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Zusammenfassung

Die Herstellung eines Konsensus zwischen verschiedenen politischen Kräften über die Gründung eines provisorischen deutschen »Weststaates« und die Herausbildung von Verfassungskonzeptionen politischer Parteien war Gegenstand des ersten Teils der vorliegenden Untersuchung. Sie wendet sich im folgenden dem Problem der Durchsetzung von Interessen zu.

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Literatur

  1. Hierzu insbesondere: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, N.F. Bd. 1, »Entstehungsgeschichte der Artikel des Grundgesetzes«, Tübingen 1951; John Ford Goulay, The Founding of the Federal Republic of Germany, Chicago 1958; Arnold J. Heidenheimer, Adenauer and the CDU, The Hague 1960; Peter H. Merkl, The Origin of the West German Republic, New York 1963 (deutsch, Stuttgart 1965 ); Friedrich Karl Fromme, Von der Weimarer Verfassung zum Bonner Grundgesetz, Tübingen 1960.

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  2. Hierzu den dogmengeschichtlich wichtigen Federalist X von James Madison, in: A. Hamilton, J. Madison, J. Jay, The Federalist or The New Constitution, London 1961; Ernst Fraenkel, Die repräsentative und die plebiszitäre Komponente im demokratischen Verfassungsstaat, Tübingen 1958.

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  3. Ebd., S. 15; vgl. auch E. Fraenkel, Das amerikanische Regierungssystem, Köln 1960, S. 344; ähnlich Schumpeter, Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie, Bern, München 1950, S. 418; Loewenstein (Verfassungslehre, Tübingen 1959) betont vor allem die gewaltenhemmende Wirkung, die von den »pluralistischen« Gruppen ausgeht. Die »politischen Entscheidungen« der verfassungsmäßigen Machtträger begreift er als »den Kompromiß zwischen den divergierenden Bestrebungen der pluralistischen Interessen der Gesellschaft« (a. a. O., S. 369). — Burdeau, Einführung in die politische Wissenschaft, Neuwied 1964, gebraucht zur Beschreibung des gleichen Phänomens das Begriffspaar »offene« und »geschlossene« Macht — beide beschreiben zwei aktuelle Formen der Demokratie. Die im Westen vorherrschende nennt er offene Macht, »weil sie den Pluralismus der Kollektivbestrebungen zuläßt und sich beständig den Änderungen anpaßt, die sie in den Wünschen der Gemeinschaft hervorruft«. Dagegen ist in der geschlossenen Macht »die Ausübung der staatlichen Macht so geordnet..., daß diese Macht von der politischen Gewalt allein bestimmt ist, die sich zur Herrin im Staate aufgerichtet hat« (a. a. O., S. 267 f.).

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  4. U. a. Ralf Dahrendorf, Der repräsentative Staat und seine Feinde, in: Dahrendorf, Gesellschaft und Freiheit, München 1961; Werner Weber, Spannungen und Kräfte im westdeutschen Verfassungssystem, Stuttgart 1958.

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  5. Die Hinweise bei Christian Graf von Krodtow, »Staatsideologie oder demokratisches Bewußtsein« in PVS 1965, S. 118 ff., und Oskar Negt, Auf dem Wege zu einer autoritären Gesellschaft in: Politik ohne Vernunft, Hamburg 1965.

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  6. Wenn die Gewerkschaften im Verlauf der Verhandlungen des PR von dieser Forderung wieder abrückten, so deshalb, weil diesem eine »Definition« des Streikbegriffs notwendig erschien, worin die Gewerkschaften gerade wieder eine Bedrohung ihrer »Autonomie« zu erkennen glaubten.

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  7. Selbstverständlich auch und gerade die westdeutschen Länder, deren Interessenpolitik gegenüber dem PR jedoch in dieser Untersuchung unberücksichtigt blieb.

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  8. Diese »autonomen Interessen« der Institutionen übersieht auch Loewenstein (»Verfassungsrecht und Verfassungsrealität« in: AOR, 77, 1951/52, S. 389 f.), der in dem »Monopol (zur Handhabung und Auslegung einer Verfassung) einer verhältnismäßig kleinen Gruppe von… Juristen, Politikern und Beamten« ein »Mittel zum Zweck« sieht: »der Erlangung und Erhaltung von Sondervorteilen der Gruppe oder Schicht (…), deren Interessen sie jeweils dienen«. — Zu ergänzen wäre aber »… auch ihrer eigenen Interessen als soziale Gruppen oder Schichten«.

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  9. Schlochauer, Öffentliches Recht, Karlsruhe 1957, S. 46.

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  10. Insbesondere Ph. Heck, Begriffsbildung und Interessenjurisprudenz, Tübingen 1932, sowie ders., Das Problem der Rechtsgewinnung, Tübingen 1932.

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  11. R. v. Ihering, Geist des römischen Rechts, 3. Auflage, Leipzig 1877, 3.

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  12. Ebd.; vgl. auch Dietrich Schindler (Werdende Rechte, Festgabe für F. Fleiner, Tübingen 1927), dem Recht »im wesentlichen eine Ordnung von Interessen« ist.

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  13. Hierzu auch Burdeau, a. a. O., S. 391, der das »paarweise« Auftreten politischer Kräfte als ein allgemeines Phänomen der politischen Dynamik beschreibt.

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  14. Ebd.; der Scheu, die deutsche »Offentlichkeit« als eine Öffentlichkeit heterogener organisierter und instutionalisierter Interessen zu begreifen, entspricht andererseits nicht selten die Neigung, jede Einwirkung solcher Interessen auf die Arbeiten des PR, wenn immer man sich mit ihnen glaubte identifizieren zu können, möglichst unscharf als Interventionen »der tiff entlichkeit« zu deklarieren. So erweisen sich z. B. die in einer juristischen Dissertation erwähnten »zahlreichen Äußerungen in der Öffentlichkeit«, die gegen Bestrebungen protestieren, das verfassungsrechtliche Privileg der Justiz — die persönliche Unabhängigkeit der Richter — einzuschränken, bei Lichte besehen als Proteste einer interessierten Öffentlichkeit — nämlich der in ihren Rechten sich bedroht fühlenden Justiz (vgl. Wolfgang Zeidler, Auswirkungen der westdeutschen Länderverfassungen auf das Bonner Grundgesetz, Hamburg 1951 ).

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  15. V. Mangoldt in: Die Öffentliche Verwaltung, Nr. 1, Nov. 1948, S. 51 ff., sowie ders. später: Das Bonner Grundgesetz, Berlin 1953, S. 11.

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  16. Auch das At3R ( 1949, S. 103) beschuldigte in einer Glosse die »Verfassungsgeber«, daß sie versäumt hätten, »ihre Arbeitsergebnisse einer öffentlichen Diskussion« zugänglich zu machen: »Idealisten der Demokratie (hätten sich) die öffentliche Diskussion einer neuen Verfassung etwas anders vorgestellt…«.

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  17. Zum Begriff der »bürgerlichen Üffentlichkeit« und ihrem »Strukturwandel« vgl. insbesondere Jürgen Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit, Neuwied 1962 (vor allem die Kapitel IV, V, VI passim).

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  18. Zum Begriff des »bargaining« vgl. in diesem Zusammenhang: Robert A. Dahl and Charles E. Lindblom, Politics, Economics and Welfare, New York 1953; sowie Gerhard Brandt, Rüstung und Wirtschaft in der Bundesrepublik, Berlin 1966.

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  19. Nach Auskunft des Leiters der wissenschaftlichen Abteilung des Bundestages, Dr. Wernicke, an den Verfasser wurden am 13. 6. 1956 vom Bundesarchiv in Koblenz mehrere Bände Eingaben und Petitionen an den PRübernommen (vgl. Übergabebescheinigung Aktenplan Nr. 2100-2190).

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  20. Stellungnahmen und Eingaben zu speziellen Fragen, die in den Ausschüssen des PR zur Debatte standen, wurden in der Regel von Unterausschüssen gesichtet und dann vom Ausschuß mehr oder minder summarisch vorentschieden (vgl. hierzu z. B. Protokoll der 31. Sitzung des Ausschusses für Grundsatzfragen vom 16. 12. 1948 ).

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  21. Ober Zusammenhänge zwischen Länderinteresse und Interessen der Länderbürokratie vgl. die Ausführungen des Abgeordneten Dr. Greve (SPD) im PR, Pl., 7. Sitzung 21. 10. 1948, Stenoprotokoll, 5.102. — Schon H. Triepel, Unitarismus und Föderalismus im Deutschen Reiche, Tübingen 1907, sah die Stütze des deutschen Föderalismus im »einzelstaatlichen Beamtentum«: »… Vor allem die kleine, aber mächtige Partei der mittelstaatlichen Bürokratie sieht sich durch die Fortschritte des Unitarismus bedroht« (vgl. a. a. O., S. 87 f.).

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  22. Dieser faktische Einfluß konnte selbstverständlich auch dadurch nicht gemindert werden, daß sich die Fraktion der SPD im PR mit Erfolg dagegen wehrte, Vertretern der Länderregierungen in der GO des PR formell das Recht einzuräumen, bei den Ausschußberatungen mitzuwirken (vgl. hierzu die Debatten im GO-Ausschuß des PR). unten S. 261.

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  23. Theo Pirker, Die blinde Macht, erster Teil, München 1960. 49 Pirker, a. a. O., S. 127.

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  24. Ebd., S. 125; auch Walter Dirks (Das gesellschaftspolitische Engagement der deutschen Katholiken seit 1945, in: Frankfurter Hefte, 1964/II) sieht in der Währungsreform von 1948 das »entscheidende Ereignis, (das dem) status quo allen der Erneuerung widerstrebenden Tatsachen und Interessen endgültig ein Siegel« aufdrückte.

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  25. Ierzu Horst Ehmke, Wirtschaft und Verfassung, Karlsruhe 1961, S. 7 ff.

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  26. Zu Begriff und Funktion der »countervailling powers« vgl. J. K. Galbraith, American Capitalism, Boston 1952.

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  27. Hierzu z. B. Art. II § 4 des »Gesetz über den Parlamentarischen Rat vom 13. August 1948« Gesetz-und Verordnungsblatt für das Land Hessen 1948, S. 94.

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  28. Ebd.: auf je 750 000 Einwohner nach dem Stande der fortgeschriebenen Bevölkerung vom 1. Juli 1948 wurde ein Abgeordneter gewählt. Auf eine Restzahl von mindestens 200 000 Einwohner entfiel ein weiterer Abgeordneter.

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  29. Zu Recht hat man darauf hingewiesen, daß diese Fraktionen »ihr parlamentarisches Gewicht einem Wahlvorgang (verdankten), der längere Zeit vorher in den einzelnen Ländern ohne Bezug auf eine deutsche Bundesverfassung vonstatten gegangen war«, vgl. Werner Weber, Spannungen und Kräfte..., S. 13.

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  30. Anhang S. 259. es Die Gesetze über den PR stellten es den Landtagen frei, ob sie Landtagsabgeordnete oder andere Delegierte als Abgeordnete nach Bonn entsandten!

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  31. Nach der Überreichung des alliierten Memorandums vom 2. 3. 1949 an den PR, vgl. Bonner Kommentar, Einl., S. 115 ff.

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  32. Kurt Schumacher, »Jetzt heißt es: festbleiben!«, Rede am 20. 4. 1948 vor dem Parteivorstand, dem Parteiausschuß, der Kontrollkommission, der Fraktion des PR und den sozialdemokratischen Ministerpräsidenten in Hannover; Sonderdruck im Archiv des SPD-PV Bonn.

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  33. Schreiben Dr. v. Brentanos an den Fraktionsvorsitzenden der CDU(sic!)Fraktion im Bayerischen Landtag vom 13.7.1948 im CSU-Archiv des Bayerischen Landtags.

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  34. Hierzu JOR NF I 77, 1951/52: Karl Loewenstein, Verfassungsrecht und Verfassungsrealität, S. 426 ff., »Ober die Redaktionstechnik der Verfassungsschöpfung«.

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  35. Ebd.; ähnlich Werner Weber, Spannungen und Kräfte…, der das Grundgesetz ein »Juristengesetz, kein Volksgesetz« nennt und dessen »Kompliziertheit« beklagt.

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  36. Lange u. a., Parteien in der Bundesrepublik, Stuttgart 1955, Anhang: Die Regierungen in den Ländern.

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  37. Vorsichtig findet diese Überlegung sich angedeutet bei Werner Weber, Die Verfassung der Bundesrepublik in der Bewährung, Göttingen 1957, wenn er davon spricht, daß die im ganzen stabile Entwicklung der BRD »Kräften« zu verdanken sei, die an der »Neubegründung des deutschen Soziallebens« durch das GG zumindest »nicht gehemmt« worden seien (a. a. O., S. 5 f.).

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  38. R. Smend, Verfassung und Verfassungsrecht, München 1928, S. 80: »Als positives Recht ist die Verfassung nicht nur Norm, sondern auch Wirklichkeit; als Verfassung ist sie integrierende Wirklichkeit…«

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  39. Auch Smend (a. a. 0., S. 51) weist darauf hin, daß »sachliche Zuständigkeitserweiterung im Bundesstaat (lies: zu Gunsten der Bundeszentrale) nicht notwendig auch… integrierend (wirkt), weil… bei Widerstreben eines Volksteils… diese auch desintegrierend, belastend für das Ganze wirken kann…«

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  40. Dieser Aspekt der »sachlichen Integration« — genauer, der Integration des Gemeinwesens durch verfassungsrechtliche »Legitimierung« der Grundinteressen politischer Kräfte — bleibt freilich in Smends »geisteswissenschaftlidher« Integrationslehre unberücksichtigt.

