Zusammenfassung
Das Grundgesetz sagt in Artikel 21: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“
„Parteien: Zusammenschluß von Bürgern aufgrund von gemeinsamen Interessen und gemeinsamen politischen Vorstellungen über die staatliche Ordnung. Ziel der politischen Parteien ist die Übernahme der Herrschaft im Staat, allein oder in Koalition mit anderen Parteien. In repräsentativen Demokratien besitzen die Parteien ein faktisches Monopol in der Kandidatenaufstellung zu Parlamentswahlen auf allen Ebenen, sie bestimmen über die Fraktionen die Regierungen und entsenden in viele Institutionen ihre Vertreter. Der Bedeutung der Parteien in modernen Staaten entspricht die Bezeichnung Parteienstaat und die Forderung nach innerparteilicher Demokratie als Voraussetzung der Demokratie im Staat.“
(Gesellschaft und Staat. Lexikon der Politik. Baden-Baden. 51979)
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Budrich, E. (1983). Parteien — Wahlen — Demokratie. In: Budrich, E. (eds) Grundinformation Wahlen. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95485-5_4
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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