Zusammenfassung
Einen Teil ihres Einkommens zahlen die abhängig Beschäftigten in staatliche oder öffentliche Versicherungsfonds in Form von Sozialabgaben, um im Falle der Krankheit, Unfall- sowie von Arbeitslosigkeit, Arbeitsinvalidität sowie im Alter finanziell abgesichert zu sein. Dieser Soziallohn wird vom Bruttolohn einbehalten und in Form von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen in die Versicherungsfonds eingezahlt. Außer dem Betrieb der Versicherungsanstalten dient das vom Primäreinkommen abgezweigte Geld nunmehr zur Deckung des Einkommensausfalls in den genannten Fällen, wo der Lohnabhängige nicht, vorübergehend oder endgültig, sein Einkommen durch unmittelbare Arbeitsleistung erzielen kann. Mit der Sozialversicherung ist demnach ein zweifacher Umverteilungsprozeß von Einkommen verbunden: erstens zwischen den Arbeitsfähigen und den Nicht-Arbeitsfähigen sowie zweitens mit der Beteiligung anderer sozialer Gruppen zwischen diesen und den Lohnabhängigen als Hauptträgern des Systems.
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Drüke, H. (1986). Sozialversicherung. In: Italien. Grundwissen — Länderkunden, vol 4. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95522-7_13
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-95522-7_13
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