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  41. Diese Integrationsfunktion der »Gruppen« nach 1945 sieht auch Werner Weber (a. a. O., S. 51), doch sein traditioneller preußisch-deutscher Staatsbegriff hindert ihn daran, in diesem Prozeß, mit dem Westdeutschland im Grunde nur nachvollzog, was seit je ein Kennzeichen westeuropäischer insbes. angelsächsischer Verfassungswirklichkeit, mehr als ein Negativum zu sehen. Vorbilder des »richtigen« Staates sind Weber das Kaiserreich und auch noch die Weimarer Republik, in denen solche Gruppen »… als politische Potenzen — in einem Status der Illegitimität gehalten« wurden. — Ernst Forsthoff (Die Bundesrepublik Deutschland — Umrisse einer Realanalyse in: Merkur, 1960, S. 807 ff.) hingegen enthält sich bei Konstatierung des gleichen Sachverhalts 1960 noch eines wertenden Urteils: »Um die Verfassungsordnung der Bundesrepublik in ihrer spezifischen Eigenart zu begreifen, ist es entscheidend wichtig, den Wiederaufbau nach 1945 als einen Gesamtvorgang in Betracht zu ziehen. Während nämlich alle bisherigen Revolutionen und Staatsschöpfungen, die in der Schaffung neuer Verfassungen zum Abschluß kamen, im Rahmen einer bestehenden (bejahten oder bekämpften) Sozialordnung stattfanden, ist die Verfassungsgebung nach 1945 nur ein Teil eines alle sozialen Bereiche umfassenden Reintegrationsvorganges…«

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  42. Text der »Frankfurter Dokumente« (Doc. I) im Bonner Kommentar, Einleitung, S. 39, sowie auch das Memorandum der Militärgouverneure vom 22. 11. 1948 an den Präsidenten des PR, ebd., S. 100.

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  43. Der Herrenchiemsee-Entwurf besaß bekanntlich nur den Rang einer für den PR unverbindlichen »Arbeitsgrundlage«.

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  44. 191Nicht anders erklärt auch Otto Kirchheimer (Der Wandel des westeuropäischen Parteisystems; PVS 1965, S. 20 ff.) »das Streben (der politischen Parteien) nach Verbindungen zu den verschiedensten Interessenverbänden… Der Hauptgrund ist die Gewinnung von Wählerstimmen, wobei die Interessengruppen als Mittler dienen…«

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  45. Der Begriff stammt von L. Edinger; vgl. auch A. J. Heidenheimer, Der starke Regierungschef und das Parteiensystem, in PVS 1962, S. 241 ff., der die CDU als ein »ideales Vehikel für Interessengruppen« bezeichnet. Der »Mangel an Tradition« (im Unterschied zur SPD) habe es ihr ermöglicht, von Anbeginn »sich leichter den Gegebenheiten der Nachkriegspolitik anzupassen«. (a. a. O., S. 246 f.); auch für Kirchheimer (a. a. O.) war die CDU der Prototyp einer entideologisierten »catch-all party«: »Die Ideologie der CDU war von Anfang an nur ein allgemeiner Hintergrund, eine gewisse Atmosphäre, allumfassend und vage genug, um Anhänger unter Protestanten und Katholiken zu finden…«

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  46. Es wird zu zeigen sein, daß zahlreiche Anträge der »bürgerlichen« Fraktionen im PR, die sich mit der Regelung der Rechtsverhältnisse der Justiz, der Beamten, der Kirchen und Flüchtlinge befaßten, praktisch bis zum Komma identisch waren mit entsprechenden Eingaben der Interessenten.

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  47. Zum Typ der »Opposition aus Prinzip«, vgl. O. Kirchheimer, Vom Wandel der politischen Opposition, Archiv für Rechts-und Sozialphilosophie,Bd. 43, 1957, S. 59 ff.; — der Abgeordnete Reimann, KPD, bezeichnete seine Fraktion selbst einmal als »die einzige Oppositionspartei« im PR — vgl. Stenoprotokoll, HA, S. 315.

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  48. Kurt Schumacher: »Jetzt heißt es: festbleiben!« (Rede am 20. 4. 1949).

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  49. Andeutende Hinweise darauf, daß es »die Gesellschaft selbst ist, die die staatliche Apparatur in die Rolle der Konzentration hineinstößt und daraus nicht mehr entläßt« finden sich bei P. Lerche, Föderalismus als nationales Ordnungsprinzip, in V.V.St.R.L. Heft 21, 1964, S. 68; im gleichen Sinne O. Kirchheimer, The Decline of Intra-State Federalism in Western Europe — in World Politics, 3, 1951, S. 281 ff.; vgl. auch Loewenstein (Verfassungsrecht und Verfassungsrealität, a. a. O.), der den Föderalismus generell als »im Abstieg begriffen« sieht. Freilich stellt Loewenstein zu einseitig auf die »wirtschaftlichen Imperative des technologischen Staates, (die eine einheitliche Wirtschaftspolitik für das ganze Staatsgebiet verlangen)« ab. Dabei vernachlässigt er nicht minder wichtige andere unitarische Tendenzen im modernen Staat.

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  50. Z. B. den Abgeordneten Dr. Laforet (CSU), PR HA, 6. Sitzung, 19. 11. 1948 Stenoprotokoll, S. 74 f., der die Auffassung vertrat, die Novemberverträge von 1870 seien die Rechtsgrundlage der künftigen BRD.

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  51. Hierzu Loewenstein, a. a. O., S. 421: »… In Deutschland sind die Richter traditionsgemäß Staatsbeamte, daher können sie letztlich vom Staat nicht unabhängig sein. Die richterliche Unabhängigkeit ist über das Formatrechtliche hinaus ein soziologisches Problem…«

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Beamte

  1. A. Brecht, The New German Constitution, in: Social Research, December 1949, S. 468.

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  2. W. Apelt, Geschichte der Weimarer Verfassung, München 1946, S. 42 ff. — Zwar war in Weimar von dem sozialdemokratischen Abgeordneten Dr. Cohn beantragt worden, daß die Beamten in Zukunft durch Wahl bestimmt werden sollten, doch hatte sein Antrag keine Chance, akzeptiert zu werden. — Ober die Haltung der damaligen Reichsregierung gegenüber dem Berufsbeamtentum vgl. W. Runge, Politik und Beamten-turn im Parteienstaat, Stuttgart 1965, S. 16 ff. — Die Beamtenartikel 129 und 130 WRV verdanken ihre Entstehung einer Initiative des Deutschen Beamtenbundes, dessen Vorsitzender selbst der Nationalversammlung (DDP-Fraktion) angehörte. Zur Geschichte der Einfügung der Beamtenartikel in die WRV vgl. die Angaben bei Rupert Breitling, Die Verbände in der Bundesrepublik, Meisenheim 1955, S. 275.

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  3. Friedrich Giese, Das Berufsbeamtentum im deutschen Volksstaat, Berlin 1929.

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  4. Die Ausnahmen, die Wolfgang Runge (a. a. O., S. 100 ff.) nennt, beziehen sich ausschließlich auf höhere politische Beamte.

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  5. Max Weber erkannte freilich schon 1918, »daß die bureaukratische Maschinerie nach der Natur ihrer ideellen und materiellen Triebkräfte… gegebenenfalls bereit ist, unbesehen jedem zu dienen, der sich im physi-schen Besitz der nötigen Gewaltmittel befindet und den Beamten den Fortbesitz ihrer Ämter gewährt« (Max Weber, Deutschlands künftige Staatsform, in: Gesammelte politische Schriften, 1. Auflage, München 1920, S. 344); auch Arnold Köttgen (Das deutsche Berufsbeamtentum und die parlamentarische Demokratie, Berlin, Leipzig, 1928) spricht (a. a. O., S. 4) von der »engen Interessenverbindung zwischen Staat und Beamtenschaft« und er kritisiert an der WRV, »daß sie bei ihren sich mit den Beamten befassenden Bestimmungen weniger die staatliche Seite dieses Fragenkomplexes betont hat, als die berufsständische der Beamtenschaft, deren individuelle Sphäre man mit den in der Verfassung gegebenen Garantien schützen wollte«.

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  6. Daß die »Beamtenschaft den Staat selbst darstellt«, erklärt auch Giese (a. a. O.) — doch wollte er daraus (im Unterschied zu Weber und Köttgen, a. a. O.) kein subjektives Interesse der Beamten herleiten: »Es widerspricht der publizistischen Wesenheit der Beamten, Sonderinteressen einer einzelnen Privatperson oder gar seiner eigenen Privatperson wahrzunehmen«. Die »Wesenheit« des Beamten wird von Giese in dessen Eigenschaft als »Organ« — »nicht als Mensch« gesehen — und solch einem »Organ« mußte dann natürlich auch der Streik gegen den Staat, »da beide auf der gleichen Seite stehen… völlig sinnwidrig, schlechthin unlogisch« erscheinen (ebd.).

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  7. Hierzu auch A. Köttgen, a. a. O., S. 17 ff., der eine ausführliche Schilderung dieser Entwicklung gibt.

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  8. Nicht einer toten Verfassung, sondern der lebendigen Nation dient der Beamte, nur ihr gegenüber kann er diejenige Hingabe an den Tag legen, die mit Recht von ihm erwartet wird…«, schreibt A. Köttgen (a. a. O., S. 118) und kritisiert im gleichen Zusammenhang die (auf die Verfassung bezogene) Eidesformel für die Reichsbeamten in der Weimarer Republik.

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  9. l Giese, a. a. O. Ähnlich bestimmt Köttgen (a. a. O., S. 123) die Aufgabe der Bürokratie als »die Wahrung der Staatsstabilität; sie ist berufen, das Gegengewicht zu bilden gegenüber den flukturierenden politischen Kräften, wie sie sich zumal in der Partei repräsentieren«.

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  10. Beschränkte sich auch der Zustrom zur NSDAP — nicht zuletzt wegen der am 1. Mai 1933 verhängten Sperre für Neuaufnahmen — zunächst nur auf eine starke Minderheit der Beamten, so gehörte am Ende des Dritten Reiches doch die überwältigende Mehrheit von ihnen der Staatspartei an.

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  11. Hierzu K. D. Bracher, Stufen der Machtergreifung, Kapitel III, in: Bracher/Sauer/Schulz, Die Nationalsozialistische Madhtergreifung, 2. Auflage, Köln 1962.

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  12. Der damals neu gegründete nationalsozialistische »Reichsbund der deutschen Beamten« war, von seiner Funktion her gesehen, keine Nachfolgeorganisation des DBB. Laut Satzung blieb er darauf beschränkt, die Beamten politisch-weltanschaulich zu schulen und ihre außerdienstlichen Belange wahrzunehmen (vgl. Bracher, a. a. O., S. 504). Durch Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom Oktober 1945 war er als nationalsozialistische Organisation aufgelöst und seine Neugründung verboten worden.

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  13. Vgl. 10 Jahre Deutscher Beamtenbund 1949-1959, herausgegeben vom DBB; fernerhin zitiert als: Festschrift DBB.

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  14. Vorbereitet wurde die Vereinigung der vier Landesverbände des Beamtenbundes in der Britischen Zone auf einer gemeinsamen Tagung am 15. und 16.9. 1948 in Minden. Die endgültige Konstituierung der Zonenorganisation GDBB erfolgte am 29. 1. 1949 in Köln (vgl. Festschrift DBB, insbesondere S. 38 ff.).

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  15. Unmittelbar nach der Währungsreform (Juni 1948) kam es in Bayern zur Gründung einer »Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Beamtenverbände«, vgl. Bayerische Beamtenzeitung München, Nr. 1, Oktober 1949.

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  16. So berichtet die Bayerische Beamtenzeitung (a. a. O.), daß unmittelbar vor dem Erlaß dieses Gesetzes die Arbeitsgemeinschaft bayerischer Beamtenverbände gemeinsam mit dem Bayerischen Beamtenbund auf einer Großkundgebung in Nürnberg zur Frage des Berufsbeamtentums Stellung genommen hat. In diesem Zusammenhang wird auf die ständige Fühlungnahme der »Arbeitsgemeinschaft« mit der GDBB verwiesen.

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  17. Sie hielten sich also in dieser Hinsicht eng an die Beamtenartikel der WRV (vgl. hierzu A. Köttgen, a. a. O., S. 121).

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  18. Vgl. Law NO. 15, Bizonal Civil Service Code, abgedruckt in: Poliocc, Meisel, Bretton, Germany under Occupation, S. 260 ff.

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  19. Ebd., Article 2, in dem es heißt: »All public servants are either: a. Officials, or b. Wage-earners«.

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  20. Ebd., Article 15/II: »Legal training may be required only for position of a strictly juristic character…«

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  21. A. Brecht (Kapitel, Personel Management in: E. H. Litchfield, Governing Postwar Germany) nennt die Zahl von 53 000 Beamten, die — nach einer Reihe von Amnestien — wegen Parteimitgliedschaft vorübergehend aus ihren Ämtern entlassen wurden; von diesen wurden freilich nur 67 in die Gruppe der »Schwerbelasteten« und nur 1004 in die der »Belasteten« eingestuft (S. 267).

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  22. Vgl. Entstehungsgeschichte Artikel 33 GG in: JOR NF I, S. 314, Antrag des Abgeordneten Dr. Strauss (CDU) in der 12. Sitzung des Zuständigkeitsausschusses am 14. 10. 1948 (nicht 12. 10. wie es dort irrtümlich heißt). 4° A. a. O., S. 315, Erwiderung Abg. Ehlers (SPD).

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  23. Vgl. Abg. Dr. Menzel anläßlidi der Diskussion des späteren Artikels 75 im HA, Stenoprotokoll, 7. Sitzung, S. 88.

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  24. Antrag des Abgeordneten Hoch, SPD, in der 13. Sitzung des Zuständigkeitsausschusses, 15. 10. 1948 - vgl. JOR NF I, S. 316.

