Zusammenfassung
Der Abschluß der Sekundarstufe II berechtigt nunmehr sowohl zum Hochschulstudium wie auch zum Eintritt ins Berufsleben, da in Italien der Berufszugang nicht wie in der Bundesrepublik über ein duales Ausbildungssystem sondern über den Vollzeitunterricht in den Berufsfachschulen auf der Sekundarstufe II erfolgt. Auch im Unterschied zur BRD beispielsweise erfolgt die Grundausbildung der Grundschullehrer nicht im Anschluß an die Schulzeit sondern im Rahmen des Lehrprogramms der pädagogischen Fachschule der Sekundarstufe II. Mit der Schulreform von 1969, der damit einhergehenden Erhöhung der Abiturientenzahlen, der Abschaffung des Numerus clausus und sonstiger Zugangssperren — insbesondere für die Absolventen der technischen und pädagogischen Institute — stieg die Studentenzahl zwischen 1961 und Mitte der siebziger Jahre (s. Abb. 48) um das Drei- bis Vierfache. Die zunehmende Verstädterung der fünfziger und sechziger Jahre, die höhere und im Volk verbreitete Teilnahme am gesellschaftlichen Leben durch Reallohnsteigerungen und soziale Errungenschaften der Gewerkschaften, stärken den Drang nach Bildung und Wissen in nicht gekannter Weise. So hat Italien im Resultat seit dieser Zeit erheblich mehr Hochschulberechtigte als die Bundesrepublik. In Italien gibt es sehr wenige private Hochschulen, eine Elitenbildung auf diesem Wege wie in Frankreich ist demnach nicht beabsichtigt. Die Universitäten.
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Drüke, H. (1986). Hochschule. In: Italien. Grundwissen — Länderkunden, vol 4. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95522-7_25
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