Zusammenfassung
In seiner Thronrede zur Eröffnung des Repräsentantenhauses im Oktober verlängerte König Husain dessen 5. Sitzungsperiode um weitere zwei Jahre und sagte damit die geplanten Neuwahlen für dieses Jahr offiziell ab. Die Verschiebung der Wahlen war offensichtlich als eine Geste des Entgegenkommens an die PLO gedacht, um für den arabischen Gipfel im November schwelende Konflikte zu entschärfen (FAZ, 12.10.). Das amtierende Repräsentantenhaus war im April 1967 aus Wahlen im Ost- und Westjordanland hervorgegangen, wobei jeder Landesteil 30 Abgeordnete gestellt hatte. Nach der Besetzung des Westjordanlandes durch Israel im Juni 1967 konnten dort keine Abgeordneten mehr gewählt werden. 1976 hatte der König die Abgeordnetenkammer aufgelöst und erst 1984 auf vier Jahre wieder in ihrer alten Zusammensetzung eingesetzt (1). Nötige Nachwahlen wurden nur im Ostjordanland durchgeführt, Ersatzvertreter für das Westjordanland wurden vom Repräsentantenhaus ernannt. Ein neues Wahlgesetz vom März 1986 sah folgende Regelung vor: Die Hälfte von insgesamt 142 Abgeordneten sowie 11 Vertreter für das Westjordanland sollten im Ostjordanland und in den dort befindlichen Flüchtlingslagern direkt gewählt werden. Diese 71 + 11 Abgeordneten sollten dann ein erstes Kontingent von 30 Vertretern für das Westjordanland ernennen und anschließend alle zusammen die restlichen 30 Abgeordneten für das Westjordanland. Die PLO hatte erhebliche Einwände gegen dieses Verfahren. Sie befürchtete, im jordanischen Parlament unterrepräsentiert zu sein. Ihrer Ansicht nach hat im Ostjordanland kein Oppositionspolitiker eine Wahlchance und bei einer Auswahl der Vertreter für den Westen durch die aus dem Osten würden wiederum nur königstreue Politiker und keine PLO-Mitglieder ins Parlament berufen werden. Der Wahlaufschub gab den (ost)jordanischen Behörden gleichzeitig Gelegenheit, ihre Kampagne zur Wählerregistrierung fortzuführen. Im Frühjahr hatten sich von 1,2 Mio. geschätzten Wahlberechtigten nur 0,9 Mio. registrieren lassen.
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Anmerkungen
Neben dem Repräsentantenhaus besteht seit 1964 ein vom König berufener Senat aus 30 Mitgliedern.
Mitgliedschaft 1979 wegen des Camp David-Abkommens suspendiert.
Text s.: “Jordanische Initiative für ein gemeinsames Vorgehen mit der PLO”, in: Auswärtiges Amt, Bonn (Hrsg.): Die Bundesrepublik Deutschland und der Nahe Osten, Dokumentation, Bonn 1987, S. 245.
Im Abkommen von Bagdad 1978 waren J. als “Frontstaat” gegen Israel jährliche Zuwendungen von insges. 1,25 Mrd. US-$ zugesichert worden.
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Franz, E. (1988). Jordanien. In: Koszinowski, T., Mattes, H. (eds) Nahost Jahrbuch 1987. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95593-7_12
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