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  25. Zur Begründung seines Formulierungsvorschlages führte der Abg. Dr. Hoch (SPD) an, er wolle mit ihm die Möglichkeit offenlassen, »dauernde Aufgaben in Ausübung öffentlicher Gewalt einem Angestellten zu übertragen« vgl. JOR NF., Bd. 1, S. 318.

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  26. Vgl. den Verlauf der Debatte über die Frage des Berufsbeamtentums in der 13. Sitzung des Zuständigkeitsausschusses am 15. 10. 1948, in der sich am Ende als unbedingte Verfechter der Institution des Berufsbeamtentums die Abgeordneten Dr. Strauss (CDU), Kleindinst und Dr. Laforet (CSU), Dr. Reif (FDP) und Dr. Seebohm ( DP) erwiesen, während die Abgeordneten der SPD Schönfelder, Wagner und Hoch sich nicht unbedingt darauf festlegen wollten.

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  27. Vgl. Festschrift DBB, S. 63 sowie Anhang S. 308; die Eingabe der Beamtenorganisation wurde den Abgeordneten des PR als Drucksache 286 zur Kenntnis gebracht.

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  28. Vgl. Antrag Dr. Strauss (CDU) i. d. 15. Sitzung des Zuständigkeitsausschusses von 17. 11. 1948 JOR NF I, S. 318.

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  29. Vgl. Formulierungsvorschlag der DP-Fraktion in der 26. Sitzung des Grundsatzausschusses vom 30. 11. 1948, der mit Punkt 1 der Eingabe der GDBB wörtlich übereinstimmte.

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  30. Vgl. Stellungnahmen Dr. Bergsträßer (SPD) in der 26. und 28. Sitzung des Grundsatzausschusses.

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  31. Vgl. 28. Sitzung des Grundsatzausschusses vom 3. 12. 1948, Dr. Bergsträßer: »Wir (die SPD) möchten über das Berufsbeamtentum nichts in die Verfassung hineinbringen«, darauf Frau Weber (CDU): »Wir aber wohl!« und der Abgeordnete Dr. Reif (FDP): »Wir auch…«.

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  32. Aus dem Stenoprotokoll des Grundsatzausschusses vom 3. 12. 1948 geht hervor, daß am Tag vor der Beschlußfassung, die die Sicherung der Institution des Berufsbeamtentums vorsah, noch einmal »Vertreter der Beamtengewerkschaft… bei den Fraktionen vorgesprochen hatten« (vgl. die Erklärung von Dr. v. Mangoldt im Ausschuß).

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  33. Vgl. Beschluß des Grundsatzausschusses, 28. Sitzung vom 3. 12. 1948 in: JOR NF I, S. 319 f.

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  34. Vgl. PR, HA 22. Sitzung vom B. 12. 1948, Stenoprotokoll S. 262.

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  35. Ebd., in den späteren Beratungen des Artikels über die institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums beschränkten sich die Sozialdemokraten vornehmlich darauf, mit den Stimmen der CDU/CSU noch weitergehende Anträge der Fraktion der DP, die sich die Maximalforderungen der Beamten zu eigen gemacht hatte, abzulehnen (vgl. hierzu JOR NF I, S. 322 ff.).

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  36. Der Formulierungsvorschlag des Beamtenbundes wurde, wie sein Vergleich mit Artikel 60 (1) GG zeigt, fast wörtlich in das GG übernommen, und zwar mit den Stimmen der SPD (vgl. JOR NF I, S. 417 ff.).

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  37. Vgl. Punkt 2 der Eingabe der GDBB, S. 308; selbstverständlich wohnte auch den übrigen Forderungen der Beamten eine »unitarische Tendenz« inne — eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums im Grundgesetz entzog beabsichtigtermaßen diese politische Entscheidung den Ländern; jedoch ist die hier behandelte Forderung der Beamten als die weitergehende anzusehen, insofern sie auch Einzelheiten des Beamtenrechts von der Zentralgewalt geregelt sehen möchte.

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  38. Bekanntlich einigte man sich schließlich auf die Kompromißformel, die »Rahmenvorschriften« (statt »Grundsätze«) für diese Materie zur Disposition des Bundesgesetzgebers zu stellen. Zur Haltung der »Föderalisten« in dieser Frage vgl. Erklärungen des Abgeordneten Dr. Laforet (CSU) in: JOR NF I, S. 556; vom Abgeordneten Dr. Menzel (SPD) war bereits in der Generaldebatte des Plenums (3. Sitzung, 9. 9. 1948, Stenoprotokoll, S. 32 f.) eine Ergänzung des Zuständigkeitskatalogs des HChE durch Aufnahme des Beamtenrechts gefordert worden.

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  39. Es handelt sich also um die (späteren) Artikel 131 und 132 GG.

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  40. Daß die SPD in beiden Fällen wenigstens näherungsweise ihren Standpunkt am Ende durchzusetzen vermochte, hing nicht zuletzt damit zusammen, daß sie hier einmal zugleich als Anwalt der Interessen der Länder und Gemeinden auftrat.

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  41. Insbesondere durch die Entnazifizierungsgesetze, die Entmilitarisierung und durch Flucht.

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  42. Vgl. Festschrift DBB, S. 63, Eingabe des nordrhein-westfälischen Landesverbandes der GDBB.

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  43. Stellungnahme zu Art. 143c des GG-Entwurfs des PR (Fassung vom B. 11./6. 12. 1948 ), vgl. Drs. 11.48/291 und Drs. 12.48/346 unterzeichnet v. Dr. Pünder.

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  44. Vgl. Vorschlag des Allg. Red. Am 25. 1. 1949 in: JOR NF I, S. 871.

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  45. Schreiben Dr. Sträter (CDU) (Justizminister v. NRW) »im Einvernehmen mit Herrn Finanzminister Dr. Weitz« vom 31. 1. 1949 an den »Herrn Vorsitzenden der Fraktion der CDU, Präsident Dr. Adenauer, Rhöndorf…« im Archiv des Deutschen Beamtenbundes Bad Godesberg.

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  46. Gründungsversammlung der GDBB vom 28./30. 1. 1949 in Köln.

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  47. Auf der Großkundgebung am 30. 1. 1949 sprach (lt. Festschrift DBB, S. 50) »der oberste Amtsträger der Bi-Zone, Oberdirektor Dr. Pünder zu grundsätzlichen und aktuellen Fragen des deutschen Berufsbeamten« und bekannte sich dabei »eindeutig zum Berufsbeamtentum«.

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  48. Vgl. »Entschließung« des GDBB vom 30.1. 1949 in: Festschrift DBB, S. 50.

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  49. Beides stand implizit hinter allen diesbezüglichen Formulierungsvorschlägen der Sozialdemokraten; vgl. auch Dr. v. Brentano, Schriftlicher Bericht zum Grundgesetz, S. 94.

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Richter

  1. Vgl. 32 = 41% von 77 Abgeordneten und Delegierten des PR (einschließlich der ausgeschiedenen) waren Juristen. Ihr Anteil war also geringer als bei einer Reihe anderer »verfassungsgebender Versammlungen« (vgl. S. 262). Ihr Anteil betrug in den Fraktionen der CDU/CSU und FDP über 50 %, in der SPD-Fraktion über ein Drittel.

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  2. Vgl. K. Loewenstein in: Governing Postwar Germany, Edit. Edward H. Litdifield, Ithaca, N. Y. 1953, S. 236 ff.

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  3. Vgl. Control Council, Proclamation Nr. 3 vom 20. 10. 1945, Fundamental Principles of Judical Reform, abgedruckt in: J. K. Pollock, J. H. Meisel, H. L. Bretton, Michigan 1949, Germany under Occupation, S. 37.

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  4. Vgl. Law No. 2 der US-Militärregierung, zitiert bei Loewenstein/Litchfield, a. a. O., S. 236 f.

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  5. Vgl. hierzu F. Klein, Neues Deutsches Verfassungsrecht, Frankfurt 1949, S. 87 ff.; zur Geschichte des Zentral-Justizamtes vgl. Z.J.BI.Br.Z. Nov./ Dez. 1949, (Rechenschaftsbericht aus Anlaß der Auflösung).

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  6. Auf Grund einer VO der britischen Militärregierung vom 1.9. 1947 und einer DVO des Zentral-Justizamtes vom November 1947. Etwa zur gleichen Zeit gingen auch einzelne Befugnisse der Justizverwaltung durch eine sog. »Dezentralisierungsverordnung« der Militärregierung vom Zentral-Justizamt auf die Justizminister der Länder in der britischen Zone über; vgl. F. Klein, a. a. O.

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  7. Vgl. Loewenstein/Litchfield, a. a. O., S. 246, der auf das Beispiel des OLG Bamberg verweist, wo nur 7 von insgesamt 302 Richtern und Staatsanwälten nicht der NSDAP angehörten. Auch Hubert Schorn, Der Richter im Dritten Reich, Frankfurt 1959, S. 35, muß in seiner großangelegten Apologie der Richter in der NS-Zeit zugeben, »daß sehr viele, wenn nicht die meisten Richter, nach der Machtübernahme der NSDAP beigetreten sind. Auch bereits vor diesem Zeitpunkte waren Richter Mitglieder der Partei, wenn auch nur in verschwindender Zahl. Der Beitritt der meisten erfolgte Ende April 1933 vor der zum 1. Mai 1933 einsetzenden Eintrittssperre. Weitere Richter folgten 1937 und ein Rest noch 1940«.

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  8. Für die britische Zone s. o. die Befugnisse des Zentraljustizamtes. Vgl. Loewenstein/Litchfield, a. a. O., S. 248.

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  9. Loewenstein, a. a. O., S. 248; über die Problematik der »Entnazifizierung« im allgemeinen vgl. Justus Fürstenau, Die Entnazifizierung in der deutschen Nachkriegspolitik, Diss., Ffm. 1955.

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  10. Vgl. hierzu Werner Weber, Spannungen und Kräfte im westdeutschen Verfassungssystem, 2. Auflage, Stuttgart 1958, S. 98: »… 1949, als das Grundgesetz in Kraft trat, hatte der beamtenstaatlich geprägte Körper der deutschen Richterschaft unter Fortführung seiner beamtenstaatlichen Tradition und im Bewußtsein seiner geschlossenen Standesverantwortung bereits seit längerem und in voller Selbstverständlichkeit seine nur künstlich unterbrochene überlieferte Rolle in der Ordnung des politischen Gemeinwesens wieder aufgenommen«.

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  11. Vgl. hierzu insbesondere Carl von Frisching, Die deutschen Richtervereinigungen, jur. Diss., Freiburg 1936, sowie E. Großer, Aus der Geschichte des Deutschen Richterbundes, in: DRiZ, Okt. 1959, S. 295 ff.

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  12. Vgl. v. Frisching, a. a. O., S. 123 ff. H. Schorn, a. a. 0., S. 7, bekennt: »Es ist erschütternd und zugleich beschämend, mit welcher Eile sich die bisher jeder politischen Tendenz fernstehenden Richtervereine freudig und aufrichtig zur nationalen Regierung der deutschen Volksgemeinschaft unter Führung des Reichskanzlers Adolf Hitler bekennen und am Aufbau einer arteigenen Rechtsordnung für die neue deutsche Volksgemeinschaft mit allen Kräften und unter Einsetzung aller ihrer reichen Erfahrungen mitzuarbeiten gewillt sind und ihren korporativen Beitritt zum Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen erklären…« (Hinweis auf DRiZ 1933, S. 189/190).

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  13. Vgl. die Erklärung des Vorstandes dieser Vereinigung vom 23. 3. 1949 in: ZJB1. 1949, 5.67.

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  14. Vgl. Erklärungen der »Vereinigung der Rechtsanwaltskammern der britischen Zone« und der »Rechtspfleger-Verbände der Britischen Zone« in ZJB1. 1949, S. 67 ff.

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  15. Vgl. Bettermann in NJW, März 1948, S. 217 ff. über den »bleibenden Widerstreit zwischen richterlicher Unabhängigkeit und Demokratie«, vgl. Kurt Eichenberger, Die richterliche Unabhängigkeit als staatsrechtliches Problem, Bern 1960, S. 112 ff.

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  16. Vgl. hierzu u. a. Bettermann, a. a. O., und die Beiträge der unter Anm. 30 genannten Veröffentlichungen.

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  17. Justiz und Verfassung, herausgegeben vom Zentral-Justizamt für die britische Zone, Hamburg 1948.

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  18. Zur Stellung und Funktion der »Dritten Staatsgewalt« im Rechtsstaat vgl. Z. J. B1., Br. Z., Oktober 1948, S.221, sowie MDR 1948, S. 391; kritisch zu dem »vulgären Gebrauch« der Wendung »Dritte Gewalt« Werner Weber, Spannungen und Kräfte…, S. 111 f.

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  19. Vgl. Z. J. BI., Br. Z., a. a. O., sowie C. Ule, Die politische Betätigung der Richter, Justiz und Verfassung, a. a. O.

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  20. Z. J. B1., Br. Z., Okt. 1948, S. 221 — hier wird der Vorschlag gemacht, etwaige Richterwahlausschüsse mit zu je 1/3 von der Exekutive, der Legislative und der Richter-und Anwaltschaft benannten Personen zu besetzen. 7 MDR, a. a. O.; vgl. auch Z. J. Bl., Br. Z., Oktober 1948.

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  21. Ebd.; zur Kritik dieser Forderung vgl. W. Weber, Spannungen und Kräfte…, S. 116 ff.; Weber verurteilt allerdings auch die Ausgliederung der Arbeitsgerichtsbarkeit aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

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  22. Vgl. den Bericht über die Stellung der Mitarbeiter und Sachverständigen im HChK, Bericht S. 3 ff.

