Zusammenfassung
Untersuchungen zur Geschichte der Familie lassen es als zweifelhaft erscheinen, ob es bis ins späte Mittelalter hinein einen hinreichend klar umrissenen Begriff der engeren Lebensgemeinschaft von Vater, Mutter und Kindern gegeben hat. In der romischen Rechtssprache der Antike z. B. hatte die Vokabel ‚familia‘ einen sehr breiten Bedeutungsbereich. Nur eine Variante stellte die vom ‚pater familias‘ beherrschte Hausgemeinschaft dar. Andere beziehen sich zum Teil nur auf die Haussklaven oder auf das Hausvermögen. In der mittelalterlich-vorwissenschaftlichen Rechtssprache dient der Terminus ‚familia‘ vornehmlich zur Erfassung des grundherrlichen Gesindes oder anderer abhängiger Personen und ferner zur Bezeichnung überfamilialer Gemeinschaften (z. B. familia Dei). Im deutschen Sprachraum wird das Wort ‚Familie‘ erst mit der Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert heimisch.
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Cramer, A. (1982). Zum Zusammenhang von Familie, Gesellschaft und Staat. In: Zur Lage der Familie und der Familienpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Forschungstexte Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, vol 7. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95502-9_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-95502-9_2
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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