Zusammenfassung
Ausgangspunkt der Theorie kommunikativen Handelns ist das Problem der Intersubjektivität. Habermas gibt diesem Problem freilich eine spezifische Fassung: Anders als bei Schütz impliziert Intersubjektivität bei Habermas nicht nur die Mitteilbarkeit und Verstehbarkeit des subjektiv gemeinten Sinns, sondern auch dessen Akzeptabilität für den Interaktionspartner. Der Grund dafür liegt darin, daß Habermas den Begriff der Intersubjektivität eng verknüpft mit dem Problem der Handlungskoordination, das gelöst werden muß, wenn es zur Kooperation zwischen Akteuren kommen soll. Wechselseitiges Verstehen ist dabei eine notwendige, aber keineswegs hinreichende Bedingung. Darüber hinaus ist erforderlich, daß ein Akteur das Interaktionsangebot eines anderen annimmt. Was aber kann ihn dazu veranlassen?
Die folgende Darstellung konzentriert sich auf den internen Argumentationszusammenhang der Habermasschen Theorie. Mit Ausnahme einer einleitenden Einführung in die Grundbegriffe der Sprechakttheorie in Anschluß an Austin und Searle, werden die äußerst zahlreichen Bezüge auf andere Autoren im Werk von Habermas weitestgehend ausgeblendet. Im Mittelpunkt steht die Architektonik der Habermasschen Theorie des kommunikativen Handelns, wie er sie in seinem gleichnamigen Buch vorgestellt hat, vervollständigt durch einige ergänzende Überlegungen aus dem späteren Werk “Faktizität und Geltung”. Um die Grundstruktur der Theorie kommunikativen Handelns auf möglichst klare und übersichtliche Weise zu präsentieren, bleiben die umfangreichen rekonstruktiven Teile des Buches, in denen Habermas seine Theorie vor allem in der Auseinandersetzung mit Weber, Mead, Durkheim und Parsons entwickelt, außer Betracht. Als instruktiven Überblick über das Habermassche Gesamtwerk, der vor allem die Einbettung der Habermasschen Theorie in den Kontext der Gegenwartsphilosophie sichtbar macht, vgl. die Einführung von Walter Reese-Schäfer (1991).
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Literatur
“Rationalitäts- oder Geltungsansprüche- diese beiden Begriffe werden hier und im folgenden synonym gebraucht und dem Konzept der interessenrationalen Maximierung eigenen Nutzens gegenübergestellt.
Unter dem Titel einer “Philosophie der Alltagssprache” (“ordinary language philosophy”) entstand eine philosophische Schulrichtung, die sich diesem Gegenstand programmatisch verschrieb und die Ludwig Wittgenstein, Gilbert Ryle und John L. Austin zu ihren bekanntesten Vertretern zählt. Als Einführung dazu vgl. Savigny 1974.
Austins Vorlesungen erschienen 1962 unter dem Titel “How to do things with words”. Die deutsche Bearbeitung dieser Vorlesungen von Eike von Savigny wurde 1972 veröffentlicht. Die deutsche Übersetzung des Werkes von Searle erschien 1971.
Der Terminus “illokutionärer Akt” ist (durch Assimilation von in an das folgende/) abgeleitet aus dem lateinischen Ausdruck “in locutio”. Er bezeichnet also einen Akt, der “in der Sprache” vollzogen wird, im Gegensatz zu einem “perlokutionären”, d.h. “durch die Sprache” vollzogenen Akt, bei dem die Sprache nur als grundsätzlich austauschbares Mittel zweckgerichteten Handelns dient.
Neben den performativen Verben erfüllen auch andere sprachliche Markierungen diese Anzeigefunktion, wie z.B. der grammatische Modus eines Satzes (Indikativ, Imperativ oder Interrogativ) oder die Intonation. Searle (1971, 49) faßt diese Markierungen unter dem Begriff “Indikator(en) der illokutionären Rolle” zusammen.
Man probiere es aus, indem man beim Frühstück im Kreise der Familie äußert “Es ist keine Milch auf dem Tisch”; die ausdrückliche Feststellung dieses offensichtlichen Faktums führt typisch dazu, daß diese Äußerung als Kritik bzw. Aufforderung gedeutet wird, die Milch herbeizuschaffen. Zur Auslösung Garfinkelscher Krisenreaktionen eignet sich etwa die beiläufig hingeworfene wahrheitsgemäße Aussage, “Das Brot steht auf dem Tisch”. Was kann jemand mit dieser Außerung, die nichts sagt, was nicht schon allen offensichtlich bekannt ist, mitteilen wollen? Welche Deutung käme dafür in Betracht? - Ein entsprechender Versuch des Autors veranlaßte seine Tochter zu der pikierten Rückfrage “Na und?”, während die übrigen Familienmitglieder ihn mit verstörten Blicken musterten, die aufkeimende Zweifel an seinem Geisteszustand signalisierten.