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  23. Von den 11 Landesbevollmächtigten waren einer (Dr. Paul Zürcher, Baden) Oberlandesgerichtspräsident, zwei (Dr. Adolf Süsterhenn, Rheinland-Pfalz und Dr. Karl Schmid, Württemberg-Hohenzollern) amtierende Justizminister. Von den »Mitarbeitern« der offiziellen Länderdelegierten waren Dr. Hans Berger, NRW, Richter am Obersten Gerichtshof, Köln, Dr. Fecht, Baden, Justizminister, Dr. Maunz, Baden, Professor der Jurisprudenz, Dr. Kurt Held, Württemberg-Baden, Landesgerichtsrat und Dr. Kanka, Hessen und O. Küster, Württemberg-Baden, Rechtsanwälte. Von den »Sachverständigen« war Dr. Hans Naviasky Professor der Jurisprudenz.

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  24. Bericht, S. 55; so auch schon Brill in seiner Grundsatzrede vor dem Plenum, vgl. Protokoll, 3. Sitzung, S. 13, außerdem UA III, Protokoll, S. 9.

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  25. Der als »Mitarbeiter« des nordrhein-westfälischen Delegierten fungierende Richter beim Obersten Gerichtshof in Köln, Dr. Berger.

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  26. Vgl. HChK UA III, Protokoll, S. 9 und S. 64 f. Stellungnahmen Rechtsanwalt Küster, Oberlandesgerichtspräsident Dr. Zürcher und Justizminister Dr. Schmid. Zürcher verwies in seiner Stellungnahme auf eine zum Wiesbadener Juristentag veröffentlichte Monographie von Arndt, in der gleichfalls die Forderung nach einer Vereinheitlichung der Justiz auf oberster Ebene aufgestellt wurde, um dadurch »der dritten Gewalt« eine den anderen Gewalten entsprechende Stellung im Staate zu geben.

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  27. Vgl. bes. Brill, der das Verlangen nach »Einheit der Justiz« als »Ideologie«, als eine »Moderichtung unserer Zeit« kritisierte. Ähnlich Ministerialrat Leusser: eine Lösung dieser Art müsse zu einem »Mammutgericht« führen…, UA III, S. 9, 64, 65.

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  28. Abg. Menzel, vgl. PR Plenum Protokoll, 3. Sitzung, S. 30 f. Menzel erinnerte in diesem Zusammenhang an Beispiele eklatant antirepublikanischer Richter in der Weimarer Republik und auch an krasse Fehlurteile von Richtern in der britischen Zone, die Naziverbrecher freigesprochen hätten.

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  29. Abg. Schwalber (CSU) im Plenum des PR, 3. Sitzung, vgl. Protokoll, S. 39.

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  30. Vgl. Protokoll RPfl. A., 4. Sitzung, 27. 10. 1948, dort Hinweis auf den Eingang eines Schreibens des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf an den Ausschuß mit der Bitte, drei oder vier Arbeitsrichter als Gutachter zu empfangen.

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  31. Ebd., Schreiben vom »Verein der Richter und Staatsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen« vom 22. 10. 1948, das im Auftrag des Vorstands von Dr. Bettermann unterzeichnet war.

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  32. Ebd., »Denkschrift des Oberrichters beim Obergericht des Vereinigten Wirtschaftsgebiets, Herrn Dr. van Husen« und Eingabe des DGB, u. a. die Bildung eines Bundesarbeitsgerichts vorzusehen.

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  33. Vgl. Protokoll RPfl. A., 4. Sitzung, 27. 10.1948 (Dr. Strauß, CDU). - In der Tat setzte sich der RPfl. A. fast nur aus Juristen zusammen. Aus den Protokollen geht hervor, daß nur der Abgeordnete Heil (DP) Nichtjurist war. Die übrigen: Strauß, Chapeaurouge, Laforet (CDU/CSU), Zinn, Greve, Selbert, Löwenthal, Wagner, Hoch (SPD), Dehler und Becher (FDP) waren Juristen.

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  34. RPfl. A., 5. Sitzung am 10. 11. 1948; es handelt sich um den Präsidenten des Deutschen Obergerichts in Köln, Dr. Ruscheweyh, und den Präsidenten des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone, Dr. Wolff.

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  35. Vgl. Protokoll RPfl. A., 10. 11. 1948; vor Beginn der eigentlichen Sitzung hatte man sich mit beiden Herren »in kleinerem Kreise informell über einige Grundfragen dessen unterhalten… was hier zur Beratung steht…«. In der Ausschußsitzung selbst gab zunächst der Abgeordnete Dr. Greve (SPD) einen Bericht über die bisher geleistete Arbeit (vgl. dazu auch JOR NF, Bd. 1, S. 695 ff.).

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  36. RPfl. A., 7. Sitzung, 6. 12. 1948; noch in Anwesenheit der beiden Oberrichter während der 5. Sitzung zeigte sich der Ausschuß von deren Argumenten in seiner Mehrheit überzeugt. Bis auf die Abgeordnete Dr. Selbert (SPD) sprachen sich alle anwesenden Ausschußmitglieder für die Trennung der beiden Gerichte aus; eine endgültige Beschlußfassung wurde einzig aus dem Grunde ausgesetzt, weil der Ausschußvorsitzende Zinn (SPD), von dem ursprünglich der Vorschlag der institutionellen Einheit ausgegangen war, in dieser Sitzung fehlte.

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  37. Der neue Entwurf war von den Abgeordneten Zinn (SPD), Dehler (FDP) und Strauß (CDU) ausgearbeitet worden. Zinn erklärte bei dieser Gelegenheit, zwei Gründe hätten ihn dazu bewogen, nun doch von der institutionellen Einheit beider Gerichte abzusehen: »Es war einmal der Besuch der hohen Richter. Wenn die, die wir jetzt haben, nicht den Mut haben, die Verantwortung auch für Entscheidungen in solchen politischen Streitigkeiten zu tragen, schön, dann wollen wir sie ihnen nicht geben. Auf der anderen Seite war natürlich auch die Auffassung des Ausschusses für mich maßgebend…« (Protokoll, a. a. O., S. 8).

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  38. Vgl. RPfl. A., 4. Sitzung, 27. 10. 1948, wo auch der Ausschußvorsitzende Zinn (SPD) erklärte, er persönlich »neige dem Gedanken der Unteilbarkeit der Rechtspflege zu«, stehe aber auf dem Standpunkt, »daß man diese Fragen weder nach der einen noch nach der anderen Richtung verfassungsrechtlich präjudizieren« solle.

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  39. Vgl. RPfl. A., 6. Sitzung, 16. 11. 1948, der stellvertretende Ausschußvorsitzende charakterisierte das Justizkollegium als »das höchste Gremium, das von Justiz-Seite aus in Deutschland auf freiwilliger Grundlage besteht«; es setze sich aus den Chefs der Justizverwaltungen sämtlicher Länder und dem Präsidenten des Zentraljustizamtes zusammen.

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  40. Resolution v. 5. 11. 1948, gefaßt in Frankfurt/M.

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  41. Offenbar identisch mit der Sitzung des »Justizkollegiums«, a. a. O.

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  42. RPfl. A., 5. Sitzung, 10. 11. 1948, Erklärung Dr. Wolff.

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  43. RPfl. A., 5. Sitzung, 10. 11. 1948 - ein kurioser - später korrigierter Fehler schlich sich in das Protokoll ein: der Protokollant hatte zunächst statt »Sternenstunde« »Sterbensstunde« geschrieben!

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  44. Vgl. hierzu die Diskussion des späteren Artikels 96 GG, in JOR, NF, Bd. 1, S. 706 ff.

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  45. Zur historischen Genese der Einrichtung von »Arbeitsgerichten« vgl. Joseph H. Kaiser, Die Repräsentation organisierter Interessen, Berlin 1956, S. 293 ff. Kaiser sieht in den Arbeitsgerichten eine (von seinem Standpunkt aus zu kritisierende) sehr ausgedehnte »Berücksichtigung und Mitwirkung der einschlägigen Interessen und ihrer Organisationen« auf die Justiz. Gleichfalls kritisch Werner Weber, Spannungen und Kräfte…, S. 126 f., angesichts einer beklagenswerten »Kapitulation vor den gegebenen Machtverhältnissen« betont er, »daß gerade in der Abspaltung der Arbeitsgerichtsbarkeit ein echter Einbruch in die Einheit der Rechtspflege vorliegt, mit der man sich am wenigsten abfinden sollte«.

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  46. Vgl. hierzu auch Friedrich Karl Fromme, Von der Weimarer Verfassung zum Bonner Grundgesetz, Tübingen 1960, S. 17.

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  47. Ebd., die Fraktion der FDP lehnte noch in der Schlußabstimmung über das GG die Bestimmungen über die Richteranklage kompromißlos ab.

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  48. Vgl. Kompromiß des Fünferausschusses zur Dritten Lesung im HA JOR NF, Bd. 1, S. 732; zur Stellung und Funktion des Fünferausschusses im PR vgl. unten Organisationsschema, S. 233.

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  49. Vgl. GG-Entwurf, Stand nach der 3. Lesung im HA vom 10. Februar 1949 im PR, GG für die Bundesrepublik Deutschland (Entwürfe) S. 195 ff. 108 Vgl. Memorandum der Alliierten Militärgouverneure vom 2. 3. 1949 in »Bonner Kommentar zum GG«, Einleitung S. 106 ff.

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  50. Vgl. ZJB1BrZ, 1949, S. 67 ff., im Anhang wiedergegeben, vgl. unten S. 309.

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  51. Vgl. Protokoll RPfl. A., S. 124, Sitzung vom 6. 12. 1948.

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  52. Einzige sachliche Änderung: »… persönliche oder fachliche Eignung…« statt vorher »… persönliche und fachliche Eignung«.

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  53. Sie läßt sie allerdings zu! Vgl. v. Mangoldt, Kommentar zum BGG, S. 529.

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  54. Die betreffende Passage im Memorandum der Alliierten lautete: »6. Viertens möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auch darauf lenken, daß Artikel 129 — 1(2) nicht ganz klar ist in bezug auf das Maß, in dem die Unabhängigkeit der Gerichte gesichert ist. Wir bitten Sie, diesem Punkt Ihre besondere Aufmerksamkeit zu schenken, besonders in bezug auf die Sicherungen, die im Zusammenhang mit der Entlassung der Richter vorgesehen sind« (vgl. Einleitung zum Bonner Kommentar, S. 113 f.).

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Gemeinden

  1. Vgl. hierzu auch Peter H. Merkl, Die Entstehung der Bundesrepublik Stuttgart 1965, S. 144 ff.

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  2. Zur Geschichte der Wiedergründung des Deutschen Städtetages vgl. Otto Ziebill, Geschichte des Deutschen Städtetages, insbesondere Kap. 6, Teil I, S. 66 ff.

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  3. Ausdrüdclich bekundete der amtierende Vorsitzende des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Schwering (Köln) auf einer öffentlichen Hauptausschuß-Sitzung des Verbandes in Münster im Oktober 1948 den Wunsch des Städtetages, daß sich »über den Ländern… alsbald eine Bundesgewalt erheben (soll), unter der in nicht ferner Zeit ein einheitliches Deutschland erwachsen möge«. Bei der gleichen Gelegenheit erinnerte Schwering daran, daß die deutschen Städte seit je Träger der »Idee der Einheit, die über alle Ländergrenzen hinausging« waren (vgl. Entwurf des Referats von Schwering für die HA.-Sitzung des Städtetages in Münster bei den Akten des Deutschen Städtetages 0/04-05, Bd. 1).

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  4. Vgl. Ziebill, a. a. O., S. 339 f. (Entschließung auf der 2. Hauptaussdhußtagung am 19. 7. 1947 ).

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  5. Vgl. Stenoprotokoll Unterausschuß I, 6. Sitzung, 19. B. 1948, S. 165 ff.

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  6. Dr. Josef Beyerle, Staatsminister der Justiz, Bevollmächtigter des Landes Württemberg-Baden.

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  7. Dr. Hermann Brill, Staatssekretär und Leiter der Hessischen Staatskanzlei, UA I, a. a. 0., S. 165.

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  8. Vgl. Bericht des UA I f. Grundsatzfragen, a. a. 0., S. 219.

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  9. Vgl. HChK Protokoll der 9. Plenarsitzung, S. 22 ff.

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  10. Vgl. HChK UA II, Stenoprotokoll 7. Sitzung, S. 253, Vorschlag Dr. Kanka, Mitarbeiter der Hessischen Bevollmächtigten.

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  11. Dr. Kollmann, Staatsrat a. D., Mitarbeiter der bayerischen Delegation, a. a. O.; im gleichen Sinne Dr. Spitta, Bürgermeister und Bevollmächtigter von Bremen, sowie Dr. Ringelmann, Sachverständiger. Gegen diese Einwände verfing auch nicht das Argument eines anderen Sachverständigen (Dr. Fischer-Menshausen, Ministerialrat beim Länderrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes), die Erfahrungen der Krisenjahre in der Weimarer Republik hätten gezeigt, daß die Länder, wenn sie in Not sind, versuchen, »sich auf Kosten der Gemeinden zu sanieren« (a. a. O., S. 254).

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  12. Vgl. sein Schreiben vom 4. B. 1948 bei den Akten des Deutschen Städtetages.

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  13. Vgl. Dr. Scharnagel, Denkschrift des Bayerischen Städteverbandes an den PR vom 5. 9. 1948, Abschrift bei den Akten des Deutschen Städtetages.

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  14. Vgl. Deutscher Städtetag, Abt. 0/04 U 980, Denkschrift des Deutschen Städtetages zum Grundgesetz für die Westzonen, Vorlage für die 12. Sitzung des Präsidiums am 2. 10. 1948 bei den Akten des Deutschen Städtetages, a. a. O.

