative bzw. vergleichende Organisationsansatz ist die bis in die jüngste Gegenwart am weitest verbreitetste Forschungs-und Lehrrichtung, daran hat auch die jüngst vorgetragene Kritik nichts geändert (vgl. Kieser/Kubicek 1992, S.47).

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  30. Organisationstheoretische und -soziologische Ansätze entnehmen mehr oder minder Anleihen bei der synthetischen Evolutionstheorie der Biologie, deren Ausgangsbasis in “Origin of Species” (Darwin 1859 u. 1963) gelegt wurde. “Weniger bekannt ist, daß es schon vor Darwin evolutionstheoretische Ansätze in den Gesellschaftswissenschaften gab, von denen Darwin angeregt wurde (Hayek 1980, S.38ff., Wieland 1975, Lehmann 1960, Bock 1955)” (Kieser 1993, S.244).

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  31. Wie es etwa die Bemühungen um “lean management” bzw. “lean production” zeigen (vgl. Minssen 1993).

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  32. Etwa Planung, Organisation, Führung, Koordination und Kontrolle als zentrale Mangementfunktionen (vgl. Staehle 1991).

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  33. Auch in Deutschland beginnen Industriesoziologen sich verstärkt mit dem Topos des industriellen Managements auseinanderzusetzen, vgl. Müller-Jentsch/Stahlmann 1988; Deutschmann 1989 und Eberwein/Tholen 1990.

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  34. Für die Betriebswirtschaftslehre hatte dies insbesondere Staehle (1988) erkannt.

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  35. Vgl. hierzu exemplarisch: Endruweit/Gaugler/Stachle/Wipert 1985 und Müller-Jentsch 1986.

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  36. In Anlehnung an Kasper 1990, S.296ff. Zum ersten Mal wurde der Begriff “Mikropolitik” von Burns (1961) in den USA verwendet.

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  37. Vgl. Narr 1984, Crozier/Friedberg 1979, Weitz/Lullies 1984, Köpper/Ortmann 1986.

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  38. Der Terminus “Mikropolitik” bezeichnet Politik “im kleinen Rahmen”, und wird so von der Politik des Staates oder bisher gebräuchlichen Politikformen (etwa Unternehmenspolitik) abgegrenzt (vgl. Kaspar 1990, S.296f.).

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  39. Für die stark an formalen Entscheidungsstrukturen orientierte betriebswirtschaftliche Organisationslehre, vgl. Laux/Liermann 1993, S.93ff.

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  40. In den 70er Jahren gab es den Versuch der konflikttheoretischen Fassung der Betriebswirtschaftslehre, insbesondere der Personalwirtschaft. Hintergrund der konflikttheoretischen Erfassung der Organisation war das Bestreben, ökonomische und soziale Effizienz in Unternehmensorganisationen sicherstellen zu können (vgl. Marr/Stitzel 1979, S.87fI). Zu einem konflikttheoretischen Ansatz ftir die Öffentliche Verwaltung, vgl. Koch 1975.

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  41. In der Terminologie von Scott sog. “organisationelle Pathologien” (vgl. Scott 1986, S.389).

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Burschel, C.J. (1996). Die Ausgangslage: Das Praxis- und Untersuchungsfeld „Betrieb“ im Spannungsfeld gesellschaftlicher Verantwortung. In: Umweltschutz als sozialer Prozeß. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95647-7_3

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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