Am Beispiel: Wer einen anderen bittet,ihm freundlicherweise seinen Zweitwagen zu schenken, verletzt in der Regel normative Grenzen der Zumutbarkeit. Sofern eine solche Bitte ernst zu nehmen und ihr Autor als zurechnungsfähig zu beurteilen ist, wird eine solche Bitte vermutlich als “unverschämt” qualifiziert. - Wer einem Verwaltungsbeamten in Anwesenheit Dritter zu versprechen versucht, daß er, sofern er in einer bestimmten Sache eine gewünschte Entscheidung treffe, eine hohe Geldsumme erhalten werde, wird rasch bemerken, daß ein solches Versprechen mit geltenden Normen konfligiert.
Dies gilt zumindest für die neueren Publikationen. In dem Aufsatz “Vorbereitende Bemerkungen zu einer Theorie der kommunikativen Kompetenz” (1971) hatte Habermas hier noch die Klasse der “kommunikativen Sprechakte” (z.B. “zustimmen”, “widersprechen”, “erklären”) angeführt, deren Aufgabe darin bestehen sollte, den Sinn einer Äußerung in Relation zu anderen Außerungen näher zu erläutern und sie mit dem Geltungsanspruch der Verständlichkeit in Verbindung gebracht. In späteren Publikationen taucht diese Klasse von Sprechakten jedoch nicht mehr auf.
Die wesentliche Einschränkung gegenüber den Anforderungen diskursiver Argumentation betrifft hier die Ungleichheit zwischen dem Therapeuten und dem zu Therapierenden, die eine unmittelbare Folge des systematisch beeinträchtigten Zuganges zum eigenen inneren Erleben beim letzteren ist.
Hier besteht offensichtlich die Gefahr einer fehlerhaften Verknüpfung: Das Parsonssche “expressive Handeln” ist nicht dem Habermasschen “expressiven Kommunikationsmodus”, sondern - wie schon im Text festgestellt - dem “evaluativen Kommunikationsmodus” der Habermasschen Systematik zuzuordnen.
Wie wir oben gesehen haben, ist die Einrichtung des Gewissens im Sinne von Rational Choice durch dessen Funktion als Frühware-und Sanktionsvermeidungssystem zu erklären, das dem Akteur durch die interne Beobachtung und Unterdrückung von Impulsen zu normwidrigen Handeln negative Sanktionen durch die Reaktionen anderer, die bei Normverstößen zu erwarten sind, erspart. Wie ebenfalls gezeigt, verlangt diese Erklärung eine hohe soziale Kontroll-und Sanktionsdichte als Voraussetzung für die Ausbildung eines Gewissens.
Dieses Argument entspricht dem zentralen Einwand, den Bertrand Russel (1977, 60f.) gegen die folgende These von William James geltend machte (hier zitiert nach Russel 1977, 59): “Eine Idee ist solange ‘wahr’, als es für unser Leben nützlich ist, an sie zu glauben”. - Als einführenden Überblick zur philosphischen Diskussion des Wahrheitsbegriffs vgl. die Textsammlung von Skirbekk 1977, in der auch der eben erwähnte Text von Bertrand Russel abgedruckt ist.
Im Kontext der Parsonsschen Behandlung des Utilitarismus, des theoretischen ‘Ahnherrn’ des Rational Choice-Ansatzes, wird dies bereits sichtbar.
Insofern gilt natürlich auch, daß es nützlich ist, sich bei der Bildung von Überzeugungen und Situationseinschätzungen an geltungsrationalen Kriterien zu orientieren und sich nicht von bloßem Wunschdenken leiten zu lassen. Die analytische Unabhängigkeit der Kriterien rationaler Geltung von dem Konzept der Nutzenmaximierung ist dabei aber gerade vorausgesetzt.
Aus der Perspektive von Rational Choice ist freilich auch dies nur ein besonderer Unterfall nutzen-rationalen Handelns. Dominanter Zweck ist in diesem Fall eben die möglichst eindrucksvolle Inszenierung eines bestimmten Selbstbildes.