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  15. Vgl. die Schreiben des Geschäftsführers des Deutschen Städtetages an den Deutschen Landkreistag, den Deutschen Städtebund und den Deutschen Gemeindeverband vom 11.10.1948, aus denen hervorgeht, daß der Städtetag, entgegen dem ursprünglichen Vorhaben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, davon Abstand genommen habe, eine Denkschrift an den PR zu richten, weil »die Aufnahme umfangreicherer Vorschriften über die Verfassung und die Finanzwirtschaft der Gemeinden und Gemeindeverbände nach dem Gesamtaufbau des Grundgesetzes unerreichbar ist«. Man sehe es daher als den aussichtsreicheren Weg an, wenn Präsidialmitglieder des Städtetages »ihren persönlichen Einfluß auf ihnen nahestehende Mitglieder des Parlamentarischen Rats geltend (…) machen und ihnen die Vertretung der Wünsche der Gemeinden und Gemeindeverbände ans Herz (…) legen…«

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  16. Vgl. Schreiben von OB Schwering, Köln, an Lehr und Adenauer vom B. 10. 1948 bei den Akten des Deutschen Städtetages.

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  17. Als Kontaktpersonen im PR fungierten zunächst die Abgeordneten Dr. Wolff und Dr. Hoch (SPD), Dr. Strauß und Dr. Lehr (CDU), Dr. Binder (CSU), Dr. Höpker-Aschoff und Dr. Dehler (FDP) sowie der Vorsitzende des PR, Dr. Adenauer. Vgl. die Schreiben des Städtetages an diese Abgeordneten aus den ersten Oktobertagen 1948 bei den Akten des Städtetages.

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  18. Vgl. die Behandlung des Antrags Dr. Hoch (SPD) in der 10. Sitzung des ZA am B. 10. 1948. Die bei der Fraktion der CDU/CSU gleichfalls vorhandene Bereitschaft, sofort dem Verlangen der Städtetage nach einer institutionellen Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im GG nachzukommen, belegt ein Brief des Abgeordneten Dr. Strauß an den Geschäftsführer des Städtetages vom B. 10. 1948, in dem »unter Bezugnahme auf unser gestriges Gespräch« mitgeteilt wird, daß die Unionsfraktion »noch gestern abend sich für die verlangte Garantie im GG ausgesprochen habe. ( Abschriftt des Schreibens an Dr. v. Aubel bei den Akten des Städtetages. )

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  19. Vgl. Bericht über die HA.-Sitzg. des Deutschen Städtetages in Münster vom 22./23. 10. 1948 in: »Der Städtetag«, Dezemberheft 1948.

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  20. Vgl. auch »Der Städtetag«. Der Bericht über eine Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Städteverbandes am 15. 10. 1948 und dessen Forderungen an den PR und das Bayerische Staatsministerium des Innern.

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  21. Vgl. die nahezu gleichlautenden Schreiben in den Akten des Deutschen Städtetages, die im November 1948 die Präsidialmitglieder Dr. Scharnagel an die CSU-Abgeordneten des PR Dr. Pfeiffer, Dr. Laforet und Dr. Schwalber; Kolb an die SPD-Abgeordneten Schönfelder, Menzel, Gayk; Schwering an die CDU-Abgeordneten Adenauer und Lehr und der Hessische Städteverband an den SPD-Abgeordneten Dr. Hoch gerichtet hatten und in denen sie für die Aufnahme folgender Bestimmung ins GG plädierten: »Das Nähere über die Verteilung der Steuerquellen zwischen Ländern und Gemeinden und über die Regelung des Finanzausgleichs zwischen den Ländern untereinander sowie den Ländern und Gemeinden regelt ein Finanzausgleichsgesetz des Bundes.«

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  22. Vgl. Protokoll der 14. Präsidialsitzung des Städtetages vom 20. 11. 1948; bei den Akten des Deutschen Städtetages (0/04-05 3d. 2) befindet sich die »Abschrift« eines Antrages des Abgeordneten Dr. Wolff für die 2. Lesung des GG, der inhaltlich den Forderungen der kommunalen Spitzenorganisation entsprach. Tatsächlich ist jedoch dieser Antrag, wie dem Verfasser auch von Dr. Wolff brieflich bestätigt wurde, dem PR niemals vorgelegt worden.

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  23. Vgl. Friedrich Wolff, Die Gemeinden im Grundgesetz, in: Der Städtetag, Juli 1949, S. 163 f.

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  24. In gleichem Sinne schon der Vorsitzende des Bayerischen Städteverbandes, Dr. Scharnagel, in seinem Schreiben an den PR vom 5. September 1948 (bei den Akten des Deutschen Städtetages).

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  25. In der Tat zeigten sich die Kommunen nicht nur bezüglich der Finanzgesetzgebung an einer Stärkung des Bundesgesetzgebers interessiert. Sie traten für eine Vorranggesetzgebung des Bundes auch auf folgenden Gebieten ein: Städtebau, Fürsorgewesen, Enteignungsrecht, Grundstücksverkehr, Bodenrecht, Wohnungswesen, Siedlungswesen, Bodenverteilung, Raumordnung, Wasserhaushalt, Straßenverkehr, Unterhaltung von Landstraßen u. a. m. (vgl. Schreiben des Präsidiums des Städtetages vom 27. 1. 1949 an eine Reihe von Abgeordneten des PR bei den Akten des Deutschen Städtetages).

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Kirchen

  1. Über die Zurechnung auch der Kirchen zu »Macht-und Interessengruppen« vgl. im neueren soziologischen Schrifttum: R. Breitling, Die Verbände in der Bundesrepublik, Meisenheim 1955; von kirchlicher Seite: H. Liermann, Kirchen und Staat, München 1954, der (S. XIII) die Kirchen zu den »Mächten im öffentlichen Leben« rechnet; ähnlich E. Kern, Staat und Kirche in der Gegenwart, Hamburg, Berlin, Bonn 1951, S. 81; Thomas Ellwein, Klerikalismus in der deutschen Politik, München 1955, S. 10, charakterisiert die Kirchen u. a. als »Wahrer von Machtpositionen«; Bernhard Hanssler, der Direktor des Zentralkomitees der deutschen Katholiken unterscheidet zwischen der Kirche »als übernatürliche Stiftung Jesu« und ihren gesellschaftspolitischen Zusammenschlüssen (vgl. Carl Amery, Die Kapitulation oder Deutscher Katholizismus heute, Hamburg 1963, S. 11 ).

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  2. So auch Hans Maier, Deutscher Katholizismus nach 1945, München 1964, S. 190: »In dem geistigen und politischen Leerraum, den das Dritte Reich… hinterlassen hatte(n), waren die Kirchen als bewährte Kräfte des Widerstandes gegen den NS-Staat fast selbstverständlich zu Ordnungsbürgen der neuen demokratischen Staatlichkeit geworden…«; über die Fragwürdigkeit dieses Anspruchs vgl. u. a. Amery, a. a. O., S. 63: »Die Generallinie (scil.: der katholischen Kirche) betrachtete — e silentio — die Beteiligung an den internationalen Verbrechen des Regimes als irrelevant oder zweitrangig gegenüber den patriotischen Werten —…« Amery unterscheidet die amtliche katholische Kirche im Dritten Reich vom katholischen Widerstand, der ausdrücklich gegen die »Generallinie« zeugte; zum Thema Widerstand und katholische Kirche vgl. auch die historische Studie von Guenter Lewy, Die katholische Kirche und das Dritte Reich, München 1965.

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  3. Vgl. u. a. Heinz H. Schrey, Die Generation der Entscheidung — Staat und Kirche in Europa und im europäischen Rußland 1918 bis 1953, München 1955, S. 230; P. H. Merkl, Theo Origin of the West-German Republic, S. 133.

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  4. Vgl. H. Schrey, a. a. O., S. 218 f., sowie Heinz Brunotte, Die Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland, Berlin 1954, S. 5 ff.

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  5. Vgl. Hans Maier, a. a. 0., S. 198; ferner die ausführlichen Darstellungen dieser Verbindungen bei Gerhard Schulz, Die CDU — Merkmale ihres Aufbaus, in: Lange/Schulz u. a., Parteien in der Bundesrepublik, Düsseldorf 1955; sowie die Arbeiten von Wieck, a. a. O.

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  6. Vgl. in diesem Zusammenhang den Bericht über eine Sendung des Vatikansenders in der Kirchenzeitung für das Bistum Limburg, Der Sonntag, 18. 7. 1948.

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  7. Bekanntlich war und ist die EKD nach ihrer Verfassung kaum mehr als ein relativ loser organisatorischer Zusammenschluß an sich selbständiger evangelischer Kirchen in Deutschland.

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  8. Vgl. Kommuniqué der Londoner Besprechungen über Deutschland vom 6. 3. 1948 in: Europa-Archiv 1948, S. 1349.

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  9. Vgl. Sonntagsblatt, Hannover, 21. 3. 1948: Deutschland soll nicht zerrissen werden, Bericht über eine gemeinsame Tagung des Rates der EKD mit verschiedenen Freikirchen am 10. 3. 1948 in Kassel, bei welcher Gelegenheit eine »Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland« gegründet wurde.

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  10. Vgl. Herder-Korrespondenz, Mai 1948, die berichtet, daß »eine Reihe von führenden Persönlichkeiten der beiden christlichen Kirchen, der Wissenschaft und des Rechtslebens… im Zusammenhang mit der Londoner Konferenz einen Aufruf an die Welt« gerichtet haben. Dieser von der Korrespondenz wiedergegebene Aufruf ist u. a. von sämtlichen deutschen Kardinälen und allen evangelischen Landesbischöfen unterzeichnet.

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  11. So berichtete unter der Überschrift »Deutscher Verfassungswille« das vom Hannoverschen Landesbischof Lilje herausgegebene »Sonntagsblatt« am 29.2.1948 über westdeutsche Einigungsbestrebungen. Zustimmend wird hier vermerkt, daß man nun darangehe, die Brücken zu einer europäischen Verständigung und zur Herstellung der Wirtschaftseinheit in den Westzonen zu schlagen. Wirtschaftsaufbau und föderalistische Verfassungsordnung seien die notwendigen Voraussetzungen zur Verwirklichung der europäischen Einheit. Die deutsche Verfassungsentwicklung werde sich sol-dien Tendenzen nicht entziehen können und wollen. Wenige Wochen später äußerte sich das gleiche Blatt skeptisch gegenüber dem Plan der nordrhein-westfälischen CDU, eine deutsche »Nationalversammlung« einzuberufen. Realistischer dünkte ihm die Auffassung, daß einer noch in weiter Ferne stehenden Wiederherstellung der deutschen Einheit die »Einsetzung einer westdeutschen Regierung als Zwischenlösung« vorzuziehen sei (vgl. Sonntagsblatt, Hannover, 11.4. 1948).

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  12. Konzilianter würdigte das Sonntagsblatt, 27.6. 1948 ( Innenpolitische Umschau) den Plan der Westmächte. Ihm erschien die Legitimität einer »Weststaatlösung« unbezweifelbar, denn wenn sich zwei Drittel des deutschen Volkes in den drei Westzonen, wo man sich nach den »Grundsätzen der freien Demokratie« eingerichtet habe, durch ihre Parteivertreter schon für die Notwendigkeit einer Währungsreform ausgesprochen hätten, so sei es auch gerechtfertigt, »daß die Einheit Deutschlands vom Westen her errichtet wird.«

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  13. Rheinischer Merkur, Wochenzeitung für Politik, Kultur und Wirtschaft, Jahrgang 1, 1946.

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  14. Vor allem die vom Rheinischen Merkur verfochtene Konzeption eines konsequenten Föderalismus verrät ihre Herkunft aus der katholischen Soziallehre, vgl. u. a. Leitartikel, 14.2. 1948: »… Die gesellschaftliche Ordnung fängt im Kleinen an, und sie steigt stufenweise zur größeren Einheit auf…«. Dieser Kernsatz sei »das Fundament der christlichen Soziallehre«; ähnlich der grundlegende, zuerst im »Hochland« publizierte Aufsatz des Herausgebers zum Problem des Föderalismus im Rheinischen Merkur, 27. 3. 1948.

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  15. Vgl. Rheinischer Merkur, Juli 1948, sowie die vom 7. B. 1948.

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  16. Vgl. Der Sonntag, 29. 2. 1948, Hirtenbrief des Bischofs Ferdinand.

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  17. Vgl. u. a. Der Sonntag, 25. 4. 1948, Mann in der Zeit - Monatszeitung für Stadt und Land, Mai 1948.

    Google Scholar 

  18. Vgl. Europaarchiv, 3, 1948, S. 1442.

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  19. Vgl. Herder-Korrespondenz, Juni 1948, S. 401 f.

    Google Scholar 

  20. Vgl. Herder-Korrespondenz, Januar 1949.

    Google Scholar 

  21. So Kardinal Frings, Köln, vgl. Mann in der Zeit, September 1948. 91 Mann in der Zeit, Oktober 1948.

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  22. Vgl. hierzu auch Werner Weber, Die Gegenwartslage des Staatskirchenrechts, VVDStRL, Heft 11, passim.

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  23. Über das nicht eindeutig begründete Eintreten der evangelischen Kirchen für das Elternrecht vgl. Herder-Korrespondenz, Juni 1948, S. 428 f.

    Google Scholar 

  24. Vgl. a. a. O., S. 14, Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmid (SPD). 97 Vgl. JUR NF, Bd. 1, S. 54 ff.

    Google Scholar 

  25. Vgl. PR Drs. 273, Schreiben der Leitung der Evang. Kirche der Rheinprovinz an den PR vom 29. 10. 1948, Text vgl. Anhang, S. 314.

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  26. Vgl. PR Drs. 275, Schreiben des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 9. 11. 1948, Text vgl. Anhang, S. 315 f.