Die Verwendung systematischer Rekonstruktionen als Mittel zur Plausibilisierung der größeren Komplexität und Kohärenz des eigenen Theorieangebotes in der Konkurrenz mit anderen ist im übrigen ein Verfahren, das Tradition hat und schon von Parsons in der Entfaltung seiner voluntaristischen Konzeption des Handelns verwendet worden ist. (Wie wir gesehen haben, folgt auch Esser im Rahmen von Rational Choice dieser Strategie.) Mit Joas ( 1992, 177) ist jedoch einschränkend anzumerken, daß die Habermassche Handlungstypologie keineswegs der gesamten Vielfalt vorfindlicher Handlungsbegriffe Rechnung trägt. Joas (a.a.O.) moniert u.a.: “Der Typus des spielerischen Umgangs mit Gegenständen und Situationen fehlt völlig. Die Beschreibung des normenregulierten Handelns ist am Modell der Normenbefolgung ausgerichtet, während symbolischer Interaktionismus und Ethnomethodologie die vage Umgrenzung situationsspezifisch sinnvollen Verhaltens betonen. ( Damit fehlt die nicht oder gering normativ regulierte Interaktion.)”
Vgl. dazu Habermas 1981, Bd.1, 126ff. und 438f. - In der Ubersicht sind die in den einzelnen Handlungstypen thematischen Foki mit + markiert.
Anstelle des Husserlschen Begriffs der “Lebenswelt” verwendet Schütz (und daran anschließend auch Garfinkel und die Ethnomethodologie) oft den Begriff der “Alltagswelt” bzw. der “alltäglichen Sozialwelt” (vgl. oben, Bd.1, Kap.4.8). Die Lebens-oder Alltagsweh, wie sie als intersubjektiv geteilte Welt erlebt wird, ist wesentlich das Produkt der Konstruktionsleistungen der Akteure. Die Analyse dieser Konstruktionsleistungen ist, wie wir oben gesehen haben (vgl. Bd.1, Kap.4), das zentrale Thema der Schützschen Phänomenologie und wird in Garfinkels Ethnomethodologie fortgeführt.
Vgl. Habermas 1981, Bd.2, 187; Hervorhebungen im Original: “Eine Situation ist ein durch Themen herausgehobener, durch Handlungsziele und -pläne artikulierter Ausschnitt aus lebensweltlichen Verweisungszusammenhängen, die konzentrisch angeordnet sind und mit wachsender raumzeitlicher und sozialer Entfernung zugleich anonymer und diffuser werden.”
Habermas knüpft hier an die Parsonssche Theorie vor der Entwicklung des AGIL-Schemas an, die noch geprägt ist durch das dreigliedrige Konzept des “allgemeinen Handlungssystems”, bestehend aus dem kulturellen System, dem sozialen System und dem Persönlichkeitssystem; vgl. dazu oben, Bd.1, Kap.2.7.
Die strukturellen Komponenten der Lebenswelt differenzieren sich, wie die nachstehende Übersicht zeigt, parallel zu den formalpragmatischen Geltungsansprüchen und den korrespondierenden Weltkonzepten. Wenn der Kultur dabei der Weltbegriff der “objektiven Welt” sowie der Geltungsanspruch der Wahrheit zugeordnet wird, dann deshalb, weil die symbolischen Strukturen der subjektiven und sozialen Welt hier als Gegenstände überlieferungsfähigen Wissens (und nicht als Elemente wahrhaftigen Selbstausdrucks bzw. normativ regulierter und sanktionierter sozialer Beziehungen) thematisch sind.
Vgl. dazu auch die oben (Bd.1, Kap.4.6) skizzierten Ausführungen zur asymmetrischen Verteilung gesellschaftlichen Wissens und zu dem daraus resultierenden Verhältnis zwischen Laien und Experten bei Schütz.
Der Begriff der kommunikativen Macht wird von Habermas in späteren Publikationen als Gegenbegriff zum Konzept des Steuerungsmediums der politisch-administrativen Macht verwendet. Darauf komme ich unten ausführlicher zurück.
Erinnert sei hier nur an die Boykottierung der Zapfsäulen des Shell-Konzerns anläßlich der geplanten Versenkung der Ölbohrplattform “Brent Spar” im Meer.
Zur Bedeutung legitimierender Weltbilder für die Entstehung staatlich organisierter Gesellschaften vgl. Eder 1976. Habermas (und mit ihm Eder, a.a.O.) nimmt an, daß die legitimierenden Weltbilder von den archaischen Stammesgesellschaften über die staatlich organisierten Gesellschaften der frühen Hochkulturen bis hin zur modernen Gesellschaft einen Prozeß der Rationalisierung durchlaufen, der einer bestimmten Entwicklungslogik folgt. Demnach lassen sich inhaltlich divergierende Weltdeutun- gen als Verkörperungen allgemeiner Rationalitätsstrukturen analysieren, die derselben entwicklungs logischen Stufe zuzuordnen sind. Umgekehrt ist es möglich, daß Weltdeutungen mit ähnlichem Inhalt unterschiedlichen entwicklungslogischen Rationalitätsstufen entsprechen. - Zum Programm einer solchen Entwicklungslogik von Weltbildern (und zu seiner Verknüpfung mit der Theorie der ontogenetischen Entwicklung der kognitiven, sprachlichen und moralisch-praktischen Kompetenz von Akteuren) vgl. Habermas 1976 und 1983.