    Google Scholar 

  27. Vgl. PR Drs. 319, Schreiben vom 20. 11. 1948 des Erzbischofs von Köln, Cardinal Frings, in seiner Eigenschaf+ als Vorsitzender der Fuldaer Bischofskonferenz an den PR, Text vgl. Anhang, S. 317 f.

    Google Scholar 

  28. Vgl. Stenoprotokoll GA, 24. Sitzung, 23. 11. 1948.

    Google Scholar 

  29. Eingabe vom 20. 11. 1948, PR Drs. 319.

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  30. Vgl. JUR NF, Bd. 1, S. 93, freilich forderten die beiden CDU-Abgeordneten die Aufnahme dieser Bestimmung in das GG nicht unter Bezugnahme auf die Eingabe der Fuldaer Bischofskonferenz, sondern nur mit dem Hinweis auf einen inhaltlich gleichen Artikel im Kommissionsentwurf der Vereinten Nationen zu den Menschenrechten.

    Google Scholar 

  31. Vgl. Stenoprotokoll, 29. Sitzung des GA, 4. 12. 1948, Einwände der Abgeordneten Dr. Bergsträsser und Dr. Menzel, SPD.

    Google Scholar 

  32. Vgl. HA Stenoprotokoll, 21. Sitzung, 7. 12. 1948, S. 241; JUR NF, Bd. 1, S. 99.

    Google Scholar 

  33. Vgl. Stenoprotokoll, GA, 24. Sitzung am 23. 11. 1948.

    Google Scholar 

  34. Vgl. in diesem Zusammenhang besonders die Eingabe der Konferenz der Evangelischen Kirchen in der britischen Besatzungszone an den PR vom 25.10.1948 und das Schreiben des Rates der EKD vom 9.11. 1948, Grundgesetz und Evangelische Kirche, PR Drs. 275, sowie den zusammenfassenden Bericht über die Stellungnahmen der evangelischen Kirchen zum GGE im Sonntagsblatt, 14. 11. 1948, Freie Kirchen im neuen Staat.

    Google Scholar 

  35. Vgl. PR Drs. 319, Stellungnahme der Fuldaer Bischofskonferenz zu den Grundrechten vom 20. 11. 1948.

    Google Scholar 

  36. Dr. Süsterhenn, GA, 25. Sitzung, Stenoprotokoll, S. 32.

    Google Scholar 

  37. In der 26. Sitzung des GA am 30. 11. 1948 erklärte der Abgeordnete Heuß (FDP), er habe Süsterhenn »beschworen, seinen Kirchenartikel zurückzuziehen«. Wenig später erklärte er im gleichen Zusammenhang: »… Beide Kirchen sind in ihrer Angst, irgend etwas zu verhindern, was als eine Beeinträchtigung der kirchlichen Interessen erscheinen könnte, von einer Wichtigtuerei, die weit über das Maß hinausgeht« a. a. O.

    Google Scholar 

  38. Vgl. PR Drs. 321 vom 29. 11. 1948.

    Google Scholar 

  39. GA 29. Sitzung 4. 12. 1948, Stenoprotokoll, S. 62 - 67.

    Google Scholar 

  40. Vgl. PR HA 22. Sitzung, B. 12. 1948, Stenoprotokoll, S. 255.

    Google Scholar 

  41. Ebd., S. 260; über die weiteren Beratungen des Artikels im Allgemeinen Redaktionsausschuß vgl. JOR, NF, Bd. 1, S. 903 ff.

    Google Scholar 

  42. Abgeordneter Zinn im HA, 46. Sitzung, 20. 1. 1949, Stenoprotokoll, S. 599.

    Google Scholar 

  43. Abgeordneter Zinn im HA, 46. Sitzung, 20. 1. 1949, Stenoprotokoll, S. 599.

    Google Scholar 

  44. Vgl. Text des Reichskonkordats vom 20. 7. 1933, des Bayerischen Konkordats vom 29. 3. 1924, des Preußischen Konkordats vom 14.6. 1929 und des Badischen Konkordats vom 12. 10. 1932 bei Liermann, Kirchen und Staat, München 1954, S. 66 ff.

    Google Scholar 

  45. Am 22. 10. 1948, PR Drs. 233, vgl. audi die Stellungnahmen der anderen evangelischen Landeskirchen zu dieser Frage, vervielfältigt in PR Drs. 273, sowie PR Drs. 275 (Schreiben des Rates der EKD vom 9. 11. 1948 an den PR).

    Google Scholar 

  46. Vgl. PR Drs. 319, Schreiben von Kardinal Frings an den PR vom 20. 11. 1948.

    Google Scholar 

  47. Vgl. Stellungnahmen der evangelischen Landeskirchen zu dieser Frage im PR, Ders. 273, 275.

    Google Scholar 

  48. HA, 22. Sitzung, B. 12. 1948, Stenoprotokoll, S. 255.

    Google Scholar 

  49. Abgeordneter Dr. Heuß (FDP), HA, a. a. O., S. 259.

    Google Scholar 

  50. Vgl. auch die Stellungnahme des Abgeordneten Renner (KPD), ebd., S. 260.

    Google Scholar 

  51. Vgl. HA, 39. Sitzung, 14. 1. 1949, Stenoprotokoll, S. 490.

    Google Scholar 

  52. Vgl. Antrag Dr. Höpker-Aschoff, a. a. O., S. 490.

    Google Scholar 

  53. Vgl. a. a. O., S. 489, die Erklärung des Abgeordneten Zinn (SPD); einen gegenteiligen Schluß aus den gleichen Prämissen zog Süsterhenn (CDU), a. a. O., S. 490: gerade die kontroversen Auffassungen der Rechtslehrer über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Konkordate hätten die Antragsteller dazu bewogen, diese Konkordate durch das Grundgesetz anerkennen zu lassen, damit der status quo »festgehalten« werde, bis man zu einer anderweitigen Regelung komme.

    Google Scholar 

  54. Vgl. PR HA, 46. Sitzung, 20. 1. 1949, Stenobericht, S. 599 ff.

    Google Scholar 

  55. Vgl. Keesings Archiv 1949-1952 N; danach vollzog der Kardinal im Mai 1949 seinen Austritt aus der CDU, um »mit dem Artikel 32 des Reichskonkordats nicht in Konflikt zu geraten«.

    Google Scholar 

  56. Vgl. PR Drs. 591 vom 5. 2. 1949.

    Google Scholar 

  57. PR Plenum, 9. Sitzung, 6. 5. 1949, Stenoprotokoll, S. 190.

    Google Scholar 

  58. Vgl. Prof. Dr. K. Algermissen: »Wir wollen eine christliche Verfassung«, in der Diözesanzeitung Der Sonntag, 12. 9. 1948.

    Google Scholar 

  59. Man hat in katholischen Kreisen, sicherlich nicht ganz zu Unrecht, aus diesem Mangel herzuleiten versucht, daß die evangelische Kirche im Laufe der Zeit dem staatlichen Erziehungsmonopol völlig erlegen sei. Vgl. Herder-Korrespondenz, Juni 1949, S. 428.

    Google Scholar 

  60. Prof. Oskar Hammelsbeck, in: Die Stimme der Gemeinde, April 1949, zitiert nach Herder-Korrespondenz, Juni 1949 ( Prof. Hammelsbeck war der Leiter der Schulkammer der EKD).

    Google Scholar 

  61. Vgl. Herder-Korrespondenz, Juni 1949, S. 428.

    Google Scholar 

  62. Vgl. hierzu die ausführliche Darstellung der Diskussion innerhalb der evangelischen Bekennenden Kirche bei Heinz Horst Schrey, a. a. O., S. 135 ff.

    Google Scholar 

  63. PR Plenum, 2. Sitzung, B. 9. 1948, Abg. Dr. Süsterhenn (CDU), Stenoprotokoll, S. 20; ebd., 3. Sitzung, 9. 9. 1948, Abg. Brockmann (Z), Stenoprotokoll, S. 55 f.

    Google Scholar 

  64. PR Plenum, 3. Sitzung, 9. 9. 1948, Stenoprotokoll, S. 45.

    Google Scholar 

  65. PR Plenum, 6. Sitzung, 20. 10. 1948, Abg. Frau Wessel (Z), Stenoprotokoll, S. 81.

    Google Scholar 

  66. Vgl. Erklärung der Abgeordneten Frau Dr. Weber (CDU) in der B. Sitzung des GA am 7. 10. 1948 (Stenoprotokoll, S. 109): »Wir haben gestern abend in der Fraktion besprochen, daß wir die Elternrechte zu diesen Grundrechten rechnen…«

    Google Scholar 

  67. Vgl. Eingabe des Rates der EKD vom 9. 11. 1948, PR Drs. 275.

    Google Scholar 

  68. Vgl. 29. Sitzung GA. Der Antrag sah allerdings vor, daß der Religionsunterricht nach den genannten Grundsätzen »unbeschadet des Rechts der Eltern, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden«, schulplanmäßiges Lehrfach an allen Schulen sein sollte.

    Google Scholar 

  69. Auch der DP-Abgeordnete Heile sprach sich bei dieser Gelegenheit noch dafür aus, daß die Frage der Bekenntnisschule von den Ländern geregelt werden müsse (vgl. Stenoprotokoll, 29. Sitzung GA, S. 25-30).

    Google Scholar 

  70. Vgl. Stenoprotokoll GA, 29. Sitzung, 4. 12. 1948, S. 20.

    Google Scholar 

  71. Der SPD-Abgeordnete Dr. Menzel hatte zuvor in scharfer Form moniert, daß die Fraktion der CDU/CSU erst jetzt »nach einem reichlichen Vierteljahr (ein Problem) zur Formulierung« bringe, von dem sie behaupte, es sei für sie entscheidend für ihre Annahme oder Ablehnung des GG.

    Google Scholar 

  72. Vgl. PR HA, 21. Sitzung, 7. 12. 1948, Stenoprotokoll, S. 239 ff.

    Google Scholar 

  73. Der Antrag wurde von der CDU/CSU im Einvernehmen mit den Fraktionen der DP und des Zentrums gestellt. Vgl. a. a. O., Dr. Pfeiffer (CSU), S. 239.

    Google Scholar 

  74. Einzig der Abgeordnete Dr. Süsterhenn (CDU) versuchte gegen Ende der Debatte, noch einmal herauszustellen, daß es eigentlich um die Sicherung eines »Grundrechtes« gehe: »Es handelt sich hier nicht um eine Entscheidung für oder gegen die Konfessions-oder Simultan-oder eine andere Schule, sondern es handelt sich hier um die Sicherung des Grundsatzes der Freiheit, um die Verwirklichung des Grundsatzes, daß jeder nach seiner Fasson selig werden kann…« (a. a. O., S. 253).

    Google Scholar 

  75. Wortführer der DP in dieser Frage war in der Folge ausschließlich der Abgeordnete Dr. Seebohm.

    Google Scholar 

  76. Vgl. PR, HA, 43. Sitzung, 18. 1. 1949, Stenoprotokoll, S. 555 ff.

    Google Scholar 

  77. Die Abgeordneten Schönfelder (Hbg.) und Ehlers (Br.).

    Google Scholar 

  78. Vgl. Abg. Schönfelder (SPD), HA Stenoprotokoll, S. 555.

    Google Scholar 

  79. Vgl. HA, a. a. 0., S. 555; die Entschließung ging aus von der am 27. 12. 1948 in Ettlingen versammelten Konferenz der Lehrerverbände der Westzonen (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in der britischen Zone, Bayerischer Lehrerverband, Württembergischer Lehrer-und Leherinnenverband, Verband Badischer Lehrer und Lehrerinnen und Landesverband Hessen der Lehrer und Lehrerinnen).

    Google Scholar 

  80. Vgl. PR, HA, 47. Sitzung, B. 2. 1949, und 51. Sitzung, 10. 2. 1949, Stenoprotokoll, S. 615 und S. 684.

    Google Scholar 

  81. Vgl. HA Stenoprotokoll, S. 615, wo deutlich wird, daß die Fraktion der SPD die Erklärung mit Stillschweigen überging.

    Google Scholar 

  82. Vgl. HA, 47. Sitzung, Stenoprotokoll, S. 615.

    Google Scholar 

  83. Vgl. die Erklärung des Abgeordneten Renner (KPD), a. a. O., S. 683. 163 Vgl. Herder-Korrespondenz März 1949, S. 245.

    Google Scholar 

  84. Vgl. PR Drs. 627, Eingabe des Rechtsanwalts Dr. Anton Roesen, Text vgl. Anhang, S. 319 f.

    Google Scholar 

  85. Vgl. PR, HA, 57. Sitzung, 5. 5. 1949, Abgeordnete Frau Dr. Weber (CDU), Stenoprotokoll, S.760 und 761, sowie ebd. Antrag Dr. Seebohm (DP).

    Google Scholar 

  86. Vgl. PR Plenum, 9. Sitzung vom 6. 5. 1949, S. 177 f. und 192 f.

    Google Scholar 

  87. Vgl. PR Plenum, 10. Sitzung, B. 5. 1949, Abg. Dr. Schwalber ( CSU ), Stenoprotokoll, S. 237.

    Google Scholar 

Gewerkschaften

  1. Vgl. hierzu: Die Gewerkschaftsbewegung in der britischen Besatzungszone, Geschäftsbericht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (britische Besatzungszone) 1947-1949, Köln o. J., S. 77 (fernerhin zitiert als Geschäftsbericht DGB); der Wortlaut der Beschlüsse des WGB auf seiner Tagung in Prag im Juni 1947 findet sich bei Theo Pirker, Die blinde Macht, München 1960, Bd. 1, S. 66 f.; an der Prager Konferenz nahmen Hans Böckler und Fritz Tarnow für die westdeutschen Gewerkschaften und Hans Jendretzky für die Gewerkschaften in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands teil.