Dabei geht es, wie Habermas (a.a.O., 544) ausdrücklich vermerkt, nicht etwa um “die Ersetzung des Richters durch den TherapeutenCHRW(133); der Sozialarbeiter ist nur ein anderer Experte, der den Klienten der wohlfahrtsstaatlichen Bürokratie nicht aus seiner Objektstellung befreit. Die Umfunktionierung des Vormundschaftsrecht ins Therapeutische würde die Angleichung des Familienrechts ans Jugend-wohlfahrtsrecht nur beschleunigen”.
Als ausdifferenzierte Foren moralischer Reflexion fungieren vor allem die Moralphilosophie, die mit ethischen Fragen befaßten Gebiete der Theologie und der Jurisprudenz sowie die mit Experten unterschiedlicher Herkunft besetzten “Ethikkommissionen”, wie sie etwa in jüngster Zeit zur Erörterung der ethischen Probleme biologischer Forschung (insbesondere der Forschung mit embryonalen Stammzellen) eingerichtet wurden.
Ulrich Oevermann (1985), von dem diese (hier nur grob umrissene) These stammt, spricht in der Regel nicht von “Szientifizierung”, sondern wählt die Bezeichnungen “Technokratisierung” bzw. “Versozialwissenschaftlichung der Lebenspraxis”. Ich bervorzuge die Bezeichnung “Szientifizierung”, weil sie den Bezug zu den ausdifferenzierten Geltungssphären unmißverständlich hervorhebt und ein adäquates sprachliches Pendant zu dem Begriff der Kolonialisierung bildet. Der Sache nach besagen die verschiedenen Bezeichnungen jedoch das gleiche.
Ulrich Oevermann hat Überlegungen dazu entwickelt, deren Präsentation hier jedoch zuviel Raum erfordern würde. Eine zentrale Rolle weist Oevermann darin vor allem den Professionen (den Ärzten, Psychologen und Psychoanalytikern, Erziehungs-und Eheberatern, Juristen etc.) zu, deren Aufgabe wesentlich darin besteht, wissenschaftliches Wissen auf spezifische lebenspraktische Problemsituationen im Rahmen einer individuellen Experte-Klient-Beziehung zu beziehen. Vgl. dazu Oevermann 1985, 469f. sowie Oevermann 1996.
Die zentralen Überlegungen dazu finden sich in in dem Buch “Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats” (1992).
Zu einem solchen Befund kommt man freilich nur unter der Voraussetzung, daß alle sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz als soziale Beziehungen innerhalb der Organisation klassifiziert werden. Eine an Luhmann orientierte systemtheoretische Begriffsstrategie wählt hier eine andere Option: Sie rechnet die informellen Beziehungen unter Arbeitskollegen der Umwelt des Sozialsystems Organisation zu.
Unter diesen Begriff fallen die persönlichen Beziehungen zwischen Organisationmitgliedem, die sich in Loyalitäts-und Vertrauensbeziehungen, Freundschaften, Cliquenbildungen, aber auch in Rivalitäten und Feindschaften zwischen Einzelpersonen oder Gruppen ausdrücken.
Natürlich können Akteure auch versuchen, die nicht intendierten Folgen vergangenen Handelns gemeinsam zu bewältigen. Um sich jedoch auf ein koordiniertes Vorgehen zu einigen, müssen sie die Folgen dazu vorgeschlagener Handlungen antizipieren und Begründungen für ihre Vorschläge formulieren, welche die angestrebten Ergebnisse als erreichbar, wünschenswert sowie normativ akzeptabel und die darüber hinaus eventuell in Kauf zu nehmenden Nebenfolgen zumindest als tolerabel erscheinen lassen.
Diese Aussage mag rätselhaft anmuten. Sie betrifft letztlich den Kern der Systemtheorie und ist ihrerseits Gegenstand heftiger theoretischer Auseinandersetzungen. Was damit gemeint sein kann, wird später ausführlich zu entfalten sein.
Hier wird gleich noch eine Präzisierung nachzutragen sein, unterscheidet Habermas doch zwischen zwei Formen der Integration, nämlich der “sozialen Integration” der Lebenswelt und der “funktionalen Integration” der systemischen Sphäre.
Wie eben schon erwähnt, ist dies freilich eine für Habermas spezifische Verengung der handlungstheoretischen Perspektive.
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Schneider, W.L. (2002). Intersubjektivität und Geltung: Die Zentrierung von Intersubjektivität auf Begründungsfragen und die Pluralisierung des Rationalitätsbegriffs in der Habermasschen Theorie des kommunikativen Handelns. In: Grundlagen der soziologischen Theorie. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95626-2_3
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