    Google Scholar 

  2. Ober die Interzonenkonferenzen der Gewerkschaften vgl. Geschäftsbericht DGB, S. 72 ff. und S. 713 ff.

    Google Scholar 

  3. Der Bund, Gewerkschaftszeitung der Britischen Zone, April 1948.

    Google Scholar 

  4. Der außerordentliche Bundeskongreß der Gewerkschaften fand am 17. Juni 1948 in Recklinghausen statt, er billigte mit überwältigender Mehrheit die Stellungnahme Böcklers und seiner Delegation in London, vgl. Geschäftsbericht DGB, S. 135 ff.

    Google Scholar 

  5. Vgl. Württembergisch-Badische Gewerkschaftszeitung, 1. 7. 1948.

    Google Scholar 

  6. Erst im Oktober 1949 wurden die Gewerkschaften des Bundesgebietes im DGB vereinigt, dem Gewerkschaftsrat gehörte allerdings schon seit dem 21. 12. 1948 ein Mitglied der Gewerkschaften in der Französischen Zone an, vgl. Rechenschaftsbericht DGB, S. 76.

    Google Scholar 

  7. Dieser wurde im November 1947 gebildet.

    Google Scholar 

  8. Zu den CDU-Abgeordneten, die sich im PR besonders der Gewerkschaftsbelange annahmen, gehörte der Abgeordnete Schrage, früher Sekretär im christlichen Metallarbeiterverband, und der Abgeordnete Kaufmann; zum »linken« Flügel der Partei gehörte auch der (nicht stimmberechtigte) Berliner Abgeordnete und zweite Parteivorsitzende Jakob Kaiser.

    Google Scholar 

  9. Vgl. Bericht über den Verfassungskonvent von Herrenchiemsee, S. 21 f.; S. 61 ff., sowie die Behandlung dieses Problems im HChK, Protokoll U.A. I (Grundsatzfragen), S. 103, 106 f., 112 f., 117 f. 164 f.

    Google Scholar 

  10. Vgl. GSA, 2. Sitzung, 16.9. 1948, S. 13 ( Abg. Dr. Schmid ).

    Google Scholar 

  11. Vgl. GSA, 3. Sitzung, 21. 9. 1948, S. 7 ( Abg. Dr. Bergsträsser ).

    Google Scholar 

  12. Ein endgültiger Beschluß wurde in dieser (3.) Sitzung des GSA noch nicht gefaßt. In einer späteren Sitzung des GSA berichtete dann der Abgeordnete Dr. Bergsträsser (SPD), man sei sich in einem Unterausschuß des GSA »darüber klar gewesen, daß wir nicht einen Katalog allgemeinster Grundrechte, auch sozialer Grundrechte, sondern nur einen Katalog echter Grundrechte schaffen wollten« (vgl. GSA, 4. Sitzung, 23. 9. 1948, S. 16 ).

    Google Scholar 

  13. In der 5. Sitzung des GSA am 29. 9. 1948, S. 53, berichtet der Abgeordnete Schmid: »Gestern waren… Vertreter der Gewerkschaften bei mir.

    Google Scholar 

  14. Schmid, ebd.: »… Wenn man… der Substanz nach etwas Provisorisches und Fragmentarisches schaffen will, dann hat es keinen Sinn…, über die Lebensordnungen usw.…« zu sprechen.

    Google Scholar 

  15. Dr. v. Mangoldt sah deutlich die Gefahr, »es könne bei einer solchen Erweiterung nicht zu der Einigung mit überwältigender Mehrheit kommen, die Voraussetzung für die Annahme des gesamten Verfassungswerkes ist« (GSA, B. Sitzung, 7. 10. 1948, S. 104 ).

    Google Scholar 

  16. Vgl. auch die Haltung dieser Fraktionen zu den Forderungen der Beamtenschaft, S. 126 if.

    Google Scholar 

  17. Vgl. u. a. die Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmid, GSA, B. Sitzung am 7. 10. 1948, S. 108, sowie die Erklärung des Abgeordneten Dr. Eberhard im GSA, 24. Sitzung am 23. 11. 1948: »Die Gewerkschaften haben davon Kenntnis genommen, daß die Fraktionen des PR sich dahin geeinigt haben, in den Grundrechtsteil keine näheren Bestimmungen über die Wirtschafts-und Sozialverfassung des deutschen Volkes aufzunehmen. Wir, Dr. Schmid, Herr Zinn und ich, haben damals drei Stunden lang gebraucht, um ein Dutzend Gewerkschaftsvertreter dazu zu bringen, auf solche Anträge zu verzichten. Wenn wir jetzt auf kirchlichem Gebiet Son-. derbestimmungen einfügen, dann werden die Gewerkschaften ihre alten Forderungen wieder aufnehmen, und auch die sozialdemokratische Fraktion wird sich an die frühere Vereinbarung nicht mehr gebunden halten. Die Gewerkschaften haben sich ausdrücklich vorbehalten, ihre endgültigen Forderungen bei der Schaffung der Verfassung für Deutschland zu stellen. Sie werden das jetzt schon tun, wenn von anderer Seite Sonderwünsche geltend gemacht werden.« Ähnlich auch der Abgeordnete Dr. Menzel (SPD) in der 29. Sitzung des GSA am 4. 12. 1948.

    Google Scholar 

  18. Vgl. »Der Bund«, 6. 11. 1948, das Grundgesetz überlasse »fast alle wichtigen wirtschaftlichen und sozialen Fragen dem zukünftigen Gesetzgeber«, es komme daher »auf den Willen des Machtträgers an, der hinter einem solchen Gesetz steht.«

    Google Scholar 

  19. Die im Oktober überreichten »Vorschläge…« wurden nicht in die Reihe der Drucksachen des PR aufgenommen, sie lagen jedoch dem GSA vor. Ihr Inhalt geht aus einer Veröffentlichung im »Bund«, 20. 11. 1948, hervor.

    Google Scholar 

  20. In der gleichen Nummer der Zeitschrift Der Bund, in der diese Gewerkschaftsforderungen an den PR veröffentlicht wurden, erschien ein umfangreicher Artikel über Die Arbeitsgerichtsbarkeit als Streitobjekt, der gleichfalls entschieden gegen die Angliederung der Arbeitsgerichtsbarkeit an die Justiz und für ihr Verbleiben bei der Arbeitsverwaltung plädiert. Kritisiert wird, daß man in Bonn daran denke, den Juristen nachzugeben, die kürzlich auf einer Tagung in Köln unter dem Vorsitz des Präsidenten des Obergerichts die Übergabe der Arbeitsgerichtsbarkeit an die ordentlichen Gerichte »bereits als feststehende Tatsache« angesehen hätten. Die Selbständigkeit der Arbeits-und Sozialgerichtsbarkeit müsse aber von den Gewerkschaften unbedingt gefordert werden, denn »die deutsche Justiz genießt heute wenig Vertrauen in den breiten Massen des Volkes.« Vgl. auch Rechenschaftsbericht DGB, S. 349 f.

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  21. GSA, 30. Sitzung am 6. 12. 1948, S. 39; ein vom Abgeordneten Dr. Süsterhenn (CDU) im GSA plötzlich unterbreitetes Angebot, doch einige der diesbezüglichen Gewerkschaftsforderungen im GG zu berücksichtigen, weil er der Auffassung sei, »daß es einfach von unseren arbeitenden Menschen gar nicht verstanden würde, wenn wir diesen Komplex überhaupt mit Stillschweigen übergehen würden…« — und gleichzeitig »gewisse Grundsätze« der von den Kirchen geforderten »kulturellen Ordnung« grundgesetzlich zu verankern — wurde vom Ausschuß nicht weiter verfolgt.

    Google Scholar 

  22. Vgl. die diesbezüglichen Formulierungsvorschläge in: »Der Bund«, 20. 11. 1948.

    Google Scholar 

  23. Vgl. Stellungnahme des Gewerkschaftsrates vom Oktober 1948, a. a. O.: »… Das Redit, einer Koalition fernzubleiben, ergibt sich aus der allgemeinen Freiheit, ist aber kein verfassungsmäßiges Grundrecht…«, ähnlich Rechenschaftsbericht DGB, S. 353 f.

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  24. Der entsprechende Formulierungsvorschlag in der Eingabe des Gewerkschaftsrates lautete: »Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Ausnahmen sind nur im Rahmen einer allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht zur Behebung oder Abwendung von besonderen Notständen zugelassen. Zwangsarbeit ist nur im Vollzug einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig« (vgl. Der Bund, a. a. O.).

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  25. Vgl. PR, NF, Bd. 1, S. 114 f., sowie Rechenschaftsbericht DGB, S. 353.

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  26. Vgl. Der Bund, sowie die Diskussion des Artikels 48 GG im JUR, NF, Bd. 1, S. 377 f.

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  27. Der Gewerkschaftsrat spielte damit auf jene »arbeitnehmerfreundlichen« Sozialisierungsgesetze und Betriebsrätegesetze in einzelnen westdeutschen Ländern an, deren Wirksamwerden an Einsprüchen der Militärregierung gescheitert war.

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  28. Der Gewerkschaftsrat erwähnte die Einkommen-und Körperschaftssteuern, die Umsatz-und Vermögenssteuer und die Zölle.

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Unternehmer

  1. Vgl. hierzu Franz Neumann, Behemoth — The Structure and Practice of National Socialism 1933-1944, Oxford University Press 1944; BracherSauer-Schulz, Die nationalsozialistische Machtergreifung, 2. Auflage, Köln 1962 (insbesondere Teil II, Kap. V), sowie vom Verf.: Metallindustrie und Nationalsozialismus — Eine Untersuchung über Struktur und Funktion industrieller Organisationen in Deutschland 1929-1939, Frankfurt 1965.

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  2. Laut Handelsblatt, Westdeutsche Wirtschaftszeitung, 9. 11. 1948, waren nach einer Mitteilung des Zweimächtekontrollamtes im Herbst 1948 im Vereinigten Wirtschaftsgebiet insgesamt rd. 1500 Wirtschaftverbände wieder zugelassen worden.

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  3. Vgl. Der Weg zum industriellen Spitzenverband, Darmstadt 1956, Festschrift für Jacob Herle, Hrsg. BDI.

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  4. Die Gründung einer umfassenden Spitzenorganisation der westdeutschen Industrie konnte wegen des von den Besatzungsmächten aufrechterhaltenen Organisationsverbots erst im Herbst 1949 erfolgen.

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  5. Vgl. vor allem die 1947 lizenzierte »Wirtscharts-und Finanzzeitung«, Frankfurt/M., aus der später, Ende 1949, Der Volkswirt hervorging. In der Britischen Zone erschien bereits seit 1946 das »Handelsblatt, Westdeutsche Wirtschaftszeitung«. Seit Oktober 1948 wurde außerdem in Düsseldorf der »Industriekurier« verlegt.

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  6. Bis zur Währungsreform und bis zur kopernikanischen Wendung der Frankfurter Wirtschaftspolitik waren einflußreiche Kreise der Wirtschaft, nimmt man eine Zeitung wie das Handelsblatt als Indiz, keineswegs eindeutig auf die bürgerlichen Parteien und gegen die SPD festgelegt. Die Zeitung zitierte wiederholt zustimmend Repräsentanten der Sozialdemokratie und der Gewerkschaften, wie Viktor Agartz, Carlo Schmid, Kurt Schumacher; sie setzte sich damals noch für die paritätische Besetzung der Industrie-und Handelskammern durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein; sie sprach sich für eine Sozialisierung der Grundstoffindustrie aus und neigte zur großen Koalition auch in der Wirtschaftspolitik. Erst die Erfolge der Erhardschen neuen Wirtschaftspolitik bewirkten eine grundsätzliche Neuorientierung der Wirtschaft in bezug auf die politischen Parteien.

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  7. Vgl. insbesondere die entsprechenden Jahrgänge der Wirtschafts-und Finanzzeitung und des Handelsblattes.

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  8. Ähnlich zurückhaltend — wenn auch grundsätzlich zustimmend — hatten Wirtschaftszeitungen sich 1946 zu der damals angekündigten Vereinigung der Britischen und der Amerikanischen Zone geäußert. Vgl. z. B. Handelsblatt, 1. B. und 19. 9. 1946.

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  9. Vgl. Handelsblatt, 15.1.1948, zur gescheiterten Londoner Viermächtekonferenz.

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  10. Vgl. Wirtscharts-und Finanzzeitung, 18. 3. 1948.

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  11. Wirtschafts- und Finanzzeitung, 13. 3. 1948, zu den Londoner Verhandlungen der Westmächte.

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  12. Industriekurier, 3. 4. 1949, der dort zitierte Artikel in der New York Herald Tribune war von Hartrich auf Grund von Gesprächen in Westdeutschland verfaßt worden.

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  13. Vgl. Wirtscharts-und Finanzzeitung, 5. 11. 1948, im gleichen Sinn das Handelsblatt, 3.9. 1948: die Verhandlungen in Bonn verdienten die besondere Aufmerksamkeit der Wirtschaft, »denn auch für ihre Betätigung werden hier Grundsätze festgelegt werden, die ihr weiteres Geschick wesentlich beeinflussen müssen«. Nur der Industriekurier, 16. 1. 1949, bezeugte einmal in einem — im übrigen den politischen Parteien gegenüber höchst kritisch eingestellten — Leitartikel ein allgemeineres Interesse an den Grundgesetzverhandlungen: Er begrüßte, daß in Bonn Überlegungen angestellt würden, »wie durch die Verfassung einer Lahmlegung von Parlament und Regierung durch ständige Mißtrauensvoten einer Opposition vorzubeugen ist, damit sich Entwicklungen wie in der Weimarer Republik nicht wiederholen…« In einer Würdigung des GG begrüßte die gleiche Zeitung später (13. 5. 1949) das »konstruktive Mißtrauensvotum«.

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  14. Folgerichtig verurteilte z. B. der Industriekurier, 1. 5. 1949, jegliche »Rapallo-Politik«, die das Ziel verfolge, das später vielleicht einmal wiedervereinigte Deutschland eine zwischen West und Ost vermittelnde Rolle spielen zu lassen. Die Versöhnung von »Feuer und Wasser« könne niemals gelingen; Deutschland habe sich für die Seite des Westens entschieden, während »in der Ostzone nicht nur eine andere Währung herrscht, sondern auch ein grundverschiedenes politisches und wirtschaftliches System…«.

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  15. Handelsblatt, 21. 11. und 24. 12. 1946; vgl. auch Handelsblatt, 8.8. 1946, das sich schon damals gegen einen »übertriebenen Föderalismus« aussprach und seine Zustimmung zu den Worten Sdhumachers bekundete, daß die Länder »nur Bausteine einer höheren Ordnung« sein könnten.

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  16. Wirtsdhafts-und Finanzzeitung, 14. 1. 1949.

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  17. Industriekurier, 9. 3. 1949, »Grundgesetz und Wirtschaft«.

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  18. Der Artikel bezieht sich auf die gewerkschaftliche Stellungnahme im »Bund«, vgl. S. 206 ff.

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  19. Vgl. die Obereinstimmung dieser Argumentation mit der Einschätzung des GG durch die SPD.

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  20. Die Neigung der Wirtschaft zu einer solchen provisorischen Annahme der provisorischen Verfassung kommt in der gleichen Zeitung dann wenige Tage später ganz deutlich zum Ausdruck: Der stellvertretende Vorsitzende der SPD, 011enhauer, habe ihren Vergleich mit der nach dem Ersten Weltkrieg praktizierten »Erfüllungspolitik« aufgegriffen und damit »gegen die Anhänger einer Verabschiedung des Grundgesetzes nach den Wünschen der Alliierten polemisiert«. - »So hatten wir es nicht gemeint!« Heute stünde fest, daß nach dem Ersten Weltkrieg keine andere Möglichkeit bestand, als Erfüllungspolitik zu treiben. Es sei der Wunsch der Wirtschaft, daß die »Trizone.., jetzt endlich verwirklicht« werde. Freilich sollte ebenso wie für das Besatzungsstatut auch für die »Verfassung« eine Revisionsfähigkeit nach einem Jahr vorgesehen werden (Industriekurier, 17. 4. 1949 ).

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  21. Wirtschafts-und Finanzzeitung, 9. 9. 1948; vgl. auch Industriekurier, 6. 2. 1949, »Eine neue Warnung: Gewerkschaftsrat oder Betriebsrat« sowie ders. 15. 4. 1949, Bericht über den Protest der Arbeitsgemeinschaft der Industrie-und Handelskammern gegen den hessischen Gesetzentwurf über die Bildung von »Sozialgemeinschaften« in Hessen; darüber habe der künftige Bund zu befinden; vgl. auch Industriekurier 9. 3. 1949: »Man kann… nicht in einem Lande sozialisieren und in dem anderen die Marktwirtschaft einführen…«

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  22. Wozu auch das Recht über die »Wirtschaftsverfassung« gerechnet wurde (vgl. Wirtschafts-und Finanzzeitung, 14. 1. 1949 ).

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  23. Daß die Forstwirtschaft wegen Widerstandes der Föderalisten nicht der Gesetzgebungsbefugnis des Bundes unterstehen sollte, wurde von der Wirtschafts-und Finanzzeitung, a. a. O. bedauert.

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  24. Vgl. zu den genannten »Interessenbereichen« der Wirtschaft insbesondere: Handelsblatt, 3. 9. 1948; Wirtschafts-und Finanzzeitung, 14. 1. 1949, sowie Industriekurier, 9. 3. 1949.

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  25. Wirtschafts-und Finanzzeitung, 5. 11. 1948.

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  26. Ebd.; vgl. auch Leitartikel Industriekurier, 23. 1. 1949.

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  27. Dr. Gast (Arbeitsgemeinschaft der Industrie-und Handelskammern), vgl. JOR, NF, Bd. 1, S. 793 ff.

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  28. Freilich gegen die Stimmen der CDU/CSU und der DP, vgl. die Entstehungsgeschichte des Art. 108 GG in JOR, NF, Bd. 1, S. 790 ff.

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  29. Vgl. die Diskussionen über die Artikel 89 und 90 GG, in JOR, NF, Bd. 1, S. 653 ff.

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  30. Vgl. Handelsblatt, 10. 12. und 17. 12. 1948 und 29. 3. 1949, danach sprach sich insbesondere die private Verkehrswirtschaft entschieden für eine Bundesgesetzgebung auf dem Gebiete des Verkehrswesens und eine Bundesverkehrsverwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau aus. Vgl. insbesondere die Stellungnahmen des Verbandes Deutscher Reeder in Hamburg, des Zentralausschusses der deutschen Binnenschiffahrt in Minden, der Zentral-Arbeitsgemeinschaft des Verkehrsgewerbes in Offenbach, der Arbeitsgemeinschaft der Vereinigungen öffentlicher Verkehrsbetriebe in Essen, des Verbandes der Klein-und Privateisenbahnen u. a.

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  31. Vgl. Entstehungsgeschichte des fraglichen Artikels in JOR, NF, Bd. 1, insbesondere S. 150 ff.

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  32. Der Passus in Artikel 14/3: »Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfall der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen« wurde auf Antrag des Abgeordneten Dehler (FDP) in der 4. Lesung des HA des PR eingefügt, vgl. JCR, NF, Bd. 1, S. 153; über das Spannungsverhältnis zwischen dieser Regelung und der Sozialstaats-Klausel vgl. H. P. Ipsen, Ober das Grundgesetz, Heidelberg 1950, S. 16.

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Flüchtlinge

  1. Nach einer Aufstellung, die der Flüdhtlingsausschuß im Zonenbeirat für die britische Zone veröffentlichte, befanden sich am 1. 4. 1948 in der Bizone 7,31 Millionen Flüchtlinge; das waren über 19 °/o der Gesamtbevölkerung dieses Gebietes. In Sdileswig-Holstein gehörten 37,5 0/o, in Niedersachsen 28,3 °/o, in Bayern und Württemberg-Baden rund 24,5 °/o zu dieser Personengruppe (vgl. Keesings Archiv, 1667 C).

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  2. Erst kurz vor der Verabschiedung des GG, im Mai 1949, wurde vom französischen Militärgouverneur das Zuwanderungsverbot für Flüchtlinge in die französische Zone aufgehoben.

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  3. Über die Schwierigkeiten, das Flüdstlingsproblem durch Vereinbarungen zwischen den Ländern der Bizone zu regeln vgl. u. a. Sopade, Okt. 1948, S. 122 (»Verheerende Wirkung des föderalistischen Prinzips«).

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  4. Von den 60 Abgeordneten des PR waren nur zwei Flüchtlinge: der Abgeordnete Dr. Mücke (SPD, Bayern) und der Abgeordnete Dr. Kroll (CSU), dessen Legitimation als Sprecher der Flüchtlinge aufzutreten freilich von deren Organisation in Abrede gestellt wurde.

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  5. Vgl. Stellungnahmen der Parteien im PR zum Thema »Flüchtlingspartei« in den Diskussionen über das Wahlgesetz zum ersten Bundestag im HA und Plenum des PR.

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  6. Vgl. hierzu Linus Kather, Die Entmadhtung der Vertriebenen, München 1964, 1. Band; Kather zitiert dort eine Stimme, die berichtet, daß allein in der US-Zone in den Jahren 1946/48 »einige hundert derartige Organisationen« entstanden sind (S. 167).

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  7. Im Mai 1946 wurden mit der Arbeitsgemeinschaft deutscher Flüchtlinge e. V. in Hamburg sämtliche Flüchtlingsorganisationen in der britischen Zone durch das britische Hauptquartier verboten, nachdem im Februar des gleichen Jahres schon die Landsmannschaften sich hatten auflösen müssen (vgl. Kather, a. a. O., S. 27). Etwa um die gleiche Zeit trat ein entsprechendes Verbot auch in der US-Zone in Kraft. Die Gründe für diese Verbote waren vordergründige Sicherheitsinteressen: man befürchtete bei den Alliierten offensichtlich, daß die im Potsdamer Abkommen beschlossenen Umsiedlungsaktionen und ihre sozialen Folgen zu politisch unerwünschten Aktionen bei den unmittelbar Betroffenen führen könnten.

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  8. So z. B. die von Kather in Hamburg gegründete Aufbaugemeinschaft der Kriegsgeschädigten e. V., vgl. a. a. 0., S. 38 f.

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  9. So gab es z. B. seit August 1947 beim Zonenbeirat für die britische Zone auch einen Flüchtlingsausschuß, den sog. Flüchtlingsrat; dieser übte in allen Flüchtlingsangelegenheiten beratende Funktionen aus und war als Ergänzung zur Arbeitsgemeinschaft der Flüchtlingsverwaltungen in der britischen Zone gegründet worden. Mitglieder des Flüchtlingsrates waren Vertreter der lizenzierten politischen Parteien, der Wohlfahrtsverbände, der Zentralämter, des Gewerkschaftsbundes, der Flüchtlingsbehörden, der Länderregierungen sowie sechs Flüchtlingsvetreter ohne Stimmrecht (vgl. Keesings Archiv, 1172 C).

    Google Scholar 

  10. Vgl. Stenoprotokolle des HChK U. A. III für Zuständigkeitsfragen, dort insbesondere S. 177, 191, 310.

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  11. Art. 36 Ziff. 11 HChE, vgl. S. 65 des HCh-Berichts.

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  12. Art. 121/2 HChE, vgl. S. 80 des HCh-Berichts.

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  13. Vgl. 7. Sitzung 23. 11. 1948, Stenoprotokoll HA. S. 88 f.

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  14. Er änderte lediglich den Terminus »Flüchtlingswesen« in »Vertriebenenwesen«.

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  15. Vgl. 30. Sitzung 6. 1. 1949 Stenoprotokoll HA., S. 357 ff.

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  16. Vgl. Abg. Mücke (SPD) HA. 2. Lesung, 45. Sitzung, 19. 1. 1949 Stenoprotokoll, S. 596.

    Google Scholar 

  17. Vgl. Antrag Dr. Mücke, Dr. Laforet, Dr. Hoch (PR Drs. 522) in Stenoprotokoll HA S. 596.

    Google Scholar 

  18. Vgl. Artikel 119 GG und seine Entstehungsgeschichte in JOR, NF, Bd. 1, S. 832 ff.

    Google Scholar 

  19. Vgl. Entstehungsgeschichte Art. 116 GG in JOR, NF, Bd. 1, S. 823 ff.

    Google Scholar 

  20. Vgl. Entstehungsgeschichte Art. 120 GG in JOR, NF, Bd. 1, S. 834 ff.

    Google Scholar 

  21. Vgl. Entstehungsgeschichte Art. 3 GG in JOR, NF, Bd. 1, S. 66 ff. und den diesbezüglichen Antrag des Abgeordneten Dr. Müdte (SPD), Flüchtlingssprecher, PR Drs. 255.

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  22. Neben diesen auch die ehem. Wehrmachtsbeamten.

    Google Scholar 

  23. Der Verband war im November 1948 gegründet worden, vgl. Bayerische Beamtenzeitung, München, Oktober 1949.

    Google Scholar 

  24. Vgl. Wahlgesetz zum ersten Bundestag in Lechner/Hülshoff, Parlament und Regierung, München 1953, sowie die Schilderung der Diskussionen um das Wahlrecht bei: Heidenheimer, Adenauer and the CDU, The Hague 1960.

    Google Scholar 

  25. Nach Kather wurde dieser Vorschlag erstmals am 29.4. 1949 in einem Kreis von Flüchtlingsfunktionären, u. a. zwischen ihm und Dr. Lukascheck in Bonn diskutiert (vgl. Kather, a. a. O., S. 71 ).

    Google Scholar 

  26. Vgl. Antrag des Abgeordneten Schröter u. Gen. PR Drs. 905 in Stenoprotokoll HA 59. Sitzung, 9. 5. 1949, S. 775, und Kather, a. a. 0., S. 72, woraus hervorgeht, daß kurioserweise derselbe Abgeordnete Schröter, der den Antrag nachher vor dem HA vertrat, zunächst in der Fraktion dagegensprach. Aus den Protokollen des HA geht hervor, daß die Flüchtlingsvertreter auch mit den anderen Fraktionen ihre Forderung erörterten, jedoch bei der SPD-Fraktion sofort auf Ablehnung stießen (vgl. HA 59. Sitzung); in der gleichen Sitzung des HA berichtet der Abgeordnete Schröter, daß die Vertreter des Zentralverbandes der Ostvertriebenen beim Präsidenten des PR in einem Antrag für die Bildung der Flüchtlingswahlkreise eingetreten seien (HA Stenoprotokoll S. 782 ).

    Google Scholar 

  27. Vgl. Abg. Schmid (SPD) HA Stenoprotokoll S. 77; im gleichen Sinne: Abg. Katz (SPD), S. 777 f., Abg. Dr. Becker (FDP), S. 785, und ders. im Plenum 11. Sitzung, 10. Mai 1949, Stenoprotokoll S. 250.

    Google Scholar 

  28. Am 8. Mai in Köln, auf der etwa 20 000 Ostvertriebene demonstrierten (vgl. HA Stenoprotokoll S. 782).

    Google Scholar 

  29. Abg. Schmid (SPD) im HA Stenoprotokoll S. 778: »Sie sind im Wortlaut ziemlich gleich«.

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  30. Vgl. PR Plenum 11. Sitzung, 10. 5. 1949, S. 254 ff.

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Sörgel, W. (1985). Interessen. In: Konsensus und Interessen. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95497-8_2

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